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1 Ob 24/94
Entscheidungstext
OGH
14.07.1994
1 Ob 24/94
-
1 Ob 49/95
Entscheidungstext
OGH
22.11.1995
1 Ob 49/95
Auch; Veröff: SZ 68/220
-
1 Ob 50/95
Entscheidungstext
OGH
30.01.1996
1 Ob 50/95
-
1 Ob 1/96
Entscheidungstext
OGH
27.02.1996
1 Ob 1/96
Veröff: SZ 69/49
-
1 Ob 27/95
Entscheidungstext
OGH
04.06.1996
1 Ob 27/95
Auch; Veröff: SZ 69/132
-
1 Ob 2047/96b
Entscheidungstext
OGH
22.08.1996
1 Ob 2047/96b
Beisatz: Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tätigkeit zum überwiegenden Teil dem Schutz der Allgemeinheit und damit öffentlichen Interessen dient. (T1) Veröff: SZ 69/188
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1 Ob 9/96
Entscheidungstext
OGH
22.08.1996
1 Ob 9/96
Auch; Veröff: SZ 69/185
-
1 Ob 140/98i
Entscheidungstext
OGH
19.05.1998
1 Ob 140/98i
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Gilt auch bei Befugnisüberschreitung oder Zuständigkeitsüberschreitung und bei strafgesetzwidrigen oder sonst deliktischen Handlungen. (T2)
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1 Ob 56/98m
Entscheidungstext
OGH
09.06.1998
1 Ob 56/98m
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Dies gilt auch bei Befugnisüberschreitung oder Zuständigkeitsüberschreitung und bei deliktischen Handlungen. (T3) Veröff: SZ 71/99
-
1 Ob 306/98a
Entscheidungstext
OGH
19.01.1999
1 Ob 306/98a
Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 72/5
-
1 Ob 92/99g
Entscheidungstext
OGH
27.04.1999
1 Ob 92/99g
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
-
1 Ob 117/99h
Entscheidungstext
OGH
27.10.1999
1 Ob 117/99h
Auch; Beis wie T2
-
1 Ob 14/00s
Entscheidungstext
OGH
22.02.2000
1 Ob 14/00s
Beisatz: Die Prüfung dieses funktionellen Zusammenhangs klärt auch die Frage, ob eine informelle, also eine nicht in Bescheidform erteilte Auskunft der Hoheitsverwaltung zuzurechnen ist. (T4); Beisatz: Hier: Auskunftsbegehren bezogen auf eine Ersichtlichmachung im Flächenwidmungsplan und Angelegenheiten der Bauordnung. (T5); Veröff: SZ 73/34
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1 Ob 25/01k
Entscheidungstext
OGH
27.03.2001
1 Ob 25/01k
Beisatz: Hier: Beurteilung der Betriebssicherheit von in Betrieb stehender Dampfkesseln durch Kesselprüfstellen (ausgegliederte Unternehmungen des Bundes). (T6); Veröff: SZ 74/55
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1 Ob 188/02g
Entscheidungstext
OGH
25.03.2003
1 Ob 188/02g
Auch; Beisatz: Bedeutsam ist lediglich, dass der Dritte eine Aufgabe zu besorgen hat, die infolge eines engen Sachzusammenhangs im Dienst der Erreichung der hoheitlichen Zielsetzung steht. Dem Dritten muss zumindest unterstützende Mitwirkung bei der Besorgung der hoheitlichen Aufgaben zukommen. (T7); Beisatz: Der Umstand, dass der Bankprüfer organisatorisch nicht in die Aufsichtsbehörde eingebunden ist und dass er materiell bei Erstattung des bankaufsichtlichen Prüfungsberichts keiner Weisung durch die Aufsichtsbehörde unterliegt, kann nichts daran ändern, dass er eine im Dienst der Erreichung der hoheitlichen Zielsetzung gelegene Aufgabe zu besorgen hat. (T8); Beisatz: Hier bediente sich die Aufsichtsbehörde iSd § 70 Abs 1 Z 1 BWG der Mitwirkung eines "privaten" Bankprüfers, um ihre öffentlichen Aufgaben der Bankaufsicht zu erfüllen. (T9); Veröff: SZ 2003/28
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1 Ob 49/05w
Entscheidungstext
OGH
24.06.2005
1 Ob 49/05w
Vgl; Beisatz: Nimmt der Jugendwohlfahrtsträger seine Kompetenz zur Ergreifung vorläufiger Maßnahmen der Pflege und Erziehung gemäß §215 Abs1 zweiter Satz ABGB durch die Unterbringung eines Minderjährigen in einer psychologischen Beobachtungsstation in Anspruch, um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen durch einen Obsorgeberechtigten zu klären, so handelt er hoheitlich. (T10); Veröff: SZ 2005/92
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1 Ob 179/05p
Entscheidungstext
OGH
27.09.2005
1 Ob 179/05p
Vgl auch; Beisatz: Alle Maßnahmen von Gemeinden im Sachzusammenhang mit einer Änderung eines Flächenwidmungsplans sind als hoheitliche Verwaltungsakte einzustufen. (T11)
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1 Ob 54/06g
Entscheidungstext
OGH
11.07.2006
1 Ob 54/06g
Vgl auch; Beisatz: Hier: Vollziehung der Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes. (T12); Veröff: SZ 2006/101
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8 Ob 43/08v
Entscheidungstext
OGH
16.06.2008
8 Ob 43/08v
Beisatz: Das hat umso mehr zu gelten, wenn die Handlungen, deren Untersagung der Kläger anstrebt, auf Grundlage eines von der Beklagten erlassenen Bescheids gesetzt werden. Gerade nicht ist hingegen zu prüfen, ob der Bescheid (auch) dem Kläger gegenüber wirksam wurde. (T13)
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1 Ob 225/07f
