1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/Geschäftsführerin) und ihre Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins seine Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen bzw. Gewerken (zB Inhaber/in des Gewerbes Elektrotechnik, Statiker/Statikerin) übernommen werden müssen, identifizieren, insbesondere das Anschließen oder in Betrieb nehmen von elektrischen Anlagen, ausgenommen steckerfertige und geprüfte Anlagen oder das Planen und Abnehmen von statischen Sonderkonstruktionen.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.11eins Punkt 6 Punkt 11 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine Tätigkeit einbringen.
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1.6.12eins Punkt 6 Punkt 12 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.13eins Punkt 6 Punkt 13 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.14eins Punkt 6 Punkt 14 an Projekten beteiligte Personen bei einfachen, überschaubaren Tätigkeiten im eigenen Arbeits- und Verantwortungsbereich anleiten.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbilder/Ausbilderinnen, Führungskräfte, Kollegen/Kolleginnen, Auftraggeber/Auftraggeberinnen, Regisseure/Regisseurinnen, Künstler/Künstlerinnen, Veranstalter/Veranstalterinnen, Lieferanten usw.) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 seine Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (zB einschlägige Fachbegriffe nutzen, aus englischsprachigen Bedienungsanleitungen Informationen entnehmen, brancheneinschlägige Kommandos verstehen und erteilen).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden und Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kunden und Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolperfallen bei Kabeln, Sturzgefahr beim Rigging, Spezialeffekte) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des/der Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Kommunikation und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Planung, Zeitmanagement, Koordination, Beschaffung und Projektmanagement).
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Kalkulationen).
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Daten aufbereiten (zB für einfache Statistiken und Diagramme).
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen (zB aktuelle Trends im Bereich facheinschlägiger Softwareapplikationen).
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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4. Kompetenzbereich: Elektrotechnik |
4.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.1.14 Punkt eins Punkt eins die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und technischen Richtlinien einhalten, insbesondere die fünf Sicherheitsregeln, die fachspezifischen Bestimmungen und Richtlinien ONR 151060 und OVE E 8701 sowie die grundlegenden Anforderungen an elektrotechnische Schutzmaßnahmen (Fehlerschutzvorkehrungen) nach OVE E 8101
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 einfache elektrotechnische Schalt- und Anschlusspläne lesen und daraus Informationen entnehmen.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 mit genormten Symbolen arbeiten und einfache normgerechte technische Zeichnungen und Skizzen anfertigen (zB Blockschaltbilder und Stromlaufpläne erstellen, Leitungs-, Stecker- und NF-Symbole anwenden).
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Schaltungen aufbauen und Lötverbindungen herstellen (zB bei kleinen Reparaturen).
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4.2 Dimensionierung und Aufbau veranstaltungstechnischer Anlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Anforderungen für Anlagen und Komponenten der Veranstaltungstechnik definieren und an zuständige Personen kommunizieren wie zB die benötigte Gesamtleistung, Größe der Schutzleiterwiderstände oder die Betriebsströme der externen Verkabelung.
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für den Aufbau von veranstaltungstechnischen Anlagen benötigte, normgerechte Steckersysteme, Kabel und Leitungen identifizieren, entsprechend der Anforderungen (Strom, Spannung, Leistung, Verwendungszweck, Umgebung, Frequenz usw.) auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden.
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Multicore- und Last-Multicore-Leitungen von Anlagen der Veranstaltungstechnik entsprechend dem Leistungsbedarf, dem Betriebsstrom und der Phasenaufteilung sowie den zu erwartenden und zulässigen Spannungsabfällen und den elektromagnetischen Feldern dimensionieren und einsetzen.
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Verteilungsleitungen, Endstromkreise und elektrische Sicherungselemente von Anlagen der Veranstaltungstechnik entsprechend dem Leistungsbedarf, dem Betriebsstrom und der Phasenaufteilung sowie den zu erwartenden und zulässigen Spannungsabfällen dimensionieren und einsetzen.
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Kabel und Leitungen sowie Multicore- und Last-Multicore-Leitungen in Anlagen der Veranstaltungstechnik, unter Berücksichtigung einer möglichen Gefährdung von Besuchern von Veranstaltungen sowie von äußeren Einflüssen (zB Witterung), ordnungsgemäß und fachgerecht gekennzeichnet und geschützt verlegen.
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veranstaltungstechnische Geräte nach Vorgabe an die Energieversorgung anschließen (zB steckfertige Systeme).
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die Versorgung der verwendeten Geräte und Anlagen mit der benötigten Energie planen und einen störungsfreien Betrieb sicherstellen.
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die erstellte Energieverteilung kontrollieren und den Potenzialausgleich durchführen.
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4.3 Sicherheit und Überprüfung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Brandschutzmaßnahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel der Veranstaltungstechnik setzen (zB Kabel zum Überhitzungsschutz bei hoher Belastung vollständig abrollen).
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praxisgerechte Fehlerschutzvorkehrungen gegen elektrischen Schlag, bestehend aus Basis-, Fehler- und Zusatzschutz sowie ergänzenden Maßnahmen (zB. Überspannungsschutz), für Anlagen der Veranstaltungstechnik auswählen und anwenden.
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elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik unter Beachtung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen gegen Überlast und Kurzschluss schützen.
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auf ein gemeinsames Schutzkonzept von zusammengefügten Anlagen im Bereich der Veranstaltungstechnik achten (zB fremde leitfähige Teile wie Rigg, Traversen, Bühnenteile, Podeste, Delay-Tower miteinbeziehen, Schutzvorkehrungen bei Veranstaltungen im Freien treffen) und für dessen Umsetzung sorgen.
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Störungen an Anlagen der Veranstaltungstechnik (zB Stromausfall, Lichtausfall, Tonstörungen) systematisch aufsuchen, eingrenzen, identifizieren und unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben bzw. an befugte Personen (zB konzessionierte/r Elektrotechniker/Elektrotechnikerin) kommunizieren.
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Sichtprüfungen für elektrische Betriebs- und Verbrauchsmittel von Anlagen der Veranstaltungstechnik nach OVE E 8701, OVE E 8101 und den Regeln der Technik nach ONR 151060 gemäß rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.
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Messungen, insbesondere von Schutzleiterwiderständen, Isolationswiderständen und Ableitströmen an steckerfertigen elektrischen Betriebs- und Verbrauchsmitteln für Anlagen der Veranstaltungstechnik durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.
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Sichtprüfungen an zusammengefügten Anlagen im Bereich der Veranstaltungstechnik unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben durchführen, mögliche Gefahren (zB. Stolpergefahr, fehlende Absturzsicherung, Schäden an Gehäusen und Isolierungen von elektrischen Betriebs- und Verbrauchsmittel) identifizieren, festgestellte Mängel beheben und bei Bedarf eine Fachkraft (zB. befugter Elektrotechniker/Elektrotechnikerin, Statiker/Statikerin) zur Behebung hinzuziehen.
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einen Prüfbefund nach ONR 151060 über die Besichtigung der elektrischen Anlage auf Bühnen sowie zugehörigen Beleuchtungs-, Beschallungs- und Videoanlagen von Veranstaltungsstätten erstellen (zB vorhandene Schutzmaßnahmen, durchgeführte Messungen, korrekte Kabelverlegung).
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5. Kompetenzbereich: Veranstaltungstechnische Arbeiten |
5.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.1.15 Punkt eins Punkt eins die relevanten rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien und Vorgaben technischer Regelwerke bei der Ausführung von Arbeiten beachten insbesondere ONR 151060, VOPST, VOLV und zB Veranstaltungsgesetze, Bühnen-FK-V, AStVO, BauV, Normen für Anschlagmittel und Bühnentechnik.
| x | x | x | x | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 technische Unterlagen von beleuchtungs-, beschallungs- und videotechnischen Komponenten bzw. Anlagen lesen, wie zB Schaltbilder, Multiraumbeschallungs und -beleuchtungspläne, Publikums- und Bühnenbeleuchtungspläne, Regiepläne und Soft-Edge, und daraus Informationen entnehmen.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 betriebliche Hard- und Software im Bereich der Beleuchtungs-, Beschallungs- und Videotechnik fachgerecht verwenden (zB zentrale und dezentrale Anwendungen, Kombination und Synchronisation kompatibler und differenter Systeme und Steuersoftware).
| x | x | x | x | |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 Konstruktionspläne lesen und daraus für seine Arbeit notwendige Informationen entnehmen.
| x | x | | | |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 Ergänzungen an einfachen technischen Zeichnungen vornehmen (zB mittels Konstruktionssoftware).
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5.1.65 Punkt eins Punkt 6 Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff) maschinell und manuell bearbeiten, um zB einfache Bauteile adaptieren oder Spezialwünsche von Kunden und Kundinnen umzusetzen.
