Anlage „Statistik“
Es sollen bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten zu der Anzahl und Haushaltsstruktur, der Einkunftsarten der BezieherInnen, der Bezugsdauer, der Höhe der geleisteten Unterstützung sowie den Ausgaben der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) erstellt werden.
Die Daten beziehen sich auf die BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Titel der BMS und zur Krankenhilfe.
Die Statistik Anlage umfasst
einen Tabellenraster für die von den Ländern zu erhebenden Merkmale sowie
ein Glossar mit Begriffsdefinitionen.
Auf dieser Grundlage werden die Daten des BMS von den Ländern erhoben und bis spätestens 15. Juli des Folgejahres dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesstatistik Austria übermittelt.
Die Tabellen 1, 4, 5, 6 (Jahresaufwand) und 8 sind verpflichtend und die Tabellen 2, 3, 6 (Durchschnittliche Leistung im Oktober) und 7 von den Ländern optional zu liefern.
Eine Gesamtdarstellung der BMS der Länder wird bis 15. September des Folgejahres zur Verfügung stehen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt erstmalig für das Jahr 2010 bis zum 15. Juli 2011.
1. BezieherInnen von Geldleistungen während eines Jahres |
| Zahl der Bedarfsgemeinschaften | Zahl der Personen |
| | Männer | Frauen | Kinder |
Alleinstehende ( 60/65 | | | | - |
Alleinstehende < 60/65 | | | | - |
Paare ohne Kinder ( 60/65 | | | | - |
Paare ohne Kinder < 60/65 | | | | - |
Alleinerziehende mit 1 Kind | | | | |
Alleinerziehende mit 2 Kindern | | | | |
Alleinerziehende mit 3 Kindern | | | | |
Alleinerziehende mit 4 oder mehr Kindern | | | | |
Paare mit 1 Kind | | | | |
Paare mit 2 Kindern | | | | |
Paare mit 3 Kindern | | | | |
Paare mit 4 oder mehr Kindern | | | | |
Andere 1) | | | | |
Gesamt | | | | |
1) Z.B. Paar mit einer volljährigen Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
2. BezieherInnen von Geldleistungen im Oktober 1) |
| Zahl der Bedarfsgemeinschaften | Zahl der Personen |
| | Männer | Frauen | Kinder |
Alleinstehende ( 60/65 | | | | - |
Alleinstehende < 60/65 | | | | - |
Paare ohne Kinder ( 60/65 | | | | - |
Paare ohne Kinder < 60/65 | | | | - |
Alleinerziehende mit 1 Kind | | | | |
Alleinerziehende mit 2 Kindern | | | | |
Alleinerziehende mit 3 Kindern | | | | |
Alleinerziehende mit 4 oder mehr Kindern | | | | |
Paare mit 1 Kind | | | | |
Paare mit 2 Kindern | | | | |
Paare mit 3 Kindern | | | | |
Paare mit 4 oder mehr Kindern | | | | |
Andere 2) | | | | |
Gesamt | | | | |
1) Diese Tabelle ist optional auszufüllen.
2) Z.B. Paar mit einer volljährigen Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
3. BezieherInnen von Geldleistungen im Oktober, nach Einkunftsarten (16 bis 60/65 Jährige) 1) |
| | Zahl der Personen |
| Zahl der Bedarfsgemeinschaften | Männer | Frauen |
Personen mit Erwerbseinkommen | | | |
Personen mit AIV- oder sonstige AMS-Leistungen | | | |
Andere | | | |
Gesamt | | | |
1) Diese Tabelle ist optional auszufüllen.
4. Bezugsdauer von Geldleistungen |
| Zahl der Bedarfsgemeinschaften | Zahl der Personen 1) |
Innerhalb des letzten Jahres | | |
( 3 Monate | | |
4 bis 6 Monate | | |
7 bis 12 Monate | | |
| | |
Durchschnittliche Bezugsdauer während des letzten Jahres | | |
| | |
Bezugsdauer von 20 und mehr Monaten in den letzten 24 Monaten | | |
1) Die Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften umfasst auch die Kinder.
5. KV-Beiträge |
| Männer | Frauen | Kinder |
Zahl der Personen im Jahr, für die KV-Beiträge geleistet werden | | | - |
6. Ausgaben für Geldleistungen |
| Jahresaufwand | Durchschnittliche Leistung im Oktober 1) |
Alleinstehende ( 60/65 | | |
Alleinstehende < 60/65 | | |
Paare ohne Kinder ( 60/65 | | |
Paare ohne Kinder < 60/65 | | |
Alleinerziehende mit 1 Kind | | |
Alleinerziehende mit 2 Kindern | | |
Alleinerziehende mit 3 Kindern | | |
Alleinerziehende mit 4 oder mehr Kindern | | |
Paare mit 1 Kind | | |
Paare mit 2 Kindern | | |
Paare mit 3 Kindern | | |
Paare mit 4 oder mehr Kindern | | |
Andere 2) | | |
Gesamt | | |
| | |
1) Die Spalte mit der durchschnittlichen Leistung im Oktober ist optional auszufüllen.
2) Z.B. ein Paar mit einer volljährigen Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
7. Ausgaben für Geldleistungen, nach Einkunftsarten (16 bis 60/65 Jährige) 1) |
| Jahresaufwand | Durchschnittliche Leistung im Oktober |
Personen mit Erwerbseinkommen | | |
Personen mit AIV- oder sonstiger AMS-Leistungen | | |
Andere | | |
Gesamt | | |
1) Diese Tabelle ist optional auszufüllen.
