Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen, Fassung vom 16.08.2026

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen
StF: BGBl. II Nr. 368/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2022,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 55 a, 59, 68 a und 72, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,,
wird verordnet:

§ 1

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Lehrpläne

Paragraph eins,

Für die nachstehend genannten Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie den Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Bautechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1),
  2. Ziffer 2
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Chemieingenieure, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Chemieingenieure, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure (Anlagen 1 und 1.2),
  3. Ziffer 3
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Design, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Design, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Design, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Design (Anlagen 1 und 1.3),
  4. Ziffer 4
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.4),
  5. Ziffer 5
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.5),
  6. Ziffer 6
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit (Anlagen 1 und 1.6),
  7. Ziffer 7
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Gebäudetechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.7),
  8. Ziffer 8
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Grafik- und Kommunikationsdesign (Anlagen 1 und 1.8),
  9. Ziffer 9
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Informatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Informatik (Anlagen 1 und 1.9),
  10. Ziffer 10
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik (Anlagen 1 und 1.10),
  11. Ziffer 11
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.11),
  12. Ziffer 12
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Mechatronik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.12),
  13. Ziffer 13
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medien, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Medien, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medien, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Medien (Anlagen 1 und 1.13),
  14. Ziffer 14
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement (Anlagen 1 und 1.14),
  15. Ziffer 15
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Ofenbautechnik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Ofenbautechnik (Anlagen 1 und 1.15),
  16. Ziffer 16
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Optometrie, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Optometrie (Anlagen 1 und 1.16),
  17. Ziffer 17
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik (Anlagen 1 und 1.17),
  18. Ziffer 18
    Fünfsemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, viersemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, siebensemestriger Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau, sechssemestriges Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.18),
  19. Ziffer 19
    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen (Anlage 2).

§ 2

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Lehrverpflichtungsgruppen

Paragraph 2,

Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

§ 3

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semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Zusätzliche Lehrplanbestimmungen

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Wird in den Anlagen hinsichtlich eines einzelnen Unterrichtsgegenstands auf einen Unterrichtsgegenstand in derselben Anlage verwiesen und
    1. Ziffer eins
      weisen diese beiden Unterrichtsgegenstände unterschiedliche (höhere oder niedrigere) Stundensummen auf oder
    2. Ziffer 2
      weicht die Aufteilung der Wochenstunden dieser Unterrichtsgegenstände auf die Semester oder Schulstufen voneinander ab,
    sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, des ersten Unterrichtsgegenstandes schulautonom auf die einzelnen Semester oder Schulstufen aufzuteilen.
  2. Absatz 2,Soweit an der Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

§ 4

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Inkrafttreten

Paragraph 4,

Diese Verordnung samt Anlagen tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Semester mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 4. Semester mit 1. Februar 2023, hinsichtlich der 5. Semester mit 1. September 2023 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1 ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN TECHNISCHEN, GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN AUFBAULEHRGÄNGEN UND KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Aufbaulehrgänge für Berufstätige und Kollegs für Berufstätige haben als Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen oder Fachschulen ergänzend jene allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt (Paragraphen 65 und 73 Schulorganisationsgesetz). Dem Bildungsauftrag entsprechend sind in den Lehrplänen für die einzelnen Fachrichtungen der Aufbaulehrgänge/Kollegs für Berufstätige die im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit erforderlichen allgemeinen, fachtheoretischen, praktischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Pflichtgegenstände sowie Pflichtpraktika vorgesehen, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht im Wesentlichen bereits in dem vor dem Besuch des Aufbaulehrganges/Kollegs für Berufstätige zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen sind (Paragraph 72, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 73, Absatz 2, Schulorganisationsgesetz). Dies bedeutet, dass der Unterricht für Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen im Wesentlichen die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen vorsieht. Für Absolventinnen und Absolventen von facheinschlägigen Vorbildungen sieht der Unterricht einerseits die Vermittlung von vertiefenden fachlichen Kompetenzen und andererseits von allgemeinen Kompetenzen, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule oder Universität befähigen, vor. Der Aufbaulehrgang für Berufstätige wird durch eine Reife- und Diplomprüfung, das Kolleg für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.

Hinsichtlich der Aufnahme in den Aufbaulehrgang für Berufstätige sind sowie Absolventinnen und Absolventen von Meister-, Werkmeister- oder Bauhandwerkerschulen den Absolventinnen und Absolventen von vierjährigen Fachschulen gleichzuhalten. Für Studierende mit facheinschlägigem Lehrabschluss ist die Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges (Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, SchOG) vorgesehen.

Nach Abschluss eines Aufbaulehrgangs/Kollegs für Berufstätige verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über

  • Strichaufzählung
    umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Werkstoffe in allen mit den Berufsfeldern der Ausbildung zusammenhängenden Fachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus der Mathematik, den Naturwissenschaften und der Informationstechnologie;
  • Strichaufzählung
    die für die selbstständige unternehmerische Tätigkeit oder für die Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet erforderlichen Kenntnisse des Privat-, Gewerbe-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrechts sowie der Organisation und Führung von Unternehmen und verfügen über die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse;
  • Strichaufzählung
    ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, ein Verständnis für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prozesse sowie allgemeinbildendes Orientierungswissen, das sie insgesamt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts.

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    rechnerische, konstruktive und softwaretechnische Methoden sowie praktische Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben der Ingenieurpraxis unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen der Einsatzmöglichkeiten auswählen und damit Ergebnisse und auch kreative Lösungen zu konkreten Vorgaben oder abstrakt vorgegebenen Rahmenbedingungen erzielen;
  • Strichaufzählung
    sich durch Nutzung der technisch-wissenschaftlichen Informationsquellen neues Wissen aneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen sowie auf konstruktivem oder experimentellem Wege oder durch Einsatz von Simulationstechniken kreative Problemlösungen - auch in nicht vorhersehbaren Situationen - finden und diese argumentieren und kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben nach vorgegebenen Anforderungen ausführen sowie aus der Kenntnis der Fertigungsverfahren und der einschlägigen Richtlinien fertigungs- und normgerechte Leistungen erbringen und diese den Regeln der technisch-wissenschaftlichen Kommunikation entsprechend darstellen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren sowie durch Teilhabe am Kulturleben reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Transkulturalität und Diversität in einer globalisierten Welt als Chance erkennen und nutzen; sie sind sich der eigenen kulturellen Identität bewusst und können diese und andere Kulturen miteinander in Beziehung setzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen und reflektieren; sie verfügen auch über die Fähigkeit, andere Menschen und deren Sichtweisen, Werthaltungen und Verhaltensweisen geschlechtersensibel wahrzunehmen;
  • Strichaufzählung
    komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig allein und im Team ausführen, zur Entwicklung der eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen sowie Arbeitsprozesse koordinieren und leiten;
  • Strichaufzählung
    im Sinne unternehmerischer Kompetenz marktadäquate Leistungen erbringen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich führen und motivieren; sie können Projekte planen und leiten, innovative Lösungen im jeweiligen Fachbereich erarbeiten, komplexe fachliche oder berufliche Tätigkeiten – auch unter nicht vorhersehbaren wechselnden Rahmenbedingungen – in einem spezifischen Fachbereich beaufsichtigen und steuern sowie Entscheidungsverantwortung übernehmen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DEUTSCH

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.

In den Bereichen „Zuhören“ und „Sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
  • Strichaufzählung
    Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    Gespräche führen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, passende Gesprächsformen in allen Sprechsituationen anwenden und Diskussionen leiten, Gespräche moderieren sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
  • Strichaufzählung
    sowohl im Bereich der Interaktion als auch Produktion öffentlich sprechen.

Im Bereich „Lesen“ können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    im Bereich der Rezeption und Interaktion unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte rezeptiv formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    sich sowohl rezeptiv als auch interaktiv in der Medienlandschaft orientieren;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte und andere Medien emotional aufnehmen und in Kontexten verstehen, Bezüge zu anderen Texten und Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen sowie unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen.

Im Bereich „Schreiben“ können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte adressatenadäquat produzieren, themen-, geschlechtergerecht und ästhetischen Kriterien entsprechend gestalten sowie nichtsprachliche Gestaltungsmittel einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Texte redigieren;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Hilfsmittel einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache wissenschaftliche Techniken anwenden.

Im Bereich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institution und Wirtschaftsfaktor verstehen, den Kulturbegriff diskutieren, über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren und Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren sowie durch die Beschäftigung mit literarischen Texten und anderen Kunstformen den eigenen Horizont erweitern und sinnlich-ästhetische Zugänge gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten sowie ihr historisches und aktuelles Umfeld gewinnen, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen und populärkulturelle Phänomene wahrnehmen, kommentieren und bewerten.

Im Bereich „Sprachbewusstsein“ werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht:

  • Strichaufzählung
    fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik, das Erkennen und die Anwendung von Wortarten und Wortbildungsmustern sowie die Beherrschung von und den sicheren Umgang mit orthographischen Regeln und Zeichensetzung;
  • Strichaufzählung
    ein umfassender Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen und die Fähigkeit, Begriffe zu definieren und zu erläutern, text- und situationsangemessen anzuwenden sowie Wörterbücher und andere Hilfsmittel zu verwenden;
  • Strichaufzählung
    konstruktiver Umgang mit Fehlern;
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Bedeutung von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis, dass Sprachnormen und Wortschatz Veränderungen unterliegen und sprachliche Entwicklungen durch Institutionen und Medien gesteuert werden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff im Pflichtgegenstand „Englisch“ und damit der Englischunterricht sind so festgelegt, dass die Anforderungen des Niveaus B2 („Independent User“) des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfüllt sind. Die Deskriptoren der Bildungsstandards und damit die Bildungs- und Lehraufgabe basieren auf dem GER.

Der Englischunterricht hat zum Ziel, Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites sprachliches Spektrum zu vermitteln, um sich klar ausdrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler agieren zu können. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen können für das eigene Sprachlernen genutzt werden. Durch das Bewusstsein für kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten mit oder Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern wird plurikulturelles Verständnis erreicht und es werden situationsadäquate Aktionen und Reaktionen ermöglicht.

In den Bereichen „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängend sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, werden folgende Lernergebnisse erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Vermögen, im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details zu verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  • Strichaufzählung
    die Kompetenz, flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und unmittelbar bedeutsamen Themen zu sprechen und dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorzuheben, Standpunkte zu begründen und zu verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich zu machen. Die Verständigung ist so spontan und fließend, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen gut möglich ist; das Sprachregister ist den Umständen angemessen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit, Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessen- oder Fachgebiets klar, geordnet und detailliert zu beschreiben und darzustellen, dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorzuheben, bestimmte Aspekte genauer auszuführen und alles mit einem angemessenen Schluss abzurunden.

Im Bereich „Lesen“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:

  • Strichaufzählung
    Lesen unter Anpassung des Lesestils und -tempos an verschiedene Texte und Zwecke sowie die selektive Nutzung geeigneter Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien). Der Lesewortschatz ist groß, es bestehen aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen. Lange und komplexe Texte zu vertrauten allgemeinen und berufsspezifischen Themen werden im Wesentlichen verstanden und Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen können entnommen werden.

Im Bereich „Schreiben“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Verfassen klarer, strukturierter Texte zu verschiedenen Themen aus dem Interessen- und Fachgebiet. Dabei werden Standpunkte angemessen dargestellt, entscheidende Fakten hervorgehoben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammengeführt und gegeneinander abgewogen sowie durch einen angemessenen Schluss abgerundet. Die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien werden adäquat angewendet.

Übergreifend werden folgende Lernergebnisse im Bereich „Linguistische Kompetenzen“ erreicht:

  • Strichaufzählung
    ein großer Wortschatz im eigenen Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Formulierungen werden so variiert, dass häufige Wiederholungen vermieden werden. Lücken im Wortschatz werden durch Umschreibungen umgangen und der Wortschatz im Allgemeinen wird mit großer Genauigkeit so eingesetzt, dass gelegentliche Verwechslungen und falsche Wortwahl die Kommunikation nicht behindern (lexikalische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    eine hinreichend korrekte Anwendung von Rechtschreibung und Zeichensetzung (orthografische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    klare und natürliche Aussprache und Intonation (phonologische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    die Beherrschung der Grammatik auf einem Niveau, dass Fehler, die zu Missverständnissen führen, nicht auftreten (grammatische Kompetenz).

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ANGEWANDTE MATHEMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Mathematik“ spiegeln den Bildungsauftrag an berufsbildenden höheren Schulen mit über den allgemeinen Bildungsauftrag hinausgehenden berufsbezogenen Kompetenzen wider. Sie beschreiben das propädeutische Wissen in der Mathematik, das nicht nur für das Modellbilden und Operieren mit mathematischen Fragestellungen, sondern auch für den Anwendungsbezug und die Verbindung zu den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen notwendig ist. Der Mathematikunterricht an technischen Schulen hat also zwei Zielsetzungen: Die des innermathematischen Verständnisses und die Schaffung der theoretischen Grundlagen für die jeweiligen Fachgegenstände. Beide Ziele kommen bei der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung aus angewandter Mathematik zum Tragen. Darüber hinaus hat die angewandte Mathematik aber ihren Nutzen darin, die Grundlagen für die fachlichen Unterrichtsgegenstände zu schaffen.

Im Bereich „Zahlen und Maße“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine Problemstellung mit Zahlen und Maßen ein geeignetes Modell und können auch den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit Zahlen und Maßen operieren. Sie können Ergebnisse im Kontext interpretieren und dokumentieren. Sie können mit Hilfe von Zahlen fachlich argumentieren.

In den Bereichen „Algebra und Geometrie“ und „Komplexe Zahlen und Geometrie“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine quantitative Problemstellung mit Hilfe von Algebra und Geometrie ein geeignetes Modell und können den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit algebraischen und geometrischen Objekten operieren. Sie können algebraische und geometrische Objekte in ihrem Kontext interpretieren, dokumentieren und in der Fachsprache der Algebra und Geometrie argumentieren.

In den Bereichen „Funktionale Zusammenhänge“ und „Zahlen und Funktionen“ können die Absolventinnen und Absolventen funktionale Zusammenhänge finden, mit funktionalen Zusammenhängen operieren, diese Ergebnisse interpretieren und mit funktionalen Zusammenhängen im jeweiligen Kontext argumentieren.

Im Bereich „Analysis“ können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe analytischer Methoden und Werkzeuge ein geeignetes Modell finden, mit diesen Methoden durch Operieren quantitative Zusammenhänge auflösen sowie diese Zusammenhänge interpretieren, dokumentieren und argumentieren.

In den Bereichen „Differentialrechnungen“ und „Integralrechnungen“ können die Absolventinnen und Absolventen Differential- und Integralrechnungen zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen, auch mit Methoden der numerischen Mathematik und mit Hilfe unterstützender technischer Hilfsmittel.

Im Bereich „Fehlerrechnung“ verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung und können diese anwenden.

In den Bereichen „Stochastik“ und „Matrizen und Stochastik“ finden die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung ein geeignetes Modell und können statistische Methoden und Verfahren einsetzen, Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen, Ergebnisse und Zusammenhänge interpretieren sowie in der Fachsprache der Stochastik argumentieren.

In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen elektronische Hilfsmittel und webgestützte mathematische Technologien situationsgerecht einsetzen.

LERNERGBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES WIRTSCHAFT UND RECHT

Im Bereich „Recht“ können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich „Rechnungswesen“ können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln sowie deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen. Sie können außerdem die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern, einen einfachen Liquiditätsplan erstellen sowie die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.

Im Bereich „Entrepreneurship“ können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können außerdem die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich „Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft“ kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Betriebssysteme konfigurieren, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich „Publikation und Kommunikation“ können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich „Tabellenkalkulation“ können Absolventinnen und Absolventen in Tabellenkalkulationen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen, Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES NATURWISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“ beinhalten umfassende Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, Biochemie und Biotechnologie. Sie liefern eine solide Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen.

Im Bereich „Grundlagen der Physik“ können die Absolventinnen und Absolventen die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, bewerten und beschreiben sowie die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.

Im Bereich „Grundlagen der Chemie einschließlich Biochemie und Biotechnologie“ können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole sowie die Formelsprache der Chemie anwenden und damit chemische Reaktionen darstellen. Sie können mit Hilfe von Atommodellen und des Periodensystems der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen und Stoffeigenschaften sowie Reaktionsabläufe systematisch begründen. Sie können Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durchführen, dokumentieren und interpretieren. Sie sind in der Lage, den Bezug zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen herzustellen.

Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die Eigenschaften und den Bau biochemisch relevanter Moleküle, die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege sowie die Grundzüge des Stoffwechsels und können einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen. Sie können einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen sowie Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.

römisch zwei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.

Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“ und „Wirtschaft und Recht“ bzw. „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich drei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Bei Anwendung der in Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.

Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte

Soweit die Lehrpläne schulautonome Ausbildungsschwerpunkte vorsehen, sind die an der Schule zu führenden Ausbildungsschwerpunkte durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“ sowie „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“) im Schnitt mit 18 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.

Fernunterricht und ortsungebundener Unterricht

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit ortsungebundenen Unterricht (Distance Learning) vorzusehen, dieser kann auch in Unterrichtsblöcken aufgeteilt werden. Das Verhältnis der Individualphase und des ortsungebundenen Unterrichts darf insgesamt nicht mehr als die Hälfte des Anteils der Sozialphase betragen.

römisch drei. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.

Lehrstoffaufbereitung

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.

Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.

Unterrichtsorganisation

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch:

Grundlage der Bildungs- und Lehraufgabe sind die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ und das ihnen zugrundeliegende Kompetenzmodell, insbesondere die Differenzierung der Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ sowie die Fertigkeiten Rezeption, Interaktion und Produktion.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts sind die Bereiche „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“ in die drei Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ integriert.

In der Einbeziehung der Ebenen von Rezeption, Interaktion und Produktion erfahren die Bereiche eine Erweiterung und Vertiefung. Rezeptive, produktive und interaktive Fertigkeiten sind in allen Bereichen integrativ zu fördern.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Studierenden sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Deutsch nennt jedoch nur einen Bruchteil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ und das ihm zugrundeliegende Kompetenzmodell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Sprachmittlungs-, Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der im Kompetenzmodell dargestellte Bereich „Linguistische Kompetenzen“ in die fünf Bereiche „Hören“, „Lesen“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“ und „Schreiben“ zu integrieren.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Studierenden sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Englisch nennt jedoch nur einen Teil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.

Die sprachliche Kommunikation hat in ausgewogener Weise die private, öffentliche und berufliche Domäne (Lebensbereich) abzudecken.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Die Standardisierung in Hinblick auf abschließende Prüfungen stellt die Vereinheitlichung der qualitativen Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten in den Mittelpunkt. Sie soll in jedem Fall ein vergleichbares Maß an Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen auf deren weiterem Lebensweg sicherstellen.

Der neue Ansatz fördert die Reflexion über grundlegende mathematische Fragen im Unterricht und wirkt somit unmittelbar qualitätssichernd auf den Unterricht.

Hauptziel ist die Sicherstellung der Ausbildungsqualität. Der Lehrplan muss den Nachweis ermöglichen, dass die Absolventinnen und Absolventen das erforderliche Maß an Kompetenz für das der technisch–gewerblichen Schulen entsprechende Ausbildungsziel erreichen.

Im Bereich des hochdifferenzierten Bildungssystems der Berufsbildung werden die Gemeinsamkeiten analysiert und herausgearbeitet und nach Maßgabe der Möglichkeiten in einheitlichen Aufgabenstellungen umgesetzt. Dies führt zu einer Zweiteilung der Aufgabenstellungen.

Der Lehrplan stellt dadurch sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen den spezifischen Erfordernissen des jeweils angestrebten Berufsfelds gerecht werden und dieses auch abprüft. Damit werden die Berufsberechtigungen, die in den einzelnen Schulformen der berufsbildenden höheren Schulen vergeben werden, sichergestellt.

Somit sind Aufgabenstellungen in „Angewandter Mathematik“ auf Basis vergleichbarer Kompetenzen und eines gemeinsamen verständlichen Kontexts für alle berufsbildenden Schulformen einheitlich.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaft und Recht:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie deren Sonderformen gemäß Paragraph 73, Absatz eins, Litera a bis c des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

römisch vier. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, idgF.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, idgF.
  3. Ziffer 3
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, idgF.
  4. Ziffer 4
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  5. Ziffer 5
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 2016, idgF.
  6. Ziffer 6
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, idgF.
  7. Ziffer 7
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, idgF.
  8. Ziffer 8
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, idgF.
  9. Ziffer 9
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, idgF.
  10. Ziffer 10
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, idgF.
  11. Ziffer 11
    Alevitischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014,.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Anwendungsbereich gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Sport

erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

Humanismus

säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

Anwendungsbereich gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

1.Semester – Kompetenzmodul 1:

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester– Kompetenzmodul 3:

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester– Kompetenzmodul 4:

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

DEUTSCH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, indem sie aktiv zuhören und Kerninformationen entnehmen, verbale, paraverbale und nonverbale Äußerungen verstehen und zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen, sachgerecht argumentieren und appellieren;
  • Strichaufzählung
    Gespräche führen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Inhalte präsentieren und Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Textsorten und ihre strukturellen Merkmale unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    literarische Texte und Sachtexte formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte kulturelle Strömungen und sozio-kulturelle Zusammenhänge erfassen;
  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten, Gesprächsführung, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz, freies Sprechen und Erzählen.

Bereich Lesen:

Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Einführung in ausgewählte kulturelle Strömungen, Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten.

Bereich Schreiben:

Einfache Portfolio-Techniken, textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und Medientexten mit Bezug zur eigenen Lebenswelt.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele in verschiedenen Medien verstehen und Kontexte reflektieren, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und sie leiten;
  • Strichaufzählung
    relevante Informationen aus unterschiedlichen Medien entnehmen, literarische und nicht-literarische Texte formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten, relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben; zu Sachverhalten situationsadäquat Stellung nehmen; Sprachnormen und grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden und mit Fehlern konstruktiv umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Literarische und gesellschaftsrelevante Hörbeispiele; Diskussion und Diskussionsführung; Meinungen und Interessen vertreten; Sprachvarietäten.

Bereich Lesen:

Lesestrategien, gezielte Informationsentnahme, Kennenlernen verschiedener Lebenswelten und Denkmodelle in historischem und gesellschaftlichem Zusammenhang; Erarbeitung von Themenbereichen.

Bereich Schreiben:

Informationen zusammenfassen, Analysieren und Argumentieren von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Zusammenfassung, Leserbrief, Offener Brief; Sprachnormen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Darstellungen in verschiedenen Medien verstehen und analysieren, Informationsgrafiken verbalisieren und Präsentationen mit Medienunterstützung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    aus linearen und nicht-linearen Texten Informationen gezielt entnehmen und kritisch auswerten; Bezüge zwischen literarischen Texten und deren sozio-kulturellem Umfeld herstellen;
  • Strichaufzählung
    lineare und nicht-lineare Texte analysieren, Standpunkte vergleichen und vertreten, argumentative Texte planen, verfassen und überarbeiten; Sprachnormen und Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden sowie Sprache sensibel und gendergerecht verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Komplexe Hörbeispiele; mündliche Darstellung von Sachverhalten und Abläufen. Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz.

Bereich Lesen:

Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Erfassen von Textintentionen; literarische Texte in ihren sozio-kulturellen Zusammenhängen.

Bereich Schreiben:

Visualisierung und Verbalisierung von Inhalten; Analyse und Argumentation komplexer Sachverhalte, textbezogene Erörterung, Kommentar. Sprachnormen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    rhetorische Gestaltungsmittel und Redeabsichten in schriftlichen und mündlichen Darstellungsformen erkennen, analysieren und verschiedene sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die durch Institutionen und Medien gesteuerten sprachlichen Entwicklungen erkennen, Texte, Bilder und Filme zu Themenschwerpunkten vergleichen, interpretieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    appellative Texte verfassen und rhetorische Gestaltungsmittel gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Auditive und audiovisuelle Beispiele, mündliche Stellungnahme, Rhetorik.

Bereich Lesen:

Erarbeitung von Themenschwerpunkten; Erkennen, Analysieren und Bewerten sprachlicher Gestaltungsmittel.

Bereich Schreiben:

Appellative Texte, Meinungsrede, Empfehlung.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sprechintentionen und Gestaltungsmittel gesprochener Sprache erkennen, analysieren und differenziert, situationsangemessen sowie sprachsensibel anwenden und sind den Anforderungen berufsbezogener Kommunikation gewachsen;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Technik und Wissenschaft Stellung nehmen, sich kritisch mit unterschiedlichen Denkmodellen auseinandersetzen sowie literarische Texte in Kontexten verstehen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    komplexe Schreibaufgaben bewältigen, verschiedene sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten differenziert und bewusst einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Berufsbezogene Kommunikation, Bewerbungsgespräch, vertiefendes Präsentationstraining.

Bereich Lesen:

Eigenverantwortliche, kritische Lesestoffauswahl; vertiefende zielorientierte Rezeption von Texten in verschiedenen Medien, kulturelle Bezüge.

Bereich Schreiben:

Textanalyse und Textinterpretation, Vertiefung relevanter Textsorten.

Schularbeiten:

Kompetenzmodul 1: eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.

Kompetenzmodule 2 bis 5: je eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit.

ENGLISCH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen sowie einfache mündliche und schriftliche Anleitungen und Vorschriften verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen sowie Vorlieben und Abneigungen geben, detailliert über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und dabei ihre Meinung ausdrücken sowie einfache, eingeübte Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte verschiedener Länge zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer erweiterten Auswahl an Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Studierenden (zB Hoffnungen und Zukunftsperspektiven, öffentliche und private Verkehrsmittel, Fremdenverkehr, Urlaub, Unterkunft, Unterhaltung, Fernsehen, Zeitungen und andere Medien, Gesundheit, Ernährung, Geldangelegenheiten), zeitgemäße Kommunikationsformen (zB Mobiltelefone, soziale Netzwerke, Internet).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände; einfache berufsbezogene Situationen; einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte (zB Beschreibung von Werkzeugen, Geräten und Abläufen und einfachen Diagrammen, Terminvereinbarungen, Absagen, Reservierungen, einfache Produktpräsentationen).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; Übungen zur Textorganisation.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB eigene Ansichten, Reisen, Telefonieren).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller und formeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Anfrage, Leserbrief, Forumsbeitrag); Bericht.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    längere unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltagsbezogene Themen in Hör- und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen sowie berufsbezogene Standardsituationen aus dem eigenen Fachgebiet verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Sachgebiet und in vertrauten Routinesituationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen und Stellung nehmen sowie vorbereitete Präsentationen zu Themen aus ihrem Alltag und ihrer Ausbildung abhalten, in denen die Hauptpunkte hinreichend präzise erläutert werden;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu vertrauten Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle soziale und politische Themen (zB Werbung, interkulturelle Beziehungen, Medien, Energie, Umwelt und Ökologie).

Beruflicher Themenbereich:

Produkte und Prozesse des eigenen Fachgebietes; eigene Berufserfahrungen und berufsbezogene Situationen (zB Telefonieren, Geschäftskontakte).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Beschwerde, Präsentation).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Formeller Schriftverkehr (zB Anfrage, Beschwerde); Artikel.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    aus argumentativen Texten und Gesprächssituationen über gewöhnliche alltags- oder berufsbezogene Themen einige wesentliche Schlussfolgerungen ziehen sowie komplexere Sachtexte, die mit den eigenen Interessen und berufsrelevanten Themen in Zusammenhang stehen, verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen und Standpunkte begründen;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu einer Vielzahl vertrauter Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige aktuelle Themen von nationalem und internationalem Interesse (zB Europäische Union, internationale Organisationen, interkulturelle Kommunikation).

Beruflicher Themenbereich:

Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB neue Medien, Verkehr, Energie, Umweltschutz).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation; Diskussion, Verhandlungsgespräch).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beruflicher Schriftverkehr (zB E-Mails, Bewerbungen, Berichte); Leaflet.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über aktuelle und berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, und können bei längeren und komplexen Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache verstehen;
  • Strichaufzählung
    Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie klar strukturierte Präsentationen halten;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen (zB Menschenrechte, Diskriminierung, Armut, Verteilungsgerechtigkeit).

Beruflicher Themenbereich:

Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB Projektmanagement, Zukunft der Technik).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation, Bewerbungsgespräch).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Artikel, Bericht, Blog-Eintrag, Blog-Kommentar, E-Mail, Leaflet

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über konkrete und abstrakte Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen im regionalen und globalen Zusammenhang.

Beruflicher Themenbereich:

Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation von technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Festigung der schriftlichen Textsorten und -formate.

Schularbeiten:

Kompetenzmodul 1: eine einstündige Schularbeit.

Kompetenzmodule 2 bis 4: je eine zweistündige Schularbeit.

Kompetenzmodul 5: eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.

DEUTSCH – RHETORIK / PRÄSENTATIONSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rhetorik

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Formen und Strategien gezielter Kommunikation erkennen und anwenden.

Bereich Moderation und Gesprächsführung

  • Strichaufzählung
    geübt Gespräche unterschiedlichen Kommunikationssituationen führen;
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten konstruktiv umgehen, sie kennen Konfliktlösungsstrategien und wenden sie an;
  • Strichaufzählung
    die Techniken der Moderation von Gruppen anwenden.

Bereich Präsentation und Präsentationstechnik

  • Strichaufzählung
    beherrschen die Techniken der Präsentation, der Visualisierung und des rhetorischen Einsatzes von Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    adäquate Medien gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Rhetorik:

Rhetorische Mittel und sprachliche Strategien.

Bereich Moderation und Gesprächsführung:

Gesprächsführung; Kommunikation und Konflikt; Moderation.

Bereich Präsentation und Präsentationstechnik:

Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierten Einzel- und Gruppenpräsentationen, Auftreten und Wirkung; Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Feedbackkultur.

ENGLISCH – RHETORIK / PRÄSENTATIONSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    flüssig und wirkungsvoll über ein angemessenes Spektrum von beruflichen, kulturellen und unmittelbar bedeutsamen Themen sprechen;
  • Strichaufzählung
    sich in beruflichen Situationen spontan und fließend verständigen und das passende Sprachregister anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen im beruflichen Umfeld hervorheben;
  • Strichaufzählung
    logisch argumentieren und Standpunkte vertreten;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Gesprächsführung sowie diese über Feedbackkultur anwenden.

Lehrstoff:

Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierten Einzel- und Gruppenpräsentationen, Auftreten und Wirkung; Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; Feedbackkultur; Fachgespräche und -diskussionen; fachrichtungsbezogener Wortschatz.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zahlen und Maße

  • Strichaufzählung
    mit komplexen Zahlen rechnen und die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen argumentieren, die Lösungsfälle an Hand von Beispielen veranschaulichen und lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen;
  • Strichaufzählung
    Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen aufstellen, das Skalarprodukt sowie das vektorielle Produkt von Vektoren bestimmen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle argumentieren sowie einfache Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
  • Strichaufzählung
    können im allgemeinen Dreieck und anderen ebenen Figuren Sinus- bzw. Kosinussatz anwenden und die Flächeninhalte der Figuren berechnen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion argumentieren, die Eigenschaften von Funktionen begründen und an Beispielen veranschaulichen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren; den Einfluss der Parameter a, b und c bei a f(x + b) + c verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, aufstellen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
  • Strichaufzählung
    die trigonometrischen Funktionen an Hand des Einheitskreises argumentieren, die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren, sinusförmige Vorgänge mit der allgemeinen Sinusfunktion modellieren;
  • Strichaufzählung
    die logarithmischen Rechengesetze anwenden, begründen und durch Beispiele veranschaulichen und Logarithmen mit verschiedener Basis umrechnen;
  • Strichaufzählung
    Wachstums-/Lade-/Zerfalls-/Entladeprozesse mit Exponentialfunktionen modellieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    logarithmische Skalierungen interpretieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Parameter der allgemeinen quadratischen Funktion interpretieren; quadratische Funktionen modellieren (auch in Scheitelpunktform) und Berechnungen mit diesen ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Parameter der Potenzfunktionen interpretieren; mit Potenzfunktionen modellieren und Berechnungen mit diesen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Komplexe Zahlen (Darstellung, Addition, Subtraktion; Polarkoordinaten und Polarformen; Multiplikation, Division).

Bereich Algebra und Geometrie:

Rechnen mit Gleichungen (Quadratische Gleichung, Exponentialgleichung, logarithmische Gleichung, trigonometrische Gleichung).

Lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit).

Vektoren (Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion; Skalarprodukt, Betrag, Orthogonalität; vektorielles Produkt, Parameterform der Geraden).

Elementare Geometrie und Trigonometrie (Allgemeines Dreieck: Sinussatz, Kosinussatz, trigonometrische Flächenformel).

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktion, Polynomfunktion, Potenzfunktionen, Logarithmusfunktion, Exponentialfunktion, trigonometrische Funktionen.

Eigenschaften von Funktionen (Nullstellen, Polstellen; Umkehrfunktion, logarithmische Skalierung).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    das Bildungsgesetz von arithmetischen sowie geometrischen Folgen nennen und die Summenformeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    anwendungsbezogene Aufgabenstellungen mithilfe von arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen modellieren, die Aufgaben lösen und Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    den Begriff des Grenzwertes einer Folge verstehen und kennen die Begriffe konvergente und divergente Folgen und Reihen;
  • Strichaufzählung
    die Grundfunktionen rechnerisch und grafisch differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
  • Strichaufzählung
    in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differenzen- und Differentialquotienten darstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Differentialrechnung die Eigenschaften der Funktionen (Nullstelle, Extremwerte, Wendestelle, Tangente, Monotonie, Krümmungsverhalten, Steigungswinkel, modellieren, berechnen und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Darstellung von Zahlen erkennen und können Ergebnisse beim Rechnen mit fehlerbehafteten Zahlen abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Differentialrechnung anwendungsbezogen verwenden;
  • Strichaufzählung
    Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Endliche Folgen und Reihen:

Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen, Summenformel, Summenzeichen.

Zinseszins- und Rentenrechnung.

Unendliche Folgen und Reihen:

Grenzwert, konvergente und divergente Folgen bzw. Reihen, explizite sowie rekursive Definition von Folgen; elementarer Reihenbegriff, Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.

Differentialrechnung:

Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen, Monotonie, Krümmungsverhalten, Extremwerte, Wendepunkte, Tangente, Steigungswinkel inklusive deren Anwendungen. Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Absoluter und relativer Fehler.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen bestimmen, den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion interpretieren; bestimmte Integrale berechnen und das bestimmte Integral mittels Flächeninhalt veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    die Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen (Flächeninhalt, Volumen).

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    Beispiele für Zufallsexperimente und Ereignisse angeben und mit Baumdiagrammen modellieren, die Definition der Wahrscheinlichkeit für Laplace-Experimente wiedergeben, die Wahrscheinlichkeit für Ereignisse in Verbindung mit Laplace-Experimenten bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse anwenden;
  • Strichaufzählung
    aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Lage- und Streuungsmaße berechnen und interpretieren, ein Boxplot erstellen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale; grundlegende und im Fachgebiet relevante Integrationsregeln; Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (Flächeninhalt, Volumen).

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; Baumdiagramme.

Eindimensionale Datenbeschreibung:

Häufigkeitsverteilung, Boxplot, Lage- und Streuungsmaße.

Wahrscheinlichkeitsverteilungen:

Binomialverteilung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    anwendungsbezogene Problemstellungen mittels Ausgleichsfunktionen beschreiben, die Parameter der Funktionsgleichungen bzw. die Funktionswerte mittels Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit der Binomialverteilung bzw. der Normalverteilung lösen;
  • Strichaufzählung
    Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen, Konfidenzintervall für den Erwartungswert ermitteln und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Methode der linearen Regression anwenden.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    Daten strukturiert in Vektoren zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen im Fachgebiet durchführen;
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungssysteme in Matrizenschreibweise übertragen und diese Darstellungsform mithilfe der Matrizenmultiplikation begründen.

Lehrstoff:

Ausgleichsrechnung:

Regression zweidimensionaler Daten, Extrapolation, Interpolation, Ausgleichsfunktionen (linear, quadratisch, kubisch, exponentiell), Methode der kleinsten Quadrate, Korrelationskoeffizient.

Vektoren und Matrizen:

Anwendungen der Vektorrechnung in der analytischen Geometrie, lineare Gleichungssysteme in Matrizenschreibweise.

Statistik:

Binomialverteilung, Normalverteilung, Verteilung der Mittelwerte von Stichproben, Konfidenzintervalle, t-Verteilung. Signifikanz.

Relevante mathematische Methoden:

Differentialrechnung; Integralrechnung.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären;
  • Strichaufzählung
    lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft.

Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (linearer Mittelwert, Bogenlänge, …).

Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten).

Schularbeiten:

Ein bis zwei Schularbeiten pro Kompetenzmodul, bei Bedarf mehrstündig.

WIRTSCHAFT UND RECHT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Begründung und Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
  • Strichaufzählung
    beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
  • Strichaufzählung
    Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
  • Strichaufzählung
    die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
  • Strichaufzählung
    die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Firmenbuchauszügen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen zum Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf der verschiedenen Gewerbeverfahren erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; E-Commerce–Gesetz, Immaterialgüterrecht in Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
  • Strichaufzählung
    das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Inhalte und den Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines Kostenrechnungssystems erläutern;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen zu Vollkosten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Steuerrecht:

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Bereich Rechnungswesen:

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Doppelte Buchhaltung:

Wesentliche Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (zB Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen Abschreibung, Umsatzerlöse), Jahresabschlusskennzahlen.

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    Ideenfindungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären und verschiedene Führungsstile vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Entrepreneurship:

Businessplan-Marketing:

Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix (product, price, placement, promotion).

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:

Motivationstheorien, Führungsstile.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe der Finanzierung kennen;
  • Strichaufzählung
    Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Finanzierung:

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing; Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.

Personalverrechnung:

Bruttobezüge, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten.

Bereich Recht:

Arbeitsrecht:

Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).

ANGEWANDTE INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerksressourcen nutzen und Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.

Bereich Publikation und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.

Bereich Tabellenkalkulation

  • Strichaufzählung
    in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;

Lehrstoff:

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:

Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Hardware für Internetzugang).

Betriebssysteme (Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung).

Netzwerke Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser).

Bereich Publikation und Kommunikation:

Textverarbeitung und Präsentationen (Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software).

Publikation und Kommunikation im Web (LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen).

Bereich Tabellenkalkulation:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln.

NATURWISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Physik

  • Strichaufzählung
    zu Themen aus der jeweiligen Fachrichtung physikalische Phänomene beschreiben, in geeigneter Form unter Verwendung von physikalischen Größen mit Formelzeichen und Maßeinheiten darstellen und ihre sachliche Richtigkeit hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    zu einzelnen physikalischen Phänomenen aus Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen;
  • Strichaufzählung
    thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.

Bereich Grundlagen der Chemie einschließlich Biochemie und Biotechnologie

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole und Formelsprache der Chemie wiedergeben und damit den Massen-, Mengen- und Energieumsatz von chemischen Reaktionen darstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Atommodellen das Periodensystem der Elemente interpretieren und Stoffeigenschaften von technischen Gasen, Metallen und Nichtmetallen systematisch begründen;
  • Strichaufzählung
    Nomenklatur, funktionelle Gruppen und Reaktionstypen grundlegender organischer Verbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Rohstoffe und Produkte anführen und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt mit besonderem Schwerpunkt in der eigenen Fachrichtung;
  • Strichaufzählung
    den Bau, die Funktionen und Energieinhalte biochemisch relevanter Moleküle, den Aufbau von Zellen am Beispiel von Mikroorganismen und Grundzüge des Stoffwechsels verstehen;
  • Strichaufzählung
    einen grundlegenden Zusammenhang zwischen biochemisch relevanten Molekülen und dem Stoffwechsel von Mikroorganismen in der Biotechnologie darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Physik:

Ausgewählte Phänomene der Physik der Fachrichtung (zB Bauphysik, wie Kräfte und Gleichgewichte, Informatik und Elektrotechnik, wie elektrotechnische Grundgrößen; Maschinenbau: Leistungsdaten); Messung, Darstellung mit physikalischen Größen, Interpretation.

Bewegungsgleichungen; physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder), Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Elektromagnetismus und Optik.

Thermodynamik (zB Wärmetransport, Zustandsänderungen, Hauptsätze, Gasgesetze).

Erkenntnisgewinn in der Fachrichtung und Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Bereich Grundlagen der Chemie einschließlich Biochemie und Biotechnologie:

Aufbau der Materie, Trennverfahren, Analyse und Synthese; Formelschreibweise, chemische Gleichungen, Stöchiometrie. Atommodelle, Periodensystem, chemische Bindungen und Wechselwirkungen.

Chemische Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz, Kinetik (Enthalpie, Entropie).

Anorganische Rohstoffe und Produkte (Metalle, Nichtmetalle, technische Gase, Säuren, Basen, Salze).

Organische Verbindungen (organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen; fossile Rohstoffe, Kunststoffe).

Chemische Technologie in den für die Fachrichtung relevanten Rohstoffe und Produkte.

Ökologische Auswirkungen der in der Fachrichtung verwendeten Rohstoffe und Produkte auf die Umwelt (Energieträger, Luftschadstoffe, Treibhauseffekt, Wassergüte, Abwasserwirtschaft, Boden, Abfallwirtschaft).

Grundlagen der Biochemie und Biotechnologie (Proteine, Fette und Kohlenhydrate, Bedeutung im Stoffwechsel).

Molekulare Grundlagen der Zellen (Zellaufbau, Mikroorganismen, wie zB Hefen, Bakterien). Ausgewählte Beispiele moderner Biotechnologie (zB Gärungsprozesse, Bioethanol, Biogas).

Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte wiedergeben, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
  • Strichaufzählung
    auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Studierenden in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Die Studierenden sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es wird empfohlen, dass die Studierenden Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Studierenden ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an ein von der Schulleitung genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Studierenden zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

Freigegenstände DEUTSCH – RHETORIK / PRÄSENTATIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage 1.

ENGLISCH – RHETORIK / PRÄSENTATIONSTECHNIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage 1.

ZWEITSPRACHE DEUTSCH

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und dem berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
  • Strichaufzählung
    zunehmend komplexe Texte verstehen und situationsadäquate Lesetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfache Berufssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    die Aussprache und grammatikalische Strukturen für erfolgreiche Kommunikationsstrategien korrekt anwenden;
  • Strichaufzählung
    sich soziokulturelle Unterschiede bewusst machen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Methoden des selbstständigen Arbeitens sowie des selbsttätigen und selbstgesteuerten Lernens anwenden.

Lehrstoff:

Mündliche Kommunikation und Hörverständnis:

Alltagssituationen innerhalb und außerhalb der Schule, Freizeit- und Sozialverhalten, Berufsbilder, Lebensvorstellungen, landeskundliche Aspekte im Vergleich, Kurzvorträge, Einsatz von Medien.

Textproduktion und -rezeption:

Einfache sprachliche Produktion mit unmittelbarem Verwendungszweck im Unterrichtsgeschehen, phantasiefördernde Arbeitsformen (Projekte), sinnerfassendes Lesen, Lesetechniken.

Sprachnormen:

Festigung und Ausbau der erforderlichen Rechtschreibung und Grammatik.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK ENGLISCH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kommunikation

  • Strichaufzählung
    die Faktoren der Kommunikation erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten verbaler und nonverbaler Kommunikation bewusst und gezielt einsetzen.

Bereich Rhetorik

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Strategien und rhetorische Mittel bewusst einsetzen.

Bereich Präsentation und Präsentationstechnik

  • Strichaufzählung
    die Techniken der Präsentation und Visualisierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Medien gezielt einsetzen.

Bereich Moderation und Gesprächsführung

  • Strichaufzählung
    mit berufsbezogenen Gesprächsformen vertraut umgehen;
  • Strichaufzählung
    Techniken der Moderation von Gruppen anwenden.

Lehrstoff:

Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; Feedback geben und nehmen; nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Stimmführung).

Wege zum freien Sprechen; Stichwortkarten.

Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen (zB Hardwaremanagement für Vorträge mit unterschiedlicher Infrastruktur, Präsentationssoftware, Internetrecherche; Zitieren, Copyright).

Strukturierungstechniken (zB mind mapping); sprachliche Mittel (zB Standardphrasen des Begrüßens; Strukturierens; Überleitens, Zusammenfassens; Abschließens).

Moderationstechniken (zB Debatten, Gesprächssituationen nach Präsentationen).

POLITISCHE BILDUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und die Funktionsweise der österreichischen parlamentarischen Demokratie erklären;
  • Strichaufzählung
    die Struktur und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsaufbaus erklären;
  • Strichaufzählung
    ihre Interessen an politischen Entscheidungen artikulieren und kennen die Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten politischen Akteure und Bewegungen in Österreich charakterisieren und kennen ihre Entwicklungsgeschichte in Grundzügen;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit den Programmen der politischen Parteien und ihren Standpunkten zu aktuellen Problemstellungen sowie deren Umsetzungen auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Das politische und rechtliche System Österreichs; Entwicklung der Demokratie in Österreich; Funktion von Parteien in der Demokratie; die wichtigsten österreichischen Parteien und Interessensverbände; Medien und ihre Auswirkung auf die Politik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Begriff „Medienpolitik“ erklären, allfällige Gefahren für die Einschränkung der Meinungsfreiheit erkennen;
  • Strichaufzählung
    historische und aktuelle politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin untersuchen;
  • Strichaufzählung
    die Geschichte europäischer und internationaler Organisationen erläutern sowie ihre Aufgaben und Ziele und ihre Bedeutung für zukünftige Entwicklungen und Prozesse erklären;
  • Strichaufzählung
    die Idee „Europa“ im historischen und aktuellen Kontext reflektieren.

Lehrstoff:

Analyse von Medienerzeugnissen und Erkennen der zugrundeliegenden Intentionen; Feindbilder; Rassismus; Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union, ihrer Institutionen und Zuständigkeiten.

VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären;
  • Strichaufzählung
    den sektoralen Wandel und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen untersuchen sowie Prognosen für die Zukunft erstellen;
  • Strichaufzählung
    einflussreiche Wirtschaftsräume lokalisieren sowie deren jeweilige wirtschaftspolitische Bedeutung darstellen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und auswerten;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Globalisierung bewerten sowie ihre Folgen analysieren, Ziele der Wirtschaftspolitik darstellen, beurteilen sowie die unterschiedlichen Interessenslagen ausdifferenzieren.

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Volkswirtschaft (Knappheit der Güter; Angebot und Nachfrage; Produktionsfaktoren; Markt, Preis; Konjunktur), wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels; wichtige Wirtschaftsräume und deren Bedeutung; Wirtschaftsstandorte und -räume im Spannungsfeld; regionale Disparitäten; Geld und Geldwertschwankungen; Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen. Merkmale und Probleme von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern in globalen Ökonomien; Voraussetzungen für globales Wirtschaften und dessen Auswirkungen; internationale Zusammenarbeit.

NATURWISSENSCHAFTLICHES LABORATORIUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.

Lehrstoff:

Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen.

Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.

Lehrstoff:

Fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Gesetzmäßigkeiten der für den Fachbereich bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    geometrische Formen und Transformationen benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Objekte aus dem Fachbereich analysieren und in zugeordneten Normalrissen zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.

Lehrstoff:

1. Semester:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.

2. Semester:

Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.

TECHNISCHE DOKUMENTATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    freie und kommerzielle Softwareprodukte zur Erstellung technischer Dokumentationen und Präsentationen nennen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Funktionen dieser Programme zur Erstellung technischer Berichte benennen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von technischen Berichten und Protokollen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen der Programme erkennen, um die Berichte effizient erstellen zu können;
  • Strichaufzählung
    Programme zur Bericht-, Protokoll- und Präsentationserstellung einsetzen.

Lehrstoff:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.

Textverarbeitung:

Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.

Tabellenkalkulation:

Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.

Präsentationsprogramm:

Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.

PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Planung und Organisation von Projekten benennen und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit und Vorteile des projektorientierten Arbeitens verstehen;
  • Strichaufzählung
    Projektaufgaben und -abläufe strukturieren.

Lehrstoff:

Methoden des Projektmanagements:

Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentation).

Projektmanagement – Instrumente:

Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die geeignete Rolle erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen.

Lehrstoff:

Angewandtes Projektmanagement:

Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.

Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Anl. 1/1

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.1 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUTECHNIK römisch eins.1 Stundentafel1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

 

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

2

2

2

 

15

römisch eins

3.

Englisch

6

4

2

2

2

 

16

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

6

4

2

2

 

18

römisch eins

5.

Angewandte Informatik

2

 

2

römisch eins

6.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

 

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Baukonstruktion3

5

5

4

4

 

18

römisch eins

2.

Tragwerke3

6

6

6

 

18

römisch eins

3.

Baubetrieb und Baumanagement4

2

4

6

6

 

18

römisch eins bzw. römisch drei

4.

Darstellung und Gestaltung3,5

6

3

 

9

römisch eins

5.

Infrastruktur3,6

5

5

 

10

römisch eins

6.

Bauplanung und Projekt3

4

6

6

 

16

römisch eins

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.17

9

9

 

18

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

32

36

38

38

 

167

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

Summe

gruppe

1.

Bauentwurf und Projekt3

6

6

 

12

römisch eins

2.

Hochbau

3

3

 

6

römisch eins

3.

Ingenieurbau3

3

3

 

6

römisch eins

4.

Vertiefung Infrastruktur3

6

6

 

12

römisch eins

5.

Baubetriebliche Betriebswirtschaft

3

3

 

6

römisch eins

6.

Bauprojektentwicklung3

6

6

 

12

römisch eins

7.

Holzbautechnik

3

3

 

6

römisch eins

8.

Bauentwurf und Montagetechnik3

6

6

 

12

römisch eins

9.

Umwelttechnologie3

4

4

 

8

römisch eins

10.

Gebäude- und Energiemanagement3

5

5

 

10

römisch eins

11.

Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen

4

4

 

8

römisch eins

12.

Bauuntersuchung und Baudokumentation3

2

2

 

4

römisch eins

13.

Labor Sanierungstechnik

3

3

 

6

römisch eins

14.

Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe3

2

2

 

4

römisch drei

15.

Farblabor – Beschichtungstechnik

3

3

 

6

römisch eins

16.

Atelier – Gestaltung und Beschichtungs-technik

4

4

 

8

römisch vier

17.

Konstruktiver Stahlbau

3

3

 

6

römisch eins

18.

CAD und EDV-Methoden im Stahlbau3

3

3

 

6

römisch eins

19.

Fassadentechnik

3

3

 

6

römisch eins

20.

Facility Management / Gebäude-management

3

3

 

6

römisch eins

21.

Smart Building

3

3

 

6

römisch eins

22.

Trockenausbau3

6

6

 

12

römisch eins

23.

Montagetechnik und Schnittstellen-management3

3

3

 

6

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

 

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

 

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

 

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

 

4

römisch eins

4.

Kommunikationstechnik Englisch

2

 

2

römisch drei

5.

Politische Bildung

2

2

 

4

römisch drei

6.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

2

 

2

römisch drei

7.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

2

2

 

4

römisch drei

8.

Bau-Software

2

2

 

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht8

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Einschließlich „Vermessungswesen“.

7 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUTECHNIK römisch eins.2 Stundentafel1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

2

römisch eins

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Baukonstruktion3

5

5

4

4

18

römisch eins

2.

Tragwerke3

6

6

6

18

römisch eins

3.

Baubetrieb und Baumanagement4

2

4

6

6

18

römisch eins bzw. römisch drei

4.

Darstellung und Gestaltung3,5

6

3

9

römisch eins

5.

Infrastruktur3,6

5

5

10

römisch eins

6.

Bauplanung und Projekt3

4

6

6

16

römisch eins

7.

Grundlagen Bautechnologie

3

2

5

römisch eins

8.

Grundlagen Tragwerke

6

6

römisch eins

9.

Grundlagen Baubetrieb

2

2

römisch eins

10.

Baupraxis und Produktionstechnik

6

6

4

16

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.17

9

9

18

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

144

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Bauentwurf und Projekt3

6

6

12

römisch eins

2.

Hochbau

3

3

6

römisch eins

3.

Ingenieurbau3

3

3

6

römisch eins

4.

Vertiefung Infrastruktur3

6

6

12

römisch eins

5.

Baubetriebliche Betriebswirtschaft

3

3

6

römisch eins

6.

Bauprojektentwicklung3

6

6

12

römisch eins

7.

Holzbautechnik

3

3

6

römisch eins

8.

Bauentwurf und Montagetechnik3

6

6

12

römisch eins

9.

Umwelttechnologie3

4

4

8

römisch eins

10.

Gebäude- und Energiemanagement3

5

5

10

römisch eins

11.

Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen

4

4

8

römisch eins

12.

Bauuntersuchung und Baudokumentation3

2

2

4

römisch eins

13.

Labor Sanierungstechnik

3

3

6

römisch eins

14.

Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe3

2

2

4

römisch drei

15.

Farblabor – Beschichtungstechnik

3

3

6

römisch eins

16.

Atelier – Gestaltung und Beschichtungs-technik

4

4

8

römisch vier

17.

Konstruktiver Stahlbau

3

3

6

römisch eins

18.

CAD und EDV-Methoden im Stahlbau3

3

3

6

römisch eins

19.

Fassadentechnik

3

3

6

römisch eins

20.

Facility Management / Gebäudemanagement

3

3

6

römisch eins

21.

Smart Building

3

3

6

römisch eins

22.

Trockenausbau3

6

6

12

römisch eins

23.

Montagetechnik und Schnittstellenmanagement3

3

3

6

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

4

römisch eins

2.

Kommunikationstechnik Englisch

2

2

römisch drei

3.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

2

2

4

römisch drei

4.

Bau-Software

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht8

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Einschließlich „Vermessungswesen“.

7 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUTECHNIK römisch eins.3 Stundentafel1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

2

2

2

15

römisch eins

3.

Englisch

6

4

2

2

2

16

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

6

4

2

2

18

römisch eins

5.

Angewandte Informatik

2

2

römisch eins

6.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Baukonstruktion3

3

3

4

4

2

2

18

römisch eins

2.

Tragwerke3

2

3

3

5

5

18

römisch eins

3.

Baubetrieb und Baumanagement4

2

3

3

5

5

18

römisch eins bzw. römisch drei

4.

Darstellung und Gestaltung3,5

3

4

2

9

römisch eins

5.

Infrastruktur3,6

3

3

2

2

10

römisch eins

6.

Bauplanung und Projekt3

2

4

5

5

16

römisch eins

 

Pflichtgegenstände der schulauto-nomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.17

2

2

7

7

18

 

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

23

23

23

25

25

24

24

167

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

1.

Bauentwurf und Projekt3

5

5

10

römisch eins

2.

Hochbau

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Ingenieurbau3

2

2

4

römisch eins

4.

Vertiefung Infrastruktur3

2

2

5

5

14

römisch eins

5.

Baubetriebliche Betriebswirtschaft

2

2

4

römisch eins

6.

Bauprojektentwicklung3

2

2

5

5

14

römisch eins

7.

Holzbautechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

8.

Bauentwurf und Montagetechnik3

5

5

10

römisch eins

9.

Umwelttechnologie3

1

1

3

3

8

römisch eins

10.

Gebäude- und Energiemanagement3

1

1

4

4

10

römisch eins

11.

Sanierungstechnik und nach-haltiges ökologisches Bauen

2

2

2

2

8

römisch eins

12.

Bauuntersuchung und Baudokumentation3

2

2

4

römisch eins

13.

Labor Sanierungstechnik

3

3

6

römisch eins

14.

Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe3

2

2

4

römisch drei

15.

Farblabor – Beschichtungstechnik

3

3

6

römisch eins

16.

Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

2

2

2

2

8

römisch vier

17.

Konstruktiver Stahlbau

1

1

2

2

6

römisch eins

18.

CAD und EDV-Methoden im Stahlbau3

2

2

2

6

römisch eins

19.

Fassadentechnik

2

2

1

1

6

römisch eins

20.

Facility Management / Gebäudemanagement

3

3

6

römisch eins

21.

Smart Building

3

3

6

römisch eins

22.

Trockenausbau3

2

2

4

4

12

römisch eins

23.

Montagetechnik und Schnittstellenmanagement3

2

2

2

6

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

4

römisch eins

4.

Kommunikationstechnik Englisch

2

2

römisch drei

5.

Politische Bildung

2

2

4

römisch drei

6.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

2

2

römisch drei

7.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

2

2

2

römisch drei

8.

Bau-Software

2

2

4

römisch eins

D.

Förderunterrich8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

5 Enschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von in Summe mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Einschließlich „Vermessungswesen“.

7 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUTECHNIK römisch eins.4 Stundentafel1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

2

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Baukonstruktion3

3

3

4

4

2

2

18

römisch eins

2.

Tragwerke3

2

3

3

5

5

18

römisch eins

3.

Baubetrieb und Baumanagement4

2

3

3

5

5

18

römisch eins bzw. römisch drei

4.

Darstellung und Gestaltung3,5

3

4

2

9

römisch eins

5.

Infrastruktur3,6

3

3

2

2

10

römisch eins

6.

Bauplanung und Projekt3

2

4

5

5

16

römisch eins

7.

Grundlagen Bautechnologie

3

2

5

römisch eins

8.

Grundlagen Tragwerke

4

2

6

römisch eins

9.

Grundlagen Baubetrieb

2

2

römisch eins

10.

Baupraxis und Produktionstechnik

6

6

4

16

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.17

2

2

7

7

18

 

 

Gesamtsemesterwochen-

stundenzahl

25

25

23

23

24

24

144

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

1.

Bauentwurf und Projekt3

5

5

10

römisch eins

2.

Hochbau

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Ingenieurbau3

2

2

4

römisch eins

4.

Vertiefung Infrastruktur3

2

2

5

5

14

römisch eins

5.

Baubetriebliche Betriebswirtschaft

2

2

4

römisch eins

6.

Bauprojektentwicklung3

2

2

5

5

14

römisch eins

7.

Holzbautechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

8.

Bauentwurf und Montagetechnik3

5

5

10

römisch eins

9.

Umwelttechnologie3

1

1

3

3

8

römisch eins

10.

Gebäude- und Energiemanagement3

1

1

4

4

10

römisch eins

11.

Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen

2

2

2

2

8

römisch eins

12.

Bauuntersuchung und Baudokumentation3

2

2

4

römisch eins

13.

Labor Sanierungstechnik

3

3

6

römisch eins

14.

Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe3

2

2

4

römisch drei

15.

Farblabor – Beschichtungstechnik

3

3

6

römisch eins

16.

Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

2

2

2

2

8

römisch vier

17.

Konstruktiver Stahlbau

1

1

2

2

6

römisch eins

18.

CAD und EDV-Methoden im Stahlbau3

2

2

2

6

römisch eins

19.

Fassadentechnik

2

2

1

1

6

römisch eins

20.

Facility Management / Gebäudemanagement

3

3

6

römisch eins

21.

Smart Building

3

3

6

römisch eins

22.

Trockenausbau3

2

2

4

4

12

römisch eins

23.

Montagetechnik und Schnittstellenmanagement3

2

2

2

6

römisch eins

 

Freigegenstände,

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

4

römisch eins

2.

Kommunikationstechnik Englisch

2

2

römisch drei

3.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

2

2

4

römisch drei

4.

Bau-Software

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Förderunterricht8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von in Summe mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Einschließlich „Vermessungswesen“.

7 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion unter Kenntnis und Berücksichtigung digitaler Schnittstellen ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur-und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Holzbau-Meister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Baukonstruktion:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen. Sie kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte und deren Eigenschaften, Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen. Sie kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften, Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bauvorbereitungsmaßnahmen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen bautechnische Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen erfassen und kennen geeignete Bauteile und Bausysteme, können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln. Sie kennen die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung und können diese darstellen und erläutern. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten. Sie kennen komplexe Bauelemente (großflächige Fassadenelemente, Elemente des Fertigteilbaues ua.) und können diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.

Tragwerke:

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen. Sie kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen und können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke und von Plattentragwerken ermitteln und darstellen sowie EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen. Sie können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.

Im Bereich Baumaterialien kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.

Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren. Sie kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen. Sie kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien und können EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen. Sie können EDV-Programme zur Verformungsermittlung anwenden.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.

Baubetrieb und Baumanagement:

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese anwenden.

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen. Sie kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Sie kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.

Im Bereich Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Im Bereich Zivilrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter und können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.

Darstellung und Gestaltung:

Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper sowie geometrische Formen und Transformationen. Sie können bautechnische Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.

Im Bereich Konstruktionsübungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre. Sie können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen. Sie kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens sowie die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen sowie Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren. Sie können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.

Im Bereich Baustile kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Infrastruktur:

Im Bereich Geotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften sowie grundlegende Gründungsarten. Sie können die grundlegenden und maßgeblichen Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen sowie Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen. Sie kennen die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen, grundlegende Baugrubensicherungen sowie maßgebende Bodeneigenschaften und können diese für bautechnische Anwendungen auswählen. Sie kennen die gebräuchlichen Flachgründungen, deren Funktionsweise und können die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.

Im Bereich Siedlungswasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung. Sie können die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen und kennen die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung. Sie kennen die Grundbegriffe der Abwasserableitung und können die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln. Sie kennen die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen. Sie kennen Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) und können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.

Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Begriffe des Verkehrswesens, die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich, die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise sowie die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen. Sie verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen.

Im Bereich Vermessungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens sowie die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster. Sie kennen die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements und der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung sowie die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne und die gängigen Vermessungsinstrumente. Sie können die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen sowie geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen. Sie können entsprechende geodätische Berechnungen durchführen, kennen die Verfahren der Lagemessung und können eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen. Sie kennen vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen sowie Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen.

Bauplanung und Projekt:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD schnittstellentauglich (BIM) darstellen, bauspezifische Software anwenden, Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.

Im Bereich Modellbau und Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erfassen und Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Grundlagen Bautechnologie:

Gemäß Stundentafel römisch eins.2 und Stundentafel römisch eins.4.

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen und kennen die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.

Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen.

Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die bauphysikalischen Grundbegriffe.

Grundlagen Tragwerke:

Gemäß Stundentafel römisch eins.2 und Stundentafel römisch eins.4.

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragsysteme sowie die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken. Sie können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.

Grundlagen Baubetrieb:

Gemäß Stundentafel römisch eins.2 und Stundentafel römisch eins.4.

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.

Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese wiedergeben.

Baupraxis und Produktionstechnik:

Gemäß Stundentafel römisch eins.2 und Stundentafel römisch eins.4.

Im Bereich Baumeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Bau- und Bauhilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.

Im Bereich Holzbau-Meisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.

Im Bereich Baunebengewerbe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die jeweiligen Gebiete gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.

Im Bereich Angewandter Baubetrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle anwenden. Sie können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1 gemäß Stundentafel römisch eins.1, römisch eins.2, römisch eins.3 und römisch eins.4: Bauentwurf und Projekt:

Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen sowie davon räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen.

Hochbau:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren sowie deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen. Sie können die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen und innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.

Im Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen und anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen. Sie können die Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke und ausgewählte Sanierungsverfahren nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen. Sie können den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Im Bereich Gebäudetechnologie können die Absolventinnen und Absolventen den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen sowie Arten von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen. Sie können die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen und die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme erfassen und anwenden. Sie können den Einsatz von Gebäudetechnologien sowie bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erfassen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten. Sie können die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.

Ingenieurbau:

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen. Sie können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Im Bereich Tragsicherheit im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen sowie spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren. Sie kennen die Grundlagen des Spannbetonbaues.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden. Sie kennen grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.

Im Bereich Tunnelbau kennen die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise und können diese analysieren und einordnen.

Vertiefung Infrastruktur:

Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen einfache Verformungsermittlungen und erdstatische Berechnungen durchführen sowie Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen. Sie kennen Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen, die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau, Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft sowie Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft.

Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln sowie geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren. Sie kennen Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb ua.), geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und grundlegende Konstruktionsregeln. Sie können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.

Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen und können Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können hydrostatische Berechnungen, einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen, komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen und einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen. Sie kennen einfache wasserbauliche Anlagen und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen sowie wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke sowie die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen. Sie kennen die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten sowie Methoden der Verkehrserhebung und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen. Sie können ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen, die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen sowie geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen. Sie kennen die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen. Sie kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten sowie eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.

Baubetriebliche Betriebswirtschaft:

Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kosten-/Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und an Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.

Im Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Bauprojektentwicklung:

Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen spezieller Bauverfahren analysieren und lösen.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen sowie Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen. Sie können komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen, grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Im Bereich Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Holzbautechnik:

Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen die holzbauspezifischen Werkstoffe und deren Eigenschaften und Handelsformen sowie nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren. Sie können innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden und Ökobilanzen beurteilen.

Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an den Holzschutz sowie die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen und großflächigen Fassadenelementen sowie die entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen und einsetzen. Sie können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Im Bereich Gebäudetechnologie können die Absolventinnen und Absolventen den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen sowie die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.

Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.

Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Bauentwurf und Montagetechnik:

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik sowie projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten. Sie können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Im Bereich Technischer Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Installationselementen sowie Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus erfassen und zeitgemäße Gebäudetechnologie anwenden.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Umwelttechnologie:

Im Bereich Ökologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen, die Ökologie von wesentlichen Biozönosen sowie die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe auf Ökosysteme. Sie kennen Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung sowie die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer und können die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen. Sie können die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden und verstehen die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen. Sie können die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ökobilanzierung erfassen.

Im Bereich Abfallwirtschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und verstehen deren umweltrelevante Auswirkungen. Sie können die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden sowie die Deponietypen nach der Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen. Sie kennen Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster, können Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen und kennen thermische Verwertungsmethoden. Sie können Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -Baumaterialien erklären und vergleichen.

Gebäude- und Energiemanagement:

Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung-, Sanitär,- Klima-/Raumlufttechnik und Wärmepumpen-/Kältetechnik) und können diese erklären, analysieren, dimensionieren und projektspezifisch anwenden. Sie verstehen die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung, die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation und kennen Aufbau, Funktion und Dimensionierungsrichtlinien regenerativer Energiesysteme.

Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energiebilanzberechnung und können diese anwenden. Sie können energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Im Bereich Facility Management kennen die Absolventinnen und Absolventen die Definitionen und Zusammenhänge eines richtlinienkonformen Facility Managements. Sie verstehen die Grundlagen und Prozesse eines ergebnisorientierten Facility Managements, kennen die Möglichkeiten zur Optimierung der Nutzungskosten einer Immobilie und können dies projektspezifisch anwenden.

Sanierungstechnik und nachhaltiges ökologisches Bauen:

Im Bereich Sanierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und anwenden. Sie können die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen, auswählen und die entsprechende Intervention durchführen. Sie können historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.

Im Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln und Berechnungen projektbezogen anwenden. Sie können die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter und zeitgemäßer Anlagensysteme verstehen, analysieren und anwenden. Sie kennen Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme und können die Energiebilanz erfassen und anwenden.

Bauuntersuchung und Baudokumentation:

Im Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation können die Absolventinnen und Absolventen Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen, die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten. Sie können Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.

Labor Sanierungstechnik:

Im Bereich Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen und  zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.

Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe:

Im Bereich Farb- und Lichtstudio – Form und Farbe können die Absolventinnen und Absolventen die ästhetischen Form- und Farbbegriffe erfassen sowie die formalen, farblichen und funktionellen Gestaltungsprinzipien der Raum-, Objekt- und Oberflächengestaltung projektbezogen anwenden. Sie können ein Farb- und Gestaltungskonzept für spezifische Raum- und Bauwerkserfordernisse entwickeln und eine entsprechende objektbezogene Farbberatung anbieten. Im Bereich von Industrial Design verfügen sie über Grundkenntnisse der Farb- und Formgestaltung.

Farblabor – Beschichtungstechnik:

Im Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden für unterschiedliche Beschichtungsstoffe und -systeme verstehen, Untersuchungen durchführen und auswerten. Sie können die Wechselwirkungen zwischen Untergrund und Beschichtung fachgerecht analysieren und interpretieren, Materialproben von Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen mit den entsprechenden Prüfmethoden prüfen, auswerten und projektbezogen geeignete Aufbauten planen und die Befundung von Untergründen an Bauwerken in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen. Sie können Technische Funktionsbeschichtungen und deren Systematik erfassen und eine technisch fachgerechte Ausführungs-Planung entwickeln.

Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Im Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen, historische Mal- und Putztechniken sowie Applikationsverfahren für den Tätigkeitsbereich des baulichen Denkmalschutzes auswählen, fachgerecht dokumentieren und in behördlicher Kooperation projektieren. Sie können die facheinschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise und einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und bei der Planung und Bauausführung anwenden. Sie können bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen entsprechend einsetzen.

Konstruktiver Stahlbau:

Im Bereich Grundlagen des Stahlbaues können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Regelwerke des Stahlbaues zuordnen und deren Bedeutung sowie die wesentlichen Vor- und Nachteile des Werkstoffes Stahl erfassen und den Werkstoff zielgerichtet einsetzen. Sie können die wesentlichen physikalischen und mechanischen Eigenschaften erfassen und daraus Schlüsse für den geeigneten Einsatz ziehen. Sie können die wesentlichen stahlbaulichen Planungsgrundlagen erfassen und anwenden sowie die wesentlichen Instrumente eines Qualitätssicherungssystems und die wesentlichen Vorschriften für Ausführungen im Stahlbau erfassen.

Im Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gruppen von Nachweisen erfassen und deren Wichtigkeit einschätzen, die wesentlichen Komponenten der Sicherheitskonzepte erfassen und die Nachweismethoden problemgerecht anwenden. Sie können die wesentlichen Interaktionen auf der Ebene von Schnittgrößen und Spannungen erfassen und anwenden sowie die grundlegenden Bauteile wirtschaftlich dimensionieren. Sie können die wesentlichen Verbindungen im Stahlbau auswählen und einsetzen sowie Schweißverbindungen, Schraubenverbindungen und ausgewählte Sonderverbindungen normengerecht berechnen.

Im Bereich Konstruieren im Stahlbau können die Absolventinnen und Absolventen Krafteinleitungen (versteift und steifenlos) normengerecht konstruieren sowie Träger- und Stützenlagerungen normgerecht entwerfen, berechnen und konstruieren. Sie können verschiedene Möglichkeiten von Trägerstößen auswählen und situationsgemäß einsetzen sowie Rahmenecken entsprechend ihrer Beanspruchung ausbilden und konstruieren und Trägerauflagerungen entsprechend der notwendigen Rotationsanforderungen konstruieren.

