Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung, Fassung vom 16.10.2024

§ 0

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

StF: LGBl.Nr. 16/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 15, Absatz 2 und des Paragraph 24, Absatz eins und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), Landesgesetzblatt Nr. 129 aus 2001,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2017,, wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins <, b, r, /, >, B, e, z, e, i, c, h, n, u, n, g,

  1. Absatz einsDas Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer, Rosenau am Hengstpaß, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz (offizielle Gebietskennziffer AT 3111000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Artikel 4, Absatz eins und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (Paragraph 7, Ziffer eins,).
  2. Absatz 2Das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer, Rosenau am Hengstpaß, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz (offizielle Gebietskennziffer AT 3111000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 (Paragraph 7, Ziffer 3,) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Artikel 4, der „FFH-Richtlinie“ (Paragraph 7, Ziffer 2,).
  3. Absatz 3Die im Absatz eins und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ bezeichnet.

§ 2

Text

Paragraph 2 <, b, r, /, >, G, r, e, n, z, e, n,

  1. Absatz einsIn den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab
    1 : 30.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 2/1 bis 2/17) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
  2. Absatz 2Das Europaschutzgebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ umfasst unter anderem auch das Gebiet, das von folgender Verordnung zur Gänze erfasst ist:

    Verordnung, mit der Grundflächen in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer-Land, Rosenau, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz zum „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ erklärt werden (Nationalparkerklärung „Oö. Kalkalpen“), Landesgesetzblatt Nr. 112 aus 1997,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 72 aus 2012,.

§ 3

Text

Paragraph 3 <, b, r, /, >, S, c, h, u, t, z, z, w, e, c, k,

  1. Absatz einsSchutzzweck des Vogelschutzgebiets „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ (Paragraph eins, Absatz eins,) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
    1. Ziffer eins
      der in der Tabelle 1 angeführten Vogelarten des Anhangs römisch eins der „Vogelschutz-Richtlinie“ (Paragraph 7, Ziffer eins,) und deren Lebensräume
    Tabelle 1

Codebezeichnung

gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A030

Schwarzstorch

(Ciconia nigra)

Große Wälder mit hohem Altholzanteil, strukturiert durch Lichtungen, Waldwiesen, Bachtäler, waldnahe Wiesen und Feuchtflächen; zur Brut auf hohen Bäumen oder Felsen in ungestörter Lage

A072

Wespenbussard

(Pernis apivorus)

Großflächige Waldgebiete mit überwiegend Laubholz, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern

A091

Steinadler

(Aquila chrysaetos)

Bergregionen und weite Hochlandwälder; brütet in Österreich in Felswänden, zur Nahrungssuche werden auch offene Flächen oberhalb der Waldstufe aufgesucht

A103

Wanderfalke

(Falco peregrinus)

Waldreiche Landschaften mit Felswänden

A104

Haselhuhn

(Bonasa bonasia)

Unterholzreiche, größere Waldkomplexe mit eingestreuten Lichtungen und Dickungen, Laubbaumvorkommen wie Bachgehölzen, schwer durchdringbaren stufig aufgebauten Dickungen, aber auch Stangenhölzer und Plenterwälder mit einer reichen, nicht zu dicht stehenden Kraut- und Hochstaudenschicht und Zwergstrauchfluren

A106

Alpenschneehuhn

(Lagopus mutus)

Offenes Hochgebirge mit felsigem bzw. steinigem Gelände über der Baumgrenze

A107

Birkhuhn

(Tetrao tetrix)

Ausgedehnte Übergangszonen von gehölzarmen, extensiv oder nicht genutzten Grünlandflächen zu aufgelockerten Waldflächen; extensiv genutzte, oft feuchte Magerwiesen und reichhaltige Zwergstrauch- und Krautvegetation, lichter Baumbestand vor allem aus Birke und Kiefer, Moorränder, Feuchtwiesen, Heiden und Waldlichtungen; im Gebirge bis zur Baumgrenze

A108

Auerhuhn

(Tetrao urogallus)

Alte montane bis subalpine Nadelwälder, oft auf felsigem Grund mit Lichtungen, vielen Beerensträuchern, Moos und einzelnen Laubbäumen

A215

Uhu

(Bubo bubo)

Gebirge und Wälder mit Felsen, Steilwänden und alten Bäumen

A217

Sperlingskauz

(Glaucidium passerinum)

Reich gegliederte Nadel- und Mischwälder vorwiegend im Bergland mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz

A223

Raufußkauz

(Aeogolius funereus)

Dichte Mischwälder mit hohem Nadelholzanteil im Bergland mit kleinen Mooren und Lichtungen

A234

Grauspecht

(Picus canus)

Laub- oder Mischwälder mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen

A236

Schwarzspecht

(Dryocopus martius)

Große zusammenhängende Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen zur Nestanlage

A239

Weißrückenspecht

(Dendrocopos leucotos)

Laub- und Mischwälder mit urwaldartigen Bereichen und viel Alt- und Totholz

A241

Dreizehenspecht

(Picoides tridactylus)

Nadel- und Mischwälder mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz

A320

Zwergschnäpper

(Ficedula parva)

Alt- und totholzreiche Laub-, Misch- und Nadelwälder mit kleinen Bestandslücken

A321

Halsbandschnäpper

(Ficedula albicollis)

Alt- und totholzreiche Laubmischwälder in klimabegünstigten Lagen

A338

Neuntöter

(Lanius collurio)

Offene Landschaften mit Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen

und
  1. Ziffer 2
    der in der Tabelle 2 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten und deren Lebensräume
Tabelle 2

Codebezeichnung

gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

A155

Waldschnepfe

Scolopax rusticola

Feuchte Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Schneisen, nassem Boden

A319

Grauschnäpper

Muscicapa striata

Alt- und totholzreiche Laubmischwälder, oft in der Nähe von Gewässern

A322

Trauerschnäpper

Ficedula hypoleuca

Lichte und aufgelockerte Laub- und Mischwälder mit hohem Stammraum und höhlenreichen Bäumen

  1. Absatz 2Schutzzweck des als „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (Paragraph eins, Absatz 2,) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
    1. Ziffer eins
      der in der Tabelle 3 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs römisch eins der „FFH-Richtlinie“ (Paragraph 7, Ziffer 2,)
    Tabelle 3

Codebezeichnung

gemäß der „FFH- Richtlinie“

(Kennzeichnung

eines prioritären Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3140

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

3220

Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos

4060

Alpine und boreale Heiden

4070*

Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti)

6110*

Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)

6150

Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten

6170

Alpine und subalpine Kalkrasen

6210

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

6210*

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

6230*

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

6520

Berg-Mähwiesen

7110*

Lebende Hochmoore

7120

Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

7220*

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

7230

Kalkreiche Niedermoore

8120

Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii)

8160*

Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas

8210

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

8240*

Kalk-Felspflaster

8310

Nicht touristisch erschlossene Höhlen

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

9140

Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius

9150

Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion

91D0*

Moorwälder

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

9410

Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)

9420

Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald

und
  1. Ziffer 2
    der in der Tabelle 4 angeführten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs römisch II der „FFH-Richtlinie“ (Paragraph 7, Ziffer 2,) und deren Lebensräume
Tabelle 4

Codebezeichnung

gemäß der „FFH- Richtlinie“

(Kennzeichnung

einer prioritären Art mit einem „*“)

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1065

Skabiosen-Scheckenfalter

(Euphydryas aurinia)

Magere Grünlandbiotope sowie offene Nieder- und Übergangsmoore

1086

Scharlachroter Plattkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Waldbestände mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald

1087*

Alpenbockkäfer

(Rosalia alpina)

Sonnenexponierte, bodentrockene, zumeist steile Buchen- und Bergmischwälder der montanen bis subalpinen Höhenstufe; Entwicklungslebensraum ist in Zersetzung befindliches Holz von frisch abgestorbenen stehenden Stämmen an rasch austrocknenden Stellen

1093*

Steinkrebs

(Austropotamobius torrentium)

Strukturreiche, kühle, meist kleinere Wald- und Wiesenbäche mit guter Wasserqualität, bevorzugt in Bereichen mit schneller Strömung und kiesigem Substrat

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen

1193

Gelbbauchunke

(Bombina variegata)

Fischfreie, temporäre bis episodische, zumindest teilweise sonnenexponierte Klein- oder Kleinstgewässer in Auen, lichten Laubmischwäldern oder waldnahem Extensivgrünland oder entsprechende Sekundär-lebensräume in Abbaugebieten

1303

Kleine Hufeisennase

(Rhinolophus hipposideros)

Laub- und laubmischwaldreiche Bereiche mit hohem Anteil an Landschaftselementen, Kulturlandschaften; zur Fortpflanzungszeit werden Gebäude als Wochenstuben genutzt, Überwinterung erfolgt in Höhlen

1308

Mopsfledermaus

(Barbastella barbastellus)

Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen

1321

Wimpernfledermaus

(Myotis emarginatus)

Naturnahe unterwuchsreiche Laubwälder, Auwälder, strukturreiche Kulturlandschaft

1324

Großes Mausohr

(Myotis myotis)

Unterwuchsarme Wälder und Wiesen, zur Fortpflanzung vor allem in Gebäuden

1354*

Braunbär

(Ursus arctos)

Ausgedehnte naturnahe Laub-, Nadel- und Mischwälder in Gebirgsregionen mit geringem Zerschneidungsgrad und Möglichkeiten zur Anlage von Höhlen

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern

1361

Luchs

(Lynx lynx)

Großflächige, gut strukturierte, unzerschnittene Wälder mit vielen Deckungsmöglichkeiten, stark gegliedertes Gelände und Anteil von Felspartien

1381

Grünes Gabelzahnmoos

(Dicranum viride)

Wächst meist an Stammbasen von Laub- oder Nadelbäumen in luftfeuchten Laub- oder Mischwäldern mit relativ offenem Kronendach; epiphytisch auf Borke von Laubbäumen vor allem im bodennahen Bereich und auf morschem Holz, weniger häufig auf Humus oder Silikatgestein; oftmals an Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser von 30-80 cm mit gut strukturierter Rinde in alten Laub- oder Mischwäldern mit hoher Luftfeuchtigkeit

1386

Grünes Koboldmoos

(Buxbaumia viridis)

Schattige Wälder von luftfeuchten und niederschlagsreichen Gebieten auf morschem Holz, selten auf Rohhumus; oft wächst es an hellen Stellen, beispielsweise in Waldlichtungen, Jungwüchsen oder Windschneisen; die säureliebende Art kommt hauptsächlich an morschen Baumstümpfen und alten liegenden Baumstämmen vor; an Nadelholz (Tanne, Fichte, Kiefer, Lärche), seltener auch auf Laubholz (Buche, Eiche und Erle); bevorzugt mäßig bis stark zersetztes Holz und kann selten auch auf Rohhumus, Torf oder verwittertem Gestein vorkommen

1394

Kärntner Spatenmoos

(Scapania massalongii)

Naturnahe, schattige Laub- und Laubmischwälder mit hohem Totholzanteil und feuchtem Bestandsinnenklima

1902

Frauenschuh

(Cypripedium calceolus)

Bevorzugt in Horststandorten, vereinzelt in schattigen Wäldern (wie etwa Buchenwäldern) oder an buschigen Berghängen bis zu Höhenlagen von 2000 m; besiedelt werden lichte Laub-, Misch- und Nadelwälder, Gebüsche, Lichtungen und Säume auf kalkhaltigem, teils oberflächlich versauerten Lehm-, Ton- und Rohböden; die Art kann ungünstige, zB zu schattige Bedingungen als „unterirdische Pflanze“ überdauern

1927

Gestreifter Bergwaldkäfer

(Stephanopachys substriatus)

Wald-Lebensräume in der montan-subalpinen Höhenstufe mit hohem Nadelholzanteil; bevorzugt wird trockenes, stärkeres Totholz in sonniger Lage auf trockenen Böden

6169

Eschen-Scheckenfalter

(Euphydryas maturna)

Eschenbestände in warmen, feuchten und lichten Waldbeständen und Grünland-Waldinsel-Mosaiken

6199*

Spanische Flagge

(Callimorpha quadripunctaria)

Lichte, feuchte Laub- und Mischwälder, Lichtungen, Wegränder, buschreiche Hänge, Schlagfluren und Vorwaldgehölze mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)

§ 4

Text

Paragraph 4 <, b, r, /, >, E, r, l, a, u, b, t, e, Maßnahmen

  1. Absatz einsIn der Zone A (Nationalpark Oö. Kalkalpen) führen
    1. Ziffer eins
      Tätigkeiten und Maßnahmen, die gemäß Paragraph 8, Absatz 3, Oö. Nationalparkgesetz in der Naturzone ohne bescheidmäßige Feststellung zulässig sind, in der Naturzone keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebiets im Sinn des Paragraph 24, Absatz 3, Oö. NSchG 2001;
    2. Ziffer 2
      Tätigkeiten und Maßnahmen, die gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Oö. Nationalparkgesetz in der Bewahrungszone ohne bescheidmäßige Feststellung zulässig sind, in der Bewahrungszone keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebiets im Sinn des Paragraph 24, Absatz 3, Oö. NSchG 2001.
  2. Absatz 2    Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen in den Zonen B und C vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß Paragraph 24, Absatz 3, Oö. NSchG 2001.
  3. Absatz 3In den Zonen B und C führen insbesondere nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebiets im Sinn des Paragraph 24, Absatz 3, Oö. NSchG 2001:
    1. Ziffer eins
      in beiden Zonen:
      1. Litera a
        die Erhaltung und Sanierung rechtmäßig bestehender Bauten, Anlagen, Einrichtungen, Straßen, Wege und Steige;
      2. Litera b
        die rechtmäßige Ausübung der Jagd mit Ausnahme der Neuerrichtung von Jagdhütten, von Wildfütterungen sowie der Jagd auf Auerwild, Fischotter, Luchs und Bär;
      3. Litera c
        die rechtmäßige Ausübung der Fischerei;
      4. Litera d
        die mechanische Präparierung von Langlaufloipen mit Pistengeräten;
      5. Litera e
        die Errichtung und Instandhaltung von ortsüblichen Weidezäunen;
      6. Litera f
        die Ausübung der Einforstungsrechte nach dem Oö. Einforstungsrechtegesetz samt verbundener Nebenrechte gemäß rechtsgültiger Regulierungsurkunden;
      7. Litera g
        das Schwenden von Almflächen;
      8. Litera h
        das Überfliegen mit Paragleitern, Hängegleitern und Flugdrachen innerhalb der in den Anlagen gekennzeichneten Bereiche;
      9. Litera i
        das Befahren durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie durch Berechtigte im Rahmen der rechtmäßigen Bewirtschaftung;
      10. Litera j
        in den in den Anlagen gekennzeichneten Zonen B 1 und C 1 auch Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung des Bundesheeres am Schießplatz Ramsau-Molln gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Wehrgesetz 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2015,, insbesondere der militärische Ausbildungs- und Übungsbetrieb;
    2. Ziffer 2
      über die unter Ziffer eins, genannten Maßnahmen hinaus zusätzlich in der Zone B:
      1. Litera a
        die rechtmäßige landwirtschaftliche Nutzung;
      2. Litera b
        in der Forstwirtschaft:
      3. Strichaufzählung
        die Einzelstammentnahme;
      4. Strichaufzählung
        Kahlhiebe bis zu einer Größe von 0,5 ha im Wirtschaftswald bzw. 0,2 ha im Schutzwald, wobei angrenzende Kahlflächen oder noch nicht gesicherte Verjüngungen ohne Rücksicht auf die Eigentumsgrenzen anzurechnen sind;
      5. Strichaufzählung
        die Katastrophen- und Schadholzaufarbeitung im erforderlichen Umfang;
      6. Strichaufzählung
        die Borkenkäferbekämpfung;
      7. Strichaufzählung
        die mechanische Kulturvorbereitung und -pflege sowie mechanische Forstschutzmaßnahmen;
      8. Strichaufzählung
        die Durchführung von Waldpflegemaßnahmen (Jungwuchspflege, Dickungspflege, Durchforstung), wobei die für den jeweiligen Lebensraumtyp charakteristische Baumartenzusammensetzung zu erhalten ist;
      9. Strichaufzählung
        die Naturverjüngung und die sonstige Wiederbewaldung unter Erhalt der für den jeweiligen Lebensraumtyp charakteristischen (gesellschaftstypischen) Baumartenzusammensetzung entsprechend dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2002,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 2015,, sowie der vor der Nutzung gegebenen Baumartenzusammensetzung;
    3. Ziffer 3
      über die unter Ziffer eins, genannten Maßnahmen hinaus zusätzlich in der Zone C:
      1. Litera a
        die Beweidung mit maximal einer Großvieheinheit/ha/Jahr oder die Mahd nach dem 15. Juli eines jeden Jahres; im Falle einer Beweidung ist die Weidepflege in Form eines Pflegeschnitts nach dem 15. Juli gestattet;
      2. Litera b
        die rechtmäßige forstwirtschaftliche Nutzung mit Ausnahme von Neuaufforstungen.

