Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2006/08/0016
Entscheidungsdatum
17.10.2007
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;
AlVG 1977 §9 Abs2 idF 2004/I/077;
Rechtssatz
Der Tatbestand des § 10 Abs. 1 Z. 1 AlVG wird nur verwirklicht, wenn es sich um eine zumutbare und damit für die Zuweisung geeignete Beschäftigung handelt. Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, dass dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden (vgl. Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, Rz 209 zu § 9 AlVG). Wenn die arbeitslose Person dem vom Dienstgeber bekannt gegebenen Anforderungsprofil nicht entspricht, ist daher eine Zuweisung unzulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. September 1997, Zl. 97/08/0414).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080016.X01
Im RIS seit
16.11.2007
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014
Dokumentnummer
JWR_2006080016_20071017X01