Landesrecht konsolidiert Wien: Gesamte Rechtsvorschrift für Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung), Fassung vom 10.06.2023

§ 0

Langtitel

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 3, Absatz eins, des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:

§ 1

Text

Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald

Paragraph eins,

Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

§ 2

Text

Zonen des Biosphärenparks Wienerwald

Paragraph 2,

Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:

  1. Ziffer eins
    Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;
  2. Ziffer 2
    Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;
  3. Ziffer 3
    Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

§ 3

Text

In-Kraft-Treten

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.