8. Ausgaben für die Krankenhilfe / KV-Beiträge |
Ausgaben für KV-Beiträge | |
Andere Ausgaben | |
Gesamt | |
GLOSSARIUM
BezieherInnen der BMS:
Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die im Rahmen der BMS Leistungen mit und ohne Rechtsanspruch (Drittstaatsangehörige) erhalten. BezieherInnen von Mietunterstützung sowie behinderte Personen mit Geldleistungen aus Mitteln der BMS, die nicht in stationären Einrichtungen leben, sind zu erfassen.
Nicht inkludiert sind Personen, die keine BMS-Leistungen erhalten, sondern ausschließlich Taschengelder oder die nur nichtmonetäre Leistungen beziehen (Krankenhilfe oder Pflegeleistungen), Personen mit Leistungen aus dem Titel der Hilfe zur Erziehung und zur Erwerbsbefähigung sowie ausschließlich Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Alleinstehende:
Unterstützter Einpersonenhaushalt bzw. eine unterstützte Person in einem Mehrpersonenhaushalt ohne Unterhaltsansprüche.
Bedarfsgemeinschaft:
Als Angehörige der Bedarfsgemeinschaft sind die Personen anzugeben, für die gemeinsam BMS-Leistungen gewährt werden.
Wenn in einer Haushalts- bzw. Wohngemeinschaft aufgrund fehlender gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen mehrere Personen eine eigenständige BMS-Leistung erhalten, dann ist, auch wenn - semantisch betrachtet - eine Bedarfsgemeinschaft nur aus mindestens zwei Personen bestehen kann, systemkonform von mehr als einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen. In der Tabelle sind daher mehr als eine Bedarfsgemeinschaft anzugeben.
Es ist ebenfalls nur von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen, wenn innerhalb dieser von mehreren Personen von der eigenständigen Antragstellung zur BMS-Leistung Gebrauch gemacht wurde.
Paare:
Ehepaare und Lebensgemeinschaften im gemeinsamen Haushalt.
Alleinerziehende:
Alle Alleinerziehende mit sowohl unterstützten als auch nicht unterstützten (Unterhaltszahlungen liegen über dem BMS-Richtsatz) Kindern sind nicht als Alleinstehende, sondern als Alleinerziehende zu erfassen. Bei der Angabe der Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften sind - nach Möglichkeit - nur die BMS-unterstützten Kinder anzugeben.
Kinder:
Minderjährige, die mit zumindest einer erwachsenen Person im gemeinsamen Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird. Volljährige Personen mit Familienbeihilfenanspruch sind demnach den Kategorien „Männer“ oder „Frauen“ zuzuordnen.
Altersgrenzen:
Die Altersgrenze < und ( 60 Jahre betrifft Frauen, jene < und ( 65 Jahre Männer. Überschreitet bei Paaren einer der beiden Partner die jeweilige Altersgrenze, wird die Bedarfsgemeinschaft der Kategorie ( 60/65 zugeordnet.
Geldleistungen:
Darunter sind die Aufwendungen gemäß Art. 3 Abs. 1 und 2 zu verstehen.
Nicht zu erfassen sind jedoch die Leistungen der Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe) sowie der Zusatzleistungen (Hilfe in besonderen Lebenslagen).
Geldleistungen im Oktober:
Mehrere Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft während des Monats Oktober werden nur einmal gewählt. Bei etwaigen mehrmonatigen im Oktober getätigten Auszahlungen sind nur die für den Oktober geltenden Leistungen zu berücksichtigen. Etwaige Sonderzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.
Zahl der BezieherInnen von Geldleistungen wahrend eines Jahres:
Auch bei zeitlich unterbrochenen Zahlungen während des Jahres werden Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen nur einmal gezählt.
Zeitpunkt für die Charakterisierung der BezieherInnen:
Für die Daten, die sich auf den Monat Oktober beziehen, gilt als Stichtag der 31.10.; für die Jahresdaten gelten die jeweils letzterfassten Merkmale der Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die zwischen 1.1. und 31.12. eine Leistung bezogen haben.
Dauer des Bezugs:
Mehrere unterbrochene Bezüge einer Bedarfsgemeinschaft während eines Jahres werden addiert. Eine Bezugsdauer von länger als 3 aber kürzer als 4 volle Monate wird zur Kategorie „4 bis 6 Monate“ gezählt. Analoges gilt für die anderen zeitlichen Kategorien.
Durchschnittliche Bezugsdauer währen eines Jahres:
Die Summe der monatlichen (auch zeitlich unterbrochenen) Bezugsdauer von Bedarfsgemeinschaften während eines Jahres wird durch die Zahl der während eines Jahres beziehenden Bedarfsgemeinschaften dividiert.
BezieherInnen von Geldleistungen nach Einkunftsarten (Tag. 3 und 7):
Tabelle 3 stellt in der Spalte 2 auf Bedarfsgemeinschaften und in den Spalten 3 und 4 auf Personen ab.
Bezieht eine Person bzw. Bedarfsgemeinschaft AIV- oder sonstige AMS-Leistungen, so ist sie dieser Kategorie zuzuordnen, auch wenn Erwerbseinkommen erzielt werden. Unter einer AMS-Leistung wäre beispielsweise die Deckung zum Lebensunterhalt (DLU) zu verstehen. Wird ein Erwerbseinkommen, aber keine AIV- oder sonstige AMS-Leistung bezogen, so erfolgt eine Zuordnung zur Kategorie „Erwerbseinkommen“. Unter „Andere“ fallen alle Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die weder eine AMS- oder AIV-Leistung noch ein Erwerbseinkommen, aber andere Einkünfte beziehen (zB Kinderbetreuungsgeld, Pensionen).