(9)Absatz 9Der Verfall von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen, Werkzeugen, Transportmitteln und sonstigen Gegenständen kann ausgesprochen werden, wenn diese Gegenstände mit einer Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 Z 1, 3, 6, 8, nach Abs. 2 Z 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, nach Abs. 3 Z 1, 4, 5, 6, 7, 12 oder nach Abs. 4 bis Abs. 7 in Zusammenhang stehen. Ebenso können Geld und geldwerte Gegenstände für verfallen erklärt werden, die durch diese Veranstaltungen erworben wurden.Der Verfall von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen, Werkzeugen, Transportmitteln und sonstigen Gegenständen kann ausgesprochen werden, wenn diese Gegenstände mit einer Verwaltungsübertretung nach Absatz eins, Ziffer eins,, 3, 6, 8, nach Absatz 2, Ziffer 4,, 5, 6, 7, 8, 9, 11, nach Absatz 3, Ziffer eins,, 4, 5, 6, 7, 12 oder nach Absatz 4 bis Absatz 7, in Zusammenhang stehen. Ebenso können Geld und geldwerte Gegenstände für verfallen erklärt werden, die durch diese Veranstaltungen erworben wurden.