-
4 Ob 51/83
Entscheidungstext
OGH
10.05.1983
4 Ob 51/83
-
4 Ob 128/84
Entscheidungstext
OGH
13.11.1984
4 Ob 128/84
-
4 Ob 68/85
Entscheidungstext
OGH
04.06.1985
4 Ob 68/85
Veröff: SZ 58/94
-
14 Ob 72/86
Entscheidungstext
OGH
03.06.1986
14 Ob 72/86
-
14 Ob 151/86
Entscheidungstext
OGH
30.09.1986
14 Ob 151/86
-
14 ObA 25/87
Entscheidungstext
OGH
10.03.1987
14 ObA 25/87
Veröff: Arb 10614; hiezu Andexlinger RdW 1987,334
-
14 ObA 69/87
Entscheidungstext
OGH
06.05.1987
14 ObA 69/87
-
9 ObA 56/87
Entscheidungstext
OGH
15.07.1987
9 ObA 56/87
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Übernahme der Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers in einem Konkurrenzunternehmen. (T1)
-
14 ObA 65/87
Entscheidungstext
OGH
02.09.1987
14 ObA 65/87
Vgl auch
-
9 ObA 75/90
Entscheidungstext
OGH
10.05.1989
9 ObA 75/90
-
9 ObA 80/90
Entscheidungstext
OGH
04.04.1990
9 ObA 80/90
Auch; Beisatz: Ungenügende Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen infolge mangelhafter Schulung kein Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG) (T2)
-
9 ObA 166/90
Entscheidungstext
OGH
11.07.1990
9 ObA 166/90
-
9 ObA 245/90
Entscheidungstext
OGH
10.10.1990
9 ObA 245/90
Beisatz: § 48 ASGG. (T3)
-
9 ObA 159/91
Entscheidungstext
OGH
11.09.1991
9 ObA 159/91
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Versuch, Vorgesetzten zu einer Verletzung der Dienstpflicht zu verleiten. (T4)
-
9 ObA 208/91
Entscheidungstext
OGH
04.12.1991
9 ObA 208/91
Beis wie T3; Veröff: RdW 1992,249
-
9 ObA 215/92
Entscheidungstext
OGH
21.10.1992
9 ObA 215/92
Vgl auch; Beisatz: Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar, aber schuldhaft und rechtswidrig sein. (T5)
Veröff: SZ 65/134 = EvBl 1993/111 S 456 = RdW 1993,82 = Arb 11047
-
9 ObA 282/93
Entscheidungstext
OGH
22.09.1993
9 ObA 282/93
-
9 ObA 69/94
Entscheidungstext
OGH
20.04.1994
9 ObA 69/94
Beis wie T5
-
8 ObA 228/95
Entscheidungstext
OGH
22.06.1995
8 ObA 228/95
Auch; Beis wie T3
-
9 ObA 198/95
Entscheidungstext
OGH
17.01.1996
9 ObA 198/95
Vgl auch; Beis wie T5 nur: Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar sein. (T6)
Beisatz: Hier: Croupier, der im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Spielgast, der ihm ein Darlehen gewährt hatte, diesem beim Wechseln von Jetons um 10 Hunderter-Jetons zuviel herausgegeben und später anstelle eines Spielgewinnes von S 200,-- einen solchen von S 250,-- in Jetons ausbezahlt hat. - Entlassungsgerechtfertigt (§ 48 ASGG). (T7)
-
8 ObA 297/95
Entscheidungstext
OGH
25.01.1996
8 ObA 297/95
Beis wie T3; Veröff: SZ 69/14
-
8 ObA 251/97p
Entscheidungstext
OGH
18.09.1997
8 ObA 251/97p
Vgl auch; Beis wie T5
-
9 ObA 307/97f
Entscheidungstext
OGH
25.02.1998
9 ObA 307/97f
-
8 ObA 27/98y
Entscheidungstext
OGH
12.03.1998
8 ObA 27/98y
Beisatz: Hier: Angestellte gewährt ihrem mit Hausverbot belegten Freund außerhalb der Arbeitszeit (am Sonntag) Zutritt zur Betriebsstätte. (T8)
-
9 ObA 384/97d
Entscheidungstext
OGH
01.04.1998
9 ObA 384/97d
Beisatz: Hier: Verkäuferin leugnet gegenüber der Filialleiterin das pflichtwidrige Verhalten, welches ihr unangenehm war, zumal aus dieser kein nennenswerter Schaden entstand. (T9)
-
9 ObA 115/98x
Entscheidungstext
OGH
24.06.1998
9 ObA 115/98x
Auch; Beisatz: Hier: § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA, der, nach dem ihm nach einem im alkoholisierten Zustand verursachten Verkehrsunfall mit Fahrerflucht die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein abgenommen worden waren, erneut sein Auto in Betrieb nahm, eine Fußgängerin tötete und wieder Fahrerflucht beging. (T10)
