Auf Grund der §§ 1 Abs 3, 3, 7, 9, 10 Abs 2, 11 Abs 3, 18 Abs 2, 23 Abs 4, 25 Abs 2, 26, 27 Abs 3, 29, 31 Abs 2, 33 Abs 3, 36 Abs 3, 37 Abs 3, 38, 39 und 41 Abs 2 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Ergänzende Begriffsbestimmungen
§ 2 Verweisungen auf Bundesrecht
§ 3 Reihung von Förderungsansuchen
§ 4 Mobilisierung von Grundstücken
2. Abschnitt |
Planung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit |
§ 5 Mittelaufteilung
3. Abschnitt |
Förderungen |
1. Unterabschnitt |
Gemeinsame Bestimmungen |
§ 6 Allgemeine technische Anforderungen
§ 7 Höchstzulässiges Einkommen
§ 8 Anforderungen für Vorrangdarlehen
§ 9 Wertanpassungen
2. Unterabschnitt |
Kaufförderung |
§ 10 Höhe des Zuschusses
§ 11 Auszahlung des Zuschusses
3. Unterabschnitt |
Errichtungsförderung im Eigentum |
§ 12 Höhe des Zuschusses
§ 13 Auszahlung des Zuschusses
4. Unterabschnitt |
Förderung der Errichtung von Mietwohnungen |
§ 14 Förderungsvoraussetzungen
§ 15 Grund- und Aufschließungskosten
§ 16 Baukosten
§ 17 Zuschuss
§ 18 Finanzierungsbeitrag
§ 19 Auszahlung des Zuschusses
5. Unterabschnitt |
Förderung der Errichtung von Wohnheimen |
§ 20 Höhe des Zuschusses
§ 21 Auszahlung des Zuschusses
6. Unterabschnitt |
Sanierungsförderung |
§ 22 Förderbare Maßnahmen und Kosten
§ 23 Höchst förderbare Kosten
§ 24 Höhe des Zuschusses
§ 25 Auszahlung des Zuschusses
7. Unterabschnitt |
Wohnbeihilfe |
§ 26 Zumutbarer Wohnungsaufwand
§ 26a Grundzuschuss – Einkommensobergrenze und Referenzwerte
§ 27 Höchstbetrag erweiterter Wohnbeihilfe
§ 28 Befristung und Auszahlung
8. Unterabschnitt |
Zinsbeihilfe |
§ 29 Gewährung
4. Abschnitt |
Verfahrensbestimmungen |
§ 30 Ablichtungen
§ 31 Unterlagen zur Person
§ 32 Unterlagen zu einzelnen Förderungssparten
§ 33 Unterlagen zu einzelnen Sachgebieten
5. Abschnitt |
Schluss- und Übergangsbestimmungen |
§ 34 Anerkennung gleichwertiger Normen
§ 35 Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis
§ 36 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 37 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
Anlage A | Zumutbarer Wohnungsaufwand |
Anlage B | Zuschlagspunkte |
Anlage C | Minderung des Zuschussgrundbetrages bei Kaufpreisüberschreitung |
Anlage D | Zuschlag für den Einsatz ökologischer Baustoffe je nach Höhe des Baustoff-Primärenergieindikators (Bi30-Wert) |