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3 Ob 85/83
Entscheidungstext
OGH
14.09.1983
3 Ob 85/83
Veröff: NZ 1984,222 = JBl 1985,288
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3 Ob 125/84
Entscheidungstext
OGH
13.02.1985
3 Ob 125/84
Beisatz: Für die Bauwerkseigenschaft genügt es, wenn der Erbauer das Gebäude - als sein Eigentum - nur für die Dauer seines Grundbenützungsverhältnisses auf dem fremden Grund stehend wissen will, während ihm sein späteres Schicksal gleichgültig ist. Selbst wenn von vorneherein vereinbart gewesen ist, dass das Gebäude nach Ablauf des Grundbenützungsverhältnisses dem Grundeigentümer zufallen sollte, liegt ein Überbau vor. (T1) Veröff: SZ 58/23 = RdW 1985,368 = MietSlg 27026 = MietSlg 27030(12)
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3 Ob 617/85
Entscheidungstext
OGH
09.07.1986
3 Ob 617/85
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Sollen die aufgerichteten Baulichkeiten als Überbauten auf dem fremden Grund nur für die Dauer des Grundbenützungsverhältnisses bestehen bleiben, bedarf es nicht der Feststellung, was nach dem Willen der Vertragsteile zu geschehen hat, wenn das Grundbenützungsverhältnis endet, ob sie etwa vom Erbauer abzutragen sind oder in das Eigentum des Grundeigentümers übergehen sollen. (T2) Veröff: MietSlg 38/29
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3 Ob 516/90
Entscheidungstext
OGH
13.06.1990
3 Ob 516/90
Beisatz: Bei Bauten, die auf fremdem Grund gleich einem auf Dauer errichteten Gebäude in fester und solider Bauweise ausgeführt sind, muss sich die erforderliche Absicht der nicht ständigen Belassung des Gebäudes durch ein von vornherein zeitlich begrenztes vom Grundeigentümer eingeräumtes Grundbenützungsrecht objektivieren lassen. (T3) Veröff: SZ 63/100 = JBl 1991,238 = NZ 1992,6
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7 Ob 520/91
Entscheidungstext
OGH
21.03.1991
7 Ob 520/91
Vgl auch; Beis wie T1
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5 Ob 98/90
Entscheidungstext
OGH
28.05.1991
5 Ob 98/90
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: NZ 1992,66 (Hofmeister)
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1 Ob 513/93
Entscheidungstext
OGH
22.03.1993
1 Ob 513/93
Auch; Veröff: SZ 66/38 = NZ 1994,15
-
3 Ob 158/93
Entscheidungstext
OGH
15.09.1993
3 Ob 158/93
nur: Ein Überbau im Sinne des § 435 ABGB liegt vor, wenn auf fremden Grund ein Bauwerk in der Absicht aufgeführt wird, dass es nicht stets darauf bleiben soll. (T4); Beis wie T2
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3 Ob 119/93
Entscheidungstext
OGH
13.04.1994
3 Ob 119/93
Auch; Beis wie T3; Veröff: SZ 67/61
-
1 Ob 550/95
Entscheidungstext
OGH
25.04.1995
1 Ob 550/95
Auch; Beis wie T3
-
3 Ob 2277/96s
Entscheidungstext
OGH
20.11.1996
3 Ob 2277/96s
Auch; nur T4
-
5 Ob 36/00f
Entscheidungstext
OGH
29.02.2000
5 Ob 36/00f
-
3 Ob 284/99g
Entscheidungstext
OGH
11.07.2001
3 Ob 284/99g
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Vertragliche Überlassung des Rechts zur Nutzung bestimmter Teile des mit einem Baurecht belasteten Grundstücks durch den Grundeigentümer; keine analoge Anwendung des § 418 3. Fall ABGB. (T5); Veröff: SZ 74/126
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9 Ob 112/03s
Entscheidungstext
OGH
22.10.2003
9 Ob 112/03s
Auch; nur T4; Beisatz: Hier: Superädifikat in einem Kleingarten. (T6)
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3 Ob 24/04g
Entscheidungstext
OGH
25.02.2004
3 Ob 24/04g
Vgl auch
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2 Ob 242/05k
Entscheidungstext
OGH
08.03.2007
2 Ob 242/05k
Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Die Vereinbarung der Superädifikatseigenschaft eines Bauwerkes durch bloße Parteienübereinkunft ohne Vorliegen von mangelnder Belassungsabsicht ist demzufolge nicht möglich. (T7)