-
9 ObA 199/98z
Entscheidungstext
OGH
02.09.1998
9 ObA 199/98z
Vgl auch; Beisatz: Hier: Nicht strafrechtliche Relevanz genießende Berufspflichtverletzungen des Notarsubstituten, die allenfalls zu einer disziplinarrechtlichen Verantwortung führen können, sind auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes allein nicht geeignet, in jedem Fall einen Entlassungsgrund herzustellen. (T11)
-
9 ObA 245/98i
Entscheidungstext
OGH
23.12.1998
9 ObA 245/98i
Beis wie T5; Beisatz: Hier: Krankenschwester im Nachtdienst hängt Bettklingel einer 86-jährigen bettlägrigen Patientin weg. (T12)
-
9 ObA 23/99v
Entscheidungstext
OGH
19.05.1999
9 ObA 23/99v
-
9 ObA 329/99v
Entscheidungstext
OGH
26.01.2000
9 ObA 329/99v
Beisatz: Hier: Nichtbefolgung der für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen ärztlichen Anordnungen im Krankenstand. (T13)
-
9 ObA 216/00f
Entscheidungstext
OGH
04.10.2000
9 ObA 216/00f
Vgl auch; Beisatz: Verlassen des PKW unter Zurücklassung der Geldtasche durch die auch zum Geldtransport herangezogenen Verkäufer zur Vernichtung von nicht verbotenen, sondern oft sogar angeordneten Besorgungen. (T14)
-
9 ObA 229/00t
Entscheidungstext
OGH
22.11.2000
9 ObA 229/00t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verletzung von Dokumentationspflichten gemäß § 51 ÄrzteG beziehungsweise gemäß Oö KAG 1997 durch eine Spitalsärztin. (T15)
-
9 ObA 275/00g
Entscheidungstext
OGH
06.12.2000
9 ObA 275/00g
Auch; Beisatz: Hier: Verwendung eines im Eigentum des Arbeitgebers stehenden und für dessen Zwecke lizenzierten Computerprogrammes für im Rahmen eines eigenen Geschäftsbetriebes des Arbeitnehmers durchgeführte EDV-Arbeiten für Dritte ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers. (T16)
-
9 ObA 130/01k
Entscheidungstext
OGH
23.05.2001
9 ObA 130/01k
Auch; nur: Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt. (T17)
Beisatz: Hier: Krankenpfleger in einem Rehabilitationszentrum, der einen Patienten misshandelt. Ein im Stationsdienst einer derartigen Anstalt tätiger Krankenpfleger genießt das besondere Vertrauen des Arbeitgebers, obliegt ihm doch die unmittelbare Pflege und Obsorge über die ihm anvertrauten, schwerstgeschädigten Patienten und im Bedarfsfall auch die ehestmögliche Herbeiholung ärztlicher Hilfe, er genießt aber vorweg auch das besondere Vertrauen der auf seine Pflege angewiesenen Patienten. (T18)
-
8 ObA 170/01k
Entscheidungstext
OGH
16.08.2001
8 ObA 170/01k
Beisatz: Hier: Trotz Abmahnung Bevorzugung eines Unternehmens in Presseinformationen des Tourismusverbandes. (T19)
-
8 ObA 172/01d
Entscheidungstext
OGH
16.08.2001
8 ObA 172/01d
Auch; Beisatz: Hier: Umschneiden eines im Hof stehenden großen Marillenbaumes entgegen ausdrücklicher Weisung des Vermieters - Kündigung nach § 18 Abs 6 lit c HbG berechtigt. (T20)
-
8 ObA 283/01b
Entscheidungstext
OGH
29.11.2001
8 ObA 283/01b
Beisatz: Der Mangel an klaren Anweisungen fällt aber regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. Dies gilt umsomehr dann, wenn der Arbeitgeber selbst ein Entlohnungssystem schafft, das bestimmte von ihm nicht gewünschte Verhaltensweisen klar fördert. (T21)
-
8 ObA 260/01w
Entscheidungstext
OGH
25.10.2001
8 ObA 260/01w
Beisatz: Eigenmächtige und gegenüber dem Arbeitgeber verheimlichte Abschlüsse von den Arbeitgeber belastenden Verträgen durch Arbeitnehmer begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T22)
-
8 ObA 218/01v
Entscheidungstext
OGH
25.10.2001
8 ObA 218/01v
Beisatz: Privatnutzung des Firmencomputers in erheblichem Umfang in der Arbeitszeit und Löschung dieser Daten entgegen 2-maliger Weisung um Aufklärung und Beweissicherung zu verhindern begründet Vertrauensunwürdigkeit. (T23)
-
8 Ob 255/01k
Entscheidungstext
OGH
25.10.2001
8 Ob 255/01k
Auch; Beisatz: Hier: Grundloses Wartenlassen einer bettlägrigen Patientin nach Läuten eine 3/4 Stunde lang nach vorangegangenen kleineren Verfehlungen durch Pflegehelferin - Entlassung nach § 81 Abs 2 lit b Krnt LVBG. (T24)
-
8 ObA 30/02y
Entscheidungstext
OGH
21.02.2002
8 ObA 30/02y
-
9 ObA 246/01v
Entscheidungstext
OGH
27.03.2002
9 ObA 246/01v
Vgl auch; nur T17; Beis wie T6
-
8 ObA 90/02x
Entscheidungstext
OGH
16.05.2002
8 ObA 90/02x
Auch; Beisatz: Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers objektiv betrachtet befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen wird und dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet werden. (T25)
-
8 ObA 192/02x
Entscheidungstext
OGH
19.09.2002
8 ObA 192/02x
Beisatz: Hier: Chefkoch einer Betriebsküche kauft entgegen Weisung beharrlich zu weit überhöhten Preisen immer beim selben Lieferanten ein; darüberhinaus überhöhter Wareneinsatz. (T26)
-
8 ObA 196/02k
Entscheidungstext
OGH
17.10.2002
8 ObA 196/02k
Auch; Beis wie T25
-
8 ObA 207/02b
Entscheidungstext
OGH
07.11.2002
8 ObA 207/02b
Auch; Beisatz: Hier: Nichtbefolgung von Weisungen und systematische Untergrabung der Autorität des Geschäftsführers, zuletzt durch unrichtige Behauptungen über Kundenbeschwerden gegen den Geschäftsführer gegenüber dem Gesellschafter. (T27)
-
8 ObA 17/03p
Entscheidungstext
OGH
24.04.2003
8 ObA 17/03p
-
8 ObA 57/03w
Entscheidungstext
OGH
16.10.2003
8 ObA 57/03w
-
8 ObA 90/03y
Entscheidungstext
OGH
23.01.2004
8 ObA 90/03y
Beisatz: Ob der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht ist, ist nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher regelmäßig - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T28)
Beisatz: Hier: Unterlassen der im befristeten Mietvertrag über die Betriebsräumlichkeiten vorgesehene Anzeige der Verlängerung durch den Geschäftsführer (Arbeitnehmer). (T29)
-
8 ObA 60/04p
Entscheidungstext
OGH
24.06.2004
8 ObA 60/04p
Beis wie T28
-
8 ObA 67/04t
Entscheidungstext
OGH
16.07.2004
8 ObA 67/04t
Beis wie T28; Beisatz: Hier: Massiver Verstoß eines Bauleiters gegen das ausdrückliche Verbot von Nebentätigkeiten in der Baubranche. (T30)
-
8 Ob 58/05w
Entscheidungstext
OGH
08.09.2005
8 Ob 58/05w
-
8 ObA 9/06s
Entscheidungstext
OGH
23.02.2006
8 ObA 9/06s
Vgl auch; Beisatz: Gerade beim Krankenpflegeberuf muss sich der Dienstgeber darauf verlassen können, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten gewährleistet ist. (T31)
Beisatz: Hier: Der Krankenpfleger hat in den letzten Jahren wiederholt, und obwohl er auch schon unter Androhung einer Lösung des Dienstverhältnisses im Wiederholungsfall verwarnt wurde, insbesondere gegenüber minderjährigen Patienten, aber auch Kolleginnen ein „distanzloses" Verhalten an den Tag gelegt, das regelmäßig einen Bezug zur Intimsphäre hatte (Bezeichnung als „geiler Hase", Aufforderung zu „Liebespausen," Lesen von Pornoheften). (T32)
-
8 ObA 84/06w
Entscheidungstext
OGH
23.11.2006
8 ObA 84/06w
Auch; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter (Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T33)
-
8 ObA 66/06y
Entscheidungstext
OGH
15.03.2007
8 ObA 66/06y
Vgl; Beisatz: Hier: Weiterleitung einer den Vorwurf der unrichtigen Verbuchung von Spenden enthaltenden Sachverhaltsdarstellung an die für die Verleihung und den Entzug des Spendengütesiegels zuständige Kammer der Wirtschaftstreuhänder. (T34)