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5.1.75 Punkt eins Punkt 7 die Vorgaben von verantwortlichen Personen bei der Durchführung von veranstaltungstechnischen Arbeiten umsetzen (zB Regieanweisungen, Zuspielungen, BlackOut, Fade In/Out, Szenenwechsel).
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5.2 Medien- und Multimediatechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Informations- und Kommunikationstechnologie und deren Peripherie unter Anleitung planen, an interne und externe Netzwerke anschließen, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
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selbstständig Bild- und Tonaufnahmen übertragen, Norm- und Formatwandlungen durchführen und vorhandene Medien über einen Server abspielen.
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Bild- und Tonaufnahmen in der korrekten Form (zB Format, technische Qualität) bereitstellen und wiedergeben.
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Bild- und Tonaufnahmen sichten und die technische Qualität in Bezug auf die Verwendung in der Veranstaltungstechnik beurteilen.
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den Einsatz der erforderlichen Medientechnik planen, durchführen und steuern.
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einfache Multimediatechnik und LED-Technik anwenden (zB bei Pressekonferenzen, Präsentationen).
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5.3 Beleuchtungstechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.3.15 Punkt 3 Punkt eins die Grundlagen der Beleuchtungstechnik (insbesondere die Anforderungen und Anwendungsgebiete der Betriebsmittel, Komponenten und Anlagen, zugehörige Leuchtmittel, Lichtquellen, Leuchtdichte/Helligkeit, Farbtemperatur, Rayfront- Flächentypen, Absorption, Reflexion, Streuung, Optik, Farbmischung, physiologische Wirkung von Licht und Wahrnehmung, Beleuchtungskonzepte) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen sowie deren berufsbezogene Verwendung erklären.
| x | x | | | |
die Grundlagen elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Komponenten und Betriebsmittel der Beleuchtungstechnik (zB thermische und nichtthermische Strahler, Scheinwerfer, Lampen, Lichtsteuerpulte, Computer/Server, LED) erklären.
| x | x | | | |
in der Beleuchtungstechnik übliche, branchenbezogene Stecksysteme, Steuerungssysteme, Kabel, Leitungen und Anschlüsse sowie kabellose Systeme auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden (zB in ausreichender Menge und im richtigen Format zur Verfügung stellen).
| x | x | | | |
analoge und digitale Komponenten und Anlagenteile anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren, insbesondere elektronische Komponenten zur Signalverarbeitung und Leistungselektronik.
| x | x | | | |
Komponenten im Bereich der drahtlosen Beleuchtungssteuerung anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren.
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unbewegliche und bewegliche beleuchtungstechnische Elemente (thermische und nichtthermische Strahler, Scheinwerfer, Lampen, LED, Lichtmischpulte und Steuerelektronik usw.) anforderungsgerecht auswählen, fachgerecht aufbauen bzw. verbinden, positionieren, sichern und einrichten.
| x | x | x | x | |
unbewegliche und bewegliche beleuchtungstechnische Elemente und einfache Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen, zB für Pressekonferenzen, Präsentationsstände, DJs oder Shows.
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verschiedene Planungen mit Simulationssoftware der Beleuchtungstechnik durchführen.
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mit unterschiedlichen Messverfahren und -mitteln (zB Multimeter, Luxmeter, Kugelphotometer, Spektroradiometer, Chromameter, Kolorimeter, Reflektometer, Leuchtdichtenmessgerät, CCD-Kamera) einschlägige elektrische und nichtelektrische Größen im Bereich der Beleuchtungstechnik messen (zB Leuchtdichte/Helligkeit, Lichtstrom, Lichtverteilung, Farbe, Farbtemperatur, Absorption, Reflexion, Streuung), die resultierenden Messergebnisse beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen.
| x | x | x | x | |
beleuchtungstechnische Elemente und Steuerungen warten und Instand halten, wie zB Leuchtmittel und Steckverbinder prüfen und tauschen.
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Störungen und Fehler an beleuchtungstechnischen Komponenten und Systemen systematisch aufsuchen, eingrenzen, erkennen und beheben (zB ausgefallene Leuchtmittel, Farbverfälschungen, asymmetrische Lichtbilder).
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beleuchtungstechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes insbesondere bei Veranstaltungen im Freien einstellen und betreuen.
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5.4 Beschallungstechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.4.15 Punkt 4 Punkt eins die Grundlagen der Beschallungstechnik (insbesondere die Anforderungen und Anwendungsgebiete der Betriebsmittel, Komponenten und Anlagen, zugehöriger Signalquellen, -verarbeitung und -speicherung, Akustik, Raumakustik, Frequenz, Bandbreite, Schalldruck, Schallintensität, Schallleistung, Direktivity, Impedanz und Tonqualität sowie den Zusammenhang mit den zu übertragenden Inhalten) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen sowie deren berufsbezogene Verwendung erklären.
