der unterhaltsberechtigten oder -pflichtigen Personen von hilfesuchenden, bezugsberechtigten bzw. leistungsbeziehenden Personen sowie aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, für die Sozialhilfe bezogen wird oder werden soll sowie Personen im Sinn des § 14Paragraph 14, Abs. 2Absatz 2,, wie insbesondere Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Adress- und Kontaktdaten, Beruf, Ausbildungen, Sozialversicherungsverhältnisse, Sozialversicherungs-nummer, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Familienstand (Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft), Staatsbürgerschaft, Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen, Bankverbindung und Kontonummer,