Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 3361 F/1965
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1387/64
Entscheidungsdatum
19.11.1965
Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1939 §22 Z3;
EStG 1953 §22 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1336/51 E 4. Dezember 1953 VwSlg 859 F/1953 RS 1
Stammrechtssatz
Als Leistung kann an sich im Sprachgebrauch des Wirtschaftslebens jedes Verhalten verstanden werden, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Deshalb können jedoch nicht Mehrerlöse, die bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes erzielt werden, zu den Einkünften aus Leistungen gerechnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001387.X01
Im RIS seit
25.09.2001
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015
Dokumentnummer
JWR_1964001387_19651119X01