Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, - im Folgenden Vertragsparteien genannt - kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, - im Folgenden Vertragsparteien genannt - kommen überein, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: