Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (§ 34 Abs 1 lit e KDV), erfordert gemäß § 34 Abs 3 KDV eine Untersuchung durch einen entsprechenden FACHARZT, die eine Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten einzubeziehen hat.Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (Paragraph 34, Absatz eins, Litera e, KDV), erfordert gemäß Paragraph 34, Absatz 3, KDV eine Untersuchung durch einen entsprechenden FACHARZT, die eine Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten einzubeziehen hat.