Im Bereich Sonderkapitel im Stahlbau können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Korrosionsschutzsysteme unterscheiden und vorschlagen sowie die wesentlichen Brandschutzsysteme unterscheiden, deren Vor- und Nachteile erfassen und die Grundsätze von Brandwiderstandsberechnungen anwenden. Sie können einfache Bauwerke kalkulieren.

CAD und EDV-Methoden im Stahlbau:

Im Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau können die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsnormen im Stahl- und Metallbau interpretieren sowie normengerechte technische Zeichnungen lesen und entsprechend den Konstruktionsnormen im Fachbereich für verschiedene Planungsstufen erstellen (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) sowie Schraub- und Schweißkonstruktionen normgerecht darstellen.

Im Bereich CAD im Stahlbau können die Absolventinnen und die grundlegenden Funktionen ausgewählter Branchensoftware auf einfache Darstellungen anwenden und Bauteile und Baugruppen funktions- und CAD-gerecht darstellen. Sie können 2D- und 3D-Darstellungstechniken für einfache Anwendungen anwenden und Projektpläne für alle Stadien eines Bauablaufes im Stahlbau gemäß den Regeln für normgerechte technische Zeichnungen mit Hilfe von CAD erstellen. Sie können Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren sowie Aufgabenstellungen des Fachbereiches im Team bearbeiten.

Im Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen können die Absolventinnen und Absolventen statische Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren, Bauteile unter Einsatz entsprechender Software optimieren und technische Berichte erstellen.

Fassadentechnik:

Im Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Regelungen im Fassadenbau zuordnen und anwenden sowie die wesentlichen Fassadensysteme unterscheiden und wesentliche fassadentechnische Sachverhalte beschreiben. Sie können bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden sowie technische Anforderungen an Fassaden beschreiben und Lösungsstrategien hinsichtlich effizienter Gestaltung konzipieren.

Im Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialeigenschaften zuordnen und die Konstruktionswerkstoffe funktionsspezifisch anwenden. Sie können das Wissen über die verwenden Baumaterialien auf konkrete Konstruktionssituationen anwenden und grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.

Im Bereich Fertigung und Montage können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Systeme der Befestigungstechnik und die damit verbundenen Vorschriften anwenden. Sie können Fassadensysteme bezüglich deren wirtschaftlicher Fertigung und Montage beurteilen sowie Kraftwirkungen auf Fassaden erfassen und deren Weiterleitung in die Tragstruktur des Bauwerkes planen.

Facility Management / Gebäudemanagement:

Im Bereich Technisches Gebäudemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen des Gebäudebetriebes sowie Erhaltungs- und Dokumentationsleistungen erfassen.

Im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen des infrastrukturellen Gebäudebetriebes sowie geeignete Datenverarbeitungssysteme erfassen und kennen die notwendigen Versorgungsmanagementsysteme.

Im Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderung des betrieblichen / kaufmännischen Gebäudeerhalts erfassen.

Im Bereich Flächenmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderung des Flächenmanagements erfassen und diesbezüglich den Stand der Technik anwenden.

Im Bereich Strategisches Facility Management können die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen strategischen Ausrichtungen von Unternehmensstrategien erfassen.

Smart Building:

Im Bereich Gebäudesimulation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Gebäudesimulation verstehen und anwenden sowie die Parameter der Behaglichkeit verstehen und anwenden.

Im Bereich Ökosystem Stadt können die Absolventinnen und Absolventen die Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen erfassen sowie die urbanen Umwelteinflüsse erfassen, strukturieren und sichtbarmachen.

Trockenausbau:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die trockenbauspezifischen Werkstoffe, Elemente und Ausbausysteme sowie die konstruktiven Erfordernisse erfassen und den Einsatz von historischen Stucktechniken in denkmalgeschützten Objekten projektieren.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Trockenbausysteme insbesondere im Bereich der Funktionsbauteile: Decke-, Wand- und Boden (Doppelbodenkonstruktionen und Trockenestrichsysteme) erfassen und eine fachgerechte Komplettierung mit funktionsspezifischen, vorgefertigten Einbauelementen und Formteilen unter Beachtung der bauphysikalischen Erfordernisse und Vorgaben des technischen Ausbaus entsprechend planen. Sie können den baulichen Brandschutz mit trockenbautechnischen Konstruktionen und fertigen Systemelementen in den Bereichen Wände, Decken und Fußböden objektbezogen projektieren und die Planungserfordernisse von baulichen Übergängen bei Außenwandkonstruktionen und vorgehängten Fassaden zum tragenden Leichtbau erkennen und entsprechende Ausführungsmöglichkeiten entwickeln. Sie können innovative Raumgestaltungen mit deren erforderlichen Aufbauten und Konstruktionen entwickeln.

Montagetechnik und Schnittstellenmanagement:

Im Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken können die Absolventinnen und Absolventen die theoretischen und praktischen Schnittstellen mit den anderen Gewerken und dem technischen Ausbau erfassen, entsprechende Koordinationsmethoden anwenden und bei der Projektplanung und -ausführung branchenspezifische Software einsetzen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Bereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Bereiche abgedeckt werden.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik“ und „Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. BAUKONSTRUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte sowie deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
  • Strichaufzählung
    deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
  • Strichaufzählung
    Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften erfassen;
  • Strichaufzählung
    Bodenverbesserungsmaßnahmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Bauvorbereitungsmaßnahmen erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    geeignete Bauteile und Bausysteme und grundlegende bautechnische Konstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Begriffe erfassen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Materialeigenschaften; Bautechnische, bauphysikalische und bauchemische Grundbegriffe; Bausysteme; Tragwerke; Bauabläufe; Bodenarten, Eigenschaften; Bodenverbesserung; Baugrube; Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und nichttragende raumbildende Elemente; Abdichtungen; Dachkonstruktionen; Dachentwässerung.

Bereich Technischer Ausbau:

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Bereich Bauphysik:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte (Glas, Dämmstoffe, Kunststoffe) erfassen und kennen deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und deren planerische Grundlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich.

Bereich Bauelemente:

Innenausbau einschließlich Fußbodenaufbauten; Fänge; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Absturzsicherungen; Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.

Bereich Technischer Ausbau:

Haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und Trockenausbau.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    Anlagen der elektrotechnischen Gebäudeausstattung, fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.) erfassen und einfache Elektropläne erstellen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Elektrotechnische Gebäudeausstattung; fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.); planerische Darstellung.

Bereich Bauphysik:

Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Fassadenelemente erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Berechnungen von Bauelementen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für den Wärme- und Feuchteschutz sowie den Schallschutz erfassen;
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Prüfmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für den Brandschutz erfassen;
  • Strichaufzählung
    messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Sanierungen und Umbauarbeiten; Fassaden; Bauökologie; Außenanlagen; Fertigteilbau und Trockenausbau.

Bereich Bauphysik:

Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; Gebäudehülle; Energieausweis; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden; Brandschutz.

TRAGWERKE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen statisch bestimmter Tragsysteme ermitteln und darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen von Gelenkträgern und Dreigelenksystemen ermitteln und darstellen;
  • Strichaufzählung
    das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; statisch bestimmte Tragsysteme; Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau; Standsicherheit.

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Dehnungen; Spannungen; Querschnittswerte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    Bauwerke (Stabtragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen von einfachen, statisch unbestimmten Stabtragwerken ermitteln und darstellen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen sowie Beanspruchungen von Bauteilen erkennen;
  • Strichaufzählung
    eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen.

Bereich Baumaterialien

  • Strichaufzählung
    die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Materialprüfung sowie der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.

Bereich Tragsicherheit

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente berechnen und normgerecht dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material);
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken anwenden.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

  • Strichaufzählung
    die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stabtragwerken anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    die konzeptionelle konstruktive Durchbildung der grundlegenden Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke; statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Dehnungen; Spannungen; Stabilität (Knicken).

Bereich Baumaterialien:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien, Bauteilen und Bauteilverbindungen.

Bereich Tragsicherheit:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton; EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken.

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Verformungsermittlung bei statisch bestimmten Stabtragwerken; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stabtragwerken.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    spezielle Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.

Bereich Baumaterialien

  • Strichaufzählung
    die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Materialprüfung sowie der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.

Bereich Tragsicherheit

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese berechnen;
  • Strichaufzählung
    das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

  • Strichaufzählung
    die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konzeptionell konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen; statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken.

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Stabilität (Biegedrillknicken).

Bereich Baumaterialien:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien, Bauteilen und Bauteilverbindungen.

Bereich Tragsicherheit:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken; Brandschutz; Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stab- und Flächentragwerken.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.

Bereich Bauvorschriften

  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

  • Strichaufzählung
    die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Baugeräte erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase.

Bereich Bauvorschriften:

Baugesetze; Normen; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Arten und Einsatz.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.

Bereich Zivilrecht

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen;
  • Strichaufzählung
    sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.

Lehrstoff:

Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:

Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.

Bereich Zivilrecht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts; Unternehmensrecht; Gewerberecht.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

  • Strichaufzählung
    die gängigen Bauverfahren erfassen, deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Standard- und Spezialverfahren.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Grundlagen der Kostenermittlung; Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; Standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Bauvertrag; Planungskoordination; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.

DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    die für technische Darstellungen notwendigen Abbildungsverfahren erfassen und Risse deuten;
  • Strichaufzählung
    ebenflächig begrenzte Objekte konstruktiv bearbeiten und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien darstellen.

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der Beschriftung erfassen;
  • Strichaufzählung
    bautechnisch relevante Objekte in Handskizzen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Pläne händisch oder computerunterstützt erstellen.

Bereich Baustile

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Bereich Konstruktionsübungen:

Freihandzeichnen; Schrift und Schriftbilder; Skizzieren; Bauformen; Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

Bereich Baustile:

Antike bis Moderne.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
  • Strichaufzählung
    die zur Erzeugung bautechnischer Objekte notwendigen Verfahren erfassen;
  • Strichaufzählung
    bautechnisch relevante Objekte und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit CAD visualisieren.

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten anwenden;
  • Strichaufzählung
    CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe von Bauwerken erfassen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Raumprogramme entwerfen;
  • Strichaufzählung
    die Normen und die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen erfassen;
  • Strichaufzählung
    barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie:

Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung von Volumsmodellen in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Bereich Konstruktionsübungen:

Dreidimensionale Gebäudemodelle; Einreichpläne.

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:

Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre; Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Wohnbau.

INFRASTRUKTUR

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erfassen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gründungsarten erfassen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
  • Strichaufzählung
    einfache geotechnische Berechnungen durchführen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Abwasserableitung erfassen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    wichtige Begriffe des Verkehrswesens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise erfassen.

Bereich Vermessungswesen

  • Strichaufzählung
    die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements, der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne verstehen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Vermessungsinstrumente erfassen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende geodätische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Grundlagen Baugrund und Boden; Wasser im Baugrund; Grundlagen Gründungen; Ermittlung und Prüfung von grundlegenden Bodenkennwerten; einfache geotechnische Berechnungen.

Bereich Siedlungswasserbau:

Grundlagen Hydrographie; Grundlagen und Funktionen der Wasserversorgung; Grundlagen der Abwasserableitung.

Bereich Verkehrswegebau:

Grundlagen des Verkehrswegebaus.

Bereich Vermessungswesen:

Grundlagen des Vermessungs- und Katasterwesens in Österreich; Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planlichen Darstellung; vermessungstechnisches Rechnen; Instrumentenkunde; Methoden, Erfassung und Auswertung der Höhenmessung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrubensicherungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die maßgeblichen Bodenkennwerte erheben, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache geotechnische Berechnungen durchführen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) erfassen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen.

Bereich Vermessungswesen

  • Strichaufzählung
    geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Lagemessung verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster erfassen;
  • Strichaufzählung
    eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Untergrunderkundung; Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung; Ermittlung und Prüfung der maßgeblichen Bodenkennwerten; Grundlagen von Flachgründungen; einfache geotechnische Berechnungen.

Bereich Siedlungswasserbau:

Systeme und Bauwerke der Abwasserableitung; Regenwasserversickerung; einfache Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft).

Bereich Verkehrswegebau:

Grundlagen der Planung im Verkehrswegebau.

Bereich Vermessungswesen:

Praktische Höhenvermessung und Handhabung der dazugehörigen Messinstrumente; Grundlagen über Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Verfahren der Lagebestimmung und Koordinatenrechnung; Lage- und Höhenpläne; Praktische Lagevermessung mit Lage- und Höhenplanerstellung; Anwendung vermessungsspezifischer Software für das Bauwesen.

BAUPLANUNG UND PROJEKT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    die Methoden normgemäßer Plandarstellungen von schwerpunktspezifischen Bauteilen und Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
  • Strichaufzählung
    schwerpunktspezifische Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD schnittstellentauglich (BIM) darstellen;
  • Strichaufzählung
    bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Entwurfspläne; Einreichpläne; Polier- und Detailpläne; Projektpläne einfacher schwerpunktspezifischer Bauwerke.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    eigenständig Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen schwerpunktspezifischen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Entwerfen schwerpunktspezifischer Bauteile und Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    schwerpunktspezifische Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.

Bereich Modellbau und Präsentation

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Schwerpunktspezifische Entwurfs- und Konstruktionspläne; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.

Bereich Modellbau und Präsentation:

Modellbau von Bauprojekten.

GRUNDLAGEN BAUTECHNOLOGIE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende, nichttragende und raumbildende Elemente.

Bereich Technischer Ausbau:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.

Bereich Bauphysik:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

GRUNDLAGEN TRAGWERKE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die Terminologie der Tragsysteme erfassen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
  • Strichaufzählung
    die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme; Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.

GRUNDLAGEN BAUBETRIEB

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.

Bereich Bauvorschriften

  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

Bereich Bauvorschriften:

Baugesetze; Normen; Grundkataster, öffentliche Bücher; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.

BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
  • Strichaufzählung
    die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.

Bereich Angewandter Baubetrieb

  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
  • Strichaufzählung
    Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern.

Bereich Trockenausbauarbeiten

  • Strichaufzählung
    Wandsysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Deckensysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bodensysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Spachtelarbeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    Stuckarbeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen mit anderen Gewerken erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte:

Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen.

Maurer-Maschinenwerkstätte:

Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:

Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau-Handwerkstätte:

Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen.

Holzbau-Maschinenwerkstätte:

Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung.

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:

Holzkonstruktionen.

Holzleimbauwerkstätte:

Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen.

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:

Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern.

Bereich Trockenausbauarbeiten:

Trockenausbauwerkstätte:

Ständerwände, Wandbekleidungen und Schachtwände; Systemtrennwände; Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken; freitragende Decken; Dachausbauten; Hohlraum- und Doppelböden; Trockenestriche; Spachtelarbeiten; Stuckarbeiten; tragender Trockenausbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
  • Strichaufzählung
    gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Geräte und Maschinen warten;
  • Strichaufzählung
    Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.

Bereich Baunebengewerbe

  • Strichaufzählung
    Metalle bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Wandsysteme herstellen, Spachtelarbeiten ausführen sowie Bodensysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Wasserversorgungsleitungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stuckarbeiten ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte:

Mauerwerk aus großformatigen Steinen; Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge.

Maurer-Maschinenwerkstätte:

Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:

Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau-Handwerkstätte:

Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel.

Holzbau-Maschinenwerkstätte:

Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung.

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:

Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.

Holzleimbauwerkstätte:

Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte:

Schlosserarbeiten.

Trockenausbauwerkstätte:

Ständerwände, Wandbekleidungen, Schachtwände; Systemtrennwände.

Haustechnik-Installationswerkstätte:

Installateurarbeiten – Wasserversorgung.

Malerwerkstätte:

Stuckarbeiten.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baunebengewerbe

  • Strichaufzählung
    an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
  • Strichaufzählung
    Wasserentsorgungsleitungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
  • Strichaufzählung
    Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.

Bereich Angewandter Baubetrieb

  • Strichaufzählung
    den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
  • Strichaufzählung
    für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte:

Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.

Trockenausbauwerkstätte:

Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken, freitragende Decken; Dachausbauten.

Haustechnik-Installationswerkstätte:

Installateurarbeiten – Wasserentsorgung und Energieversorgung.

Malerwerkstätte:

Maler- und Beschichtungsarbeiten.

Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:

Dachdecker- und Spenglerarbeiten.

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:

Arbeitsvorbereitung.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen Gemäß Stundentafel römisch eins.1. und Stundentafel römisch eins.2. BAUENTWURF UND PROJEKT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Bauaufnahmen; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher und komplexer Hochbauten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
  • Strichaufzählung
    räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation und Projektbeschreibung; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; baubetriebliche Bearbeitung.

HOCHBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erfassen;
  • Strichaufzählung
    deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arten von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen;
  • Strichaufzählung
    die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baumaterialien und deren Einsatzbereiche, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Ressourceneffiziente Bauweisen.

Bereich Gebäudetechnologie:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Energieeffiziente Systeme; Gebäudetechnologien; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Sanierungsverfahren erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baumaterialien nach den Kriterien einer Öko-Bilanz.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Bereich Gebäudetechnologie:

Elementierter Ausbau.

INGENIEURBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erfassen.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.

Bereich Tunnelbau

  • Strichaufzählung
    tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile.

Bereich Tunnelbau:

Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Spannbetonbaues erfassen.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.

Bereich Tunnelbau

  • Strichaufzählung
    tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Brückentragwerke; Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.

Bereich Tunnelbau:

Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.

VERTIEFUNG INFRASTRUKTUR

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    bodenmechanische Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Verformungs- und erdstatische Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen und die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.

Bereich Wasserbau

  • Strichaufzählung
    hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen und Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
  • Strichaufzählung
    hydrostatische Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen und offenen Gerinnen durchführen;
  • Strichaufzählung
    komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.

Bereich Verkehrswegebau:

  • Strichaufzählung
    die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Verkehrserhebung erfassen und einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen); Bemessung von Flachgründungen.

Bereich Siedlungswasserbau:

Leitungsbau; Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.

Bereich Wasserbau:

Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.

Bereich Verkehrswegebau:

Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft erfassen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.

Bereich Wasserbau

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
  • Strichaufzählung
    wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
  • Strichaufzählung
    eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.

Bereich Siedlungswasserbau:

Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.

Bereich Wasserbau:

Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.

Bereich Verkehrswegebau:

Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus.

BAUBETRIEBLICHE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Grundlagen der Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen. Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft:

Betriebsorganisation und Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

BAUPROJEKTENTWICKLUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

  • Strichaufzählung
    anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen;
  • Strichaufzählung
    Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
  • Strichaufzählung
    komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz; Variantenvergleich.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Projektmanagement; Projektsteuerung; Projekthandbuch – Zielvorgabe/-erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte; Claim-Management.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung, Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Vertiefte Angebotsprüfung. Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauleitung (Auftragnehmer); Bauaufsicht (Auftraggeber); Baustellenorganisation; Bauüberwachung; Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungsprüfung; Bauübergabe; Bauübernahme; Projekthandbuch; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung; einfache Fallstudien.

HOLZBAUTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen erfassen;
  • Strichaufzählung
    nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren sowie deren Einsatzbereich und Anwendung an Hand von Beispielen erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an den Holzschutz erfassen;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren und Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Einsatzbereiche; Dämmstoffe und Dichtungen.

Bereich Bauelemente:

Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; Konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Gebäudetechnologie:

Zeitgemäße Gebäudetechnologie; Installationselemente; Energieeffiziente Bauweisen und ökologische Optimierung.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Rahmenbau; Fachwerksbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;
  • Strichaufzählung
    Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

  • Strichaufzählung
    die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erfassen und sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Ökobilanz.

Bereich Bauelemente:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene und komplexe Systeme).

Bereich Gebäudetechnologie:

Elementierter Ausbau.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Plattenbau; Verbundkonstruktionen.

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Schwingungen im Holzbau.

BAUENTWURF UND MONTAGETECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
  • Strichaufzählung
    projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Installationselementen planen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Gebäudetechnologie anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.

Bereich Technischer Ausbau:

Zeitgemäße Gebäudetechnologie.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauteile.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
  • Strichaufzählung
    projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    zukunftsorientierten, adaptierbaren Ausbau anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Projektbezogene Anwendung von Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente und Montagemethoden.

Bereich Technischer Ausbau:

Zukunftsorientierter, adaptierbarer Ausbau.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauwerke.

UMWELTTECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie

  • Strichaufzählung
    die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;
  • Strichaufzählung
    Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erfassen.

Bereich Abfallwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und deren umweltrelevante Auswirkungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung

  • Strichaufzählung
    ökologische Aspekte des städtischen und ländlichen Grünraums erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Maßnahmen zur besseren Strukturierung des städtischen und ländlichen Raums verstehen;
  • Strichaufzählung
    Planungen zur technischen Gestaltung von Grünelementen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren; Merkmale von Ökosystemen; spezielle Ökosysteme.

Bereich Abfallwirtschaft:

Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung, Deponie, Altlastenerkundung, Verdachtsflächenkataster.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:

Gründächer, Fassadenbegrünung, Naturteich, Schwimmteich, Kleinbadeteich.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie

  • Strichaufzählung
    die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer erfassen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Wasser- und Gewässergüte anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ökobilanzierung erfassen.

Bereich Abfallwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
  • Strichaufzählung
    thermische Verwertungsmethoden erfassen;
  • Strichaufzählung
    biologische Abfallaufbereitungsmaßnahmen erklären;
  • Strichaufzählung
    Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und –Baumaterialien erklären und vergleichen.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung

  • Strichaufzählung
    die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Räumen und entwerfen;
  • Strichaufzählung
    öffentliche Garten- und Parkanlagen hinsichtlich optischer Gestaltungskriterien erfassen;
  • Strichaufzählung
    den technischen Aufbau von Sportanlagen erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Süßwasserökosysteme; Beurteilung der Wasser- und Gewässerqualität; Umweltverträglichkeitsprüfung; Ökobilanz.

Bereich Abfallwirtschaft:

Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen; thermische Verwertungsmethoden; biologische Abfallaufbereitung; Altlasten, Recycling.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:

Ortsbildgestaltung, öffentliche Plätze, Straßenräumen, Sportanlagenbau.

GEBÄUDE- UND ENERGIEMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Raumlufttechnik) erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    die Energiebilanzberechnung erfassen und diese anwenden.

Bereich Facility Management

  • Strichaufzählung
    die Definitionen, grundlegenden Richtlinien Zusammenhänge und Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen eines ergebnisorientierten Facility Managements anwenden und Funktionalitäten von Facility Management Datenverarbeitungssystemen verstehen, erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik; Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweisberechnung; Ökobilanz.

Bereich Facility Management:

Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management; Planungsgrundlagen ergebnisorientierten Facility Managements; Datenverarbeitungssysteme im Facility Management.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik) erklären, analysieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung erklären, analysieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktion und Aufbau, Dimensionierungsrichtlinien und Systeme regenerativer Energiesysteme erklären und anwenden.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.

Bereich Facility Management

  • Strichaufzählung
    die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen der Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik; Energieeffiziente Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung; Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz; Arten, Funktion, Aufbau und Dimensionierung regenerativer Energiesysteme.

Bereich Bauphysik:

Energie- und kosteneffizientes Bauen; Planung energieeffizienter Projekte.

Bereich Facility Management:

Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management; Planungsgrundlagen ergebnisorientierten Facility Managements; Datenverarbeitungssysteme im Facility Management.

SANIERUNGSTECHNIK UND NACHHALTIGES ÖKOLOGISCHES BAUEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sanierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
  • Strichaufzählung
    historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln und Berechnungen projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter und zeitgemäßer Anlagensysteme verstehen, analysieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Sanierungstechnik:

Denkmalschutz; Denkmalpflege; Rechtsvorschriften und Untersuchungsmethoden; historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien.

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:

Bauphysik; Technische Gebäudeausrüstung; energieeffiziente Anlagensysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sanierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
  • Strichaufzählung
    historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen

  • Strichaufzählung
    die Energiebilanz erfassen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sanierungstechnik:

Historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien; Restaurierungsmethoden und deren Anwendung.

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:

Energieausweis; Ökobilanz.

BAUUNTERSUCHUNG UND BAUDOKUMENTATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation

  • Strichaufzählung
    Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
  • Strichaufzählung
    die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
  • Strichaufzählung
    Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:

Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Dokumentation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation

  • Strichaufzählung
    Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
  • Strichaufzählung
    die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
  • Strichaufzählung
    Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:

Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Befundung; Gutachten.

LABOR SANIERUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium

  • Strichaufzählung
    die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium:

Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Mauerwerksanalyse und Befundung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium

  • Strichaufzählung
    die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium:

Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Baustoffanalyse und Befundung.

FARB- UND LICHTSTUDIO – FORM UND FARBE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe

  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Form- und Farbbegriffe erfassen und die farblichen, formalen und funktionellen Gestaltungsprinzipien bei der Raum-, Objekt- und Oberflächengestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:

Grundelemente der formalen Gestaltung: Objekterfassung, Stilisieren, Abstrahieren, Flächengestaltung, Körper- und Raumbeziehungen, Proportionslehre und Raumstruktur; Grundelemente der farblichen Gestaltung: Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Licht und Farbe, Farbkontraste, Farbmetrik, Metamerie der Farben und Farbordnungssysteme; Schrift und Flächengestaltung: Materialien, Gestaltungsmittel und Medien, Schriftarten und Darstellungsformen; softwareunterstütztes Medien- und Raumdesign.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe

  • Strichaufzählung
    ein Farb- und Gestaltungskonzept für spezifische Raum- und Bauwerkserfordernisse entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:

Raum- und Fassadendesign unter Berücksichtigung besonderer Nutzungs- und Gestaltungserfordernisse; Farbberatung; Farbe und Gestaltung im Bereich von Industrial Design.

FARBLABOR – BESCHICHTUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden für unterschiedliche Beschichtungsstoffe und -systeme verstehen, die Untersuchungen auswerten und die Ergebnisse dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkungen zwischen Untergrund und Beschichtung fachgerecht analysieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:

Physikalische und chemisch-technologische Arbeitsweisen: Angewandte Prüf- und Messverfahren von Beschichtungsmaterialien und -stoffen im Labor; Beschichtung und Untergrund: Normgerechte Prüf- und Analyseverfahren zur Ermittlung der fachspezifischen Parameter und Kennwerte von Beschichtungsstoffen; Beschichtungen und innovativen Beschichtungssystemen im Hinblick auf Herstellung, Sachwertschutz und nachhaltiger Gebrauchstauglichkeit.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    Materialproben von Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen mit den entsprechenden Prüfmethoden analysieren, interpretieren und projektbezogen geeignete Aufbauten planen;
  • Strichaufzählung
    selbstständige Befundung von Untergründen an Bauwerken in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten, interpretieren und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Technische Funktionsbeschichtungen und deren Systematik erfassen und eine technisch fachgerechte Ausführungs-Planung entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:

Herstellen von einfachen Lackrohstoffen und Beschichtungsstoffen im Labor; schwerpunktspezifische physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden und Untersuchungen von unterschiedlichen Materialien, Beschichtungen und Untergründen; Bestimmung und Analyse von schädlichen Bau-Salzen in Mauerwerksuntergründen; Physikalische und chemische Grundlagen sowie technologische Aspekte der Planung und Ausführung von Technischen Funktionsbeschichtungen.

ATELIER – GESTALTUNG UND BESCHICHTUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen;
  • Strichaufzählung
    historische Mal- und Putztechniken sowie Applikationsverfahren für den Tätigkeitsbereich des baulichen Denkmalschutzes auswählen, fachgerecht dokumentieren und in behördlicher Kooperation projektieren;
  • Strichaufzählung
    die facheinschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise und einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und bei der Planung und Bauausführung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Fachspezifische Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe zur Behandlung von Untergründen und der fachgerechten Beschichtung von Bau- und Tragwerken; Unterweisung in den fachspezifischen Vorschriften; normgerechte Untergrundvorbereitung von Beschichtungsträgern; Funktionsbeschichtungen und Sachwertschutz; dekorative Gestaltung mit historischen, traditionellen und innovativen kunsthandwerklichen Techniken; Angewandte Farb-Beratung und computerunterstütze Farbmischung und Farbgebung; innovative Folierungs- und Applikationsverfahren in der Objekt- und Raumgestaltung; farbliche Fassadengestaltung mit innovativen Licht- und Farb-Systemen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen (Vollwärmeschutz, Korrosionsschutz, Betonsanierung, Brandschutz, Hygienebeschichtung und Innovative Funktionsbeschichtungen) entsprechend einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Technische Funktionsbeschichtungen: Vollwärmeschutz (Wärmedämm-Verbundsysteme), Korrosionsschutz (technische Funktionsobjekte, Bau- und Tragwerke), Betonsanierung (Instandhaltung und Sanierung von Oberflächen bei Bau- und Tragwerken aus Beton- und Stahlbeton), Brandschutz (Brandschutzbeschichtungen auf Holz- und Stahlbauteilen, Brandabschottungen), Hygienebeschichtungen (Räume mit Hygieneanforderungen, Schimmelpilzsanierung) und Innovative Funktionsbeschichtungen (sonstige spezifische Funktionsbeschichtungen).

KONSTRUKTIVER STAHLBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Stahlbaues

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Regelwerke des Stahlbaues zuordnen und deren Bedeutung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vor- und Nachteile des Werkstoffes Stahl erfassen und den Werkstoff zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen physikalischen und mechanischen Eigenschaften erfassen und daraus Schlüsse für den geeigneten Einsatz ziehen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen stahlbaulichen Planungsgrundlagen erfassen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Instrumente eines Qualitätssicherungssystems erfassen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften für Ausführungen im Stahlbau erfassen.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gruppen von Nachweisen erfassen und deren Wichtigkeit einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Komponenten der Sicherheitskonzepte erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Nachweismethoden problemgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bauteile wirtschaftlich dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Stahlbaues:

Regelwerke im Stahlbau; Werkstoff Stahl; Stahlherstellung, Stahlprodukte; physikalische und mechanische Eigenschaften von Stahl; Entwurfs- und Planungsgrundlagen im Hoch- und Industriebau; Qualitätssicherung im Stahlbau.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:

Grundlagen der Nachweise im Stahlbau; Sicherheitskonzepte; Tragsicherheitsnachweise: Zugstab, Druckstab, Biegestab.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Interaktionen auf der Ebene von Schnittgrößen und Spannungen erfassen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Verbindungen im Stahlbau auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schweißverbindungen, Schraubenverbindungen und ausgewählte Sonderverbindungen normengerecht berechnen.

Bereich Konstruieren im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    Krafteinleitungen (versteift und steifenlos) normengerecht konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Träger- und Stützenlagerungen normgerecht entwerfen, berechnen und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten von Trägerstößen auswählen und situationsgemäß einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Rahmenecken entsprechend ihrer Beanspruchung ausbilden und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Trägerauflagerungen entsprechend der notwendigen Rotationsanforderungen konstruieren.

Bereich Sonderkapitel im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Korrosionsschutzsysteme unterscheiden und vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Brandschutzsysteme unterscheiden, deren Vor- und Nachteile erfassen und die Grundsätze von Brandwiderstandsberechnungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauwerke kalkulieren.

Lehrstoff:

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:

Stabilitätsnachweise im Stahlbau; Interaktionen (Spannungen), Interaktionen (Schnittgrößen); Schraubenverbindungen, Schweißverbindungen, ausgewählte Sonderverbindungen.

Bereich Konstruieren im Stahlbau:

Krafteinleitungen, Trägerauflager, Stützenfußausbildungen; Trägerstöße, Trägerauflager, Rahmenecken.

Bereich Sonderkapitel im Stahlbau:

Korrosionsschutz, Korrosionsschutzsysteme; Brandschutz, Brandschutzsysteme; Berechnung der Brandwiderstandsdauer; Grundlagen der Kalkulation im Stahlbau.

CAD UND EDV-METHODEN IM STAHLBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die Konstruktionsnormen im Stahl- und Metallbau interpretieren sowie normengerechte technische Zeichnungen lesen.
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen entsprechend den Konstruktionsnormen im Fachbereich für verschiedene Planungsstufen erstellen (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne);
  • Strichaufzählung
    Schraub- und Schweißkonstruktionen normgerecht darstellen.

Bereich CAD im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Funktionen ausgewählter Branchensoftware auf einfache Darstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen funktions- und CAD-gerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau:

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen: Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe; Darstellung von Werkstücken, Bemaßung, Schnittdarstellung; Darstellung und Bemaßung von Bauteilen; Freihandskizzen; Schraubverbindungen, Schweißverbindungen und deren normgerechte Darstellung.

Bereich CAD im Stahlbau:

Grundlagen und Grundfunktionen in der Darstellung mittels branchenspezifischer Software.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich CAD im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    2D- und 3D-Darstellungstechniken für einfache Anwendungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projektpläne für alle Stadien eines Bauablaufes im Stahlbau gemäß den Regeln für normgerechte technische Zeichnungen mit Hilfe von CAD erstellen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen des Fachbereiches im Team bearbeiten.

Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen

  • Strichaufzählung
    statische Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Bauteile unter Einsatz entsprechender Software optimieren;
  • Strichaufzählung
    technische Berichte erstellen.

Lehrstoff:

Bereich CAD im Stahlbau:

Projektpläne (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) von einfachen und komplexeren Bauteilen bzw. Bauwerken mittels Anwendung branchenspezifischer Software, 3D Visualisierung, BIM.

Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen:

Berechnung von Bauteilen und Bauwerken unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; Projektdokumentation.

FASSADENTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Regelungen im Fassadenbau zuordnen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fassadensysteme unterscheiden und wesentliche fassadentechnische Sachverhalte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    technische Anforderungen an Fassaden beschreiben und Lösungsstrategien hinsichtlich effizienter Gestaltung konzipieren.

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Materialeigenschaften zuordnen und die Konstruktionswerkstoffe funktionsspezifisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Wissen über die verwenden Baumaterialien auf konkrete Konstruktionssituationen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau:

Normen, Richtlinien und sonstige Planungsgrundlagen in der Fassadentechnik, Fassadensysteme, Fassadenplanung; bauphysikalische Grundlagen im Fassadenbau; Zusammenwirken von Material, Konstruktion und Architektur.

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:

Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails

  • Strichaufzählung
    grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.

Bereich Fertigung und Montage

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Systeme der Befestigungstechnik und die damit verbundenen Vorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fassadensysteme bezüglich deren wirtschaftlicher Fertigung und Montage beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Kraftwirkungen auf Fassaden erfassen und deren Weiterleitung in die Tragstruktur des Bauwerkes planen.

Lehrstoff:

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:

Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe); Exemplarische Lösungen für wesentliche Detailpunkte.

Bereich Fertigung und Montage:

Grundlagen der Befestigungstechnik; Befestigungssysteme; normgemäße Auslegung; Vorfertigung und Fertigung von Fassaden und Fassadenelementen; Montageabläufe; Befestigungstechnik.

FACILITY MANAGEMENT / GEBÄUDEMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technisches Gebäudemanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen des Gebäudebetriebes sowie Erhaltungs- und Dokumentationsleistungen erfassen.

Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen des infrastrukturellen Gebäudebetriebes sowie geeignete Datenverarbeitungssysteme erfassen;
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Versorgungsmanagementsysteme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technisches Gebäudemanagement:

Laufender Betrieb, Dokumentation; Energie-und Informationsmanagement; Revitalisierung; Abnahme und Mängelbeseitigung.

Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement:

BIM-orientierte Datenbanksysteme; Behördenmanagement; Human-resources-Management; Entsorgung, Versorgung; betriebliche Schutzmaßnahmen, Umweltschutz.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderung des betrieblichen / kaufmännischen Gebäudeerhalts erfassen.

Bereich Flächenmanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderung des Flächenmanagements erfassen und diesbezüglich den Stand der Technik anwenden.

Bereich Strategisches Facilitymanagement

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen strategischen Ausrichtungen von Unternehmensstrategien erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement:

Beschaffungsmanagement, Kostenplanung und Kontrolle, Verträge.

Bereich Flächenmanagement:

Datendokumentationen, Flächen und Raumanalysen, Kennzahlen.

Bereich Strategisches Facilitymanagement:

Geschäftsfeldstrategien, Controlling und Benchmarking.

SMART BUILDING

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudesimulation

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Gebäudesimulation verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Parameter der Behaglichkeit verstehen und anwenden.

Bereich Ökosystem Stadt

  • Strichaufzählung
    die Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudesimulation:

Statisch, dynamische und thermische Gebäudesimulationen, Behaglichkeitskriterien.

Bereich Ökosystem Stadt:

Urban Mining, Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudesimulation

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Gebäudesimulation anwenden.

Bereich Ökosystem Stadt

  • Strichaufzählung
    die urbanen Umwelteinflüsse erfassen, strukturieren und sichtbarmachen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudesimulation:

Tages- und Kunstlichtversorgung, physikalische Einflussgrößen durch Gebäudenutzung.

Bereich Ökosystem Stadt:

Dreidimensionales Städtemodell; Behaglichkeitskonzept.

TROCKENAUSBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die trockenbauspezifischen Werkstoffe, Elemente und Ausbausysteme sowie die konstruktiven Erfordernisse erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von historischen Stucktechniken in denkmalgeschützten Objekten projektieren.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an Trockenbausysteme erfassen und die fachgerechte Komplettierung mit funktionsspezifischen, vorgefertigten Einbauelementen und Formteilen unter Beachtung der bauphysikalischen Erfordernisse planen;
  • Strichaufzählung
    Funktions-Deckensysteme, abgehängte und freitragende Decken, Funktions-Wandsysteme, Doppelbodenkonstruktionen und Trockenestriche erfassen, auswählen und bei der Planung entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    den tragenden Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise erfassen, und projektieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Trockenbauspezifische Werkstoffe (Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, Handelsformen und Einsatzbereiche); tragende und nicht tragende Konstruktionen im Trockenbau; Trockenbausysteme; vorgefertigte funktionsspezifische Einbauelemente und Formteile; historische Stucktechniken im baulichen Denkmalschutz.

Bereich Bauelemente:

Trockenausbausysteme, vorgefertigte Einbauelemente und Formteile mit bauphysikalischen Erfordernissen; Funktionsspezifische Bauteile: Decken-, Wand- und Bodensysteme (Doppelböden und Trockenestriche); tragender Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise; Softwareeinsatz zur Bemessung von Tragkonstruktionen im Leichtbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    den baulichen Brandschutz mit trockenbautechnischen Konstruktionen und fertigen Systemelementen in den Bereichen Wände, Decken und Fußböden objektbezogen planen;
  • Strichaufzählung
    innovative Raumgestaltungen mit Raum-in-Raum-Konstruktionen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Planungserfordernisse von baulichen Übergängen bei Außenwandkonstruktionen und vorgehängten Fassaden zum tragenden Leichtbau erkennen und entsprechende Ausführungsmöglichkeiten aufzeigen.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Objektbezogener Brandschutz im Bereich Trockenausbau (konstruktive Decken- Boden- und Wandsysteme, Einbauten und Anschlüsse); Raum-in-Raum-Installationen (konstruktiver, statisch relevanter Rahmenbau); baulich-konstruktiver Übergang im Trockenbau (Leichtbau- und Außenwandkonstruktionen).

MONTAGETECHNIK UND SCHNITTSTELLENMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken

  • Strichaufzählung
    die theoretischen und praktischen Schnittstellen mit den anderen Gewerken und dem technischen Ausbau erfassen, entsprechende Koordinationsmethoden anwenden und bei der Planung und Ausführung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Projektplanungen unter Einsatz von branchenspezifischer Software vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:

Gewerkeübergreifende Planung und Ausführung im Trockenbau: Konstruktive Aufbauten von Wand-, Decken- und Bodenbauteilen und Abstimmung von Ausbaumaßnahmen und Komplettierungen unter besonderer Berücksichtigung des fachgerechten technischen Ausbaus; Einsatz der digitalen Transformation; Digitalisierung von Planung und Bauabwicklung (Building Information Modeling).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken

  • Strichaufzählung
    besondere innovative räumliche Nutzungs- und Funktionserfordernisse im Trockenausbau in Koordination mit anderen Gewerken, vor allem mit dem technischen Ausbau erkennen und bei der Planung und Projektentwicklung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:

Innovative Funktionsanforderungen bei Räumen und Gebäuden in Trockenbauweise (z. B. Ausbau in Reinraumtechnik, Raumkonditionierung mit luftführenden Zwischentrennwänden sowie Kälte- und Wärmedecken, energetische Raum- und Gebäudeoptimierung etc.); gewerkeübergreifende Planung und Ausführung mit digitalem Baumanagement.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. BAUKONSTRUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte sowie deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
  • Strichaufzählung
    deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
  • Strichaufzählung
    Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften erfassen;
  • Strichaufzählung
    Bodenverbesserungsmaßnahmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Bauvorbereitungsmaßnahmen erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    geeignete Bauteile und Bausysteme und grundlegende bautechnische Konstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Begriffe erfassen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bautechnische, bauphysikalische und bauchemische Grundbegriffe; Bausysteme; Tragwerke; Bauabläufe; Bodenarten, Eigenschaften; Bodenverbesserung; Baugrube; Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Dachkonstruktionen.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen; Dachkonstruktionen.

Bereich Technischer Ausbau:

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Bereich Bauphysik:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
  • Strichaufzählung
    deren Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Oberflächen, Beschichtungen, Innenbekleidungen; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Einsatzbereiche Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.

Bereich Bauelemente:

Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Fänge; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Absturzsicherungen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte (Glas, Dämmstoffe, Kunststoffe) erfassen und kennen deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und deren planerische Grundlagen erfassen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Prüfmethoden erfassen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Innenausbau und Trockenausbau.

Bereich Bauelemente:

Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz; Innenausbau und Trockenausbau.

Bereich Technischer Ausbau:

Haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und Trockenausbau.

Bereich Bauphysik:

Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    Anlagen der elektrotechnischen Gebäudeausstattung, fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.) erfassen und einfache Elektropläne erstellen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Berechnungen von Bauelementen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für den Wärme- und Feuchteschutz sowie den Schallschutz erfassen;
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Prüfmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für den Brandschutz erfassen;
  • Strichaufzählung
    messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Elektrotechnische Gebäudeausstattung; fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.); planerische Darstellung.

Bereich Bauphysik:

Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; Gebäudehülle; Energieausweis; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden; Brandschutz.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Fassadenelemente erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Sanierungen und Umbauarbeiten; Fassaden; Bauökologie.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Fassadenelemente erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Außenanlagen; Fertigteilbau und Trockenausbau.

TRAGWERKE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen statisch bestimmter Tragsysteme ermitteln und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Tragwerke; statisch bestimmte Tragsysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln.

Bereich Baumaterialien

  • Strichaufzählung
    die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau; Standsicherheit.

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Dehnungen; Spannungen; Querschnittswerte.

Bereich Baumaterialien:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen sowie Beanspruchungen von Bauteilen erkennen;
  • Strichaufzählung
    eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen.

Bereich Baumaterialien

  • Strichaufzählung
    die für Tragwerke verwendeten Baumaterialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Materialprüfung sowie der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.

Bereich Tragsicherheit

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Dehnungen; Spannungen; Stabilität (Knicken).

Bereich Baumaterialien:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien, Bauteilen und Bauteilverbindungen.

Bereich Tragsicherheit:

Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    Bauwerke (Stabtragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen von einfachen, statisch unbestimmten Stabtragwerken ermitteln und darstellen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    spezielle Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.

Bereich Tragsicherheit

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente berechnen und normgerecht dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material);
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken anwenden.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

  • Strichaufzählung
    die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stabtragwerken anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    die konzeptionelle konstruktive Durchbildung der grundlegenden Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke; statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Stabilität (Biegedrillknicken).

Bereich Tragsicherheit:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton; EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken.

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Verformungsermittlung bei statisch bestimmten Stabtragwerken; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stabtragwerken.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Bereich Tragsicherheit

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese berechnen;
  • Strichaufzählung
    das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

  • Strichaufzählung
    die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen
  • Strichaufzählung
    EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konzeptionell konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen; statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken.

Bereich Tragsicherheit:

Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken; Brandschutz; Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stab- und Flächentragwerken.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

BAUBETRIEB UND BAUMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen im Bauablauf im Sinne der Baugesetze und -vorschriften anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche zuordnen.

Bereich Bauvorschriften

  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

  • Strichaufzählung
    die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Baugeräte erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie nach Abschluss der Bauausführungsphase.

Bereich Bauvorschriften:

Baugesetze; Normen; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Arten und Einsatz.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.

Bereich Zivilrecht

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erfassen;
  • Strichaufzählung
    sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.

Lehrstoff:

Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:

Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.

Bereich Zivilrecht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts; Unternehmensrecht; Gewerberecht.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

  • Strichaufzählung
    die gängigen Bauverfahren erfassen, deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Standard- und Spezialverfahren.

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Grundlagen der Kostenermittlung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; Standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Bauvertrag; Planungskoordination; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung, Steuern; Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.

DARSTELLUNG UND GESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    die für technische Darstellungen notwendigen Abbildungsverfahren erfassen und Risse deuten;
  • Strichaufzählung
    ebenflächig begrenzte Objekte konstruktiv bearbeiten und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien darstellen.

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der Beschriftung erfassen;
  • Strichaufzählung
    bautechnisch relevante Objekte in Handskizzen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Pläne händisch oder computerunterstützt erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Bereich Konstruktionsübungen:

Freihandzeichnen; Schrift und Schriftbilder; Skizzieren; Bauformen; Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
  • Strichaufzählung
    die zur Erzeugung bautechnischer Objekte notwendigen Verfahren erfassen;
  • Strichaufzählung
    bautechnisch relevante Objekte und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit CAD visualisieren.

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten anwenden;
  • Strichaufzählung
    CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.

Bereich Baustile

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie:

Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und konstruktive Behandlung von Volumsmodellen in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Bereich Konstruktionsübungen:

Dreidimensionale Gebäudemodelle; Einreichpläne.

Bereich Baustile:

Antike bis Moderne.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe von Bauwerken erfassen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Raumprogramme entwerfen;
  • Strichaufzählung
    die Normen und die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen erfassen;
  • Strichaufzählung
    barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:

Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre; Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Wohnbau.

INFRASTRUKTUR

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erfassen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gründungsarten erfassen.

Bereich Vermessungswesen

  • Strichaufzählung
    die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements, der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne verstehen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Vermessungsinstrumente erfassen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende geodätische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Grundlagen Baugrund und Boden; Wasser im Baugrund; Grundlagen Gründungen.

Bereich Vermessungswesen:

Grundlagen des Vermessungs- und Katasterwesens in Österreich; Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planlichen Darstellung; vermessungstechnisches Rechnen; Instrumentenkunde; Methoden, Erfassung und Auswertung der Höhenmessung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrubensicherungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen.

Bereich Vermessungswesen

  • Strichaufzählung
    geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Lagemessung verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster erfassen;
  • Strichaufzählung
    eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Untergrunderkundung; Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung; Grundlagen von Flachgründungen.

Bereich Vermessungswesen:

Praktische Höhenvermessung und Handhabung der dazugehörigen Messinstrumente; Grundlagen über Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Verfahren der Lagebestimmung und Koordinatenrechnung; Lage- u. Höhenpläne; Praktische Lagevermessung mit Lage- und Höhenplanerstellung; Anwendung vermessungsspezifischer Software für das Bauwesen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
  • Strichaufzählung
    einfache geotechnische Berechnungen durchführen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Abwasserableitung erfassen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    wichtige Begriffe des Verkehrswesens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Ermittlung und Prüfung von grundlegenden Bodenkennwerten; einfache geotechnische Berechnungen.

Bereich Siedlungswasserbau:

Grundlagen Hydrographie; Grundlagen und Funktionen der Wasserversorgung; Grundlagen der Abwasserableitung.

Bereich Verkehrswegebau:

Grundlagen des Verkehrswegebaus.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    die maßgeblichen Bodenkennwerte erheben, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen;
  • Strichaufzählung
    einfache geotechnische Berechnungen durchführen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) erfassen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Ermittlung und Prüfung von maßgeblichen Bodenkennwerten; einfache geotechnische Berechnungen.

Bereich Siedlungswasserbau:

Systeme und Bauwerke der Abwasserableitung; Regenwasserversickerung; einfache Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft).

Bereich Verkehrswegebau:

Grundlagen der Planung im Verkehrswegebau.

BAUPLANUNG UND PROJEKT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    die Methoden normgemäßer Plandarstellungen von schwerpunktspezifischen Bauteilen und Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Entwurfspläne; Einreichpläne; Projektpläne einfacher schwerpunktspezifischer Bauwerke.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    schwerpunktspezifische Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD schnittstellentauglich (BIM) darstellen;
  • Strichaufzählung
    bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Schwerpunktspezifische Projektpläne von einfachen Bauteilen bzw. Bauwerken; Polier- und Detailpläne.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    eigenständig Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen schwerpunktspezifischen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Entwerfen schwerpunktspezifischer Bauteile und Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    schwerpunktspezifische Bauteile und Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bau- bzw. schwerpunktspezifische Software anwenden.

Bereich Modellbau und Präsentation

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Schwerpunktspezifische Entwurfs- und Konstruktionspläne; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen.

Bereich Modellbau und Präsentation:

Modellbau von Bauprojekten.

GRUNDLAGEN BAUTECHNOLOGIE

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.

Bereich Bauelemente:

Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende, nichttragende und raumbildende Elemente.

Bereich Technischer Ausbau:

Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.

Bereich Bauphysik:

Bauphysikalische Grundbegriffe.

GRUNDLAGEN TRAGWERKE

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die Terminologie der Tragsysteme erfassen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
  • Strichaufzählung
    die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme; Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Statisch bestimmte Träger.

GRUNDLAGEN BAUBETRIEB

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauorganisation

  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.

Bereich Bauvorschriften

  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

Bereich Bauvorschriften:

Baugesetze; Normen; Grundkataster, öffentliche Bücher; Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung; spezielle Baugesetze.

BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
  • Strichaufzählung
    die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.

Bereich Angewandter Baubetrieb

  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
  • Strichaufzählung
    Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern.

Bereich Trockenausbauarbeiten

  • Strichaufzählung
    Wandsysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Deckensysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bodensysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Spachtelarbeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    Stuckarbeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    Schnittstellen mit anderen Gewerken erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte:

Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen.

Maurer-Maschinenwerkstätte:

Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:

Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau-Handwerkstätte:

Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen.

Holzbau-Maschinenwerkstätte:

Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung.

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:

Holzkonstruktionen.

Holzleimbauwerkstätte:

Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen.

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:

Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern.

Bereich Trockenausbauarbeiten:

Trockenausbauwerkstätte:

Ständerwände, Wandbekleidungen und Schachtwände; Systemtrennwände; Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken; freitragende Decken; Dachausbauten; Hohlraum- und Doppelböden; Trockenestriche; Spachtelarbeiten; Stuckarbeiten; tragender Trockenausbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumeisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
  • Strichaufzählung
    gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Geräte und Maschinen warten;
  • Strichaufzählung
    Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
  • Strichaufzählung
    Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.

Bereich Baunebengewerbe

  • Strichaufzählung
    Metalle bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Wandsysteme herstellen, Spachtelarbeiten ausführen sowie Bodensysteme herstellen;
  • Strichaufzählung
    Wasserversorgungsleitungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stuckarbeiten ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Baumeisterarbeiten:

Maurer-Handwerkstätte:

Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge.

Maurer-Maschinenwerkstätte:

Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).

Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:

Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile.

Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:

Holzbau-Handwerkstätte:

Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel.

Holzbau-Maschinenwerkstätte:

Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung.

Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:

Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.

Holzleimbauwerkstätte:

Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte:

Schlosserarbeiten.

Trockenausbauwerkstätte:

Ständerwände, Wandbekleidungen, Schachtwände; Systemtrennwände.

Haustechnik-Installationswerkstätte:

Installateurarbeiten – Wasserversorgung.

Malerwerkstätte:

Stuckarbeiten.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baunebengewerbe

  • Strichaufzählung
    an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
  • Strichaufzählung
    Wasserentsorgungsleitungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
  • Strichaufzählung
    Maler- und Anstreicharbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.

Bereich Angewandter Baubetrieb

  • Strichaufzählung
    den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
  • Strichaufzählung
    für kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Baunebengewerbe:

Baumaschinen- und Metallwerkstätte:

Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.

Trockenausbauwerkstätte:

Deckensysteme; abgehängte Decken, Akustikdecken, freitragende Decken; Dachausbauten.

Haustechnik-Installationswerkstätte:

Installateurarbeiten – Wasserentsorgung und Energieversorgung.

Malerwerkstätte:

Maler- und Beschichtungsarbeiten.

Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:

Dachdecker- und Spenglerarbeiten.

Bereich Angewandter Baubetrieb:

Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:

Arbeitsvorbereitung.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen Gemäß Stundentafel römisch eins.3. und Stundentafel römisch eins.4. BAUENTWURF UND PROJEKT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Grundlagenerhebung; Bauaufnahmen; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher und komplexer Hochbauten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung

  • Strichaufzählung
    eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
  • Strichaufzählung
    räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bauspezifische Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:

Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation und Projektbeschreibung; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; baubetriebliche Bearbeitung.

HOCHBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erfassen;
  • Strichaufzählung
    deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arten von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen;
  • Strichaufzählung
    die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baumaterialien und deren Einsatzbereiche.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Ressourceneffiziente Bauweisen.

Bereich Gebäudetechnologie:

Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Energieeffiziente Systeme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erfassen;
  • Strichaufzählung
    deren Einsatzbereiche und Anwendung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden ressourceneffizienten Bauweisen anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen;
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Gebäudetechnologien erfassen;
  • Strichaufzählung
    Arten und Einsatz von Alternativenergien, deren Technik und Einsatz erfassen;
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erfassen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Systeme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Innovative und nachhaltige Baumaterialien, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Ressourceneffiziente Bauweisen; Konstruktiver und chemischer Holzschutz.

Bereich Gebäudetechnologie:

Gebäudetechnologien; Thermische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik; Energieeffiziente Systeme.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Sanierungsverfahren erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baumaterialien nach den Kriterien einer Öko-Bilanz.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

Bereich Gebäudetechnologie:

Elementierter Ausbau.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung

  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen komplexer Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten erfassen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Sanierungsverfahren erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ökobilanz.

Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:

Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.

INGENIEURBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erfassen.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.

Bereich Tunnelbau

  • Strichaufzählung
    tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile.

Bereich Tunnelbau:

Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Spannbetonbaues erfassen.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau

  • Strichaufzählung
    grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.

Bereich Tunnelbau

  • Strichaufzählung
    tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.

Lehrstoff:

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:

Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.

Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:

Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.

Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:

Brückentragwerke; Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.

Bereich Tunnelbau:

Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.

VERTIEFUNG INFRASTRUKTUR

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    bodenmechanische Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Verformungs- und erdstatische Berechnungen durchführen.

Bereich Wasserbau

  • Strichaufzählung
    hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen und Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
  • Strichaufzählung
    hydrostatische Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen).

Bereich Wasserbau:

Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Flachgründungen und deren Funktionsweise erfassen und die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.

Bereich Wasserbau

  • Strichaufzählung
    komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bemessung von Flachgründungen.

Bereich Wasserbau:

Angewandte Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft erfassen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.

Bereich Wasserbau

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
  • Strichaufzählung
    wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Verkehrserhebung erfassen und einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau.

Bereich Siedlungswasserbau:

Leitungsbau; Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.

Bereich Wasserbau:

Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau.

Bereich Verkehrswegebau:

Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft erfassen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft erfassen.

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.

Bereich Wasserbau

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
  • Strichaufzählung
    wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
  • Strichaufzählung
    eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.

Bereich Siedlungswasserbau:

Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.

Bereich Wasserbau:

Aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.

Bereich Verkehrswegebau:

Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus.

BAUBETRIEBLICHE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Kostenermittlung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:

Grundlagen der Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen. Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaft:

Betriebsorganisation und Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

BAUPROJEKTENTWICKLUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte

  • Strichaufzählung
    anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:

Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz; Variantenvergleich.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Projektmanagement; Projektsteuerung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    an Hand von Fallstudien, Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

  • Strichaufzählung
    Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
  • Strichaufzählung
    komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung, Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Projekthandbuch – Zielvorgabe/-erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte; Claim-Management.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Vertiefte Angebotsprüfung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauleitung (Auftragnehmer); Bauaufsicht (Auftraggeber); Baustellenorganisation; Bauüberwachung; Baudokumentation; Bauabrechnung; Rechnungsprüfung; Bauübergabe; Bauübernahme; Projekthandbuch; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung; einfache Fallstudien.

HOLZBAUTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen erfassen;
  • Strichaufzählung
    nachhaltige und innovative Baumaterialien inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an den Holzschutz erfassen;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;
  • Strichaufzählung
    die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Einsatzbereiche.

Bereich Bauelemente:

Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; Konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.

Bereich Gebäudetechnologie:

Zeitgemäße Gebäudetechnologie.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Rahmenbau; Fachwerksbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baumaterialien und deren Anwendung an Hand von Beispielen erfassen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    den Einsatz zeitgemäßer Gebäudetechnologie und von Installationselementen erfassen.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien; Dämmstoffe und Dichtungen.

Bereich Bauelemente:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; Konstruktiver und chemischer Holzschutz; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Gebäudetechnologie:

Zeitgemäße Gebäudetechnologie; Installationselemente; Energieeffiziente Bauweisen und ökologische Optimierung.

Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:

Plattenbau; Verbundkonstruktionen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;
  • Strichaufzählung
    Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Bereich Gebäudetechnologie

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.

Bereich Gebrauchstauglichkeit

  • Strichaufzählung
    die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erfassen und sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Anwendung innovativer und nachhaltiger Baumaterialien.

Bereich Bauelemente:

Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).

Bereich Gebäudetechnologie:

Elementierter Ausbau.

Bereich Gebrauchstauglichkeit:

Schwingungen im Holzbau.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baumaterialien anwenden;
  • Strichaufzählung
    Ökobilanzen beurteilen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Ökobilanz.

Bereich Bauelemente:

Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (komplexe Systeme).

BAUENTWURF UND MONTAGETECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
  • Strichaufzählung
    projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Installationselementen planen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Gebäudetechnologie anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.

Bereich Technischer Ausbau:

Zeitgemäße Gebäudetechnologie.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauteile.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
  • Strichaufzählung
    projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    zukunftsorientierten, adaptierbaren Ausbau anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Projektbezogene Anwendung von Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente und Montagemethoden.

Bereich Technischer Ausbau:

Zukunftsorientierter, adaptierbarer Ausbau.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Komplexe Holzbauwerke.

UMWELTTECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie

  • Strichaufzählung
    die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie

  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;
  • Strichaufzählung
    Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Merkmale von Ökosystemen; spezielle Ökosysteme.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Abfallwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und deren umweltrelevante Auswirkungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung

  • Strichaufzählung
    ökologische Aspekte des städtischen und ländlichen Grünraums erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Maßnahmen zur besseren Strukturierung des städtischen und ländlichen Raums verstehen;
  • Strichaufzählung
    Planungen zur technischen Gestaltung von Grünelementen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Abfallwirtschaft:

Abfallwirtschaft; Abfallaufbereitung, Deponie, Altlastenerkundung, Verdachtsflächenkataster.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:

Gründächer, Fassadenbegrünung, Naturteich, Schwimmteich, Kleinbadeteich.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie

  • Strichaufzählung
    die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer erfassen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Wasser- und Gewässergüte anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes, der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Ökobilanzierung erfassen.

Bereich Abfallwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
  • Strichaufzählung
    thermische Verwertungsmethoden erfassen;
  • Strichaufzählung
    biologische Abfallaufbereitungsmaßnahmen erklären;
  • Strichaufzählung
    Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und –Baumaterialien erklären und vergleichen.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung

  • Strichaufzählung
    die Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Räumen und entwerfen;
  • Strichaufzählung
    öffentliche Garten- und Parkanlagen hinsichtlich optischer Gestaltungskriterien erfassen;
  • Strichaufzählung
    den technischen Aufbau von Sportanlagen erfassen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie:

Süßwasserökosysteme; Beurteilung der Wasser- und Gewässerqualität; Umweltverträglichkeitsprüfung; Ökobilanz.

Bereich Abfallwirtschaft:

Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen; thermische Verwertungsmethoden; biologische Abfallaufbereitung; Altlasten, Recycling.

Bereich Landschaftsarchitektur und Grünraumgestaltung:

Ortsbildgestaltung, öffentliche Plätze, Straßenräume, Sportanlagenbau.

GEBÄUDE- UND ENERGIEMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Raumlufttechnik) erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    die Energiebilanzberechnung erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik; Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweisberechnung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Raumlufttechnik) erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    die Energiebilanzberechnung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierung ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik; Dimensionierung behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.

Bereich Bauphysik:

Energieausweis; Ökobilanz.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik) erklären, analysieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung erklären, analysieren und anwenden.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    energie- und kosteneffiziente Projekte planen.

Bereich Facility Management

  • Strichaufzählung
    die Definitionen, grundlegende Richtlinien Zusammenhänge und Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen eines ergebnisorientierten Facility Managements anwenden und Funktionalitäten von Facility Management Datenverarbeitungssystemen verstehen, erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Dimensionierungsgrundlagen der Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik; Energieeffiziente Anlagensysteme der Technischen Gebäudeausrüstung.

Bereich Bauphysik:

Energie- und kosteneffizientes Bauen.

Bereich Facility Management:

Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management; Planungsgrundlagen ergebnisorientierten Facility Managements; Datenverarbeitungssysteme im Facility Management.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technischer Ausbau

  • Strichaufzählung
    die Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (Klima-/Raumlufttechnik, Wärmepumpen- und Kältetechnik) erklären, analysieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Arten, Funktion und Aufbau, Dimensionierungsrichtlinien und Systeme regenerativer Energiesysteme erklären und anwenden.

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    energie- und kosteneffiziente Projekte anwenden und bewerten.

Bereich Facility Management

  • Strichaufzählung
    die Definitionen, grundlegenden Richtlinien, Zusammenhänge und Prozesse im lebenszykluskostenorientierten Facility Management erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Planungsgrundlagen eines ergebnisorientierten Facility Managements anwenden und Funktionalitäten von Facility Management Datenverarbeitungssysteme verstehen, erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technischer Ausbau:

Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz; Arten, Funktion, Aufbau und Dimensionierung regenerativer Energiesysteme.

Bereich Bauphysik:

Planung energieeffizienter Projekte.

Bereich Facility Management:

Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie und Grundlagen des nachhaltigen Bauens im Schwerpunktbereich technischer Ausbau.

SANIERUNGSTECHNIK UND NACHHALTIGES ÖKOLOGISCHES BAUEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sanierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
  • Strichaufzählung
    historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Sanierungstechnik:

Denkmalschutz; Denkmalpflege; Rechtsvorschriften und Untersuchungsmethoden; historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sanierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Möglichkeiten der Sanierung sowie die Vorschriften des Denkmalschutzes erfassen und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Sanierung bestehender Bausubstanz erfassen und auswählen und darauf aufbauend die entsprechende Intervention durchführen;
  • Strichaufzählung
    historische Bauweisen und Materialien unter Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Sanierungstechnik:

Historische Bauteile und deren Sanierung; Sanierungsmethoden und deren Anwendung; historische Materialien und handwerkliche Technologien; Restaurierungsmethoden und deren Anwendung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln und Berechnungen projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter und zeitgemäßer Anlagensysteme verstehen, analysieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:

Bauphysik; Technische Gebäudeausrüstung; energieeffiziente Anlagensysteme.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen

  • Strichaufzählung
    die Energiebilanz erfassen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ökologie – nachhaltiges Bauen:

Energieausweis; Ökobilanz.

BAUUNTERSUCHUNG UND BAUDOKUMENTATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation

  • Strichaufzählung
    Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
  • Strichaufzählung
    die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
  • Strichaufzählung
    Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:

Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Dokumentation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation

  • Strichaufzählung
    Bauaufnahmen durchführen und planlich darstellen;
  • Strichaufzählung
    die aufgenommenen Objekte beschreiben, baugeschichtlich einordnen und dokumentarisch festhalten;
  • Strichaufzählung
    Befundungen in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauuntersuchung und Baudokumentation:

Bestandserfassung und Auswertung; Beurteilung der Aufnahmeobjekte; Befundung; Gutachten.

LABOR SANIERUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium

  • Strichaufzählung
    die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium:

Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Mauerwerksanalyse und Befundung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium

  • Strichaufzählung
    die für den jeweiligen Schadensfall entsprechenden Interventionen erfassen;
  • Strichaufzählung
    zeitgemäße Techniken der Sanierung, der Bauphysik, der Restaurierung, der Konservierung und der Festigung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium:

Reinigen, Festigen, Konservieren, Entsalzen, Ergänzen und Hydrophobieren von historischen Oberflächen und Materialien; Baustoffanalyse und Befundung.

FARB- UND LICHTSTUDIO – FORM UND FARBE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe

  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Form- und Farbbegriffe erfassen und die farblichen, formalen und funktionellen Gestaltungsprinzipien bei der Raum-, Objekt- und Oberflächengestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:

Grundelemente der formalen Gestaltung: Objekterfassung, Stilisieren, Abstrahieren, Flächengestaltung, Körper- und Raumbeziehungen, Proportionslehre und Raumstruktur;

Grundelemente der farblichen Gestaltung: Physiologische und physikalische Grundlagen des Farbsehens, Farbpsychologie, Licht und Farbe, Farbkontraste, Farbmetrik, Metamerie der Farben und Farbordnungssysteme;

Schrift und Flächengestaltung: Materialien, Gestaltungsmittel und Medien, Schriftarten und Darstellungsformen; softwareunterstütztes Medien- und Raumdesign.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe

  • Strichaufzählung
    ein Farb- und Gestaltungskonzept für spezifische Raum- und Bauwerkserfordernisse entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Farb-und Lichtstudio – Form und Farbe:

Raum- und Fassadendesign unter Berücksichtigung besonderer Nutzungs- und Gestaltungserfordernisse; Farbberatung; Farbe und Gestaltung im Bereich von Industrial Design.

FARBLABOR – BESCHICHTUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden für unterschiedliche Beschichtungsstoffe und -systeme verstehen, die Untersuchungen auswerten und die Ergebnisse dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkungen zwischen Untergrund und Beschichtung fachgerecht analysieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:

Physikalische und chemisch-technologische Arbeitsweisen: Angewandte Prüf- und Messverfahren von Beschichtungsmaterialien und -stoffen im Labor; Beschichtung und Untergrund: Normgerechte Prüf- und Analyseverfahren zur Ermittlung der fachspezifischen Parameter und Kennwerte von Beschichtungsstoffen; Beschichtungen und innovativen Beschichtungssystemen im Hinblick auf Herstellung, Sachwertschutz und nachhaltiger Gebrauchstauglichkeit.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    Materialproben von Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen mit den entsprechenden Prüfmethoden analysieren, interpretieren und projektbezogen geeignete Aufbauten planen;
  • Strichaufzählung
    selbstständige Befundung von Untergründen an Bauwerken in Bezug auf Feuchtigkeit und Salzbelastung durchführen, auswerten, interpretieren und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Technische Funktionsbeschichtungen und deren Systematik erfassen und eine technisch fachgerechte Ausführungs-Planung entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Farblabor – Beschichtungstechnik:

Herstellen von einfachen Lackrohstoffen und Beschichtungsstoffen im Labor; schwerpunktspezifische physikalische und chemisch-technologische Prüfmethoden und Untersuchungen von unterschiedlichen Materialien, Beschichtungen und Untergründen; Bestimmung und Analyse von schädlichen Bau-Salzen in Mauerwerksuntergründen; Physikalische und chemische Grundlagen sowie technologische Aspekte der Planung und Ausführung von Technischen Funktionsbeschichtungen.

ATELIER – GESTALTUNG UND BESCHICHTUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen;
  • Strichaufzählung
    die facheinschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungshinweise und einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und bei der Planung und Bauausführung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Fachspezifische Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe zur Behandlung von Untergründen und der fachgerechten Beschichtung von Bau- und Tragwerken; Unterweisung in den fachspezifischen Vorschriften; Normgerechte Untergrundvorbereitung von Beschichtungsträgern; Funktionsbeschichtungen und Sachwertschutz.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    die schwerpunktspezifischen Aufgabenbereiche der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen, fach- und normgerechte Verfahren und Techniken auswählen und eine anspruchsvolle Gebäudegestaltung projektbezogen planen;
  • Strichaufzählung
    historische Mal- und Putztechniken sowie Applikationsverfahren für den Tätigkeitsbereich des baulichen Denkmalschutzes auswählen, fachgerecht dokumentieren und in behördlicher Kooperation projektieren.

Lehrstoff:

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Sachwertschutz; dekorative Gestaltung mit historischen, traditionellen und innovativen kunsthandwerklichen Techniken; Angewandte Farb-Beratung und computerunterstütze Farbmischung und Farbgebung; innovative Folierungs- und Applikationsverfahren in der Objekt- und Raumgestaltung; farbliche Fassadengestaltung mit innovativen Licht- und Farb-Systemen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen (Vollwärmeschutz, Brandschutz und Hygienebeschichtungen) entsprechend einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Technische Funktionsbeschichtungen: (Vollwärmeschutz (Wärmedämm-Verbundsysteme), Brandschutz (Brandschutzbeschichtungen auf Holz- und Stahlbauteilen, Brandabschottungen), Hygienebeschichtungen (Räume mit Hygieneanforderungen, Schimmelpilzsanierung).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    bei Bau- und Tragwerken ihre Kenntnisse und Fertigkeiten für eine normgerechte Projektierung der Maßnahmen im Bereich der Technischen Funktionsbeschichtungen (Korrosionsschutz, Betonsanierung und Innovative Funktionsbeschichtungen) entsprechend einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Atelier – Gestaltung und Beschichtungstechnik:

Technische Funktionsbeschichtungen: Korrosionsschutz (technische Funktionsobjekte, Bau- und Tragwerke), Betonsanierung (Instandhaltung und Sanierung von Oberflächen bei Bau- und Tragwerken aus Beton- und Stahlbeton) und Innovative Funktionsbeschichtungen (sonstige spezifische Funktionsbeschichtungen).

