Archivieren: eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse, die das Erfassen, Bewerten, Übernehmen, dauernde Verwahren oder Speichern sowie das Erhalten, Restaurieren, Ordnen, Erschließen und Nutzbarmachen von Archivgut umfasst. Archivieren umfasst jedenfalls auch die Verarbeitung von personenbezogene (Anm: Richtig: personenbezogenen) Daten zum Zweck der Erfüllung der in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten.Archivieren: eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse, die das Erfassen, Bewerten, Übernehmen, dauernde Verwahren oder Speichern sowie das Erhalten, Restaurieren, Ordnen, Erschließen und Nutzbarmachen von Archivgut umfasst. Archivieren umfasst jedenfalls auch die Verarbeitung von personenbezogene Anmerkung, Richtig: personenbezogenen) Daten zum Zweck der Erfüllung der in diesem Landesgesetz geregelten Angelegenheiten.