(1)Absatz einsDas in der Gemeinde Untertauern, Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, und in der Gemeinde Tweng, Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, liegende Gebiet von Obertauern wird in dem im Abs. 2 genannten Umfang zum Pflanzenschutzgebiet erklärt. Es erstreckt sich je 1000 m beiderseits der Bundesstraße B 99 Katschbergstraße von der Brücke über die Pongauer Taurach bei der Gnadenalm (Gnadenbrücke 1266 m) bis zur Brücke über die Lungauer Taurach beim Twenger Talpaß (Hohe Brücke 1381 m).Das in der Gemeinde Untertauern, Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, und in der Gemeinde Tweng, Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, liegende Gebiet von Obertauern wird in dem im Absatz 2, genannten Umfang zum Pflanzenschutzgebiet erklärt. Es erstreckt sich je 1000 m beiderseits der Bundesstraße B 99 Katschbergstraße von der Brücke über die Pongauer Taurach bei der Gnadenalm (Gnadenbrücke 1266 m) bis zur Brücke über die Lungauer Taurach beim Twenger Talpaß (Hohe Brücke 1381 m).