(1)Absatz einsNach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Schilehreranwärter-Lehrgang bzw. zu den Schilehrer-Lehrgängen I und II einschließlich des Alpinkurses hat der Kandidat ein Zeugnis zu erhalten.Nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Schilehreranwärter-Lehrgang bzw. zu den Schilehrer-Lehrgängen römisch eins und römisch II einschließlich des Alpinkurses hat der Kandidat ein Zeugnis zu erhalten.
Dieses hat neben den persönlichen Daten des Kandidaten in einem Anhang die Prüfungsnoten 1 bis 5 (1 = sehr gut/Leistung weit über dem Durchschnitt, 2 = gut/Leistung über dem Durchschnitt, 3 = befriedigend/durchschnittliche Leistung, 4 = genügend/Leistung weist Lücken auf, doch läßt sie noch ein positives Wirken erwarten, 5 = nicht genügend/Leistung weist Lücken auf, die ein positives Wirken nicht erwarten lassen) und den Qualifikationsvermerk “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” oder “mit Erfolg bestanden” zu enthalten.Dieses hat neben den persönlichen Daten des Kandidaten in einem Anhang die Prüfungsnoten 1 bis 5 (1 = sehr gut/Leistung weit über dem Durchschnitt, 2 = gut/Leistung über dem Durchschnitt, 3 = befriedigend/durchschnittliche Leistung, 4 = genügend/Leistung weist Lücken auf, doch läßt sie noch ein positives Wirken erwarten, 5 = nicht genügend/Leistung weist Lücken auf, die ein positives Wirken nicht erwarten lassen) und den Qualifikationsvermerk “mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” oder “mit Erfolg bestanden” zu enthalten.