§ 2
Zimmer
(1) Die Zimmer der Bewohner haben folgende Richtgrößen aufzuweisen:
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– | Einbettzimmer, 14 m2 |
– | Zweibettzimmer, 22 m2 |
| jeweils ausgenommen die Nasszelle |
Bei Räumen mit abgeschrägten Decken sind nur jene Nutzflächen zu berücksichtigen, über denen die lichte Raumhöhe mehr als 150 cm beträgt. |
(2) Die Richtgrößen gemäß Abs. 1 können gering-fügig unterschritten werden, wenn unter Berücksichtigung der Ausstattungsmerkmale gemäß Abs. 3 die Bedürfnisse der Bewohner nicht beeinträchtigt werden.
(3) Die Eignung eines Zimmers ist gegeben, wenn jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale vorliegen:
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a) | Pflegebetten müssen fahrbar und höhenverstellbar sein sowie über einen höhenverstellbaren Kopf- und Fußteil und bei Bedarf über einen Bettgalgen verfügen. Ein dreiseitiger Zugang zum Pflegebett muss möglich sein. In Zweibettzimmern ist -zwischen den Pflegebetten ein Abstand von mindestens 120 cm vorzusehen. Für Heimbewohner im Rollstuhl ist eine Wendemöglichkeit von 150 cm Durchmesser vorzusehen; |
b) | Notruf, der vom Bett aus bedient werden kann; |
c) | Kleiderschrank mit Fächern und einem Abteil zum Aufhängen von Kleidungsstücken; |
d) | versperrbares Behältnis für persönliche Utensilien |
e) | Tisch mit Sitzgelegenheit; |
f) | über eine ausreichende Zimmerbeleuchtung hinaus zumindest zwei zusätzliche Lichtquellen, die so angeordnet sind, dass sowohl am Tisch als auch im Bett gelesen werden kann; eine Lichtquelle ist mit Nachtlicht auszustatten; eine Lichtquelle muss vom Bett aus bedienbar sein; die Lichtschalter sind großflächig auszuführen; |
g) | Fenster, die eine ausreichende natürliche Belichtung gewährleisten sowie mit wirksamem Sicht- und falls erforderlich Sonnenschutz zu versehen sind. |
(4) Die Eignung der Nasszelle ist gegeben, wenn jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale vorliegen:
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a) | Wandhänge-WC mit Flachspülschale und beidseitigen Stütz- oder Winkelgriffen; |
b) | Notruf, der vom WC- und Duschbereich zu bedienen ist; |
c) | rollstuhlunterfahrbarer Waschtisch; |
d) | Handtuchhalter; |
e) | Kleiderablage oder Haken; |
f) | Tretabfalleimer oder offene Abwurfstelle; |
g) | Tür mit Notentriegelung; |
h) | höhenverstellbare Schlauchbrause; |
i) | Sitzmöglichkeit in der Dusche; |
j) | Handlauf als Haltegriff; |
k) | Wasserauslässe mit Verbrühungsschutz; |
l) | stufenlos befahrbarer Duschplatz; |
m) | eine Abstellfläche für jeden Bewohner für Pflegeutensilien. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013