Landesrecht konsolidiert Steiermark: Gesamte Rechtsvorschrift für Rückgabe und Verwertung von Kunstgegenständen und Kulturgütern, Fassung vom 06.06.2023

§ 0

Langtitel

Landesverfassungsgesetz vom 14. März 2000 über die Rückgabe oder Verwertung von Kunstgegenständen und Kulturgütern, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen worden sind

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2000 (XIII. GPStLT EZ 894)

§ 1

Text

Paragraph eins,

Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, die im Eigentum des Landes Steiermark befindlichen Kunstgegenstände und Kulturgüter, die während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen worden sind, Anspruchsberechtigten unentgeltlich zu übereignen oder für den Fall, dass Anspruchsberechtigte nicht gefunden werden können, einer Verwertung zuzuführen, deren Erlös Opfern des Nationalsozialismus bzw. entsprechenden Organisationen zukommen soll.

§ 2

Text

Paragraph 2,

Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, in diesem Zusammenhang allenfalls anfallende Bundesabgaben den Zuwendungsempfängern zu ersetzen.

§ 3

Text

Paragraph 3,

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.