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die Grundlagen elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Komponenten und Betriebsmittel der Beschallungstechnik (zB Lautsprecher, Mikrofone, Mischpulte, Verstärker, Equalizer, Analog-Digital-Umsetzer, Computer/Server) erklären.
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in der Beschallungstechnik übliche, branchenbezogene Stecksysteme, Steuerungssysteme, Kabel, Leitungen und Anschlüsse sowie kabellose Systeme auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden (zB in ausreichender Menge und im richtigen Format zur Verfügung stellen).
| x | x | | | |
analoge und digitale Komponenten und Anlagenteile anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren, insbesondere elektronische Komponenten zur Signalverarbeitung, Leistungselektronik, Hochfrequenztechnik.
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analoge und digitale beschallungstechnischen Elemente (Lautsprecher, Mikrofone, Mischpulte, Verstärker, Equalizer, Audiomatrix, Signalrouting, DSP, Delayline, Funkmikro, In-Ear usw.) anforderungsgerecht auswählen, fachgerecht aufbauen bzw. verbinden, positionieren, sichern und einrichten.
| x | x | x | x | |
analoge und digitale beschallungstechnische Elemente und Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen zB für Pressekonferenzen, Podiumsdiskussionen, DJs, Bands (Delaylines) oder Shows.
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verschiedene Planungen mit Simulationssoftware der Beschallungstechnik durchführen.
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mit unterschiedlichen Messverfahren und -mitteln (zB Multimeter, Schallpegelmesser, Lautstärkemesser, SMART, Aussteuerungsmesser und Korrelationsgradmesser) einschlägige elektrische und nichtelektrische Größen im Bereich der Beschallungstechnik messen (zB Schalleistung, Schalldruck, Delay, Schwankungs- stärke, Abklingzeit, Resonanzfrequenz), die resultierenden Messergebnisse beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen.
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beschallungstechnische Elemente und einfache Steuerungen warten und Instand halten wie zB Lautsprecher-, NF-Stecker und Verstärker prüfen und tauschen.
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Störungen und Fehler an beschallungstechnischen Komponenten und Systemen systematisch aufsuchen, eingrenzen, erkennen und beheben (zB Rückkopplungseffekte, Phasenfehler).
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beschallungstechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien einstellen und betreuen.
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5.5 Video- und Projektionstechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.5.15 Punkt 5 Punkt eins die Grundlagen der Videotechnik (insbesondere die Anforderungen und Anwendungsgebiete der Betriebsmittel, Komponenten und Anlagen, zugehöriger Signalquellen, -verarbeitung und -speicherung, Bandbreiten und Qualitäten sowie den Zusammenhang mit den zu übertragenden Inhalten) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen sowie deren berufsbezogene Verwendung erklären.
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die Grundlagen elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Komponenten und Betriebsmittel der Videotechnik (zB Projektoren, LED-Wände, Displays, Lampen, Bildquellen, Kameras, Zuspielcomputer/Serverstrukturen) erklären.
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in der Videotechnik übliche, branchenbezogene Stecksysteme, Steuerungssysteme, Kabel, Leitungen und Anschlüsse sowie kabellose Systeme auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden (zB in ausreichender Menge und im richtigen Format zur Verfügung stellen).
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Komponenten und Anlagenteile anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren, insbesondere elektronische Komponenten zur Videosignalverarbeitung.
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videotechnische Elemente (Kamera, Display, Projektoren, Computer, Zuspieler, Signalrouting, Videomatrix, Signalwandlung, Signalübertragung, Content Manager usw.) anforderungsgerecht auswählen, fachgerecht aufbauen bzw. verbinden, positionieren, sichern und einrichten.
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verschiedene videotechnische Elemente und Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen zB Projektionen für Präsentationen, Bands oder Shows.
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verschiedene Planungen mit Simulationssoftware der Videotechnik durchführen.
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mit unterschiedlichen Messverfahren und -mitteln (zB Multimeter, Luxmeter, Videosignalmesskomponenten und -generatoren) einschlägige elektrische und nichtelektrische Größen im Bereich der Videotechnik messen (zB Auflösungen, Helligkeiten, Konvergenz, Pixelmapping), die resultierenden Messergebnisse beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen.
