Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer VorschriftenVereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften
Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: