Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019, Fassung vom 02.06.2023

§ 0

Langtitel

Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019
StF: LGBl. Nr. 53/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 25. Juni 2019 aufgrund Paragraph 3, Absatz 3, des NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz, Landesgesetzblatt 5760-0, verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins,

Abgrenzung der Kern- und Pflegezonen

Lage, Bezeichnung und Ausmaß der Kern- und Pflegezonen sind in den Anlagen 2 bis 11 dargestellt. Die Pflegezonen an Gewässern gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Anlagen 2 bis 10 keine größere Breite ergibt.

§ 2

Text

Paragraph 2,

Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung

  1. Absatz einsIn Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2015, in der geltenden Fassung, unzulässig. Bei Umwidmungen von Flächen innerhalb von Kernzonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.
  2. Absatz 2In Pflegezonen darf eine Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt werden, wenn
    1. Litera a
      dies der Verbesserung der Siedlungsstruktur dient (z. B. Schließung der Baulandlücken, Abrundung von Siedlungsgebieten) und
    2. Litera b
      im Gemeindegebiet die beabsichtigte Widmung sonst nicht möglich ist.
  3. Absatz 3In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig.

§ 3

Text

Paragraph 3,

Schlussbestimmung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, LGBl. 5760/1, außer Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage 1

Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald – Übersicht und Legende

Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 2

Text

Anlage 2

Blatt 39 Tulln SÜD

Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 3

Text

Anlage 3

Blatt 40Stockerau SÜD

Anmerkung, Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 4

Text

Anlage 4

Blatt 57 Neulengbach NORD

Anmerkung, Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 5

Text

Anlage 5

Blatt 58 Baden NORD

Anmerkung, Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 6

Text

Anlage 6

Blatt 56 St. Pölten SÜD

Anmerkung, Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 7

Text

Anlage 7

Blatt 57 Neulengbach SÜD

Anmerkung, Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 8

Text

Anlage 8

Blatt 58 Baden SÜD

Anmerkung, Anlage 8 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 9

Text

Anlage 9

Blatt 75 Puchberg am Schneeberg NORD

Anmerkung, Anlage 9 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 10

Text

Anlage 10

Blatt 76 Wiener Neustadt NORD

Anmerkung, Anlage 10 ist als PDF dokumentiert)

Anl. 11

Text

Anlage 11

Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald

Anmerkung, Anlage 11 ist als PDF dokumentiert)