§ 5

Text

Paragraph 5 <, b, r, /, >, Z, i, e, l, des Landschaftspflegeplans

  1. Absatz einsLangfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß Paragraph 6, einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten gemäß der Tabelle 5, der Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 6 und der Tier- und Pflanzenarten gemäß der Tabelle 7 zu gewährleisten.
  2. Absatz 2Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.

§ 6

Text

Paragraph 6 <, b, r, /, >, L, a, n, d, s, c, h, a, f, t, s, p, f, l, e, g, e, p, l, a, n,

  1. Absatz einsIm Gebiet des Nationalparks Oö. Kalkalpen (Zone A) gilt die Verordnung, mit der Managementpläne für den „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/ Sengsengebirge“ erlassen werden, Landesgesetzblatt Nr. 113 aus 1997,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2002,, als Landschaftspflegeplan.
  2. Absatz 2Außerhalb der Zone A werden gemäß Paragraph 15, Absatz 2, Oö. NSchG 2001 jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
    1. Ziffer eins
      einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten Vogelarten zu gewährleisten
    Tabelle 5

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

A030

Schwarzstorch

(Ciconia nigra)

Erhalt von Altholzbeständen, Außernutzungsstellung von Waldbeständen, Erhalt waldnaher Wiesen, naturnaher Bachläufe und Feuchtflächen; Sicherung bekannter Horststandorte durch Ausweisung von Ruhezonen, Durchführung von Nutzungen/Maßnahmen nur außerhalb der Balz- und Brutzeit

A072

Wespenbussard

(Pernis apivorus)

Sicherung großflächiger Waldgebiete mit überwiegend Laubholz, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern

A091

Steinadler

(Aquila chrysaetos)

Erhalt großräumig ungestörter Flächen im Bergwald und in der alpinen Zone; Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten und nutzbaren Felswänden

A103

Wanderfalke

(Falco peregrinus)

Erhalt einer störungsarmen Wald- und Gebirgslandschaft; Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten und nutzbaren Felswände

A104

Haselhuhn

(Bonasa bonasia)

Erhalt größerer Waldkomplexe mit Lichtungen, Dickungen mit reichem Angebot an Weichhölzern und Beeren tragenden Sträuchern; selektive Durchforstung unter Erhalt von Pioniergehölzen; Erhalt von ungestörten Lebensräumen durch Besucherlenkung

A106

Alpenschneehuhn

(Lagopus mutus)

Erhalt von großräumig ungestörten Flächen mit hohem Anteil von steinigem Gelände und Felsen über der Baumgrenze

A107

Birkhuhn

(Tetrao tetrix)

Sicherung störungsarmer Übergangsflächen von Extensivgrünland zu aufgelockerten Waldflächen; Erhaltung von feuchtem, magerem Extensivgrünland, Heiden und Mooren mit Zwergstrauch- und Krautvegetation; Renaturierung von Mooren; Sicherung der Übergangszone von der Waldgrenze zur Baumgrenze im Gebirge vor Störungen

A108

Auerhuhn

(Tetrao urogallus)

Erhalt störungsarmer montaner bis subalpiner Nadelwälder mit einzelnen Laubbäumen, ausreichend Altholzbeständen sowie Bestandeslichtungen

A155

Waldschnepfe

(Scolopax rusticola)

Erhalt von kleinflächig bewirtschafteten, durch Lichtungen oder Schneisen gegliederten Wäldern; Verzicht auf Entwässerungen in den Wäldern; Störungsfreihaltung

A215

Uhu

(Bubo bubo)

Erhalt ungestörter Flächen in Gebirgen und Wäldern mit Felsen, Steilwänden und alten Bäumen

