Gemeinderatswahl: jede allgemeine, landesweite Wahl der Gemeinderäte, außerordentliche Wahlen, sofern § 17 Abs. 5 Gemeindeordnung zur Anwendung kommt, und die Gemeinderatswahl in der Landeshauptstadt Graz.Gemeinderatswahl: jede allgemeine, landesweite Wahl der Gemeinderäte, außerordentliche Wahlen, sofern Paragraph 17, Absatz 5, Gemeindeordnung zur Anwendung kommt, und die Gemeinderatswahl in der Landeshauptstadt Graz.
Abweichend davon umfasst der Begriff im 2. Abschnitt des 1. Teiles in lit. B nur die Gemeinderatswahl in der Landeshauptstadt Graz bzw. in lit. A die Gemeinderatswahl ohne die Stadt Graz.