(3)Absatz 3Die Kontrollplakette ist im Format DIN-A7 (74 mm x 105 mm) nach dem Muster der Anlage 2 auszuführen. Sie hat aus einer lichtechten, wetterfesten, widerstandsfähigen und am Gerät gut haftenden Folie zu bestehen, die ein zerstörungsfreies Wiederablösen der Plakette unmöglich macht. Sie ist gut lesbar und unverwischbar mit dem Landescode, einer fortlaufenden Nummer und einer Bezeichnung der autorisierten Werkstätte zu versehen. Die Kontrollplaketten sind von autorisierten Werkstätten (§ 8) bei der Landesregierung zu beziehen. Die Landesregierung hat über die ausgegebenen Kontrollplaketten ein Register zu führen.Die Kontrollplakette ist im Format DIN-A7 (74 mm x 105 mm) nach dem Muster der Anlage 2 auszuführen. Sie hat aus einer lichtechten, wetterfesten, widerstandsfähigen und am Gerät gut haftenden Folie zu bestehen, die ein zerstörungsfreies Wiederablösen der Plakette unmöglich macht. Sie ist gut lesbar und unverwischbar mit dem Landescode, einer fortlaufenden Nummer und einer Bezeichnung der autorisierten Werkstätte zu versehen. Die Kontrollplaketten sind von autorisierten Werkstätten (Paragraph 8,) bei der Landesregierung zu beziehen. Die Landesregierung hat über die ausgegebenen Kontrollplaketten ein Register zu führen.