KONSTRUKTIVER STAHLBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Stahlbaues

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Regelwerke des Stahlbaues zuordnen und deren Bedeutung erfassen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vor- und Nachteile des Werkstoffes Stahl erfassen und den Werkstoff zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen physikalischen und mechanischen Eigenschaften erfassen und daraus Schlüsse für den geeigneten Einsatz ziehen.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gruppen von Nachweisen erfassen und deren Wichtigkeit einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Komponenten der Sicherheitskonzepte erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Stahlbaues:

Regelwerke im Stahlbau; Werkstoff Stahl; Stahlherstellung, Stahlprodukte; physikalische und mechanische Eigenschaften von Stahl.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:

Grundlagen der Nachweise im Stahlbau; Sicherheitskonzepte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Stahlbaues

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen stahlbaulichen Planungsgrundlagen erfassen und anwenden.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken

  • Strichaufzählung
    die Nachweismethoden problemgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bauteile wirtschaftlich dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Stahlbaues:

Entwurfs- und Planungsgrundlagen im Hoch- und Industriebau.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:

Tragsicherheitsnachweise: Zugstab, Druckstab, Biegestab.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Stahlbaues

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Instrumente eines Qualitätssicherungssystems erfassen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften für Ausführungen im Stahlbau erfassen.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Interaktionen auf der Ebene von Schnittgrößen und Spannungen erfassen und anwenden.

Bereich Konstruieren im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    Krafteinleitungen (versteift und steifenlos) normengerecht konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Träger- und Stützenlagerungen normgerecht entwerfen, berechnen und konstruieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Stahlbaues:

Qualitätssicherung im Stahlbau.

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:

Stabilitätsnachweise im Stahlbau; Interaktionen (Spannungen), Interaktionen (Schnittgrößen).

Bereich Konstruieren im Stahlbau:

Krafteinleitungen, Trägerauflager, Stützenfußausbildungen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Verbindungen im Stahlbau auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schweißverbindungen, Schraubenverbindungen und ausgewählte Sonderverbindungen normengerecht berechnen.

Bereich Konstruieren im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten von Trägerstößen auswählen und situationsgemäß einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Rahmenecken entsprechend ihrer Beanspruchung ausbilden und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Trägerauflagerungen entsprechend der notwendigen Rotationsanforderungen konstruieren.

Bereich Sonderkapitel im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Korrosionsschutzsysteme unterscheiden und vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Brandschutzsysteme unterscheiden, deren Vor- und Nachteile erfassen und die Grundsätze von Brandwiderstandsberechnungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauwerke kalkulieren.

Lehrstoff:

Bereich Nachweise von Bauteilen und Bauwerken:

Schraubenverbindungen, Schweißverbindungen, ausgewählte Sonderverbindungen.

Bereich Konstruieren im Stahlbau:

Trägerstöße, Trägerauflager, Rahmenecken.

Bereich Sonderkapitel im Stahlbau:

Korrosionsschutz, Korrosionsschutzsysteme; Brandschutz, Brandschutzsysteme; Berechnung der Brandwiderstandsdauer; Grundlagen der Kalkulation im Stahlbau.

CAD UND EDV-METHODEN IM STAHLBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die Konstruktionsnormen im Stahl- und Metallbau interpretieren sowie normengerechte technische Zeichnungen lesen;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen entsprechend den Konstruktionsnormen im Fachbereich für verschiedene Planungsstufen erstellen (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne).

Bereich CAD im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Funktionen ausgewählter Branchensoftware auf einfache Darstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen funktions- und CAD-gerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau:

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen: Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe; Darstellung von Werkstücken, Bemaßung, Schnittdarstellung; Darstellung und Bemaßung von Bauteilen; Freihandskizzen.

Bereich CAD im Stahlbau:

Grundlagen und Grundfunktionen in der Darstellung mittels branchenspezifischer Software.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    Schraub- und Schweißkonstruktionen normgerecht darstellen.

Bereich CAD im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    2D- und 3D-Darstellungstechniken für einfache Anwendungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projektpläne für alle Stadien eines Bauablaufes im Stahlbau gemäß den Regeln für normgerechte technische Zeichnungen mit Hilfe von CAD erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Darstellung im Stahlbau:

Schraubverbindungen, Schweißverbindungen und deren normgerechte Darstellung.

Bereich CAD im Stahlbau:

Projektpläne (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) von einfachen Bauteilen bzw. Bauwerken; Anwendung branchenspezifischer Software.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich CAD im Stahlbau

  • Strichaufzählung
    Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen des Fachbereiches im Team bearbeiten.

Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen

  • Strichaufzählung
    statische Berechnungen mit branchenspezifischer Software erstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Bauteile unter Einsatz entsprechender Software optimieren;
  • Strichaufzählung
    technische Berichte erstellen.

Lehrstoff:

Bereich CAD im Stahlbau:

Projektpläne (Übersichtspläne, Werkstattpläne, Montagepläne) von komplexeren Bauteilen bzw. Bauwerken mittels Anwendung branchenspezifischer Software, 3D Visualisierung, BIM.

Bereich Computerunterstützte Tragwerksberechnungen:

Berechnung von Bauteilen und Bauwerken unter Einsatz entsprechender Berechnungssoftware; Projektdokumentation.

FASSADENTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Regelungen im Fassadenbau zuordnen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fassadensysteme unterscheiden und wesentliche fassadentechnische Sachverhalte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden.

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Materialeigenschaften zuordnen und die Konstruktionswerkstoffe funktionsspezifisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Wissen über die verwenden Baumaterialien auf konkrete Konstruktionssituationen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau:

Normen, Richtlinien und sonstige Planungsgrundlagen in der Fassadentechnik, Fassadensysteme, Fassadenplanung; bauphysikalische Grundlagen im Fassadenbau.

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:

Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Problemstellungen analysieren und bauphysikalische Grundlagen problemadäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    technische Anforderungen an Fassaden beschreiben und Lösungsstrategien hinsichtlich effizienter Gestaltung konzipieren.

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails

  • Strichaufzählung
    grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Planungsgrundlagen im Fassadenbau:

Fassadensysteme, Fassadenplanung; bauphysikalische Grundlagen im Fassadenbau; Zusammenwirken von Material, Konstruktion und Architektur.

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:

Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Materialien im Fassadenbau (Metall, Glas, Holz, Kunststoffe); Exemplarische Lösungen für wesentliche Detailpunkte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails

  • Strichaufzählung
    grundlegende Lösungsansätze im Bereich der Detailplanung auf der Basis technischer und bauphysikalischer Zusammenhänge für verschiedene Fassadentypen entwerfen.

Bereich Fertigung und Montage

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Systeme der Befestigungstechnik und die damit verbundenen Vorschriften anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Baumaterialien, Konstruktionsdetails:

Exemplarische Lösungen für wesentliche Detailpunkte.

Bereich Fertigung und Montage:

Grundlagen der Befestigungstechnik; Befestigungssysteme; normgemäße Auslegung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Fertigung und Montage

  • Strichaufzählung
    Fassadensysteme bezüglich deren wirtschaftlicher Fertigung und Montage beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Kraftwirkungen auf Fassaden erfassen und deren Weiterleitung in die Tragstruktur des Bauwerkes planen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigung und Montage:

Vorfertigung und Fertigung von Fassaden und Fassadenelementen; Montageabläufe; Befestigungstechnik.

FACILITY MANAGEMENT / GEBÄUDEMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technisches Gebäudemanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen des Gebäudebetriebes sowie Erhaltungs- und Dokumentationsleistungen erfassen.

Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen des infrastrukturellen Gebäudebetriebes sowie geeignete Datenverarbeitungssysteme erfassen;
  • Strichaufzählung
    die notwendigen Versorgungsmanagementsysteme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Technisches Gebäudemanagement:

Laufender Betrieb, Dokumentation; Energie-und Informationsmanagement; Revitalisierung; Abnahme und Mängelbeseitigung.

Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement:

BIM-orientierte Datenbanksysteme; Behördenmanagement; Human-resources-Management; Entsorgung, Versorgung; betriebliche Schutzmaßnahmen, Umweltschutz.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderung des betrieblichen / kaufmännischen Gebäudeerhalts erfassen.

Bereich Flächenmanagement

  • Strichaufzählung
    die Anforderung des Flächenmanagements erfassen und diesbezüglich den Stand der Technik anwenden.

Bereich Strategisches Facilitymanagement

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen strategischen Ausrichtungen von Unternehmensstrategien erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kaufmännisches Gebäudemanagement:

Beschaffungsmanagement, Kostenplanung und Kontrolle, Verträge.

Bereich Flächenmanagement:

Datendokumentationen, Flächen und Raumanalysen, Kennzahlen.

Bereich Strategisches Facilitymanagement:

Geschäftsfeldstrategien, Controlling und Benchmarking.

SMART BUILDING

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudesimulation

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Gebäudesimulation verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Parameter der Behaglichkeit verstehen und anwenden.

Bereich Ökosystem Stadt

  • Strichaufzählung
    die Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudesimulation:

Statisch, dynamische und thermische Gebäudesimulationen, Behaglichkeitskriterien.

Bereich Ökosystem Stadt:

Urban Mining, Ver- und Entsorgungszyklen urbaner Strukturen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudesimulation

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Gebäudesimulation anwenden.

Bereich Ökosystem Stadt

  • Strichaufzählung
    die urbanen Umwelteinflüsse erfassen, strukturieren und sichtbarmachen.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudesimulation:

Tages- und Kunstlichtversorgung, physikalische Einflussgrößen durch Gebäudenutzung.

Bereich Ökosystem Stadt:

Dreidimensionales Städtemodell; Behaglichkeitskonzept.

TROCKENAUSBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die trockenbauspezifischen Werkstoffe, Elemente und Ausbausysteme sowie die konstruktiven Erfordernisse erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von historischen Stucktechniken in denkmalgeschützten Objekten projektieren.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an Trockenbausysteme erfassen und die fachgerechte Komplettierung mit funktionsspezifischen, vorgefertigten Einbauelementen und Formteilen unter Beachtung der bauphysikalischen Erfordernisse planen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Trockenbauspezifische Werkstoffe (Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, Handelsformen und Einsatzbereiche); tragende und nicht tragende Konstruktionen im Trockenbau; Trockenbausysteme; vorgefertigte funktionsspezifische Einbauelemente und Formteile; historische Stucktechniken im baulichen Denkmalschutz.

Bereich Bauelemente:

Trockenausbausysteme, vorgefertigte Einbauelemente und Formteile mit bauphysikalischen Erfordernissen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Funktions-Deckensysteme, abgehängte und freitragende Decken, Funktions-Wandsysteme, Doppelbodenkonstruktionen und Trockenestriche erfassen, auswählen und bei der Planung entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    den tragenden Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise erfassen, und projektieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Funktionsspezifische Bauteile: Decken-, Wand- und Bodensysteme (Doppelböden und Trockenestriche); tragender Trockenbau und Dachausbauten in Leichtbauweise; Softwareeinsatz zur Bemessung von Tragkonstruktionen im Leichtbau.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    den baulichen Brandschutz mit trockenbautechnischen Konstruktionen und fertigen Systemelementen in den Bereichen Wände, Decken und Fußböden objektbezogen planen.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Objektbezogener Brandschutz im Bereich Trockenausbau (konstruktive Decken- Boden- und Wandsysteme, Einbauten und Anschlüsse).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    innovative Raumgestaltungen mit Raum-in-Raum-Konstruktionen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Planungserfordernisse von baulichen Übergängen bei Außenwandkonstruktionen und vorgehängten Fassaden zum tragenden Leichtbau erkennen und entsprechende Ausführungsmöglichkeiten aufzeigen.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Raum-in-Raum-Installationen (konstruktiver, statisch relevanter Rahmenbau); baulich-konstruktiver Übergang im Trockenbau (Leichtbau- und Außenwandkonstruktionen).

MONTAGETECHNIK UND SCHNITTSTELLENMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken

  • Strichaufzählung
    die theoretischen und praktischen Schnittstellen mit den anderen Gewerken und dem technischen Ausbau erfassen, entsprechende Koordinationsmethoden anwenden und bei der Planung und Ausführung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:

Gewerkeübergreifende Planung und Ausführung im Trockenbau: Konstruktive Aufbauten von Wand-, Decken- und Bodenbauteilen und Abstimmung von Ausbaumaßnahmen und Komplettierungen unter besonderer Berücksichtigung des fachgerechten technischen Ausbaus.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken

  • Strichaufzählung
    Projektplanungen unter Einsatz von branchenspezifischer Software vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:

Einsatz der digitalen Transformation; Digitalisierung von Planung und Bauabwicklung (Building Information Modeling).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken

  • Strichaufzählung
    besondere innovative räumliche Nutzungs- und Funktionserfordernisse im Trockenausbau in Koordination mit anderen Gewerken, vor allem mit dem technischen Ausbau erkennen und bei der Planung und Projektentwicklung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Schnittstellen zu anderen Gewerken:

Innovative Funktionsanforderungen bei Räumen und Gebäuden in Trockenbauweise (z. B. Ausbau in Reinraumtechnik, Raumkonditionierung mit luftführenden Zwischentrennwänden sowie Kälte- und Wärmedecken, energetische Raum- und Gebäudeoptimierung etc.); gewerkeübergreifende Planung und Ausführung mit digitalem Baumanagement.

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1. und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3. und Stundentafel römisch eins.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1. und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

BAU-SOFTWARE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bau-Software

  • Strichaufzählung
    bautechnische Objekte mit Hilfe von spezifischer Software erfassen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Bau-Software:

Plandarstellungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bau-Software

  • Strichaufzählung
    bautechnische Objekte mit Hilfe von spezifischer Software erfassen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Bau-Software:

Planliche, konstruktive bzw. baubetriebliche Anwendungen.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.3. und Stundentafel römisch eins.4 sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1. und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/10

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.10 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

 

2.

Deutsch

6

3

2

2

2

15

römisch eins

 

3.

Englisch

6

3

3

2

2

16

römisch eins

 

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

2

2

18

römisch eins

 

5.

Wirtschaft und Recht3

-

4

4

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

 

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

 

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

-

5

5

6

6

22

römisch eins

 

2.

Darstellungstechniken4,5

-

4

4

2

2

12

römisch eins bzw. römisch drei

 

3.

Gestaltung4

-

2

2

3

3

10

römisch eins

 

4.

Materialien und Prozesse

-

2

2

3

3

10

römisch eins

 

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

-

1

3

3

7

römisch eins

 

6.

Fertigung und Produktion

-

-

-

4

4

8

römisch vier

 

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

6

6

7

7

26

 

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

35

35

35

35

163

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

-

2

2

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

-

2

2

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 14

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

-

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

-

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

-

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

-

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

-

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

-

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

-

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

-

2

2

4

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

4.

Wirtschaft und Recht3

4

4

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

5

5

6

6

22

römisch eins

2.

Darstellungstechniken4,5

4

4

2

2

12

römisch eins bzw. römisch drei

3.

Gestaltung4

2

2

3

3

10

römisch eins

4.

Materialien und Prozesse

2

2

3

3

10

römisch eins

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

1

3

3

7

römisch eins

6.

Fertigung und Produktion

5

5

5

5

20

römisch vier

7.

Basics Konstruktion4

5

5

-

-

10

(römisch eins)

8.

Basics Darstellungstechniken4

2

2

-

-

4

römisch drei

9.

Basics Materialien und Prozesse

1

1

1

-

3

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

6

6

7

7

26

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

38

33

32

140

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

2

2

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

2

2

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 14

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

2

2

4

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

2.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

3.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

2

2

römisch drei

4.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

2

2

2

-

-

15

römisch eins

3.

Englisch

6

4

2

2

2

-

-

16

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

6

4

2

2

-

-

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

-

2

2

2

5

5

5

21

römisch eins

2.

Darstellungstechniken4,5

-

4

4

4

-

-

-

12

römisch eins bzw. römisch drei

3.

Gestaltung4

-

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

4.

Materialien und Prozesse

-

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

-

-

1

1

3

3

8

römisch eins

6.

Fertigung und Produktion

-

-

-

-

3

3

3

9

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

2

2

4

4

7

7

26

 

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

23

24

19

24

26

24

24

164

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver

 

schulautonomen Wahl-

Semester

 

pflich-

 

modul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 1

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung 24

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

-

-

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

-

-

-

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

-

-

-

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

-

-

-

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

-

-

-

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

-

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

 

-

-

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

 

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

 

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

 

2.

Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

 

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

 

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

 

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

 

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

 

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR INNENARCHITEKTUR UND HOLZTECHNIK römisch eins.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

-

-

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

2

römisch eins

4.

Wirtschaft und Recht3

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion4

2

2

2

5

5

5

21

römisch eins

2.

Darstellungstechniken4,5

4

4

4

-

-

-

12

römisch eins bzw. römisch drei

3.

Gestaltung4

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

4.

Materialien und Prozesse

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

5.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement

-

-

1

1

3

3

8

römisch eins

6.

Fertigung und Produktion

4

4

4

3

3

3

21

römisch vier

7.

Basics Konstruktion4

4

4

2

-

-

-

10

(römisch eins)

8.

Basics Darstellungstechniken4

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

9.

Basics Materialien und Prozesse

1

1

1

-

-

-

3

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

2

2

4

4

7

7

26

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

22

22

25

22

26

24

141

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

1.

Gestaltung – Vertiefung

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Materialien und Prozesse – Vertiefung

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

3.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung14

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Bauwerkskonstruktion – Vertiefung24

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Holzbau4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Konstruktion im historischen Kontext4

-

-

-

1

1

2

4

römisch eins

7.

Konstruktion des Innenausbaus4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

8.

Darstellungstechniken – Vertiefung4

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Gestaltung – Wohnbereich4

-

-

4

4

-

-

8

römisch eins

10.

Gestaltung – Objektbereich4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

11.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 14

-

-

3

3

-

-

6

römisch eins

12.

Experimentelle Gestaltung – Innovative Prozesse 24

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

13.

Gestaltung im historischen Kontext4

-

-

2

1

4

3

10

römisch eins

14.

Gestaltung temporärer Räume und Objekte4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

15.

Kunstformenlehre zur Raum- und Objektgestaltung

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

16.

Bau- und Kunstformenlehre

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Kulturtheorie 1

-

-

1

1

-

-

2

römisch eins

18.

Kulturtheorie 2

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

19.

Forschung, Entwicklung, Prototypenbau

-

-

-

-

2

2

4

römisch vier

20.

Materialtechnologie – Vertiefung 14

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

21.

Materialtechnologie – Vertiefung 24

-

-

-

-

5

5

10

römisch eins

22.

Historische Fertigung

-

-

2

2

2

2

8

römisch vier

23.

Fertigungstechnik und Produktionsinformatik4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

24.

Projektkoordination und Qualitätsmanagement

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

3.

Politische Bildung

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

4.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens 4 Semesterwochenstunden.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1 im dafür vorgesehenen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen, wobei jedenfalls der Pflichtgegenstand „Gestaltung – Vertiefung“ oder der Pflichtgegenstand „Materialien und Prozesse – Vertiefung“ zu wählen ist.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und -wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.

In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Innenarchitektur und Holztechnik im Besonderen

  • Strichaufzählung
    Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
  • Strichaufzählung
    in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Konstruktion:

Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.

Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.

Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.

Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Darstellungstechniken:

Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.

Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Gestaltung:

Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.

Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.

Materialien und Prozesse:

Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.

Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.

Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.

Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Betriebswirtschaft und Projektmanagement:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.

Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.

Fertigung und Produktion:

Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. KONSTRUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Statik erfassen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
  • Strichaufzählung
    Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Statische Grundlagen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen); Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen anwenden;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen. Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit besonderen Anforderungen).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Leistungsverzeichnisse.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme: Decken, Abdichtungen, Fänge, Dächer).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).

DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.

Bereich Modellbau:

Arbeitsmodelle.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
  • Strichaufzählung
    räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mit geeigneten Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).

Bereich Modellbau:

Präsentationsmodelle.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.

Bereich Visuelle Präsentation:

Analoge und digitalisierte Visualisierungen mit Material, Licht und Positionsauswahl. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).

GESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen). Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe entwickeln und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

MATERIALIEN UND PROZESSE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften; Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden;
  • Strichaufzählung
    unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Prüfnormen; Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Projektbezogene Qualitätsprüfungen.

BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen;
  • Strichaufzählung
    Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Management:

Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Funktionsweise von Teams; Dokumentationsmethoden.

Bereich Projektmanagement:

Methoden und Techniken des Projektmanagements; Dokumentation von Projekten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen und bewerten.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben wahrnehmen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.

Bereich Management:

Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien; Dokumentationsmethoden (ua. mit Standardsoftware).

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis; Koordination von Projekten.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Personalmanagements anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Projekte leiten.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung; Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.

Bereich Projektmanagement:

Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich Praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

BASICS KONSTRUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien;
  • Strichaufzählung
    den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

BASICS DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.

Bereich Visuelle Präsentation:

Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).

Bereich Visuelle Präsentation:

Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.

BASICS MATERIALIEN UND PROZESSE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).

CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. KONSTRUKTION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
  • Strichaufzählung
    Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen. Bauelemente des Ausbaues (zB Zwischenwände, Innentüren).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Statik erfassen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Statische Grundlagen; Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (zB Treppen, vertikale Raumverbindungen).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente; anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Sonnenschutz).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einschlägige Gesetze und Normen anwenden.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen.

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Bauelemente des Innenausbaues (zB Trennwandsysteme), Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Türkonstruktionen mit „besonderen Anforderungen“).

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Ausbaues (zB Grundlagen der Haustechnik). Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB Fassaden, Portale).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen, Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren; Leistungsverzeichnisse.

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (zB lastabtragende Systeme – Decken, Abdichtungen, Fänge).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    die für Planungsmodelle und -prozesse notwendigen Daten erheben, bearbeiten, modellieren und vernetzen und dabei geeignete Materialien einsetzen, Gesetze und Normen einhalten und den Herstellungsablauf sowie die gestalterischen Vorgaben berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Ausbau- und Umbaukonzepte (zB Bau, Raum, Objekt).

DARSTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale Darstellung der Baukonstruktionen.

Bereich Modellbau:

Arbeitsmodelle.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und digital darstellen;
  • Strichaufzählung
    räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellen und Konstruieren

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für Planungsaufgaben geeignete digitale Methoden auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

Bereich Modellbau

  • Strichaufzählung
    nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellen und Konstruieren:

Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.

Bereich Visuelle Präsentation:

Digitale 3D-Plandarstellung von Objekten, Räumen und Baukonstruktionen. Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).

Bereich Modellbau:

Präsentationsmodelle.

GESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien anwenden;
  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen).

Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion und Realisierbarkeit konzipieren, interpretieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe entwickeln und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen), Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

MATERIALIEN UND PROZESSE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Werkstoff-Hilfsstoffkombinationen Anwendungsbereichen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke sowie Methoden der Qualitätssicherung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Grundlegende Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und kennen Qualitätssicherungssysteme.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“); Normen und Regelwerke (Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Prüfnormen; Qualitätssicherungssysteme.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination

  • Strichaufzählung
    Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökologische Bewertung (zB Kennzahlen).

Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:

sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Baustellen, Arbeitsplätzen sowie Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen, prozessbezogen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Ökobilanz. Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.

Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Projektbezogene Qualitätsprüfungen.

BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle verstehen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Management:

Grundlagen des Managements und der Steuerung von Prozessen; Dokumentationsmethoden.

Bereich Projektmanagement:

Methoden und Techniken des Managements; Dokumentation von Projekten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen und bewerten.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Management:

Dokumentationsmethoden ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams.

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement und Projektdokumentation analoger und digitaler Prozesse der Fachtheorie und Fachpraxis.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen, Methoden für Produktionsplanung und Supply-Chain-Management anwenden und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.

Bereich Management

  • Strichaufzählung
    Managementtechniken verstehen und bewerten.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben wahrnehmen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen, Produktionsplanung, Supply-Chain-Management, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenrechnung in Gewerbe.

Bereich Management:

Integrierte Managementsysteme; Konfliktlösungsstrategien.

Bereich Projektmanagement:

Projektmanagement in den Bereichen der Fachtheorie und Fachpraxis. Koordination von Projekten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Personalmanagements anwenden;

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Managementmethoden projektbezogen anwenden, ihre Wirkung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Projekte leiten.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung, Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement.

Bereich Projektmanagement:

Qualitätsmanagement; Leitung von Projekten.

FERTIGUNG UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.3.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich Praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

BASICS KONSTRUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Objektkonstruktionen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.

BASICS DARTELLUNGSTECHNIKEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten.

Bereich Visuelle Präsentation:

Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung. Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Freihanddarstellung

  • Strichaufzählung
    eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Freihanddarstellung:

Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).

Bereich Visuelle Präsentation:

Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.

BASICS MATERIALIEN UND PROZESSE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“), Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.

Bereich Werkzeuge und Maschinen:

Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).

FERTIGUNG UND PRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, wie spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).

Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnittwerkstätte (Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung).

CNC-Werkstätte (Grundlagen der CNC-Technik).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Daten eines Planungsmodells und -prozesses produktionstechnisch umsetzen und bewerten.

Bereich Praktische Baudurchführung

  • Strichaufzählung
    Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Holzbauwerkstätte (Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen).

Sägewerk (Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebs, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, manuelle Sortierung, manuelle Vermessung).

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung).

Sägewerk (technische Anlagen der Sägeindustrie, Einschnitt- und Ausbeuteoptimierung, maschinelle Sortierung, maschinelle Vermessung. Vernetzung).

Bereich Praktische Baudurchführung:

Möbelbauwerkstätte, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte (Ablauf- und Organisationsplanung, zB Bauzeitplan – für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz).

Bereich handwerkliche Fertigkeiten:

Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe (Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte – Handhabung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung).

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen Gemäß Stundentafel römisch eins.1, Stundentafel römisch eins.2, Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. GESTALTUNG – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Wohnbereich).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).

MATERIALIEN UND PROZESSE – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und verstehen Methoden der Qualitätssicherung.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Anorganisch basierende Werkstoffe.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“; einfache Methoden der Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Organisch basierende Werkstoffe.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung; Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.

BAUWERKSKONSTRUKTION – VERTIEFUNG 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen anwenden und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente. Bauelemente des Holzbaues.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauwerkskonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerkskonstruktionen:

Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.

BAUWERKSKONSTRUKTION – VERTIEFUNG 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge von Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bauelemente der Gebäudehülle. Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Holzbau und Ingenieurholzbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    statische Zusammenhänge erkennen und für Einzelelemente von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten und der Materialeigenschaften erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Bauelemente Gebäudehülle; Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues. Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen. Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Holzbau und Ingenieurholzbau.

Schularbeiten (Bereich „Grundlagen der Konstruktion“):

Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.

HOLZBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Holzbau und Ingenieurholzbau.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Konstruktion

  • Strichaufzählung
    komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Konstruktion:

Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.

Schularbeiten (Bereich „Grundlagen der Konstruktion“):

Eine Schularbeit pro Kompetenzmodul, abhängig von der Aufgabenstellung auch zweistündig.

KONSTRUKTION IM HISTORISCHEN KONTEXT

Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Wahlmodul „Gestaltung im historischen Kontext“ zu unterrichten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Schwerpunktbezogene Projekte nach gestalterischen Vorgaben.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Historische Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte nach gestalterischen Vorgaben.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Historische komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge. Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

         Projekte nach gestalterischen Vorgaben.

KONSTRUKTION DES INNENAUSBAUS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und Konstruktionsweisen vergleichen, bewerten und eigenständig Lösungen entwickeln.

Bereich Konstruktive Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:

Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.

Bereich Konstruktive Umsetzung:

Projekte nach gestalterischen Vorgaben aus Pflicht- bzw. Wahlmodulen.

DARSTELLUNGSTECHNIKEN – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Visuelle Präsentation:

Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Visuelle Präsentation

  • Strichaufzählung
    für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Visuelle Präsentation:

Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.

GESTALTUNG – WOHNBEREICH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln. Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

GESTALTUNG – OBJEKTBEREICH

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Arbeitnehmerschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).

EXPERIMENTELLE GESTALTUNG – INNOVATIVE PROZESSE 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kreative Prozesse

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Kreative Prozesse:

Innovationsprozesse.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Objekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kreative Prozesse

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Methoden zur systematischen Lösung von Aufgabenstellungen verstehen und anwenden.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung von Materialität und Technologien entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Kreative Prozesse:

Phasenmodelle.

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Objekte und Räume.

EXPERIMENTELLE GESTALTUNG – INNOVATIVE PROZESSE 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Materialien, Technologien, Objekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung

  • Strichaufzählung
    kreative und experimentelle Lösungen für Aufgabenstellungen unter dem Prinzip der Holistik entwickeln, analysieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Interdisziplinäre Umsetzung:

Materialien, Technologien, Objekte und Räume.

GESTALTUNG IM HISTORISCHEN KONTEXT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte.

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Denkmalschutz); Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von historischen Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von historischen Räumen und Objekten).

GESTALTUNG TEMPORÄRER RÄUME UND OBJEKTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz). Gestaltungslehre (zB Farbe und Licht, Materialität); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gestalterische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.

Bereich Entwurf und Umsetzung

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gestalterische Grundlagen:

Entwurfslehre; gesetzliche Vorschriften und Regeln (zB Veranstaltungsgesetz, Arbeitnehmerschutz).

Gestaltungslehre (zB Belichtung, Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung und Raumerfordernisse von temporären Räumen und Objekten).

Bereich Entwurf und Umsetzung:

Raum und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen von temporären Räumen und Objekten).

KUNSTFORMENLEHRE FÜR RAUM- UND OBJEKTGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem Industrielles Zeitalter; Designgeschichte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten, darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.

BAU- UND KUNSTFORMENLEHRE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturelle Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen;
  • Strichaufzählung
    kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Kulturelle Grundlagen:

Designgeschichte. Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.

KULTURTHEORIE 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Entwicklungen seit der industriellen Revolution.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Evolution von Kommunikation und Technik.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

KULTURTHEORIE 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Zeitgenössische Entwicklungen und zukunftsorientierte Tendenzen.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    die kulturellen Grundlagen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben erfassen.

Bereich Analysen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben im kulturtheoretischen Kontext projektbezogen analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Kulturgeschichte:

Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Evolutionen.

Bereich Analysen:

Analysen aus dem Bereich „Kulturgeschichte“.

FORSCHUNG, ENTWICKLUNG UND PROTOTYPENBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Abläufe und Methoden von Wissenschaft und Forschung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Wissenschaftstheorie:

Hypothese, Verifikation, Falsifikation. Dokumentationsarten.

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:

Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche Methoden projektbezogen einsetzen und die Prozesse und Ergebnisse analysieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Wissenschaftliches Arbeiten:

Experimentieren mit Materialien und Technologien sowie Prototypenbau (zB Objekte, Räume).

MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 1

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Holzbiologie; Holzanatomie (Makro, Mikro und Nanostruktur). Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung; Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose). Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).

MATERIALTECHNOLOGIE – VERTIEFUNG 2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe; technische Trocknung, Pyrolyse).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Materialtechnologie

  • Strichaufzählung
    Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte und deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen

  • Strichaufzählung
    Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden, analysieren und Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Materialtechnologie:

Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe); Biochemie.

Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).

Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:

Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.

Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:

Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme. Projektbezogene Qualitätsentwicklung.

HISTORISCHE FERTIGUNG Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge für die Furnierbearbeitung sowie von Einrichtungen und Arbeitsbehelfen). Fertigung von Furnierbildern.

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Schleif- und Oberflächentechniken).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Schleifmaschinen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Einzelobjekten).

Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Historische Techniken der Oberflächenbehandlung; Herstellen von historischen Rezepturen für die Oberflächenbehandlung).

Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:

Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen für den historischen Möbelbau).

Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe dokumentieren.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Arbeitsvorbereitung (Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Möbelbauwerkstätte (Fertigung von historischen Objekten).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:

Handwerkstätte (Spezielle historische Handwerkstechniken).

Möbelbauwerkstätte (Restaurierung von historischen Objekten).

Werkstätte für Innenausbau (Restaurierung von Objekten).

Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte (Schablonenbau für die historische Fertigung).

FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK

Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Fertigung und Produktion“ aus Abschnitt B zu unterrichten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation

  • Strichaufzählung
    computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung

  • Strichaufzählung
    zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:

Branchenspezifische Software; Datentransfer.

Bereich Anlagenorientierte Fertigung:

Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.

PROJEKTKOORDINATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektkoordination

  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben verstehen und geeignete Methoden und Instrumente auswählen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.

Bereich Qualitätsmanagement

  • Strichaufzählung
    Abläufe verstehen und geeignete Methoden und Werkzeugen auswählen und zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Projektkoordination:

Kundenbeziehungen, Rechtliche Rahmenbedingungen, Auftragsabwicklung, Schnittstellen.

Bereich Qualitätsmanagement:

Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmanagement.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektkoordination

  • Strichaufzählung
    Koordinationsaufgaben mit geeigneten Methoden und Werkzeugen wahrnehmen und die Prozesse und deren Ergebnisse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Projektkoordination:

Bereichsübergreifende Projektabwicklung mit technischem Hintergrund (Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation).

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/11

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.11 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

3

3

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

4

4

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion und Projektmanagement4,5

-

7

7

6

6

26

römisch eins

2.

Maschinenelemente

-

4

4

-

-

8

römisch eins

3.

Technische Mechanik und Berechnung4

-

6

6

3

3

18

römisch eins

4.

Fertigungstechnik

-

4

4

-

-

8

römisch eins

5.

Maschinen und Anlagen

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Automatisierungstechnik

-

4

4

-

-

8

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

-

6

6

12

römisch eins

8.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

2

2

4

römisch drei

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

-

-

8

8

16

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

38

38

37

37

173

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

1.

Industriedesign4

-

-

-

5

5

10

römisch zwei

2.

Darstellungstechnik4

-

-

-

4

4

8

römisch zwei

3.

Kultur- und Designgeschichte

-

-

-

1

1

2

römisch drei

4.

Fertigungsverfahren

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte

-

-

-

3

3

6

römisch eins

6.

Werkzeugbau

-

-

-

3

3

6

römisch eins

7.

Fördertechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Energietechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

9.

Strömungsmaschinen

-

-

-

2

2

4

römisch eins

10.

Kolbenmaschinen

-

-

-

2

2

4

römisch eins

11.

Fahrzeugtechnik

-

-

-

4

4

8

römisch eins

12.

Getriebetechnik

-

-

-

1

1

2

römisch eins

13.

Fahrzeugelektrik und -elektronik

-

-

-

1

1

2

römisch eins

14.

Elektrotechnik und Elektronik

-

-

-

1

1

2

römisch eins

15.

Aktorik und Sensorik

-

-

-

1

1

2

römisch eins

16.

Regelungstechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Robotik4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

18.

Steuerungstechnik und Digitalisierung4

-

-

-

2

2

4

römisch eins

19.

Umwelttechnik4

-

-

-

6

6

12

römisch eins

20.

Verfahrenstechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

21.

Fachspezifische Informationstechnik

-

 

 

4

4

8

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

7.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

2

römisch drei

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Angewandte Mathematik

-

-

3

3

6

römisch eins

3.

Wirtschaft und Recht3

4

4

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion und Projektmanagement4,5

7

7

6

6

26

römisch eins

2.

Maschinenelemente

4

4

-

-

8

römisch eins

3.

Technische Mechanik und Berechnung4

6

6

3

3

18

römisch eins

4.

Fertigungstechnik

4

4

-

-

8

römisch eins

5.

Maschinen und Anlagen

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Automatisierungstechnik

4

4

-

-

8

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

6

6

12

römisch eins

8.

Werkstättenlaboratorium

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Grundlagen des Maschinenbaues4

3

3

-

-

6

römisch eins

10.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

10

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

-

8

8

16

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

33

33

142

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Industriedesign4

-

-

5

5

10

römisch zwei

2.

Darstellungstechnik4

-

-

4

4

8

römisch zwei

3.

Kultur- und Designgeschichte

-

-

1

1

2

römisch drei

4.

Fertigungsverfahren

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte

-

-

3

3

6

römisch eins

6.

Werkzeugbau

-

-

3

3

6

römisch eins

7.

Fördertechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Energietechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

9.

Strömungsmaschinen

-

-

2

2

4

römisch eins

10.

Kolbenmaschinen

-

-

2

2

4

römisch eins

11.

Fahrzeugtechnik

-

-

4

4

8

römisch eins

12.

Getriebetechnik

-

-

1

1

2

römisch eins

13.

Fahrzeugelektrik und -elektronik

-

-

1

1

2

römisch eins

14.

Elektrotechnik und Elektronik

-

-

1

1

2

römisch eins

15.

Aktorik und Sensorik

-

-

1

1

2

römisch eins

16.

Regelungstechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Robotik4

-

-

2

2

4

römisch eins

18.

Steuerungstechnik und Digitalisierung4

-

-

2

2

4

römisch eins

19.

Umwelttechnik4

-

-

6

6

12

römisch eins

20.

Verfahrenstechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

21.

Fachspezifische Informationstechnik

 

 

4

4

8

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

2

römisch drei

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

2.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

3

3

-

-

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion und Projektmanagement4,5

-

4

4

3

3

6

6

26

römisch eins

2.

Maschinenelemente

-

4

4

-

-

-

-

8

römisch eins

3.

Technische Mechanik und Berechnung4

-

4

4

3

3

2

2

18

römisch eins

4.

Fertigungstechnik

-

2

2

2

2

-

-

8

römisch eins

5.

Maschinen und Anlagen

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Automatisierungstechnik

-

2

2

2

2

-

-

8

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

-

3

3

3

3

12

römisch eins

8.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

-

-

-

-

8

8

16

 

 

Gesamtsemesterwochenstunden-

zahl

23

25

25

25

25

25

25

173

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

1.

Industriedesign4

-

-

-

-

-

5

5

10

römisch zwei

2.

Darstellungstechnik4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch zwei

3.

Kultur- und Designgeschichte

-

-

-

-

-

1

1

2

römisch drei

4.

Fertigungsverfahren

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte

 

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

6.

Werkzeugbau

 

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

7.

Fördertechnik

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Energietechnik

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

9.

Strömungsmaschinen

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

10.

Kolbenmaschinen

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

11.

Fahrzeugtechnik

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

12.

Getriebetechnik

 

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

13.

Fahrzeugelektrik und -elektronik

 

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

14.

Elektrotechnik und Elektronik

-

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

15.

Aktorik und Sensorik

-

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

16.

Regelungstechnik

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Robotik4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

18.

Steuerungstechnik und Digitalisierung4

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

19.

Umwelttechnik4

-

-

-

-

-

6

6

12

römisch eins

20.

Verfahrenstechnik

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

21.

Fachspezifische Informationstechnik

-

 

 

 

 

4

4

8

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

5.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

6.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch drei

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MASCHINENBAU römisch eins.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

-

-

4

III/III

2.

Angewandte Mathematik

-

-

3

3

-

-

6

römisch eins

3.

Wirtschaft und Recht3

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Konstruktion und Projektmanagement4,5

4

4

3

3

6

6

26

römisch eins

2.

Maschinenelemente

4

4

-

-

-

-

8

römisch eins

3.

Technische Mechanik und Berechnung4

4

4

3

3

2

2

18

römisch eins

4.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

-

-

8

römisch eins

5.

Maschinen und Anlagen

-

-

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Automatisierungstechnik

2

2

2

2

-

-

8

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

3

3

3

3

12

römisch eins

8.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

9.

Grundlagen des Maschinenbaues4

3

3

-

-

-

-

6

römisch eins

10.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

-

-

10

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.16

-

-

-

-

8

8

16

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

25

25

21

21

25

25

142

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefungen

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

1.

Industriedesign4

-

-

-

-

5

5

10

römisch zwei

2.

Darstellungstechnik4

-

-

-

-

4

4

8

römisch zwei

3.

Kultur- und Designgeschichte

-

-

-

-

1

1

2

römisch drei

4.

Fertigungsverfahren

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Vorrichtungsbau und Handhabungsgeräte

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

6.

Werkzeugbau

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

7.

Fördertechnik

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Energietechnik

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

9.

Strömungsmaschinen

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

10.

Kolbenmaschinen

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

11.

Fahrzeugtechnik

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

12.

Getriebetechnik

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

13.

Fahrzeugelektrik und -elektronik

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

14.

Elektrotechnik und Elektronik

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

15.

Aktorik und Sensorik

-

-

-

-

1

1

2

römisch eins

16.

Regelungstechnik

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

17.

Robotik4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

18.

Steuerungstechnik und Digitalisierung4

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

19.

Umwelttechnik4

-

-

-

-

6

6

12

römisch eins

20.

Verfahrenstechnik

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

21.

Fachspezifische Informationstechnik

 

 

 

 

4

4

8

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Einschließlich „Darstellende Geometrie“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen sind Pflichtgegenstände aus B.1.4 bis B.1.21 im dafür vorgesehen Semesterwochenstundenausmaß zu wählen. Wird die schulautonome Vertiefung „Industriedesign“ angeboten, entfällt der Pflichtgegenstand B.8 und die Pflichtgegenstände B.1.1, B.1.2 und B.1.3 sind zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Maschinenbau sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fertigungstechnik, der Maschinen- und Anlagentechnik sowie der Automatisierungstechnik auszuführen. Die Einsatzgebiete reichen von der Entwicklung, Berechnung und Konstruktion über die Realisierung maschinenbautechnischer Anlagen, die messtechnische Überprüfung, die Testung und Validierung bis zur Qualitätssicherung und Instandhaltung der Komponenten.

Nach entsprechender Praxis können Sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Konstruktion und Projektmanagement:

In den Bereichen Darstellende Geometrie und Grundlagen CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.

In den Bereichen Konstruktion sowie Konstruktionssystematik und Kosten verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen, anhand von Aufgabenstellungen Baugruppen norm-, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, Projektunterlagen erstellen sowie die Ergebnisse präsentieren.

Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.

Maschinenelemente:

Im Gegenstand Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen, Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.

Technische Mechanik und Berechnung:

Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt und einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.

Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.

Im Bereich Bewegungslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren sowie Gleichungssysteme/Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.

Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen hydraulische Kräfte sowie die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.

Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen, die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden sowie thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.

Im Bereich Wärmeübertragung können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.

Fertigungstechnik:

Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.

Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren. Weiters sind sie in der Lage, Investitionsrechnungen durchzuführen und Entscheidungsgrundlagen zu liefern.

Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.

Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.

Maschinen und Anlagen:

Im Bereich Komponenten können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenkomponenten hinsichtlich ihrer Kapazität, der Funktion und der Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.

Im Bereich Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik und können Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.

Im Bereich Kraft und Arbeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen und können die Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen sowie Lösungskonzepte für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.

Im Bereich Energie und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren sowie Lösungskonzepte für Anlagen der Energieumwandlung erarbeiten.

Automatisierungstechnik:

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische Antriebe auslegen und auswählen sowie die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen.

Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen, einfache Schaltungen mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.

Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auslegen und auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.

Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen einfache Regelungen beurteilen und interpretieren sowie Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.

Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen des Abschnittes B.1:

In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen erweitern die Absolventinnen und Absolventen in ausgewählten Pflichtgegenständen der Wahlmodul-Vertiefungen ihre Kompetenzen:

Industriedesign:

Im Wahlmodul Industriedesign können die Absolventinnen und Absolventen Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Zielgruppenorientierung beurteilen, Sie können Visionen entwickeln, Problemlösungen für Produkte erarbeiten, Designprojekte abwickeln und hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Zielgruppenorientierung beurteilen.

Darstellungstechnik:

Im Wahlmodul Darstellungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsprinzipien, Darstellungstechniken und Medien im Design anwenden sowie Darstellungsverfahren auswählen.

Kultur- und Designgeschichte:

Im Wahlmodul Kultur- und Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Zusammenhänge der Kulturepochen, der Kunst und Designgeschichte und deren Einfluss auf Kunst und Kultur erklären. Sie können Stile, Designströmungen und Produkte hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen sowie Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.

Fertigungsverfahren:

Im Wahlmodul Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen, auslegen und in Pflichtenheften dokumentieren und Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion entwickeln, verknüpfen und optimieren.

Vorrichtungsbau und Handhabungstechnik:

Im Bereich Vorrichtungsbau können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden und Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.

Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Handhabungsgeräten erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären und Gesamtanlagen bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten und Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und einfache Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Vorrichtungen und Handhabungsgeräte entwickeln.

Werkzeugbau:

Im Wahlmodul Werkzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären und Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen und den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.

Fördertechnik:

Im Wahlmodul Fördertechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Fördertechnik auslegen, Tragkonstruktionen bemessen und analysieren, logische Vorgänge analysieren sowie Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.

Energietechnik:

Im Wahlmodul Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Energieträger, die Verfahren der Energiewandlung und -speicherung erklären sowie Emissionen von Energieanlagen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen.

Strömungsmaschinen:

Im Wahlmodul Strömungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen Strömungsmaschinen auslegen und auswählen, das Betriebsverhalten und die Regelung von Strömungsmaschinen analysieren sowie Lösungskonzepte für Strömungsmaschinen erarbeiten.

Kolbenmaschinen:

Im Wahlmodul Kolbenmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten sowie die Wirkungsweise von Kolbenmaschinen und deren Energieeffizienz beurteilen, Ladungswechselsteuerungen und deren Einfluss auf das Betriebsverhalten sowie die für den Betrieb eines Motors erforderlichen Systeme erklären und Antriebsaggregate auslegen.

Fahrzeugtechnik:

Im Wahlmodul Fahrzeugtechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fahrzeugmechanik anwenden, den Aufbau und die Funktion des Antriebsstrangs sowie von Fahrwerkskomponenten und Fahrwerkregelsystemen erklären, deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen und kennen die Gestaltungsprinzipien von Karosserien sowie die relevanten Sicherheitsvorschriften.

Getriebetechnik:

Im Wahlmodul Getriebetechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ketten-, Riemen- sowie Zahnradgetriebe auswählen und berechnen.

Fahrzeugelektrik und –elektronik:

Im Wahlmodul Fahrzeugelektrik und –elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Sensoren, Steuerungen und Regelungen sowie den Aufbau und die Funktionsweise verschiedener Formen der Elektromobilität auswählen und erklären.

Elektrotechnik und Elektronik:

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltungen für Wechsel- und Drehstromanwendungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen entwickeln.

Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen und elektronische Grundschaltungen erklären.

Aktorik und Sensorik:

Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Antriebe auswählen.

Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten von Sensoren erklären, geeignete Sensoren für die Prozesstechnik auswählen und die Auswirkungen von Messunsicherheiten abschätzen.

Regelungstechnik:

Im Wahlmodul Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten von Regelstrecken analysieren und dafür geeignete Regler auswählen und einstellen.

Robotik:

Im Bereich Sensoren können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Industrieroboter auswählen.

Im Bereich Effektoren können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Effektoren analysieren und geeignete Effektoren auswählen.

Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter (inklusive Steuerung und Programmiersysteme) auswählen.

Steuerungstechnik und Digitalisierung:

Im Bereich Steuerungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltpläne für digitale Schaltungen entwickeln sowie Steuerungen programmieren.

Im Bereich Digitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen A/D- und D/A-Wandler einsetzen, Bussysteme erklären, auswählen und konfigurieren sowie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen.

Im Bereich Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Fertigungs- und Prozessleittechnik definieren sowie einfache Leitsysteme aufbauen und in Betrieb nehmen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen der Maschinensicherheit umsetzen.

Umwelttechnik:

Im Bereich umweltrelevante Emissionen und Immissionen können die Absolventinnen und Absolventen Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen in Abfällen, im Boden, im Wasser und in der Luft sowie Berechnungen im Bereich Schallemissionen durchführen, als auch Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.

Im Bereich umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen können die Absolventinnen und Absolventen abwasser- und verfahrenstechnische Berechnungen sowie Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen, Vorgänge in der Abwassertechnik und bei der Abfallentsorgung sowie Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen als auch technische Konzepte zur Behandlung von Abfall und Abwasser erstellen.

Im Bereich chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen, Plausibilitätsprüfungen bei Analysenergebnissen durchführen, Stoffströme analysieren und damit Betriebszustände bei Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen und Biogasanlagen beurteilen sowie Optimierungsansätze für umwelttechnische Anlagen erstellen.

Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Umsetzung der Abfallwirtschaft und der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren sowie ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.

Verfahrenstechnik:

Im Bereich mechanische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.

Im Bereich thermische und chemische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.

Fachspezifische Informationstechnik:

Im Bereich Programmentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren umsetzen, Programme systematisch entwerfen und diese in einer höheren Programmiersprache mit Methoden der strukturierten Programmierung.

Im Bereich Datenerfassung und -verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen  analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.

Im Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben, Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen und warten, auftretende Probleme im Industrienetzwerk und in Feldbussystemen identifizieren und beheben sowie Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen.

Im Bereich Automatisierungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren sowie anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    anwendungsbezogene Problemstellungen mittels Ausgleichsfunktionen beschreiben, die Parameter der Funktionsgleichungen bzw. die Funktionswerte mittels Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit der Binomialverteilung bzw. der Normalverteilung lösen;
  • Strichaufzählung
    Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen, Konfidenzintervall für den Erwartungswert ermitteln und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Methode der linearen Regression anwenden.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    Daten strukturiert in Vektoren zusammenfassen und Berechnungen mit vektoriellen Größen im Fachgebiet durchführen.

Lehrstoff:

Ausgleichsrechnung:

Regression zweidimensionaler Daten, Extrapolation, Interpolation.

Vektoren:

Anwendungen der Vektorrechnung in der analytischen Geometrie.

Beurteilende Statistik:

Binomialverteilung, Normalverteilung, Verteilung der Mittelwerte von Stichproben, Konfidenzintervalle, t-Verteilung. Signifikanz, Korrelationskoeffizient.

Relevante mathematische Methoden:

Differentialrechnung; Integralrechnung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Differentialrechnung:

Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft.

Integralrechnung:

Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (linearer Mittelwert, Bogenlänge, …).

Schularbeiten:

Ein bis zwei Schularbeiten pro Kompetenzmodul, bei Bedarf mehrstündig.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Funktionalitäten eines CAD-Systems anhand einfacher konstruktiver Aufgaben erarbeiten.

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen;
  • Strichaufzählung
    einfache Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:

Handhabung eines CAD-Systems anhand einfacher technischer Werkstücke.

Darstellen einfacher Körper in Normalrissen und Axonometrien.

Darstellen technischer Objekte sowie krummer Flächen (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

Erstellen von Bauteilen mit einem 3D-CAD-System, systemgerechte Konstruktion.

Bereich Konstruktion:

Erstellen normgerechter Zeichnungen einfacher Bauteile. Erstellen normgerechter Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen hinsichtlich Funktion, Kosten und Herstellbarkeit beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen;
  • Strichaufzählung
    Baugruppen funktions- und CAD-gerecht aufbauen und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Überführen in ein 3D-CAD-System. 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten

  • Strichaufzählung
    ein Pflichtenheft erstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen und in einem Produktdatenmanagementsystem verwalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Konstruktionssystematik verstehen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Projektorganisationen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.

Zusammenfassen erstellter bzw. vorkonstruierter Baugruppen zu einem Gesamtsystem.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:

Arbeiten mit einem Pflichtenheft. Projekt- und Produktdokumentation, Produktdatenmanagement. Einführen in die Konstruktionssystematik (zB Nutzwertanalyse, Variantenvergleich, etc.).

Bereich Projektmanagement:

Definition, Ablauf und Struktur.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen sowie sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    3D-Visualisierungssysteme verwenden.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten

  • Strichaufzählung
    Pflichtenheft und Lastenheft abgleichen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Innovationsprozesses anwenden und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
  • Strichaufzählung
    die Projektkosten überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme sowie Einsatz von 3D-Visualisierungssystemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen, Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Vorschriften bei der Konstruktion.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:

Abgleich von Pflichten- und Lastenheft. Vertiefen der methodischen Konstruktion, Kreativitätsmethoden, Umweltverträglichkeit. Prüfbarkeit, wirtschaftliche Herstellbarkeit.

Bereich Projektmanagement:

Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung. Projektcontrolling.

MASCHINENELEMENTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Toleranzen und Passungen auswählen und normgerecht darstellen;
  • Strichaufzählung
    lösbare Verbindungselemente auswählen, normgerecht darstellen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Welle-Nabe-Verbindungen auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Federelemente den Anforderungen entsprechend auswählen und berechnen.

Lehrstoff:

Toleranzen (Maß-, Oberflächen-, Form- und Lagetoleranzen), Passungen. lösbare Verbindungen (Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen). Welle-Nabe-Verbindungen. Federelemente.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    nicht lösbare Verbindungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    Achsen und Wellen hinsichtlich Dauerfestigkeit dimensionieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Lagerungen auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Verzahnungen anwendungsgerecht auswählen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Getriebe gestalten und auslegen;
  • Strichaufzählung
    Kupplungen anwendungsgerecht auswählen und dimensionieren.

Lehrstoff:

Nicht lösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Verzahnungen; Getriebe; Kupplungen.

TECHNISCHE MECHANIK UND BERECHNUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil beschreiben und kennen Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;
  • Strichaufzählung
    Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren und mit vereinfachten Berechnungsmodellen optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt und Standsicherheit, Reibung. Auflagerreaktionen und Schnittgrößen berechnen. Belastungen analysieren.

Bereich Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten, Verformungen, Spannungen und Überlagerung von Spannungen. Dimensionierung von Bauteilen (Spannungen, Formänderungen, Knickung). Dreidimensionale Kraftsysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bewegungslehre

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern und die damit verbundenen Fragen des Energieumsatzes analysieren und berechnen.

Bereich Hydromechanik

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Hydrostatik erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
  • Strichaufzählung
    die Energiebilanz und die Kräfte in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.

Bereich Thermodynamik

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Thermodynamik erklären;
  • Strichaufzählung
    für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Bewegungslehre:

Beziehungen für gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, Schwerpunktsatz, Momentensatz. Impuls- und Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.

Bereich Hydromechanik:

Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.

Kontinuitätsgleichung, Bernoulli–Gleichung.

Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.

Bereich Thermodynamik:

Ideale Gasgleichung, Hauptsätze. Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, Prozessdarstellung in Diagrammen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Thermodynamik

  • Strichaufzählung
    die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden;
  • Strichaufzählung
    thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Thermodynamik:

Kreisprozesse, Wasserdampf in Maschinen und Anlagen, Clausius-Rankine-Prozess, feuchte Luft. Thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen.

Bereich Wärmeübertragung

  • Strichaufzählung
    Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Statisch unbestimmte Systeme, Schnittgrößen.

Bereich Wärmeübertragung:

Wärmeleitung, Konvektion, Wärmedurchgang, Wärmestrahlung.

FERTIGUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstofftechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    metallische Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
  • Strichaufzählung
    eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen;
  • Strichaufzählung
    Diagramme der Wärmebehandlung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Wärmebehandlungsverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Fertigungsverfahren für Kunststoffe erklären und auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Werkstofftechnik:

Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).

Werkstoffprüfung (mechanische Prüfverfahren – Zugversuch, Kerbschlagbiegeversuch, Härteprüfung).

Kunst- und Verbundstoffe; Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm. Umwandlungsdiagramme; Wärmebehandlung; Auswahl geeigneter Werkstoffe.

Bereich Fertigungsverfahren:

Kunststoffverarbeitung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    die Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erklären;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion auswählen.

Bereich Qualitätsmanagement

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären sowie Prüfverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    Instrumente des Qualitätsmanagements erklären und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.

Bereich Produktionsmanagement

  • Strichaufzählung
    Systeme der Produktionsplanung und –steuerung erklären;
  • Strichaufzählung
    Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Abtragen, additive Fertigungsverfahren, Grundlagen der Oberflächenbehandlung. Bauformen von Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Grundlagen Vorrichtungsbau, Hilfsstoffe. Auswahl geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien.

Bereich Qualitätsmanagement:

Werkstoffprüfung (technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden); Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssysteme.

Bereich Produktionsmanagement:

Produktionsplanung und –steuerung; Digitalisierung in der Produktion, statische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.

MASCHINEN UND ANLAGEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Komponenten

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der Komponenten der Förderanlagen erklären sowie Maschinenkomponenten bezüglich ihrer Kapazität, Funktion, Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.

Bereich Fördertechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik erklären.

Bereich Kraft- und Arbeit

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise und den Aufbau von Kolbenpumpen und Kolbenverdichtern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise und den Aufbau von Verbrennungsmotoren erklären, die Energieeffizienz beurteilen und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Komponenten:

Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.

Bereich Fördertechnik:

Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane; Schwingförderer, Förderbänder.

Bereich Kraft- und Arbeit:

Kolbenpumpen und –verdichter. Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauteile, Kenngrößen, Wirkungsgrad, Schadstoffminimierung).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kraft und Arbeit

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Lösungsansätze für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.

Bereich Energie und Umwelt

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären und Lösungskonzepte für Aufgaben der Energieumwandlung erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Haustechnikanlagen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Kraft- und Arbeit:

Aufbau und Arbeitsweise von hydraulischen Strömungsmaschinen; Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder). Kombination von hydraulischen Strömungsmaschinen.

Bereich Energie und Umwelt:

Anlagen der Energieumwandlung, Kraftwerke (Arten, Funktionsweise, Einsatzkriterien, Schadstoffemissionsminderung, Kraft-Wärmekopplung). Haustechnikanlagen.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik sowie die Funktionsprinzipien elektrischer Bauteile erklären;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich-, Wechsel- und Drehstromkreisen untersuchen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsprinzipien der elektrischen Antriebe erklären sowie elektrische Antriebe auslegen und auswählen.

Bereich Pneumatik und Hydraulik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von hydraulischen und pneumatischen Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik, elektrisches Feld, magnetisches Feld, Wechselstromtechnik, elektrische Bauteile. Einfache Gleich-, Wechsel- und Drehstromschaltungen. Elektrische Maschinen.

Bereich Pneumatik und Hydraulik:

Hydraulische und pneumatische Antriebe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Messtechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.

Bereich Planung

  • Strichaufzählung
    elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.

Bereich Steuern und Regeln

  • Strichaufzählung
    die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren und Geräte der Regeltechnik erklären sowie einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik:

Grundlagen (Messkette, Messverfahren, Messabweichungen, Signalarten). Elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel), Interpretation von Messdaten.

Bereich Planung:

Elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne, Schutzmaßnahmen.

Bereich Steuern und Regeln:

Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente). speicherprogrammierbare Steuerungen. Grundlagen der Regelungstechnik, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler.

LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    in den Bereichen der schulautonomen Vertiefungen Laboranordnungen ausarbeiten und Ergebnisse beurteilen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den schulautonomen Vertiefungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Laboratorium Fertigungstechnik

  • Strichaufzählung
    geeignete Prüfverfahren für die Beurteilung von Werk- und Hilfsstoffen auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.

Laboratorium Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen sowie automatisierte Anlagen aufbauen.

Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung

  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.

Laboratorium Maschinen und Anlagen

  • Strichaufzählung
    anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen sowie Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.

Lehrstoff:

Laboratorium Fertigungstechnik:

Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.

Laboratorium Automatisierungstechnik:

Sicherheitstechnik. Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen sowie automatisierten Anlagen, Messen von elektrischen bzw. nicht elektrischen Größen.

Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:

Gegenüberstellung von Berechnungsmethoden, Messen von Verformungen und Spannungen.

Laboratorium Maschinen und Anlagen:

Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Kraft- und Arbeitsmaschinen.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.

Bereich Produktionsmanagement

  • Strichaufzählung
    aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erklären;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Komponenten von pneumatischen und/oder hydraulischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

CAD/CAM (Übernahme von CAD-Daten, Programmierung von Werkzeugmaschinen).

Bereich Produktionsmanagement:

Computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe der Vertiefungen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen und Prüfen von Bauteilen; Messungen auswerten und Ergebnisse interpretieren; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten.

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen. Aufbau, Inbetriebnahme und Einstellen von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
  • Strichaufzählung
    einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
  • Strichaufzählung
    x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
  • Strichaufzählung
    aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
  • Strichaufzählung
    absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben und technische Zeichnungen normgerecht erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Physikalische Größen und Objekte, Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz, Einheiten, Vorsilben. Einfache technische Berechnungen.

SI-Einheitensystem, Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl.

Einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen. x-y-Diagramme und x-t-Diagramme.

Bereich Maschinenbau:

Metallische Werkstoffe. Verbindungstechniken. Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit von Werkzeugmaschinen. Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen einfacher Bauteile.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eine Übersicht über die Werk- und Hilfsstoffe, über die Einteilung der Werkstoffe, deren Auswahl und über die Eigenschaften der Werkstoffe geben;
  • Strichaufzählung
    Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    Normgerechte Darstellung und Bemaßung von Körpern in Zeichnungen.

Lehrstoff:

Eigenschaften der Werk- und Hilfsstoffe. Spanabhebende und spanlose Verfahren.

Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs zum 1. und 2. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung

  • Strichaufzählung
    die möglichen Gefahren, die in der Werkstätte auftreten können erkennen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen einhalten;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erkennen und einhalten;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten.

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Schweißen

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.

Bereich Spanende Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung wiedergeben und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung:

Gefahren in den Werkstätten, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen. Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen. Nachhaltiger Umgang mit Werkstoffen, Hilfsstoffen und Arbeitsmitteln.

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:

Arbeitsmethoden zur Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen wie zum Beispiel: Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken und Gewindeschneiden.

Bereich Blechbearbeitung:

Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen.

Bereich Schweißen:

Nieten, Punktschweißen. Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen. Verfahren zum Verbinden und Trennen unterschiedlicher Werkstoffe.

Bereich Spanende Fertigung:

Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde. Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nuten fräsen.

Bereich Kunststofftechnik:

Kleben von Kunststoffen.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD

  • Strichaufzählung
    Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    Funktionalitäten eines CAD-Systems anhand einfacher konstruktiver Aufgaben erarbeiten.

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:

Handhabung eines CAD-Systems anhand einfacher technischer Werkstücke.

Darstellen einfacher Körper in Normalrissen und Axonometrien.

Bereich Konstruktion:

Erstellen normgerechter Zeichnungen einfacher Bauteile.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD

  • Strichaufzählung
    Konstruktionssaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie mit CAD:

Darstellen technischer Objekte sowie krummer Flächen (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.

3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.

Bereich Konstruktion:

Erstellen normgerechter Zusammenstellungszeichnungen und Stücklisten mit einem 3D-CAD-System.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen hinsichtlich Funktion, Kosten und Herstellbarkeit beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Baugruppen konstruieren und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Überführen in ein 3D-CAD-System.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Baugruppen funktions- und CAD-gerecht aufbauen und normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD-systemgerechte Konstruktion.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten

  • Strichaufzählung
    ein Pflichtenheft erstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen und in einem Produktdatenmanagementsystem verwalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Konstruktionssystematik verstehen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Projektorganisationen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen.

Zusammenfassen erstellter bzw. vorkonstruierter Baugruppen zu einem Gesamtsystem.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:

Arbeiten mit einem Pflichtenheft. Projekt- und Produktdokumentation, Produktdatenmanagement. Einführen in die Konstruktionssystematik (zB Nutzwertanalyse, Variantenvergleich, etc.).

Bereich Projektmanagement:

Definition, Ablauf und Struktur.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Bauteile dimensionieren, anspruchsvolle Konstruktionen erstellen und normgerecht darstellen sowie sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    3D-Visualisierungssysteme verwenden.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten

  • Strichaufzählung
    Pflichtenheft und Lastenheft abgleichen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Innovationsprozesses anwenden und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
  • Strichaufzählung
    die Projektkosten überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Berechnung und Konstruktion komplexer Baugruppen und Systeme sowie Einsatz von 3D-Visualisiereungssystemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen, Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Vorschriften bei der Konstruktion.

Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:

Abgleich von Pflichten- und Lastenheft. Vertiefen der methodischen Konstruktion, Kreativitätsmethoden, Umweltverträglichkeit. Prüfbarkeit, wirtschaftliche Herstellbarkeit.

Bereich Projektmanagement:

Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung. Projektcontrolling.

MASCHINENELEMENTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Toleranzen und Passungen auswählen und normgerecht darstellen;
  • Strichaufzählung
    lösbare Verbindungselemente auswählen, normgerecht darstellen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Welle-Nabe-Verbindungen auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Federelemente den Anforderungen entsprechend auswählen und berechnen.

Lehrstoff:

Toleranzen (Maß-, Oberflächen-, Form- und Lagetoleranzen), Passungen. lösbare Verbindungen (Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen). Welle-Nabe-Verbindungen. Federelemente.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    nicht lösbare Verbindungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    Achsen und Wellen hinsichtlich Dauerfestigkeit dimensionieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Lagerungen auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Verzahnungen anwendungsgerecht auswählen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Getriebe gestalten und auslegen;
  • Strichaufzählung
    Kupplungen anwendungsgerecht auswählen und dimensionieren.

Lehrstoff:

Nicht lösbare Verbindungen; Achsen und Wellen; Lager; Verzahnungen; Getriebe; Kupplungen.

TECHNISCHE MECHANIK UND BERECHNUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen auf einen Bauteil beschreiben und kennen Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen;
  • Strichaufzählung
    Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt und Standsicherheit, Reibung. Auflagerreaktionen und Schnittgrößen berechnen. Belastungen analysieren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren und mit vereinfachten Berechnungsmodellen optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten, Verformungen, Spannungen und Überlagerung von Spannungen. Dimensionierung von Bauteilen (Spannungen, Formänderungen, Knickung). Dreidimensionale Kraftsysteme.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bewegungslehre

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern und die damit verbundenen Fragen des Energieumsatzes analysieren und berechnen.

Bereich Hydromechanik

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Hydrostatik erläutern und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bewegungslehre:

Beziehungen für gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, Schwerpunktsatz, Momentensatz.

Impuls- und Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.

Bereich Hydromechanik:

Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Hydromechanik

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
  • Strichaufzählung
    die Energiebilanz und die Kräfte in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.

Bereich Thermodynamik

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Thermodynamik erklären;
  • Strichaufzählung
    für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Hydromechanik:

Kontinuitätsgleichung, Bernoulli–Gleichung.

Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.

Bereich Thermodynamik:

Ideale Gasgleichung, Hauptsätze.

Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, Prozessdarstellung in Diagrammen.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Thermodynamik

  • Strichaufzählung
    die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden;
  • Strichaufzählung
    thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Thermodynamik:

Kreisprozesse, Wasserdampf in Maschinen und Anlagen, Clausius-Rankine-Prozess, feuchte Luft. Thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen.

Bereich Wärmeübertragung

  • Strichaufzählung
    Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Statisch unbestimmte Systeme, Schnittgrößen.

Bereich Wärmeübertragung:

Wärmeleitung, Konvektion, Wärmedurchgang, Wärmestrahlung.

FERTIGUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstofftechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften verstehen;
  • Strichaufzählung
    metallische Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
  • Strichaufzählung
    eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Werkstofftechnik:

Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).

Werkstoffprüfung (mechanische Prüfverfahren – Zugversuch, Kerbschlagbiegeversuch, Härteprüfung).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Werkstofftechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    Diagramme der Wärmebehandlung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Wärmebehandlungsverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Fertigungsverfahren für Kunststoffe erklären und auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Werkstofftechnik:

Kunst- und Verbundstoffe; Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm; Umwandlungsdiagramme; Wärmebehandlung; Auswahl geeigneter Werkstoffe.

Bereich Fertigungsverfahren:

Kunststoffverarbeitung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    die Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erklären;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Abtragen, additive Fertigungsverfahren, Grundlagen der Oberflächenbehandlung. Bauformen von Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Grundlagen Vorrichtungsbau, Hilfsstoffe.

Auswahl geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Qualitätsmanagement

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung auswählen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären sowie Prüfverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    Instrumente des Qualitätsmanagements erklären und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.

Bereich Produktionsmanagement

  • Strichaufzählung
    Systeme der Produktionsplanung und –steuerung erklären;
  • Strichaufzählung
    Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.

Lehrstoff:

Bereich Qualitätsmanagement:

Werkstoffprüfung (technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden); Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssysteme.

Bereich Produktionsmanagement:

Produktionsplanung und –steuerung; Digitalisierung in der Produktion; statische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.

MASCHINEN UND ANLAGEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Komponenten

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der Komponenten der Förderanlagen erklären sowie Maschinenkomponenten bezüglich ihrer Kapazität, Funktion, Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.

Bereich Fördertechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik erklären.

Lehrstoff:

Bereich Komponenten:

Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.

Bereich Fördertechnik:

Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane; Schwingförderer, Förderbänder.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kraft und Arbeit

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise und den Aufbau von Kolbenpumpen und Kolbenverdichtern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise und den Aufbau von Verbrennungsmotoren erklären, die Energieeffizienz beurteilen und Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Kraft und Arbeit:

Kolbenpumpen und –verdichter. Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauteile, Kenngrößen, Wirkungsgrad, Schadstoffminimierung).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kraft und Arbeit

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Lösungsansätze für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Kraft und Arbeit:

Aufbau und Arbeitsweise von hydraulischen Strömungsmaschinen. Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder).

Kombination von hydraulischen Strömungsmaschinen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energie und Umwelt

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären und Lösungskonzepte für Aufgaben der Energieumwandlung erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Haustechnikanlagen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energie und Umwelt:

Anlagen der Energieumwandlung, Kraftwerke (Arten, Funktionsweise, Einsatzkriterien, Schadstoffemissionsminderung, Kraft-Wärmekopplung); Haustechnikanlagen.

AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik sowie die Funktionsprinzipien elektrischer Bauteile erklären;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich- und Wechselstromkreisen untersuchen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik, elektrisches Feld, magnetisches Feld, Wechselstromtechnik, elektrische Bauteile. Einfache Gleich- und Wechselstromschaltungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsprinzipien der elektrischen Antriebe erklären sowie elektrische Antriebe auslegen und auswählen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Drehstromkreisen untersuchen.

Bereich Pneumatik und Hydraulik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von hydraulischen und pneumatischen Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen. Dreiphasenwechselstrom.

Bereich Pneumatik und Hydraulik:

Hydraulische und pneumatische Antriebe.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Messtechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.

Bereich Planung

  • Strichaufzählung
    elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik:

Grundlagen (Messkette, Messverfahren, Messabweichungen, Signalarten). Elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel), Interpretation von Messdaten.

Bereich Planung:

Elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne, Schutzmaßnahmen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuern und Regeln

  • Strichaufzählung
    die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren und Geräte der Regeltechnik erklären sowie einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente). Speicherprogrammierbare Steuerungen. Grundlagen der Regelungstechnik, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler.

LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    in den Bereichen der schulautonomen Vertiefungen Laboranordnungen ausarbeiten und Ergebnisse beurteilen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den schulautonomen Vertiefungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Laboratorium Fertigungstechnik

  • Strichaufzählung
    geeignete Prüfverfahren für die Beurteilung von Werk- und Hilfsstoffen auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.

Laboratorium Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen sowie automatisierte Anlagen aufbauen.

Lehrstoff:

Laboratorium Fertigungstechnik:

Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.

Laboratorium Automatisierungstechnik:

Sicherheitstechnik.

Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen sowie automatisierten Anlagen, Messen von elektrischen bzw. nicht elektrischen Größen.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung

  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.

Laboratorium Maschinen und Anlagen

  • Strichaufzählung
    anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen sowie Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.

Lehrstoff:

Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:

Gegenüberstellung von Berechnungsmethoden, Messen von Verformungen und Spannungen.

Laboratorium Maschinen und Anlagen:

Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Kraft- und Arbeitsmaschinen.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

CAD/CAM (Übernahme von CAD-Daten, Programmierung von Werkzeugmaschinen).

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionsmanagement

  • Strichaufzählung
    aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Produktionsmanagement:

Computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe der Vertiefungen.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erklären;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen und Prüfen von Bauteilen; Messungen auswerten und Ergebnisse interpretieren; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Komponenten von pneumatischen und/oder hydraulischen Anlagen beschreiben, deren Funktion erklären, einfache Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen. Aufbau, Inbetriebnahme und Einstellen von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    physikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    physikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
  • Strichaufzählung
    einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    textuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
  • Strichaufzählung
    x-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
  • Strichaufzählung
    aus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
  • Strichaufzählung
    absolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben und technische Zeichnungen normgerecht erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Technische Grundlagen:

Physikalische Größen und Objekte, Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz, Einheiten, Vorsilben. Einfache technische Berechnungen.

SI-Einheitensystem, Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl.

Einfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen. x-y-Diagramme und x-t-Diagramme.

Bereich Maschinenbau:

Metallische Werkstoffe. Verbindungstechniken. Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit von Werkzeugmaschinen. Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen einfacher Bauteile.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eine Übersicht über die Werk- und Hilfsstoffe, über die Einteilung der Werkstoffe, deren Auswahl und über die Eigenschaften der Werkstoffe geben;
  • Strichaufzählung
    Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    Normgerechte Darstellung und Bemaßung von Körpern in Zeichnungen.

Lehrstoff:

Eigenschaften der Werk- und Hilfsstoffe. Spanabhebende und spanlose Verfahren.

Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs zum 1. und 2. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung

  • Strichaufzählung
    die möglichen Gefahren, die in der Werkstätte auftreten können erkennen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen einhalten;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erkennen und einhalten;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten.

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Schweißen

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.

Bereich Spanende Fertigung

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.

Bereich Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz und Instandhaltung:

Gefahren in den Werkstätten, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen. Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen. Nachhaltiger Umgang mit Werkstoffen, Hilfsstoffen und Arbeitsmitteln.

Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:

Arbeitsmethoden zur Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen wie zum Beispiel: Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken und Gewindeschneiden.

Bereich Blechbearbeitung:

Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen.

Bereich Blechbearbeitung:

Nieten, Punktschweißen. Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen. Verfahren zum Verbinden und Trennen unterschiedlicher Werkstoffe.

Bereich Blechbearbeitung:

Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde. Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nuten fräsen.

Bereich Kunststofftechnik:

Kleben von Kunststoffen.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen Gemäß Stundentafel römisch eins.1, Stundentafel römisch eins.2, Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. INDUSTRIEDESIGN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Ablauf von Produktentwicklungen und den Zusammenhang mit dem Designprozess erklären;
  • Strichaufzählung
    Designprojekte im Team abwickeln;
  • Strichaufzählung
    zielgruppenorientiert Entwürfe erstellen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Industriedesigns, Kommunikationsmittel, Methoden der Gestaltung. Interdisziplinäre Kommunikation innerhalb des Designprozesses. Zielgruppendefinition, Research, Produkt- und Marktanalyse, Designmoods, Entwürfe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, Ästhetik, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Zielgruppenorientierung beurteilen und erstellen;
  • Strichaufzählung
    Konzepte für Designprojekte erstellen, Visionen entwickeln und Problemlösungen für Produkte erarbeiten.

Lehrstoff:

Wahrnehmungslehre (Produktsemantik, Ergonomie, Designregeln), Theorie der Ästhetik, Farbtheorie.

Auswahl von Werkstoffen und Herstellungsverfahren bezüglich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Entwicklung von formalen und funktionellen Konzepten, Zukunftstechnologien.

DARSTELLUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsprinzipien und Medien im Design erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Darstellungstechnik. Basisübungen für Parallelprojektionen und Perspektiven. Grundlagen in Marker- und Mischtechnik. Skizzentechnik und Entwurfstechnik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsprinzipien und Medien im Design vertiefend anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein geeignetes Darstellungsverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    ein Designobjekt mit analogen und digitalen Medien entwickeln und darstellen.

Lehrstoff:

Plastische Darstellung durch Licht und Schatten; zeichnerische Darstellung von Materialien, Oberflächen und Strukturen.

Überblick Darstellungsverfahren, Vor- und Nachteile. Entwurfsarbeit mit analogen und digitalen Medien; Erstellung von multimedialen Präsentationen.

KULTUR- UND DESIGNGESCHICHTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Kulturepochen, der Kunst- und Designgeschichte erklären;
  • Strichaufzählung
    Stile, Designströmungen und Produkte erkennen, beschreiben und zuordnen.

Lehrstoff:

Überblick über Kulturepochen im Lauf der Jahrhunderte in den Bereichen Architektur, Kunst und Design.

Vertiefung des Wissens über Kulturepochen. Vermittlung der Zusammenhänge und Merkmale von Stilen und Strömungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kunst- und Designobjekte analysieren und hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.

Lehrstoff:

Designgeschichte und Designströmungen im 20. und 21. Jahrhundert. Vergleich verschiedener Designstile, Interpretation, von Designepochen, Übertragung verschiedener Designstile in das eigene Produkt.

FERTIGUNGSVERFAHREN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Schneidwerkstoffe und Hilfsstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittkraft, Zerspanungsleistung und Verschleiß analysieren;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen erklären sowie unterschiedliche Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten.

Lehrstoff:

Schneidwerkstoffe, Hilfsstoffe. Grundlagen der Schnittkraftberechnung; Berechnung der Zerspanungsleistung, Grundlagen Verschleiß.

Fertigungsmaschinen (Bauformen, Bauelemente, Einsatzbereiche, Steuerung und Programmierung); Grundlagen Vorrichtungs- und Werkzeugbau.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die speziellen Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    flexible Fertigungssysteme erklären.

Lehrstoff:

Spezielle Fertigungsverfahren, additive Fertigung; kombinierte Fertigungsverfahren. Verkettung von Fertigungsmaschinen. Flexible Fertigungssysteme.

VORRICHTUNGSBAU UND HANDHABUNGSGERÄTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Vorrichtungsbau

  • Strichaufzählung
    Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden;
  • Strichaufzählung
    Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Vorrichtungsbau:

Lagebestimmung und Spannen von Bauteilen unter Berücksichtigung der Prozesskräfte, Bauelemente von Vorrichtungen, Vorrichtungsarten und Vorrichtungssysteme, Anwendung von Aktoren im Vorrichtungsbau, Gestaltungskriterien.

Dimensionierung und Bewertung von Vorrichtungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Handhabungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauelemente und Baugruppen von Handhabungsgeräten erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden;
  • Strichaufzählung
    Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten;
  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Handhabungsgeräte entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Handhabungstechnik:

Grundelemente und Grundprinzipien der Werkstück- und Werkzeughandhabung, Werkstück- und Werkzeugspeichersysteme.

Aufbau, Auslegung und Bewertung von Handhabungseinrichtungen. Verkettung und Steuerung von Handhabungseinrichtungen in flexiblen Fertigungssystemen.

WERKZEUGBAU

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
  • Strichaufzählung
    Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren sowie nach dem Stand der Technik und den Sicherheitsvorschriften bewerten;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Bearbeitungsverfahren auswählen und damit das Werkzeug hinsichtlich der Funktionalität unter Berücksichtigung der geforderten Standzeit, Wirtschaftlichkeit und Einbindung in einen Gesamtprozess entwickeln und die Komponenten berechnen.

Lehrstoff:

Werkzeuge der Blechbearbeitung (Biege-, Tiefzieh- und Stanzwerkzeuge). Werkzeuge der Massivumformtechnik (Schmiede- und Presswerkzeuge).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
  • Strichaufzählung
    Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren sowie nach dem Stand der Technik und den Sicherheitsvorschriften bewerten;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Bearbeitungsverfahren auswählen und damit das Werkzeug hinsichtlich der Funktionalität unter Berücksichtigung der geforderten Standzeit, Wirtschaftlichkeit und Einbindung in einen Gesamtprozess entwickeln und die Komponenten berechnen.

Lehrstoff:

Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung (Press-, Gieß-, Spritzgieß-, Extrusions- und Blasformwerkzeuge).

Werkzeuge für Sonderbearbeitungsverfahren.

FÖRDERTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der Förderanlagen verstehen sowie Maschinen und Anlagen der Fördertechnik auslegen;
  • Strichaufzählung
    Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.

Lehrstoff:

Vertiefung der Hubwerke, Aufzüge, Brücken-, Portal- und Drehkrane; Serienhebezeuge; Fahr-, Dreh- und Wippwerke. Anlagenplanung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maschinen und Anlagen der Fördertechnik erklären und auslegen;
  • Strichaufzählung
    Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Tragkonstruktionen bemessen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    logistische Vorgänge analysieren.

Lehrstoff:

Schwingförderer, Vertiefung der Bandförderer, weitere mechanische Stetigförderer mit und ohne Zugmittel; Strömungsförderer. Anlagenplanung. Tragkonstruktionen. Technische Logistik.

ENERGIETECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Energieträger erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Energiewandlung erklären.

Lehrstoff:

Energie (Erdöl, Kohle, Erdgas, Biogas, Biodiesel, Methanol, Ethanol, Wasserstoff).

Verfahren der Energiewandlung (direkte und indirekte Solarenergie, Energie aus Planetenbewegung, Energie aus Kernkraft, Brennstoffzellen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Energiespeicherung erklären;
  • Strichaufzählung
    Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Minimierung von Umweltbelastungen erklären.

Lehrstoff:

Systeme der Energiespeicherung (direkte und indirekte Speicherung von elektrischer Energie).

Emissionen (Begriffe; Schadstoffe; Emissionen und Emissionsquellen, Normen, Grenzwerte). Verfahren zur Emissionsminderung (Staubabscheidung, Entschwefelung, Biowäscher, katalytische Abluftreinigung).

STRÖMUNGSMASCHINEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    thermische Strömungsmaschinen für Anlagen auswählen sowie deren Energieeffizienz beurteilen;
  • Strichaufzählung
    für thermische Strömungsmaschinen Auslegungsberechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Betriebsverhalten und Regelung von thermischen Strömungsmaschinen analysieren.

Lehrstoff:

Thermische Strömungsmaschinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Wirkungsgrad). Auslegungs- und Festigkeitsberechnung von thermischen Strömungsmaschinen.

Betriebsverhalten und Regelung von Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichtern und Ventilatoren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    hydraulische Strömungsmaschinen für Anlagen auswählen;
  • Strichaufzählung
    für hydraulische Strömungsmaschinen Auslegungsberechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Betriebsverhalten und Regelung von Wasserturbinen und Kreiselpumpen analysieren.

Lehrstoff:

Hydraulische Strömungsmaschinen (Aufbau, konstruktive Ausführung).

Auslegungs-, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen von hydraulischen Strömungsmaschinen. Betriebsverhalten und Regelung von Kreiselpumpen und Wasserturbinen.

KOLBENMASCHINEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kolbenmaschinen mechanisch auswählen und auslegen;
  • Strichaufzählung
    Kolbenmaschinen thermodynamisch beurteilen.

Lehrstoff:

Einsatzkriterien; Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Ventiltrieb. Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrade, Kenngrößen, Kennfelder.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Betriebsverhalten und Regelung von Kolbenmaschinen erklären sowie deren Energieeffizienz beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Emissionen von Verbrennungsmotoren beurteilen.

Lehrstoff:

Betriebsverhalten und Regelung, Gemischaufbereitung, Motormanagement, Gaswechsel, Aufladung, Zündanlagen.

Abgaszusammensetzung, Abgasgesetzgebung, Schadstoffminimierung.

FAHRZEUGTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Fahrzeugmechanik erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bauarten sowie den Aufbau von Reifen und Rädern erklären und deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von Getrieben, Kupplungen und Wandlern sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären und deren funktionsgerechte Gestaltung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Kupplungen und Getriebe in den Hauptabmessungen dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von Gelenk- und Antriebswellen, Achsgetrieben und Differentialen sowie von Allradantrieben erklären.

Lehrstoff:

Fahrzeugmechanik. Reifen und Räder. Kupplung, Getriebe, Wandler. Gelenk- und Antriebswellen, Achsgetriebe und Differentiale, Allradantrieb.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Radaufhängungen sowie die Achskinematik erklären und deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von Federung, Dämpfung und Bremsen erklären sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten und die Einhaltung der relevanten Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Bauarten, den Aufbau und die Funktion von Lenkung und Fahrwerkregelsystemen erklären sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Bauarten und den Aufbau sowie die Gestaltungsprinzipien von Karosserien unter Berücksichtigung des Leichtbaus erklären;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Entwicklungen von alternativen Fahrzeugantrieben erklären und beurteilen.

Lehrstoff:

Radaufhängung, Achskinematik. Federung, Dämpfung, Bremsen. Lenkung, Fahrwerkregelsysteme. Karosseriebauarten. Alternative Fahrzeugantriebe.

GETRIEBETECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Verzahnungen und Zahnradgetriebe erklären;
  • Strichaufzählung
    Verzahnungen auslegen, Zahnradgetriebe berechnen.

Lehrstoff:

Verzahnungen, Zahnradgetriebe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für Antriebe geeignete Ketten, Keilriemen sowie Zahnriemen auswählen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Ketten- und Riementriebe hinsichtlich Funktion und Einsatzbereich analysieren.

Lehrstoff:

Kettentriebe, Keilriementriebe; Zahnriementriebe.

FAHRZEUGELEKTRIK UND -ELEKTRONIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Bordnetze und Sensoren sowie die für die passive Fahrsicherheit erforderlichen Elemente auswählen und deren Funktion erklären.

Lehrstoff:

Bordnetze, Sensoren, Messdatenerfassung und -auswertung; passive Fahrsicherheit.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Steuergeräte und Bussysteme sowie die für die aktive Fahrsicherheit erforderlichen Elemente auswählen und deren Funktion erklären.

Lehrstoff:

Steuergeräte, Bussysteme; aktive Fahrsicherheit.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    das elektrische und magnetische Feld und die Funktionsprinzipien der elektrischen Bauelemente beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Schaltungen für Wechsel- und Drehstromanwendungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsrisiken analysieren und erforderliche Schutzmaßnahmen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrisches und magnetisches Feld (Kondensator, Schaltung von Kondensatoren, Bauformen, Kenngrößen, Induktionsgesetz, Spannungserzeugung, Wirbelströme).

Wechselstrom und Drehstrom (Schaltungen mit Widerständen, Spulen und Kondensatoren, Schwingkreise, Sternschaltung, Dreieckschaltung).

Schutzmaßnahmen (Schutz gegen Berühren und gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, Überstrom- und Kurzschlussschutz).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektronik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektronik:

Halbleiter, Aufbau, Dotieren, PN-Übergang, Dioden, Transistor, Thyristor, Triac, Operationsverstärker-Schaltungen, Gleichrichterschaltungen.

AKTORIK UND SENSORIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sensorik

  • Strichaufzählung
    Sensoren für Temperatur, Druck, Position, Entfernung, Kraft und Durchfluss erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Identifikationssysteme für verschiedene industrielle Aufgaben anwenden;
  • Strichaufzählung
    können die Auswirkung von Messunsicherheiten abschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Sensorik:

Sensoren für nichtelektrische Größen. Identifikationssysteme. Messunsicherheit, Fehlervermeidung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Aktorik

  • Strichaufzählung
    elektrische Antriebe erklären und auswählen;
  • Strichaufzählung
    pneumatische und hydraulische Antriebe erklären und auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Aktoren in Schaltplänen dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Aktorik:

Elektromotoren zum Antreiben (Gleichstrommaschine, Drehstrommaschine), Kenngrößen und Anwendungen; Elektromotoren zum Positionieren (Servoantrieb, Schrittmotor), Kenngrößen und Anwendungen.

Pneumatische und hydraulische Aktoren, Kenngrößen und Anwendungen. Entwicklung von Schaltplänen.

REGELUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Regelstrecken analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Diagramme der Regelungstechnik interpretieren.

Lehrstoff:

Begriffe, Übertragungsfunktion, Arten und Zeitverhalten von Regelkreiselementen; Diagramme (Sprungantwort, Nyquist-, Bode-Diagramm).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    stetige und unstetige Regler erklären;
  • Strichaufzählung
    für eine Regelstrecke geeignete Regler auswählen und einstellen.

Lehrstoff:

Ausführungen von Reglern. Stetige und unstetige Regelungen, Stabilität, Einstellverfahren, Regelkreisanalyse, Optimierung, erweiterte Regelungsstrukturen.

ROBOTIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sensoren

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktionsweise von Weg- und Winkelmesssystemen sowie von Kraft- und Momentenmesssystemen auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für die Sicherheitstechnik von Industrierobotern ergreifen;
  • Strichaufzählung
    digitale Netze zur Kommunikation von Sensoren anwenden.

Bereich Effektoren

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktionsweise von Effektoren erklären, die Anforderungen an Effektoren analysieren sowie geeignete Effektoren auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sensoren:

Sensoren für geometrische, bewegungs- und kraftbezogene Größen. Sicherheitstechnik bei Industrierobotern. Digitale Netze, Internetschnittstelle.

Bereich Effektoren:

Mechanische, fluidische und magnetische Greifer, Greiferkinematik, Greiferflexibilität, Fügemechanismen, Greifersensorik und Sicherheitssysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Robotik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern erklären sowie Industrieroboter programmieren;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitseinrichtungen für Industrieroboter auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an einen Industrieroboterarbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Robotik:

Roboterkinematik, Koordinatensysteme und Koordinatentransformation, Baugruppen, Steuerungen, Programmierung.

Sicherheitseinrichtungen.

Einsatzgebiete von Industrierobotern; Kommunikation und Kollaboration Mensch–Maschine, interaktive Kommunikation zwischen den Maschinen.

STEUERUNGSTECHNIK UND DIGITALISIERUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuerungstechnik

  • Strichaufzählung
    Schaltpläne für digitale Schaltungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Ablauf- und Verknüpfungssteuerungen unterscheiden und in den entsprechenden Diagrammen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Steuerungen programmieren.

Bereich Digitalisierung

  • Strichaufzählung
    A/D- und D/A- Wandler erklären, auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Bussysteme erklären, auswählen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    die Probleme der Datensicherheit identifizieren und Maßnahmen ergreifen.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungstechnik:

Logische Verknüpfungen, KV-Diagramm, Schaltpläne für digitale Schaltungen. Ablauf- und Verknüpfungssteuerungen, Darstellung von Schrittketten, Umsetzung in einer Programmiersprache.

Strukturierte Programmierung, Verwendung von Funktionen und Funktionsblöcken.

Bereich Digitalisierung:

Analog/Digital- und Digital/Analog-Umsetzer. Bussysteme, Eigenschaften, Zugriffsverfahren, Einsatzgebiete, Konfiguration. Datensicherheit.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Leittechnik

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen an Fertigungs- und Prozessleittechnik definieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Leitsysteme aufbauen und in Betrieb nehmen.

Bereich Sicherheitstechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Anforderungen der Maschinensicherheit umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Leittechnik:

Prozessleittechnik, Fertigungsleittechnik, Datenerfassung, Datenanalyse, Datenvisualisierung (lokal und in Netzwerken).

Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Leitsystemen (zB Prozessleittechnik, Fertigungsleittechnik, Homeautomation).

Bereich Sicherheitstechnik:

Sicherheitsanforderungen, Risikoanalyse, Schutzeinrichtungen, Sicherheitsschaltungen und Sicherheitssteuerungen.

UMWELTTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen

  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.

Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen

  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Behandlung von Abwasser erklären;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Behandlung von Abfall erklären sowie die Grundlagen der Abfallwirtschaft anwenden.

Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik

  • Strichaufzählung
    die chemischen und mikrobiologischen Grundlagen umwelttechnologischer Verfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und auf Plausibilität prüfen;
  • Strichaufzählung
    den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen;
  • Strichaufzählung
    chemische und mikrobiologische Abläufe in Verfahren bzw. Anlagen erklären;
  • Strichaufzählung
    Stoffströme und Betriebszustände bei Abwasserreinigung- und Biogasanlagen analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:

Schadstoffe im Wasser und im Boden (Stoffkreisläufe für Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor in Gewässern, Eutrophierung).

Schadstoffe im Wasser und im Boden (Emissionen, Immissionen, Abwasser, Abfall, Wasser- und Bodenqualität, Anlagen und Maßnahmen zur Schadstoffreduktion, rechtliche Grundlagen).

Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:

Grundlagen, Verfahren und Funktionsweisen zur Behandlung von Abwasser (Grundlagen der Abwasserreinigung, abwassertechnische Berechnungen, Verfahrenswahl, Funktionsweise der Behandlungsverfahren für kommunale und industrielle Abwässer und Funktionsweise von Biogasanlagen).

Grundlagen, Verfahren und Funktionsweisen zur Behandlung von Abfall (Kommunale und betriebliche Abfallwirtschaft, gefährliche Arbeitsstoffe, Abfalltrennung, Ein- und Ausstufungen von Abfällen, Nachhaltigkeit), rechtliche Grundlagen.

Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik:

Bioverfahrenstechnisch eingesetzte Mikroorganismen, Reinkulturen, Mischkulturen, Dynamik von Wachstum und Absterben von Biomasse in Bioreaktoren und umwelttechnischen Anlagen.

Stöchiometrie, Plausibilitätsprüfung von Analysenergebnissen. Umwelttechnischer Einsatz von Mikroorganismen. Chemische und mikrobiologische Abläufe in Verfahren bzw. Anlagen (Fermentation, Abwasserreinigung, Biogasanlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlung, Deponierung, Bodensanierung, biologische Abluftreinigung). Stoffströme bei Abwasserreinigungs- und Biogasanlagen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen

  • Strichaufzählung
    Schadstoffkonzentrationen und Schallemissionen erklären;
  • Strichaufzählung
    Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.

Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Abluftreinigung erklären;
  • Strichaufzählung
    abwassertechnische Anlagen auslegen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren abfalltechnischer Anlagen erklären;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen und Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen;

Bereich Produktionsmanagement

  • Strichaufzählung
    die integrierten Managementsysteme erklären;
  • Strichaufzählung
    die Handhabung von Gefahrstoffen sowie die Grundlagen der Abfallwirtschaft und der betrieblichen Wasserwirtschaft erklären;
  • Strichaufzählung
    die Umsetzung der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren;
  • Strichaufzählung
    ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:

Schadstoffe in der Luft und Atmosphäre (Emissionen, Immissionen, Treibhausgase, stratosphärischer Ozonabbau, bodennahe Ozonbildung) sowie Schallemissionen.

Schadstoffe in der Luft und Atmosphäre (Schadwirkung, Reduktionsmaßnahmen, rechtliche Grundlagen).

Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:

Maßnahmen zur Abluftreinigung (Rauchgasreinigung, Biogasentschwefelung, Aktivkohlefilterung). Abwassertechnische Anlagen (Bilanzierung und einfache Dimensionierung von Abwasserreinigungsanlagen zur Nährstoffentfernung und Schlammbehandlung). Abfalltechnische Anlagen (Verfahren, Konzepte, Optimierungspotentiale).

Maßnahmen zur Reduktion von Lärmbelastungen (Gehörschutz, Lärmarbeitsplatz, schalltechnische Berechnungen, Schallschutzmaßnahmen).

Bereich Produktionsmanagement:

Integrierte Managementsysteme (Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheits- und Risikomanagement). Abfallwirtschaft (Grundlagen, Gefahrstoffe), betriebliche Wasserwirtschaft (Wasserrechtsgesetz).

Sicherheitstechnik (Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes, Maschinen- und Gerätesicherheit, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsschutz, psychische und physische Belastungen und deren Bekämpfung, Evaluierung).

Abfallwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftskonzept.

VERFAHRENSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanische Verfahrenstechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf mechanischer Grundoperationen erklären und die mechanische Grundoperationen auslegen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von verfahrenstechnischen Grundoperationen und Verfahrenskombinationen erklären sowie Komponenten auswählen und kombinieren;
  • Strichaufzählung
    ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Verfahrenstechnik:

Grundoperationen der mechanischen Verfahrenstechnik (Brechen, Mahlen; Sieben, Sichten, Sortieren, Flotieren), Partikelabscheidung aus Flüssigkeiten und Gasen (Sedimentieren, Zentrifugieren, Zyklonieren, Filtrieren, Elektroabscheiden, Nassabscheiden), Verfahren und Anlagen zur mechanischen Abgasreinigung im Bereich der Energie- und Umwelttechnik sowie der Grundstoffindustrie, Recyclingverfahren.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf der thermischen Trennverfahren erklären sowie thermische Trennverfahren auslegen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise der Verbrennungsprozesse erklären;
  • Strichaufzählung
    den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik:

Grundoperationen der thermischen Verfahrenstechnik (Verdampfen, Destillieren, Rektifizieren). Brennstoffe, Verbrennungsprozesse, Verbrennungsrechnung. Grundlagen der chemischen Thermodynamik.

FACHSPEZIFISCHE INFORMATIONSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Programmentwicklung

  • Strichaufzählung
    in einer Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
  • Strichaufzählung
    einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Entwicklungsumgebung erklären sowie Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Programme systematisch entwerfen und diese in einer höheren Programmiersprache umsetzen sowie mit Methoden der strukturierten Programmierung Programme entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Programmentwicklung:

Grundlagen von Datenbanksystemen (Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen).

Einfache Datenbank-Aufgabenstellungen analysieren und umsetzen.

Grundlagen der Entwicklungsumgebung (Quellcode, Programm, Prozess, Debugging); Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge.

Strukturierte Programmierung (Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Prozeduren und Funktionen, Dateizugriff, Anwendungen im Fachgebiet).

Objektorientierte Programmierung (Konzept der Objektorientierung; Klassen, Objekte, Methoden, Eigenschaften).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung

  • Strichaufzählung
    analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben sowie Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    im Industrienetzwerk und in Feldbussystemen auftretende Probleme identifizieren und beheben sowie die Netzwerk- und Feldbustechnik in mechatronischen Projekten einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.

Bereich Automatisierungssysteme

  • Strichaufzählung
    Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren sowie die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben;
  • Strichaufzählung
    anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung:

Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Analoge und digitale Signale, Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit); Visualisierung (Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie).

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik:

Netzwerktechnik (Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren; Netzwerkkomponenten).

Industrienetzwerke (Arten, Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme; Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen, Strategien zur Fehlersuche; Einsatz von Feldbussystemen in mechatronischen Systemen; Einsatz von Netzwerktechnik in mechatronischen Systemen).

Datensicherung und Datensicherheit (Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur).

Bereich Automatisierungssysteme:

Einsatzgebiete von Mikrocontrollern und Speicherprogrammierbaren Steuerungen (Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, digitale Ein- und Ausgänge).

Entwurf und Implementierung von Programmen; Einsatz der Peripherie, Steuern mit Automatisierungssystemen.

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/12

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.12 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MECHATRONIK römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

2

2

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Mechanik und Elemente des Maschinenbaus4

-

6

6

3

3

18

römisch eins

2.

Elektrotechnik und Elektronik4

-

6

6

3

3

18

römisch eins

3.

Mechatronische Systeme und Automatisierung4

-

2

2

4

4

12

römisch eins

4.

Fertigungs- und Betriebstechnik

-

4

4

-

-

8

römisch eins

5.

Fachspezifische Informationstechnik4

-

3

3

3

3

12

römisch eins

6.

Konstruktion und Projektmanagement4

-

4

4

6

6

20

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

-

4

4

8

römisch eins

8.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

2

2

4

römisch drei

 

Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.15

-

-

-

3

3

6

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

37

37

37

37

171

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefung

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

1.

Robotik und Handhabung – Vertiefung4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

2.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

3.

Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

4.

Elektronik – Vertiefung4

-

-

-

3

3

6

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

E.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Im Rahmen der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MECHATRONIK römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

(römisch drei)/III

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

(römisch eins)

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

(römisch eins)

4.

Angewandte Mathematik

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Technische Grundlagen4

4

4

-

-

8

römisch eins

2.

Mechanik und Elemente des Maschinenbaus4

6

6

3

3

18

römisch eins

3.

Elektrotechnik und Elektronik4

6

6

3

3

18

römisch eins

4.

Mechatronische Systeme und Automatisierung4

2

2

4

4

12

römisch eins

5.

Fertigungs- und Betriebstechnik

4

4

-

-

8

römisch eins

6.

Fachspezifische Informationstechnik4

3

3

3

3

12

römisch eins

7.

Konstruktion und Projektmanagement4

4

4

6

6

20

römisch eins

8.

Laboratorium

3

3

4

4

14

römisch eins

9.

Werkstätte und Produktionstechnik5

4

4

2

2

12

römisch drei bzw. römisch vier

 

Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.16

-

-

3

3

6

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

39

39

35

35

148

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefung

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Robotik und Handhabung – Vertiefung4

-

-

3

3

6

römisch eins

2.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung4

-

-

3

3

6

römisch eins

3.

Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung4

-

-

3

3

6

römisch eins

4.

Elektronik – Vertiefung4

-

-

3

3

6

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

2

römisch eins

2.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

4.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

5.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

E.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

2.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Werkstättenlaboratorium“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MECHATRONIK römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

3

3

-

-

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Mechanik und Elemente des Maschinenbaus4

-

4

4

3

3

2

2

18

römisch eins

2.

Elektrotechnik und Elektronik4

-

4

4

2

2

3

3

18

römisch eins

3.

Mechatronische Systeme und Automatisierung4

-

-

-

3

3

3

3

12

römisch eins

4.

Fertigungs- und Betriebstechnik

-

2

2

-

-

2

2

8

römisch eins

5.

Fachspezifische Informations-technik4

-

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

6.

Konstruktion und Projektmanagement4

-

2

2

3

3

5

5

20

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

8.

Werkstättenlaboratorium

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch drei

 

Pflichtgegenstand der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung gemäß B.15

-

-

-

-

-

3

3

6

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

25

25

25

25

24

24

171

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefung

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

1.

Robotik und Handhabung – Vertiefung4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

2.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

3.

Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

4.

Elektronik – Vertiefung4

-

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

D.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MECHATRONIK römisch eins.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

-

-

4

III/III

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Technische Grundlagen4

4

4

-

-

-

-

8

römisch eins

2.

Mechanik und Elemente des Maschinenbaus4

4

4

3

3

2

2

18

römisch eins

3.

Elektrotechnik und Elektronik4

4

4

2

2

3

3

18

römisch eins

4.

Mechatronische Systeme und Automatisierung4

-

-

3

3

3

3

12

römisch eins

5.

Fertigungs- und Betriebstechnik

2

2

-

-

2

2

8

römisch eins

6.

Fachspezifische Informationstechnik4

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

7.

Konstruktion und Projektmanagement4

2

2

3

3

5

5

20

römisch eins

8.

Laboratorium

-

-

3

3

4

4

14

römisch eins

9.

Werkstätte und Produktionstechnik5

4

4

2

2

-

-

12

römisch drei bzw. römisch vier

 

Pflichtgegenstand der schulauto-nomen Wahlmodul-Vertiefung6

-

-

-

-

3

3

6

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

25

25

25

25

24

24

148

 

B.1

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Wahlmodul-Vertiefung

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

1.

Robotik und Handhabung – Vertiefung4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

2.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik – Vertiefung4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

3.

Fachspezifische Informationstechnik – Vertiefung4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

4.

Elektronik – Vertiefung4

-

-

-

-

3

3

6

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

2.

Politische Bildung

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

3.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

4.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

D.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Werkstättenlaboratorium“.

6 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus B.1 zu wählen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Mechatronik können ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Kompetenzfeldern „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“ ausführen. Dabei stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Inbetriebnahme und Wartung von mechatronischen Anlagen, Antrieben und Geräten der Feinwerk- und Automatisierungstechnik sowie deren Programmierung und Visualisierung im Vordergrund.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Technische Grundlagen:

Im Bereich den Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgrößen der Elektrotechnik sowie die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären; Sie können unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären; Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen sowie einfache Schaltpläne erstellen.

Im Bereich den Maschinenbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus und erklären; Sie können die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden; sowie verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen, können unterschiedliche Verbindungstechniken und Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung erklären, sowie Parameter von Werkzeugmaschinen berechnen.

Mechanik und Elemente des Maschinenbaus:

In den Grundlagen der Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der technischen Mechanik, können statische und dynamische Beanspruchungen an mechatronischen Komponenten beurteilen, analysieren und in der Konstruktion berücksichtigen. Sie können mechanische Bauteile für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen. Sie können an Hand computergestützter Methoden Baugruppen der Mechanik und Fluidtechnik entwerfen und dimensionieren.

Im Bereich Elemente des Maschinenbaus kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinenelementen sowie hydraulischen und pneumatischen Systemen. Sie kennen die Beanspruchungen an den Maschinenelementen und fluidtechnischen Baugruppen und können daher Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten. Sie können Komponenten für Anwendungen im Fachgebiet auswählen.

Im Bereich Antriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Getrieben, Antriebs-, Positionier-, Transfer- und Handhabungssystemen sowie Industrierobotern erklären und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten. Sie können Getriebe berechnen und die oben genannten mechanischen Funktionsgruppen den Anforderungen entsprechend auswählen.

Elektrotechnik und Elektronik:

In den elektrotechnischen Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Elektrotechnik und von elektrischen Netzwerken erklären. Sie können Berechnungen in elektrischen Netzwerken durchführen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Bauelemente der Analog- und Digitaltechnik sowie der Leistungselektronik beschreiben und deren Wirkungsweise erklären. Sie können Fehler an den Bauteilen erkennen und Rückschlüsse auf deren Entstehung ableiten. Sie können für eine vorgegebene Aufgabe die geeigneten Bauelemente auswählen.

Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundschaltungen der Analog-, Digital- und Leistungselektronik aufzeichnen, deren Eigenschaften erklären und Fehler in den elektronischen Schaltungen feststellen und beheben. Sie können Schaltungen auf der Basis von technischen Vorgaben entwickeln.

Im Bereich Antriebe und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten von elektrischen Antrieben und Anlagen bezüglich ihrer Wirkungsweise erklären. Sie können Fehler in elektrischen Antriebssystemen und Anlagen feststellen und beheben. Sie können Antriebe auslegen und die Antriebskomponenten dimensionieren.

Mechatronische Systeme und Automatisierung:

In der Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik und können Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und beschreiben. Sie können für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückumwandlung auswählen und anwenden. Sie können Messergebnisse beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen. Sie können Messketten entwerfen, um Messgrößen bestmöglich zu erfassen und aufzubereiten.

Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten und die zugrundeliegenden physikalischen Effekte von Sensoren und Aktoren. Sie verstehen die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen. Sie können Sensoren und Aktoren auswählen und deren Umfeld auslegen. Sie können die Wechselwirkungen zwischen Messung und Messobjekt erkennen. Sie können für industrielle Aufgaben der Automatisierung Sensoren und Aktoren auswählen und die entsprechenden Ansteuerungen und Messketten auslegen.

Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen und die zugehörigen Grundlagen der Sicherheitstechnik. Sie können sicherheitstechnische Komponenten auswählen und Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben. Sie können steuerungstechnische Aufgaben nach Vorgaben lösen und Regler auswählen und einstellen.

Fertigungs- und Betriebstechnik (einschließlich Konstruktion und Projektmanagement sowie Werkstätte und Produktionstechnik):

In der Fertigungs- und Montagetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Verfahren, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung und Montage von mechatronischen Bauteilen und Geräten. Sie können mechatronische Bauteile, Baugruppen und Geräte herstellen und montieren. Im Bereich Mess- und Prüftechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Mess- und Prüfverfahren zur Beurteilung von mechatronischen Bauteilen und Geräten und können Prüfverfahren und Vorschriften produktspezifisch festlegen.

Im Bereich Managementmethoden in der Produktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Methoden des Produktmanagements und der Qualitätssicherung sowie die Gesetze der Produkthaftung und Normen der Kennzeichnung. Sie können die Zusammenhänge zwischen erreichbarer Fertigungsqualität und dem Fertigungsverfahren abschätzen, Arbeitsabläufe planen und Arbeitsunterlagen erstellen. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Fertigungsabläufe hinsichtlich der Automatisierung optimieren.

Im Bereich Projektbezogene Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen Entscheidungsgrundlagen für wirtschaftliche Investitionen aufbereiten und die bei der Herstellung von mechatronischen Systemen anfallenden Kosten ermitteln und zu einer Gesamtkalkulation verarbeiten.

Im Bereich Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Werkstoffe der Mechatronik, ihre normgerechte Bezeichnung, die Einsatzbereiche und das Zusammenwirken verschiedener Werkstoffe und Komponenten in einer Konstruktion. Sie können normgerechte Zeichnungen und Schaltpläne sowie technische Dokumentationen lesen und interpretieren. Sie können Fertigungszeichnungen von Bauteilen und Baugruppen anfertigen, Lage- und Maßaufgaben lösen und Entwürfe und Auslegungen von einfachen Baugruppen erstellen. Sie können mit Normen, Herstellerblättern und Katalogen arbeiten.

Sie können Konstruktionsaufgaben durchführen, einfache technische Dokumentationen unter Einhaltung der gültigen Vorschriften erstellen, Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten. Sie können selbstständig mechatronische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren. Sie können computergestützte Rechenverfahren anwenden und mechatronische Abläufe simulieren. Sie können Projekte planen und steuern und bei der Konstruktion von Baugruppen und Anlagen systematische Abläufe umsetzen.

Im Bereich Produktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Verfahren, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung und Montage von Bauelementen, kennen Mess- und Prüfverfahren und die Methoden des Qualitätsmanagements. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Fertigungsabläufe für die Herstellung mechatronischer Baugruppen, Geräte und Anlagen entwickeln sowie Arbeitsabläufe optimieren.

Fachspezifische Informationstechnik:

Im Bereich Standard-Hard- und Software können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktion benennen. Sie können Betriebssysteme konfigurieren, Daten verwalten sowie Software installieren und deinstallieren. Sie können Netzwerkressourcen nutzen, mit Standardsoftware Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und präsentieren. Sie können Daten sichern und sind über gesetzliche Rahmenbedingungen in der Informatik informiert. Sie können eine PC-Konfiguration bewerten, einfache Hardwarefehler beheben, technische Aufgabenstellungen aufbereiten und die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung beziehen.

Im Bereich Programmentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen graphische Darstellungen für Abläufe beschreiben und ihre Symbolik erklären. Sie können die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären und Objekte und Methoden in ihrer Anwendung darstellen. Sie können systematisch Programme entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen. Sie können Algorithmen und Datenstrukturen aufeinander abstimmen, Klassen, Objekte und Methoden anwenden sowie aussagekräftige Programmdokumentationen erstellen. Sie analysieren Programme für Mikrocontroller und können systematisch Testläufe und Fehlersuchmethoden anwenden. Sie können Ablaufalgorithmen entwerfen und grafisch darstellen. Sie können Programme strukturiert oder objektorientiert entwickeln und anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.

Im Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen, Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen, Netzwerkprotokolle beschreiben und Eigenschaften von Feldbussystemen angeben. Sie nutzen das Internet und publizieren im Web. Sie können im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen.

Im Bereich Datenerfassung und –verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben und marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Mechatronik nennen und die Unterschiede im Vergleich darstellen. Sie können mechatronische Geräte im Betrieb nehmen und warten, Messdaten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren sowie integrierte Anlagen der Mechatronik in Betrieb nehmen und warten. Sie können analoge und digitale Signale als Prozessdaten deuten und die Kenngrößen von Prozesssystemen angeben.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.1 gemäß Stundentafel römisch eins.1, römisch eins.2, römisch eins.3 und römisch eins.4:

In der Vertiefung Robotik und Handhabung können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsprozesse mit zugekauften oder selbstentwickelten Roboterkomponenten und Handhabungsgeräten unter Einhaltung sicherheitstechnischer Aspekte automatisieren.

In der Vertiefung Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen sicherheitstechnische Komponenten auswählen, Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben. Sie können steuerungstechnische Aufgaben nach Vorgaben lösen und Regler auswählen und einstellen.

In der Vertiefung Fachspezifische Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Microcomputersysteme entwerfen, bauen, in Betrieb nehmen, testen und vernetzen sowie Schaltungen zur Signalverarbeitung auch unter Einsatz von speziellen integrierten Schaltungen entwickeln sowie Aufgaben der Leistungssteuerung in Gleich- und Wechselstromkreisen lösen.

In der Vertiefung Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen elektronische Schaltungen mit speziellen Eigenschaften aufbauen und in Betrieb nehmen, anwenderspezifische Module der Übertragungstechnik selbstständig erarbeiten und einsetzen sowie geeignete Komponenten zur Leistungssteuerung auswählen, konzipieren und umsetzen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch – Rhetorik und Präsentationstechnik“, „Englisch – Rhetorik und Präsentationstechnik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Funktionen mehrerer Variablen (Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen, Fourierreihen).

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierung).

Bereich Zahlen und Maße:

Komplexe Zahlen (Polarform; Multiplikation, Division).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
  • Strichaufzählung
    Integralmittelwerte verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie:

Matrizen (Inverse Matrix).

Bereich Analysis:

Integralrechnung (Integralmittelwerte); Differential- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2 MECHANIK UND ELEMENTE DES MASCHINENBAUS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Gesetze der Statik verstehen;
  • Strichaufzählung
    Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Gesetze der Festigkeitslehre verstehen;
  • Strichaufzählung
    Berechnungsverfahren der Festigkeitslehre verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    statische und dynamische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Statik:

Kräfte und Momente, Kräfte zusammensetzen und zerlegen, freimachen von Bauteilen, Auflagerarten, ebene Kräftesysteme, statisch bestimmte Systeme, Kräfte- und Momentengleichgewicht, Auflagerreaktionen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung; räumliche Kräftesysteme.

Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:

Schnittgrößen, Beanspruchungsarten, Flächenmomente erster und zweiter Ordnung, Satz von Steiner, Normal- und Schubspannungen, Ermittlung der Spannungen (Hauptgleichungen); zusammengesetzte Beanspruchung, Überlagerung von Spannungen, Formänderung, Gestaltfestigkeit, Dauerfestigkeit, Anstrengungs-, Festigkeits- und Versagenshypothesen, Knickung; Verformung von Achsen und Wellen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen der Kinematik verstehen und können Bewegungsvorgänge berechnen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Berechnungsverfahren der Kinetik verstehen, diese anwenden und die Ergebnisse analysieren;
  • Strichaufzählung
    Lagerungen und Führungen wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Verformung von Achsen und Wellen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Federkomponenten verstehen;
  • Strichaufzählung
    Kupplungen und Bremsen für Anwendungen es Fachgebietes auswählen und auslegen;
  • Strichaufzählung
    Getriebe für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinematik:

Kinematik des Massepunkts und starrer Körper; zusammengesetzte Bewegung, Relativbewegung, Geschwindigkeitssatz von Euler.

Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinetik:

Dynamisches Grundgesetz, Prinzip von d’Alembert, Massenträgheit, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, Energieerhaltungs- und Arbeitssatz, Impuls- und Drallsatz.

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:

Lagerungen und Führungen; form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen, Wellen und Achsen, Federn; Kupplungen, Bremsen.

Bereich Antriebstechnik – Getriebe:

Ketten- und Riementriebe, Zahnradgetriebe, Schraubengetriebe, hydraulische Getriebe.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der Hydromechanik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Fluidkomponenten verstehen und hydraulische Systeme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    fluidtechnische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und das Betriebsverhalten von Positioniersystemen und Transfersystemen verstehen.
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und das Betriebsverhalten von Antriebs- und Handhabungssystemen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Hydromechanik:

Hydrostatik (Druck in Flüssigkeiten, Seitenkräfte und Druckmittelpunkt, Auftrieb und Schwimmen); Hydrodynamik (Strömungsarten, Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Fluidreibung, Ähnlichkeitsgesetze).

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Hydraulik:

Hydraulikflüssigkeiten, Leitungen, Pumpen, Motoren, Zylinder, Ventile, Auslegung hydraulischer Anlagen und Netzwerke, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.

Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:

Linearachsen, Positioniersysteme, Teilezubringung, Transfersysteme; Mechanische Antriebssysteme; Balancer, Manipulatoren, Industrieroboter; Auswahl und Dimensionierung mechanischer Antriebssysteme.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Thermodynamik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Elemente pneumatischer Systeme verstehen und die Unterschiede zwischen hydraulischen und pneumatischen Systemen herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die Verformung ermitteln;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten von statisch unbestimmten Systemen verstehen, beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten von schwingenden Systemen analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Thermodynamik:

Verhalten von Gasen, ideales/reales Gas, Zustandsgleichung idealer Gase, Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme, Hauptsätze, einfache Kreisprozesse.

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Pneumatik:

Verdichter, Druckluftaufbereitung, Leitungen, Druckluftzylinder, Auslegung pneumatischer Anlagen, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.

Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:

Superposition, statisch unbestimmte Systeme.

Bereich Schwingungen:

Freie/erzwungene und ungedämpfte/gedämpfte Schwingung, Resonanz und kritische Drehzahl.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze der Elektrotechnik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen in linearen Netzwerken durchführen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Verhalten der Grundbauelemente der Elektrotechnik und Elektronik erklären;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze im elektrischen und magnetischen Feld wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    das Zeitverhalten von Schaltvorgängen im Gleichstromkreis berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Gleichstromtechnik:

Leiterwiderstand, Temperaturverhalten von Widerständen, Schaltungen von Widerständen, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Ersatzschaltbilder, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Schaltvorgänge:

RL- und RC-Glieder im Gleichstromkreis.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Elektrisches Feld:

Größen, Gesetze, Kondensatoren als Bauelemente, Anwendung der Kapazität in der Sensorik.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Magnetisches Feld:

Größen, Gesetze, Magnetischer Kreis, Energie und Kräfte, Spulen als Bauelemente, Anwendung der Induktivität in der Sensorik.

Gleichstrommaschine (Wirkungsweise, Kennlinie).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Darstellungsformen von Wechselstromgrößen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen in Wechselstromkreisen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze der Drehstromtechnik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Berechnungen im Drehstromkreis durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Leitungs-, Geräte- und Personenschutz anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von elektrischen Maschinen verstehen und diese auswählen;
  • Strichaufzählung
    elektromotorische Antriebe auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Leistungshalbleiter für gegebene Anwendungen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Stromrichtergeräte für vorgegebene Anwendungen auswählen und programmieren.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Wechselstromtechnik:

Analytische und graphische Darstellung sinusförmiger Größen. Zeigerdiagramm, Wechselstromwiderstände, Schwingkreis, passive Filter, Frequenzgang (Bodediagramm, Ortskurve), Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Drehstromtechnik:

Drehfeld, Dreileiter- und Vierleitersysteme, Drehstromleistung.

Bereich Antriebe und Anlagen – Schutzmaßnahmen:

Leitungsschutz, Geräteschutz, Personenschutz; Grundzüge der relevanten Normen.

Bereich Antriebe und Anlagen – Eigenschaften elektrischer Antriebe:

Betriebsbereiche, Motortypenschild, Stabilitätskriterien, Betriebssicherheit.

Bereich Antriebe und Anlagen – Wechselstrom- und Drehfeldmaschine:

Arten, Wirkungsweise, Kennlinie, Motor und Generatorbetrieb.

Bereich Bauelemente – Transformator:

Übersetzung von Strom, Spannung und Impedanz.

Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:

Leistungshalbleiter für Gleich- und Wechselstrom, Halbleiterrelais.

Bereich Antriebe und Anlagen – Stromrichtertechnik:

Brückenschaltung, Betriebsarten, Umkehrstromrichter, Frequenzumrichter, Störstrahlung, Netzrückwirkung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    logische Schaltungen entwerfen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Schaltungen zur Stromversorgung von Geräten auswählen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Stromversorgungen für vorgegebene Anwendungen auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss getakteter Systeme auf ihr Umfeld beurteilen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Grundschaltungen dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Bauelementen der Elektronik wiedergeben und deren Wirkungsweise verstehen;
  • Strichaufzählung
    Transistoren für Schaltaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Operationsverstärkerschaltungen dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    aktive analoge Filter für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente – Operationsverstärker:

Operationsverstärker, Kenndaten, Grundschaltungen, aktive Filter, Frequenzabhängigkeit; Dioden und Transistoren, Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten.

Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:

Gleichrichtung, Siebung, Stabilisierung. Linear geregelte und getaktete Netzteile, Netzfilter.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Digitaltechnik:

Logische Grundverknüpfungen, Schaltungsentwurf; Speicherglieder, Zähler.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    optoelektronische Bauelemente und Übertragungsstrecken einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Bausteine der digitalen Signalverarbeitung auswählen, dimensionieren und programmieren;
  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen unter Berücksichtigung des realen Bauteilverhaltens dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente – Optoelektronik:

Physikalische Grundlagen, Lichtsender, Lichtempfänger, Lichtwellenleiter, Koppler, Anzeigeelemente.

Bereich Schaltungstechnik – Digitale Signalverarbeitung:

Digitale Filter.

Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:

Leitungsmechanismen, PN-Übergang, interner Aufbau und reales Verhalten von Dioden, Transistoren, Tyristoren und Operationsverstärkern; Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten, Temperatureinfluss, Kühlung.

MECHATRONISCHE SYSTEME UND AUTOMATISIERUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    den Wahrheitsgehalt von Messwerten beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehlerfortpflanzung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten von Sensoren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Sensoren auswählen, um statische und dynamische, elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen mit geeigneten Messmethoden erfassen zu können und deren Umfeld auslegen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Messverfahren auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik – Grundbegriffe der Messtechnik:

Maßeinheiten, Messfehler, Messgenauigkeit. Messabweichungen. Empfindlichkeit. Analoges und digitales Messprinzip. Fortpflanzung von Messfehlern.

Bereich Messtechnik – Messverfahren und -geräte:

Direkte und indirekte Messung. Kompensation. Arten und Anwendung von Messgeräten. Vielfachmessgerät, Oszilloskop.

Bereich Sensorik und Aktorik – Messen nichtelektrischer Größen:

Verfahren. Messwertumformer, Sensoren für elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für Aufgaben der Automatisierung Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen;
  • Strichaufzählung
    für vorgegebene Aufgaben geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückwandlung auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Realisierungen von Steuerungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    steuerungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
  • Strichaufzählung
    das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Sensorik und Aktorik – Mechatronische Antriebe:

Pneumatische, hydraulische und elektrische Antriebe, Auswahlkriterien. Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit, Ansteuergeräte.

Bereich Messtechnik – Signalumwandlung:

Analog-Digitalumsetzung und Digital-Analogumsetzung; Verfahren, Fehler, Funktionsgrenzen.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:

Begriffe und Blockschaltbild. Arten von Steuerungen. Entwurfsprinzipien für Steuerungen. Genormte Programmiersprachen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Steuerungsaufgaben mit genormten Programmiersprachen realisieren;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsanforderungen bei der Realisierung von Steuerungen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
  • Strichaufzählung
    Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:

Entwurfsprinzipien für Steuerungen, Genormte Programmiersprachen, Sicherheitsaspekte.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:

Begriffe und Blockschaltbild. Regelkreis, Arten von Regelungen. Regelkreisglieder, Blockschaltbildalgebra, Schleifenverstärkung, Regelstrecke, Übertragungsverhalten, Stabilität, Identifikation. Regler – Strecken – Zuordnung. Unstetige Regelung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    passende Regler auswählen und einstellen;
  • Strichaufzählung
    regelungstechnische Aufgaben mit unterschiedlichen Antriebskonzepten realisieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    digitale Regler entwerfen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:

Stetige und unstetige Regelung, Reglerbausteine. Entwurf von Reglern, Einschwingvorgang, Optimierung, Rotierende und lineare Antriebe im Regelkreis; Digitale Regler, vermaschte Regelkreise.

FERTIGUNGS- UND BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe angeben;
  • Strichaufzählung
    für die Herstellung von mechatronischen Komponenten geeignete Bearbeitungsverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften angeben und sie normgerecht bezeichnen;
  • Strichaufzählung
    für gegebene Anforderungen geeignete Werkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge des Qualitätsmanagements anwenden und die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen eines Produktes auf sein Umfeld beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Formen der Produkthaftung und entsprechende Produktkennzeichnungen angeben;
  • Strichaufzählung
    geeignete Methoden im Produktentstehungs- und -Umsetzungsprozess einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Tauglichkeit von Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer betriebstechnischen Eignung analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Fertigungsverfahren:

Urformen, Umformen, Trennen, Fügen.

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstoffe:

Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Einsatzbereiche, Normbezeichnungen, Werkstoffnummern. Verwendung der Werkstoffe. Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle, Legierungen.

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Gläser, Keramik, Halbleiterwerkstoffe, Sinterwerkstoffe. Verbundwerkstoffe.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätsmanagement:

Statistische Parameter und Methoden, Normen und Werkzeuge; Maschinen- und Anlagensicherheit.

Bereich Konstruktion – Produkthaftung:

Gesetze, CE-Kennzeichnung, Konformität.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Produktentwicklung und Prozessfähigkeit:

Methoden der Beurteilung und Risikoabschätzung.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Betriebliches Prozessmanagement:

Werkzeuge der Produktionsplanung und Steuerung.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätskontrolle:

Fertigungsqualität und Prüfmethodik; Prozesskontrolle, Dokumentation; Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geeignete Verfahren zur Wärmebehandlung auswählen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Verfahren zur Oberflächenveredelung auswählen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Werkstoffprüfung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten und deren Bestückung anführen;
  • Strichaufzählung
    einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Investitionsberechnung auswählen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Herstellung mechatronischer Komponenten:

Wärmebehandlung; Oberflächenbehandlung und -veredelung; Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Leiterplattenfertigung:

Fertigungs- und Bestückungsverfahren, verdrahtete und oberflächenmontierte Bauelemente.

Bereich Projektbezogene Kalkulation – Kostenrechnung und Kalkulation:

Plankostenrechnung, Erfolgsrechnung, Lebenszykluskosten; Produktkalkulation, Kalkulation von mechatronischen Projekten; Berechnung von Rationalisierungspotentialen durch mechatronische Projekte.

Bereich Projektbezogene Kalkulation – Investitionsrechnung:

Berechnungsverfahren, Amortisation.

FACHSPEZIFISCHE INFORMATIONSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    graphische Darstellungsmöglichkeiten für Abläufe beschreiben und ihre Symbole erklären;
  • Strichaufzählung
    Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Programme systematisch entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen, die wichtigsten Datentypen unterscheiden und auf Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Methoden der strukturierten Programmierung Programme entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Hard- und Software – Datenbanken:

Grundlagen von Datenbanksystemen; Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen; Einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.

Bereich Hard- und Software – Grundlagen der Entwicklungsumgebung:

Quellcode, Programm, Prozess, Debugging.

Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:

Grafische Entwurfswerkzeuge, Algorithmen; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Prozeduren und Funktionen, Dateizugriff, Anwendungen im Fachgebiet.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären, Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Klassen im Rahmen objektorientierter Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Methoden der objektorientierten Programmierung Software entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Softwareengineerings anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben;
  • Strichaufzählung
    Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Programmentwicklung – Objektorientierte Programmierung:

Konzept der Objektorientierung; Attribute, Methoden, Klassen und Objekte; einfache objektorientierte Programmierung, Anwendungen im Fachgebiet.

Bereich Programmentwicklung – Softwareengineering:

Entwicklungsprozess, Softwaredokumentation, Versionsverwaltung.

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Automatisierungssysteme:

Einsatzgebiete von Mikrocontrollern und Speicherprogrammierbaren Steuerungen; Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, digitale Ein- und Ausgänge.

Bereich Programmentwicklung – Hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:

Entwurf und Implementierung von grundlegenden Programmen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben;
  • Strichaufzählung
    die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben, marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Automatisierung nennen und Unterschiede darstellen;
  • Strichaufzählung
    informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung planen, programmieren, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    Daten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Automatisierungssysteme parametrieren, programmieren, Prozessdaten visualisieren, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    die Kenngrößen von Prozess-Systemen angeben;
  • Strichaufzählung
    analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren und verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Daten analysieren und daraus Problemlösungen ableiten sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Programmentwicklung – Hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:

Einsatz der Peripherie, Standardisierte Schnittstellen, Steuern mit Automatisierungssystemen.

Bereich Hard- und Software – Datensicherung und Datensicherheit:

Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Visualisierung:

Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie.

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Prozessdatentechnik:

Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Ebenen der Automatisierung. Analoge und digitale Signale; Signalverarbeitung. Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Feldbussystemen angeben;
  • Strichaufzählung
    integrierte informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen und diese konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    im Netzwerk und in Feldbussystemen auftretende Probleme identifizieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Netzwerk- und Feldbustechnik in mechatronischen Projekten einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Informationssysteme:

Kanalkapazität, Arten von Codes und Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Breitbandkommunikation.

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik:

Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Netzwerk-Komponenten.

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:

Grundlagen. Arten, Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme. Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen, Strategien zur Fehlersuche. Einsatz von Feldbussystemen in mechatronischen Systemen.

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Industrienetzwerke:

Eigenschaften und Einsatzgebiete von Industrial Ethernet, Einsatz von Netzwerktechnik in mechatronischen Systemen.

KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodule 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache geometrische Formen mit geeigneten Abbildungsmethoden zeichnerisch eigenständig umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    geometrische Formen an technischen Objekten erkennen;
  • Strichaufzählung
    normgerechte technische Zeichnungen von Bauteilen einfacher mechatronischer Baugruppen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenstellungszeichnung von einfachen mechatronischen Baugruppen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenstellungszeichnung Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Grundlagen der Darstellenden Geometrie:

Projektion-Raumbilder, Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse. Raumkoordinaten- und Raumtransformationen.

Bereich Konstruktion – ISO-System für Grenzmaße und Passungen:

Begriffe, Toleranzen, Allgemeintoleranzen, Grundtoleranzen, Form- und Lagetoleranzen, Grenzabmaße, Passungen, Passungssysteme.

Bereich Konstruktion – Fertigungszeichnungen von Bauteilen:

Darstellung, Schnitte, Maßstab, Bemaßung, Toleranzen, Bezeichnung technischer Oberflächen, Beschriftung; Herstellung von Skizzen und Werkzeichnungen mit der Hand und mit Rechnerunterstützung; detaillierte und vereinfachte Darstellung von Maschinenelementen.

Bereich Konstruktion – Zusammenstellungszeichnung:

Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD systemgerechte Konstruktion.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen

  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Auslegungen von einfachen mechatronischen Baugruppen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen:

Auslegung und Darstellung von Maschinenelementen; Elektrische Schaltpläne in ein- und mehrpoliger Darstellung, Schaltschrankaufbau; Entwerfen, und Konstruieren von einfachen mechatronischen Baugruppen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsmethoden und -strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    elektrische, elektronische, mechanische und fluidtechnische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren;
  • Strichaufzählung
    Baugruppen zu mechatronischen Anlagen selbstständig sowie in Teamarbeit kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die korrekte Verwendung von Materialien, Halbzeugen und Komponenten in Geräten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    technische Dokumentationen interpretieren und erstellen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektmanagements anwenden und die Ergebnisse darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen:

Entwurf von mechatronischen Baugruppen; Darstellung und Dokumentation durch computerunterstütztes Konstruieren.

Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:

Entwurf, Konstruktion, Visualisierung, computerunterstützte Berechnung, Simulation und Dokumentation eines einfachen mechatronischen Systems.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:

Lastenheft – Pflichtenheft. Projektplanung, Projektdokumentation; Einführung in die Teamarbeit; Methoden zur Produktplanung, Lösungssuche und Beurteilung, Zeitpläne; Anlagen- und Maschinensicherheit, sicherheitsgerechte Konstruktion.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    selbstständig und in Teamarbeit mechatronische Komponenten und Systeme dimensionieren, optimieren und kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und steuern.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:

Konstruktion eines komplexen mechatronischen Systems, das alle wesentlichen Komponenten der Mechatronik enthält.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:

Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung.

LABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laborübungen

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Laborübungen:

Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.

Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.

Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlabors zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Mess- und Prüftechnik:

Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.

Bereich Automatisierung:

Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung).

Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:

Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.

LABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laborübungen

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis unter Anleitung ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Messschaltungen aufbauen und Messungen durchführen.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum Kompetenzmodul 1. und 2 erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Laborübungen:

Sicherheitsvorschriften, Führung eines Übungsprotokolls, Schutzmaßnahmen; Übungen und Projekte zur Vertiefung der technischen Fachgegenstände; Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laborübungen

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Laborübungen:

Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.

Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.

Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Die Zuordnung der nachstehenden Werkstätten im 1. und 2. Kompetenzmodul erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz

  • Strichaufzählung
    die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung, Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten erkennen und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
  • Strichaufzählung
    die Gefahren des elektrischen Stromes und Vorschriften und Konzepte des Elektroschutzes erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erklären.

Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
  • Strichaufzählung
    lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile zu Baugruppen montieren.

Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundschaltungen der Haustechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    die Grundschaltungen der Steuerungstechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen fest verdrahteter und programmierbarer Steuerung erklären;
  • Strichaufzählung
    mit einer Klein-Steuerung (programmierbares Steuerrelais) einfache Steueraufgaben programmieren;
  • Strichaufzählung
    elektrische Systeme in Schaltschränken nach den sicherheitstechnischen Vorschriften installieren und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:

Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen; Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen, Abfallentsorgung: Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen.

Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage:

Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden); Drehen und Fräsen mit konventionellen Werkzeugmaschinen; lösbare und nichtlösbare Verbindungen; Montage einfacher Baugruppen.

Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik:

Verbindungstechnik der Elektrotechnik (Klemm-, Quetsch- und Lötverbindungen); Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte); Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise); Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz); Realisierung von einfachen Steueraufgaben mittels Klein-Steuerungen; Systemaufbau (Schaltschränke) und Inbetriebnahme.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Mess- und Prüftechnik:

Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.

Bereich Automatisierung:

Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung).

Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:

Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.

TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
  • Strichaufzählung
    Widerstandskennlinien erstellen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    -die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erklären;
  • Strichaufzählung
    die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik; Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung); Ohmsches Gesetz; Stromarten; Funktion und Symbolik von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).

Bereich Maschinenbau:

Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe); Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
  • Strichaufzählung
    normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken erklären;
  • Strichaufzählung
    Verfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung erklären;
  • Strichaufzählung
    Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Kirchhoffsches Gesetz; Arten von Messgeräten und Messschaltungen; Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis; Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen; Schaltpläne.

Bereich Maschinenbau:

Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung); Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung; Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. MECHANIK UND ELEMENTE DES MASCHINENBAUS

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Gesetze der Statik verstehen;
  • Strichaufzählung
    Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
  • Strichaufzählung
    Lagerungen und Führungen wiedergeben und verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Statik:

Kräfte und Momente, Kräfte zusammensetzen und zerlegen, freimachen von Bauteilen, Auflagerarten, ebene Kräftesysteme, statisch bestimmte Systeme, Kräfte- und Momentengleichgewicht, Auflagerreaktionen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung; räumliche Kräftesysteme.

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:

Lagerungen und Führungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Gesetze der Festigkeitslehre verstehen;
  • Strichaufzählung
    Berechnungsverfahren der Festigkeitslehre verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    statische und dynamische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Verformung von Achsen und Wellen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Federkomponenten verstehen;
  • Strichaufzählung
    Kupplungen und Bremsen für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:

Schnittgrößen, Beanspruchungsarten, Flächenmomente erster und zweiter Ordnung, Satz von Steiner, Normal- und Schubspannungen, Ermittlung der Spannungen (Hauptgleichungen); zusammengesetzte Beanspruchung, Überlagerung von Spannungen, Formänderung, Gestaltfestigkeit, Dauerfestigkeit, Anstrengungs-, Festigkeits- und Versagenshypothesen, Knickung; Verformung von Achsen und Wellen.

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:

Form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen, Wellen und Achsen, Federn; Kupplungen, Bremsen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen der Kinematik verstehen und können Bewegungsvorgänge berechnen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Berechnungsverfahren der Kinetik verstehen, diese anwenden und die Ergebnisse analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinematik:

Kinematik des Massepunkts und starrer Körper; zusammengesetzte Bewegung, Relativbewegung, Geschwindigkeitssatz von Euler.

Bereich Grundlagen der Mechanik – Kinetik:

Dynamisches Grundgesetz, Prinzip von d’Alembert, Massenträgheit, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, Energieerhaltungs- und Arbeitssatz, Impuls- und Drallsatz.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der Hydromechanik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Fluidkomponenten verstehen und hydraulische Systeme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    fluidtechnische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    Getriebe für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Hydromechanik:

Hydrostatik (Druck in Flüssigkeiten, Seitenkräfte und Druckmittelpunkt, Auftrieb und Schwimmen); Hydrodynamik (Strömungsarten, Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Fluidreibung, Ähnlichkeitsgesetze).

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Hydraulik:

Hydraulikflüssigkeiten, Leitungen, Pumpen, Motoren, Zylinder, Ventile, Auslegung hydraulischer Anlagen und Netzwerke, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.

Bereich Antriebstechnik – Getriebe:

Ketten- und Riementriebe, Zahnradgetriebe, Schraubengetriebe, hydraulische Getriebe.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Thermodynamik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Elemente pneumatischer Systeme verstehen und die Unterschiede zwischen hydraulischen und pneumatischen Systemen herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und das Betriebsverhalten von Positioniersystemen und Transfersystemen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Thermodynamik:

Verhalten von Gasen, ideales/reales Gas, Zustandsgleichung idealer Gase, Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme, Hauptsätze, einfache Kreisprozesse.

Bereich Elemente des Maschinenbaus – Pneumatik:

Verdichter, Druckluftaufbereitung, Leitungen, Druckluftzylinder, Auslegung pneumatischer Anlagen, Funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.

Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:

Linearachsen, Positioniersysteme, Teilezubringung, Transfersysteme.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Verformung ermitteln;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten von statisch unbestimmten Systemen verstehen, beurteilen, analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten von schwingenden Systemen analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und das Betriebsverhalten von Antriebs- und Handhabungssystemen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:

Superposition, statisch unbestimmte Systeme.

Bereich Grundlagen der Mechanik – Schwingungen:

Freie/erzwungene und ungedämpfte/gedämpfte Schwingung, Resonanz und kritische Drehzahl.

Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:

Mechanische Antriebssysteme; Balancer, Manipulatoren, Industrieroboter; Auswahl und Dimensionierung mechanischer Antriebssysteme.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze der Elektrotechnik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen in linearen Netzwerken durchführen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Verhalten der Grundbauelemente der Elektrotechnik und Elektronik erklären;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze im elektrischen und magnetischen Feld wiedergeben und verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Gleichstromtechnik:

Leiterwiderstand, Temperaturverhalten von Widerständen, Schaltungen von Widerständen, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Ersatzschaltbilder, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad.

Bereich Bauelemente – Halbleiter:

Dioden, Transistoren, Kennlinien, Kenndaten.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Elektrisches Feld:

Größen, Gesetze, Kondensatoren als Bauelemente, Anwendung der Kapazität in der Sensorik.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Magnetisches Feld:

Größen, Gesetze, Magnetischer Kreis, Energie und Kräfte, Spulen als Bauelemente, Anwendung der Induktivität in der Sensorik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    das Zeitverhalten von Schaltvorgängen im Gleichstromkreis berechnen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Darstellungsformen von Wechselstromgrößen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen in Wechselstromkreisen durchführen;
  • Strichaufzählung
    logische Schaltungen entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Schaltvorgänge:

RL- und RC-Glieder im Gleichstromkreis.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Wechselstromtechnik:

Analytische und graphische Darstellung sinusförmiger Größen. Zeigerdiagramm, Wechselstromwiderstände, Schwingkreis, passive Filter, Frequenzgang (Bodediagramm, Ortskurve), Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Digitaltechnik:

Logische Grundverknüpfungen, Schaltungsentwurf; Speicherglieder, Zähler.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Größen und Gesetze der Drehstromtechnik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Berechnungen im Drehstromkreis durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von elektrischen Maschinen verstehen und diese auswählen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik wiedergeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Bauelementen der Elektronik wiedergeben und deren Wirkungsweise verstehen;
  • Strichaufzählung
    Transistoren für Schaltaufgaben einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Drehstromtechnik:

Drehfeld, Dreileiter- und Vierleitersysteme, Drehstromleistung.

Bereich Bauelemente – Transformator:

Übersetzung von Strom, Spannung und Impedanz.

Bereich Antriebe und Anlagen – Gleichstrommaschine:

Wirkungsweise, Kennlinie.

Bereich Antriebe und Anlagen – Wechselstrom- und Drehfeldmaschine:

Arten, Wirkungsweise, Kennlinie, Motor und Generatorbetrieb.

Bereich Bauelemente – Transistoren:

Dioden und Transistoren, Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Leitungs-, Geräte- und Personenschutz anwenden;
  • Strichaufzählung
    elektromotorische Antriebe auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Operationsverstärkerschaltungen dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    aktive analoge Filter für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Antriebe und Anlagen – Eigenschaften elektrischer Antriebe:

Betriebsbereiche, Motortypenschild, Stabilitätskriterien, Betriebssicherheit.

Bereich Antriebe und Anlagen – Schutzmaßnahmen:

Leitungsschutz, Geräteschutz, Personenschutz; Grundzüge der relevanten Normen.

