Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2017 ereignen.
Die Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2017 (WMG-VO 2017), LGBl. für Wien Nr. 32/2017, ist auf Sachverhalte weiterhin anzuwenden, die sich nach 31. Dezember 2016 und vor 1. Jänner 2018 ereignet haben.