gegen die Verpflichtungen nach den §§ 6, 9 Abs. 5, 12 Abs. 3 oder 13 Abs. 2 Z 3, die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person zu wahren, verstößt,gegen die Verpflichtungen nach den Paragraphen 6,, 9 Absatz 5,, 12 Absatz 3, oder 13 Absatz 2, Ziffer 3,, die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person zu wahren, verstößt,