Beisatz: Dieses Verhalten, das darauf hinausläuft, schon bei bloßen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Dienstgeberverhaltens Schritte zu setzen, die geeignet sind, dem Dienstgeber schweren Schaden zuzufügen, kann mit dem Recht, gesetzwidriges Verhalten des Dienstgebers anzuzeigen, nicht gerechtfertigt werden. (T35)
-
8 ObA 17/07v
Entscheidungstext
OGH
21.05.2007
8 ObA 17/07v
Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Kläger als „General Manager" der beklagten Partei wies - ohne sich an den für diese Fragen Entscheidungsbefugten zu wenden - die Sekretärin der beklagten Partei an, ihm die Kosten einer dienstlichen Zwecken dienenden Reise (Führung von Sponsorverhandlungen) in Höhe von 268,50 EUR bar aus der Kassa auszuzahlen, weil er befürchtete, dass die beklagte Partei den dienstlichen Charakter der Reise nicht anerkennen und ihm die Reisekosten vom Gehalt abziehen würde, wie dies bereits in zwei Fällen vorgekommen war (Vertrauensunwürdigkeit verneint). (T36)
-
8 ObA 23/07a
Entscheidungstext
OGH
27.06.2007
8 ObA 23/07a
Vgl auch; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Dem Kläger unmittelbar vorgesetzte Filialleiterin nahm abgelaufene Fleischwaren zum Privatgebrauch an sich, wobei diese Vorgangsweise auch den vorgesetzten Rayonsleitern bekannt war, ohne dass eine Ermahnung des Klägers erfolgte (Vertrauensunwürdigkeit und beharrliche Pflichtenverletzung verneint). (T37)
-
8 ObA 38/07g
Entscheidungstext
OGH
30.07.2007
8 ObA 38/07g
Vgl auch; Beis wie T28; Beisatz: Gerade die - von den Vorinstanzen hier verneinte - Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Diebstahl zu Lasten seines Arbeitgebers begangen hat, kann nur anhand der konkreten Umstände des individuellen Falles geprüft werden. (T38)
-
8 ObA 37/07k
Entscheidungstext
OGH
30.07.2007
8 ObA 37/07k
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kläger erteilte trotz Kenntnis von dem angespannten Verhältnis zwischen der Beklagten und ihrer Konkurrentin dieser Information darüber, welchen Nachlass die Beklagte ihren Großhändlern einräumt. Das Berufungsgericht ging mit zumindest vertretbarer Auffassung davon aus, dass nach den Umständen des konkreten Falles die durch die Informationserteilung verschaffte Möglichkeit für die Konkurrentin, die Preise der Beklagten nachkalkulieren zu können, bei der Beklagten objektiv die berechtigte Befürchtung auslösen konnte, dass der Kläger insbesondere gegenüber Konkurrenten firmeninterne Daten nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln werde (Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bejaht). (T39)
-
8 ObA 81/07f
Entscheidungstext
OGH
17.12.2007
8 ObA 81/07f
Beisatz: Ob das Fehlverhalten des Angestellten derart schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls - die von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen kann. (T40)
-
8 ObA 17/08w
Entscheidungstext
OGH
03.04.2008
8 ObA 17/08w
Vgl auch; Beisatz: Hier: Abschluss eines Dienstvertrages durch den Kläger mit der Beklagten, vertreten durch einen Geschäftsführer, dessen Abberufung bereits absehbar war, zu unüblich günstigen Konditionen, wobei der Dienstvertragsabschluss den Zweck verfolgte, die vermutete Absicht der Geschäftsleitung, das Dienstverhältnis des Klägers zu beenden, dadurch zu hintertreiben, dass die Ansprüche des Klägers im Fall einer Kündigung maximiert werden (Vertrauensunwürdigkeit durch die Vorinstanzen - vertretbar - bejaht). (T41)
-
8 ObA 52/07s
Entscheidungstext
OGH
28.04.2008
8 ObA 52/07s
