wurde dem Auskunftswerber die Mitteilung gemacht, daß die Auskunft nicht innerhalb der im § 5 vorgesehenen Frist erteilt werden kann, ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieser Mitteilung;wurde dem Auskunftswerber die Mitteilung gemacht, daß die Auskunft nicht innerhalb der im Paragraph 5, vorgesehenen Frist erteilt werden kann, ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieser Mitteilung;