(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 75/2021)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2021,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Juli 2020 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Das Übereinkommen tritt für Österreich gemäß seinem Art. 25 Abs. 1 mit 21. August 2020 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Juli 2020 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Das Übereinkommen tritt für Österreich gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, mit 21. August 2020 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben neben der Europäischen Union folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:
Antigua und Barbuda, Belgien, Belize, Bolivien, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Grenada, Jamaika, Kroatien, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Nicaragua, Niederlande, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Ungarn, Uruguay, Zypern.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 103 vom 12.04.2019 S. 3, veröffentlicht.Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 103 vom 12.04.2019 Sitzung 3, veröffentlicht.
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates unter http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/treaties-agreements/ abrufbar:
Italien