(8) Für jede Qualifikationsgruppe (Abs. 5) sind die Jahreskosten zu berechnen, indem die Bruttomonatsbezüge der gemäß Abs. 7 zugeordneten Bediensteten mit dem Faktor 12 multipliziert werden. Zu diesem Produkt werden folgende Beträge addiert:
Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug),
Dienstgeberbeiträge nach ASVG für die zu ersetzenden Dienstbezüge bis zur Höchstbemessungsgrundlage,
Beitrag für den Familienlastenausgleichsfonds,
Beitrag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz sowie der
Beitrag für die betriebliche Mitarbeitervorsorge.
Die dadurch berechneten Jahreskosten sind unter Zugrundelegung von durchschnittlich 210 effektiven Arbeitstagen und einem durchschnittlichen Produktivitätsgrad von 84 Prozent (dies entspricht 1.411 produktiven Stunden je vollbeschäftigtem Bediensteten) in Stundensätze umzurechnen.