Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Kennzeichnung Nationalpark Donau-Auen, Fassung vom 10.09.2024

§ 0

Langtitel

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
StF: LGBl. 5505/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 17. März 1997 aufgrund des Paragraph 3, Absatz 4, des NÖ Nationalparkgesetzes, Landesgesetzblatt 5505–0, verordnet:

Art. 1

Text

Die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:

Auf einer kreisrunden, weißen Platte steht in Kleinbuchstaben, Schriftfarbe grün “nationalpark”, darunter in Schriftfarbe orange “donau” geschrieben, daneben ist ein Kreis mit blau-grüner Hintergrundstruktur (Abstraktion einer realen Fotographie von Astgestrüpp des Audickichts), worauf in der oberen Hälfte in weißer Schrift “auen” steht.