Bewilligung der vorübergehenden Benützung von Nachbargrundstücken (§ 36 Abs. 3 und 4, gegebenenfalls in Verbindung mit § 44 Abs. 5, § 46 Abs. 6 oder § 49 Abs. 4) 50,-- EuroBewilligung der vorübergehenden Benützung von Nachbargrundstücken (Paragraph 36, Absatz 3 und 4, gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraph 44, Absatz 5,, Paragraph 46, Absatz 6, oder Paragraph 49, Absatz 4,) 50,-- Euro