Entscheidungstext
OGH
30.09.2008
1 Ob 225/07f
Vgl auch; Beisatz: Eine telefonische Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an einen Zivilflugplatzhalter, dass Bedenken gegen die Zuverlässigkeit einer Person bestehen, verbunden mit der Aufforderung, ihr den Flughafenausweis zu entziehen im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 134a Abs 4 LFG ist als faktische Amtshandlung zu qualifizieren. (T14)
-
1 Ob 190/08k
Entscheidungstext
OGH
31.03.2009
1 Ob 190/08k
Veröff: SZ 2009/43
-
1 Ob 14/10f
Entscheidungstext
OGH
20.04.2010
1 Ob 14/10f
Beisatz: Hier: Rundschreiben. (T15)
-
1 Ob 208/10k
Entscheidungstext
OGH
23.02.2011
1 Ob 208/10k
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Interview (keine Anwendung des § 9 Abs 5 AHG). (T16)
-
1 Ob 15/11d
Entscheidungstext
OGH
31.03.2011
1 Ob 15/11d
Auch; Beisatz: Die vom gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 277 Abs 2 UGB veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ist hoheitliches Handeln der Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“. (T17)
Veröff: SZ 2011/43
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1 Ob 29/14t
Entscheidungstext
OGH
27.03.2014
1 Ob 29/14t
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Veröff: SZ 2014/32
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1 Ob 75/15h
Entscheidungstext
OGH
18.06.2015
1 Ob 75/15h
Auch; Beisatz: Hier: In der Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung nach § 13b SchUG durch eine juristische Person als Unternehmensträger liegt eine Mitwirkung an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung des Unterrichts. (T18)
Veröff: SZ 2015/58
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1 Ob 203/15g
Entscheidungstext
OGH
24.11.2015
1 Ob 203/15g
Auch; Beisatz: Die entgeltliche Beförderung von Schülern zieht nicht eine Organstellung der Mitarbeiter des jeweiligen Transportunternehmens nach sich, weil der Transport keinen ausreichend engen inneren oder äußeren Zusammenhang zu einer etwa nach dem Transport anschließenden (sportlichen) Ausbildung, dem Unterricht, hat (hier: Liftwart). (T19)
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1 Ob 116/16i
Entscheidungstext
OGH
30.08.2016
1 Ob 116/16i
Vgl auch
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1 Ob 70/20f
Entscheidungstext
OGH
25.05.2020
1 Ob 70/20f
Auch
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1 Ob 10/20g
Entscheidungstext
OGH
30.04.2020
1 Ob 10/20g
vgl; Beisatz: Der Prüfingenieur nach der Wiener Bauordnung ist nicht Organ iSd § 1 Abs 1 AHG. (T20)
Anm: Veröff: SZ 2020/40
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1 Ob 109/21t
Entscheidungstext
OGH
07.09.2021
1 Ob 109/21t
Vgl; Beisatz: Hier: Haltung eines Polizeidiensthundes. (T21)
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7 Ob 35/22f
Entscheidungstext
OGH
30.03.2022
7 Ob 35/22f
Vgl
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1 Ob 80/22d
Entscheidungstext
OGH
14.09.2022
1 Ob 80/22d
Vgl; Beisatz: Hier: Hier: Interview eines Bürgermeisters. (T22)
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1 Ob 114/23f
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
13.07.2023
1 Ob 114/23f
Beisatz: Hier: Zum Unterricht an der Universität. (T23)
Anm: Vgl dazu RS0134436.
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1 Ob 109/23w
Entscheidungstext
OGH
Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung)
20.09.2023
1 Ob 109/23w
Beisatz wie T2; Beisatz wie T3
Beisatz: Hier: Zur Organstellung von Vertrauenspersonen gemäß § 129 Z 2 StPO. (T24)
Beisatz: Dass die Vertrauensperson bei ihren verdeckten Ermittlungen zum Komplizen des Klägers auch Informationen zu diesem selbst – als dessen „Geschäftspartner“ – erlangte und an die Strafverfolgungsbehörde weitergab, stand damit in einem engen inneren – und nicht bloß äußerlichen örtlichen oder zeitlichen – Zusammenhang. Die Unterscheidung der Vorinstanzen danach, ob der Ermittlungsauftrag auch den Kläger oder nur seinen Komplizen betraf, liefe auf einen wenig sachgerechten Formalismus hinaus, der das für die Abgrenzung der hoheitlichen von einer rein privaten Tätigkeit maßgebliche Kriterium des ausreichend engen (vor allem) inneren und äußeren Zusammenhangs ausblendete. (T25)
Beisatz: Die Aussage einer von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragten Vertrauensperson vor dieser Behörde über die von ihr gewonnenen Ermittlungsergebnisse steht mit ihrer hoheitlichen Aufgabe in einem engen inneren und äußeren Zusammenhang. (T26)
Anm: Vgl RS0134516.
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1 Ob 172/23k
Entscheidungstext
OGH
Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung)
20.12.2023
1 Ob 172/23k
Beisatz: Hier: Verwahrer nach § 30 Abs 1 TSchG. (T27)