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videotechnische Elemente und einfache Steuerungen warten und instand halten zB Kontaktierung und Formatanpassungen durchführen.
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Störungen und Fehler an videotechnischen Komponenten und Systemen erkennen und beheben (zB Pixelfehler, nicht vorhandene Signale, falsche Auflösung).
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videotechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes insbesondere bei Veranstaltungen im Freien einstellen und betreuen.
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5.6 Rigging und Bühnenbau |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.6.15 Punkt 6 Punkt eins die Grundlagen der Festigkeitslehre und Statik bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
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die Anwendungsmöglichkeiten der Pneumatik und Hydraulik in der Bühnentechnik erklären.
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zu verwendende Materialien berechnen, dimensionieren und überprüfen (zB nach Vorgaben der ONR 151060).
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einfache Riggingsysteme aus fertigen Teilen dimensionieren.
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einfache Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sowie Hebezeuge auswählen, mittels Sichtprüfung überprüfen und fachgerecht verwenden.
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technische Bühnenaufbauten planen und Materialien (zB Textilien, Holz) und Requisiten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Brandschutzbestimmungen) auswählen.
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Bühnenelemente und Bühnenaufbauten nach Einweisung handhaben.
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Bühnen, insbesondere steckfertige Podest-Bühnen, Riggingsysteme, einfache Bühnenaufbauten sowie einfache Spielstätten-Einrichtungen, auf- und abbauen und dabei die erforderlichen Sicherheitsanforderungen beachten.
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bühnentechnische Anlagen auf Anweisung bedienen (zB Kettenzüge).
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Spezialeffekte (Nebel, Schnee, Rauch, Feuer, CO2 usw.) unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben auswählen, planen und einsetzen.
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die Sicherheit von einfachen Aufbauten und Riggingsystemen beurteilen (Standsicherheit, Tragfähigkeit usw.) und bei Bedarf ihre Prüfung veranlassen.
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6. Kompetenzbereich: Veranstaltungsmanagement |
6.1 Veranstaltungsplanung und Produktionsmanagement |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.1.16 Punkt eins Punkt eins einen Überblick über die Abwicklung und Organisation von Veranstaltungen sowie aller dazu notwendigen Behördenwege und Genehmigungen geben.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die Bedeutung seiner Arbeit im Rahmen von Veranstaltungen bzw. Produktionen erkennen und die Konsequenzen für den Projektfortschritt, die durch Nichtausführung der ihm übertragenen Aufgaben entstehen, darstellen.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Projektunterlagen, insbesondere Produktion- und Terminpläne lesen und daraus für die Ausführung von Arbeiten notwendige Informationen entnehmen.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 notwendige Arbeiten bei Veranstaltungen bzw. Produktionen identifizieren und erforderliche Aufgaben, die in seinen Aufgabenbereich fallen, selbstständig und zeitgerecht bearbeiten.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 im Fall, dass Aufgaben, die in seinen Aufgabenbereich fallen aus Zeitgründen, finanziellen Aspekten oder Kompetenzgründen nicht ausgeführt werden können, den Sachverhalt einer zuständigen Person (zB Führungskraft) rechtzeitig und fachgerecht kommunizieren und schriftlich dokumentieren.
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6.1.66 Punkt eins Punkt 6 Risiken für die Veranstaltung bzw. Produktion, die in seinen Aufgabenbereich fallen, identifizieren (zB unvollständige Materialien) und ggfs. im Einklang mit innerbetrieblichen Vorgaben gegensteuern.
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6.1.76 Punkt eins Punkt 7 sich bei der Ausführung von erforderlichen Aufgaben mit anderen an der Veranstaltung bzw. Produktion beteiligten Personen oder Gewerken, wie zB Künstlern/Künstlerinnen, abstimmen (zB Schnittstellen definieren, Übergabepunkte definieren, koordinieren).
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6.1.86 Punkt eins Punkt 8 die Rahmenbedingungen für die Planung von Veranstaltungen bzw. Produktionen identifizieren wie zB Auftragsunterlagen, rechtliche Vorgaben, betriebliche Ausstattung.
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6.1.96 Punkt eins Punkt 9 die Anforderungen von Veranstaltungen bzw. Produktionen unter Beachtung innerbetrieblicher Vorgaben mit den Auftraggebern (zB Regisseur/Regisseurin, technische Leitung) abstimmen.
