Gründe:
Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Joachim L***** des Verbrechens nach § 3g VerbotsG schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Joachim L***** des Verbrechens nach Paragraph 3 g, VerbotsG schuldig erkannt.
Danach hat er sich in P***** und anderen Orten auf andere als die in den §§ 3a bis f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er
A./ im März 2009 auf der öffentlich zugänglichen Internetplattform „m*****" folgendes Bildmaterial veröffentlichte, und zwar
1./ den Angeklagten vor dem Hintergrund der „nationalsozialistischen" Reichskriegsflagge,
2./ den mit dem Schriftzug „White Power" unter einem Reichsadler sowie mit einer Triskele, einem Zeichen des rechtsextremen Netzwerkes „Blood und Honour", tätowierten Rücken des Angeklagten,
3./ den Angeklagten in einem T-Shirt mit aufgedrucktem Reichsadler samt Lorbeerkranz und zwei Handgranaten,
4./ ein Keltenkreuz neben dem Satz „we must secure the existenz of our race and a future for white children", dem Leitspruch der US-amerikanischen rassistischen Vereinigung „Ku Klux Clan",
5./ einen Reichsadler mit der Überschrift „Reichswehr" (vgl ON 2 S 49),5./ einen Reichsadler mit der Überschrift „Reichswehr" vergleiche ON 2 S 49),
6./ den Rücken des Angeklagten (vgl A./2./) vor dem Hintergrund der „nationalsozialistischen" Reichskriegsflagge,6./ den Rücken des Angeklagten vergleiche A./2./) vor dem Hintergrund der „nationalsozialistischen" Reichskriegsflagge,
7./ den Angeklagten, die Hand zum Hitlergruß erhoben, vor dem Hintergrund der „nationalsozialistischen" Reichskriegsflagge,
8./ den Angeklagten in einem Pullover mit der Aufschrift „Weiße Macht" vor dem Hintergrund einer Hakenkreuzfahne,
9./ einen Totenkopf, das Emblem der SS sowie die Parole „Meine Ehre heißt Treue", dem Leitspruch der SS,
10./ den Kopf Adolf Hitlers,
11./ den stilisierten Kopf eines Wehrmachtssoldaten über dem Schriftzug „Landser",
12./ mehrere „Schwarze Sonnen", zur Zeit des Nationalsozialismus Symbole der SS,
13./ den Kopf des Angeklagten vor dem Hintergrund dreier Plakate mit „nationalsozialistischen" und rassistischen Symbolen, sowie
B./ von 2006 bis März 2009, indem er „nationalsozialistisches" Propagandamaterial mit Wiederbetätigungsvorsatz ansammelte und in seinem Zimmer zur Schau stellte, und zwar
1./ eine Flagge des deutschen Reiches mit Eisernem Kreuz,
2./ die „nationalsozialistische" Reichskriegsflagge,
3./ ein Plakat mit einem Hakenkreuz zwischen zwei Soldaten,
4./ ein Plakat des Reichsadlers samt Hakenkreuz,
5./ ein Plakat von Adolf Hitler, eine Hakenkreuzfahne haltend,
6./ ein Plakat der rechtsradikalen „Wiking Jugend",
7./ ein Plakat des rassistischen „Ku Klux Klan",
8./ ein Plakat mit brennendem Hakenkreuz,
9./ ein Plakat mit der Aufschrift „WHITE PRIDE WORLD WIDE" über dem Emblem der SS,
10./ ein Plakat mit einer Vielzahl „nationalsozialistischer" Symbole,
11./ ein Plakat mit dem Wahlspruch des rassistischen „Ku Klux Klan",
12./ ein Plakat mit einer „Schwarze Sonne".