Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an rechtmäßig bestehenden Anlagen und Einrichtungen, wie Straßen, Furten, Brücken, Wegen, Gebäuden, Wasserleitungen, Ufersicherungen und dergleichen im erforderlichen Umfang mit Ausnahme von Gebäuden, in oder an denen besetzte Quartiere der Art "1308 Mopsfledermaus" festgestellt wurden;