A217

Sperlingskauz

(Glaucidium passerinum)

Erhalt reich gegliederter Nadel- und Mischwälder vorwiegend im Bergland mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz

A234

Grauspecht

(Picus canus)

Erhalt von Laub- oder Mischwäldern mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen

A236

Schwarzspecht

(Dryocopus martius)

Erhalt großer zusammenhängender Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen

A239

Weißrückenspecht

(Dendrocopos leucotos)

Erhalt von Laub- und Mischwäldern mit urwaldartigen Bereichen und viel Alt- und Totholz

A241

Dreizehenspecht

(Picoides tridactylus)

Erhalt von Nadel- und Mischwäldern mit viel älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz

A319

Grauschnäpper

(Muscicapa striata)

Erhalt alt- und totholzreicher Laubmischwälder, oft in der Nähe von Gewässern

A320

Zwergschnäpper

(Ficedula parva)

Erhalt alt- und totholzreicher Laub-, Misch- und Nadelwälder mit kleinen Bestandslücken

A321

Halsbandschnäpper

(Ficedula albicollis)

Erhalt von alt- und totholzreichen Laubmischwäldern in klimabegünstigten Lagen

A322

Trauerschnäpper

(Ficedula hypoleuca)

Erhalt lichter und aufgelockerter Laub- und Mischwälder mit hohem Stammraum und höhlenreichen Bäumen

A338

Neuntöter

(Lanius collurio)

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen wie Einzelgebüschen, Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern; Sicherung extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen

  1. Ziffer 2
    einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 6

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik

4070*

Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum

(Mugo-Rhododendretum hirsuti)

Erhalt der vorherrschenden Geländeform

6110*

Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen

(Alysso-Sedion albi)

Offenhalten der Standorte durch Mahd und Reduktion/Unterbindung zu starker Beschattung

6210

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

(Festuco-Brometalia)

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)

6210*

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien

(Festuco-Brometalia) (*Besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)

6230*

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

Freihalten von Gehölzaufwuchs, Mahd in mehrjährigem Rhythmus (mit Entfernung des Mähguts)

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts

7120

Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore

Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren; fakultative einmalige späte Mahd mit Entfernung des Mähguts und/oder Gehölzentfernung

7220*

Kalktuffquellen

(Cratoneurion)

Sicherung der ungestörten Hydrologie und Trophie

7230

Kalkreiche Niedermoore

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung

8120

Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii)

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs

8160*

Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs

8210

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs

8240*

Kalk-Felspflaster

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit

9140

Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit

9150

Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald

(Cephalanthero-Fagion)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder

(Tilio-Acerion)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik

9410

Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder

(Vaccinio-Piceetea)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit

und
  1. Ziffer 3
    einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 7 genannten Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten
Tabelle 7

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1065

Skabiosen-Scheckenfalter

(Euphydryas aurinia)

Regelmäßige, einmalige Mahd im Spätsommer/Herbst erforderlich; Entfernung des Mähguts; keine Düngung; Erhalt der aktuell vorherrschenden hydrologischen Verhältnisse

1086

Scharlachroter Plattkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Sicherung oder Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz

1087*

Alpenbockkäfer

(Rosalia alpina)

Sicherung alter, sonniger Buchenwälder auf karbonatischem Untergrund; Förderung von stehendem Totholz

1093*

Steinkrebs

(Austropotamobius torrentium)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Verhinderung von Nährstoff- oder Insektizideinträgen ins Gewässer; Entfernung von exotischen Krebsarten

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik

1193

Gelbbauchunke

(Bombina variegata)

Regelmäßige Neuschaffung klein- und kleinstflächiger Laichgewässer; Ausnutzen von Renaturierungspotenzialen an Fließgewässern; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume

1303

Kleine Hufeisennase

(Rhinolophus hipposideros)

Erhalt naturnaher Laubmischwälder und Erhalt von an Landschaftselementen reicher Kulturlandschaft und ungestörter Höhlen für die Überwinterung

1308

Mopsfledermaus

(Barbastella barbastellus)

Erhalt naturnaher Laubmischwälder, Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen

1321

Wimpernfledermaus

(Myotis emarginatus)

Erhalt unterwuchsreicher Laubwälder, Auwälder, strukturreicher Kulturlandschaft

1324

Großes Mausohr

(Myotis myotis)