Bereich Bauelemente – Operationsverstärker:

Operationsverstärker, Kenndaten, Grundschaltungen, aktive Filter, Frequenzabhängigkeit.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geeignete Schaltungen zur Stromversorgung von Geräten auswählen;
  • Strichaufzählung
    Leistungshalbleiter für gegebene Anwendungen auswählen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Stromversorgungen für vorgegebene Anwendungen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Stromrichtergeräte für vorgegebene Anwendungen auswählen und programmieren;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss getakteter Systeme auf ihr Umfeld beurteilen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Grundschaltungen dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:

Gleichrichtung, Siebung, Stabilisierung. Linear geregelte und getaktete Netzteile, Netzfilter.

Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:

Leistungshalbleiter für Gleich- und Wechselstrom, Halbleiterrelais.

Bereich Antriebe und Anlagen – Stromrichtertechnik:

Brückenschaltung, Betriebsarten, Umkehrstromrichter, Frequenzumrichter, Störstrahlung, Netzrückwirkung.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    optoelektronische Bauelemente und Übertragungsstrecken einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Bausteine der digitalen Signalverarbeitung auswählen, dimensionieren und programmieren,
  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen unter Berücksichtigung des realen Bauteilverhaltens dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente – Optoelektronik:

Physikalische Grundlagen, Lichtsender, Lichtempfänger, Lichtwellenleiter, Koppler, Anzeigeelemente.

Bereich Schaltungstechnik – Digitale Signalverarbeitung:

Digitale Filter.

Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:

Leitungsmechanismen, PN-Übergang, interner Aufbau und reales Verhalten von Dioden, Transistoren, Tyristoren und Operationsverstärkern; Schaltverhalten, Kennlinien, Kenndaten, Temperatureinfluss, Kühlung.

MECHATRONISCHE SYSTEME UND AUTOMATISIERUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    den Wahrheitsgehalt von Messwerten beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehlerfortpflanzung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten von Sensoren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Sensoren auswählen, um statische und dynamische, elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen mit geeigneten Messmethoden erfassen zu können und deren Umfeld auslegen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Messverfahren auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik – Grundbegriffe der Messtechnik:

Maßeinheiten, Messfehler, Messgenauigkeit. Messabweichungen. Empfindlichkeit. Analoges und digitales Messprinzip. Fortpflanzung von Messfehlern.

Bereich Messtechnik – Messverfahren und -geräte:

Direkte und indirekte Messung. Kompensation. Arten und Anwendung von Messgeräten. Vielfachmessgerät, Oszilloskop.

Bereich Sensorik und Aktorik – Messen nichtelektrischer Größen:

Verfahren. Messwertumformer, Sensoren für elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für Aufgaben der Automatisierung Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen;
  • Strichaufzählung
    für vorgegebene Aufgaben geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen;
  • Strichaufzählung
    für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückwandlung auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Realisierungen von Steuerungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    steuerungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
  • Strichaufzählung
    das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Sensorik und Aktorik – Mechatronische Antriebe:

Pneumatische, hydraulische und elektrische Antriebe, Auswahlkriterien. Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit, Ansteuergeräte.

Bereich Messtechnik – Signalumwandlung:

Analog-Digitalumsetzung und Digital-Analogumsetzung; Verfahren, Fehler, Funktionsgrenzen.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:

Begriffe und Blockschaltbild. Arten von Steuerungen. Entwurfsprinzipien für Steuerungen. Genormte Programmiersprachen.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:

Begriffe und Blockschaltbild. Regelkreis, Arten von Regelungen. Regelkreisglieder, Blockschaltbildalgebra, Schleifenverstärkung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Steuerungsaufgaben mit genormten Programmiersprachen realisieren;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsanforderungen bei der Realisierung von Steuerungen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
  • Strichaufzählung
    Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben;
  • Strichaufzählung
    passende Regler auswählen und einstellen.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:

Entwurfsprinzipien für Steuerungen, Genormte Programmiersprachen, Sicherheitsaspekte.

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:

Regelstrecke, Übertragungsverhalten, Stabilität, Identifikation. Regler – Strecken – Zuordnung. Stetige und unstetige Regelung, Reglerbausteine. Entwurf von Reglern, vermaschte Regelkreise.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    regelungstechnische Aufgaben mit unterschiedlichen Antriebskonzepten realisieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    digitale Regler entwerfen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Regelungstechnik:

Digitale Regler, Einschwingvorgang, Optimierung, Rotierende und lineare Antriebe im Regelkreis.

FERTIGUNGS- UND BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe angeben;
  • Strichaufzählung
    für die Herstellung von mechatronischen Komponenten geeignete Bearbeitungsverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften angeben und sie normgerecht bezeichnen;
  • Strichaufzählung
    für gegebene Anforderungen geeignete Werkstoffe auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Fertigungsverfahren:

Urformen, Umformen, Trennen, Fügen.

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstoffe:

Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Einsatzbereiche, Normbezeichnungen, Werkstoffnummern. Verwendung der Werkstoffe. Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle, Legierungen.

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Gläser, Keramik, Halbleiterwerkstoffe, Sinterwerkstoffe. Verbundwerkstoffe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geeignete Verfahren zur Wärmebehandlung auswählen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Verfahren zur Oberflächenveredelung auswählen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Werkstoffprüfung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten und deren Bestückung anführen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Herstellung mechatronischer Komponenten:

Wärmebehandlung; Oberflächenbehandlung und -veredelung; Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Leiterplattenfertigung:

Fertigungs- und Bestückungsverfahren, verdrahtete und oberflächenmontierte Bauelemente.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge des Qualitätsmanagements anwenden und die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen eines Produktes auf sein Umfeld beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Formen der Produkthaftung und entsprechende Produktkennzeichnungen angeben;
  • Strichaufzählung
    geeignete Methoden im Produktentstehungs- und -Umsetzungsprozess einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Tauglichkeit von Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer betriebstechnischen Eignung analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätsmanagement:

Statistische Parameter und Methoden, Normen und Werkzeuge; Maschinen- und Anlagensicherheit.

Bereich Konstruktion – Produkthaftung:

Gesetze, CE-Kennzeichnung, Konformität.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Produktentwicklung und Prozessfähigkeit:

Methoden der Beurteilung und Risikoabschätzung.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Betriebliches Prozessmanagement:

Werkzeuge der Produktionsplanung und Steuerung.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätskontrolle:

Fertigungsqualität und Prüfmethodik; Prozesskontrolle, Dokumentation; Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Investitionsberechnung auswählen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektbezogene Kalkulation – Kostenrechnung und Kalkulation:

Plankostenrechnung, Erfolgsrechnung, Lebenszykluskosten; Produktkalkulation, Kalkulation von mechatronischen Projekten; Berechnung von Rationalisierungspotentialen durch mechatronische Projekte.

Bereich Projektbezogene Kalkulation – Investitionsrechnung:

Berechnungsverfahren, Amortisation.

FACHSPEZIFISCHE INFORMATIONSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    graphische Darstellungsmöglichkeiten für Abläufe beschreiben und ihre Symbole erklären;
  • Strichaufzählung
    Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Programme systematisch entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen, die wichtigsten Datentypen unterscheiden und auf Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Hard- und Software – Datenbanken:

Grundlagen von Datenbanksystemen. Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen; Einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.

Bereich Hard- und Software – Grundlagen der Entwicklungsumgebung:

Quellcode, Programm, Prozess, Debugging.

Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:

Grafische Entwurfswerkzeuge; Algorithmen; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären, Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Klassen im Rahmen objektorientierter Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung Software entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Softwareengineerings anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:

Dateizugriff; Prozeduren und Funktionen, Anwendungen im Fachgebiet.

Bereich Programmentwicklung – Objektorientierte Programmierung:

Konzept der Objektorientierung; Attribute, Methoden, Klassen und Objekte; einfache objektorientierte Programmierung, Anwendungen im Fachgebiet.

Bereich Programmentwicklung – Softwareengineering:

Entwicklungsprozess, Softwaredokumentation, Versionsverwaltung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Automatisierungssysteme und deren Komponenten benennen und klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende hardwarenahe Programme erstellen, testen und Fehler beheben.

Lehrstoff:

Bereich Hard- und Software – Datensicherung und Datensicherheit:

Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Automatisierungssysteme:

Einsatzgebiete von Mikrocontrollern und Speicherprogrammierbaren Steuerungen; Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, digitale Ein- und Ausgänge.

Bereich Programmentwicklung – hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:

Entwurf und Implementierung von grundlegenden Programmen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung planen, programmieren, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen;
  • Strichaufzählung
    Daten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Automatisierungssysteme parametrieren, programmieren;
  • Strichaufzählung
    Automatisierungssysteme programmieren, Prozessdaten visualisieren, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    analoge und digitale Signale als Prozessdaten deuten und die Kenngrößen von Prozess-Systemen angeben.

Lehrstoff:

Bereich Programmentwicklung – Hardwarenahe Programmierung von Automatisierungssystemen:

Einsatz der Peripherie, Standardisierte Schnittstellen, Steuern mit Automatisierungssystemen.

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Visualisierung:

Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    analoge und digitale Signale als Prozessdaten interpretieren und verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Daten analysieren und daraus Problemlösungen ableiten sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben, marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Automatisierung nennen und Unterschiede darstellen;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Feldbussystemen angeben.

Lehrstoff:

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Informationssysteme:

Kanalkapazität, Arten von Codes und Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Breitbandkommunikation.

Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Prozessdatentechnik:

Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Ebenen der Automatisierung. Analoge und digitale Signale; Signalverarbeitung. Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit).

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik:

Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Netzwerk-Komponenten.

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:

Grundlagen. Arten.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    integrierte informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen und diese konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    im Netzwerk und in Feldbussystemen auftretende Probleme identifizieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Netzwerk- und Feldbustechnik in mechatronischen Projekten einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:

Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme. Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen, Strategien zur Fehlersuche. Einsatz von Feldbussystemen in mechatronischen Systemen.

Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Industrienetzwerke:

Eigenschaften und Einsatzgebiete von Industrial Ethernet, Einsatz von Netzwerktechnik in mechatronischen Systemen.

KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache geometrische Formen mit geeigneten Abbildungsmethoden zeichnerisch eigenständig umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    geometrische Formen an technischen Objekten erkennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Grundlagen der Darstellenden Geometrie:

Projektion-Raumbilder, Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse. Raumkoordinaten- und Raumtransformationen.

Bereich Konstruktion – Fertigungszeichnungen von Bauteilen:

Darstellung, Schnitte, Maßstab, Bemaßung, Toleranzen, Bezeichnung technischer Oberflächen, Beschriftung; Herstellung von Skizzen und Werkzeichnungen mit der Hand und mit Rechnerunterstützung; Einführung in die Darstellung von Maschinenelementen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Zusammenstellungszeichnung von einfachen mechatronischen Baugruppen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenstellungszeichnung Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten;
  • Strichaufzählung
    normgerechte technische Zeichnungen von Bauteilen einfacher mechatronischer Baugruppen anfertigen.
 
Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – ISO-System für Grenzmaße und Passungen:

Begriffe, Toleranzen, Allgemeintoleranzen, Grundtoleranzen, Form- und Lagetoleranzen, Grenzabmaße, Passungen, Passungssysteme.

Bereich Konstruktion – Zusammenstellungszeichnung:

Konstruktion von Baugruppen sowie 3D-CAD systemgerechte Konstruktion.

Bereich Konstruktion – Fertigungszeichnungen von Bauteilen:

Detaillierte und vereinfachte Darstellung von Maschinenelementen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen

  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Auslegungen von einfachen mechatronischen Baugruppen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Computergestützte Konstruktion mechatronischer Baugruppen:

Auslegung und Darstellung von Maschinenelementen; Elektrische Schaltpläne in ein- und mehrpoliger Darstellung, Schaltschrankaufbau; Entwerfen, und Konstruieren von einfachen mechatronischen Baugruppen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Norm- und Herstellerdatenblättern sowie Katalogen von mechanischen, elektrischen bzw. elektronischen Komponenten arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsaufgaben selbstständig unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen ausführen;
  • Strichaufzählung
    technische Dokumentationen interpretieren und erstellen.
 
Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Computergestützter Konstruktion mechatronischer Baugruppen:

Entwurf von mechatronischen Baugruppen. Darstellung und Dokumentation durch computerunterstütztes Konstruieren.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:

Lastenheft – Pflichtenheft. Projektplanung, Projektdokumentation.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Konstruktionsmethoden und -strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    elektrische, elektronische, mechanische und fluidtechnische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren;
  • Strichaufzählung
    Baugruppen zu mechatronischen Anlagen selbstständig sowie in Teamarbeit kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die korrekte Verwendung von Materialien, Halbzeugen und Komponenten in Geräten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektmanagements anwenden und die Ergebnisse darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:

Entwurf, Konstruktion, Visualisierung, computerunterstützte Berechnung, Simulation und Dokumentation eines einfachen mechatronischen Systems.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:

Einführung in die Teamarbeit; Methoden zur Produktplanung, Lösungssuche und Beurteilung, Zeitpläne; Anlagen- und Maschinensicherheit, sicherheitsgerechte Konstruktion.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    selbstständig und in Teamarbeit mechatronische Komponenten und Systeme dimensionieren, optimieren und kombinieren und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und steuern.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion – Methodisches Konstruieren:

Konstruktion eines komplexen mechatronischen Systems, das alle wesentlichen Komponenten der Mechatronik enthält.

Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:

Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung.

LABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.3

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laborübungen

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen und erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Laborübungen:

Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.

Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.

Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.3

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Mess- und Prüftechnik:

Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.

Bereich Automatisierung:

Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung).

Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:

Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.

LABORATORIUM

Gemäß Stundentafel römisch eins.4

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laborübungen

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis unter Anleitung ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Messschaltungen aufbauen und Messungen durchführen.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum Kompetenzmodule 1 und 2 erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Laborübungen:

Sicherheitsvorschriften, Führung eines Übungsprotokolls, Schutzmaßnahmen. Übungen und Projekte zur Vertiefung der technischen Fachgegenstände. Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laborübungen

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und in Teamarbeit ausführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zu den Kompetenzmodulen und erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Laborübungen:

Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik.

Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.

Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Fachspezifische Informationstechnik“ sowie den Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend).

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Die Zuordnung der nachstehenden Werkstätten Kompetenzmodule 1 und 2 erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz

  • Strichaufzählung
    die möglichen Gefahren, die bei der Metallbearbeitung, Metall- und Kunststoffverbindungstechnik auftreten erkennen und kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen;
  • Strichaufzählung
    die Gefahren des elektrischen Stromes und Vorschriften und Konzepte des Elektroschutzes erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und die vorschriftsmäßige Abfallentsorgung erklären.

Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    anhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
  • Strichaufzählung
    lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile zu Baugruppen montieren.

Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundschaltungen der Haustechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    die Grundschaltungen der Steuerungstechnik erklären und können diese aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen fest verdrahteter und programmierbarer Steuerung erklären;
  • Strichaufzählung
    mit einer Klein-Steuerung (programmierbares Steuerrelais) einfache Steueraufgaben programmieren;
  • Strichaufzählung
    elektrische Systeme in Schaltschränken nach den sicherheitstechnischen Vorschriften installieren und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Bereich Sicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz:

Gefahren der Metallbearbeitung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen; Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen, Abfallentsorgung: Recycling und gesetzeskonforme Entsorgung von Problemstoffen, die in der Werkstätte anfallen.

Bereich Werkstoffbearbeitung und Montage:

Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden); Drehen und Fräsen mit konventionellen Werkzeugmaschinen; lösbare und nichtlösbare Verbindungen; Montage einfacher Baugruppen.

Bereich Installations-, Mess- und Steuerungstechnik:

Verbindungstechnik der Elektrotechnik (Klemm-, Quetsch- und Lötverbindungen); Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte); Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise); Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz); Realisierung von einfachen Steueraufgaben mittels Klein-Steuerungen; Systemaufbau (Schaltschränke) und Inbetriebnahme.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme einsetzen, bedienen und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren und Steuerungen zu mechatronischen Systemen verknüpfen und in Betrieb nehmen sowie Fehler im System detektieren und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    Maschinen der Fertigungs- und Montagetechnik programmieren, bedienen und warten.

Lehrstoff:

Die Zuordnung der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zu den Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bereich Mess- und Prüftechnik:

Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen; Aufbereitung und Protokollierung der Messdaten; Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.

Bereich Automatisierung:

Programmierung, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche und Reparatur mechatronischer Systeme (Maschinenelemente, Sensoren, Aktoren, Steuerung);

Bereich Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:

Arbeiten mit programmierbaren Fertigungs- und Montagesystemen.

TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Stundentafel römisch eins.2, Abschnitt B.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefung Gemäß Stundentafel römisch eins.1, römisch eins.2, römisch eins.3 und römisch eins.4. ROBOTIK UND HANDHABUNG – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Abläufe automatisieren, indem sie geeignete Komponenten auswählen und zu Systemen kombinieren;
  • Strichaufzählung
    einfache automatisierte Abläufe simulieren und programmieren.

Lehrstoff:

Bereich Handhabungstechnik:

Greiftechnik, Handlingmodule.

Bereich Robotik und Automatisierte Fertigungszellen:

Kinematik, Industriesensorik, Genauigkeit, Taktzeit, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik.

Bereich Handhabungssysteme:

Simulations- und Programmiertechniken.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Fertigungszellen normgerecht auslegen, programmieren, optimieren und warten;
  • Strichaufzählung
    umfangreiche Automatisierungsaufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungszelle:

Kooperation mehrerer programmierbarer Systeme, Taktzeitoptimierung, Sicherheitstechnik.

Bereich Robotik und Handhabungstechnik:

Sonderbauformen.

MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Messverfahren und Verfahren zur Signalwandlung vertiefend erklären;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Objekterkennung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Elektromagnetischen Verträglichkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Messtechniken der Elektromagnetischen Verträglichkeit verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden zum Entwerfen von Programmen für Steuerungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitstechnik bei Steuerungen bewerten und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik:

Optische Messtechnik, Messgeräte, Signalwandler. Objekterkennung, Bildverarbeitung. Sensoren für chemische Größen, biometrische Sensoren.

Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit:

Störstrahlung, Netzrückwirkung, elektrostatische Probleme, Messverfahren, Messgeräte.

Bereich Steuerungstechnik:

Methoden zum Programmentwurf in der Steuerungstechnik, Sicherheit in gesteuerten Systemen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Bausteine für digitale Regler entwerfen;
  • Strichaufzählung
    Regelkreise optimieren;
  • Strichaufzählung
    Modelle zur Beschreibung und Simulation von dynamischen Systemen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    fortgeschrittene Regelungskonzepte auslegen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Regelungstechnik:

Algorithmen für Bausteine digitaler Regler, Stellgrößenbegrenzung, Wind-up-Effekt. Optimierung, Gütekriterien. Modellbildung und Simulation, Linearisierung. Fuzzy-Regler, Mehrgrößenregler.

Bereich vermaschte Regelkreise:

Systematische Behandlung.

FACHSPEZIFISCHE INFORMATIONSTECHNIK – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Projekte mittels Mikrocontrollern realisieren;
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Hardware eines Automatisierungssystems eingrenzen und beheben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Interrupt-Quellen nennen und ihre softwaremäßige Bearbeitung realisieren;
  • Strichaufzählung
    Echtzeitbetriebssysteme beschreiben und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Mikrocontrollersysteme:

Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme eines Mikrocontrollersystems und dazugehöriger Peripherie. Interrupt, Interruptebenen, Interrupt-Programmierung.

Bereich Echtzeit Betriebssysteme:

Eigenschaften und Einsatzgebiete von Echtzeit Betriebssystemen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Leitsysteme bzw. Client-Server-Systeme konfigurieren und programmieren;
  • Strichaufzählung
    Prozessdaten – auch über das Web – verarbeiten und visualisieren.

Lehrstoff:

Bereich Webprogrammierung:

Erstellung einfacher Webseiten.

Bereich Realisierung komplexer Projekte:

Realisierung eines komplexen Projektes zur Prozessdatenverarbeitung und Visualisierung. Web-Programmierung.

ELEKTRONIK – VERTIEFUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    elektronische Schaltungen zur Signalanpassung und Aufbereitung entwerfen und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    Oszillatoren entwerfen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Abtastsystemen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren der Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen anwenden;
  • Strichaufzählung
    mittels integrierter Schaltungen elektronische Funktionsgruppen entwerfen und dimensionieren.

Lehrstoff:

Bereich Schwingungserzeugung:

Oszillatoren für digitale und analoge Anwendungen; Schwingungsstabilisierung, Schwingungen beliebiger Kurvenform.

Bereich Übertragungstechnik:

Zeitmultiplex- und Frequenzmultiplexverfahren. Modulationsverfahren. Störeinflüsse. Abtastsysteme.

Bereich Schaltungstechnik:

Gegenkopplung, Schaltungen für analoge und digitale Signalaufbereitung und -anpassung; Anwendung integrierter Schaltungen zur Signalaufbereitung und Leistungssteuerung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der leitungsgebundenen und drahtlosen Wellenausbreitung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren der Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Transistoren als Schalter für höhere Leistungen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Möglichkeiten der Leistungssteuerung im Wechsel- und Drehstromkreis anwendungsorientiert auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Übertragungstechnik:

Wellenausbreitung, drahtlose Informationsübertragung.

Bereich Transistor:

Ansteuerung, dynamisches Schaltverhalten, Verlustleistung, Schutz.

Bereich Leistungssteuerung:

Wellenpaketsteuerung, Phasenanschnittsteuerung, Oberwellen.

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4.

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. sowie

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. sowie

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/13

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.13 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MEDIEN römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

2

2

16

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

6

6

4

4

20

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

7

7

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

5

5

6

6

22

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes

-

22

22

24

24

92

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

33

33

33

33

155

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände der schulauto-

Semester

 

pflich-

 

nomen Ausbildungsschwerpunkte

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

B.1

Multimedia

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

6

6

4

4

20

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

7

7

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

5

5

6

6

22

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.2

Fotografie

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

6

6

4

4

20

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

7

7

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

5

5

6

6

22

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.3

Film

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

6

6

4

4

20

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

7

7

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

5

5

6

6

22

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.4

Animation

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

6

6

4

4

20

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

7

7

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

5

5

6

6

22

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.5

Gamedesign

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

6

6

4

4

20

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

7

7

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

5

5

6

6

22

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

2

2

4

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Technische Dokumentation

2

-

-

1

1

4

römisch eins

7.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MEDIEN römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

9

9

6

6

30

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

11

11

6

6

34

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

8

8

6

6

28

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

2

2

4

römisch eins

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes

32

32

28

28

120

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

31

31

132

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Ausbildungsschwerpunkte

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

B.1

Multimedia

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

9

9

6

6

30

römisch eins

2

Medientheorie und Kunstgeschichte

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

11

11

6

6

34

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

8

8

6

6

28

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

2

2

4

römisch eins

B.2

Fotografie

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

9

9

6

6

30

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

11

11

6

6

34

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

8

8

6

6

28

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

2

2

4

römisch eins

B.3

Film

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

9

9

6

6

30

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

11

11

6

6

34

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

8

8

6

6

28

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

2

2

4

römisch eins

B.4

Animation

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

9

9

6

6

30

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

11

11

6

6

34

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

8

8

6

6

28

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

2

2

4

römisch eins

B.5

Gamedesign

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

9

9

6

6

30

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

4

4

2

2

12

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

11

11

6

6

34

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

8

8

6

6

28

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

2

2

4

römisch eins

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Technische Dokumentation

-

-

1

1

2

römisch eins

7.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MEDIEN römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

2

2

-

-

16

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

-

-

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

3

3

2

2

3

3

16

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

3

3

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

2

2

2

2

5

5

18

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes

-

9

9

11

11

20

20

80

 

 

Gesamtsemesterwochenstunden-

zahl

23

20

20

20

20

20

20

143

 

 

Pflichtgegenstände der

 

 

Lehrver-

 

schulautonomen

 

 

pflich-

 

Ausbildungsschwerpunkte

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

B.1

Multimedia

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

3

3

2

2

3

3

16

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

3

3

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

2

2

2

2

5

5

18

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.2

Fotografie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

3

3

2

2

3

3

16

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

3

3

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

2

2

2

2

5

5

18

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.3

Film

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

3

3

2

2

3

3

16

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

3

3

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

2

2

2

2

5

5

18

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.4

Animation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

3

3

2

2

3

3

16

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

3

3

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

2

2

2

2

5

5

18

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.5

Gamedesign

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

-

3

3

2

2

3

3

16

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

3

3

4

4

22

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

-

2

2

2

2

5

5

18

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

6.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

2

2

4

römisch drei

7.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

D.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MEDIEN römisch eins.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

-

-

4

III/III

2.

Wirtschaft und Recht3

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

6

6

4

4

3

3

26

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

7

7

5

5

4

4

32

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

4

4

4

4

5

5

26

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes

17

17

17

17

20

20

108

 

 

Gesamtsemesterwochenstunden-zahl

18

18

20

20

22

22

120

 

 

Pflichtgegenstände der

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

schulautonomen

Semester

 

pflich-

 

Ausbildungsschwerpunkte

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

B.1

Multimedia

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

6

6

4

4

3

3

26

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

7

7

5

5

4

4

32

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

4

4

4

4

5

5

26

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.2

Fotografie

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

6

6

4

4

3

3

26

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

7

7

5

5

4

4

32

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

4

4

4

4

5

5

26

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.3

Film

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

6

6

4

4

3

3

26

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

7

7

5

5

4

4

32

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

4

4

4

4

5

5

26

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.4

Animation

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

6

6

4

4

3

3

26

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

7

7

5

5

4

4

32

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

4

4

4

4

5

5

26

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

B.5

Gamedesign

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie und angewandte Informatik4

6

6

4

4

3

3

26

römisch eins

2.

Medientheorie und Kunstgeschichte

-

-

2

2

2

2

8

römisch drei

3.

Mediengestaltung4

7

7

5

5

4

4

32

römisch zwei

4.

Medienproduktion4

4

4

4

4

5

5

26

römisch drei

5.

Medienprojekte4

-

-

-

-

4

4

8

römisch eins

6.

Medienwirtschaft

-

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

7.

Kommunikation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

6.

Technische Dokumentation

-

-

-

-

2

2

4

römisch eins

7.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

D.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Medien können auf Basis ihrer Ausbildung über die Wirkung von medialen Inhalten als Spezialistinnen und Spezialisten die Konzeption, Planung, Gestaltung und Herstellung von medialen Produkten bzw. Umsetzung von medialen Projekten, die der multimedialen Kommunikation bzw. Interaktion dienen, eigenständig durchführen. Zudem verfügen sie sowohl über handwerkliches, technisches und medientheoretisches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion in unterschiedlichen Medien zu entwickeln, vorzubereiten oder einzusetzen als auch über Kenntnisse der facheinschlägigen Normen, Gesetze und in der Kalkulation.

Sie werden in Kommunikationsbetrieben, Medienunternehmen, Werbeagenturen, Grafikstudios, Agenturen für Public Relations, Agenturen für multimediales Design wie zB Verlagen, Online-Verlagen, Fernsehanstalten, TV- und Filmstudios, Fotoateliers, Architekturbüros, Unternehmen der Telekommunikationsbranche und Softwarehäusern eingesetzt bzw. arbeiten als Fotografinnen und Fotografen, Filmgestalterinnen und Filmgestalter, Screendesigner/innen 3D-Artists, Kamerafrauen und Kameramänner (DOP), Videocutterinnen und Videocutter, Audiodesignerinnen und Audiodesigner, Illustratorinnen und Illustratoren, Mediendesignerinnen und Mediendesigner, Animationsdesignerinnen und Animationsdesigner, Gamedesignerinnen und Gamedesigner, Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des privaten bzw. öffentlichen Sektors, in musealen Einrichtungen, im Bereich der Forschung- und Entwicklung oder als Selbstständige bzw. in freiberuflicher Tätigkeit. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu typischen Aufgaben.

Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung; Produktion und Distribution von Massenmedien mit sich bringt und sind sich der Bedeutung von Qualität und Professionalität bewusst.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Medientechnologie und Angewandte Informatik:

Im Pflichtgegenstand Medientechnologie und Angewandte Informatik analysieren und entwickeln die Absolventinnen und Absolventen mit Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs komplexe Anwendungen. Sie analysieren komplexe technisch-wissenschaftliche Inhalte des Fachgebiets, können aus umfassenden Medienproduktionen heraus komplexe fachspezifischen Terminologien und Vorgänge analysieren sowie für neue Produktionen anwenden, analysieren und entwickeln für das Fachgebiet Technologien, Strukturen und Regelbedingungen, komplexe Prozesse und Workflows, verstehen fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen und analysieren fachspezifische Prozesse sowie Workflows aus Medienproduktionen heraus. Sie verstehen die facheinschlägigen Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme und können die facheinschlägigen Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion anwenden und analysieren sowie unterschiedliche Distributionskanäle, Medien und Logistikwege des Fachgebiets erklären.

Medientheorie und Kunstgeschichte:

Im Bereich Kunstgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Phänomene der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie analysieren sowie Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und argumentieren (ikonographische und ikonologische Einordnung). Sie haben Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen, können diese in der Beschreibung anwenden, verstehen die Historizität von Bedeutungen und Werten der Kunst und können sie anhand ausgewählter fachrelevanter Kunstwerke beurteilen und diskutieren. Weiters haben sie Grundkenntnisse der Geschichte und der Kategorien der Ästhetik, verstehen Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik und sind in der Lage, Interdependenzen von Inhalt und Form sowie Bedeutungen von kulturellen Normen und Werten, die einen Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung haben, zu erkennen.

Im Bereich Medientheorie kennen sie aktuelle Paradigmen der Medientheorie und Semiotik und können mit Hilfe ausgewählter Theoriekonzepte fachspezifische Medienphänomene analysieren. Sie kennen die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie, können ihr eigenes Mediennutzungsverhalten reflektieren, sind in der Lage fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang zu beschreiben und aktuelle Entwicklungen zu analysieren und können sich über soziale, wirtschaftliche, ethische und künstlerische Aspekte im fachspezifischen Kunst- und Medienbereich artikulieren.

Mediengestaltung:

Die Absolventinnen und Absolventen können komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren sowie deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln. Sie können unterschiedliche Arten der Wahrnehmung umfassend analysieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und Konsequenzen für komplexe Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis entwickeln. Sie können komplexe Produktionen entwickeln, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind. Sie kennen bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze und können diese für das eigene Werk anwenden. Ebenso kennen sie medienübergreifende Probleme der Kommunikation und können dazu Lösungsvorschläge entwickeln, komplexe Entwurfsprozesse durchführen, umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung entwickeln und die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten einsetzen. Ergebnisse können sie in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv sowie ort- und zielgruppengerecht aufbereitet präsentieren.

Medienproduktion:

Die Absolventinnen und Absolventen verstehen komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe und können diese projektspezifisch weiterentwickeln, um fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu realisieren, analysieren und reflektieren. Sie können die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen sowie die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren. Sie können fachspezifische Kommunikationsformen hinsichtlich eines optimalen Arbeitsklimas wählen, um einen effizienten Ablauf im Team zu gewährleisten.

Medienprojekte:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für komplexe inhaltliche Dimensionen anwenden. Sie können komplexe interdisziplinär Lösungen für redaktionelle, audiovisuelle und medienübergreifende Kommunikation entwickeln, die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren und unter Berücksichtigung der prozessualen, zeitlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen umsetzen, so dass sie den kulturellen, markt- und anwendungsorientierten Anforderungen entsprechen.

Medienwirtschaft:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik und können sie in Bezug zueinander setzen. Sie kennen den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Medienwirtschaft. Sie wissen, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen, kennen die Terminologie eines Marketingkonzepts, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen/Organisationen und können entsprechende kommunikative Werbe- und Markenbotschaften entwickeln. Sie können aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers eine effiziente Strategie entwickeln und auf dieser Basis ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht. Sie kennen Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings und können im Bereich Projektmanagement und Projektcontrolling tätig werden.

Sie kennen urheberrechtliche und datenschutzrechtliche berufsbezogene Materien sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen, das Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Persönlichkeitsschutz und können damit einhergehende Risiken erkennen.

Sie können selbstständig unter Einbeziehung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen eine Preiskalkulation vornehmen und kennen projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zugehörige Einreichungsformen und die branchenspezifischen Richtlinien für die Wettbewerbsteilnahme.

Kommunikation:

Die Absolventinnen und Absolventen können verbale und nonverbale Kommunikationsaufgaben wahrnehmen und gezielt, lösungsorientiert und branchenspezifisch zum Einsatz bringen. Sie können Inhalte und Botschaften medienadäquat aufbereiten und präsentieren.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitte B.1 bis B.5:

Alle oben genannten fachspezifischen Begriffe sowie verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich für den

Abschnitt B.1 – Ausbildungsschwerpunkt Multimedia

auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien.

Abschnitt B.2 – Ausbildungsschwerpunkt Fotografie

auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien.

Abschnitt B.3 – Ausbildungsschwerpunkt Film

auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

Abschnitt B.4 – Ausbildungsschwerpunkt Animation

auf Ton- und Videomaterial mit komplex bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination. Die Absolventinnen und Absolventen können im Team komplexe analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden, Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen, in einer Studioumgebung arbeiten und diese projektbezogen anpassen.

Abschnitt B.5 – Ausbildungsschwerpunkt Gamedesign

auf multimediale Projekte im Rahmen von Gamedesign. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur Spieleprogrammierung, Gameengines, 2D- und 3D-Entwurfs- und Animationssoftware sowie Audio- und Videoanwendungen. Die Absolventinnen und Absolventen können eine Spielidee von der Konzeptionierung bis zum getesteten Produkt realisieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel und der römisch eins.3 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“, „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel und der römisch eins.4 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge analysieren und das Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
  • Strichaufzählung
    aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projektangaben analysieren und das technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und optimieren.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kunstgeschichte benennen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Fachtermini im Bereich der Medien- und Kunstgeschichte benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen medialer Kommunikation benennen und erläutern.

Lehrstoff:

Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte. Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Grundlagen Medien- und Bildtheorie; Semiotik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fachtermini benennen und Kriterien und Zusammenhänge von Medien und Kunst erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen medialer Kommunikation erläutern und medientheoretische Diskurse führen.

Lehrstoff:

Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte. Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Medien- und Bildtheorie; Semiotik; grundlegende Funktionen medialer Systeme; mediale Wahrnehmungs- und Darstellungssysteme.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen.

Lehrstoff:

Spezifische Themen der Kunstgeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini.

Analysemethoden; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.

Zeichentheorie und Bildtheorie (Semiotik); kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; unterschiedliche medientheoretische Ansätze.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Paradigmen der Medientheorie und Semiotik analysieren und erläutern.

Lehrstoff:

Vernetzte Themen der Kunst- und Mediengeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; Analysemethoden; Wechselbeziehungen; kontextuelle Analyse medialer Beispiele; Medienreflexion.

MEDIENGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die mediale Gestaltung notwendigen Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.

Lehrstoff:

Technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.

Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.

Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen multimedialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Präsentation und Qualitätssicherung.

MEDIENPRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren.

Lehrstoff:

Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern; Zeit- und Ressourcenmanagement; erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe. Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.

Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
  • Strichaufzählung
    Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.

Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.

Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.

Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen medialer Produktionen, Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.

Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.

Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.

Marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; Komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.

MEDIENPROJEKTE Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon verstehen und können sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    erweiterte interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte gesamtheitlich durchgestaltete Projekte in Anwendung aller durchführungsrelevanten Bedingungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zielgerichtetheit und die Dialogfähigkeit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren.

Lehrstoff:

Grundlagen medialer Projekte, Medienprojekte wahrnehmen, an medialen Projekten teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Projektprozesse filtern.

Mehrdimensionale Entwurfsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien und Produktionsbedingungen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenoptimierung; Präsentations- und Qualitätsstrategien.

Umsetzung medialer Projekte, Medienprojekte erstellen, mehrdimensionale mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren).

Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte; Konzeptbasierende Auseinandersetzung mit fächerübergreifenden Medien; Ästhetik und Kommunikationsleistung.; Projektanalyse; audiovisuelle Projektrhetorik und Projektdramaturgie; Diskursrelationen zwischen Ton, Bild, Bewegung, Raum; Argumentationsaufbau und Argumentationslogik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    interdisziplinär Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die umfassend ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren und die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
  • Strichaufzählung
    umfassende, zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter anwendungsorientierten Anforderungen planen.

Lehrstoff:

Grundlagen medialer Projekte, Medienprojekte wahrnehmen, an medialen Projekten teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Projektprozesse filtern.

Transdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen.

Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätssicherheit; Transdisziplinäre Informationsformen; Zeit- und Konfliktmanagement.

Umsetzung medialer Projekte: Medienprojekte erstellen, mehrdimensionale mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.

Produktion transdisziplinärer Medienprojekte; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Qualitätsstrategien und -optimierung; Projektreflexion; Diskussionsführung; Zusammenfassen von Statements; Mediale Argumentationsunterstützung.

MEDIENWIRTSCHAFT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Marketings, der Werbung und der Kommunikationspolitik benennen und erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von fachspezifischen Arbeitsprozessen und des Projektmanagements benennen und erklären.

Lehrstoff:

Werbemittel; Werbeträger; Zielgruppe; Markenaufbau; Medienanalyse und –einsatz.

Projektplanung; ausbildungsspezifische Arbeitsprozesse; Aufbau- und Ablauforganisation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen berufsbezogene Aspekte sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und zugehörige Einreichungsformen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    das Wissen über Projektmanagement und Projektcontrolling anwenden.

Lehrstoff:

Berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen: Werkbegriff; Werkarten; Urheberrechte; Lizenzen; Werknutzung; Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen; sonstige einschlägige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Meinungs- und Pressefreiheit; Persönlichkeitsrechte; Förderstellen, Förderarten; Projektmanagement; Kalkulation; Einreichverfahren: Wettbewerbsarten; Wettbewerbsausschreibungen; Evaluierung.

KOMMUNIKATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der interpersonellen Kommunikation benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Konfliktmanagements zielgerichtet anwenden.

Lehrstoff:

Corporate Identity, Corporate Communication, Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft; Kommunikationstheorie, Gesprächsführung, Moderationstechnik, Bewerbungsgespräche, Mitarbeitergespräche, Kundengespräche, Briefing, Gruppendynamik, Konfliktmanagement.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Kommunikationspsychologie benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Vorträgen, Präsentationen und Gesprächen gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der medialen Präsentation und Kommunikation gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Kommunikationspsychologie, Rhetorik, Sprechtechnik, Körpersprache, Pitch, analoge Präsentationstechniken, digitale Präsentationtechniken, Selbstmarketing, Digital Publishing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.2. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
  • Strichaufzählung
    aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    mediale Technologien kennen und verstehen und die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten und marktübliche Betriebssysteme benennen, konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien; Angewandte Informatik: Hardware; Betriebssysteme; Software; Datensicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projektangaben analysieren und das erlernte technische Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    technische Grundlagen verstehen und innerhalb des Fachgebiets anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    technische Grundlagen umfassend verstehen und innerhalb des Fachgebiets anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische komplexe mediale Technologien analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.1.

MEDIENGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte analysieren und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.

Lehrstoff:

Grundlagen räumlicher Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.

Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    gestalterische und funktionale Konzepte anwenden;
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; Relation von Technologie und Gestaltung; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.

Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen multimedialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.

MEDIENPRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
  • Strichaufzählung
    mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Workflow Systemen bzw. Prozessabläufen umgehen und deren Konventionen und aktuellen grundlegenden Qualitätsanforderungen spezifisch erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern, Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe. Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren, Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.

Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
  • Strichaufzählung
    Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.

Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.

Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.

Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen medialer Produktionen, Medienprodukte wahrnehmen, an medialen Produktionen teilnehmen, diese zusammenhängend reflektieren und Produktionsprozesse filtern.

Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.

Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren.

Marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; Komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.1.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.1.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.1.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. B.1 Multimedia MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzend zum Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Multimedia und in multimedial relevanten Medien gebildet. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Multimedia, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf multimedial relevante Aspekte beziehen.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Produktion“ bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „facheinschlägige Software“ bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

B.2 Fotografie MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in der Fotografie und in fotografisch relevanten Medien gebildet. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Fotografie, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf fotografisch bzw. fotografisch-medial relevante Aspekte beziehen.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff facheinschlägige Software bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von fotografischen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

B.3 Film MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Film, Video, Audio und interaktive Medien gebildet.

Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Film, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf filmtheoretische bzw. multimediale Aspekte beziehen.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Technologien bezieht sich auf professionelle Programme und Geräte zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von audiovisuellen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

B.4 Animation MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: Compositing; 3D Software Anwendungen; Analoge und digitale Animationstechniken; Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Audio- und Videobearbeitung; Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: erweiterte Bild- und Bewegtbildbearbeitung; 3D Software Anwendungen; erweiterte 3D-Techniken; 2D und 3D Workflow; erweiterte Audio- und Videobearbeitung; Sound-Design; Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling-, Rigging- und Animationstechniken; erweiterter 2D und 3D Workflow; komplexe Audio- und Videobearbeitung; projektbezogenes Sound-Design; erweiterte Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Komplexe 2D Software Anwendungen: komplexe visuelle Effekte; professionelle Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling-, Rigging- und Animationstechniken; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; optimierte Workflows in Medienprojekten.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Filmgeschichte; Geschichte und Entwicklung des Animationsfilms; Film- und Medienanalyse; Grundlagen der Semiotik; Kommunikationsmodelle; Vertiefung Kunstgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts; Designtheorie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Vertiefende Film- und Medienanalyse; Grundlagen der dramaturgischen Bild- und Filmgestaltung; Semiotik; Kommunikationsmodelle; Bildcodes; Film-, und Animationsgeschichte; Designtheorie.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte; Filmgenre; Medialität.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Vertiefung Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Concept Art; Character Design; Environment Design; Handlungsvisualisierung; Storyboard; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Beatboard; Storyboard; Grundlagen der Dramaturgie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Set Design; Gestaltung einfacher Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.

Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie – Einführung in das Phänomen „Bewegtbild“; Vorstufen zum Drehbuch; Dramaturgische Modelle; Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Dramaturgie; Weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; Fortgeschrittene Techniken der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Gestaltung komplexer Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten; Gestaltung und Erstellung komplexer audiovisueller Animationskurzfilme in narrativer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Einführende 2D- und 3D-Animationsübungen; Anwenden der Animationsprinzipien.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation von 2D- und 3D-Animationen; Anwenden der Animationsprinzipien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation erweiterter 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung; Planung, Produktion und Integration visueller Effekte.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Planung, Produktion und Integration komplexer visueller Effekte.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.

Lehrstoff:

Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.

Lehrstoff:

Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der nationalen und internationalen Medienlandschaften erläutern;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Medienlandschaft Österreich und Europa; Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Drehgenehmigungen; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Modelle und Strategien der Finanzierung und Vermarktung von filmischen Produkten erläutern und diese in eine Konzeption einbetten;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen und branchenspezifischen Komponenten des Personalwesens erläutern und diese in einer Produktion berücksichtigen.

Lehrstoff:

Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright; Auftrags- und Coproduktion; Mitarbeiter/innenführung – „Teampsychologie“; Vermarktungsstrategien; Festival- und Wettbewerbseinreichungen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.

B.5 Gamedesign MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung; Hardwarekomponenten und Betriebssysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Audio in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    dynamische Audiosysteme einsetzen.

Lehrstoff:

Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    grundlegenden dramaturgischen Mittel für die Spielegestaltung erläutern und diese in der Spielkonzeption berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen, Storytelling in Computerspielen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen.

Lehrstoff:

Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen;
  • Strichaufzählung
    Spiele in einen wissenschaftlichen Kontext setzen.

Lehrstoff:

Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; digitale Spiele im Wissenschaftskontext; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    die Fachbegriffe und Werkzeuge für das 3D-Modeling benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit 2D-Raster-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Analoges Scribblen / Sketching; Grundbegriffe der 3D-Grafik; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Farbräume, DPI, etc.); Erstellung einfacher Arbeiten in Raster-Grafik-Software; Character- und Environmentdesign.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge zum Texturieren in 3D-Modeling-Software benennen und deren Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    in 3D-Modeling-Software erzeugte Modelle texturieren und die dafür notwendigen Vorbereitungen durchführen (zB UV-Mapping);
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden.

Lehrstoff:

Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Erstellung und Texturierung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Unterschied Vektorgrafik / Rastergrafik, etc.); Character- und Environmentdesign; Erstellung von Texturen für 3D-Modelle.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    3D-Modelle für den Einsatz in Game-Engines vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Materialien in Game-Engines einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen.

Lehrstoff:

Erstellung komplexerer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Vorbereitung von 3D-Modellen für den Einsatz in Game-Engines; Materialien in Game-Engines; Einsatz von Digital-Sculpting-Software; Workflow zur Erstellung und Verwendung von Displacement bzw. Normalmaps; Animation Principles; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    mit Digital-Sculpting-Software praktisch arbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Animationen für den Einsatz in Game-Engines erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Beleuchtungssystem in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Erstellung komplexerer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Verwendung von Digital-Sculpting-Software in Kombination mit 3D-Modeling-Software (High-Poly / Low-Poly – Workflow); Erstellung und Einsatz von Displacement bzw. Normalmaps in Game-Engines; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software und Verwendung der Animation in Game-Engines; Beleuchtungssysteme in Game-Engines.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsabläufe aus der Spiele-Entwicklung erläutern;
  • Strichaufzählung
    iterativ analoge Spiele bzw. Prototypen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Game-Design-Prinzipien erklären und praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine einfache, digitale Prototypen erstellen.

Lehrstoff:

Iterative Arbeitsweise; Game-Design-Grundlagen; Pen & Paper-Prototyping; Kennenlernen einer Game-Engine.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Tilemaps bzw. Spritesheets für den Einsatz in digitalen 2D-Spielen erzeugen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein digitales 2D-Spiel mit Animationen umsetzen.

Lehrstoff:

Prinzip und Erstellung von Tilemaps / Spritesheets; Einsatz von Game-Design-Prinzipien für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    ein agiles Projekt analysieren und managen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    ein agiles Projekt analysieren und managen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge beim Publishing erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation benennen, erläutern und können diese situationsadäquat einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise unterschiedlichster Marketingmaßnahmen verstehen und diese zielgruppengerecht nutzen.

Lehrstoff:

Game Publishing.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens in der Kreativwirtschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Führung eines branchenspezifischen Unternehmens erläutern;
  • Strichaufzählung
    Marketingmaßnahmen für den Spielebereich adäquat einsetzen.

Lehrstoff:

Qualitätsmanagement.

Pitching; Unternehmensgründung; Kalkulation; Budget/Finanzierung (Publisher, Crowdfunding ua.); Verträge; Distribution; Marktpräsenz; Recruiting.

Vertiefendes Marketing: Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien; Computerspiele als Werbeträger; Analyse spezifischer Zielgruppen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge analysieren und das Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
  • Strichaufzählung
    aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    das erlernte technische Grundlagenwissen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs verstehen und für eine einfache Produktion auswählen.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
  • Strichaufzählung
    aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.

Lehrstoff:

Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projektangaben analysieren und das erlernte technische Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    spezifische technische Zusammenhänge umfassend erklären und innerhalb des Fachgebiets analysieren.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische komplexe mediale Technologien analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kunstgeschichte benennen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Fachtermini im Bereich der Medien- und Kunstgeschichte benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen medialer Kommunikation benennen und erläutern.

Lehrstoff:

Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte.

Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Grundlagen Medien- und Bildtheorie; Semiotik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Fachtermini, Kriterien und Zusammenhänge von Medien und Kunst benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen medialer Kommunikation benennen und medientheoretische Diskurse führen.

Lehrstoff:

Merkmale der Kunstepochen; Fachtermini im Bereich der Kunst- und Mediengeschichte.

Wahrnehmungstheorien; Einführung in die Kommunikationstheorie; Medien- und Bildtheorie; Semiotik; grundlegende Funktionen medialer Systeme; mediale Wahrnehmungs- und Darstellungssysteme.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen.

Lehrstoff:

Spezifische Themen der Kunstgeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini.

Analysemethoden; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.

Zeichentheorie und Bildtheorie (Semiotik); kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; unterschiedliche medientheoretische Ansätze.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Phänomene der Kunst- und Mediengeschichte analysieren;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte und deren Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung analysieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Paradigmen der Medientheorie und Semiotik analysieren und erläutern.

Lehrstoff:

Vernetzte Themen der Kunst- und Mediengeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; Analysemethoden; Wechselbeziehungen; kontextuelle Analyse medialer Beispiele; Medienreflexion.

MEDIENGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte analysieren und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Projekte für einfache Verwendungszwecke gestalten.

Lehrstoff:

Grundlagen der Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.

Gestaltungsaufgaben für grundlegende fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigene und andere Werke beschreiben, deren Qualitäten erkennen und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse präsentieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Entwurfsprozesse durchführen und entwickeln Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.

Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.

Lehrstoff:

Technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.

Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.

Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen medialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.

MEDIENPRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    einfache fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung grundlegender Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette realisieren.

Lehrstoff:

Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Grundlegende technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Medienproduktionen erstellen; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb gegebener Bedingungen.

Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren.

Lehrstoff:

Planung medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.

Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; Komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
  • Strichaufzählung
    Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.

Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.

Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren; marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.

MEDIENPROJEKTE Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon verstehen und können sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    erweiterte interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte gesamtheitlich durchgestaltete Projekte in Anwendung aller durchführungsrelevanten Bedingungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zielgerichtetheit und die Dialogfähigkeit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren.

Lehrstoff:

Mehrdimensionale Entwurfsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien und Produktionsbedingungen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenoptimierung; Präsentations- und Qualitätsstrategien.

Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte; konzeptbasierende Auseinandersetzung mit fächerübergreifenden Medien; Ästhetik und Kommunikationsleistung; Projektanalyse; Audiovisuelle Projektrhetorik und Projektdramaturgie; Diskursrelationen zwischen Ton, Bild, Bewegung, Raum; Argumentationsaufbau und Argumentationslogik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    interdisziplinär Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die umfassend ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren und die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
  • Strichaufzählung
    umfassende, zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter anwendungsorientierten Anforderungen planen.

Lehrstoff:

Transdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen.

Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätssicherheit; Transdisziplinäre Informationsformen; Zeit- und Konfliktmanagement.

Produktion transdisziplinärer Medienprojekte; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Qualitätsstrategien und -optimierung; Projektreflexion; Diskussionsführung; Mediale Argumentationsunterstützung.

MEDIENWIRTSCHAFT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Marketings, der Werbung und der Kommunikationspolitik benennen, erläutern und sie in Bezug zueinander setzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von fachspezifischen Arbeitsprozessen und des Projektmanagements. benennen, analysieren und erläutern.

Lehrstoff:

Werbemittel; Werbeträger; Zielgruppe; Markenaufbau; Medienanalyse und -einsatz.

Projektplanung; ausbildungsspezifische Arbeitsprozesse; Aufbau- und Ablauforganisation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen berufsbezogene Aspekte sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und zugehörige Einreichungsformen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    das Wissen über Projektmanagement und Projektcontrolling anwenden.

Lehrstoff:

Berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen: Werkbegriff; Werkarten; Urheberrechte; Lizenzen; Werknutzung; Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen; sonstige einschlägige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Meinungs- und Pressefreiheit; Persönlichkeitsrechte; Förderstellen, Förderarten; Projektmanagement; Kalkulation; Einreichverfahren; Wettbewerbsarten; Wettbewerbsausschreibungen; Evaluierung.

KOMMUNIKATION

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der interpersonellen Kommunikation benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Spezifika klassischer und neuer Kommunikations- und Werbemittel zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Gesprächen gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Diskussionen, Briefings und Teamsitzungen gezielt leiten und koordinieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Konfliktmanagements zielgerichtet anwenden.

Lehrstoff:

Corporate Identity, Corporate Communication, Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft; Kommunikationstheorie, Gesprächsführung, Moderationstechnik, Bewerbungsgespräche, Mitarbeitergespräche, Kundengespräche, Briefing, Gruppendynamik, Konfliktmanagement.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Kommunikationspsychologie benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikationstechniken in Vorträgen, Präsentationen und Gesprächen gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der medialen Präsentation und Kommunikation gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Kommunikationspsychologie, Rhetorik, Sprechtechnik, Körpersprache, Pitch, analoge Präsentationstechniken, digitale Präsentationtechniken, Selbstmarketing, Digital Publishing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Medien- und Kreativwirtschaft.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.4. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
  • Strichaufzählung
    aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    mediale Technologien kennen und verstehen und die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten und marktübliche Betriebssysteme benennen, konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien; Angewandte Informatik: Hardware; Betriebssysteme; Software; Datensicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    das erlernte technische Grundlagenwissen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs verstehen und für eine einfache Produktion auswählen;
  • Strichaufzählung
    die technischen Grundlagen verstehen und können diese innerhalb des Fachgebiets anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren, fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären und einem einfachen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsaufträge analysieren und das erlernte Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs benennen, erklären und ihre wichtigsten Anwendungsparameter im Rahmen einfacher Arbeitsaufträge nutzen;
  • Strichaufzählung
    aus Ein- und Ausgabegeräten eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    mediale Technologien kennen und verstehen und die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären.

Lehrstoff:

Grundlagen Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: Grundlagen medialer Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien; Angewandte Informatik: Hardware; Betriebssysteme; Software; Datensicherung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projektangaben analysieren und das erlernte technische Grundlagenwissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Geräte, Prozesse und Workflows des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine einfache Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte technische Grundlagen verstehen und innerhalb des Fachgebiets anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projektangaben analysieren und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und eine geeignete Auswahl für eine komplexe Produktion treffen, begründen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    spezifische technische Zusammenhänge umfassend erklären und innerhalb des Fachgebiets analysieren.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen einem komplexen Arbeitsauftrag entsprechend einsetzen und für eigene Medienproduktionen optimal nutzen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Strukturen entwickeln und das erlernte technische Wissen in den unterschiedlichen Fachbereichen zielgerichtet zur Anwendung bringen;
  • Strichaufzählung
    spezifische Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs zielgerichtet einsetzen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische komplexe mediale Technologien analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Medientechnik und Medientechnologie; Programme und Workflows; fachspezifische Werkzeuge und Geräte: mediale Ein- und Ausgabegeräte; Anwendung medialer Geräte, Prozesse, Qualitätsmanagement, Systeme und Verfahren; fachspezifische Materialien.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.3.

MEDIENGESTALTUNG

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte analysieren und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Projekte für einfache Verwendungszwecke gestalten.

Lehrstoff:

Grundlagen der Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.

Gestaltungsaufgaben für grundlegende fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigene und andere Werke beschreiben, deren Qualitäten erkennen und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse präsentieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Entwurfsprozesse durchführen und entwickeln Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.

Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die für die mediale Gestaltung grundlegenden Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten und gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.

Lehrstoff:

Technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Gestaltung.

Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eigene und andere Werke beschreiben, analysieren, deren Qualitäten argumentieren und Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben.

Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis und Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    umfassende Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren;
  • Strichaufzählung
    medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und -reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren, deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionen, in denen gestalterische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln und Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren;
  • Strichaufzählung
    bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
  • Strichaufzählung
    medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein.

Lehrstoff:

Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen medialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage.

Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.

MEDIENPRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    einfache fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung grundlegender Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette realisieren;
  • Strichaufzählung
    mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Workflow Systemen bzw. Prozessabläufen umgehen.

Lehrstoff:

Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Grundlegende technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Medienproduktionen erstellen; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb gegebener Bedingungen.

Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung einfacher Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
  • Strichaufzählung
    mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Workflow Systemen bzw. Prozessabläufen umgehen und deren Konventionen und aktuellen grundlegenden Qualitätsanforderungen spezifisch erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Planung einfacher medialer Produktionen; Zeit- und Ressourcenmanagement; Erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Arbeitsvorbereitung; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und notwendige Aspekte aus anderen Fachgegenständen in Projekten zusammenführen, und Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; Medienspezifische Projektentwicklungen.

Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; Komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren und komplexe Workflow Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese reflektiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
  • Strichaufzählung
    Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung.

Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese projektspezifisch weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.

Lehrstoff:

Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung.

Umsetzung medialer Produktionen, Medienproduktionen erstellen, mediale Kompetenzen entwickeln und analysieren; marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; Qualitätskontrolle und Optimierung; komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.3.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.3.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B der Stundentafel römisch eins.3.

Pflichtgegenstände der schulautonomen Ausbildungsschwerpunkte Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. B.1 Multimedia MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzend zum Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Multimedia und in multimedial relevanten Medien gebildet. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Multimedia, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf multimedial relevante Aspekte beziehen.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Produktion“ bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „facheinschlägige Software“ bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

B.2 Fotografie MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in der Fotografie und in fotografisch relevanten Medien gebildet. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Fotografie, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf fotografisch bzw. fotografisch-medial relevante Aspekte beziehen.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff facheinschlägige Software bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von fotografischen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevante Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.

B.3 Film MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Programme bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Ergänzend zu Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Film, Video, Audio und interaktive Medien gebildet.

Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Film, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf filmtheoretische bzw. multimediale Aspekte beziehen.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Technologien bezieht sich auf professionelle Programme und Geräte zur spezifischen Erzeugung, Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf erweiterte interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff fachspezifische Produktion bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von audiovisuellen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff Medien und verwandte Begriffe wie medial beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B gemäß Stundentafel römisch eins.3 bzw. Stundentafel römisch eins.4 mit folgenden Ergänzungen:

Alle unter Abschnitt B genannten inhaltlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf audiovisuelle Projekte und auf interaktive bzw. multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.

B.4 Animation Gemäß Stundentafel römisch eins.3. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Grundlagen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Audio- und Videobearbeitung; Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen; Compositing; Grundlagen Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; 2D und 3D Workflow; erweiterte Audio- und Videobearbeitung; Sound-Design; Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen; Compositing: Farbkorrektur, Kameraführung, Effekte; Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken; erweiterter 2D und 3D Workflow; komplexe Audio- und Videobearbeitung; projektbezogenes Sound-Design; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Komplexe 2D Software Anwendungen: Visuelle Effekte; Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; komplexe Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Komplexe 2D Software Anwendungen: komplexe visuelle Effekte; professionelle Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; optimierte Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; optimierte Workflows in Medienprojekten.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE 

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Filmgeschichte; Geschichte und Entwicklung des Animationsfilms; Film- und Medienanalyse; Grundlagen der Semiotik; Kommunikationsmodelle; Vertiefung Kunstgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts; Designtheorie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Vertiefende Film- und Medienanalyse; Grundlagen der dramaturgischen Bild- und Filmgestaltung; Semiotik; Kommunikationsmodelle; Bildcodes; Film-, und Animationsgeschichte; Designtheorie.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte; Filmgenre; Medialität.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Vertiefung Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte.

MEDIENGESTALTUNG 

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Storyboard; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Grundlagen der Dramaturgie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe: 

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Beatboard; Storyboard; Grundlagen der Dramaturgie.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Gestaltung einfacher Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.

Vorstufen zum Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung in allen audiovisuellen Bereichen; Wesen und Gestaltung medienspezifischer Dramaturgie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Set Design; Gestaltung von Animationsprojekten in narrativer und experimenteller Form.

Dramaturgie; Grundlagen der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung; Weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; Fortgeschrittene Techniken der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Gestaltung komplexer Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten; Gestaltung und Erstellung komplexer audiovisueller Animationskurzfilme in narrativer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen. 

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Einführende 2D- und 3D Animationsübungen; Anwenden der Animationsprinzipien.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation von 2D- und 3D-Animationen; Anwenden der Animationsprinzipien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation erweiterter 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung; Planung, Produktion und Integration visueller Effekte.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Planung, Produktion und Integration komplexer visueller Effekte.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.

Lehrstoff:

Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.

Lehrstoff:

Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der nationalen und internationalen Medienlandschaften erläutern;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Medienlandschaft Österreich und Europa; Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Drehgenehmigungen; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Modelle und Strategien der Finanzierung und Vermarktung von filmischen Produkten erläutern und diese in eine Konzeption einbetten;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen und branchenspezifischen Komponenten des Personalwesens erläutern und diese in einer Produktion berücksichtigen.

Lehrstoff:

Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright; Auftrags- und Coproduktion; Mitarbeiter/innenführung – „Teampsychologie“; Vermarktungsstrategien; Festival- und Wettbewerbseinreichungen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.

B.4 Animation Gemäß Stundentafel römisch eins.4. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: Grundlagen Bild- und Bewegtbildbearbeitung; digitale Zeichenwerkzeuge; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Grundlagen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Grundlagen der Audio- und Videobearbeitung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Grundlagen Compositing; digitale Zeichenwerkzeuge; 3D Software Anwendungen; Grundlagen analoger und digitaler Animationstechniken; Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Audio- und Videobearbeitung; Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: erweiterte Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: einfache Farbkorrektur, Kameraführung, Effekte; Grundlagen Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; erweiterte 3D-Techniken; 2D und 3D Workflow; erweiterte Audio- und Videobearbeitung; Sound-Design; Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

2D Software Anwendungen: komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: Farbkorrektur, Kameraführung, Effekte; Grundlagen Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken; erweiterter 2D und 3D Workflow; komplexe Audio- und Videobearbeitung; projektbezogenes Sound-Design; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Komplexe 2D Software Anwendungen: Visuelle Effekte; Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; komplexe Workflows in Medienprojekten.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Komplexe 2D Software Anwendungen: komplexe visuelle Effekte; professionelle Studiotechnik; 3D Software Anwendungen; komplexe Modelling, Rigging und Animationstechniken und Effekte; komplexer 2D und 3D Workflow; optimierte Audio- und Videobearbeitung; optimierte Animationstechniken; Vertiefung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; optimierte Workflows in Medienprojekten.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE 

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Filmgeschichte; Geschichte und Entwicklung des Animationsfilms; Film- und Medienanalyse; Grundlagen der Semiotik; Kommunikationsmodelle; Vertiefung Kunstgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts; Designtheorie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Vertiefende Film- und Medienanalyse; Grundlagen der dramaturgischen Bild- und Filmgestaltung; Semiotik; Kommunikationsmodelle; Bildcodes; Film-, und Animationsgeschichte; Designtheorie.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte; Filmgenre; Medialität.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Vertiefung Film- und Medienanalyse; Emotionale Mediengestaltung – Analyse und Gestaltung; Dramaturgie; Wirkung und Funktionsweisen filmischer Erzählformate; Film-, und Animationsgeschichte.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung; Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Grundlagen der Illustration; Handlungsvisualisierung; Storyboard; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Grundlagen der Dramaturgie.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff: 

Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung; Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Aufbereitung eines audiovisuellen Entwurfsprozesses; Handlungsvisualisierung; Beatboard; Storyboard; Grundlagen der Dramaturgie.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Gestaltung einfacher Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.

Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie – Einführung in das Phänomen „Bewegtbild“; Vorstufen zum Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung in allen audiovisuellen Bereichen; Wesen und Gestaltung medienspezifischer Dramaturgie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff: 

Prinzipien der Animation; Gestaltung durch Bewegung; Illustration; Concept Art; Character Design; Environment Design; Set Design; Gestaltung von Animationsprojekten in narrativer und experimenteller Form.

Dramaturgische Modelle; Drehbuch; Dramaturgie; Grundlagen der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung; Weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; Fortgeschrittene Techniken der Gestaltung eines Animationsfilms im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Gestaltung komplexer Animationsprojekte in narrativer und experimenteller Form.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten; Gestaltung und Erstellung komplexer audiovisueller Animationskurzfilme in narrativer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen. 

MEDIENPRODUKTION

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe: 

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Einführende 2D- und 3D-Animationsübungen; Anwenden der Animationsprinzipien.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation von 2D- und 3D-Animationen; Anwenden der Animationsprinzipien.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation erweiterter 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Handlungsvisualisierung; Szenische Umsetzung; Planung, Produktion und Integration visueller Effekte.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die in Abschnitt B verwendeten Begrifflichkeiten „Fachspezifisch“, „facheinschlägig“, „Fachgebiet“, „Fachbereich und Medien“ beziehen sich auf Film, Video, Audio, Animation und Illustration.

Lehrstoff:

Planung, Produktion und Präsentation komplexer 2D- und 3D-Animationen; Planung, Produktion und Integration komplexer visueller Effekte.

MEDIENPROJEKTE

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.

Lehrstoff:

Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie audiovisueller Medien aus dem Fächerkanon und wenden diese in eigenen Medienprojekten an.

Lehrstoff:

Produktion audiovisueller Medienprojekte; Vertiefung 2D- und 3D-Animation; Visual Effects.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der nationalen und internationalen Medienlandschaften erläutern;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Medienlandschaft Österreich und Europa; Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Drehgenehmigungen; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Modelle und Strategien der Finanzierung und Vermarktung von filmischen Produkten erläutern und diese in eine Konzeption einbetten;
  • Strichaufzählung
    die organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen die für eine Filmproduktion notwendig sind erläutern und bei einer Planung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen und branchenspezifischen Komponenten des Personalwesens erläutern und diese in einer Produktion berücksichtigen.

Lehrstoff:

Filmproduktion; Animationsfilmproduktion; Strategien der Finanzierung: Förderanträge, Fördersysteme, Crowdfunding; Verträge; Urheberrecht – Copyright; Auftrags- und Coproduktion; Mitarbeiter/innenführung – „Teampsychologie“; Vermarktungsstrategien; Festival- und Wettbewerbseinreichungen.

KOMMUNIKATION

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.

B.5 Gamedesign Gemäß Stundentafel römisch eins.3. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung; Hardwarekomponenten und Betriebssysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine simple digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Audio in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Audio in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    dynamische Audiosysteme einsetzen.

Lehrstoff:

Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    dynamische Audiosysteme einsetzen.

Lehrstoff:

Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Spiels als kulturelles System. Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    grundlegenden dramaturgischen Mittel für die Spielegestaltung erläutern und diese in der Spielkonzeption berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen, Storytelling in Computerspielen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen.

Lehrstoff:

Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; wissenschaftliche Ausrichtungen; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen;
  • Strichaufzählung
    Spiele in einen wissenschaftlichen Kontext setzen.

Lehrstoff:

Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; wissenschaftliche Ausrichtungen; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge für das 3D-Modeling benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit 2D-Raster-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Analoges Scribblen / Sketching; Grundbegriffe der 3D-Grafik; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Farbräume, DPI, etc.); Erstellung einfacher Arbeiten in Raster-Grafik-Software; Character- und Environmentdesign.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge zum Texturieren in 3D-Modeling-Software benennen und deren Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    in 3D-Modeling-Software erzeugte Modelle texturieren und die dafür notwendigen Vorbereitungen durchführen (zB UV-Mapping);
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit 2D-Vektor-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung und Texturierung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Unterschied Vektorgrafik / Rastergrafik, etc.); Character- und Environmentdesign; Erstellung von Texturen für 3D-Modelle.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    3D-Modelle für den Einsatz in Game-Engines vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Materialien in Game-Engines einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    in einer Game-Engine einfache Partikeleffekte erzeugen.

Lehrstoff:

Erstellung 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Vorbereitung von 3D-Modellen für den Einsatz in Game-Engines; Importieren von 3D-Modellen in eine Game-Engine; Arbeiten mit Materialien in Game-Engines.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software komplexe Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    einfache Möglichkeiten eine Szene in der Game-Engine auszuleuchten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping einsetzen,

Lehrstoff:

Erstellung komplexer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Verwendung von Displacement- und Normalmaps.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Digital-Sculpting-Software praktisch arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen.

Lehrstoff:

Einsatz von Digital-Sculpting-Software; Workflow zur Erstellung und Verwendung von Displacement bzw. Normalmaps; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    einfache Animationen für den Einsatz in Game-Engines erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Licht und Renderern in 3D-Modeling-Software umgehen;
  • Strichaufzählung
    das Beleuchtungssystem in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software und Verwendung der Animation in Game-Engines; Beleuchtung in Game-Engines; Einfache Beleuchtungssysteme in 3D-Modeling-Software.

MEDIENPRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsabläufe aus der Spiele-Entwicklung erläutern;
  • Strichaufzählung
    iterativ analoge Spiele bzw. Prototypen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Game-Design-Prinzipien erklären und praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine einfache, digitale Prototypen erstellen.

Lehrstoff:

Iterative Arbeitsweise; Game-Design-Grundlagen; Pen & Paper-Prototyping; Kennenlernen einer Game-Engine.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Tilemaps bzw. Spritesheets für den Einsatz in digitalen 2D-Spielen erzeugen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein digitales 2D-Spiel mit Animationen umsetzen.

Lehrstoff:

Prinzip und Erstellung von Tilemaps / Spritesheets; Einsatz von Game-Design-Prinzipien für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    ein agiles Projekt analysieren und managen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    ein agiles Projekt analysieren und managen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge beim Publishing erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation benennen, erläutern und können diese situationsadäquat einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise unterschiedlichster Marketingmaßnahmen verstehen und können diese zielgruppengerecht nutzen.

Lehrstoff:

Game Publishing.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Führung eines Unternehmens erklären;
  • Strichaufzählung
    Marketingmaßnahmen für den Spielebereich adäquat einsetzen.

Lehrstoff:

Qualitätsmanagement; Pitching; Unternehmensgründung; Kalkulation; Budget/Finanzierung (Publisher, Crowdfunding ua.); Verträge; Distribution; Marktpräsenz; Recruiting.

Vertiefendes Marketing: Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien; Computerspiele als Werbeträger; Analyse spezifischer Zielgruppen.

KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.

B.5 Gamedesign Gemäß Stundentafel römisch eins.4. MEDIENTECHNOLOGIE UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung; Hardwarekomponenten und Betriebssysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    für die Computerspielentwicklung programmieren und wenden dies in praktischen Beispielen an.

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine simple digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Audio in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Game-Audio benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Audio in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Objektorientierte bzw. komponentenbasierte Spieleprogrammierung mit Game-Engines; Produktion von Game Audio für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    dynamische Audiosysteme einsetzen.

Lehrstoff:

Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel planen;
  • Strichaufzählung
    die Softwarearchitektur für ein digitales Spiel umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine digitale Spiele bzw. Prototypen produzieren;
  • Strichaufzählung
    dynamische Audiosysteme einsetzen.

Lehrstoff:

Planung und Umsetzung von Softwarearchitektur für digitale Spiele; Verwendung dynamischer Audiosysteme in Game-Engines.

