(2)Absatz 2Im Fall einer Anmeldung während des Unterrichtsjahres sind die Beiträge für das verbleibende Unterrichtsjahr zu entrichten. Bei Abmeldung während des Unterrichtsjahres entfallen die Beiträge für die restlichen Monate. Der Beitrag für den ersten oder letzten Monat, in dem die Betreuung erfolgt, ist, vorbehaltlich der Bestimmung des Abs 3, zur Gänze zu entrichten.Im Fall einer Anmeldung während des Unterrichtsjahres sind die Beiträge für das verbleibende Unterrichtsjahr zu entrichten. Bei Abmeldung während des Unterrichtsjahres entfallen die Beiträge für die restlichen Monate. Der Beitrag für den ersten oder letzten Monat, in dem die Betreuung erfolgt, ist, vorbehaltlich der Bestimmung des Absatz 3,, zur Gänze zu entrichten.