Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5987 F/1987
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
84/13/0245
Entscheidungsdatum
11.02.1987
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §303 Abs1 litc;
Rechtssatz
Ein Wiederaufnahmsgrund liegt nicht schon vor, wenn eine Frage, die in verschiedenen Verfahren als Vorfrage zu beurteilen ist, als solche - also als Vorfrage - unterschiedlich beurteilt wird, sondern nur dann, wenn die für die betreffende Frage als Hauptfrage zuständige Behörde eine abweichende Entscheidung trifft und die Abgabenbehörde an diese Entscheidung gebunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130245.X01
Im RIS seit
11.02.1987
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1984130245_19870211X01