Beisatz: Grundsätzlich kommen also drei Kriterien für das Fehlen der Belassungsabsicht in Betracht: 1. Das äußere Erscheinungsbild des Bauwerkes, 2. eine Zweckwidmung und 3. das zugrunde liegende Grundnutzungsverhältnis. Alle drei Gesichtspunkte sind ins Kalkül zu ziehen. Besondere Vorsicht ist beim Kriterium des Grundnutzungsverhältnisses insoweit geboten, als dieser Aspekt besonders wenig publizitätswirksam ist. (T8)
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5 Ob 144/08z
Entscheidungstext
OGH
26.08.2008
5 Ob 144/08z
Vgl auch; Beisatz: Tankstellenanlage. (T9)
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3 Ob 25/09m
Entscheidungstext
OGH
25.03.2009
3 Ob 25/09m
Auch; Beisatz: Maßgeblich für die Qualifikation eines Bauwerks als Superädifikat ist das Fehlen der Belassungsabsicht durch den Erbauer im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. (T10)
Beisatz: Hier: Zwei Gewächshäuser auf einer nicht dem Verpflichteten gehörenden Teilfläche. (T11)
Veröff: SZ 2009/38
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1 Ob 213/09v
Entscheidungstext
OGH
15.12.2009
1 Ob 213/09v
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7 Ob 99/11a
Entscheidungstext
OGH
29.06.2011
7 Ob 99/11a
Auch; Beis wie T10; Beis ähnlich wie T8
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6 Ob 108/12v
Entscheidungstext
OGH
13.09.2012
6 Ob 108/12v
nur: Nach ständiger Rechtsprechung muss das Fehlen dieser Belassungsabsicht grundsätzlich äußerlich erkennbar sein, also durch das äußere Erscheinungsbild des Bauwerks. (T12)
Beisatz: Bei einem mit festem Fundament errichteten Gebäude ist diese Voraussetzung nicht gegeben. (T13)
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7 Ob 27/13s
Entscheidungstext
OGH
23.05.2013
7 Ob 27/13s
Veröff: SZ 2013/52
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7 Ob 90/13f
Entscheidungstext
OGH
19.06.2013
7 Ob 90/13f
Auch; Beis wie T10
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2 Ob 164/12z
Entscheidungstext
OGH
29.08.2013
2 Ob 164/12z
Beisatz: Hier: Von Gärtnerei verwendeter Folientunnel. (T14)
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1 Ob 213/13z
Entscheidungstext
OGH
19.12.2013
1 Ob 213/13z
Auch; Beisatz: Hier: Luftschutz- Stollenanlage. (T15)
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3 Ob 19/14m
Entscheidungstext
OGH
08.04.2014
3 Ob 19/14m
Vgl auch; Beisatz: Hier: Panoramastraße (T16)
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6 Ob 38/14b
Entscheidungstext
OGH
17.09.2014
6 Ob 38/14b
Beisatz: Es kann auch durch Parteieneinigung sonderrechtsfähige Bauwerke geben. Die Parteieneinigung muss aber jedenfalls vor Entstehung des Bauwerks, also vor Baubeginn erfolgt sein, wird doch das Bauwerk mit Baubeginn individualisiert. Eine nachträgliche Vereinbarung ist somit nicht mehr geeignet, aus einer rechtlich unselbständigen eine rechtliche selbständige Sache zu machen. (T17)
Beisatz: Die Personenidentität zwischen Mieterin und Vermieterin hat Auswirkung auf die (fehlende) Belassungsabsicht, da damit die Belassung des Gebäudes allein vom Willen der natürlichen Person abhängt, die die erbauende Gesellschaft beherrscht und allein vertritt; dadurch ist die fehlende Belassungsabsicht nach außen nicht erkennbar. (T18)
Beisatz: Entscheidend ist, dass das Gebäude nur so lange bleiben darf, wie der Grundstückseigentümer das Grundstück zur Verfügung stellt. (T19); Beisatz wie T3
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4 Ob 34/19g
Entscheidungstext
OGH
26.03.2019
4 Ob 34/19g
Vgl; Beisatz: Hier: Verbindungskellerröhre zwischen zwei Liegenschaften unter einer öffentlichen Straße. (T20)
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5 Ob 116/21a
Entscheidungstext
OGH
27.07.2021
5 Ob 116/21a
Vgl
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5 Ob 167/21a
Entscheidungstext
OGH
06.04.2022
5 Ob 167/21a
Beis wie T8; Beis wie T10; nur T12
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1 Ob 147/23h
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
23.10.2023
1 Ob 147/23h
vgl; nur T4; Beisatz wie T10