§ 4
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz, Grazer Zeitung Nr. 20/2010, zuletzt in der Fassung Grazer Zeitung Nr. 309/2011, außer Kraft.