MEDIENTHEORIE UND KUNSTGESCHICHTE

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Spielen darlegen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Beweggründe der menschlichen Natur hinsichtlich der Spielmotivation darlegen, erläutern und konzeptuell erfassen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und die Struktur von Spielen erläutern und in einfachen Spielekonzepten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    grundlegenden dramaturgischen Mittel für die Spielegestaltung erläutern und diese in der Spielkonzeption berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Spiels als kulturelles System; Historische Entwicklung von Spielen; Struktur von Spielen, Storytelling in Computerspielen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen.

Lehrstoff:

Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die soziokulturellen Aspekte der Spielegestaltung darlegen und diese im Gamedesign berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die pädagogischen und didaktischen Elemente des Spielens darlegen und bei der Gestaltung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren von Spielen analysieren und darlegen;
  • Strichaufzählung
    Spiele in einen wissenschaftlichen Kontext setzen.

Lehrstoff:

Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Spiel als Lernmedium, Serious Games; digitale Spiele im Wissenschaftskontext; Risiken; Entwicklungen und Innovationen in der Spieleindustrie.

MEDIENGESTALTUNG

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge für das 3D-Modeling benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit 2D-Raster-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Analoges Scribblen / Sketching; Grundbegriffe der 3D-Grafik; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Farbräume, DPI, etc.); Erstellung einfacher Arbeiten in Raster-Grafik-Software; Character- und Environmentdesign.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Fachbegriffe und Werkzeuge zum Texturieren in 3D-Modeling-Software benennen und deren Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    in 3D-Modeling-Software erzeugte Modelle texturieren und die dafür notwendigen Vorbereitungen durchführen (zB UV-Mapping);
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der 2D-Grafik benennen, erläutern und in einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit 2D-Vektor-Grafik-Software einfache Arbeiten umsetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen des 3D-Modelings; Erstellung und Texturierung einfacher 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Grundbegriffe der 2D-Grafik (zB Unterschied Vektorgrafik / Rastergrafik, etc.); Character- und Environmentdesign; Erstellung von Texturen für 3D-Modelle.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software komplexere Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    3D-Modelle für den Einsatz in Game-Engines vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Materialien in Game-Engines einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    in einer Game-Engine einfache Partikeleffekte erzeugen.

Lehrstoff:

Erstellung 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Vorbereitung von 3D-Modellen für den Einsatz in Game-Engines; Importieren von 3D-Modellen in eine Game-Engine; Arbeiten mit Materialien in Game-Engines.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software komplexe Modelle erzeugen;
  • Strichaufzählung
    einfache Möglichkeiten eine Szene in der Game-Engine auszuleuchten anwenden;
  • Strichaufzählung
    Digital-Sculpting, Displacement und Normalmapping einsetzen.

Lehrstoff:

Erstellung komplexer 3D-Modelle in 3D-Modeling-Software; Verwendung von Displacement- und Normalmaps.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Digital-Sculpting-Software praktisch arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit 3D-Modeling-Software einfache Animationen erstellen.

Lehrstoff:

Einsatz von Digital-Sculpting-Software; Workflow zur Erstellung und Verwendung von Displacement bzw. Normalmaps; Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    einfache Animationen für den Einsatz in Game-Engines erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Licht und Renderern in 3D-Modeling-Software umgehen;
  • Strichaufzählung
    das Beleuchtungssystem in einer Game-Engine einsetzen.

Lehrstoff:

Erstellung einfacher Animationen in 3D-Modeling-Software und Verwendung der Animation in Game-Engines; Beleuchtung in Game-Engines; Einfache Beleuchtungssysteme in 3D-Modeling-Software.

MEDIENPRODUKTION

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsabläufe aus der Spiele-Entwicklung erläutern;
  • Strichaufzählung
    iterativ analoge Spiele bzw. Prototypen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Game-Design-Prinzipien erklären und praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine einfache, digitale Prototypen erstellen.

Lehrstoff:

Grundlagen des (agilen) Projekt-Managements; Iterative Arbeitsweise; Game-Design-Grundlagen; Pen & Paper-Prototyping; Grundlagen des User-Centered-Design und der User-Experience-Evaluierung; Kennenlernen einer Game-Engine.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Tilemaps bzw. Spritesheets für den Einsatz in digitalen 2D-Spielen erzeugen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein digitales 2D-Spiel mit Animationen umsetzen.

Lehrstoff:

Iterative Arbeitsweise; Prinzip und Erstellung von Tilemaps / Spritesheets; Einsatz von Game-Design-Prinzipien für digitale Spiele.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein 3D-Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung einfacher 3D-Spiele mit Animation und Audio; Versionskontrolle in Spiele-Projekten; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer Game-Engine iterativ ein Spiel mit Animationen und Audio umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in einem mehrköpfigen Team unter Einsatz eines Versionskontrollsystems arbeiten;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit mehreren Teammitgliedern umsetzen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Umsetzung eines digitalen Spieles mit Animation und Audio; Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools; Projektbezogene Problemstellungen.

MEDIENPROJEKTE

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    ein agiles Projekt analysieren und managen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagement in Bezug auf die fach- und branchenspezifische Anwendung erläutern;
  • Strichaufzählung
    ein agiles Projekt analysieren und managen.

Lehrstoff:

Planung, Konzeption und Begleitung kleiner Spieleprojekte. Praktischer Einsatz von Projektmanagement-Tools.

MEDIENWIRTSCHAFT

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge beim Publishing erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation benennen, erläutern und können diese situationsadäquat einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise unterschiedlichster Marketingmaßnahmen verstehen und können diese zielgruppengerecht nutzen.

Lehrstoff:

Game Publishing.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen für die Gründung eines Unternehmens erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Führung eines Unternehmens erklären;
  • Strichaufzählung
    Marketingmaßnahmen für den Spielebereich adäquat einsetzen.

Lehrstoff:

Qualitätsmanagement; Pitching; Unternehmensgründung; Kalkulation; Budget/Finanzierung (Publisher, Crowdfunding ua.); Verträge; Distribution; Marktpräsenz; Recruiting.

Vertiefendes Marketing: Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien; Computerspiele als Werbeträger; Analyse spezifischer Zielgruppen.

KOMMUNIKATION

Siehe das gleichnamige Pflichtmodul in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Pitches für Publisher und Produzenten aufbereiten.

Lehrstoff:

Investoren- und Publisherpitch. Wettbewerbspräsentationen, Diskussionen, Portfolio und Öffentlichkeitsarbeit.

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/14

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.14 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MEDIENINGENIEURE UND PRINTMANAGEMENT römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

3

3

20

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

7.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie

-

2

2

4

4

12

römisch eins

2.

Materialkunde und Qualitätssicherung4

-

3

3

4

4

14

römisch eins

3.

Mediengestaltung4

-

4

4

2

2

12

römisch zwei

4.

Medieninformatik und Datentechnik4

-

2

2

2

2

8

römisch eins

5.

Medienproduktion5

-

4

4

4

4

16

römisch drei bzw. römisch vier

6.

Medienprojekt4

-

-

-

4

4

8

römisch eins

7.

Medienwirtschaft

-

6

6

6

6

24

römisch zwei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

33

33

36

36

161

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

2

römisch drei

7.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier bezieht sich auf den Bereich „Werkstätte“.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR MEDIENINGENIEURE UND PRINTMANAGEMENT römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Medientechnologie

4

4

7

7

22

römisch eins

2.

Materialkunde und Qualitätssicherung4

5

5

4

4

18

römisch eins

3.

Mediengestaltung4

4

4

2

2

12

römisch zwei

4.

Medieninformatik und Datentechnik4

2

2

2

2

8

römisch eins

5.

Medienproduktion5

8

8

4

4

24

römisch drei bzw. römisch vier

6.

Medienprojekt4

-

-

4

4

8

römisch eins

7.

Medienwirtschaft

6

6

6

6

24

römisch zwei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

32

32

32

32

128

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentations-technik

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier bezieht sich auf den Bereich „Werkstätte“.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Medieningenieure und Printmanagement können ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der Printmedien und im Bereich der Medientechnik und Medienvernetzung ausführen. Sie sind in der Lage, technisch neuartige Aufgaben zu lösen und auf Produkte umzusetzen. Dabei sind sie kompetent, vielfältige und nicht vorhersehbare Probleme bzw. Störungen im spezialisierten und arbeitsteiligen Berufsalltag zu lösen. In diesem Zusammenhang stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Integration, Programmierung, Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen der Druck- und Medienbranche im Vordergrund. Auch können die Absolventinnen und Absolventen komplexe neuartige Projekte managen, zugehörige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowie für dieses Umfeld die Verantwortung übernehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen als Spezialistinnen und Spezialisten für Medienprodukte die Erstellung von Ausgabedaten für einen Mediencluster aus verschiedenen Print- und elektronischen Medien. Sie weisen dabei fortgeschrittene Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Technik, Gestaltung, Wirtschaft und Ökologie im Medienbereich auf.

Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten als Medieningenieurinnen und Medieningenieure in Verlagen, Druckereien, Medienhäusern, Agenturen, Druckvorstufenbetrieben, Verpackungsbetrieben sowie in der Zulieferindustrie, etc. in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Sie sind oft in Positionen des mittleren Managements der Medienbranche tätig.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Medientechnologie und Qualitätssicherung:

Im Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen, Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendungen im Fachbereich erklären und bei Anwendungen analysieren.

Im Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches können die Absolventinnen und Absolventen die breiten Anwendungsmöglichkeiten des Farbmanagements auf konkrete Aufgaben und Problemfälle anwenden sowie (Farb-)Fehler analysieren und dokumentieren. Sie können die physikalischen, chemischen und mathematischen Modelle sowie technischen Phänomene und deren Anwendungen im Fachbereich erklären und analysieren, die Automatisierungstechnik im Bereich Print-, und Verpackungstechnik erklären sowie auf konkrete Ereignisse anwenden, Prozesse und die ökologischen Auswirkungen von Druck- und Medientechnologien erkennen sowie aktuelle Entwicklungen einschätzen und aufgrund der ökologischen Zusammenhänge facheinschlägige Berechnungen und Dokumentationen durchführen sowie Beziehungen und Geräte der Cross Media Publikation erklären.

Materialkunde und Qualität:

Im Bereich Material und Materialanwendung können die Absolventinnen und Absolventen allgemeine (zellstoffbasierende) und spezielle Bedruckstoffe sowie innovative Verpackungsmaterialien auf Aufgabenstellungen auswählen, deren Qualität beurteilen und die Anwendung analysieren, den Aufbau, die Zusammensetzung und die Herstellung von branchenüblichen Bedruckstoffen analysieren und bei konkreten Fragestellungen erklären, die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung, deren Hilfsstoffe, die Bedruckstoffaufbereitung, Veredelungsprozesse sowie Recyclingprozesse erklären und deren Bedeutung bei Aufträgen berücksichtigen sowie Material- und Produktionsfehler analysieren, messtechnisch nachvollziehen und zugehörige Lösungen entwickeln.

Im Bereich Qualitätssicherung und -management können die Absolventinnen und Absolventen Labor, Mess- und Prüfgeräte zur Qualitätssicherung bedienen und anwenden, die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren sowie die Reglements von QM-Systeme, Normen, Fehleranalysen und QM-Techniken auf eine konkrete Betriebs- oder Prozesssituation anwenden.

Mediengestaltung:

Im Bereich Grafikdesign können die Absolventinnen und Absolventen unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen Produktdesigns des Print- und Screen-Bereiches analysieren und gestalten sowie zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien erarbeiten.

Im Bereich Gestaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches selbstständig erstellen, Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren und gestalten, Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen, nach Vorgaben (zB Corporate Designs) gestalterische Designs im Verhältnis zu produktionstechnischen Möglichkeiten analysieren und umsetzen sowie Medienprodukte für die interaktive Nutzung konzipieren und aufbereiten.

Im Bereich Medienwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Software-Tools zielgerichtet einsetzen.

Im Bereich Medientheorie und -analyse können die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden, etc. verstehen und diese umsetzen, kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und gezielt einsetzen sowie die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und anwenden.

Medieninformatik und Datentechniklabor:

Im Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte können die Absolventinnen und Absolventen Web-to-Print-Systemtechniken verstehen, erklären und ansatzweise anwenden, auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen und medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.

Im Bereich Database Publishing können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenbereiche in CMS erkennen, strukturieren, definieren und anwenden, Layouts den Anforderungen anpassen und auf Usability prüfen sowie entwickelte Systeme und Strukturen warten und auf aktuelle Versionen anpassen.

Im Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit können die Absolventinnen und Absolventen einfache Netzwerke planen, Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten und einkaufen sowie bauliche Maßnahmen für den optimalen Netzwerkaufbau analysieren und vorgeben.

Im Bereich Onlinemedien können die Absolventinnen und Absolventen datenbanktechnische Aufgaben realisieren, in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen, Datentypen sowie Objekte erstellen und anwenden, Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen und anwenden, Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen anwenden, Datenbanksysteme und -tools für aktuelle Problemstellungen anwenden sowie Programmdokumentationen erfassen und erstellen.

Medienproduktion:

Im Bereich Produktionsberatung können die Absolventinnen und Absolventen Kundinnen und Kunden bei der Erstellung von Medienprodukten produktionstechnisch professionell beraten, die Herstellungskosten für Medienprodukte kalkulieren und Offerte erstellen.

Im Bereich Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen die Produktion von unterschiedlichen Medienprodukten planen und steuern, verstehen deren Interaktion und können branchenübliche Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware professionell nutzen.

Im Bereich Produktionsumsetzung und -technik können die Absolventinnen und Absolventen interaktive Medienprodukte realisieren, Druckaufträge verfahrensspezifisch durchführen und automatisieren, Produktionsprozesse optimieren und standardisieren, die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie einsetzen, Verpackungsprodukte strukturell und grafisch designen sowie verfahrensspezifisch umsetzen und Datenbanken für die automatisierte Medienerstellung einsetzen.

Im Bereich Produktionskontrolle und -qualität können die Absolventinnen und Absolventen Mediendaten überprüfen, optimieren und zertifizieren.

Medienprojekt:

Im Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr können die Absolventinnen und Absolventen den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit den Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen sowie allfällige Reklamationen entgegennehmen und zielorientiert lösen.

Im Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig Gestaltungsentwürfe für Medienprojekte erarbeiten und mit branchentypischen Anwendungsprogrammen umsetzen, Arbeitsabläufe entwickeln, automatisieren und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren sowie Projektmanagement-Methoden anwenden.

Im Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung können die Absolventinnen und Absolventen die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren sowie Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen, produzieren und mit Workflow automatisieren.

Im Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion können die Absolventinnen und Absolventen Verpackungsprojekte hinsichtlich Funktionalität, Materialien, Zusatznutzen und Veredelungen konzipieren sowie an Hand von Dummys und Mockups für Kundinnen und Kunden präsentieren und verfahrenstechnisch produzieren.

Medienwirtschaft:

Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen eine auftragsbezogene Nachkalkulation im Vergleich zur Vorkalkulation analysieren und Kennzahlenanalysen sowohl hinsichtlich Leistungskatalog als auch bezüglich Nutzungs- und Beschäftigungsgrad interpretieren.

Im Bereich Investition und Finanzierung können die Absolventinnen und Absolventen das Monatsergebnis erstellen, analysieren und daraus Maßnahmen ableiten, den Jahresabschluss analysieren und interpretieren, statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden durchführen sowie auf Basis der Ergebnisse Entscheidungen treffen und grundlegende Formen der Finanzierung vergleichend beurteilen.

Im Bereich Marketing können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen und einen Marketingplan entwickeln.

Im Bereich Unternehmensführung können die Absolventinnen und Absolventen einen branchenspezifischen Businessplan erstellen, Simulationen berechnen, unternehmensrelevante Entscheidungen treffen und betriebswirtschaftliche Entscheidungen optimal an die Anforderungen des Marktes mit Hilfe eines Marketingplans ausrichten.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis MEDIENTECHNOLOGIE

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren

  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen von digitalen Bebilderungsverfahren (CtP etc.) inklusive Rasterimageprozessoren verstehen.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachgebietsbezogene physikalische Zusammenhänge verstehen und rechnerisch abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die physikalisch-chemischen und die technischen Voraussetzungen für die Druckverfahren verstehen und angeben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Farbverarbeitung im Druckprozess (inkl. Rastertechnologie etc.) verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge von Kalkulation, Vorstufe, Produktion und Kontrolle erkennen;
  • Strichaufzählung
    generelle Prozesse und Geräte des Cross-Media-Publishings verstehen;
  • Strichaufzählung
    Messverfahren, Messtechniken und Dokumentationstechniken kennen, benennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:

Plattentechnologien, Rastertechnologie, Druckkennlinie, Farbräume.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:

Projektionen, Risse, Perspektiven, Technische Zeichnungen, Oberflächenzerlegungen für Verpackungsaufgaben, 3D-CAD-Software. Lichttechnik, Geometrische Optik, Grundlagen der Elektrotechnik. Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess (Testformen etc.).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren

  • Strichaufzählung
    Grundlagen und wichtige Bauteile der Elektronik benennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Prinzipien und Bauteile der Optik benennen und verstehen.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge und Anwendungen des Farbmanagements verstehen;
  • Strichaufzählung
    generelle Vorgaben der Prozessstandards im Druckbereich verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende fachgebietsbezogene physikalische und chemische Zusammenhänge rechnerisch abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
  • Strichaufzählung
    Medienein- und -ausgabegeräte in ihrer Funktion verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Erfordernisse für die Einbindung neuer Maschinen hinsichtlich Elektrotechnik, Pneumatik, etc. berücksichtigen und planen.

Lehrstoff:

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:

Foto-, Video- und Audiogeräte. Multimediasysteme, Lasertechnik, mobile Endgeräte. Elektronik, Optik.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:

Workflowsteuerungssysteme, Farbmanagement, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie, RIP- und Rastertechnologie.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren

  • Strichaufzählung
    moderne und weiterführende Geräte für die Mess-, Prüf- und Analysenmethoden benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Spezialfälle der Automatisierungstechnik im Bereich der Druck- und Verpackungstechnik benennen;
  • Strichaufzählung
    bedeutende Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
  • Strichaufzählung
    Medienein- und -ausgabegeräte in ihrer Funktion verstehen;
  • Strichaufzählung
    weitergehende Erfordernisse für die Einbindung neuer Maschinen hinsichtlich Elektrotechnik, Pneumatik etc. berücksichtigen und planen.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches

  • Strichaufzählung
    Farbmanagementsysteme verstehen und computerunterstützt an weiterführenden Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    drucktechnische Workflowsteuerung sowie weitere Automatisierungstools als auch die Anbindung neuer Geräte in den Workflowprozess verstehen;
  • Strichaufzählung
    allgemeine ökologische Zusammenhänge verstehen sowie ökologische Berechnungen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dokumentationen aus dem Fachgebiet kennen;
  • Strichaufzählung
    theoretische Zusammenhänge und Berechnungsmethoden des Fachgebietes verstehen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Schallschutz und Akustik im Druck- und Medienbereich verstehen;
  • Strichaufzählung
    Spezialbauteile, Spezialmaterialien und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
  • Strichaufzählung
    generelle Funktionen und Anwendungen von multimedialen Systemen im Medientechnikbereich verstehen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Fachgebiet recherchieren und verstehen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte physikalische, chemische und technische Phänomene benennen, erklären, analysieren und lösungsorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    beispielhafte mathematische Simulationen und Modelle nachvollziehen;
  • Strichaufzählung
    generelle Logistikanwendungen im Bereich eines Medienbetriebes verstehen;
  • Strichaufzählung
    Cross-Media Anwendungen und Verfahren verstehen;
  • Strichaufzählung
    generelle Entwicklungen in der Medienbranche erkennen und fachlich kritisch hinterfragen.

Lehrstoff:

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:

Multimediasysteme, Lasertechnik, mobile Endgeräte, Holografie. Tiefdruck/Flexodruck; Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Weiterverarbeitung.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:

Verpackungssysteme und –logistik (Verpackungsdrucktechnik, Automatisierungstechniken, Arbeitsplatzergonomie, Sicherheitsmerkmale, Robotertechnik).

Technische wissenschaftliche Prozesse (Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken, Akustik, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Energieeffizienz, Simulationen).

Holografische Verfahren und Aufbauten, Farbstoff- und Pigmentprüfungen, Prüfung von funktionalen Drucken, Prüfung von Reklamationsfällen, Messungen von Multimedia- und IKT Systemen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren

  • Strichaufzählung
    weiterführende Spezialbauteile, Spezialmaterialien und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
  • Strichaufzählung
    spezielle Funktionen und Anwendungen von multimedialen Systemen im Medientechnikbereich verstehen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle und spezielle Entwicklungen im Fachgebiet recherchieren und verstehen.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches

  • Strichaufzählung
    spezielle physikalische, chemische und technische Phänomene benennen, erklären, analysieren und lösungsorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    beispielhafte fachbezogene mathematische Simulationen und Modelle nachvollziehen;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene ökologische Zusammenhänge verstehen sowie weiterführende ökologische Berechnungen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dokumentationen aus dem Fachgebiet anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele und Problemstellungen der Verpackungsdrucktechnologie verstehen;
  • Strichaufzählung
    Logistikanwendungen im Bereich eines Medienbetriebes verstehen;
  • Strichaufzählung
    moderne Cross-Media Anwendungen und Verfahren verstehen;
  • Strichaufzählung
    moderne und aktuelle Entwicklungen in der Medienbranche erkennen und fachlich kritisch hinterfragen.

Lehrstoff:

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:

Holografie, Lasertechnik, Multimediasysteme, mobile Endgeräte. Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken.

Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches:

Technische wissenschaftliche Prozesse (Multimedia, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Simulationen).

Verpackungssysteme und –logistik (Verpackungsdrucktechnik, Praxisbeispiele, Sicherheitstechnik, Fälschungssicherheit, Logistiksysteme).

MEDIENTECHNOLOGIE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren

  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der gängigen Druckverfahren samt zugehörigem Workflow benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsbereiche der unterschiedlichen Druckverfahren unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    einzelne technische Bauteile von Druckmaschinen und facheinschlägigen Geräten benennen;
  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen von digitalen Bebilderungsverfahren (CtP etc.) inklusive Rasterimageprozessoren verstehen;
  • Strichaufzählung
    die häufigsten Geräte der Medientechnik in ihrer Funktion verstehen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Kleingeräten und industriellen Geräten angeben;
  • Strichaufzählung
    Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von elektronischen Medien und Printmedien angeben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Farbverarbeitung im Druckprozess (inkl. Rastertechnologie etc.) verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Geräte der Medientechnik in ihrer Funktion sowie deren spezifische Einsatzgebiete verstehen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Kleingeräten und industriellen Geräten verstehen;
  • Strichaufzählung
    Messverfahren, Messtechniken und Dokumentationstechniken kennen, benennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:

Workflow einer Druckerei, Druckverfahren, Druckmaschinen, Geräte der Medienerfassung und -verarbeitung, Überblick historische Entwicklung der Printtechnologie.

Druckmaschinen, Endfertigungsmaschinen, digitale Bebilderungssysteme, Raster Image Prozessor.

Plattentechnologien, Rastertechnologie, Druckkennlinie, Farbräume.

Technische wissenschaftliche Prozesse (Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess – Testformen etc.).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren

  • Strichaufzählung
    Druckverfahren in deren Prinzipien und technischer Umsetzung sowie der Anwendungen kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches;
  • Strichaufzählung
    die generellen ökologischen Auswirkungen von Drucktechnologien erkennen und aktuelle Entwicklungen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge und Anwendungen des Farbmanagements verstehen;
  • Strichaufzählung
    generelle Vorgaben der Prozessstandards im Druckbereich verstehen;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Workflowsysteme verstehen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Technik und Logistik von Verpackungssystemen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Technik und Logistik von Verpackungssystemen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Automatisierungstechnik im Bereich der Druck- und Verpackungstechnik benennen;
  • Strichaufzählung
    drucktechnische Workflowsteuerung sowie weitere generelle Automatisierungstools als auch die Anbindung neuer Geräte in den Workflowprozess verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende theoretische Zusammenhänge und Berechnungsmethoden des Fachgebietes verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren:

Druckmaschinen, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte.

Technische wissenschaftliche Prozesse (Farbmanagement, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie).

MATERIALKUNDE UND QUALITÄTSSICHERUNG

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Material und Materialanwendung

  • Strichaufzählung
    gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes differenzieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Werkstoffe, Bauteile sowie Fertigungs- und Bearbeitungsverfahren benennen und verstehen.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge und Begriffe der optischen Dichte- und Farbmessung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wissenschaftlich-technische Dokumentation an einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Papierprüfung verstehen und an Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Messtheorie an Basisbeispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    eine anerkannte Dokumentation von Versuchsergebnissen durchführen.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der QM- Systeme benennen;
  • Strichaufzählung
    Normen, Fehleranalyse- und QM-Techniken benennen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
  • Strichaufzählung
    die theoretischen und mathematischen Grundlagen der Densitometrie und Farbmetrik verstehen sowie an einfachen Fällen anwenden;
  • Strichaufzählung
    generelle Prinzipien der Fehleranalyse erklären und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Überblick Papierherstellung, Rohstoffe, Zellstoff, Papierdaten, Druckfarben.

Rohstoffbeschaffung, Zellstoffherstellung, Papierproduktionsprozesse.

Papierveredelungsprozesse, Papierverbundstoffe, Plattentechnologien, Klebstoffe.

Workflow einer Druckerei, Druckverfahren, Druckmaschinen, Messgeräte, Geräte der Medienerfassung und -verarbeitung, Überblick historische Entwicklung der Printtechnologie.

Festigkeitsberechnungen, Werkstoffe, Bearbeitungsverfahren.

Projektionen, Technische Zeichnungen, Oberflächenzerlegungen für Verpackungsaufgaben, 3D-CAD-Software.

Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess (Testformen etc.), Feuchtmittelprüfung, Wasserqualitätsprüfung, Druckkennlinie, Farbräume.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Material und Materialanwendung

  • Strichaufzählung
    die Rohstoffe, Halbzeuge, Zwischenmaterialien, Materialien und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen;
  • Strichaufzählung
    gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes analysieren und auftragsspezifisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Materialien und Verfahren der Druckplattentechnologie sowie der Druckformenherstellung für Sonderarbeiten differenzieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften von Materialien in der Druck- und Medientechnik benennen sowie Prüfverfahren angeben;
  • Strichaufzählung
    die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung und -aufbereitung sowie Fehler und deren Ursachen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Papierherstellung und -veredelungen versuchsweise durchführen und für entsprechende Aufträge Qualitätskriterien erstellen.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    die optische Dichte- und Farbmessung an einfachen Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die generelle wissenschaftlich-technische Dokumentation erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Papierprüfung verstehen und an praxisnahen Fällen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Papierherstellung versuchsweise durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine anerkannte Dokumentation von Versuchsergebnissen durchführen.

Bereich Qualitätssicherung und –Management

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der PM- Systeme benennen;
  • Strichaufzählung
    Beziehungen von QM zu Leistungsstörungen und Fehlern erklären sowie Lösungstechniken erkennen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
  • Strichaufzählung
    generelle Prinzipien der Fehleranalyse erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    generelle Prinzipien der Kreativtechniken und QM- bzw. PM-Methoden erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    generelle Prinzipien der Präsentations- und QM- bzw. PM-Methoden erklären und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Prozesse:

Workflowsteuerungssysteme, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie, RIP- und Rastertechnologie.

Qualitätsprüfung:

Echtheitsprüfungen, Titrationen, Wasserhärte, Chromatographie, Druckkennlinien, angewandte farbmetrische Prüfungen, fortgeschrittene chemische und physikalische Papierprüfungen, Mikroskopie, einfache Prüfungen optoelektronischer Bauteile.

Bedruckstofftechnik:

Zellstoffproduktion, Zellstoffmahlung, Papiermaschine-Baugruppen, Deinking, Papierrecycling.

Verpackungssysteme:

Verpackungsmaschinen, Verpackungsprozesstechnik, Verpackungsdrucktechnik, Logistik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Material und Materialanwendung

  • Strichaufzählung
    einfache Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bedruckstoffe und ihre Herstellungsprozesse verstehen;
  • Strichaufzählung
    einführende ökologische Beziehungen zu Herstellungsprozessen erklären;
  • Strichaufzählung
    generelle Packmaterialen benennen und erklären.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Farbmanagements und Prozessstandardisierung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen und mathematische Anwendungen der Qualitätskontrolle verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Messmethoden der Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des 3 D Druckes verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Methoden der Kunststoffprüfung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Methoden der Mikroskopie verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    angewandte Beispiele der Materialprüfung anwenden;
  • Strichaufzählung
    eine anerkannte Dokumentation von Versuchsergebnissen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Messungen an unterschiedlichen technischen Systemen durchführen sowie die Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    häufige Fehler im Produktionsprozess aus Produkten oder Hinweisen erkennen sowie qualitätstechnisch nachvollziehen;
  • Strichaufzählung
    ein eigenständiges Projekt entwickeln und mittels QM–Techniken und -systemen unterstützen;
  • Strichaufzählung
    weiterführende Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
  • Strichaufzählung
    Beziehungen von QM zu Leistungsstörungen und Fehlern erklären sowie Lösungstechniken an eigenen Projekten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Fehleranalyse an den eigenen Projekten erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von Projekten optimierte Materiallösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ein eigenständiges Projekt mittels PM–Techniken aufsetzen und abwickeln.

Lehrstoff aller Bereiche:

Materialien:

Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Kunststofftechniken, Verarbeitungstechniken, Glas und Aluminium.

Bedruckstofftechnik:

Kunststoffe und Farbe, Verarbeitungstechniken, Laminieren, Kleben.

Verpackungssysteme und -logistik:

Verpackungsdrucktechnik, Automatisierungstechniken, Arbeitsplatzergonomie, Sicherheitsmerkmale, Robotertechnik.

Tiefdruck/Flexodruck:

Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Weiterverarbeitung.

Qualitätsprüfung:

ökologische Fragestellungen, Prüfungen und Zertifizierungen, ausgewählte und fortgeschrittene Materialprüfungen, Zertifizierungsprüfungen für Druckstandards (zB PSO), einfache opto-elektronische Messungen, angewandte farbmetrische Messungen, Farbprofilerstellung, messtechnische Farbraumanalyse.

Qualitätsmanagement:

integrierte Management-Systeme, Methoden und Techniken zur Umsetzung, Kreativitätstechniken, Anwendungsbeispiele, Risikoanalyse, Vernetzung zu Rechts- und Wirtschaftsfragen.

Qualitätsmanagement:

integrierte Management-Systeme, Methoden und Techniken zur Umsetzung, Kreativitätstechniken, Anwendungsbeispiele, Risikoanalyse, Vernetzung zu Rechts- und Wirtschaftsfragen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Material und Materialanwendung

  • Strichaufzählung
    spezielle Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    weiterführende ökologische Beziehungen und Maßnahmen zu Herstellungsprozessen erklären;
  • Strichaufzählung
    innovative Packmaterialen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    spezielle Bedruckstoffe benennen und anwenden.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    Farbmanagement und Prozessstandardisierung auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen und mathematische Anwendungen der Qualitätskontrolle auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    Messmethoden der Elektro-, Informations- und Kommunikationstechnik verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Beispiele des 3 D Druckes verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Methoden der Echtheitsprüfung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Beispiele der Mikroskopie verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    weiterführende und angewandte Beispiele der Materialprüfung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Messungen an unterschiedlichen technischen Systemen aufbauen, durchführen sowie die Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    ein eigenständiges Projekt mittels QM–Techniken analysieren, verbessern und bewerten;
  • Strichaufzählung
    ein eigenständiges Projekt mittels PM–Techniken finalisieren und PM gerecht dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    ein eigenständiges Projekt mittels PM–Techniken präsentieren und vermarkten;
  • Strichaufzählung
    ein eigenständiges Projektergebnis gegenüber den Projektpartnern erfolgreich argumentieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Geräte, Bauteile:

Holografie, Lasertechnik, Multimediasysteme, mobile Endgeräte.

Technische wissenschaftliche Grundlagen:

Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Simulationen.

Migrationsfragen in Druckprodukten, Spezialverpackungsstoffe und Bedruckstoffe wie Aluminium, Glas Teflon etc.

Qualitätsprüfung:

Holografische Verfahren und Aufbauten, Farbstoff- und Pigmentprüfungen, Prüfung von funktionalen Drucken, Prüfung von Reklamationsfällen.

Qualitätsmanagement:

Projektplanung, Projektcontrolling, Projektmarketing, Projektpräsentation, Cross-Media-Projekte.

Verpackungssysteme und -logistik:

Verpackungsdrucktechnik, Praxisbeispiele, Sicherheitstechnik, Fälschungssicherheit, Logistiksysteme.

MATERIALKUNDE UND QUALITÄTSSICHERUNG

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Material und Materialanwendung

  • Strichaufzählung
    gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes unterscheiden und wissen über die Anwendung sowie über die Qualitätskriterien Bescheid;
  • Strichaufzählung
    die Rohstoffe, Materialien und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter) um Unfälle zu vermeiden;
  • Strichaufzählung
    Kategorien von Kunststoffen und deren Eigenschaften wiedergeben sowie klassifizieren und die facheinschlägige Nomenklaturen in den Grundzügen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die gängigen Verpackungsmaterialien und Verpackungstechniken wiedergeben.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen benennen und wiedergeben und an Basisbeispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Kreativmethoden für Qualitätsmanagementsysteme benennen, verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Organisationsstrukturen benennen und verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Materialqualität und Materialanwendung:

Überblick Rohstoffe, Zellstoffherstellung, Papierherstellung, Papierdaten.

Papierveredelung, Druckfarbe, Druckfarbeninhaltsstoffe, ökologische Fallbeispiele im Zusammenhang mit Papier, Wasser und Umweltverschmutzung.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Trends und Entwicklungen. Verpackungsmaterialen wie Karton, Papier, Pappe und deren Anwendung.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement:

Qualitätssicherungsgrundlagen. Qualitätsprüfung, Instandhaltung, Recycling. QM-Systeme, diverse Kreativtechniken, Arbeitstools für Qualitätsmanagement.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Material und Materialanwendung

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Kunststoffen in der Verpackungstechnik überblicksmäßig wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften ausgewählter Kunststoffe für drucktechnische Produkte für den Verpackungs- und Lebensmittelbereich unterscheiden und ökologischen Vorgaben bzw. nach Kundenwunsch differenzieren;
  • Strichaufzählung
    Umweltfragen, Recyclingtechniken und –strukturen und Umweltauswirkungen zum Thema Kunststoff und Kunststofftechnik wiedergeben und abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Rohstoffe und die Herstellung von Aluminium, ausgewählte Metalle (zB Weißbleche etc.) und deren Verarbeitung für die Verpackungstechnik sowie deren Eigenschaften wiedergeben und ausgewählte ökologische Fragen zu diesen Materialien diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Projektmanagementsystemen benennen und wiedergeben und an Basisbeispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien von Projektmanagementsystemen kennen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Werkzeuge von Projektmanagement an vorgegebenen Fallbeispielen in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Materialqualität und Materialanwendung:

Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Nomenklatur, Kunststoffverarbeitungstechniken.

Kunststoffverpackungen, Synergieeffekte, ökologische Fallbeispiele.

Aluminium, Aluminiumherstellung, Arten und Legierungen, Metallstrukturen, Verarbeitung von Aluminium zu Dosen, Passivierung von Aluminium, Alterung und Gesundheitsfragen zu Aluminium.

Glassorten, Glasherstellung, Arten und Mischungen, Glasstrukturen, Verarbeitung von Glas zu Flaschen und Gebinden, Physiologische Aspekte von Glas.

Bereich Qualitäts- und Projektmanagement:

Arbeitstools für Projektmanagement. Projektmanagement, Umweltmanagement. QM, PM, UM und deren spezielle Techniken an Beispielen. Qualitätsparameter, moderne zukunftsträchtige Technologie.

MEDIENGESTALTUNG

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grafikdesign

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Typografie (Text, Bild, Grafik, …) wiedergeben und verstehen deren Wirkung;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene und eigene Produkte reflektieren;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Logos diskutieren.

Bereich Gestaltungstechnik

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlicher Software einfache Designs realisieren und Vorgaben (zB Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Vorgaben ins Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten setzen und diese auch anwenden.

Bereich Medienwerkzeuge

  • Strichaufzählung
    anhand einfacher Aufgaben die Gestaltungs- und Layoutwerkzeuge (Software) anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise diverser Software-Tools bei gestalterischen Konzepten produktbezogen einsetzen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Einseitige Produkte (Visitenkarten, Flyer, Plakate, etc.), Typografie (Text, Bild, Grafik etc.), Skribble, Layout, einfacher Produkte, Bildgestaltung, Corporate Design und Logos, Normen (graph. Korrekturzeichen, Drucksorten, etc.), Gestaltungs- und Layoutwerkzeuge (Software) für Text, Bild und Grafik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grafikdesign

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
  • Strichaufzählung
    Basis-Techniken für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien einsetzen.

Bereich Gestaltungstechnik

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches nach einfachen Vorgaben erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlicher Software Designs realisieren, Vorgaben (Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Video-, Akustik- und Animationsdaten konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten.

Bereich Medienwerkzeuge

  • Strichaufzählung
    die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) erkennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Templates, Formulare etc. erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Text-, Bild-, Grafik, Audio- und Video-Integration anwenden;
  • Strichaufzählung
    Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten.

Bereich Medientheorie und -analyse

  • Strichaufzählung
    die fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Wichtigkeit der Dramaturgie bei der Medienerstellung erkennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    Interesse an aktuellen Trends und zukünftigen Entwicklungen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte planen;
  • Strichaufzählung
    kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und zuordnen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Mehrseitige Produkte, die Endfertigungsprozesse (Falzen, Binden etc.) erfordern, Erstellen von Designs für Print und Screen, Bild-, Text-, Grafik-Integration, Logo-Entwicklung, Analyse und Erstellung von Corporate Design inkl. Handbuch, Veredelungsmöglichkeiten.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grafikdesign

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
  • Strichaufzählung
    zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung von Print- und Screen-Medien erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Produkt-Designs analysieren.

Bereich Gestaltungstechnik

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches erstellen;
  • Strichaufzählung
    diverse Software-Tools für gestalterische Konzepte produktabhängig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlicher Software Designs nach Vorgaben programmtechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Vorgaben im Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren und gestalten;
  • Strichaufzählung
    vorhandene Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen.

Bereich Medienwerkzeuge

  • Strichaufzählung
    die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) ausführen;
  • Strichaufzählung
    Templates, Formulare etc. testen und validieren.

Bereich Medientheorie und -analyse

  • Strichaufzählung
    die komplexen fachspezifischen Vorgaben verstehen und diese umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das Interesse an aktuellen Medien entwickeln und sind für zukünftige Technologien und Trends sensibilisiert;
  • Strichaufzählung
    die kunsthistorischen Grundlagen in Medien erkennen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Komplexe Print- und Medienprodukte, Veredelungsmöglichkeiten, Designtheorie, Screendesign, Usability (Web, mobile Endgeräte), Reflexion, Wahrnehmungstheorie.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grafikdesign

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen komplexe Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
  • Strichaufzählung
    zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Produkt-Designs analysieren und gestalten.

Bereich Gestaltungstechnik

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches selbstständig erstellen;
  • Strichaufzählung
    diverse Software-Tools für gestalterische Konzepte produktabhängig selbstständig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlicher Software Designs nach Vorgaben (zB Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Vorgaben im Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten analysieren und diese umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen.

Bereich Medienwerkzeuge

  • Strichaufzählung
    die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) selbstständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    Templates, interaktive Formulare, etc. testen und validieren.

Bereich Medientheorie und -analyse

  • Strichaufzählung
    die komplexen fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen und diese umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das Interesse an aktuellen Medien entwickeln und sind für zukünftige Technologien und Trends sensibilisiert;
  • Strichaufzählung
    kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und gezielt einsetzen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Komplexe Print- und Medienprodukte, Veredelungsmöglichkeiten, Designtheorie, Screendesign, Usability (Web, mobile Endgeräte), Reflexion, Wahrnehmungstheorie.

MEDIENINFORMATIK UND DATENTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Onlinemedien

  • Strichaufzählung
    Entwicklungssysteme und Technologien benennen und auswählen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Webtechniken verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Datentypen unterscheiden und Einsatzgebiete benennen;
  • Strichaufzählung
    Programmiertechniken des Internets unterscheiden.

Bereich Database Publishing

  • Strichaufzählung
    das Prinzip für die Datenzusammenführung mit variablen Informationen verstehen und einfache Übungen realisieren;
  • Strichaufzählung
    Konzepte für die Datenzusammenführung mit variablen Informationen erstellen und realisieren;
  • Strichaufzählung
    komplexere Datensätze analysieren, validieren und strukturieren;
  • Strichaufzählung
    Datenformate unterscheiden und Einsatzgebiete nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Webseiten planen und erstellen.

Bereich Office

  • Strichaufzählung
    Aktuelle „Office – Programme“ verstehen, anwenden und bedienen.

Bereich Kalkulation

  • Strichaufzählung
    Aktuelle Kalkulationsprogramme“ verstehen, anwenden und bedienen.

Lehrstoff:

Bereich Onlinemedien:

Elemente und Strukturen von Auszeichnungssprachen, Elemente und Strukturen für Gestaltungsregeln, Entwicklungsumgebungen.

Bereich Database Publishing:

Datenquellen, Variablen, bedingte Formatierungen und Inhalte, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit einschlägiger Software, Daten- und Dateiformate, Datenaufbereitung mit aktuellen Programmen.

Bereich Office:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechnik, Datenbanken.

Bereich Kalkulation:

Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen, Angebot, Schriftverkehr, Auftragsbestätigung, Auftragstasche, erweiterte Vor- und Nachkalkulation, Kalkulationssoftware, Management Information System.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Netzwerkprotokolle identifizieren und ihre Verwendung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkkomponenten und -geräte benennen und Einsatzgebiete festlegen;
  • Strichaufzählung
    im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und Lösungen vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    für Problemstellungen geeignete Übertragungsmedien und -verfahren auswählen und verstehen.

Bereich Onlinemedien

  • Strichaufzählung
    Entwicklungssysteme und -technologien unterscheiden sowie für konkrete Problemstellungen geeignete Systeme vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    mit Skriptsprachen einfache Programmstrukturen erstellen und dazu geeignete Datentypen anwenden.

Bereich Office

  • Strichaufzählung
    Aktuelle „Office – Programme“ verstehen, vertiefend anwenden und bedienen.

Bereich Kalkulation

  • Strichaufzählung
    Aktuelle Kalkulationsprogramme“ verstehen, vertiefend anwenden und bedienen.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit:

Grundlagen, Protokolle, Topologien, aktive und passive Netzwerkkomponenten und -geräte, Netzwerk-Zugriffsverfahren, Übertragungsmedien, Normen und Modelle.

Bereich Onlinemedien:

Entwicklungsumgebungen, Webserver, einfache Programmabläufe, Schleifen, Verzweigungen, einfache Datenstrukturen.

Bereich Office:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechnik, Datenbanken.

Bereich Kalkulation:

Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen, Angebot, Schriftverkehr, Auftragsbestätigung, Auftragstasche, erweiterte Vor- und Nachkalkulation, Kalkulationssoftware, Management Information System.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte

  • Strichaufzählung
    medienübergreifende und interaktive Inhalte und Funktionen erstellen;
  • Strichaufzählung
    auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen, ausgeben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Web-to-Print-Systemtechniken benennen und unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Webseiten erstellen.

Bereich Database Publishing

  • Strichaufzählung
    Einsatzbereiche für Content Management-Systemen unterscheiden und analysieren;
  • Strichaufzählung
    einfache CMS-Systeme installieren;
  • Strichaufzählung
    Usability von CMS-Systemen gestalten und beurteilen.

Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Netzwerktechnologien anwenden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkkomponenten und -geräte in Betrieb nehmen und warten;
  • Strichaufzählung
    Netzwerke auf ihre Integrität in Bezug auf Datensicherheit bewerten.

Bereich Onlinemedien

  • Strichaufzählung
    in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen, Datentypen und Objekte erstellen sowie anwenden;
  • Strichaufzählung
    Dateneingabemasken erstellen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Datenbanksysteme und -tools für aktuelle Problemstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Programmdokumentationen erfassen und erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte:

Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution, Webseitenerstellung.

Bereich Database Publishing:

Grundlagen, Einsatzgebiete, Installation und Konfiguration, Templates, Content Management-Systeme, Redaktionssysteme, Database-Publishing.

Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit:

Kryptografische Protokolle, Angriffs- und Verteidigungsverfahren, Schadsoftware und Antischadsoftware, Sicherheit in Netzwerken.

Bereich Onlinemedien:

Elemente und Strukturen für die Dateneingabe, clientseitige Validierung mit geeigneter Software, Verwenden von Klassen und deren Methoden für Datenmanipulation, programmtechnische Lösungen für Datenvalidierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Tools zur Verwaltung von Datenbanken, Tabellen, Verknüpfungen, Client-Server-Interaktionen, Session-Technologien.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte

  • Strichaufzählung
    aktuelle Web-to-Print-Systeme anwenden, analysieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    auf aktuellen mobilen Endgeräten komplexe Inhalte erstellen und validieren;
  • Strichaufzählung
    bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.

Bereich Database Publishing

  • Strichaufzählung
    Aufgabenbereiche in CMS erkennen, strukturieren, neue definieren und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    Layouts den Anforderungen anpassen und auf Usability prüfen;
  • Strichaufzählung
    entwickelte Systeme und Strukturen warten sowie auf aktuellen Versionen anpassen.

Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    einfache Netzwerke planen;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten und einkaufen;
  • Strichaufzählung
    bauliche Maßnahmen für den optimalen Netzwerkaufbau analysieren und vorgeben.

Bereich Onlinemedien

  • Strichaufzählung
    datenbanktechnische Aufgaben realisieren;
  • Strichaufzählung
    bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für die Abwehr von Angriffen analysieren, unterscheiden und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte:

Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution, Digital Asset Management.

Bereich Database Publishing:

Templateerstellung, Webseitenerstellung, Berechtigungen, Strukturen einbinden, Pflege von Strukturen und Inhalten, Webshop, Backupstrategien, Archivierungslösungen, Updatestrategien.

Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit:

Firmennetzwerk aufbauen.

Bereich Onlinemedien:

Verknüpfung verschiedener Webtechnologien, Einbindung von Datenbanken, projektorientierte Umsetzung, Analyse von Log-Files, Sicherung von Webseiten.

MEDIENPRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten:

  • Strichaufzählung
    Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)
  • Strichaufzählung
    Packaging
  • Strichaufzählung
    Druckformenherstellung Offsetdruck
  • Strichaufzählung
    Offsetdruck
  • Strichaufzählung
    Hochdruck
  • Strichaufzählung
    Digitaldruck
  • Strichaufzählung
    Siebdruck
  • Strichaufzählung
    Large Format Printing (LFP)
  • Strichaufzählung
    Prototypenbau
  • Strichaufzählung
    Endfertigung
  • Strichaufzählung
    Medienübergreifendes Publizieren, Multimedia
  • Strichaufzählung
    Web-to-Print, Web-to-Media, Datenmanagement
  • Strichaufzählung
    Produktionsautomatisierung, Arbeitsvorbereitung

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionsberatung

  • Strichaufzählung
    Materialien, Maschinen zur Medienproduktion, branchenübliche Computerprogramme, Strukturen und deren Aufgaben von Print- und Medienbetrieben benennen;
  • Strichaufzählung
    das Produktportfolio von Print- und Medienbetrieben erklären;
  • Strichaufzählung
    die Materialauswahl treffen und die produktionsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz disponieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Produktmuster erstellen;
  • Strichaufzählung
    medienspezifische Gestaltungselemente einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Kundengespräche planen und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    Webtechnologien benennen.

Bereich Produktionsplanung und -steuerung

  • Strichaufzählung
    die ökologischen Aspekte der Produktion, Sicherheitsaspekte und Normen benennen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsplatzergonomie, die gültigen Arbeitsschutzvorschriften verstehen und einhalten;
  • Strichaufzählung
    technische Produktionsschritte festlegen;
  • Strichaufzählung
    einfache Skizzen, Blindmuster, Falzmuster und Stanzmuster erstellen;
  • Strichaufzählung
    Potentiale der nachhaltigen Medienproduktion beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Daten für Online-Medien aufbereiten.

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
  • Strichaufzählung
    das Wissen der einfarbigen und mehrfärbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken, Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden sowie notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
  • Strichaufzählung
    Fachtermini verwenden (inkl. Fremdsprache);
  • Strichaufzählung
    Webanwendungen publizieren.

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

  • Strichaufzählung
    visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards und mit Messgeräten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter), um Unfälle zu vermeiden;
  • Strichaufzählung
    Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen;
  • Strichaufzählung
    beigestellte PDF-Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems verstehen;
  • Strichaufzählung
    Einstellungsfehler erkennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Webanwendungen auf Qualitätsmerkmale überprüfen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Medienoperating-Text Basis:

Textverarbeitungs-Software, Schriftentwicklung, Schriftstile, DIN-Formate, Formate/Formatwirkung, Fontverwaltung, Goldener Schnitt, Ziffern und Zahlen.

Medienoperating-Bild Basis:

Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- Ausgabegeräte, Pixelbild, Farbabmusterung, Farbmischung/Farbsysteme, Einteilung der Vorlagen.

Medienoperating-Grafik Basis:

Reinzeichnungserstellung, Illustration, Logoerstellung einfarbig, Objektattribute von Vektorgrafiken, Pfadtext, Rundsatz.

Medienoperating-Layout Basis:

Typoelemente, Seitenlayout, Satzspiegel, Dateiformate, Absatzformate, Umbruch, Organisation der Mediendaten.

Medienoperating-Web Basis:

Auszeichnungssprachen und ihre Standards (HTML und CSS), Programme zur Webentwicklung, Bild-Dateiformate für Online Medien, Weblayouts mit CSS, Usability.

Druckformenherstellung Offsetdruck:

Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, manuelle Bogenmontage, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.

Offsetdruck:

Grundbedienung, Qualitätssicherung (Passer, Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 2-farbige Arbeiten, Farbmischen.

Hochdruck:

Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Druckformen schließen und andrucken.

Digitaldruck:

Grundbedienung, Qualitätssicherung (Passer, Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), High Frequent Services.

Endfertigung:

manuelle Buchbindetechniken, Werkzeuge, Material/Anwendung, manuelles Schneiden, Rillen, Heften und Kleben, Falzen, Handmustererzeugung, Grundlagen Qualitätssicherung.

Siebdruck:

Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, manuelle Schablonenherstellung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionsberatung

  • Strichaufzählung
    die Funktionalität eines Produktes erkennen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationsmethoden und -techniken benennen;
  • Strichaufzählung
    produktionstechnische Varianten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Kalkulationen manuell erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Online Services kennen und benennen.

Bereich Produktionsplanung und -steuerung

  • Strichaufzählung
    verstehen, wie primäre Druckverfahren, Bedruckstoffarten, Druckveredelung und Weiterverarbeitung im Herstellungsprozess zu berücksichtigen sind;
  • Strichaufzählung
    die Vorteile der „Datenhygiene“ bei der Auftragsdatenverwaltung auf Produktionsservern – durch strukturierte Benennung der Texte, Bilder, Logos und Layouts – erkennen;
  • Strichaufzählung
    Workflows von Online-Services kennen.

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

  • Strichaufzählung
    die Spezialfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Text-, Bild-, Grafik-, Audio- und Video-Integration für die Ausgabe auf mobilen Endgeräten realisieren;
  • Strichaufzählung
    Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    die Abwicklung von Druckaufträgen über Workflows planen;
  • Strichaufzählung
    Integration von Daten für Online-Services.

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

  • Strichaufzählung
    die Vorgangsweise beim Standardisieren der Produktion beachten und die Messergebnisse dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Drucksysteme im Hinblick auf Qualität optimieren;
  • Strichaufzählung
    Workflows von Online-Medien kennen und auf ihre Qualität prüfen können.

Lehrstoff aller Bereiche:

Betriebsbüro:

Arbeitsvorbereitung, Grundlagen eines MIS, Kalkulation, Materialberechnung, Materialklassen, Normen/Vorschriften.

Medienoperating-Text Perfektionierung:

Umfangreiche Typografie.

Medienoperating-Bild Perfektionierung:

Colormanagement, Softproof, Bildcomposing, Farbseparation, Prozess-Medienstandard, Bildsetup, Digitalproof, automatisierte Bildoptimierung.

Medienoperating-Grafik Perfektionierung:

Komplexe Vektorgrafiken für Web- und Print, themenbezogene Infografiken, Corporate Design, Veredelungstechniken, Sicherheitsmerkmale, Trapping.

Medienoperating-Layout Perfektionierung:

Scribble, Seitengestaltung für Print und Screen, Werksatz, Formelsatz, Tageszeitung, Anzeigen, Titelseite, interaktive Formulare.

Medienoperating-Web Perfektionierung:

Flexible Weblayouts mit CSS, responsive Design, Qualitätskontrolle, Einbinden von Medientypen, Formulare, Dynamische Websites mit Datenbankanbindung.

Datenmanagement:

Datenhygiene, Datenübernahme und -prüfung, Datenaufbereitung, Datenzusammenführung, Metadaten (IPTC, XMP).

Druckformenherstellung:

Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.

Bogenoffsetdruck:

PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik & Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz & Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.

Rollenoffset:

Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.

Digitaldruck:

Versioning, PSO-konform, Hybriddruckverfahren, Sicherheitsdruck, Veredelung, Testreihen (Echtheiten), Digitaldruck und Packaging, Large Format Printing, Realaufträge.

Hochdruck:

Erweiterte Sonderarbeiten (Heißfolienprägung, Stanzen, Rillen).

Endfertigung:

Einstell- und Justierarbeiten, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Planschneiderprogrammierung intern und extern, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion.

Siebdruck:

Alternative Bedruckstoffe (Kunststoffe, Folien, Glas), Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.), Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.

Druckformentechnik Tiefdruck:

Künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.

Tiefdruck:

Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.

Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck:

Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.

Flexodruck:

Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionsberatung

  • Strichaufzählung
    analytische Beratungsgespräche für Print, CrossMedia, mobile Endgeräte etc. planen;
  • Strichaufzählung
    automatisierte Softwarelösungen zur Abbildung technischer Geschäftsprozesse nennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verkaufsstrategien einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Medienprodukte erarbeiten und unter Berücksichtigung der Zielgruppe kundenorientiert entwickeln.

Bereich Produktionsplanung und -steuerung

  • Strichaufzählung
    Medienprodukte erarbeiten und evaluieren, wobei dem Marketingmix und der Zielgruppe des Kunden eine besondere Bedeutung zukommen;
  • Strichaufzählung
    für verschiedene Medienprodukte die benötigte Materialmenge ermitteln und die ökonomisch und technisch richtigen Produktionsschritte festlegen;
  • Strichaufzählung
    die Materialauswahl beherrschen und die abteilungsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Aufträge über einen implementierten Workflow abwickeln und auftragsbezogene Adaptierungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Kalkulationen unter Berücksichtigung von Fremdleistungen erstellen.

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

  • Strichaufzählung
    Kundendaten für unterschiedliche On- und Offlineproduktionen – für nachfolgende kaufmännische und technische Produktionsschritte – von Print- und Screenprodukten selbst erstellen;
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische Workflowsoftware bedienen und Routineschritte zur Fehlervermeidung und Effizienzsteigerung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Austauschformate für Print und Screen mit multimedialen und multifunktionellen Inhalten in unterschiedlichen Austauschformaten produzieren;
  • Strichaufzählung
    die Einsatzbereiche von Buch- und Flexodruck funktionell zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmerkmale und die Vor- und Nachteile von Buch- und Flexodruckverfahren bewerten.

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge eines Workflows zur Linearisierung, Kalibration und Standardisierung beherrschen sowie diese bei der Produktion einsetzen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Betriebsbüro:

Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen (Skizzen, Blindmuster, Falzmuster, Stanzmuster, …), Gestaltungstechniken.

Datenmanagement:

Strukturierte Auftragsdatenverwaltung, MIS, Produktionsworkflowsysteme, Jobbeschreibung, Metadaten (IPTC, XMP, …).

Produktionsautomatisierung:

Bildkorrektur, Datencheck, Layout, verfahrensspezifische Workflowmodule, Preflight, verfahrensspezifische Druckdatenaufbereitung, Ansteuerung Ausgabesysteme.

Medienübergreifendes Publizieren:

Datenformate, Dateinamenskonventionen, Audio- und Videoformate, Aufnahme- und Mischtechniken, Screenmedien, Content Management Systeme, Standards, Datenmigration.

Digitaldruck:

Automatisierung, Maschinenprofile, Inkjet, zukünftige Technologien, Trends (Nanopartikel-Toner, …), Bildpersonalisierung, Sonderfarben, Implementierung von digitalen Drucksystemen in Workflowlösungen (GenericDigitalPress).

Verpackungsdruck:

Bedruckstoffe und Farbsysteme.

Druckformentechnik Offsetdruck:

Angewandte Formenherstellung anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.

Offsetdruck:

Angewandte Druckproduktion anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.

Rotationsdruck:

Grundlagen, Praxisbeispiele.

Large Format Printing:

Substratvielfalt, Sonderanwendungen, Materiallösungen.

CAD gesteuerte Schneide- Rill- und Fräsarbeiten:

Branchenübergreifende Anwendungen, im Sinne von Industrie 4.0 vernetzte Anwendungen; Materiallösungen, Lasercutting.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionsberatung

  • Strichaufzählung
    bei der kundenseitigen Erstellung von medienübergreifenden Produkten anleiten;
  • Strichaufzählung
    Strategien für die kundenseitige Erstellung von medienübergreifenden Produkten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    zukunftsorientierte Marketingstrategien unter Berücksichtigung der Zielgruppen erstellen;
  • Strichaufzählung
    rechnergestützte Management- und Informationssysteme (MIS) einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Angebote für den Zukauf von Teil-/Fremdleistungen für die Offert Erstellung einholen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Kalkulationen erstellen.

Bereich Produktionsplanung und -steuerung

  • Strichaufzählung
    die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie sicher einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der eingesetzten Bedruckstoffe nach Maßgabe ökonomisch einsetzen.

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

  • Strichaufzählung
    Verpackungen für Faltschachteln, flexible Verpackungen und Sleeves unter Berücksichtigung der Druckvorstufenparameter für Offset-, Flexo- und Tiefdruck erstellen sowie Bedruckstoffe, Skalenfarben, Schmuckfarben, Mehrfarbendruck, Rastertechniken, Trapping, Linienstärken, Veredelungen und Verformungen gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung von beigestellten bzw. selbst erstellten Druckdaten manuell und automatisiert durchführen;
  • Strichaufzählung
    druckproduktabhängige, variable Workflowtickets (Module) für den Ausschuss von Magazinen und Akzidenzdrucksorten aber auch für die Bogenvernutzungen programmieren;
  • Strichaufzählung
    Daten für die datenbankgestützte Medienerstellung organisieren, erstellen, strukturieren und manipulieren, um diese für eine Web-to-Print Lösung einzusetzen sowie Direktmarketings und Mailings unter Berücksichtigung von Kundenwünschen und Bedürfnissen konzipieren und erstellen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Screenmedien (Web, Video, Tablet, eBook, Animation, …) organisieren, erstellen und verwalten, Multichannel-Medien planen, aktuelle Werkzeuge anwenden sowie die Produktion aller Herstellungsprozesse, bis zum fertigen Produkt, umsetzen.

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

  • Strichaufzählung
    die Implementierung eines Workflows steuern und Produktionsschritte automatisieren;
  • Strichaufzählung
    die Automatisierung von Produktionsabläufen in digitalen Drucksysteme umsetzen (zB Customized Printing, Print-on-Demand, Web-to-Print…);
  • Strichaufzählung
    die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung manuell und automatisiert durchführen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Betriebsbüro:

Arbeitsvorbereitung, Kundenanfrage, komplexe Arbeitsvorbereitung und Kalkulation, Betriebsdatenerfassung, Marktanalyse, Kundenberatung – Aufzeigen von Alternativen.

Packaging:

Software, Druckverfahren, Bedruckstoffe, Farben, Lacke, Folien, Prägungen, Formenherstellung, Rastertechnologie, Stanz-, Rill- und Prägeformen, CAD, strukturelles Design, Funktionalität, virtuelle 3D-Dummies, Musterbau, virtuelle Veredelung, Sicherheitsmerkmale, Artikelkodierung (Barcode, …).

Zertifizierte Mediendaten – Datenmanagement:

Metadaten (IPTC, XMP, …) Preflight, Fehleranalyse, Korrekturwerkzeuge, Farbraumtransformation, Medienstandard, Prozessstandard, PDF-Standards/Zertifizierung, Soft- und Remoteproof.

Druckformenherstellung Offset:

Manipulation vorhandener Workflows (Integration von neuen Maschinen, InkDrive, Kommunikation (JMF), Hinterlegen von Farbtabellen, Trapping, Versioning, Sammelformen, Produktgruppen, …), Ausschießmöglichkeiten in Workflowsystemen, Workflow und Standardisierung, CIP4, JDF, PPF, 1-Bit-TIFF, Rastertechnologien, Taskprozessoren-Sequenzen-Gruppen, Simulatoren.

Produktionsautomatisierung:

Spezialsoftware in der Medienvorstufe, Ausschuss, Einzelnutzen/Mehrfachnutzen, Workflowsysteme und Jobtickets, Online-Auftrags- und Kundenkommunikationssysteme (Online-Shops, …).

Medienübergreifendes Publizieren:

Variable Daten, Content und Database Publishing, One-to-One-Marketing, B-to-B-Marketing, Datenbanksysteme.

Direct Marketing:

Directmailing, Versand, Response, SozialMedia Integration.

Screen-Medien:

Multimediale Gestaltungsrichtlinien, Programmiersprachen für Onlinemedien, dynamische Webseitenerstellung, Content Management-Systeme.

Multichannel-Medien:

Medienunabhängiges Datenoperating, Standards für Datenübergabe- und -ausgabeprozesse, Standardsoftware für digitale Medienerstellung.

Web-to-Print (Web-to-Media):

Dynamische Erzeugung von Druck-/Medienvorlagen, Onlineservice Einbindung, Verknüpfung mit kaufmännischen Prozessen.

Offsetdruck:

Automatisierung, Umsetzung PSO inkl. Validierung, Leitstandtechnik, JDF-CIP4.

Digitaldruck:

Web-to-Print, Verknüpfung mit CrossMedia-Ka.

MEDIENPRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Produkte in der Form von Übungsarbeiten. Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung gerätespezifischer Erfordernisse, unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten:

  • Strichaufzählung
    Medienoperating-Text
  • Strichaufzählung
    Medienoperating-Bild
  • Strichaufzählung
    Medienoperating-Grafik
  • Strichaufzählung
    Medienoperating-Layout
  • Strichaufzählung
    Webdesign Datenmanagement
  • Strichaufzählung
    Workflowbasierende Druckformenherstellung
  • Strichaufzählung
    Offsetdruck
  • Strichaufzählung
    Hochdruck / Veredelung
  • Strichaufzählung
    Digitaldruck / Large Format
  • Strichaufzählung
    Siebdruck
  • Strichaufzählung
    Endfertigung

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

im Schwerpunkt Medienoperating-Text (Basis)

  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.

im Schwerpunkt Medienoperating-Bild (Basis)

  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
  • Strichaufzählung
    Farbabmusterungen (-mischungen) auf Basis subtraktiver Druckfarben für unterschiedliche Druckverfahren durchführen und den Einsatz von Prozessfarben, Sonderfarben und Lacken differenzieren.

im Schwerpunkt Medienoperating-Grafik (Basis)

  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
  • Strichaufzählung
    die Erstellung einfarbiger Logos, Reinzeichnungen und Illustrationen beherrschen wobei sie bei der Realisierung: Abstraktion, Symbolik und Funktionalität berücksichtigen.

im Schwerpunkt Medienoperating-Layout (Basis)

  • Strichaufzählung
    die Basisfunktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen.

im Schwerpunkt Webdesign

  • Strichaufzählung
    Dokumente mit aktuellen Büro-Programmen (zB Office-Word, Excel und PowerPoint) erstellen und kombiniert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Mediendaten klassifizieren, auf Qualität und Verwendbarkeit prüfen und als PDF-Format bereitstellen;
  • Strichaufzählung
    Vektoroperationen und Vektorisierungstechniken in aktuellen Grafikprogrammen effektiv anwenden.

im Schwerpunkt Workflowbasierende Druckformenherstellung

  • Strichaufzählung
    Druckprodukte analysieren und lernen die Anforderungen an Auftragsdaten kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge der Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte zur Herstellung von Druckprodukten erkennen sowie die Fachbegriffe und Workflow-Datentypen (CIP4, PDF, XML, JDF, PPF, PJTF, JMF, ...) erklären;
  • Strichaufzählung
    branchenübliche Ausschießsoftware-Lösungen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Auftrags- und Produktionsdaten mit beigestelltem JDF über voreingestellte Workflow-Systeme bis hin zur fertigen Druckplatte steuern.

im Schwerpunkt Offsetdruck

  • Strichaufzählung
    das Basiswissen der Produktionstechnik im Offsetdruck unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundeinstellungsarbeiten an einer Offsetdruckmaschine durchführen;
  • Strichaufzählung
    Fachtermini inkl. Fremdsprache verwenden;
  • Strichaufzählung
    Druckfarbe anwendungs- und bedruckstoffspezifisch mischen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen richtig einschätzen, Unfälle vermeiden und dabei Chemikalien und Materialien umweltgerecht lagern und entsorgen.

im Schwerpunkt Hochdruck / Veredelung

  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Werkzeugen stanzen, prägen und perforieren.

im Schwerpunkt Digitaldruck / Large Format

  • Strichaufzählung
    die Arbeits- und Funktionsweisen von Digitaldruckmaschinenteilen und -baugruppen benennen und systemspezifische Pflege- und Wartungsarbeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    die geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften beachten;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung von Druckprodukten von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
  • Strichaufzählung
    Auftragsdaten übernehmen und die Druckmaschinen auftrags- und bedruckstoffbezogen einstellen;
  • Strichaufzählung
    Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern.

im Schwerpunkt Siebdruck

  • Strichaufzählung
    das Basiswissen der Produktionstechnik im Siebdruck unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundeinstellungsarbeiten im Siebdruck durchführen;
  • Strichaufzählung
    Fachtermini inkl. Fremdsprache verwenden;
  • Strichaufzählung
    Druckfarbe anwendungs- und bedruckstoffspezifisch mischen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen richtig einschätzen, Unfälle vermeiden und dabei Chemikalien und Materialien umweltgerecht lagern und entsorgen.

im Schwerpunkt Endfertigung

  • Strichaufzählung
    Fertigungsmuster mit Drahtkammbindung herstellen;
  • Strichaufzählung
    Klebearbeiten manuell durchführen;
  • Strichaufzählung
    Falzarbeiten manuell durchführen;
  • Strichaufzählung
    Kaschierarbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    manuelle Schneidearbeiten und -techniken durchführen;
  • Strichaufzählung
    ein mehrlagiges, manuell fadengeheftetes Hardcover produzieren;
  • Strichaufzählung
    ein Falzaggregat bedienen und den Produktionsablauf überwachen;
  • Strichaufzählung
    einen Planschneider bedienen.

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

  • Strichaufzählung
    visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards durchführen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanalyse beigestellter Mediendaten;
  • Strichaufzählung
    Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter), um Unfälle zu vermeiden;
  • Strichaufzählung
    Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem, Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen, Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven, Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.

Medieninformatik: Analoge und digitale Daten, Binärsystem, ASCII, Bit and Byte, Schrifttechnologie, Dateiformate (Office, Text, Layout, Bild und Grafik), Hardware, Speichermedien.

Druckverfahren, Sicherheitsbestimmungen, Umweltschutz.

Office-Programme kombiniert einsetzen, Mediendaten analysieren, Vektordaten erstellen.

In den folgenden Werkstätten:

Medienoperating-Text Basis:

Arbeitsschritte der Medienproduktion, Textverarbeitungssoftware, Entwicklung der Schrift, Schriftstile, DIN-Formate, Typographisches Maßsystem.

Medienoperating-Bild Basis:

Charakteristik Pixelgrafik, Bildverarbeitungssoftware, Eingabe- Verarbeitungs- und Ausgabehardware, Licht, Physikalische Erscheinungen des Lichtes, Auge, Farbe, Grundbegriffe der Farbenlehre, Farbmischungen.

Medienoperating-Grafik Basis:

Charakteristik Vektorgrafik, Software zur Erstellung von Vektorgrafiken, Werkzeugfunktionen der Grafik-Software, einfarbige Objekterstellung, einfarbige Logoerstellung, Objektattribute, Bezierkurven.

Medienoperating-Layout Basis:

Layoutsoftware, Satzspiegel, Goldener Schnitt, Schriftauszeichnungen im Layoutkontext, Ziffern/Zahlen/Sonderzeichen.

Werkstätte Webdesign Datenmanagement:

Office-Programme und deren kombinierter Einsatz, Screen- und Mediendatenformate.

Workflowbasierende Druckformenherstellung Offsetdruck:

Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.

Offsetdruck:

Grundbedienung, Qualitätssicherung (Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 1-farbige Arbeiten, Farbmischen.

Hochdruck:

Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Sonderarbeiten (rillen, perforieren…).

Siebdruck:

Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, Direktkopie.

Digitaldruck:

Maschinen- und Produktionstechniken, Druckprinzipen, Wartungspläne, Sicherheitskennzeichen, englische Fachbegriffe, Handhabung von einschlägigen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Druckmaschine auftragsbezogen vorbereiten, Bedruckstoff & Toner, Verbrauchsmaterialien, Lagerung, Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften, Steuerung des Druckprozesses, Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung, Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Umweltschutz & Nachhaltigkeit, Stock- & Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), High Frequent Services Advanced, Inlinefertigung.