Erhalt unterwuchsfreier bzw. unterwuchsarmer Laub- und Mischwälder sowie Wiesenflächen

1354*

Braunbär

(Ursus arctos)

Erhalt naturnaher Laub-, Nadel- und Mischwälder und deren Durchlässigkeit

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer

1361

Luchs

(Lynx lynx)

Erhalt großer waldreicher Landschaften mit wenig Störungseinfluss und hoher Durchlässigkeit

1381

Grünes Gabelzahnmoos

(Dicranum viride)

Erhalt des Laubholzanteils, insbesondere der Erhalt schrägstehender Bäume; bei Durchforstungsmaßnahmen müssen zumindest einige Altbäume stehenbleiben, um von hier aus eine Wiederbesiedelung zu ermöglichen; Vermeidung der Veränderung kleinklimatischer Standortsverhältnisse, etwa durch Freistellung von Trägerbäumen; Erhalt großer, alter, natürlicher bis naturnaher Nadel- und Mischwälder - va. Buchen-Tannenwälder, welche einer extensiven Forstwirtschaft unterliegen; Verbleib von Totholz im Wald, keine Kalkungen

1386

Grünes Koboldmoos

(Buxbaumia viridis)

Erhalt großer, alter, natürlicher bis naturnaher Nadel- und Mischwälder - va. Buchen-Tannenwälder, welche einer extensiven Forstwirtschaft unterliegen; Verbleib von Totholz im Wald, keine Kalkungen

1394

Kärntner Spatenmoos

(Scapania massalongii)

Erhalt von totholzreichen Laub- und Laubmischwäldern und deren Bestandsinnenklima, keine Kahlhiebe

1902

Frauenschuh

(Cypripedium calceolus)

Verbot der Entnahme jeglicher Pflanzenteile; Erhalt der lokalen Standortbedingungen an Horststandorten und deren näheren Umfeld

1927

Gestreifter Bergwaldkäfer

(Stephanopachys substriatus)

Sicherung von Wald-Lebensräumen in der montan-subalpinen Höhenstufe mit hohem Nadelholzanteil und von trockenem, stärkerem Totholz in sonniger Lage auf trockenen Böden

6169

Eschen-Scheckenfalter

(Euphydryas maturna)

Erhalt von lichten Eschenbeständen in warmen, feuchten Lagen mit Grünland-Waldinsel-Mosaiken; kleinflächige forstliche Nutzung/Femelschlag

6199*

Spanische Flagge

(Callimorpha quadripunctaria)

Erhalt lichter, feuchter Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Wegrändern, buschreichen Hängen mit Schlagfluren und Vorwaldgehölzen mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)

§ 7

Text

Paragraph 7 <, b, r, /, >, fünf e, r, w, e, i, s, u, n, g, e, n,

Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:

  1. Ziffer eins
    „Vogelschutz-Richtlinie“: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 20 vom 26.1.2010, S 7 ff., in der Fassung der Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013, ABl. Nr. L 158 vom 10.6.2013, S 193 ff.;
  2. Ziffer 2
    „FFH-Richtlinie“: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 206 vom 22.7.1992, S 7 ff., in der Fassung der Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013, ABl. Nr. L 158 vom 10.6.2013, S 193 ff., und der Berichtigung durch ABl. Nr. L 95 vom 29.3.2014, S 70;
  3. Ziffer 3
    „Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016“: Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2332 der Kommission vom 9. Dezember 2016 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region, ABl. Nr. L 353 vom 23.12.2016, S 256 ff.

§ 8

Text

Paragraph 8 <, b, r, /, >, eins n, k, r, a, f, t, t, r, e, t, e, n,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
  2. Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ als „Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen“ bezeichnet wird, Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2005,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 131 aus 2009,, außer Kraft.

Anl. 1

Anl. 2/1

Anl. 2/10

Anl. 2/11

Anl. 2/12

Anl. 2/13

Anl. 2/14

Anl. 2/15

Anl. 2/16

Anl. 2/17

Anl. 2/2

Anl. 2/3

Anl. 2/4

Anl. 2/5

Anl. 2/6

Anl. 2/7

Anl. 2/8

Anl. 2/9

Anl. 3/1

Anl. 3/2