Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/13/0248

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/13/0248

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Firmenwertes bei einem Kinobetrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130248.X01

Im RIS seit

21.09.1983

Dokumentnummer

JWR_1982130248_19830921X01

Rechtssatz für 82/13/0248

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

82/13/0248

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1048/78 E 12. September 1978 VwSlg 5288 F/1978; RS 1

Stammrechtssatz

Seit der mit 1.1.1973 erfolgten Gesetzesänderung (Wegfall des Geschäftswertes und Firmenwertes in der Aufzählung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter im Paragraph 6, Ziffer 2, EStG) ist die Zulässigkeit einer Absetzung für Abnutzung nach Paragraph 7, EStG vom Geschäftswert oder Firmenwert davon abhängig, ob es sich dabei

nach den Umständen des konkreten Falles um ein abnutzbares oder ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Die Schlußfolgerung, ein durch außergewöhnlich günstigen Standort und die durch ihn bedingt sich anhaltend verbessernde Ertragslage eines Betriebes gestützter Firmenwert unterliege im Prinzip keiner Abnutzung, ist nicht unrichtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130248.X02

Im RIS seit

21.09.1983

Dokumentnummer

JWR_1982130248_19830921X02