Name, Anschrift, geographische Koordinaten, Kontaktdaten und katastrophenschutzrelevante Ressourcen der Einrichtungen, die für die Abwehr und Bekämpfung von Ereignissen gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 zur Verfügung stehen, einschließlich der auf diesem Gebiet freiwillig tätig werdenden Organisationen sowie von Einrichtungen, die als kritische Infrastruktur eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen haben, zum Zweck der Vorbereitung sowie für die Durchführung von Einsätzen;Name, Anschrift, geographische Koordinaten, Kontaktdaten und katastrophenschutzrelevante Ressourcen der Einrichtungen, die für die Abwehr und Bekämpfung von Ereignissen gemäß Paragraph 2, Absatz eins bis 3 zur Verfügung stehen, einschließlich der auf diesem Gebiet freiwillig tätig werdenden Organisationen sowie von Einrichtungen, die als kritische Infrastruktur eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen haben, zum Zweck der Vorbereitung sowie für die Durchführung von Einsätzen;