Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
VGW-171/091/16056/2021
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
05.04.2022
Index
L00159 Verwaltungsgericht Wien
Rechtssatz
Aus den Erläuternden Bemerkungen des Gesetzesentwurfs zum Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien (VGWG) ist ersichtlich, dass Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzes die „Schaffung der organisationsrechtlichen Grundlagen für das Verwaltungsgericht Wien“ sind. Antragsrechte dritter Personen sind im Gesetz nicht enthalten und fehlt für den Antrag auf Veröffentlichung aller Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien eine gesetzliche Grundlage.
Schlagworte
Veröffentlichung von Entscheidungen; Antragszulässigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.171.091.16056.2021
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022
Dokumentnummer
LVWGR_WI_20220405_VGW_171_091_16056_2021_01