-
8 Ob 543/85
Entscheidungstext
OGH
18.04.1985
8 Ob 543/85
Veröff: SZ 58/61 = EvBl 1986/25 S 107 = NZ 1987,12 = ÖA 1987,17
-
1 Ob 542/86
Entscheidungstext
OGH
17.03.1986
1 Ob 542/86
nur: Die Bestellung des Sachwalters hat subsidiären Charakter und darf nur dann erfolgen, wenn der Betroffene nicht anders, nämlich durch die im § 273 Abs 2 ABGB erwähnten Möglichkeiten, in die Lage versetzt werden kann, seine Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß zu besorgen. (T1)
-
8 Ob 652/87
Entscheidungstext
OGH
21.10.1987
8 Ob 652/87
Ähnlich; nur T1; Beisatz: Hier: Substituierung der fehlerhaften Willensbildung einer Person infolge psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung durch einen (einstweiligen) Sachwalter. (T2)
Veröff: EvBl 1988/85 S 403
-
1 Ob 584/88
Entscheidungstext
OGH
28.06.1988
1 Ob 584/88
nur T1
-
8 Ob 618/88
Entscheidungstext
OGH
10.11.1988
8 Ob 618/88
Auch
-
4 Ob 2299/96h
Entscheidungstext
OGH
15.10.1996
4 Ob 2299/96h
nur T1; Beisatz: Die Sachwalterbestellung setzt voraus, dass überhaupt Angelegenheiten zu besorgen sind. (T3)
-
10 Ob 1519/96
Entscheidungstext
OGH
30.07.1996
10 Ob 1519/96
-
2 Ob 15/97p
Entscheidungstext
OGH
30.01.1997
2 Ob 15/97p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die zu Besachwaltende ist zwar durchaus zu einer eigenen Willensbildung fähig, gerade aus ihren eigenen Willensentscheidungen drohen ihr aber Nachteile für ihr Vermögen. (T4)
-
9 Ob 189/97b
Entscheidungstext
OGH
25.06.1997
9 Ob 189/97b
Ähnlich; Beis wie T2
-
3 Ob 208/06v
Entscheidungstext
OGH
19.10.2006
3 Ob 208/06v
nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Es sind konkrete Feststellungen darüber zu treffen, welche Angelegenheiten zu besorgen sind (Feststellung der Einkommenssituation und Vermögenssituation sowie der Lebensverhältnisse). (T5)
-
3 Ob 107/08v
Entscheidungstext
OGH
11.06.2008
3 Ob 107/08v
nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Mit den am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen im Sachwalterrecht sollten das Subsidiaritätsprinzip und die Selbstbestimmung der behinderten Person gestärkt werden. (T6)
-
1 Ob 146/08i
Entscheidungstext
OGH
16.09.2008
1 Ob 146/08i
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Das bereits nach der alten Rechtslage bestehende Subsidiäritätsprinzip wurde mit dem am 1. 7. 2007 in Kraft getretenen SWRÄG 2006, nunmehr im § 268 Abs 2 ABGB formuliert, insofern verstärkt, als die Bestellung eines Sachwalters auch unzulässig ist, soweit Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß durch einen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste besorgt werden können. Auch wenn eine ausreichende Vollmacht, insbesondere eine Vorsorgevollmacht oder eine verbindliche Patientenverfügung vorliegt, darf ein Sachwalter nicht bestellt werden. (T7)
Beisatz: Die Bestellung eines Sachwalters ist nur dann unzulässig, wenn der Betroffene sich der Hilfe anderer Personen in rechtlich einwandfreier Weise bedienen kann. (T8)
-
3 Ob 154/08f
Entscheidungstext
OGH
03.10.2008
3 Ob 154/08f
Auch; nur T1
-
3 Ob 146/10g
Entscheidungstext
OGH
13.10.2010
3 Ob 146/10g
Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T6; Beis wie T7
-
3 Ob 209/10x
Entscheidungstext
OGH
11.11.2010
3 Ob 209/10x
nur T1; Beis wie T3; Beis wie T5
-
5 Ob 160/13k
Entscheidungstext
OGH
20.09.2013
5 Ob 160/13k
nur T1
-
9 Ob 51/14m
Entscheidungstext
OGH
22.07.2014
9 Ob 51/14m
Auch; nur: Die Bestellung eines Sachwalters darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn Betroffene nicht anders in die Lage versetzt werden können, ihre Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß zu besorgen. (T9)
-
6 Ob 147/14g
Entscheidungstext
OGH
17.09.2014
6 Ob 147/14g
Auch; Beisatz: Konkrete Hinweise, wonach der Patient bei der Errichtung seiner Patientenverfügung nicht frei von Willensmängeln war, entkräften diese, womit im Hinblick auf den klaren Wortlaut des § 268 Abs 2 Satz 2 ABGB eine Patientenverfügung die Bestellung eines Sachwalters (auch) für medizinische Belange selbst dann nicht hindert, wenn diese (noch) als beachtlich angesehen wird. (T10)
Beisatz: Eine bindende Entscheidung über die Beachtlichkeit einer Patientenverfügung kommt im Sachwalterbestellungsverfahren nicht in Betracht. (T11)
-
1 Ob 119/15d
Entscheidungstext
OGH
08.07.2015
1 Ob 119/15d
nur T9
-
5 Ob 204/15h
Entscheidungstext
OGH
20.04.2016
5 Ob 204/15h
Auch
-
10 Ob 76/19b
Entscheidungstext
OGH
19.11.2019
10 Ob 76/19b
Vgl; Beis wie T7