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6.1.106 Punkt eins Punkt 10 seine Fachexpertise bei der Planung von Veranstaltungen bzw. Produktionen einbringen (zB Sicherheitsaspekte, Umweltaspekte und Publikumsbereiche identifizieren, für Anrainerschutz sorgen).
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6.1.116 Punkt eins Punkt 11 bei der Planung von Veranstaltungen bzw. Produktionen aus bühnentechnischer, beleuchtungstechnischer, beschallungstechnischer oder videotechnischer Sicht unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Grundsätze mitwirken.
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6.1.126 Punkt eins Punkt 12 die räumlichen Gegebenheiten von Veranstaltungsstätten auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen beurteilen und bei Bedarf geeignete Veranstaltungsstätten vorschlagen.
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6.1.136 Punkt eins Punkt 13 Veranstaltungen bzw. Produktionen aus veranstaltungstechnischer Sicht planen, zB bühnentechnische Abläufe.
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6.1.146 Punkt eins Punkt 14 den Einsatz von Personen und Material in ihrem Aufgabenbereich planen, ggfs. unter Zuhilfenahme von Projektmanagementinstrumenten.
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6.1.156 Punkt eins Punkt 15 bei der Kalkulation von Veranstaltungen bzw. Produktionen unterstützen insbesondere Material- und Personalkosten berechnen.
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6.1.166 Punkt eins Punkt 16 bei der Projektabnahme unterstützen.
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6.1.176 Punkt eins Punkt 17 bei der Dokumentation von Veranstaltungen bzw. Produktionen mitarbeiten (zB Regiepläne, Ablaufskizzen, Abnahmeprotokolle, Prüfbefunde erstellen) und sie auf Vollständigkeit prüfen.
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6.2 Logistik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
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Lagerbestände kontrollieren und fehlendes Material melden.
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die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft von Materialen und Geräten erkennen.
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für die Einsatzbereitschaft von Materialien und Geräten sorgen, reparieren und gegebenenfalls deren Reparatur oder Ersatz veranlassen.
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nach Vorgabe Materialien und Geräte zum Transport bereitstellen.
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den Bedarf an Geräten und Material für Veranstaltungen erfassen und diese bereitstellen oder für deren Bereitstellung und Transport sorgen.
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Materialien und Geräte fachgerecht für den Transport verladen, sichern und entladen.
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am Veranstaltungsort für die Einsatzbereitschaft der Materialien und Geräte sorgen und gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse usw. schützen.
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Materialien und Geräte zurücknehmen, bei Bedarf reinigen und unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben verstauen.
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6.3 Beschaffung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.3.16 Punkt 3 Punkt eins den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
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den Bedarf an Dienstleistungen (zB Ton- und Lichttechnik, Dekoration, Strombedarf) und veranstaltungsspezifischen Produkten ermitteln.
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Bestellmengen aufgrund der betrieblichen und projektspezifischen Vorgaben vorschlagen.
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die Lieferung bzw. Leistung mit der Bestellung bzw. dem Auftrag vergleichen.
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Leistungen bzw. Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- bzw. abnehmen sowie allfällige Abweichungen oder Mängel feststellen und dokumentieren.
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Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen, betrieblichen und projektspezifischen Vorgaben ergreifen (zB melden).
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6.4 Kundenberatung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.4.16 Punkt 4 Punkt eins Kunden und Kundinnen (zB Auftraggebern, Regisseuren/Regisseurinnen, Veranstaltern/Veranstalterinnen) gegenüber professionell auftreten.
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Kunden und Kundinnen über die angebotenen Dienstleistungen informieren.
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Kunden und Kundinnen über aktuelle Trends im Bereich der Veranstaltungstechnik informieren.
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interne und externe Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen (zB Auftraggeber, Führungskräfte, Personal anderer Gewerke) in Bezug auf Leuchtdichte/Helligkeit, Farbtemperatur, Ausleuchtung, Farbmischung, Anzahl, Type und Qualität von beleuchtungstechnischen Komponenten und Betriebsmittel beraten.
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interne und externe Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen in Bezug auf Anzahl, Type, Schalldruck, Directivity und Tonqualität von beschallungstechnischen Komponenten und Betriebsmittel beraten.
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interne und externe Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen in Bezug auf Anzahl, Type, Bildqualität, Auflösung, Leuchtstärke und Stromverbrauch von videotechnischen Komponenten und Betriebsmittel beraten.
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die Qualität gewünschter Komponenten und Betriebsmittel der Beleuchtungs-, Beschallungs- und Videotechnik bewerten und je nach Verfügbarkeit geeignete Alternativen anbieten.
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