Als Nutzungen einer Liegenschaft iSd § 119 Abs 2 EO werden jene Vorteile angesehen, die (nach Bearbeitung) aus der Sache nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ohne Verringerung der Substanz gewonnen werden. Einkünfte iSd § 119 Abs 2 EO sind jene Vorteile, die man für den einem Anderen gestatteten Gebrauch einer Sache erhält, wie etwa Miet- und Pachtzinse, die nach Übergabe der Liegenschaft an den Zwangsverwalter erzielt werden.Als Nutzungen einer Liegenschaft iSd Paragraph 119, Absatz 2, EO werden jene Vorteile angesehen, die (nach Bearbeitung) aus der Sache nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ohne Verringerung der Substanz gewonnen werden. Einkünfte iSd Paragraph 119, Absatz 2, EO sind jene Vorteile, die man für den einem Anderen gestatteten Gebrauch einer Sache erhält, wie etwa Miet- und Pachtzinse, die nach Übergabe der Liegenschaft an den Zwangsverwalter erzielt werden.