Bundesrecht konsolidiert: Datumsauswahl für die gesamte Rechtsvorschrift für VfGH-Ausspruch, dass § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Bundespolizeidirektion Linz vom 1. Februar 1983 betreffend das Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten, gesetzwidrig war

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