Die Anwendungsmöglichkeit des Zusatzprotokolles zu Art V § 4 des Konkordates ist nicht davon abhängig, dass der enthobene Professor eine andere staatliche Verwendung nicht finden kann, sondern von der bloßen Tatsache, dass er eine andere staatliche Verwendung nicht findet.Die Anwendungsmöglichkeit des Zusatzprotokolles zu Art römisch fünf Paragraph 4, des Konkordates ist nicht davon abhängig, dass der enthobene Professor eine andere staatliche Verwendung nicht finden kann, sondern von der bloßen Tatsache, dass er eine andere staatliche Verwendung nicht findet.