Beisatz: Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen. (T42)
-
8 ObA 68/08w
Entscheidungstext
OGH
14.10.2008
8 ObA 68/08w
-
9 ObA 134/08h
Entscheidungstext
OGH
08.10.2008
9 ObA 134/08h
Vgl auch; Beisatz: Hier verstieß der Dienstnehmer gegen drei ausdrückliche Dienstanweisungen, deren Zweck es unter anderem ist, einen Diebstahlsverdacht erst gar nicht aufkommen zu lassen, nämlich während der Dienstzeit das Verkaufslokal nicht zu verlassen, zum Eigenverbrauch bestimmte Waren nicht während der Dienstzeit an sich zu nehmen und derartige Waren sofort bei einer anderen Kassenkraft zu bezahlen - Vertrauensunwürdigkeit bejaht. (T43)
-
9 ObA 97/09v
Entscheidungstext
OGH
26.08.2009
9 ObA 97/09v
-
8 ObA 46/09m
Entscheidungstext
OGH
21.12.2009
8 ObA 46/09m
nur T17; Beis wie T29; Beisatz: Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise. (T44)
Beisatz: Dabei ist auf das Gesamtbild des Verhaltens des Angestellten abzustellen. (T45)
Beisatz: Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan. (T46)
-
9 ObA 3/11y
Entscheidungstext
OGH
21.01.2011
9 ObA 3/11y
-
8 ObA 37/11s
Entscheidungstext
OGH
15.07.2011
8 ObA 37/11s
Beis wie T28
-
8 ObA 52/11x
Entscheidungstext
OGH
29.09.2011
8 ObA 52/11x
Vgl; Beis wie T40
-
9 ObA 35/12f
Entscheidungstext
OGH
29.05.2012
9 ObA 35/12f
Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum. (T47)
-
9 ObA 78/12d
Entscheidungstext
OGH
24.09.2012
9 ObA 78/12d
-
8 ObA 1/13z
Entscheidungstext
OGH
05.04.2013
8 ObA 1/13z
Auch; Beis wie T21 nur: Der Mangel an klaren Anweisungen fällt regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. (T48)
-
9 ObA 73/13w
Entscheidungstext
OGH
25.06.2013
9 ObA 73/13w
-
9 ObA 37/13a
Entscheidungstext
OGH
24.07.2013
9 ObA 37/13a
Beisatz: Hier: Verstoß gegen (über § 7 AngG hinaus vereinbarte) Konkurrenzklausel. (T49)
-
9 ObA 115/13x
Entscheidungstext
OGH
26.11.2013
9 ObA 115/13x
-
8 ObA 87/13x
Entscheidungstext
OGH
27.02.2014
8 ObA 87/13x
Auch;
-
8 ObA 31/14p
Entscheidungstext
OGH
26.05.2014
8 ObA 31/14p
Auch; Beis wie T28
-
9 ObA 62/15f
Entscheidungstext
OGH
29.07.2015
9 ObA 62/15f
-
9 ObA 105/16f
Entscheidungstext
OGH
29.09.2016
9 ObA 105/16f
Auch
-
8 ObA 1/18g
Entscheidungstext
OGH
26.01.2018
8 ObA 1/18g
Auch; Beis wie T28; Beis wie T40
-
8 ObA 57/17s
Entscheidungstext
OGH
23.02.2018
8 ObA 57/17s
-
9 ObA 67/18w
Entscheidungstext
OGH
30.08.2018
9 ObA 67/18w
-
8 ObA 1/19h
Entscheidungstext
OGH
29.04.2019
8 ObA 1/19h
-
8 ObA 62/20f
Entscheidungstext
OGH
25.08.2020
8 ObA 62/20f
-
9 ObA 109/20z
Entscheidungstext
OGH
17.12.2020
9 ObA 109/20z
Beisatz: Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen. (T50)
-
9 ObA 8/22z
Entscheidungstext
OGH
24.03.2022
9 ObA 8/22z
Vgl; Beis wie T28; Beis wie T40; Beisatz: Hier: Verstoß gegen behördlich angeordnete Absonderung in der Freizeit. (T51)
-
8 ObA 77/22i
Entscheidungstext
OGH
25.01.2023
8 ObA 77/22i
Beisatz: Hier: Teilnahme des Klägers, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos bei der Siegerehrung, sonst Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (keine Vertrauensunwürdigkeit). (T52)
Beisatz: Hier: Verstoß gegen § 8 Abs 1 COVID-19-Lockerungsverordnung (Maskenpflicht oder ein Meter Mindestabstand) während der Kläger dienstfreigestellt war (keine Gefährdung des Dienstbetriebs). (T53)
-
8 ObA 19/24p
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
26.06.2024
8 ObA 19/24p
vgl; Beisatz wie T28
Beisatz: Hier: Entlassung nachdem die Klägerin am Wochenende heimlich das Passwort an ihrem für den Kanzleibetrieb des Dienstgebers notwendigen Dienst-PC änderte (T54)