(3)Absatz 3Ein monatlicher Rückzahlungsbetrag (Tilgung und Verzinsung) für das gewährte Eigenmittelersatzdarlehen für den Grundkostenanteil ist bei aufrechtem Mietvertrag solange nicht zu leisten, als die für die Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens im Ausmaß von 12,5 vH der förderbaren Gesamtbaukosten ausschlaggebenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden; werden bei der erstmals nach zehn Jahren, dann alle fünf Jahre ab Gewährung des Darlehens stattfindenden Überprüfung des Haushaltseinkommens und der Haushaltsgröße Einkommensgrenzen überschritten, ist der Zeitraum für die Rückzahlung des Darlehens samt Verzinsung wie folgt festzusetzen:
10 Jahre bei Überschreitung der für die Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens im Ausmaß von 12,5 vH der förderbaren Gesamtbaukosten ausschlaggebenden Einkommensgrenzen,
5 Jahre bei Überschreitung der für die Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens im Ausmaß von 5,0 vH der förderbaren Gesamtbaukosten ausschlaggebenden Einkommensgrenzen.
Das Darlehen ist in 20 halbjährlichen Pauschalraten in Höhe von 5,27 vH des Darlehensbetrages bzw. in zehn halbjährlichen Pauschalraten in Höhe von 10,28 vH des Darlehensbetrages, beginnend mit dem der Überprüfung folgenden Rückzahlungstermin, zurückzuzahlen. Rückzahlungstermine sind der 1. April und der 1. Oktober.