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Rechtssatz für Senat-AB-07-0149

Entscheidende Behörde

UVS Niederösterreich

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

Senat-AB-07-0149

Entscheidungsdatum

19.02.2008

Norm

AVG, §73 Abs2

Rechtssatz

Sind die Projektsunterlagen nicht ausreichend und werden diese auch nicht – wie zugesagt – ergänzt, so liegt seitens der Antragsteller jedenfalls ein Mitverschulden vor, was zur Abweisung des Devolutionsantrages zu führen hat.

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009

Dokumentnummer

JUR_NI_20080219_SENAT_AB_2007_0149_01