Endfertigung:

Formate, manuelle Buchbindetechniken, Werkzeuge, Material/ Anwendung, Schneiden, Kleben, Falzen, Handmustererzeugung, Grundlagen Qualitätssicherung, Falzen, Sammeln, Heften und Binden, Schneiden, Schneidstraße programmieren, Falzen von einfachen Aufträgen, Materialvorbereitung, Ausschießen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionsumsetzung und -technik

im Schwerpunkt Medienoperating-Text (Erweiterung)

  • Strichaufzählung
    die erweiterten Funktionen branchenüblicher Textverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Textinformation verstehen und nützen.

im Schwerpunkt Medienoperating-Bild (Erweiterung)

  • Strichaufzählung
    die erweiterten Funktionen branchenüblicher Bildverarbeitungs-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Bildinformation verstehen und nützen;
  • Strichaufzählung
    zur Erfassung von Bildern geeignete Eingabegeräte auswählen und die Qualität von bereitgestellten digitalen Bilddateien und berücksichtigen Qualitätskriterien wie Kontrast, Schärfe, Farbanmutung, Datenmengen und Bildauflösungen bewerten.

im Schwerpunkt Medienoperating-Grafik (Erweiterung)

  • Strichaufzählung
    die erweiterten Funktionen branchenüblicher Grafik-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Grafikinformation verstehen und nützen;
  • Strichaufzählung
    die Erstellung mehrfarbiger Logos, Reinzeichnungen und Illustrationen beherrschen.

im Schwerpunkt Medienoperating-Layout (Erweiterung)

  • Strichaufzählung
    die erweiterten Funktionen branchenüblicher Layout-Software zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe von analoger und digitaler Layoutinformation verstehen und nützen.

im Schwerpunkt Webdesign

  • Strichaufzählung
    die Dateiformate für Audio- und Videoprodukte erstellen und richtig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Websites erstellen und CMS-Systeme nutzen.

im Schwerpunkt Workflowbasierende Druckformenherstellung

  • Strichaufzählung
    JDF Dateien über eine Ausschießsoftware erstellen und Task-Prozessoren modifizieren;
  • Strichaufzählung
    Workflowsysteme im Hinblick auf die betrieblichen Gegebenheiten adaptieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Workflowlösungen ein einheitliches Colormanagement von der Druckvorstufe bis zum Druck einrichten;
  • Strichaufzählung
    produktbezogen die geeigneten Verfahrenswege, Maschinen und Materialen auswählen und dies getroffene Wahl in einem Workflow abbilden.

im Schwerpunkt Offsetdruck

  • Strichaufzählung
    die Herstellung von Druckprodukten im Offsetdruck von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
  • Strichaufzählung
    Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Druckmaschinen auftrags- und bedruckstoffbezogen einstellen;
  • Strichaufzählung
    Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern;
  • Strichaufzählung
    visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen der Qualitätsstandards durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Produktion dokumentieren und protokollieren.

im Schwerpunkt Hochdruck

  • Strichaufzählung
    Druckprodukte mit Heißfolienprägung veredeln.

im Schwerpunkt Digitaldruck

  • Strichaufzählung
    Störungen und Abweichungen von den Vorgaben des Drucksystems erkennen, lokalisieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfverfahren zur Qualitätssicherung anwenden und qualitätssichernde Maßnahmen durch den Einsatz geeigneter Test-, Prüf- und Messverfahren durchführen;
  • Strichaufzählung
    mittels RIP-Technologie komplexe Ausschüsse realisieren sowie vorgegebene Farbprofile auswählen bzw. diese selbstständig erstellen;
  • Strichaufzählung
    erforderliche Intervallwartungsarbeiten an den Drucksystemen durchführen und eine Grundjustage nach den Vorgaben des Maschinenhandbuches vornehmen sowie Einhaltung einer gleichbleibenden Qualität sicherstellen;
  • Strichaufzählung
    Farbtöne und Schmuckfarben nach Vorlagen abstimmen und andrucken;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Drucksysteme im LFDP (Rollen bzw. Plattendrucker) bedienen;
  • Strichaufzählung
    Bedruckbare Materialien für den LFDP im Hinblick auf Größen und Einsatzgebiete beurteilen.

im Schwerpunkt Siebdruck

  • Strichaufzählung
    die Herstellung von Druckprodukten im Siebdruck von der Auftragsannahme bis zur Weiterverarbeitung planen;
  • Strichaufzählung
    Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Druckmaschinen auftrags- und bedruckstoffbezogen einstellen;
  • Strichaufzählung
    Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und bei Abweichung Einstellungen ändern;
  • Strichaufzählung
    visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen der Qualitätsstandards durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Produktion dokumentieren und protokollieren.

im Schwerpunkt Endfertigung

  • Strichaufzählung
    Materialprüfungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Klebebindungen maschinell durchführen und auflagenbedingte Störungen erkennen und beheben;
  • Strichaufzählung
    Bücher und Objekte instandsetzen sowie Rücken- und Deckelprägungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    buchbinderische Sonderarbeiten wie Schuber, Ordner, Passepartouts und Kassetten herstellen;
  • Strichaufzählung
    Programmieren von Schneidestraßen und Falzmaschinen inkl. Standardzusatzeinrichtung einer Falzmaschine einstellen;
  • Strichaufzählung
    eine Sammelheftmaschine auftragsbezogen einrichten und bedienen;
  • Strichaufzählung
    das erweiterte Wissen der mehrfarbigen Produktionstechnik für primäre Druckformtechniken (inkl. digitale Bogenmontage), Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
  • Strichaufzählung
    Fachtermini verwenden.

Bereich Produktionskontrolle und -qualität

  • Strichaufzählung
    beigestellte Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanalyse beigestellter Mediendaten;
  • Strichaufzählung
    die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems verstehen;
  • Strichaufzählung
    Einstellungsfehler erkennen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung, Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-Tiefe, Auflösung, Bildauflösung/ Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster, Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität, Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz.

Umweltschutz & Nachhaltigkeit, Druckformenherstellung für Siebdruck und Offsetdruck, Hochdruck CtP Anlage, erweiterte Druckformenherstellung für Siebdruck, Computer-to-Film.

Aktuelle Audio- und Videoprogramme sowie deren Datenformate, aktuelle CMS-Systeme und deren Einsatz.

In den folgenden Werkstätten:

Medienoperating-Text Erweiterung:

Schrifttechnologie, Mikrotypografie, Schriftgestaltung.

Medienoperating-Bild Erweiterung:

Grundbegriffe der Densitometrie, Bit-Tiefe, Auflösung, Bildauflösung/Belichterauflösung, Tonwertkorrektur, Farbkorrektur, Rasterweite, Rasterprozentwert, Rasterwinkel, Moiré, Rasterpunktform, FM-Raster, Hybrid-Raster.

Medienoperating-Grafik Erweiterung:

Erstellung mehrfarbiger Logos, Symbolik und Funktionalität.

Medienoperating-Layout Erweiterung:

Grundlagen Scribbleerstellung, mehrspaltige Layoutvarianten, Tabellensatz.

Werkstätte Webdesign Datenmanagement:

Audio und Video am Computer, Codecs und Player, CMS-Programme installieren und einsetzen.

Offsetdruck:

Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen, Wartung/Justierung.

Mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.

Workflowbasierende Druckformenherstellung Offsetdruck:

Ausschießsoftware, Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.

Druckformenherstellung Hochdruck:

Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.

Hochdruck: Sonderarbeiten:

Stanzen, Perforieren, Nummerieren, Blindprägen, Abwickeln von einfachen Aufträgen.

Siebdruck:

Mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, maschineller Siebdruck.

Digitaldruck:

Maschinenparameter, User-Maintanence, optische Dichte, Tonwertzunahme, Mess- und Prüfgeräte, Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Umweltschutz & Nachhaltigkeit, Stock- & Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), High Frequent Services Advanced, Inlinefertigung, PSD, Automatisierung, Maschinenprofile, InkJet, Bildpersonalisierung, Sonderfarben, Sicherheitsdruck, Veredelung, Testreihen (Echtheiten, ...), Digitaldruck und Packaging.

Endfertigung:

Klebebindung maschinell, Einstell- und Justierarbeiten, Planschneiderprogrammierung intern und extern, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Befestigungssysteme für Großformatdrucke.

MEDIENPROJEKT

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsentwürfe für Medienprojekte erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Geräte, Ressourcen und Materialien fachgerecht auswählen und disponieren;
  • Strichaufzählung
    Softwareapplikationen zur Umsetzung von Medienprojekten via Colormanagement aufeinander abstimmen;
  • Strichaufzählung
    einfache Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit branchentypischen Anwendungsprogrammen (MIS) Medienprojekte planen, kalkulieren, steuern und fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die Produktionsfähigkeit beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe entwickeln und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren.

Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen sammeln, die beim Importieren und Exportieren von Objekten sowie beim Datenaustausch mit anderen DTP-Programmen auftreten;
  • Strichaufzählung
    Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen und produzieren;
  • Strichaufzählung
    Daten für Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Farbverbindlichkeit aufbereiten und optimieren sowie mit Workflowlösungen automatisieren;
  • Strichaufzählung
    Fehler beim Importieren und Exportieren von Objekten sowie beim Datenaustausch mit anderen DTP-Programmen erkennen und auch unter Verwendung von Spezialtools zur Automatisierung korrigieren;
  • Strichaufzählung
    Auftragsarbeiten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Eigenheiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Probleme beim Datenaustausch mit anderen Programmen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Datenverwaltung und Archivierung durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Qualitätskontrollen an den Produkten festlegen und anwenden.

Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr

  • Strichaufzählung
    den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen.

Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion

  • Strichaufzählung
    einfache Medienprodukte präsentieren und analysieren, wobei die gestalterische und technische Qualität der Arbeit im Vordergrund stehen soll;
  • Strichaufzählung
    branchenspezifisch korrekte Projektdokumentationen erstellen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Medienvorstufe für Printprodukte, Bedruckstoffauswahl, Digitaldruck und mobile Endgeräte.

Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Dispo, Druck, Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Manipulation vorhandener Workflows, Medienproduktion, Daten- und Unterlagenarchivierung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr

  • Strichaufzählung
    den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Reklamationen entgegennehmen und zielorientiert lösen;
  • Strichaufzählung
    mit Kundinnen und Kunden auf webbasierten Plattformen kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten auf webbasierten Plattformen kommunizieren.

Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung

  • Strichaufzählung
    Medienprodukte in ein bestehendes Medienkonzept integrieren;
  • Strichaufzählung
    mit branchentypischen Anwendungsprogrammen (MIS) unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte Medienprojekte planen, kalkulieren, steuern und fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die Produktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe entwickeln und automatisieren sowie unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsentwürfe für anspruchsvolle Verpackungs- und Medienprojekte erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Projekte und Konzepte inklusive Szenarien hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bearbeiten und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte von Verpackungs- bzw. Medienprojekten unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte planen und organisieren;
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement-Methoden anwenden.

Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung

  • Strichaufzählung
    Auftragsarbeiten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Eigenheiten durchführen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    Probleme beim Datenaustausch mit anderen Programmen analysieren und kennen Lösungsstrategien;
  • Strichaufzählung
    Datenverwaltung und Archivierung durchführen und automatisieren;
  • Strichaufzählung
    geeignete Qualitätskontrollen an den Produkten festlegen, anwenden und kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Verpackungs- und Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische Automatisierungslösungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Verpackungs- und Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption durchführen und validieren;
  • Strichaufzählung
    die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
  • Strichaufzählung
    branchenspezifische Automatisierungslösungen anwenden, warten und implementieren;
  • Strichaufzählung
    Multichannelausgaben auf Print, Web und mobile Endgeräte mit verschiedenen Betriebssystemen realisieren.

Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion

  • Strichaufzählung
    Medienprodukte präsentieren und analysieren, wobei die gestalterische und technische Qualität der Arbeit im Vordergrund stehen soll;
  • Strichaufzählung
    Medienprodukte mit unterschiedlichen Methoden präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die gestalterische Qualität ihrer Arbeiten analysieren;
  • Strichaufzählung
    den Projektverlauf umfassender Medienprodukte (auch experimentell) präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die gestalterische und technische Qualität ihrer Arbeiten analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    sich alternativ in Bereichen wie zB Verpackung, Automatisierung oder Cross-Media schülerautonom vertiefen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Dispo, Druck, Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Manipulation vorhandener Workflows, Medienproduktion, Daten- und Unterlagenarchivierung.

Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Medienvorstufe von CrossMedia-Kampagnen, Datenbanken, Automatisierung und Standardisierung, Ausgabe auf mobilen Endgeräten, Web- und Printausgabe, Inline-Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Synergie aus Internet, E-Mail, Social Media.

Verpackungskonzeption und -produktion, Musterfertigung, Qualitätssicherung.

MEDIENWIRTSCHAFT

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Buchführungspflichten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Buchführungspflichten bei konkreten Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der doppelten Buchhaltung kennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der doppelten Buchhaltung im Fachbereich bei konkreten Beispielen anwenden.

Bereich Marketing

  • Strichaufzählung
    Grundzüge des Marketings verstehen;
  • Strichaufzählung
    Anwendungen des Marketings verstehen;
  • Strichaufzählung
    ein Marketingkonzept entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen.

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    die branchenspezifischen Rechtsvorschriften einschließlich der Vorschriften für Ausbilderinnen und Ausbilder im Lehrlingswesen angeben;
  • Strichaufzählung
    Arbeitssituationen aus unterschiedlichen Perspektiven (AN, AG) betrachten;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Grundbegriffe erklären sowie mikro- und makroökonomische Zusammenhänge angeben;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Anwendungen erklären sowie makroökonomische Zusammenhänge analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundlagen des Themas Führung anhand von praktischen Beispielen anwenden und eine Meinung zum Thema „Motivation“ entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Innovationsmanagements verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Buchführungspflicht der einzelnen Unternehmensformen, Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen-/Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung (einschließlich Bilanz, GuV-Rechnung).

Bereich Marketing:

Grundzüge Marketing, Marktforschung, Marketinginstrumente, Werbepsychologie; Preis, Promotion, Placement, Product (4P) für Medienbetriebe.

Bereich Unternehmensführung:

Organisationsformen, Unternehmensarten; Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Führungsstile, Innovationsmanagement¸ Lehrlingsausbildung (rechtliche Aspekte, pädagogische Aspekte).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung durchführen;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle in der doppelten Buchhaltung abbilden, erklären und anwenden und deren Auswirkungen in der Bilanz sowie GuV-Rechnung verstehen.

Bereich Marketing

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen;
  • Strichaufzählung
    Verkaufstechniken im Innen- und Außendienst verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    integrierte externe und interne Kommunikation verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Marketingplan entwickeln.

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    einen fachspezifischen 5-Jahres Businessplan erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen realistischen branchenspezifischen Jahresplan erstellen, Simulationen berechnen und unternehmensrelevante Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    Investorunterlagen erstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    operatives und strategisches Controlling verstehen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der klassischen und modernen Budgetierung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Risikoklassen der Budgetierung und deren Einfluss auf die Unternehmensführung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Change Managements verstehen.
 
Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Buchführungspflicht der einzelnen Unternehmensformen, Begriffe der Pauschalierung, Einnahmen-/Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung (einschließlich Bilanz, GuV-Rechnung).

Bereich Marketing:

Vertiefung Marketing, Social Media (B2B, B2C), Kundengewinnung und -bindung, Reklamationsmanagement, CRM (Customer Relationship Management). Medienrechtliche Grundlagen (Urheberrecht, Immaterialgüterrecht, Open Source, E-Commerce, etc.).

Bereich Unternehmensführung:

Strategie, Budgetierung, Businessplan, Unternehmenssimulationen, Übergreifender Branchen Case Study, AGB und Kollektivvertrag des graphischen Gewerbes, Controlling, Stakeholder- und Shareholdervalue Ansatz.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    einen Jahresabschluss in der doppelten Buchhaltung erstellen und das Ergebnis interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Kostenrechnung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge Kosten- und Leistungsrechnung als Kalkulationsgrundlage verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Stundensatzberechnung verstehen inklusive der Anwendung für die Kalkulation;
  • Strichaufzählung
    manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen.

Bereich Investition und Finanzierung

  • Strichaufzählung
    ein einfaches Budget und einen Finanzplan aufstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Finanzplanung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Cash flow berechnen;
  • Strichaufzählung
    Arten der Finanzierungsformen verstehen.
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsformen bewerten.
  • Strichaufzählung
    Investitionsverfahren verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Investitionsrechnung anwenden.
 
Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Jahresabschlussbuchungen in der doppelten Buchhaltung; Saldenlisten; Bilanz; GuV; Bilanzanalyse.

Kostenrechnung, Grundzüge der Druckkalkulation (Materialberechnung, Workflow, Leistungskataloge); Stundensatzberechnung in Form von Platzkostenrechnung, Nachkalkulation; Auftragskalkulation manuell und mit MIS-System.

Bereich Investition und Finanzierung:

Finanzplanung, Cashflow Rechnung, Investitionsrechnungsverfahren (statische und dynamische), Finanzierungsformen (unterschiedliche Finanzierungsarten, Auswirkungen von Finanzierungsformen auf die Bilanz und damit auf entsprechende Kennzahlen), Steuerungsmöglichkeiten des Zahlungsstroms (Cash-Conversion-Cycle).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    Zahlungsströme aus der Buchhaltung errechnen;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen analysieren und das Ergebnis interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen berechnen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien des Controllings anwenden;
  • Strichaufzählung
    Stundensatzberechnung inklusive Szenarien sowie der Anwendung für die Kalkulation verstehen;
  • Strichaufzählung
    manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen anwenden und analysieren;
  • Strichaufzählung
    MIS (Managementinformationssysteme) handhaben und implementieren;
  • Strichaufzählung
    Nachkalkulation aufbauen, interpretieren und anwenden.

Bereich Investition und Finanzierung

  • Strichaufzählung
    Investitionsarten kennen, interpretieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Inhalte für ein Finanzierungsgespräch aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Bilanzanalyse und Kennzahleninterpretation, Datenerfassung, Nachkalkulation manuell und mit MIS-System, Auftragsbezogener Soll-Ist-Vergleich, Quicktest als Grundlage für Bankgespräche.

Bereich Investition und Finanzierung:

Liquiditätsanalyse, Investitionsrechnungsverfahren (statische und dynamische), Finanzierungsformen (unterschiedliche Finanzierungsarten, Auswirkungen von Finanzierungsformen auf die Bilanz und damit auf entsprechende Kennzahlen), Finanzplan, Steuerungsmöglichkeiten des Zahlungsstroms (Cash-Conversion-Cycle).

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/15

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.15 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OFENBAUTECHNIK römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

3

3

3

3

16

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

7.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

8.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Betriebstechnik

-

3

3

3

3

12

römisch eins

2.

Projekt- und Qualitätsmanagement

-

2

2

2

2

8

römisch eins

3.

Betriebsinformatik

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Technische Physik

-

2

2

2

2

8

römisch eins

5.

Technologie

-

-

-

2

2

4

römisch eins

6.

Feuerungs- und Heizungstechnik

-

2

2

3

3

10

römisch eins

7.

Stilkunde und Designtheorie

-

2

2

-

-

4

römisch zwei

8.

Konstruktionsübungen und Entwurfsprojekt

-

4

4

6

6

20

römisch eins

9.

Laboratorium und Projekt

-

2

2

2

2

8

römisch eins

10.

Werkstätte

-

5

5

6

6

22

römisch vier

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

34

34

36

36

163

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

2

römisch drei

7.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OFENBAUTECHNIK römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Angewandte Mathematik

-

-

1

1

2

römisch eins

3.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Fachtheorie

3

3

2

2

10

römisch eins

2.

Betriebstechnik

3

3

3

3

12

römisch eins

3.

Projekt- und Qualitätsmanagement

2

2

2

2

8

römisch eins

4.

Betriebsinformatik

2

2

-

-

4

römisch eins

5.

Technische Physik

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Technologie

-

-

2

2

4

römisch eins

7.

Feuerungs- und Heizungstechnik

2

2

3

3

10

römisch eins

8.

Stilkunde und Designtheorie

2

2

-

-

4

römisch zwei

9.

Konstruktionsübungen und Entwurfsprojekt

6

6

6

6

24

römisch eins

10.

Laboratorium und Projekt

2

2

2

2

8

römisch eins

11.

Werkstätte

11

11

6

6

34

römisch vier

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

32

32

140

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik /Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Ofenbautechnik liegen in der Planung, der Herstellung und Montage heizungstechnischer Anlagen und Hafnersystemen, sowie in der Beratung von fachspezifischen Handwerkerinnen und Handwerkern sowie von Endkunden. Auch die Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Einhaltung und Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierte Bestandteile aller Tätigkeiten.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Ofenbautechnikerinnen und Ofenbautechniker umfassen das Erstellen von Planungen, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen, Bearbeiten und Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste Brennstoffe sowie andere Energieträger. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Funktionsanalysen und Abgasanalysen. Beraten von Kunden und fachspezifischen Handwerkerinnen und Handwerkern in Energie-, Klima- und Umweltfragen und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Betriebstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Technische Physik:

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Gleichstrom- und der Wechselstromtechnik beschreiben und in der Gleichstromtechnik anwenden und die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.

Im Bereich Statik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und der Festigkeitslehre beschreiben, einfache statische Aufgaben ihres Fachgebietes lösen, Bauteile bauphysikalisch, humanökologisch und materialgerecht analysieren und dimensionieren und fachbezogenen Normen anwenden.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen die Schritte zum Bau eines Gebäudes benennen und beschreiben, verschiedene Bauweisen von Gebäuden beschreiben und fachbezogene Vorschriften nennen und beschreiben.

Im Bereich Gebäudetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Kennzahlen für den Energiebedarf beschreiben und anwenden, einen Energieausweis beschreiben und erklären, Einflüsse auf die Energiekennzahl beschreiben und anwenden, Maßnahmen für den Brandschutz beschreiben und anwenden und Anforderungen an den Schallschutz beschreiben und erklären.

Im Bereich Behaglichkeit können die Absolventinnen und Absolventen den Wärmehaushalt des Menschen beschreiben und erklären und Einflüsse auf die Behaglichkeit beschreiben und bewerten.

Technologie:

Im Bereich keramische Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen praxisübliche keramische Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate beschreiben und verwenden, die Eigenschaften keramischer Werkstoffe beschreiben und für verschiedene Anwendungen beurteilen und praxisübliche Bearbeitungsverfahren und Maschinen verwenden und für verschiedene Anforderungen auswählen.

Im Bereich nichtkeramische Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen praxisübliche nichtkeramische Werkstoffe beschreiben und anwenden, die Eigenschaften nichtkeramischer Werkstoffe beschreiben und beurteilen und Bearbeitungsverfahren und Maschinen für verschiedene Anforderungen auswählen.

Im Bereich Qualitätssicherung können die Absolventinnen und Absolventen Qualitätskriterien im Materialbereich und im Produktionsablauf benennen und erklären, Qualitätskontrollen im Materialbereich durchführen und bewerten und relevante Gesetze, Verordnungen und Normen beschreiben.

Im Bereich Arbeits- und Umweltschutz können die Absolventinnen und Absolventen ergonomische Einflussfaktoren auf die Arbeitsplatzgestaltung beschreiben und anwenden, Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Staub und Hitze benennen und durchführen und die Schutzvorrichtungen im Arbeitsbereich handhaben.

Feuerungs- und Heizungstechnik:

Im Bereich Heizungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Verluste und Einflüsse auf den Wärmebedarf eines Gebäudes benennen und ermitteln, die Heizlastberechnung für einfache Gebäude und Raumverbände durchführen und einen Kachelofen auslegen und berechnen.

Im Bereich Hafnersysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Hafnersystemen nennen und beschreiben, die Materialien für verschiedene Hafnersysteme beschreiben und bewerten und einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden.

Im Bereich Energiequellen und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Energiequellen erklären, die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Energiequellen nennen und beschreiben und die Einflüsse verschiedener Energiequellen auf die Umweltverschmutzung beschreiben und bewerten.

Im Bereich Kachelofentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Normen und Vorschriften nennen und beschreiben, die Ausführungsdetails im Kachelofenbau erklären und einsetzen und brandschutztechnische Vorgaben im Kachelofenbau beschreiben und anwenden.

Im Bereich Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen wassergeführte Heizungssysteme erklären und bewerten, Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Heizungssystemen nennen und beschreiben und den Kachelofen in ein hydraulisches Heizungssystem implementieren und bewerten.

Im Bereich vertiefende Kachelofentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und den Einfluss einer Abgasanlage benennen und beschreiben, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Baurecht nennen und anwenden und die Einflüsse auf den Kachelofen im modernen Wohnbau beschreiben und erklären.

Konstruktionsübung- und Entwurfsprojekt:

Im Bereich Konstruktionsübung können die Absolventinnen und Absolventen einen Satz technischer Zeichnungen in branchenüblichen Zeichenprogrammen erstellen, verschiedene Hafnersysteme an eine örtliche Gegebenheit angepasst auslegen, eine Planung eines Hafnersystems unter der Berücksichtigung von „Kundenwünschen“ durchführen und die Planung mit Hilfe von handelsüblichen Softwareprogrammen umsetzen.

Im Bereich Entwurfsprojekt können die Absolventinnen und Absolventen malerische und räumliche Darstellungsmittel und -techniken anwenden, perspektivische Darstellungen von Körpern erstellen, Ideen in Form von Skizzen und Präsentationskonzepten umsetzen und darstellen und eigene Ideen für die Umsetzung eines Kachelofens entwickeln und ausführen.

Laboratorium und Projekt:

Im Bereich Laboratorium und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen auswählen und anwenden und komplexe Projekte aus dem Fachgebiet planen, durchführen und die erforderlichen Unterlagen erstellen.

Werkstätte:

Im Bereich Grundlegende Techniken können die Absolventinnen und Absolventen einen traditionell gesetzten Kachelofen nach Vorgaben errichten, Ofenanlagen mit diversen Gestaltungstechniken bauen und dien Ofenanlage mit Luftspalt nach Vorgaben errichten.

Im Bereich projektbezogene Anwendungen können die Absolventinnen und Absolventen Ofenanalgen nach Vorgaben auslegen und ausführen und verschiedene Ofenanlagen errichten.

Fachtheorie:

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen auf Grund technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Kriterien eine zweckmäßige Werkstoffauswahl treffen, eine Auswahl entsprechender Bearbeitungsverfahren für Einzel- und Serienfertigung trennen und erklären und die Grundlagen der Automation und elektronischer Informationsverarbeitung in facheinschlägigen Bereichen beschreiben und erklären.

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Energietechnik und der Wärmeübertragen beschreiben und anwenden, verschiedene Hafnersysteme und deren Eigenschaften erklären und analysieren, die Normen im Bereich Energietechnik nennen und beschreiben und technische Ausführungsdetails in der Ofenbautechnik beschreiben und erklären.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“.

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.

Lehrstoff alle Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.

1. Kompetenzmodul:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zahlen und Maße

  • Strichaufzählung
    mit komplexen Zahlen rechnen und die Ergebnisse in der Gaußschen Zahlenebene interpretieren.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen argumentieren, die Lösungsfälle an Hand von Beispielen veranschaulichen und lineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen;
  • Strichaufzählung
    lineare und quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle argumentieren sowie einfache Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
  • Strichaufzählung
    können im allgemeinen Dreieck und anderen ebenen Figuren Sinus- bzw. Kosinussatz anwenden und die Flächeninhalte der Figuren berechnen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, aufstellen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
  • Strichaufzählung
    die trigonometrischen Funktionen an Hand des Einheitskreises argumentieren, die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren, sinusförmige Vorgänge mit der allgemeinen Sinusfunktion modellieren.

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    anwendungsbezogene Aufgabenstellungen mithilfe von arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen modellieren, die Aufgaben lösen und Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differenzen- und Differentialquotienten darstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Differentialrechnung die Eigenschaften der Funktionen (Nullstelle, Extremwerte, Wendestelle, Tangente, Monotonie, Krümmungsverhalten, Steigungswinkel, modellieren, berechnen und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Differentialrechnung anwendungsbezogen verwenden;
  • Strichaufzählung
    Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Komplexe Zahlen (Darstellung, Addition, Subtraktion; Polarkoordinaten und Polarformen; Multiplikation, Division).

Bereich Algebra und Geometrie:

Rechnen mit Gleichungen (Quadratische Gleichung, Exponentialgleichung, logarithmische Gleichung, trigonometrische Gleichung).

Lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit).

Elementare Geometrie und Trigonometrie (Allgemeines Dreieck: Sinussatz, Kosinussatz, trigonometrische Flächenformel).

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktion, Polynomfunktion, Potenzfunktionen, Exponentialfunktion, trigonometrische Funktionen.

Eigenschaften von Funktionen (Nullstellen, Polstellen; Umkehrfunktion, logarithmische Skalierung).

Bereich Analysis:

Endliche Folgen und Reihen:

Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen, Summenformel, Summenzeichen.

Zinseszins- und Rentenrechnung.

Differentialrechnung:

Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen, Monotonie, Krümmungsverhalten, Extremwerte, Wendepunkte, Tangente, Steigungswinkel inklusive deren Anwendungen. Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    Differenzial- und Integralrechnung bei Problemstellungen aus dem Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft sicher einsetzen, Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären;
  • Strichaufzählung
    die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    Beispiele für Zufallsexperimente und Ereignisse angeben und mit Baumdiagrammen modellieren;
  • Strichaufzählung
    aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Lage- und Streuungsmaße berechnen und interpretieren, ein Boxplot erstellen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung verstehen und anwenden.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    Wachstums-/Lade-/Zerfalls-/Entladeprozesse mit Exponentialfunktionen modellieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Parameter der allgemeinen quadratischen Funktion interpretieren; quadratische Funktionen modellieren (auch in Scheitelpunktform) und Berechnungen mit diesen ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Parameter der Potenzfunktionen interpretieren; mit Potenzfunktionen modellieren und Berechnungen mit diesen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Anwendungen von Kurvendiskussionen und Extremwertaufgaben in Technik und Wirtschaft. Integralrechnung im ausbildungsbezogenen Kontext (Energieaufwand, Volumenberechnungen, …)

Bereich Stochastik:

Wahrscheinlichkeitsrechnung (Zufallsexperimente; Baumdiagramme). Eindimensionale Datenbeschreibung (Häufigkeitsverteilung, Boxplot, Lage- und Streuungsmaße). Wahrscheinlichkeitsverteilungen (Binomialverteilung).

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften von Exponentialfunktionen (Nullstellen, Polstellen; Umkehrfunktion, logarithmische Skalierung).

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. BETRIEBSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Organisationsstrukturen nennen und die Auswirkungen von Strukturänderungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Produktionsfaktoren auf einander abstimmen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    die Einflussfaktoren von betrieblichen Prozessen benennen, bewerten und optimieren;
  • Strichaufzählung
    das Controlling erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Marketinginstrumente unter Bedachtnahme der Nachhaltigkeit die Aktivitäten nach den Kundenbedürfnissen ausrichten.

Lehrstoff:

Kompetenzmodule 1 und 2:

Grundbegriffe der Betriebstechnik und der Betriebswirtschaft:

Wirtschaftlichkeitskennzahlen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele von Unternehmungen.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation und Ablauforganisation.

Unternehmensfunktionen:

Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling.

Rechnungswesen:

Grundlagen der Buchhaltung; Kostenrechnung.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Logistik:

Grundlagen der Logistik, Planung und Steuerung im Bereich Materialwirtschaft, Betriebsmitteleinsatz und Betriebsmittelinstandhaltung.

Zeitwirtschaft:

Methoden der Zeitermittlung und Zeitplanung.

Produktionsplanung und -steuerung:

Grundlagen des betrieblichen Informationssystems zur Auftragsabwicklung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung.

Personalwirtschaft:

Anforderungsermittlung, Entlohnung.

Controlling:

Operatives Controlling, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung.

Marketing:

Ziele und Instrumente, Marktforschung, Produktmanagement und -innovation.

Unternehmensgründung:

Persönliche, finanzielle und fachliche Voraussetzungen.

PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den betriebswirtschaftlichen Einsatz des Qualitätsmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung von Techniken des Qualitätsmanagements besitzen;
  • Strichaufzählung
    statistische Gesetzmäßigkeiten des Qualitätsmanagements anwenden;
  • Strichaufzählung
    qualitätsrelevante Kosten analysieren, darstellen und ermitteln;
  • Strichaufzählung
    die Erstellung eines Qualitätshandbuches betriebsintern koordinieren;
  • Strichaufzählung
    Organisationsstrukturen benennen und die Auswirkungen von Strukturänderungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements, der Ablauf- und Ressourcenplanung erklären und anwenden können sowie Planungs- und Entscheidungstechniken einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projektinformationssysteme aufbauen.

Lehrstoff:

Kompetenzmodule 1 und 2:

Qualitätsmanagement:

QM-Systeme, unterschiedliche QM-Normenreihen, Zertifizierung und Audits. Werkzeuge des Qualitätsmanagements, QM-Strategien.

Prozessmanagement:

Definition und Darstellung von Prozessen, Prozessmessung, Prozesskennzahlen.

Qualitätskosten:

Qualitätskosten als Prozesskennzahlen.

Kompetenzmodule 3 und 4:

Projektorganisation:

Methoden der Ideenfindung und der Strukturierung, Arbeitssysteme, Projektphasen, Personalplanung, Prozessstruktur.

Projektmanagement:

Projektplanung mit Optimierungstechniken, Projektdurchführung, Projektüberwachung, Fehleranalyse und -behebung, Informationsstruktur.

BETRIEBSINFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die IT–Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware anwenden und Schriftverkehr abwickeln, Präsentationen erstellen, Berechnungen und Auswertungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Wege kommunizieren, Informationen beschaffen und publizieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Datenbanken verstehen und Datenbanken nutzen.

Lehrstoff:

Kompetenzmodule 1 und 2:

Computerarbeitsplatz:

Arbeitsumgebung, Hardware-Komponenten und ihr Zusammenwirken. Leistungsmerkmale. Rechnerarchitektur, Betriebssysteme, Dienstprogramme.

Internet:

Informationsbeschaffung und Kommunikation, Sicherheitsaspekte, Präsentation im Netz.

Standardsoftware:

Grundlagen, Programmieraufgaben.

Präsentationsprogramm:

Grundlagen, Gestalterische Grundelemente, Layout.

Datenbanken:

Datenbank-Modelle, Relationale Datenbanken, Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte.

Multimedia:

Dateiformate für Text, Bild, Ton und Video, Grundlagen der Bildbearbeitung, Gestaltung und Präsentation von Web-Dokumenten.

TECHNISCHE PHYSIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Gleichstromtechnik beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Wechselstromtechnik beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.

Bereich Statik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Statik und der Festigkeitslehre beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache statische Aufgaben ihres Fachgebietes lösen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile bauphysiksalisch, humanökologisch und materialgerecht analysieren und dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die fachbezogenen Normen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrotechnische Begriffe, Größen und Einheiten, Schaltung von Widerständen und Kondensatoren, Sicherheitsvorschriften und elektrische Schutzmaßnahmen, fachbezogene Normen.

Bereich Statik und Festigkeitslehre:

Größen und Einheiten der Mechanik, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewichtsbedingungen, Anwendungen auf Balken und Stäbe, Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung), Dimensionierung einfacher Bauteile.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    die Schritte zum Bau eines Gebäudes benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Bauweisen von Gebäuden beschreiben;
  • Strichaufzählung
    fachbezogenen Vorschriften nennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik:

Rohbauarbeiten an Gebäuden, Wand- und Deckenaufbauten, Wärmedehnung, Dehnfugen, Entkoppelung von Bauteilen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Feuchteschutz

  • Strichaufzählung
    Kennwerte des Feuchteschutzes in Gebäuden beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Einflüsse auf die Entstehung von Feuchtigkeit in Gebäuden erkennen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für die Vermeidung von Feuchtigkeitsproblemen erklären und setzen.

Bereich Gebäudetechnik

  • Strichaufzählung
    Kennzahlen für den Energiebedarf beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Energieausweis beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    Einflüsse auf die Energiekennzahlen beschreiben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Feuchteschutz:

Wasserdampf; relative Feuchtigkeit; Taupunkt; Dampfdruck; Wasserdampftransport (Diffusion, Kapillarleitung); Dampfsperre, Verhinderung von Kondensatbildung; Maßnahmen gegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung; Wärmebrücken.

Bereich Gebäudetechnik:

Energiekennzahlen; Energieausweis; Wärmeschutzverordnung; LEK-Werte.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Gebäudetechnik

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen für den Brandschutz beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an den Schallschutz beschreiben und erklären.

Bereich Behaglichkeit

  • Strichaufzählung
    den Wärmehaushalt des Menschen beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Einflüsse auf die Behaglichkeit beschreiben und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Gebäudetechnik:

Brandschutz, brandschutztechnische Vorschriften, Anforderungen an den Brandschutz; Schallschutz und Raumakustik; Anforderungen an den Schallschutz; Luftschalldämmung; Trittschalldämmung von Gebäuden; schalltechnische Anforderungen.

Bereich Behaglichkeit:

Thermische Kriterien für die Behaglichkeit (Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit); weitere Kriterien für die Behaglichkeit, Einflüsse auf die Behaglichkeit und Gesundheit.

TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

         Die Studierenden können im

Bereich Keramische Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    praxisübliche keramischer Rohstoffe, Werkstoffe, Hilfsstoffe und Halbfabrikate beschreiben und verwenden;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften der keramischen Werkstoffe beschreiben und für verschiedene Anwendungen zu beurteilen;
  • Strichaufzählung
    praxisübliche Bearbeitungsverfahren und Maschinen verwenden und für verschiedene Anforderungen auswählen.

Bereich Nichtkeramische Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    praxisübliche nichtkeramische Werkstoffe beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von nichtkeramischen Werkstoffen beschreiben und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Bearbeitungsverfahren und Maschinen für verschiedene Anwendungen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Keramische Werkstoffe:

Feuerfeste Erzeugnisse; Oxidkeramik; feuerfeste Baustoffe; Feuerleicht- und Isoliersteine; feuerfeste Massen und Sondererzeugnisse; Bindemittel. Untersuchungsmethoden; technische Keramik; Sondermassen; Keramikfasern; Verbundwerkstoffe, Beschichtungen; Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Nichtkeramischer Werkstoffe:

Metalle (Stahl, Aluminium), Kunststoffe; Eigenschaften, Verarbeitungstechnologien, Einsatzgebiete.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien im Materialbereich und im Produktionsablauf benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Qualitätskontrollen im Materialbereich durchführen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen beschreiben.

Bereich Arbeits- und Umweltschutz

  • Strichaufzählung
    ergonomische Einflussfaktoren auf die Arbeitsplatzgestaltung beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Staub und Hitze benennen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Schutzvorrichtungen im Arbeitsbereich handhaben.

Lehrstoff:

Bereich Qualitätssicherung:

Qualitätskriterien im Materialbereich und im Produktionsablauf; Qualitätskontrolle; relevante Gesetze, Verordnungen und Ö-Normen.

Bereich Arbeits- und Umweltschutz:

Arbeitsplatzgestaltung; Lärmschutz; Staubschutz; Hitzeschutz; Ergonometrie; Schutzvorrichtungen.

FEUERUNGS- UND HEIZUNGSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    Verluste und Einflüsse auf den Wärmebedarf eines Gebäudes benennen und ermitteln;
  • Strichaufzählung
    eine Heizlastberechnung für einfache Gebäude / Raumverbände durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Kachelofen auslegen und berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Heizungstechnik:

Transmissions- und Lüftungsverluste, Ermittlung der Heizlast eines Raumes und mehrerer Räume; Berechnung von Kachelöfen; Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Hafnersysteme

  • Strichaufzählung
    die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Hafnersystemen nennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Materialien für verschiedene Hafnersysteme beschreiben und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Hafnersysteme:

Kachelofen, Grundofen, offener Kamin, Heizkamin, Herd, Ganzhausheizungen; Ofenbaumaterialien mit Eigenschaften und Einsatzgebieten; Wärmespeicherung und Wärmeabgabe; Kachel- und Schamotteerzeugung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Energiequellen und Umwelttechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Energiequellen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Energiequellen nennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Einflüsse verschiedener Energiequellen auf Umweltverschmutzung beschreiben und bewerten.

Bereich Kachelofentechnik

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Normen und Vorschriften nennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Ausführungsdetails im Kachelofenbau erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Brandschutztechnische Vorgaben im Kachelofenbau beschreiben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Energiequellen und Umwelttechnik:

Gasförmige, flüssige, feste Brennstoffe; Elektroenergie; Sonnenenergie; Windkraft; Verbrennungsvorgänge; Wasserkraft; Atomkraft.

Bereich Kachelofentechnik:

Ofenkonstruktionen (Hinterlüftung, Luftspalt, Zuluftleitungen, Sockelbau, Türeinbau); brandschutztechnische Vorgaben und Umsetzung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Hydraulik

  • Strichaufzählung
    wassergeführte Heizungssysteme erklären und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Merkmale und Eigenschaften von verschiedenen Heizungssysteme nennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Kachelofen in ein hydraulisches Heizungssystem implementieren und bewerten.

Bereich Vertiefende Kachelofentechnik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und den Einfluss einer Abgasanlage benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Baurecht nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Einflüsse auf den Kachelofen im modernen Wohnbau beschreiben und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulik:

Einbauten in hydraulischen Heizungssystemen (Pumpen, Ventile, Wärmetauscher, …); hydraulische Grundschaltungen, Wasser als Wärmeträger, Kachelofenganzhausheizungssysteme.

Bereich Vertiefende Kachelofentechnik:

Abgasanlage; Baurechtsgesetze und –vorschriften; Kachelofen im Niedrigenergiehaus und im Passivhaus (Zuluft).

STILKUNDE UND DESIGNTHEORIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der Geschichte innerhalb und außerhalb Europas erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der Stilepochen, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie die wesentliche kunsthistorische Diktion benennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen den einzelnen Epochen und Kunstströmungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung des Designs im historischen Kontext überblicken;
  • Strichaufzählung
    eine Basis für die eigenständige Beurteilung von Designprodukten in Bezug auf praktische, ästhetische und symbolische Funktionalität unter Berücksichtigung ökologischer, materialgerechter und produktionsgerechter Aspekte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewusstsein bezüglich umweltverträglicher, nachhaltiger Produktions-, Vertriebs- und Entsorgungsverfahren im Entwurfsprozess anwenden.

Lehrstoff:

Kompetenzmodule 1 und 2:

Theorie und Kunst:

Einteilung; Begriffe; Gattungen; Funktionen; Kunstbetrachtungen und visuelle Kommunikation.

Geschichte der Kunst:

Exemplarische Beispiele von der Antike bis zum 20. Jahrhundert in ihrer Vorbildwirkung für spätere Kunstepochen und kulturelle Strömungen; Querverbindungen zu außereuropäischen Kulturen und Einflüssen auf Designentwicklung; Design; Technik; Fotografie; Werbung.

Handwerk und Design:

Historische Entwicklung von Design und Handwerkstechniken; Einfluss handwerklicher Verfahren auf die Ästhetik; Formgebung von Konsumprodukten als Manifestation kultureller, historischer, gesellschaftlicher und verfahrenstechnischer Entwicklungen.

Design und Gestaltung:

Raumauffassung; Proportionen; Rhythmus und Ordnung; gestalterische Hierarchien; Design als Entwicklungsprozess von der Bedarfsanalyse über Produktion und Vertrieb zur sinnvollen Nutzung (formale bis nachhaltige Bewertung); Nachhaltigkeit (ökologische Verantwortung; Konsumentenverhalten und Ergonomie; Gesamtwirtschaftlichkeit).

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND ENTWURFSPROJEKT

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübung

  • Strichaufzählung
    Schnittzeichnungen von gegebenen Kachelöfen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Satz technischer Zeichnungen eines gegebenen Ofens erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Kachelofen berechnen und zeichnen.

Bereich Entwurfsprojekt

  • Strichaufzählung
    malerische und räumliche Darstellungsmittel und –techniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Natur- und Objektstudien durchführen;
  • Strichaufzählung
    Abstraktionen von Objekten als Gestaltungsmittel anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübung:

Darstellung von Schnitten eines Kachelofens, senkrechter Schnitt, waagrechter Schnitt; Satz technischer Zeichnungen (Risse und Schnitte), Berechnung eines Kachelofens.

Bereich Entwurfsprojekt:

Verschiedene Darstellungstechniken und –mittel, Naturstudie, Objektstudien, Verfremdung bekannter Objekte.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübung

  • Strichaufzählung
    einen Kachelofen an eine örtliche Gegebenheit angepasst auslegen;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen mit Hilfe von branchenüblichen Software Programmen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Satz technischer Zeichnungen in branchenüblichen Zeichenprogrammen erstellen.

Bereich Entwurfsprojekt

  • Strichaufzählung
    Charakteristik und Symbolik von Farben erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Durchdringung, Überschneidungen und Verknüpfungen verschiedener Körper erstellen;
  • Strichaufzählung
    perspektivische Darstellung von Körpern erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübung:

3-dimensionale Zeichnung eines Kachelofens mit Hilfe von Palette CAD, Berechnung eines Kachelofens nach Kundenvorgaben, Schnittdarstellung.

Bereich Entwurfsprojekt:

Farbenlehre, Durchdringungen, Verknüpfungen und Überschneidungen geometrischer Körper, Zentralperspektive, 2-Punkt-Perspektive.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübung

  • Strichaufzählung
    verschiedene Hafnersysteme an eine örtliche Gegebenheit angepasst auslegen;
  • Strichaufzählung
    Berechnung verschiedener Hafnersysteme mit Hilfe von branchenüblichen Software Programmen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen in branchenüblichen Zeichenprogrammen erstellen.

Bereich Entwurfsprojekt

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten von Ideenfindung für eine gegebene Aufgabe durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ideen in Form von Skizzen und Präsentationskonzepten umsetzen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    eigene Designs für verschiedene Hafnersysteme entwickeln und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübung:

Heizkamin, Herd, Kombiofen, Warmluftofen, Ganzhausheizung, Einzimmer- und Mehrzimmerlösungen, Auslegung mit Hilfe von Kachelofenberechnung 2Plus und Darstellung in Palette CAD.

Bereich Entwurfsprojekt:

Entwicklung eines Designs für einen Kachelofen und Erstellung von Skizzen und einer Präsentation.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktionsübung

  • Strichaufzählung
    eine Planung eines Hafnersystems unter der Berücksichtigung von „Kundenwünschen“ durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Planung mit Hilfe von handelsüblichen Softwareprogrammen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    eine „kundenfreundliche“ Darstellung des Ofens erstellen.

Bereich Entwurfsprojekt

  • Strichaufzählung
    einen eigenständigen Präsentationsauftritt entwickeln;
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen für die Umsetzung eines Kachelofens entwickeln und ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübung:

Auslegung eines Hafnersystems mit Hilfe von Kachelofenberechnung 2Plus und Darstellung in Palette CAD.

Bereich Entwurfsprojekt:

Entwicklung eines Designs für einen Kachelofen und Erstellung von Skizzen und einer Präsentation.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN UND ENTWURFSPROJEKT

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel römisch eins.1 und darüber hinaus:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Gesetzmäßigkeiten der Konstruktionslehre verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Normen und Vorschriften benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Technische Merkblätter und Datenblätter lesen und anwenden.

Bereich Grundlagen Entwurf

  • Strichaufzählung
    verschiedene Darstellungsarten beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Körper 3-dimensional grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Natur- und Objektstudien durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen Konstruktion:

Grundlagen zur Erstellung technischer Zeichnungen, Bemaßungen, Beschriftung, Werkzeichnungen einfacher technischer Körper erklären.

Bereich Grundlagen Entwurf:

Darstellungsarten, perspektivische Darstellung einfacher Körper (Zentralperspektive, 2-Punkt-Perspektive), Darstellung einfacher und komplexer Körper.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Grundriss, Aufriss und Seitenriss eines Körpers erstellen;
  • Strichaufzählung
    Schnittzeichnungen eines gegebenen Kachelofens erstellen;
  • Strichaufzählung
    aus den Rissen den Aufbau eines Objektes ablesen und konstruktiv verwerten.

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    eigene Ideen grafisch umsetzen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    das Design eines Kachelofens selbstständig erarbeiten und grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Anschauungsskizzen eines Kachelofens erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen Konstruktion:

Umwandlung von 2-dimensionalen Rissen in eine 3-dimensionale Darstellung, Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines einfachen geometrischen Objekts (Ofen) erstellen, Schnittzeichnungen eines Kachelofens erstellen.

Bereich Entwurf:

Entwicklung eigener Ideen, grafische Darstellung, Design eines einfachen Kachelofens, kundengerechte Darstellung.

LABORATORIUM UND PROJEKT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium und Projekt

  • Strichaufzählung
    eine Messaufgabe der betrieblichen Praxis ausführen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium und Projekt:

Eine vorgegebene Messaufgabe durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und darstellen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium und Projekt

  • Strichaufzählung
    eine Planungsaufgabe der betrieblichen Praxis selbstständig ausführen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium und Projekt:

Planung Projekte aus dem Fachgebiet mit wirtschaftlicher Betrachtung und Erstellung aller notwendigen Dokumente.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium und Projekt

  • Strichaufzählung
    geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für eine Planungs- und Messaufgabe auswählen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium und Projekt:

Planung der geeigneten Methoden und Geräte für Projekte aus dem Fachgebiet mit wirtschaftlicher Betrachtung und Erstellung aller notwendigen Dokumente.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium und Projekt

  • Strichaufzählung
    Planung komplexer Projekte aus dem Fachgebiet durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium und Projekt:

Planung komplexer Projekte aus dem Fachgebiet mit wirtschaftlicher Betrachtung und Erstellung aller notwendigen Dokumente.

WERKSTÄTTE

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlegende Techniken

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsgänge anwenden und in exakter Fachsprache analysieren und Ergebnisse analysieren;
  • Strichaufzählung
    die facheinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen traditionell gesetzten Kachelofen nach Vorgaben errichten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlegende Techniken:

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Setzen von Fußsimse und Blattsimse, Setzen von Kachelreihen, Einbau eines keramischen Brennraums und eines keramischen Zugsystems.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlegende Techniken

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    Ofenanlagen mit diversen Aufbau- und Gestaltungstechniken bauen;
  • Strichaufzählung
    Ofenanlagen mit Luftspalt nach Vorgaben bauen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlegende Techniken:

Handhaben und instand halten von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsbehelfe, Bau von Ofenanlagen mit Luftspalt, Bau keramischer Hülle.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektebezogene Anwendungen

  • Strichaufzählung
    Ofenanlagen nach Vorgaben auslegen und ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Projektbezogene Anwendungen:

Auslegung einer Ofenanlage nach Vorgaben, Bau der Ofenanlage mit verschiedenen technischen Einbauten (Zuluft, Verbrennungsluftklappe).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektebezogene Anwendungen

  • Strichaufzählung
    verschiedene Ofenanlagen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Projektbezogene Anwendungen:

verschiedene Heizungsanlagen (Heizkamin, Warmluftofen, Kombiofen, Ganzhausheizungsanlagen).

WERKSTÄTTE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in der Stundentafel römisch eins.1 und darüber hinaus:

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundausbildung

  • Strichaufzählung
    die Werkstättenordnung erklären und anwenden und den Werkstättenbetrieb ausführen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beschreiben und beachten;
  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, sowie die Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.

Lehrstoff:

Bereich Grundausbildung:

Werkstättenordnung, Werkstättenbetrieb, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften; Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Werkstoffe, Hilfsstoffe.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundausbildung

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen und aufgabenbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Brennraum, das Zugsystem und die Hülle eines gegebenen Kachelofens aufbauen.

Lehrstoff:

Bereich Grundausbildung:

Fertigung von Produkten unter Berücksichtigung verschiedener Bearbeitungstechniken, Masseaufbereitung für unterschiedliche Anwendungen. Bau eines Grundofens.

FACHTHEORIE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die Arten und Eigenschaften der in der Praxis verwendeten Werkstoffe erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Hilfsstoffe und deren Einsatzgebiete benennen und erklären.

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Energietechnik beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten der Wärmeübertragung erklären und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Aufbau, Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten von keramischen Rohstoffen und Werkstoffen, Hilfsstoffe (Eigenschaften, Verwendungsgebiete).

Bereich Energietechnik:

Relevante Größen und Einheiten (Leistung, Energie, Wärmeübertragung), Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Formgebungsverfahren benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsgebiete der Formgebungsverfahren erklären.

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten von Hafnersystemen erklären und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von verschiedenen Hafnersystemen nennen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Formgebungsverfahren, Anwendungsgebiete.

Bereich Energietechnik:

Hafnersysteme – Arten, Merkmale und Eigenschaften (Speicherofen, Heizkamin, Herd, …).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    auf Grund technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Kriterien eine zweckmäßige Werkstoffauswahl treffen;
  • Strichaufzählung
    eine Auswahl entsprechender Bearbeitungsverfahren für Einzel- und Serienfertigung treffen und erklären.

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die Normen im Bereich der Energietechnik nennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Zweckmäßige Werkstoffauswahl, Bearbeitungsverfahren für Einzel- und Serienfertigungen.

Bereich Energietechnik:

Normen, Gesetze und Vorschriften im Bereich Energietechnik bzw. Heizungstechnik.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Automation und elektronischer Informationsverarbeitung in facheinschlägigen Bereichen beschreiben und erklären.

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    technische Ausführungsdetails im Ofenbautechnik beschreiben und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Facheinschlägigen Grundlagen der Automation und Informationsverarbeitung.

Bereich Energietechnik:

Technische Merkblätter im Bereich Ofenbautechnik.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/16

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.16 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OPTOMETRIE römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

3

3

2

2

16

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

5

5

2

2

18

römisch eins

5.

Wirtschaft und Recht3

-

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

7.

Angewandte Informatik

2

2

2

-

-

6

römisch eins

8.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Physik

-

2

2

2

2

8

römisch zwei

2.

Chemie und Biochemie

-

2

2

3

3

10

römisch zwei

3.

Technologie

-

2

2

2

2

8

römisch eins

4.

Betriebstechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Projektstudien4

-

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Laboratorium

-

4

4

6

6

20

römisch eins

7.

Anatomie und Physiologie

-

2

2

2

2

8

römisch zwei

8.

Pathologie des Auges

-

2

2

2

2

8

römisch eins

9.

Technische Optik

-

2

2

3

3

10

römisch eins

10.

Optometrie

-

3

3

4

4

14

römisch eins

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

36

36

37

37

169

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

3.

Technisches Zeichnen

2

-

-

-

-

2

römisch eins

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR OPTOMETRIE römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

2.

Wirtschaft und Recht3

2

2

2

2

8

römisch zwei bzw. römisch drei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Angewandte Physik

2

2

2

2

8

römisch zwei

2.

Chemie und Biochemie

2

2

3

3

10

römisch zwei

3.

Technologie

2

2

2

2

8

römisch eins

4.

Betriebstechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Projektstudien4

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Laboratorium

7

7

6

6

26

römisch eins

7.

Anatomie und Physiologie

2

2

2

2

8

römisch zwei

8.

Pathologie des Auges

2

2

2

2

8

römisch eins

9.

Technische Optik

5

5

3

3

16

römisch eins

10.

Optometrie

6

6

4

4

20

römisch eins

11.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

10

römisch vier

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

31

31

138

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Technisches Zeichnen

-

-

2

2

4

römisch eins

2.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

3.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Bereich „Recht“.

4 Mit Übungen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs bzw. des Kollegs für Berufstätige für Optometrie liegen in der Anwendung ihres Fachwissens für die Vermessung der Sehkraft, der Anfertigung und Bearbeitung optischer Gläser, Brillen und Kontaktlinsen, sowie deren Reparatur und Wartung.

Bei der Ermittlung der individuellen Sehanforderungen bei unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten, wie zB bei Bildschirmarbeitsplätzen, technischen Berufsfeldern (optische Schutzbrillen), Freizeittätigkeiten (Sportbrillen) und im Profisport (zB Schießbrillen) verfügen sie neben der Möglichkeit zur Vermessung der Sehkraft auch über Kenntnisse für die Anfertigung verschiedener Hilfsmittel.

Die Versorgung von Kundinnen und Kunden mit vergrößernden Sehhilfen wird theoretisch und praktisch vermittelt.

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der optischen Industrie arbeiten sie in der Entwicklung neuer Designs für Brillen und Kontaktlinsen, vertreten die einschlägige Industrie bei ihren Kundinnen und Kunden (Augenärztinnen und Augenärzte, Optikgeschäfte, Forschungseinrichtungen). Sie können eigenverantwortlich Optikbetriebe führen. Sie verfügen über Kenntnisse des Qualitäts- und Produktmanagements, der Personalführung. Sie sind berechtigt Lehrlinge auszubilden.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Angewandte Physik:

Im Bereich der Wärmelehre verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse der Temperatur und Wärmemessung, können die Grundbegriffe von Temperatur, Dehnung und Wärme und Wärmeübergänge beschreiben und die Sicherheitsvorschriften nennen und anwenden.

Im Bereich der Schwingungs- und Wellenlehre können die Absolventinnen und Absolventen charakteristische Eigenschaften von Schwingungen und Wellen beschreiben und einfache Aufgaben im Bereich Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall lösen.

Im Bereich Lichttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Theorien über das Licht, lichttechnische Größen und Einheiten, den Bereich Fotometrie und Farbmessung. Sie können den Bereich der Temperaturstrahlung und Lumineszenz beschreiben und erklären und kennen technische Lichtquellen. Sie kennen die Beleuchtung an verschiedenen Arbeitsplätzen und können entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.

Im Bereich der Optik können die Absolventinnen und Absolventen die Phänomene Beugung, Interferenz und Polarisation beschreiben und erklären.

Im Bereich Magnetismus können die Absolventinnen und Absolventen Elektromagnetismus und elektromagnetische Induktion beschreiben und erklären. Sie kennen deren Anwendung in Generatoren und Motoren und können magnetische Eigenschaften von Stoffen beschreiben.

Im Bereich Elektrizität verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Grundkenntnisse über Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit und Leistung. Sie kennen Elektronenleiter und Halbleiter und verfügen über Kenntnisse deren Anwendungen im technischen Bereich.

Im Bereich Quantenphysik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse des lichtelektrischen Effekts, kennen Lasertechnik und deren Anwendungsgebiete und können die Elektronenoptik beschreiben und erklären.

Chemie und Biochemie:

Im Bereich chemische Reaktionen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Reaktionsarten beschreiben, die Reaktionsenergie berechnen. Das chemische Gleichgewicht benennen und beschreiben und Katalyse beschreiben und erklären.

Im Bereich Säure- und Basereaktionen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau verschiedener organischer und anorganischer Säuren und Basen und deren Wirkung benennen und beschreiben. Sie kennen die Bedeutung des pH-Werts, können den Aufbau und die Wirkung von Salzen, Elektrolyten und Puffersystemen beschreiben und erklären.

Im Bereich der Nichtmetalle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silizium und deren Verbindungen sowie Halogene und deren Verbindungen benennen und beschreiben.

Im Bereich der Metalle können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften technisch wichtiger Metalle benennen und beschreiben. Sie können die elektrochemische Spannungsreihe beschreiben und erklären. Sie können die Korrosion beschreiben und erklären.

Im Bereich Organische Chemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Anwendung von Kohlenwasserstoffen, die Reaktionen organischer Verbindungen benennen und beschreiben. Sie können den Aufbau von Alkoholen, Carbonylen, Carbonsäuren, Fetten und Lipoiden sowie Tensiden benennen und beschreiben und kennen deren Anwendungsgebiete.

Im Bereich Kunststoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, die Herstellung und die Eigenschaften unterschiedlicher Kunststoffe und können deren Verarbeitung beschreiben und erklären.

Im Bereich Farbstoffchemie können die Absolventinnen und Absolventen die Herkunft verschiedener Farbstoffe erklären und beschreiben und die Anwendung in fotochemischen Reaktionen benennen.

Im Bereich Biochemie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Kohlehydraten, Aminosäuren und Eiweißstoffen beschreiben, die Wirkung von Enzymen erklären und unterschiedliche Stoffwechselreaktionen benennen und beschreiben.

Im Bereich Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen benennen, Energieprobleme beschreiben und erklären und Recyclingmaßnahmen anwenden.

Im Bereich der Kontaktlinsenchemie können die Absolventinnen und Absolventen den chemischen Aufbau des Tränenfilms erklären, den Hornhautstoffwechsel beschreiben und kennen die chemische Struktur verschiedener Kontaktlinsenmaterialien.

Im Bereich Pharmazie können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von verschiedenen Kontaktlinsenreinigungs- und Pflegemitteln benennen und beschreiben und kennen da Arzneimittelgesetz.

Im Bereich Hygiene können die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Mikrobiologie, Verfahren zur Sterilisation, Desinfektion und Konservierung von Materialien und können die Anwendung in Personal- und Betriebshygiene beschreiben und erklären.

Im Bereich Wirkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen können Vitamine und Hormone beschreiben, das Prinzip der Pharmakonwirkung erklären und Grundbegriffe der Toxikologie benennen und beschreiben.

Technologie:

Im Bereich Fassungen und Gläser können die Absolventinnen und Absolventen die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glas- und Fassungsmaterialien benennen und beschreiben. Sie können verschiedene Verfahren zur Fertigung von Brillengläsern und Brillenfassungen und deren Bearbeitung beschreiben. Sie können verschiedene Möglichkeiten der Oberflächenbearbeitung, Glashärtung und Entspiegelung von Gläsern beschreiben.

Im Bereich Materialien kennen die Absolventinnen und Absolventen neben den Gläser- und Fassungsmaterialien Hilfsstoffe für die Bearbeitung.

Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Herstellung und Bearbeitung optischer Flächen und mechanischer Teile beschreiben.

Im Bereich Kontaktlinsenoptik kennen die Absolventinnen und Absolventen Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren. Sie können Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.

Projektstudien:

Im Bereich Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten anwenden und die unterschiedlichen Rollen in Teamprojekten erkennen und ausfüllen. Sie kennen verschiedene Präsentationstechniken und können diese anwenden.

Laboratorium:

Im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung kennen die Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Vorschriften und können diese anwenden. Sie können die in der Praxis anfallenden Mess- und Prüfaufgaben mit entsprechenden Geräten lösen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Anatomie und Physiologie:

Im Bereich Organe und Organsysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Gewebelehre, den Aufbau und die Funktion der Organsysteme.

Im Bereich Sehapparat kennen die Absolventinnen und Absolventen die spezielle Anatomie und Funktion der unterschiedlichen Abschnitte.

Pathologie des Auges:

Im Bereich Pathologie des Auges erkennen die Absolventinnen und Absolventen abnorme Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen und kennen verschiedene Krankheitsbilder. Sie kennen Funktionsprüfungs- und Untersuchungsmethoden des Auges und können Grundlagen der Augenchirurgie beschreiben. Sie können einschlägige Probleme der Berufspraxis durch Überweisung an den Facharzt lösen.

Technische Optik:

Im Bereich der optischen Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung verschiedener optischer und optometrischer Geräte, können diese handhaben und ihre Ergebnisse interpretieren. Sie können unterschiedliche optische Systeme berechnen, bewerten und optimieren.

Optometrie:

Im Bereich Refraktion kennen die Absolventinnen und Absolventen Größe, Gestaltung und Ausstattung von Refraktionsräumen können dieses Wissen anwenden.

Im Bereich Sehorgan können die Absolventinnen und Absolventen Anamnese, Inspektion des Auges und subjektive und objektive Refraktion mit unterschiedlichen Geräten und Messverfahren monokular und binokular durchführen.

Im Bereich Brillenanpassung und –fertigung kennen die Absolventinnen und Absolventen Auswahlkriterien für Brillengläser, Praxisregeln für deren Zentrierung und verfügen über Kenntnisse über Brillenfassungen und deren Anpassung.

Im Bereich Ergooptometrie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen benennen und können geeignete Sehbehelfe auswählen und anpassen.

Im Bereich Versorgung von sehschwachen Menschen können die Absolventinnen und Absolventen die Prüfung für die Ferne und Nähe durchführen, die Auswahlkriterien für die Anpassung der vergrößernden Sehhilfen anwenden und die Anwendung durchführen.

Im Bereich der Kontaktlinsenoptik können die Absolventinnen und Absolventen die Richtlinien für Ausgestaltung des Kontaktlinsenraumes anwenden. Sie können weiche und formstabile Kontaktlinsen anpassen und kennen verschiedene Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen. Sie kennen die Möglichkeiten der Kontaktlinsennacharbeit und können dies anwenden.

Werkstätte:

Im Bereich Werkstätte können die Absolventinnen und Absolventen Geräte für die Vermessung und Justierung von Sehbehelfen handhaben und können Sehbehelfe anfertigen und reparieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.1 Stundentafel

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“:

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände gemäß der römisch eins.2 Stundentafel

„Ethik“ und „Wirtschaft und Recht“:

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. ANGEWANDTE PHYSIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrizität, Magnetismus und Elektromagnetismus:

Elektrizität: Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung, Elektronenleiter, Halbleiter; Magnetismus: Magnetfelder, weiße Bezirke, magnetische Eigenschaften der Stoffe (ferromagnetisch, paramagnetisch, diamagnetisch); Elektromagnetismus: Elektromagnetische Feld, Elektromagnetische Induktion, Generator, Motor.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wärmelehre und Druck

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten Wärmelehre und Druck grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Wärmelehre und Druck:

Wärmelehre: Temperatur, Temperaturmessung; Dehnung, Wärme und Wärmemessung; Wärmetransport, Wärmeübergänge, Elektrowärme; Druck: Definition, Messung, Zusammenhand Druck und Temperatur, Messung von Druck.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten mechanische Schwingungen und Wellen und Optik grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Schwingungen und Wellen und Optik:

Mechanische Schwingungen und Wellen: Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall; Optik: Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Quantenphysik und Lichttechnik

  • Strichaufzählung
    die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären;
  • Strichaufzählung
    in den Teilgebieten Quantenphysik und Lichttechnik grundlegende Kenntnisse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Quantenphysik und Lichttechnik:

Quantenphysik: Lichtelektrischer Effekt, Laser, Elektronenoptik; Lichttechnik: Lichttheorie, lichttechnische Größen und Einheiten, Fotometrie, Farbmessung; Temperaturstrahlung, Lumineszenz, technische Lichtquellen; Beleuchtung am Arbeitsplatz.

CHEMIE UND BIOCHEMIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie:

Aufbau der Materie: Atommodelle, Stoffmenge, Chem. Rechnen; Bindungsarten: Atom-, Metall- und Ionenbindung, Zwischenmolekulare Kräfte; Thermochemie = Energieumsatz bei Reaktionen: Enthalpie, Entropie, Gibbs Energie, Katalysatoren; Redoxreaktion: Oxidation, Reduktion, Verbrennungsvorgänge; Reaktionsgeschwindigkeiten: Einfluss Konzentration, Temperatur und Aggregatszustand, Chem. Gleichgewicht; Säuren und Basen: Definitionen, Eigenschaften, pH-Wert, Neutralisation, Salze.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie:

Elektrochemie: chem. Spannungsreihe, Batterien, Akkumulatoren, Elektrolyse und Korrosion; Luft: Bestandteile, Trennung, Atmosphäre; Wasser und Löslichkeit: Eigenschaften, Löslichkeit nach Aggregatzustand, Beispiel Wasserhärte; Sauerstoff: Vorkommen, Verwendung, Ozon, Peroxide; Kohlenstoff: elementarer Kohlenstoff, Kohlenstoffoxide, Treibhauseffekt; Silizium: Elementares Silizium, Quarz, Technische Silikate, Keramik.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Chemie und organische Chemie:

Metalle und Legierungen: Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Edelmetalle: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung; Organische Chemie: Nomenklatur, Alkane, Alkene Alkine, Aromaten; Alkohole: Nomenklatur und Einteilung, Methanol, Ethanol, Nachweis, Aldehyde; Carbonsäuren: Benennung, Herstellung, Reaktionen: Fettsäuren, Ester, Polyester; Tenside: Definition; Waschwirkung, Waschmittel; Kohlenhydrate, Stärke: Einfach-, Zweifach-, Mehrfachzucker, Beispiele, Eigenschaften und Funktion.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene

  • Strichaufzählung
    die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der Berufsarbeit gelangen.

Lehrstoff:

Bereich Chemie und Kontaktlinsenhygiene:

Proteine: Aufbau, Verwendung, Aminosäuren. Peptidbildung, Proteine, Enzyme, Eiweißsynthesen im Körper, Proteinabbau; Hygiene: Krankheitserreger, Infektionswegen, Pathogenität, Virulenz, Bekämpfung, Desinfektion, Sterilisation; Bakterien: Aufbau, Funktion, Vermehrung, Bekämpfung; Pilze: Einteilung, Pilzinfektion beim Menschen, Bekämpfung; Viren: Aufbau. Funktion. Vermehrung, Maßnahmen: Hygienemaßnahmen bei Kontaktlinsen: Reinigung, Desinfektion von CL, Lagerung, Abspülen, Benetzungslösungen.

TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Anorganische Gläser

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Bereich Fassungen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Lehrstoff:

Bereich Anorganische Gläser:

Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Fertigung von Brillengläsern; Glashärtung.

Bereich Fassungen:

Bestandteile, Strukturen und Eigenschaften, Herstellung, Formgebung, Beschichtungen, Färben, Hilfsstoffe: Kitte und Klebstoffe, Schleif- und Poliermittel, Lösungsmittel.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Spezialgläser

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Bereich metallische Brillenfassungen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Lehrstoff:

Bereich Spezialgläser:

Farbgläser, fototrope Gläser, kristalline Werkstoffe.

Bereich metallische Brillenfassungen:

Metallische Werkstoffe: Einteilung, Eigenschaften; Legierungen; Methoden der Metallbearbeitung; Korrosionsschutz; Werkzeugmetalle; Metalle für Brillenfassungen: Trägermetalle, Beschichtungen; Lötverfahren, Lötwerkstoffe; Metallspiegel: Arten, Funktion, Eigenschaften.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organische Gläser

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Glasmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Gläsern erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Gläsern benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Bereich Kunststofffassungen

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile, die Herstellung, die Eigenschaften und Materialparameter der unterschiedlichen Arten der Fassungsmaterialien benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Bearbeitung von Fassungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für die Bearbeitung von Fassungen benennen und deren Wirkungsweise erklären.

Lehrstoff:

Bereich Organische Gläser:

Eigenschaften, Verarbeitung, Anwendungen; Beschichten und Färben von Kunststoffgläsern. Bestandteile, Herstellung und Formgebung.

