ihrer oder seiner Verpflichtung gemäß § 4 Z 3, die gemäß § 3 Abs. 2 und 3 erforderlichen Unterlagen auf aktuellem Stand zu halten und in der Einrichtung jederzeit zur Einsicht für die Aufsichtsbehörde bereitzuhalten, nicht nachkommt,ihrer oder seiner Verpflichtung gemäß Paragraph 4, Ziffer 3,, die gemäß Paragraph 3, Absatz 2 und 3 erforderlichen Unterlagen auf aktuellem Stand zu halten und in der Einrichtung jederzeit zur Einsicht für die Aufsichtsbehörde bereitzuhalten, nicht nachkommt,