Bereich Kunststofffassungen:

Kunststoffe: Strukturen und Eigenschaften, Arten, Verarbeitungsmethoden; Kunststoffe für Brillenfassungen; Bearbeitung, Kleben und Schweißen von Kunststoffen.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kontaktlinsenoptik

  • Strichaufzählung
    Materialien für formstabile und weiche Kontaktlinsen, deren Herstellung und Oberflächenbearbeitung und verschiedene Messverfahren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel, Schleif- und Poliermittel benennen und deren Anwendung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kontaktlinsenoptik:

Kontaktlinsenmaterialien: Anforderungen, Eigenschaften; Materialien für harte und weiche Kontaktlinsen; Materialparameter und Messverfahren; Herstellung von Kontaktlinsen, Oberflächenveränderung; Hilfsstoffe der Kontaktlinsen-Optik: Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel; Schleif- und Poliermittel.

BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kostenrechnung und Organisation/Prozesse

  • Strichaufzählung
    das System der Kalkulation in der österreichischen Augenoptik anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verkaufspreise von Brillen und Kontaktlinsen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    fachliche und rechtliche Vorschriften nennen und wissen wie diese im optischen Betrieb umgesetzt werden;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Qualitätssicherung nennen und diese anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kostenrechnung:

Brillenkalkulation, Kalkulation von Kontaktlinsen.

Bereich Organisation/Prozesse:

Fachliche/rechtliche Vorschriften, Qualitätssicherung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Steuern, Personal und Marketing/Verkauf

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Steuern im österreichischen Steuersystem aufzählen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Personalplanung erklären und geeignete Möglichkeiten der Personalsuche anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Entlohnung in der Augenoptik erklären und die Grundzüge der Lohnabrechnung sowie der Lohn- und Gehaltsnebenkosten anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Ausbildungsvorschriften von Lehrlingen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge modernen Marketings erklären;
  • Strichaufzählung
    Kunden beraten und mit schwierigen Situationen im Verkaufsgespräch umgehen.

Lehrstoff:

Bereich Steuern:

Besteuerung des Einkommens, Ertragssteuern, Umsatzsteuer.

Bereich Personal:

Personalplanung und -aquise, Personalführung und -motivation, Entlohnung, Personalausbildung.

Bereich Marketing/Verkauf:

Kundenberatung, 4 P´s des Marketings.

PROJEKTSTUDIEN

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektgrundlagen

  • Strichaufzählung
    den Begriff Projekt definieren;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und deren Durchführung überwachen;
  • Strichaufzählung
    ihre Rollen in Projektteams beschreiben und in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektgrundlagen:

Projektdefinition, Informationsbeschaffung – Recherchetechniken, Zitierregeln.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektdurchführung

  • Strichaufzählung
    Projektanträge stellen;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und deren Durchführung überwachen;
  • Strichaufzählung
    ihre Rollen in Projektteams beschreiben und in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektdurchführung:

Projektanträge. Projektplanung: Planungsmethoden, Planung von Zielen, Leistungen, Terminen, Ressourcen, Kosten. Arbeitspakete, Kommunikation in Projektteams und mit externen Projektpartner/innen.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung

  • Strichaufzählung
    Konflikte handhaben;
  • Strichaufzählung
    nach dem Abschluss von Projekten Ergebnisse evaluieren.

Lehrstoff:

Bereich Konfliktbewältigung und Projektevaluierung:

Controlling, Dokumentation, Durchführung, und Evaluierung von fachbezogenen Projekten. Feedback als Evaluierungsmethode.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit

  • Strichaufzählung
    ihre Projekte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Präsentationen evaluieren;
  • Strichaufzählung
    und geeignete Medien für die Öffentlichkeitsarbeit suchen und mit ihnen kooperieren.

Lehrstoff:

Bereich Projektpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit:

Präsentation und Evaluierung von fachbezogenen Projekten.

LABORATORIUM

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie Anpassungen lösen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen und die dafür erforderliche Software anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Angewandte Physik“, „Chemie und Biochemie“, “Anatomie und Physiologie”, „Technische Optik“, „Optometrie“ und „Technologie“.

ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Zellbiologie und Gewebelehre

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktionen der Zelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Zellbiologie und Gewebelehre:

Aufbau der Zelle, Aufbau und Funktion der Zellorganellen, Grundlagen des Stoffwechsels, Übersicht über die Gewebearten, Physiologie des Epithel-, Muskel-, Nerven-, Stütz- und Bindegewebes.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organsysteme

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktionen des Bewegungsapparates, Kreislauf und Blutgefäßsystem, Immunsystem und Atmungssystem beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Organsysteme:

Bewegungsapparat: Aufbau der Knochen, Aufbau der Muskeln, Unterscheidung glatte – quergestreifte Muskulatur, Herzmuskulatur.

Herz: Kreislauf, Blutgefäßsystem. Immunsystem, lymphatische Organe; Atmungssystem.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Organsysteme

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktion vom Verdauungs-, Nieren- und Ausscheidungssystem, endokrines System und Nervensystem, Haut und Hörorgan beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Organsysteme:

Verdauungssystem, Nieren und Ausscheidungssystem, endokrines System. Zentralnervensystem, vegetatives Nervensystem. Haut, Hörorgan.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Auge

  • Strichaufzählung
    detailliert den Aufbau und die Funktion des menschlichen Auges beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Auge:

Anatomie und Physiologie des Auges: Augenlider, Tränenapparat, Tränenflüssigkeit, Bindehaut, äußere und innere Augenmuskeln, Orbita, Sklera, Cornea, Iris, Kammerbuchten, Chorioidea, Linse, Glaskörper.

Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie (Pigmentepithel, Retina, Nervus opticus, zentrale Sehbahn mit Sehrinde). Sehprozess (Der Sehprozess soll äußerst detailliert und im vollen Umfang besprochen werden).

PATHOLOGIE DES AUGES

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden können im

Bereich vorderer Augenabschnitt

  • Strichaufzählung
    die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich vorderer Augenabschnitt:

Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Augenhöhle + Endokrine Orbitopathie, Tränenapparat, Lider, Bindehaut, Hornhaut + Keratokonus, Sklera. Insbesondere Lidern, Bindehaut und Hornhaut erhöhte Aufmerksamkeit widmen, da diese Strukturen im Rahmen der Kontaktlinsenanpassung und Verlaufsbeobachtung vom Optiker beurteilt werden müssen.

Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Messmethoden zur Untersuchung des Tränenfilms, Traumatologie.

Chirurgie (Hornhauttransplantation). Fremdwörterliste (medizinische Ausdrücke).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich hinterer Augenabschnitt

  • Strichaufzählung
    die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich hinterer Augenabschnitt:

Erkrankungen (und Fehlbildungen) von Iris, Ziliarkörper und Aderhaut, Linse, Glaskörper, Netzhaut und Macula, Sehnerv und Sehbahn.

Funktionsstörungen: Differenzialdiagnose rotes Auge, Anpassung von Sehhilfen nach Cataractoperation, Traumatologie.

Chirurgie: Cataractoperation, Netzhautablösung.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich augenärztliche Untersuchungen

  • Strichaufzählung
    die abnormen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    häufige Augenerkrankungen nennen und ihre Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und abnorme Veränderungen des menschlichen Auges messen und seine Untersuchungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich augenärztliche Untersuchungen:

Häufige Krankheitsbilder: Strabismus, Glaukom, Diabetes mellitus Augenveränderungen, Allgemeinerkrankungen Augenveränderungen (arterielle Hypertonie…).

Untersuchungsgeräte: Spaltlampe (Vorderabschnitt, Kontaktglas), Ophthalmoskopie (direkt, indirekt), Funduskamera, Tonometer, Perimeter, Biometrie, OCT, Farbsinn, Elektrophysiologie, Sonographie, CT, MRI, Laser in der Augenheilkunde (diagnostisch).

Funktionsstörungen: Phorien und Strabismus, Sehfunktionen (Sehschärfe, Dämmerung, Kontrast…).

Chirurgie: Refraktiv, Laser in der Augenheilkunde (therapeutisch).

Arbeits-, und Sozialmedizin: Bildschirmarbeitsplatz, Low Vision, Sehbehinderung, Pflegegeld, Führerscheineignung.

Medikamente und Nebenwirkungen am Auge: topisch, systemisch.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kontaktlinsen

  • Strichaufzählung
    die möglichen Veränderungen des menschlichen Auges und seiner Funktionen durch das Tragen von Kontaktlinsen gründlich kennen;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Probleme der Berufspraxis erkennen und die Überweisung an den Facharzt durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Kontaktlinsen:

Mögliche pathologische Veränderungen an Lidern, Bindehaut, Hornhaut.

Funktionsstörungen: Syndrom des trockenen Auges (office eye syndrome…), Hornhautveränderungen durch Kontaktlinsen, Ablagerungen auf Kontaktlinsen.

Fremdwörterliste: medizinische Ausdrücke.

TECHNISCHE OPTIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich technisch-optische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    das Brechungsgesetz mathematisch ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Gesetze des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen, Prismen und sphärischen Linsen erklären, konstruktiv anwenden und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Hauptebenen nach dem paraxialen Zweikreisverfahren konstruieren und berechnen.

Bereich Linsensysteme

  • Strichaufzählung
    Strahlen durch Linsensysteme durchzeichnen, die Lagen und Größen aller Bilder sowie die Systempunkte FSys, F’Sys, HSys und H’Sys konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben funktioneller Blenden (Apertur- oder Sehfeldblende) – in Abhängigkeit ihrer Größe und Position in einem optischen System – bestimmen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Blendenbilder konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Bildeigenschaften, wie Helligkeit, Bildausschnitt und Bildschärfe, mittels entsprechender Strahlengänge (Öffnungs- und Hauptstrahlen) erklären;
  • Strichaufzählung
    die Optimierung von optischen Systemen – durch die Kombination von Linsen und Blenden – erkennen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich technisch-optische Grundlagen:

Ableitung des Brechungsgesetzes nach Huygens, Anwendung des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen und Prismen. Prismen: Grundablenkung, Minimum der Ablenkung.

Bereich Linsensysteme:

Sphärische Linsen: Hauptebenen, Brennweiten, Schnittweiten. Komplexe Konstruktionen und Berechnungen durch Linsensysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Linsensysteme

  • Strichaufzählung
    die Gesetze des Brechungsgesetzes bei ebenen Grenzflächen, Prismen und sphärischen Linsen konstruktiv anwenden und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Strahlen durch Linsensysteme durchzeichnen, die Lagen und Größen aller Bilder sowie die Systempunkte FSys, F’Sys, HSys und H’Sys konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben funktioneller Blenden (Apertur- oder Sehfeldblende) – in Abhängigkeit ihrer Größe und Position in einem optischen System – bestimmen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Blendenbilder konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Bildeigenschaften, wie Helligkeit, Bildausschnitt und Bildschärfe, mittels entsprechender Strahlengänge (Öffnungs- und Hauptstrahlen) erklären;
  • Strichaufzählung
    die Optimierung von optischen Systemen – durch die Kombination von Linsen und Blenden – erkennen und bewerten.

Bereich Lupensysteme

  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip von Lupen mittels Konstruktion erklären;
  • Strichaufzählung
    die Lupennormalvergrößerung ableiten und diese mit der Sloan – Habel‘schen Lupenformel vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Lupe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Lupenarten nennen und deren Unterschiede erklären;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip „Lupe und Vollkorrektion“ erklären, konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Unterschiede zwischen Lupen mit geringer und Lupen mit hoher Vergrößerung – mit einem klaren Bezug zur praktischen Handhabung – nennen;
  • Strichaufzählung
    eine Hellfeldlupe von der klassischen Lupe unterscheiden.

Lehrstoff:

Bereich Linsensysteme:

Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Bereich Lupensysteme:

Vergrößerungsprinzip, Vergrößerungsformeln, Blenden und Blendenbilder (Pupillen und Luken), Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Lupensysteme

  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip von Lupen mittels Konstruktion erklären;
  • Strichaufzählung
    die Lupennormalvergrößerung ableiten und diese mit der Sloan – Habel‘schen Lupenformel vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Lupe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Lupenarten nennen und deren Unterschiede erklären;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip „Lupe und Vollkorrektion“ erklären, konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Unterschiede zwischen Lupen mit geringer und Lupen mit hoher Vergrößerung – mit einem klaren Bezug zur praktischen Handhabung – nennen;
  • Strichaufzählung
    eine Hellfeldlupe von der klassischen Lupe unterscheiden.

Bereich Fernrohre

  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip beim Kepler-Fernrohr konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Kepler-Fernrohr + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip beim Galilei-Fernrohr konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Galilei-Fernrohr + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Unterschiede zwischen einem Kepler- und einem Galilei-Fernrohr nennen.

Lehrstoff:

Bereich Lupensysteme:

Abbildungsfehler, Linsenformen, Lupe und Auge, Hellfeldlupe, diverse Lupenvergleiche.

Bereich Fernrohre:

Arten; Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen, Optimierung und Bewertung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich optische Messgeräte

  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines analogen Scheitelbrechwertmessers zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip der Messung eines Brillenglases erklären, konstruieren und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten des Systems Scheitelbrechwertmesser + Brillenglas erklären und die Erklärungen mittels Zeichnungen sowie Berechnungen unterstützen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines Mikroskops zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip beim Mikroskop konstruieren und die Vergrößerung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Mikroskop + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Öffnungs- und Hauptstrahlen zeichnen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einer Spaltlampe erklären und zeichnen;
  • Strichaufzählung
    das Vergrößerungsprinzip bei der Spaltlampe konstruieren;
  • Strichaufzählung
    die Apertur- und Sehfeldblende beim System Spaltlampe + Auge bestimmen, deren Bilder konstruieren sowie Haupt- und schräge Öffnungsstrahlen zeichnen.

Lehrstoff:

Bereich optische Messgeräte:

Scheitelbrechwertmesser: Aufbau, Blenden und Blendenbilder, Messprinzip, Besonderheiten. Mikroskop: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, Öffnungs- und Hauptstrahlen. Spaltlampe: Aufbau, Vergrößerungsprinzip, Blenden und Blendenbilder, schräge Öffnungs- und Hauptstrahlen.

OPTOMETRIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

  • Strichaufzählung
    die grundsätzlichen Regeln für die Auswahl von Fassungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fassungen unter Beachtung aller Einflussfaktoren ausrichten und anatomisch anpassen;
  • Strichaufzählung
    die optischen Grundlagen von Einstärkengläsern nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Regeln für die Zentrierung von Einstärkengläsern anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Fertigungstoleranzen für Gläser nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    Verordnungen von Brillengläsern lesen und anwenden.

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Fassung: Auswahlkriterien, Ausrichten von Fassungen, Anatomische Anpassung.

Einstärkengläser: Geometrie, Vergrößerung, Akkommodation, Astigmatische Gläser, Asphären.

Bereich Refraktion:

Grundlagen: Refraktionsraum, Inspektion des Auges, optometrische Geräte zur Inspektion, Anamnese, Funktionsprüfungen.

Refraktionsmessgeräte: Aufbau, Funktion, Arten, Handhabung und Anwendungsmöglichkeiten.

Objektive Refraktion: Verfahren, Fehlerquellen und deren Beseitigung.

Subjektive Refraktion: Bestimmung der Vollkorrektion, Korrektion des Astigmatismus.

Vergleich zwischen subjektiver und objektiver Refraktion.

Messungen im reduzierten Kontrast.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

  • Strichaufzählung
    die besonderen Anforderungen für Sportbrillen nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze für die Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen und die Probleme die auftreten können nennen und die Versorgung mit geeigneten Sehbehelfen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die besonderen Anforderungen in Beruf und Freizeit berücksichtigen.

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Einstärkengläser: Zentrierung und Toleranzen, Umsetzung von prismatischen Verordnungen, Sportbrillen.

Ergooptometrie: Der Bildschirmarbeitsplatz, Sehbehelfe für besondere Anforderungen in Beruf und Freizeit (zB Zahnarzt, Schießbrille, …).

Bereich Refraktion:

Binokulare Messungen: Binokularer Abgleich, Feststellung und Korrektion der Heterophorien (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen), Orthoptik (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen).

Individuelle Refraktion: Voraussetzungen, Gesprächsführung, Bewertung der alten Brille, objektive und subjektive Brillenglasbestimmung, monokulare und binokulare Prüfung, Nahprüfung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Brillenkunde

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Arten, die prinzipielle Funktion und die systembedingten Fehler von Gleitsichtgläsern nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Gleitsichtgläser anpassen und auftretende Probleme bei Gleitsichtgläsern analysieren und gegebenenfalls beheben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arten von Nahkomfortgläsern nennen sowie deren Funktion erklären.

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Messung des Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen des menschlichen Auges erklären.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen

  • Strichaufzählung
    die Ursachen einer bleibenden Sehschwäche und die Bedürfnisse der betroffenen Menschen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    optometrische Messungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Sehstärke, der Sehleistung und des Vergrößerungsbedarfes anwenden;
  • Strichaufzählung
    praxisübliche optische und elektronische Vergrößerungssysteme anwenden und deren Eigenschaften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sehschwache Menschen mit geeigneten optischen und elektronischen Hilfsmitteln versorgen und in deren bestimmungsgemäßen Gebrauch unterweisen.

Lehrstoff:

Bereich Brillenkunde:

Gleitsichtgläser: Aufbau, Wirkung, systembedingte Fehler, Arten und Fertigung, Zentrierung, Problemanalyse, Behebung der Probleme.

Spezial- und Sondergläser: Nahkomfortgläser, Mehrstärkengläser, Sonnenschutzgläser.

Bereich Refraktion:

Beobachtungstechnik: Spaltlampenbeleuchtungstechnik.

Messtechnik: Keratometrie, Hornhauttopographie, Tonometrie, Aberrometrie.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen:

Definition Sehbehinderung/Sehschwäche; Einstufung und Mindestwerte; Anamnese; Prüfmethoden.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Refraktion

  • Strichaufzählung
    die Verfahren zur Anpassung von Kontaktlinsen nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die hygienischen Erfordernisse nennen und deren Bedeutung erklären.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen

  • Strichaufzählung
    optometrische Messungen und Prüfmethoden zur Bestimmung der Sehstärke, der Sehleistung und des Vergrößerungsbedarfes anwenden;
  • Strichaufzählung
    praxisübliche optische und elektronische Vergrößerungssysteme anwenden und deren Eigenschaften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sehschwache Menschen mit geeigneten optischen und elektronischen Hilfsmitteln versorgen und in deren bestimmungsgemäßen Gebrauch unterweisen.

Lehrstoff:

Bereich Refraktion:

Kontaktlinsenanpassraum: Größe, Gestaltung und Ausstattung.

Kontaktlinse und Auge: Korrektionswirkung, augenoptisches System, Verträglichkeit von Kontaktlinsen; Optische Unterschiede zwischen Brillenglas- und Kontaktlinsenkorrektur.

Rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Grundlagen, Anpassen, Kontrolle und Sitzbeurteilung.

Nicht rotationssymmetrische Kontaktlinsen: Optische, kosmetische und medizinisch-therapeutische Anwendungsmöglichkeiten für Kontaktlinsen.

Ortho-Keratologie.

Spezielle Anpassfälle: Astigmatismus, Keratokonus, Keratoglobus; Anpassung auf Transplantaten, Korrektur irregulärer Hornhäute und bei Augenverletzungen, Sonderfälle.

Bereich Vergrößernde Sehhilfen:

objektive und subjektive Refraktion unter besonderen Verhältnissen; Bestimmung des Vergrößerungsbedarfes; Auswahl, Anpassung und Zentrierung des geeigneten Hilfsmittels.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines

  • Strichaufzählung
    die Werkstättenordnung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.

Bereich Praktisches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen (im Kasten-System) ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels analogem Scheitelbrechwertmesser ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels Sphärometer ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – händisch randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – mittels CNC-Automaten randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einzelne Brillenteile mittels Hartlöten – unter Berücksichtigung „kundenrelevanter“ Kriterien, wie Festigkeit, Lotmenge und exakte Positionierung – verbinden;
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der durchschnittlichen Kopfgeometrie – vorausrichten.

Lehrstoff:

Bereich Allgemeines:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.

Bereich Praktisches Arbeiten:

Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, händische Randbearbeitung mineralischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines

  • Strichaufzählung
    die Werkstättenordnung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften nennen und beachten;
  • Strichaufzählung
    die im Fachgebiet verwendeten Werkzeuge, Einrichtungen und Maschinen handhaben und instandhalten;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe erklären.

Bereich Praktisches Arbeiten

  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen (im Kasten-System) ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels analogem Scheitelbrechwertmesser ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser mittels Sphärometer ausmessen;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – händisch randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Brillengläser – unter Berücksichtigung der Glas- und Fassungsgeometrie – mittels CNC-Automaten randbearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einzelne Brillenteile mittels Hartlöten – unter Berücksichtigung „kundenrelevanter“ Kriterien, wie Festigkeit, Lotmenge und exakte Positionierung – verbinden;
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der durchschnittlichen Kopfgeometrie – vorausrichten.

Lehrstoff:

Bereich Allgemeines:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften, Werkzeuge, Einrichtungen, Maschinen, Fachsprache, Hilfsstoffe.

Bereich Praktisches Arbeiten:

Handhabung und Justierung von Geräten, Anwendung praxisrelevanter Messtechniken, Hartlöten, computerunterstütze Randbearbeitung (CNC-Schleifen) mineralischer und organischer Brillengläser – unter Einhaltung der Zentrierkoordinaten, Vorausrichtung von Brillenfassungen – unter besonderer Berücksichtigung der anatomischen und optischen Brillenanpassung, Oberflächenbearbeitung von Kunststoffen, Fixiertechniken bei Scharnieren.

C. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

D. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/17

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.17 LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – BETRIEBSINFORMATIK römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

3

3

18

römisch eins

5.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

6.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht

-

3

3

2

2

10

römisch zwei

2.

Betriebstechnik

-

3

3

4

4

14

römisch eins

3.

Informatik und Informationssysteme3

-

5

5

4

4

18

römisch eins

4.

Softwareentwicklung und Projektmanagement3

-

6

6

7

7

26

römisch eins

5.

Netzwerke und Embedded Software3

-

3

3

2

2

10

römisch eins

6.

Angewandte Mechatronik3

-

3

3

2

2

10

römisch eins

7.

Mechanische Technologie3

-

3

3

2

2

10

römisch eins

8.

Laboratorium

-

-

-

5

5

10

römisch eins

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

35

35

36

36

165

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

7.

Angewandte Mathematik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Projektmanagement

-

2

2

-

-

4

römisch drei

9.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

2

römisch drei

E.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – BETRIEBSINFORMATIK römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht

3

3

2

2

10

römisch zwei

2.

Betriebstechnik

3

3

4

4

14

römisch eins

3.

Informatik und Informationssysteme3

5

5

4

4

18

römisch eins

4.

Softwareentwicklung und

Projektmanagement3

6

6

7

7

26

römisch eins

5.

Netzwerke und Embedded Software3

3

3

2

2

10

römisch eins

6.

Angewandte Mechatronik3

3

3

2

2

10

römisch eins

7.

Mechanische Technologie3

3

3

2

2

10

römisch eins

8.

Laboratorium

-

-

5

5

10

römisch eins

9.

Technische Grundlagen

3

3

-

-

6

römisch eins

10.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

10

römisch vier

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

29

29

128

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

7.

Angewandte Mathematik

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Projektmanagement

2

2

-

-

4

römisch drei

E.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – BETRIEBSINFORMATIK römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

3

3

-

-

18

römisch eins

5.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch eins

6.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht

-

-

-

3

2

3

2

10

römisch zwei

2.

Betriebstechnik

-

2

2

2

2

3

3

14

römisch eins

3.

Informatik und Informationssysteme3

-

3

3

2

2

4

4

18

römisch eins

4.

Softwareentwicklung und Projektmanagement3

-

3

3

3

3

5

5

22

römisch eins

5.

Netzwerke und Embedded Software3

-

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

6.

Angewandte Mechatronik3

-

1

1

1

2

2

3

10

römisch eins

7.

Mechanische Technologie3

-

4

4

1

1

-

-

10

römisch eins

8.

Laboratorium

-

-

-

3

3

3

3

12

römisch eins

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

23

23

23

25

25

22

22

163

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

7.

Angewandte Mathematik

-

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

8.

Projektmanagement

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

9.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

-

-

2

römisch drei

D.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DES SECHSSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – BETRIEBSINFORMATIK römisch eins.4 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Pflichtgegenstände

Semester

 

pflich-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

-

-

4

III/III

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht

-

-

3

2

3

2

10

römisch zwei

2.

Betriebstechnik

2

2

2

2

3

3

14

römisch eins

3.

Informatik und Informationssysteme3

3

3

2

2

4

4

18

römisch eins

4.

Softwareentwicklung und Projektmanagement3

3

3

3

3

5

5

22

römisch eins

5.

Netzwerke und Embedded Software3

1

1

2

2

2

2

10

römisch eins

6.

Angewandte Mechatronik3

1

1

1

2

2

3

10

römisch eins

7.

Mechanische Technologie3

4

4

1

1

-

-

10

römisch eins

8.

Laboratorium

-

-

3

3

3

3

12

römisch eins

9.

Technische Grundlagen

3

3

-

-

-

-

6

römisch eins

10.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

-

-

10

römisch vier

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

23

18

18

22

22

126

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

 

Freigegenstände,

Semester

 

pflich-

 

Förderunterricht

 

 

 

 

 

 

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Summe

gruppe

C.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

-

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

-

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

-

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

7.

Projektmanagement

2

2

-

-

-

-

4

römisch drei

8.

Angewandte Mathematik

-

-

2

2

-

-

4

römisch eins

D.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des Kompetenzmoduls 1 des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung gemäß Abschnitt römisch sieben werden jeweils dem ersten Semester, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet, und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der weiteren Kompetenzmodule des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der jeweiligen Übung werden jeweils den weiteren Semestern semesterweise aufsteigend, in welchem ein Unterrichtsgegenstand oder eine Übung gemäß dieser Stundentafel vorgesehen ist, zugeordnet.

2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrganges bzw. des Kollegs für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Informatik unter Einbeziehung technischer und betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und können den Ressourceneinsatz in Unternehmen optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.

Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der betrieblichen Informationssysteme, des Projektmanagements, des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Produktionsplanung und –steuerung, der Logistik, der Kostenrechnung und des Controllings sowie des Marketings durchzuführen.

Sie sind in der Entwicklung von Software- und Systemlösungen in einem wirtschaftlichen und einem technischen Umfeld, in dem sich eine zunehmende Verflechtung von Automation und Informationstechnik abzeichnet, tätig. Durch ihre mechatronische Kompetenz können sie technologienahe Aufgabenstellungen lösen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht:

Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen sowie Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.

Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile sowie Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.

Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.

Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.

Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.

Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern und ein Gewerbe anmelden. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern sowie die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Betriebstechnik:

Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.

Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.

Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.

Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.

Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.

Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.

Informatik und Informationssysteme:

Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.

Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.

Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.

Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.

Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.

Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe sowie für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.

Im Bereich Datenbanken können die Absolventinnen und Absolventen aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen. Sie können Datenbestände mit Hilfe von Abfragesprachen auswerten, die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren sowie eine Datenbankanwendung implementieren.

Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Im Bereich Strukturierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Problemstellungen systematisch analysieren, algorithmische Lösungswege entwickeln und diese in einer höheren Programmiersprache strukturiert umsetzen.

Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte der objektorientierten Programmierung anwenden. Sie können Problemlösungen in grafischer Notation darstellen sowie erweiterbare und wartbare Programme dazu entwickeln.

Im Bereich Webtechnologien beherrschen die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte und Programmiersprachen für die Webentwicklung und können Webanwendungen entwickeln.

Im Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden und wichtige Entwurfsmuster der Softwareentwicklung anwenden sowie Programme systematisch testen. Sie können reale Problemstellungen analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen.

Netzwerke und Embedded Software:

Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen Bauelemente der Digitaltechnik wie Flipflops, Schieberegister und Speicherbausteine beschreiben sowie Schaltnetze bzw. Schaltwerke für logische Aufgabenstellungen entwickeln.

Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten und die Funktionsweise von Mikroprozessorsystemen beschreiben. Sie können Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen in einer Multitasking-Umgebung erstellen.

Im Bereich Netzwerktechnik erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Kompetenz IT-Systeme im lokalen Netzwerk einzurichten, zu konfigurieren und zu warten sowie Dienste im Internet sicher zu nutzen. Sie können Switching- und Routingfunktionen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten im Unternehmensnetz implementieren und verstehen es, die IT-Infrastruktur eines Unternehmens zu spezifizieren und zu kalkulieren.

Angewandte Mechatronik:

Im Bereich Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente und können sie für die Messwertverarbeitung einsetzen. Außerdem wissen sie um die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe Bescheid und können elektrische Antriebe auswählen und auslegen.

Im Bereich Automatisierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagrammen, Schalt- oder Stromlaufplänen ermitteln. Sie können Sensoren und Aktoren auswählen, Programme in technologienaher Sprache entwickeln und so Steuer- und Regelfunktionen implementieren. Darüber hinaus kennen sie die Komponenten eines Prozessleitsystems und wissen um ihre Vernetzungsmöglichkeiten Bescheid.

Mechanische Technologie:

Im Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid. Sie können geeignete Fertigungseinrichtungen (Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen) für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.

Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD erhalten die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, Zeichnungen normgerecht anzufertigen. Sie können Bauteile und Baugruppen im CAD-System abbilden und Fertigungsangaben (zB Toleranzen, Passungen, Oberflächengüte) anwenden.

Im Bereich Konstruktion und Berechnung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auszuwählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen zu dimensionieren. Sie können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen sowie Baugruppen inklusive der notwendigen Dokumentationen erstellen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE UND LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.3.

„Ethik“, „Deutsch“, „Englisch“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

Gemäß Stundentafel römisch eins.2 und Stundentafel römisch eins.4.

„Ethik“.

Siehe Anlage 1.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling

  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen.

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht

  • Strichaufzählung
    die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf der verschiedenen gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Begründung und Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
  • Strichaufzählung
    beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
  • Strichaufzählung
    Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
  • Strichaufzählung
    die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
  • Strichaufzählung
    die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Firmenbuchauszügen interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:

Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen, Jahresabschlussarbeiten).

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling

  • Strichaufzählung
    den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung

  • Strichaufzählung
    Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Personalnebenkosten und Personalstundensätze ermitteln;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.

Bereich Marketing und Vertrieb

  • Strichaufzählung
    Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente und deren Auswirkungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
  • Strichaufzählung
    das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:

Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des operativen Controllings. Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Rentabilitätsanalyse).

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:

Grundlagen und Aufgaben der Personalwirtschaft, Entgeltformen, Personalkostenelemente, Personalstundensatzkalkulation, Aufbau und Elemente eines Lohn- oder Gehaltszettels.

Bereich Marketing und Vertrieb:

Grundlagen des Marketings, Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix. Technischer Vertrieb (Aufgaben des Vertriebs, Elemente des Vertriebsprozesses, Exportabwicklung).

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und deren Vor- und Nachteile erklären;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.

Bereich Entrepreneurship und Innovation

  • Strichaufzählung
    grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:

Finanzierung:

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing; Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.

Liquiditätsplan (Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans).

Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung (Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Statische Investitionsrechnung, Dynamische Investitionsrechnung).

Bereich Entrepreneurship und Innovation:

Innovationsmanagement (Methoden und Werkzeuge).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erklären und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    im beruflichen Kontext verschiedene Kommunikationsformen zielgruppenorientiert und situationsgerecht einsetzen.

Bereich Entrepreneurship und Innovation

  • Strichaufzählung
    Ideenfindungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Maßnahmen im Zuge einer Unternehmensgründung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:

Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile, Führungsinstrumente, Motivationstheorien).

Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentation).

Bereich Entrepreneurship und Innovation:

Businessplan und Unternehmensgründung (Ideenfindungsmethoden, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Geschäftsmodelle, Schritte zur Unternehmensgründung).

BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensorganisation

  • Strichaufzählung
    die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
  • Strichaufzählung
    Prozessbeschreibungen grafisch darstellen.

Bereich Materialwirtschaft und Logistik

  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und diese interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensorganisation:

Betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

Bereich Materialwirtschaft und Logistik:

Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport. Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Kostenbegriffe beschreiben und betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung

  • Strichaufzählung
    aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung beschreiben und unter vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Methoden sinnvollerweise angewendet werden;
  • Strichaufzählung
    für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:

Grundlagen, Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung.

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:

Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung

  • Strichaufzählung
    für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Projektfortschritt anhand von Soll- Ist-Vergleichen analysieren.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:

Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.

Bereich Projektmanagement:

Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:

Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Qualitätskennzeichnung, statistische Methoden. Prozessregelung, Prozesssicherheit.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung

  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.

Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung

  • Strichaufzählung
    Fertigungsprinzipien den Anwendungsgebieten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen;
  • Strichaufzählung
    eine Grobplanung für die Funktionsbereiche eines Betriebes erstellen.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:

Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme (Target Costing).

Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:

Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:

Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung.

INFORMATIK UND INFORMATIONSSYSTEME

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Angewandte Informatik

  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben.

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen modellieren und in einem ER-Modell abbilden;
  • Strichaufzählung
    ein ER-Modell in Relationen auflösen;
  • Strichaufzählung
    Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Datenbankanwendung erstellen;
  • Strichaufzählung
    Tabellen und Beziehungen in einem DB-System erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Informatik:

Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheitsrechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnik.

Bereich Datenbanken:

Datenmodellierung (konzeptioneller Datenbankentwurf, Notation, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation); Datenbankentwurf (logischer Datenbankentwurf, Normalformen, Relationenschema, Schlüssel, Schlüsselkandidat, Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Indizes, referentielle Integrität).

Data Definition Language (physischer Datenbankentwurf, Abfragegeneratoren, SQL).

Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Aggregatfunktionen, Verbund, Data Manipulation Language, Data Control Language); Entwurf von Formularen und Berichten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    komplexe Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Vorgehensweise zur Erstellung einer Datenbankanwendung für einen bestimmten Einsatzzweck erläutern;
  • Strichaufzählung
    die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen;
  • Strichaufzählung
    Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanken:

Abfragesprachen (Unterabfragen, Datendefinitionssprache), Abfrageoptimierung, Benutzerverwaltung, Datenimport/-export, Archivierung.

Anwendungsfälle (Applikationsentwurf); praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB-Programmen, Benutzerführung, Reportgenerierung, genormte DB-Schnittstellen).

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):

ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).

Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informationssysteme

  • Strichaufzählung
    Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung beschreiben und wissen über ihre Einsatzbereiche Bescheid;
  • Strichaufzählung
    Betriebsdaten erfassen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    elektronische Zahlungssysteme anwenden und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    eine Datenbankanwendung implementieren.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)

  • Strichaufzählung
    Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Lehrstoff:

Bereich Informationssysteme:

Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung (Datawarehouse, Datamining, künstliche Intelligenz-Systeme, Einsatzbereiche); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete); Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).

Bereich Datenbanken:

Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):

Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informationssysteme

  • Strichaufzählung
    aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    eine Datenbankanwendung implementieren.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)

  • Strichaufzählung
    ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.

Lehrstoff:

Bereich Informationssysteme:

Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).

Bereich Datenbanken:

Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):

Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).

SOFTWAREENTWICKLUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    grundlegende Konzepte und Auszeichnungssprachen für die Webentwicklung erläutern und statische Webseiten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Internetanwendungen gestalten.

Bereich Strukturierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache algorithmische Problemstellungen analysieren, Lösungswege finden sowie diese darstellen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    eine Entwicklungsumgebung bedienen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Algorithmen in einer höheren Programmiersprache umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Informationsdarstellung im Netz (Dokumentenbeschreibungssprachen, Informationstypen und Datenformate, Präsentation).

Design und Inhalte (Kriterien, Methoden, Inhaltsformate).

Bereich Strukturierte Programmierung:

Programmiersprachenelemente (Anweisungsfolge, Verzweigung, Wiederholung, Variable und Datentypen); Algorithmus (Programmierung, Codierung, schrittweise Verfeinerung, Entwurf und Darstellung von Algorithmen); Einstieg in die Programmierung und Systemprogramme (Einsatz einer visuellen Oberfläche, Systemprogramme, Interpreter, Compiler, Fehlerarten).

Dateiverarbeitung (Ein-, Ausgabe); Modularisierung (Funktionen und Unterprogramme mit Übergabeparametern).

Zusammengesetzte Datentypen (Felder, Zeichenketten, Strukturen); Standardalgorithmen (Operationen auf Datenstrukturen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    clientseitige Internetanwendungen erstellen.

Bereich Objektorientierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    die Konzepte der objektorientierten Programmierung mit Vererbung und Polymorphismus anwenden.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Problemlösungen in grafischer Notation darstellen und erweiterbare Modelle dazu entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement in der Softwareentwicklung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Erstellung von Internetanwendungen (Clientseitige Programmierung).

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Elemente und Konzepte (Klasse, Instanz, Methode, Attribut und Sichtbarkeit, grafische Darstellung, Vererbung, Polymorphismus).

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Modellierung (Modellierungssprachen, Darstellungen).

Grundlagen des Projektmanagements (Definition, Projektteam und Rollen, Planungselemente, Dokumente); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    serverbasierende Internetanwendungen erstellen.

Bereich Objektorientierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    erweiterbare und wartbare Programme mit grafischer Oberfläche erstellen;
  • Strichaufzählung
    Frameworks für Standardaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Standardalgorithmen objektorientiert implementieren.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine reale Problemstellung analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Erstellung von serverbasierenden Internetanwendungen (Client-/Server Konzept, serverseitige Programmierung, Anbindung von Datenbanken, Vergleich unterschiedlicher Technologien).

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Programmierkonzepte (weitere OOP-Konzepte, parallele Abläufe); grafische Benutzeroberflächen (Frameworks, GUI-Elemente, Events).

Frameworks (Architektur, Einbindung, Auswahl); Algorithmen (Darstellungsformen, Qualitätsanalyse, Standardalgorithmen).

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Softwareentwicklungsmodelle (Einführung und Vergleich von Methoden, Schätzverfahren, Anforderungsanalyse).

Softwarequalitätsmanagement (Methoden, Testverfahren); Projektmanagement (Verträge, Softskills); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Erstellung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    Webservices nutzen und eigene erstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe dynamische Webanwendungen erstellen.

Bereich Objektorientierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    Klassenbibliotheken erstellen.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Anwendungs-, Klassen- und Methodenrefactoring durchführen;
  • Strichaufzählung
    Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Webservices (Sicherheitsaspekte, Schnittstellen, Informationstypen und Datenformate, Frameworks). Webanwendung (Gesamterstellungsprozess dynamischer Web-Anwendungen, Sicherheitsaspekte, Frameworks).

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Arbeiten mit Klassenbibliotheken.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden); Refactoring (Refactoring in Softwareprojekten).

NETZWERKE UND EMBEDDED SOFTWARE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Digitaltechnik

  • Strichaufzählung
    logische Verknüpfungen beschreiben sowie logische Formeln als Wahrheitstabelle und Schaltung darstellen und vereinfachen;
  • Strichaufzählung
    logische Zusammenhänge und Abläufe als Schaltnetze entwerfen.

Bereich Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die Komponenten, Dienste und die wichtigsten Protokolle eines Netzwerks beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konzepte eines Server-Betriebssystems erklären.

Lehrstoff:

Bereich Digitaltechnik:

Schaltalgebra (logische Verknüpfungen, Rechenregeln, Minimierung von Schaltfunktionen); Schaltnetze (Synthese, Zustandsdiagramme); Anwendungsschaltungen.

Bereich Netzwerktechnik:

Grundlagen (Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten, Zugriffsverfahren, Topologien, Adressierung, Grundlagen von Kommunikationsmodellen); Schichtenmodelle; Serverbetriebssysteme.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden könne im

Bereich Embedded Systems

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise eines Mikroprozessorsystems beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Peripheriekomponenten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen mit einer integrierten Entwicklungsumgebung (IDE) erstellen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Funktionen von Echtzeitbetriebssystemen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Embedded Systems:

Mikroprozessortechnik (Systemkomponenten, Aufbau und Arbeitsweise); Peripheriekomponenten (I/O, Interruptverarbeitung, Timer und Zähler).

Programmierung (Entwicklungswerkzeuge, Ansteuerung von Peripherieelementen); Kommunikation (Aufbau und Funktion, Programmierung); Echtzeitbetriebssysteme (Prozesse und Threads, Prozessverwaltung, Multitasking, Speicherverwaltung).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Serverdienste einrichten, konfigurieren und warten sowie Virtualisierungstechniken erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Routing (Statisches und dynamisches Routing, Routingprotokolle, Subnetting); Switching (Merkmale, Funktionen, Methoden, Sicherheitsaspekte von Switches); Betriebssysteme (Installation, Virtualisierung, Serverdienste, Verzeichnisdienste); virtuelle LANs.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen erklären;
  • Strichaufzählung
    kryptografische Verfahren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die IT-Infrastruktur einer Firma spezifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Internetanbindung; Netzwerksicherheit (Sicherheitskonzepte, Firewalls): Kryptografie (Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden); Netzwerkplanung (Analyse und Planung einer IT-Infrastruktur).

ANGEWANDTE MECHATRONIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Gleichstromnetzwerke berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Kenngrößen von Feldern und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Kenngrößen einfacher Wechselstromkreise berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen); Elektrische Netzwerke. Elektrisches Feld; Magnetisches Feld. Wechselstromtechnik.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise und den Aufbau von Speicherprogrammierbaren Steuerungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Komponenten eines Prozessleitsystems beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Automatisierungstechnik:

Sensorik (Messkette, Genauigkeit, Analog-/Digitalwandler, Sensoren).

Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge).

Prozessleitsysteme (Struktur eines Leitsystems, Komponenten und Netzwerke, Verfügbarkeit und Sicherheit, Prozessdaten und Echtzeitdatenübertragung, Darstellung von Prozessen).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Roboter für typische Einsatzbereiche beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Standardregelkreis beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einen Regelkreis simulieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Automatisierungstechnik:

Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Koordinatensysteme, Bewegungserzeugung).

Regelungstechnik (Strecke, Regler, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Regelstreckenelemente, Reglertypen); Reglerentwurf (Entwurfsziele, Simulation, Beurteilung, Optimierung).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    ein System zur berührungslosen Identifikation für unterschiedliche Einsatzbereiche auswählen;
  • Strichaufzählung
    Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Automatisierungstechnik:

Berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Unterscheidungsmerkmale, Einsatzbereiche).

Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (Programmiersprachen, Algorithmen der Steuerungstechnik).

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie und CAD

  • Strichaufzählung
    die Abbildungsmethoden erläutern sowie norm- und fertigungsgerechte Zeichnungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Teile und Baugruppen im CAD-System erstellen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und Zusammenstellungszeichnungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    kleine Projekte planen, konstruieren und dokumentieren.

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen der Statik einfachen Methoden lösen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile bezüglich Belastung und Beanspruchung dimensionieren.

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
  • Strichaufzählung
    geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie und CAD:

Zeichnungen (Darstellung von Körpern, Schnitte, Bemaßungsarten, Oberflächenangaben, Passungen, Darstellung von Blechen, Abwicklungen, Maßaufnahmen); CAD-Werkzeug (Methodik des CAD, Strukturierung von Baugruppen, Handhabung); Grundlagen der Konstruktion (Modellierung von Körpern, Zeichnungsableitung mit Fertigungsangaben, Erstellung von Baugruppen, Stücklisten).

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Statik (Kraft als Vektor, Moment, Kraftzerlegung, Freimachen von Körpern, Kräfte am Balken, Momentverlauf, Querkraft); Reibung. Festigkeitslehre (Spannungsarten, zusammengesetzte Spannungen).

Maschinenelemente und Konstruktion (Dimensionierung von Normteilen, Verbindungen, Auslegung von Lagern).

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:

Spanende Fertigung (Einteilung und Anwendung der zerspanenden Fertigungsverfahren); Leicht- und Schwermetalle (Eisenmetalle, Stahl, Guss, Nichteisenmetalle, Aluminium, Messing, Kupfer, Legierungen, Sinterwerkstoffe).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
  • Strichaufzählung
    geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Dynamik (Massenkräfte und Linearbewegung, Massenkräfte und Drehbewegung). Maschinenelemente und Konstruktion (Auswählen von Zahnrädern, Riemen, Ketten, Kupplungen).

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:

Kunststoffe und Verbundwerkstoffe (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Fertigungsverfahren); spanlose Formgebung (Schmieden, Biegen, Tiefziehen, Schneiden, Walzen, Gießen); Fügeverfahren (Schweißen, Löten, Kleben).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Auslegung und Anwendung von Stanz-Normteilen, Konstruktion eines Werkzeugs.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Handhabung (Auslegung von Handhabungsmodulen, Lösung von Automatisierungsaufgaben).

LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe die geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und Ergebnisse fachlich interpretieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Prüfberichten; Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Laboratorium Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
  • Strichaufzählung
    auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.

Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen erkennen und fachgerecht lösen.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium Betriebstechnik:

Lieferantenauswahl, Betriebsabrechnungsbogen, Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation.

Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen:

Aufbau, Inbetriebnahme und Dokumentation technischer und wirtschaftlicher Systeme.

TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
  • Strichaufzählung
    Widerstandskennlinien erstellen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erklären;
  • Strichaufzählung
    die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik; Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung); Ohmsches Gesetz; Stromarten; Funktion und Symbolik von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).

Bereich Maschinenbau:

Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe); Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
  • Strichaufzählung
    normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken erklären;
  • Strichaufzählung
    Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Kirchhoffsches Gesetz; Arten von Messgeräten und Messschaltungen; Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis; Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen; Schaltpläne.

Bereich Maschinenbau:

Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung); Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung; Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Mechanische Grundausbildung (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).

Zerspanungstechnik (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).

Bereich Elektrotechnik:

Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Messen von elektrischen Größen.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    einfache elektrische und elektronische Schaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und messtechnisch erfassen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten ermitteln.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Hardware, der Betriebssysteme, der Programminstallationen sowie der Netzwerktechnik verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Zerspanungstechnik (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen Werkzeugmaschinen). Kunststofftechnik (Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).

Bereich Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Schaltungen, Messmethoden, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik.

Bereich Automatisierungstechnik:

Pneumatik (pneumatischen Bauelemente und Grundschaltungen, Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Schaltungen).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Wartung von Computersystemen, Konfiguration, einfache Diagnose und Fehlerbehebung, Datensicherung, Netzwerkzugang, Installation und Konfiguration von verschiedenen Peripheriegeräten.

B. Fachtheorie und Fachpraxis Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling

  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen.

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht

  • Strichaufzählung
    die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf der verschiedenen gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Begründung und Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
  • Strichaufzählung
    beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
  • Strichaufzählung
    Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
  • Strichaufzählung
    die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
  • Strichaufzählung
    die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Firmenbuchauszügen interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:

Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Doppelte Buchhaltung:

Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen, Jahresabschlussarbeiten.

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E-Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling

  • Strichaufzählung
    den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung

  • Strichaufzählung
    Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Personalnebenkosten und Personalstundensätze ermitteln;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
  • Strichaufzählung
    das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:

Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des operativen Controllings. Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Rentabilitätsanalyse).

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:

Grundlagen und Aufgaben der Personalwirtschaft, Entgeltformen, Personalkostenelemente, Personalstundensatzkalkulation, Aufbau und Elemente eines Lohn- oder Gehaltszettels.

Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (, Arbeitsvertrag, Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und deren Vor- und Nachteile erklären;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.

Bereich Entrepreneurship und Innovation

  • Strichaufzählung
    grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.

Bereich Marketing und Vertrieb

  • Strichaufzählung
    Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise marketingpolitischer Instrumente und deren Auswirkungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:

Finanzierung (Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit; Leasing; Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen).

Liquiditätsplan (Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans).

Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung (Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Statische Investitionsrechnung, Dynamische Investitionsrechnung).

Bereich Entrepreneurship und Innovation:

Innovationsmanagement (Methoden und Werkzeuge).

Bereich Marketing und Vertrieb:

Grundlagen des Marketings, Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix. Technischer Vertrieb (Aufgaben des Vertriebs, Elemente des Vertriebsprozesses, Exportabwicklung).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erklären und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    im beruflichen Kontext verschiedene Kommunikationsformen zielgruppenorientiert und situationsgerecht einsetzen.

Bereich Entrepreneurship und Innovation

  • Strichaufzählung
    Ideenfindungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Maßnahmen im Zuge einer Unternehmensgründung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:

Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile, Führungsinstrumente, Motivationstheorien).

Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentation).

Bereich Entrepreneurship und Innovation:

Businessplan und Unternehmensgründung (Ideenfindungsmethoden, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Geschäftsmodelle, Schritte zur Unternehmensgründung).

BETRIEBSTECHNIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Unternehmensorganisation

  • Strichaufzählung
    die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Organisationsformen grafisch darstellen und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
  • Strichaufzählung
    Prozessbeschreibungen grafisch darstellen.

Bereich Materialwirtschaft und Logistik

  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Beschaffungsstrategien einsetzen und Bestandskennzahlen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und diese interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensorganisation:

Betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

Bereich Materialwirtschaft und Logistik:

Grundlagen der Materialwirtschaft, Materialklassifikation, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozess.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Materialwirtschaft und Logistik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz der wichtigsten Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel verstehen und können sie entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern.

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung

  • Strichaufzählung
    aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung beschreiben und unter vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmen, welche Methoden sinnvollerweise angewendet werden;
  • Strichaufzählung
    für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Materialwirtschaft und Logistik:

Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport.

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:

Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung

  • Strichaufzählung
    für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen.

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Kostenbegriffe beschreiben und betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:

Produktionsplanung und –steuerung (Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme).

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:

Grundlagen, Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung

  • Strichaufzählung
    auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:

Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung.

Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme (Target Costing).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Projektfortschritt anhand von Soll- Ist-Vergleichen analysieren.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:

Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements, Qualitätskennzeichnung, statistische Methoden.

Prozessregelung, Prozesssicherheit.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung

  • Strichaufzählung
    Fertigungsprinzipien den Anwendungsgebieten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen;
  • Strichaufzählung
    eine Grobplanung für die Funktionsbereiche eines Betriebes erstellen.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:

Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung.

Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:

Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung.

INFORMATIK UND INFORMATIONSSYSTEME

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Angewandte Informatik

  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben.

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen modellieren und in einem ER-Modell abbilden;
  • Strichaufzählung
    ein ER-Modell in Relationen auflösen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Informatik:

Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheitsrechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnik.

Bereich Datenbanken:

Datenmodellierung (konzeptioneller Datenbankentwurf, Notation, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation); Datenbankentwurf (logischer Datenbankentwurf, Normalformen, Relationenschema, Schlüssel, Schlüsselkandidat, Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Indizes, referentielle Integrität).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Datenbankanwendung erstellen;
  • Strichaufzählung
    Tabellen und Beziehungen in einem DB-System erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanken:

Data Definition Language (physischer Datenbankentwurf, Abfragegeneratoren, SQL).

Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Aggregatfunktionen, Verbund, Data Manipulation Language, Data Control Language); Entwurf von Formularen und Berichten.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    komplexe Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Vorgehensweise zur Erstellung einer Datenbankanwendung für einen bestimmten Einsatzzweck erläutern;
  • Strichaufzählung
    die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanken:

Abfragesprachen (Unterabfragen, Datendefinitionssprache), Abfrageoptimierung, Benutzerverwaltung, Datenimport/-export, Archivierung.

Anwendungsfälle (Applikationsentwurf); praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB-Programmen, Benutzerführung, Reportgenerierung, genormte DB-Schnittstellen).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen;
  • Strichaufzählung
    Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Lehrstoff:

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):

ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).

Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informationssysteme

  • Strichaufzählung
    Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung beschreiben und wissen über ihre Einsatzbereiche Bescheid;
  • Strichaufzählung
    Betriebsdaten erfassen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    elektronische Zahlungssysteme anwenden und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    eine Datenbankanwendung implementieren.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)

  • Strichaufzählung
    Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Lehrstoff:

Bereich Informationssysteme:

Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung (Datawarehouse, Datamining, künstliche Intelligenz-Systeme, Einsatzbereiche); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete); Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).

Bereich Datenbanken:

Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):

Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Informationssysteme

  • Strichaufzählung
    aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    eine Datenbankanwendung implementieren.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)

  • Strichaufzählung
    ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.

Lehrstoff:

Bereich Informationssysteme:

Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).

Bereich Datenbanken:

Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.

Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):

Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).

SOFTWAREENTWICKLUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    grundlegende Konzepte und Auszeichnungssprachen für die Webentwicklung erläutern und statische Webseiten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Internetanwendungen gestalten.

Bereich Strukturierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache algorithmische Problemstellungen analysieren, Lösungswege finden sowie diese darstellen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    eine Entwicklungsumgebung bedienen.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Informationsdarstellung im Netz (Dokumentenbeschreibungssprachen, Informationstypen und Datenformate, Präsentation).

Design und Inhalte (Kriterien, Methoden, Inhaltsformate).

Bereich Strukturierte Programmierung:

Programmiersprachenelemente (Anweisungsfolge, Verzweigung, Wiederholung, Variable und Datentypen); Algorithmus (Programmierung, Codierung, schrittweise Verfeinerung, Entwurf und Darstellung von Algorithmen); Einstieg in die Programmierung und Systemprogramme (Einsatz einer visuellen Oberfläche, Systemprogramme, Interpreter, Compiler, Fehlerarten).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Strukturierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Algorithmen in einer höheren Programmiersprache umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Strukturierte Programmierung:

Dateiverarbeitung (Ein-, Ausgabe); Modularisierung (Funktionen und Unterprogramme mit Übergabeparametern).

Zusammengesetzte Datentypen (Felder, Zeichenketten, Strukturen); Standardalgorithmen (Operationen auf Datenstrukturen).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    clientseitige Internetanwendungen erstellen.

Bereich Objektorientierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    die Konzepte der objektorientierten Programmierung mit Vererbung und Polymorphismus anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Erstellung von Internetanwendungen (Clientseitige Programmierung).

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Elemente und Konzepte (Klasse, Instanz, Methode, Attribut und Sichtbarkeit, grafische Darstellung, Vererbung, Polymorphismus).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Objektorientierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    erweiterbare und wartbare Programme mit grafischer Oberfläche erstellen;
  • Strichaufzählung
    Frameworks für Standardaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Standardalgorithmen objektorientiert implementieren.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Problemlösungen in grafischer Notation darstellen und erweiterbare Modelle dazu entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Projektmanagement in der Softwareentwicklung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Programmierkonzepte (weitere OOP-Konzepte, parallele Abläufe); grafische Benutzeroberflächen (Frameworks, GUI-Elemente, Events).

Frameworks (Architektur, Einbindung, Auswahl); Algorithmen (Darstellungsformen, Qualitätsanalyse, Standardalgorithmen).

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Modellierung (Modellierungssprachen, Darstellungen). Grundlagen des Projektmanagements (Definition, Projektteam und Rollen, Planungselemente, Dokumente); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    serverbasierende Internetanwendungen erstellen.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine reale Problemstellung analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Erstellung von serverbasierenden Internetanwendungen (Client-/Server Konzept, serverseitige Programmierung, Anbindung von Datenbanken, Vergleich unterschiedlicher Technologien).

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Softwareentwicklungsmodelle (Einführung und Vergleich von Methoden, Schätzverfahren, Anforderungsanalyse).

Softwarequalitätsmanagement (Methoden, Testverfahren); Projektmanagement (Verträge, Softskills); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Erstellung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webtechnologien

  • Strichaufzählung
    Webservices nutzen und eigene erstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe dynamische Webanwendungen erstellen.

Bereich Objektorientierte Programmierung

  • Strichaufzählung
    Klassenbibliotheken erstellen.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Anwendungs-, Klassen- und Methodenrefactoring durchführen;
  • Strichaufzählung
    Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Webtechnologien:

Webservices (Sicherheitsaspekte, Schnittstellen, Informationstypen und Datenformate, Frameworks). Webanwendung (Gesamterstellungsprozess dynamischer Web-Anwendungen, Sicherheitsaspekte, Frameworks).

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Arbeiten mit Klassenbibliotheken.

Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:

Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden). Refactoring (Refactoring in Softwareprojekten).

NETZWERKE UND EMBEDDED SOFTWARE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Digitaltechnik

  • Strichaufzählung
    logische Verknüpfungen beschreiben sowie logische Formeln als Wahrheitstabelle und Schaltung darstellen und vereinfachen;
  • Strichaufzählung
    logische Zusammenhänge und Abläufe als Schaltnetze entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Digitaltechnik:

Schaltalgebra (logische Verknüpfungen, Rechenregeln, Minimierung von Schaltfunktionen); Schaltnetze (Synthese, Zustandsdiagramme); Anwendungsschaltungen.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Embedded Systems

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise eines Mikroprozessorsystems beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Peripheriekomponenten beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Embedded Systems:

Mikroprozessortechnik (Systemkomponenten, Aufbau und Arbeitsweise); Peripheriekomponenten (I/O, Interruptverarbeitung, Timer und Zähler).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Embedded Systems

  • Strichaufzählung
    Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen mit einer integrierten Entwicklungsumgebung (IDE) erstellen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Funktionen von Echtzeitbetriebssystemen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Embedded Systems:

Programmierung (Entwicklungswerkzeuge, Ansteuerung von Peripherieelementen); Kommunikation (Aufbau und Funktion, Programmierung); Echtzeitbetriebssysteme (Prozesse und Threads, Prozessverwaltung, Multitasking, Speicherverwaltung).

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die Komponenten, Dienste und die wichtigsten Protokolle eines Netzwerks beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konzepte eines Server-Betriebssystems erklären.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Grundlagen (Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten, Zugriffsverfahren, Topologien, Adressierung, Grundlagen von Kommunikationsmodellen); Schichtenmodelle; Serverbetriebssysteme.

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Serverdienste einrichten, konfigurieren und warten sowie Virtualisierungstechniken erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik

Routing (Statisches und dynamisches Routing, Routingprotokolle, Subnetting); Switching (Merkmale, Funktionen, Methoden, Sicherheitsaspekte von Switches); Betriebssysteme (Installation, Virtualisierung, Serverdienste, Verzeichnisdienste); virtuelle LANs.

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen erklären;
  • Strichaufzählung
    kryptografische Verfahren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die IT-Infrastruktur einer Firma spezifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerktechnik:

Internetanbindung; Netzwerksicherheit (Sicherheitskonzepte, Firewalls): Kryptografie (Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden); Netzwerkplanung (Analyse und Planung einer IT-Infrastruktur).

ANGEWANDTE MECHATRONIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Gleichstromnetzwerke berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen); Elektrische Netzwerke.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Kenngrößen von Feldern und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrisches Feld; Magnetisches Feld.

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Kenngrößen einfacher Wechselstromkreise berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Wechselstromtechnik.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise und den Aufbau von Speicherprogrammierbaren Steuerungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Automatisierungstechnik:

Sensorik (Messkette, Genauigkeit, Analog-/Digitalwandler, Sensoren); Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge).

Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Komponenten eines Prozessleitsystems beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Roboter für typische Einsatzbereiche beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Standardregelkreis beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Automatisierungstechnik:

Prozessleitsysteme (Struktur eines Leitsystems, Komponenten und Netzwerke, Verfügbarkeit und Sicherheit, Prozessdaten und Echtzeitdatenübertragung, Darstellung von Prozessen).

Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Koordinatensysteme, Bewegungserzeugung).

Regelungstechnik (Strecke, Regler, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Regelstreckenelemente, Reglertypen).

Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    ein System zur berührungslosen Identifikation für unterschiedliche Einsatzbereiche auswählen;
  • Strichaufzählung
    Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen Regelkreis simulieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Automatisierungstechnik:

Berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Unterscheidungsmerkmale, Einsatzbereiche).

Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen (Programmiersprachen, Algorithmen der Steuerungstechnik).

Reglerentwurf (Entwurfsziele, Simulation, Beurteilung, Optimierung).

MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Darstellende Geometrie und CAD

  • Strichaufzählung
    die Abbildungsmethoden erläutern sowie norm- und fertigungsgerechte Zeichnungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Teile und Baugruppen im CAD-System erstellen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und Zusammenstellungszeichnungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    kleine Projekte planen, konstruieren und dokumentieren.

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen der Statik einfachen Methoden lösen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile bezüglich Belastung und Beanspruchung dimensionieren.

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
  • Strichaufzählung
    geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie und CAD:

Zeichnungen (Darstellung von Körpern, Schnitte, Bemaßungsarten, Oberflächenangaben, Passungen, Darstellung von Blechen, Abwicklungen, Maßaufnahmen); CAD-Werkzeug (Methodik des CAD, Strukturierung von Baugruppen, Handhabung); Grundlagen der Konstruktion (Modellierung von Körpern, Zeichnungsableitung mit Fertigungsangaben, Erstellung von Baugruppen, Stücklisten).

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Statik (Kraft als Vektor, Moment, Kraftzerlegung, Freimachen von Körpern, Kräfte am Balken, Momentverlauf, Querkraft); Reibung.

Festigkeitslehre (Spannungsarten, zusammengesetzte Spannungen). Maschinenelemente und Konstruktion (Dimensionierung von Normteilen, Verbindungen, Auslegung von Lagern).

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:

Spanende Fertigung (Einteilung und Anwendung der zerspanenden Fertigungsverfahren); Leicht- und Schwermetalle (Eisenmetalle, Stahl, Guss, Nichteisenmetalle, Aluminium, Messing, Kupfer, Legierungen, Sinterwerkstoffe).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
  • Strichaufzählung
    geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Dynamik (Massenkräfte und Linearbewegung, Massenkräfte und Drehbewegung). Maschinenelemente und Konstruktion (Auswählen von Zahnrädern, Riemen, Ketten, Kupplungen).

Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:

Kunststoffe und Verbundwerkstoffe (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Fertigungsverfahren); spanlose Formgebung (Schmieden, Biegen, Tiefziehen, Schneiden, Walzen, Gießen); Fügeverfahren (Schweißen, Löten, Kleben).

Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Berechnung:

Auslegung und Anwendung von Stanz-Normteilen, Konstruktion eines Werkzeugs.

Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konstruktion und Berechnung

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Berechnung

Handhabung: Auslegung von Handhabungsmodulen, Lösung von Automatisierungsaufgaben.

LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe die geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und Ergebnisse fachlich interpretieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Prüfberichten; Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung.

Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Bereichen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.

Kompetenzmodule 1 und 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Bereich Laboratorium Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
  • Strichaufzählung
    auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.

Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen erkennen und fachgerecht lösen.

Lehrstoff:

Bereich Laboratorium Betriebstechnik:

Lieferantenauswahl, Betriebsabrechnungsbogen, Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation.

Bereich Ausgewählte Kompetenzbereiche aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen:

Aufbau, Inbetriebnahme und Dokumentation technischer und wirtschaftlicher Systeme.

TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
  • Strichaufzählung
    Widerstandskennlinien erstellen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe des Maschinenbaus erklären;
  • Strichaufzählung
    die Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik; Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung); Ohmsches Gesetz; Stromarten; Funktion und Symbolik von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais).

Bereich Maschinenbau:

Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe); Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    erklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
  • Strichaufzählung
    Messschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
  • Strichaufzählung
    normgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.

Bereich Maschinenbau

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken erklären;
  • Strichaufzählung
    Parameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Kirchhoffsches Gesetz; Arten von Messgeräten und Messschaltungen; Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis; Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen; Schaltpläne.

Bereich Maschinenbau:

Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung); Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.4.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Mechanische Grundausbildung: manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung.

Zerspanungstechnik: maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.

Bereich Elektrotechnik:

Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Messen von elektrischen Größen.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    einfache elektrische und elektronische Schaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und messtechnisch erfassen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten ermitteln.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Hardware, der Betriebssysteme, der Programminstallationen sowie der Netzwerktechnik verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Zerspanungstechnik (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen Werkzeugmaschinen). Kunststofftechnik (Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).

Bereich Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Schaltungen, Messmethoden, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik.

Bereich Automatisierungstechnik:

Pneumatik (pneumatischen Bauelemente und Grundschaltungen, Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Schaltungen).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Wartung von Computersystemen, Konfiguration, einfache Diagnose und Fehlerbehebung, Datensicherung, Netzwerkzugang, Installation und Konfiguration von verschiedenen Peripheriegeräten.

C. Pflichtpraktikum

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

C. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4 sowie

D. Freigegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    Funktionen in 2 Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und an Hand von Beispielen veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    partielle Ableitungen berechnen;
  • Strichaufzählung
    Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen in Potenzreihen und Fourierreihen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Funktionen mehrerer Variablen:

Partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und Größtfehler.

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Fourierpolynome.

Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Analysis

  • Strichaufzählung
    lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen (Biege- und Schwingungsdifferenzialgleichung).

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    Matrizen als Operatoren von linearen Abbildungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
  • Strichaufzählung
    mit Technologie Eigenwerte und Eigenvektoren einer Matrix berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Analysis:

Lineare Differential- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).

Bereich Algebra und Geometrie:

Matrizen (Multiplikation mit Skalar; Matrizenprodukt, inverse Matrix, Eigenwerte, Eigenvektoren).

D. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.3 und Stundentafel römisch eins.4.

Siehe Anlage 1.

E. Förderunterricht

Gemäß Stundentafel römisch eins.1 und Stundentafel römisch eins.2.

Siehe Anlage 1.

Anl. 1/18

Beachte für folgende Bestimmung

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)

Text

Anlage 1.18

LEHRPLAN DES FÜNFSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – MASCHINENBAU

römisch eins.1 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

Pflichtgegenstände

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Semester

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4

4

4

3

3

18

römisch eins

5.

Angewandte Informatik

2

-

-

-

-

2

römisch eins

6.

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

4

-

-

-

-

4

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht

-

3

3

2

2

10

römisch zwei

2.

Betriebstechnik

-

3

3

3

3

12

römisch eins

3.

Informatik und Informationssysteme3

-

3

3

3

3

12

römisch eins

4.

Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung3

-

9

10

5

5

29

römisch eins

5.

Werkstoff- und Fertigungstechnik

-

4

3

2

2

11

römisch eins

6.

Maschinen, Anlagen, Automatisierung

-

2

2

3

3

10

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

-

6

6

12

römisch eins

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.14

-

4

4

4

4

16

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

23

37

37

36

36

169

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

3.

4.

5.

1.

Maschinen, Anlagen, Automatisierung

-

5

4

4

4

17

römisch eins

2.

Seil- und Fördertechnik

-

1

2

3

3

9

römisch eins

3.

Entrepreneurship und Innovation3

-

-

-

2

2

4

römisch eins

4.

Materialwirtschaft und Logistik3

-

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Qualitätstechnik und Qualitätsmanagement3

-

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Konstruktion und Berechnung mit Software- Unterstützung3

-

2

2

2

4

10

römisch eins

7.

Fertigungsverfahren

-

2

2

-

-

4

römisch eins

8.

Elektrotechnik und Automatisierung3

-

2

2

4

4

12

römisch eins

9.

Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen

-

-

-

2

2

4

römisch eins

10.

Energie- und Umwelttechnik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung

 

 

 

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Semester

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

-

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

-

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

-

2

2

-

-

4

römisch eins

7.

Angewandte Mathematik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Projektmanagement

-

2

2

-

-

4

römisch drei

9.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

-

2

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

LEHRPLAN DES VIERSEMESTRIGEN KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – MASCHINENBAU römisch eins.2 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

Pflichtgegenstände

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Semester

 

1.

2.

3.

4.

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

4

III/III

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht

3

3

2

2

10

römisch zwei

2.

Betriebstechnik

3

3

3

3

12

römisch eins

3.

Informatik und Informationssysteme3

3

3

3

3

12

römisch eins

4.

Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung3

9

10

5

5

29

römisch eins

5.

Werkstoff- und Fertigungstechnik

4

3

2

2

11

römisch eins

6.

Maschinen, Anlagen, Automatisierung

2

2

3

3

10

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

6

6

12

römisch eins

8.

Grundlagen des Maschinenbaus

3

3

-

-

6

römisch eins

9.

Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

-

-

10

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen gemäß B.14

4

4

4

4

16

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

29

29

132

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.1

Pflichtgegenstände der schulautonomen Wahlmodul-Vertiefungen

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

3.

4.

1.

Maschinen, Anlagen, Automatisierung

5

4

4

4

17

römisch eins

2.

Seil- und Fördertechnik

1

2

3

3

9

römisch eins

3.

Entrepreneurship und Innovation3

-

-

2

2

4

römisch eins

4.

Materialwirtschaft und Logistik3

-

-

2

2

4

römisch eins

5.

Qualitätstechnik und Qualitätsmanagement3

2

2

2

2

8

römisch eins

6.

Konstruktion und Berechnung mit Software-Unterstützung3

2

2

2

4

10

römisch eins

7.

Fertigungsverfahren

2

2

-

-

4

römisch eins

8.

Elektrotechnik und Automatisierung3

2

2

4

4

12

römisch eins

9.

Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen

-

-

2

2

4

römisch eins

10.

Energie- und Umwelttechnik

-

-

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

C.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Antritt zur Diplomprüfung

 

Freigegenstände, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Semester

 

1.

2.

3.

4.

 

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

2

-

2

römisch eins

2.

Englisch – Rhetorik / Präsentationstechnik

-

-

-

2

2

römisch eins

3.

Zweitsprache Deutsch

2

2

-

-

4

römisch eins

4.

Politische Bildung

2

2

-

-

4

römisch drei

5.

Volkswirtschaftliche Grundlagen

-

-

2

-

2

römisch drei

6.

Darstellende Geometrie

2

2

-

-

4

römisch eins

7.

Angewandte Mathematik

-

-

2

2

4

römisch eins

8.

Projektmanagement

2

2

-

-

4

römisch drei

9.

Technische Dokumentation

2

-

-

-

2

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

E.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

LEHRPLAN DES SIEBENSEMESTRIGEN AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURE – MASCHINENBAU römisch eins.3 STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)

 

Pflichtgegenstände

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Semester

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

1

1

1

-

-

5

III/III

2.

Deutsch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

3.

Englisch

6

2

2

2

2

-

-

14

römisch eins

4.

Angewandte Mathematik

4