(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Der Lehrbetrieb |
1.1 | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
1.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
1.3 | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
2. | Aus- und Weiterbildung |
2.1 | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Baukarriere) |
2.2 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
2.3 | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
3. | Umweltschutz |
3.1 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnis und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Sicherheit und Arbeitsergonomie (Gesundheit) |
5.1 | Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften (zB Baukoordinationsgesetz) und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements inkl. der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen |
5.2 | Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
5.3 | Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) |
5.4 | Kenntnis der im Ausbildungsschwerpunkt notwendigen Baustelleneinrichtungen, des Bauablaufs und der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsvorschriften (wie über Signalanlagen und Funkanlagen) |
5.5 | Kenntnis der berufsspezifischen Unfallrisiken insbesondere beim Umgang mit Baumaschinen |
6. | Kommunikation, Organisation und Arbeitsgestaltung |
6.1 | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
6.2 | – | Kenntnis der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) |
6.3 | Durchführen von organisatorischen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme |
6.4 | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | Kenntnis und Anwendung von bauspezifischer Software |
6.5 | Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) | Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form) |
6.6 | Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM etc | Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM etc |
6.7 | Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien | – |
6.8 | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
6.9 | Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle | Kenntnis der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle |
6.10 | Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft | Kenntnis der Betriebswirtschaft |
6.11 | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
6.12 | – | Grundkenntnisse der Kalkulation |
6.13 | Grundkenntnisse des Qualitätswesens | Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements und Mitwirken bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung |
7. | Grundlagen des Betonbaus |
7.1 | Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie der Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien inklusive deren Lagerung |
7.2 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte |
7.3 | Kenntnis über Baugesetze und Baunormen sowie einschlägige Richtlinien |
7.4 | – | Grundkenntnisse bautechnischer Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) |
7.5 | – | Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) |
7.6 | Lesen von einfachen Plänen und Skizzen sowie Feststellen des Materialbedarfs | Lesen von Plänen und Skizzen sowie Umsetzen der erfassten Informationen auf der Baustelle |
7.7 | Anfertigen von Handskizzen von Ausführungsdetails einfacher Bauteile |
7.8 | – | Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens (CAD) | Rechnergestütztes Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) sowie Datenüberleitung |
7.9 | Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Prüfen, Instandhalten, Abtragen) von Gerüsten und Lehrgerüsten aller Art | – |
7.10 | Mitarbeiten beim Herstellen und Arbeiten auf einfachen Bockgerüsten | Mitarbeiten beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO |
7.11 | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen |
7.12 | Mitarbeiten beim Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen | Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen |
7.13 | Messen, Abstecken und Anlegen auch mit digitalen Vermessungsgeräten |
7.14 | – | Vermessen von einfachem Gelände und Dokumentieren der Vermessungsarbeiten |
7.15 | – | Aufmessen von einfachen Bauteilen sowie Erstellen von einfachen Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) |
7.16 | Kenntnis des Herstellens, des Sicherns und Pölzens von Baugruben und Künetten | Herstellen von Baugruben und Künetten, inklusive Sichern und Pölzen |
7.17 | Grundkenntnisse des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände | Kenntnis des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände |
7.18 | Herstellen von Schüttungen | – | – |
7.19 | – | Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus |
7.20 | Grundkenntnisse der Betontechnologie | Kenntnis der Betontechnologie |
7.21 | Herstellen von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel | Verarbeiten und Nachbehandeln von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel |
7.22 | – | Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton |
7.23 | Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton | Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung | Herstellung von Proben für die Betonprüfung |
7.24 | Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich | Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
7.25 | Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen |
7.26 | Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung einzelner Handwerke sowie der Schnittstellen dieser auf der Baustelle |
7.27 | Grundkenntnisse der Baustellenlogistik |
8. | Betonbautechnische Arbeiten |
8.1 | Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen | Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen |
8.2 | – | Grundkenntnisse des Leitungsbaus | Kenntnis des Leitungsbaus |
8.3 | – | – | Verlegen von Rohrkanälen, Herstellen von Schächten und Prüfen auf Dichtheit |
8.4 | Herstellen von Flachgründungen |
8.5 | – | Kenntnis über Tiefgründungen |
8.6 | Grundkenntnisse der Baukonstruktion und Tragwerkslehre sowie der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken | Kenntnis der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken |
8.7 | Herstellen von Schalungen aus verschiedenen Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff), wie konventionelle Schalungen und Systemschalungen |
8.8 | – | Kenntnis der Herstellung von Sonderschalungen wie zB Kletter- oder Gleitschalungen | Mitarbeiten bei der Herstellung von Sonderschalungen wie zB Kletter- oder Gleitschalungen |
8.9 | Schneiden, Biegen und Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen |
8.10 | Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (zB Fassadenelemente, Verblendungen) |
8.11 | Reinigen und Warten von Schalungen |
8.12 | – | – | Aufreißen und Herstellen von Treppen |
8.13 | – | Herstellen von Sichtbetonschalungen |
8.14 | – | Verlegen von Fertigteildecken und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen |
8.15 | Einbauen von Fertigteilen |
8.16 | Herstellen von Über- und Unterzügen, auch in Fertigteilbauweise (zB Sturzausbildung) |
8.17 | – | Montieren sowie Versetzen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (zB Fassadenelemente, Verblendungen) |
8.18 | Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen | Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen |
8.19 | Herstellen von einfachen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften | Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften |
8.20 | Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen |
8.21 | Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen |
8.22 | – | Herstellen von Trenn- und Arbeitsfugen |
8.23 | – | Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen |
8.24 | – | Grundkenntnisse der Durchbruch- und Abbrucharbeiten | Kenntnis der Durchbruch- und Abbrucharbeiten und Auswechseln und Abtragen von nichttragenden und tragenden Bauteilen |
8.25 | Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit wie Horizontal- und Vertikalabdichtung sowie Herstellen von tagwasser- und druckwasserdichten Durchführungen |
8.26 | Herstellen von Estrichen mit erforderlichen Aufbauten |
8.27 | – | Kenntnis über den Bau von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen |
8.28 | Grundkenntnisse über die Herstellung von Spannbeton | Kenntnis über die Herstellung von Spannbeton |
8.29 | – | – | Verlegen von Spanngliedern unter Beachtung des Korro-sionsschutzes |
8.30 | – | – | Herstellen von Spannbetonbauteilen, Vorspannen und Verpressen von Spanngliedern |
8.31 | Grundkenntnisse über den Brückenbau | Kenntnis über den Brückenbau |
8.32 | – | – | Grundkenntnisse über Brückenübergangskonstuktionen |
8.33 | Grundkenntnisse des konstruktiven Wasserbaus | Kenntnis des konstruktiven Wasserbaus |
8.34 | – | – | Einfaches Verlegen von Beton- und Natursteinplatten und keramischem Material |
8.35 | Aufstellen von Leichtbauwänden |
8.36 | – | Durchführen von Trockenbauarbeiten wie Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen und Montagedecken |
8.37 | Grundkenntnisse der Bauphysik sowie Kenntnis der Wärme-, Schall- und Brandschutztechnik | Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz (zB Perimeterdämmung) |
8.38 | Grundkenntnisse der Verputzarbeiten | Kenntnis der Verputzarbeiten |
8.39 | – | Verputzen von Innen- und Außenflächen unter Verwendung von verschiedenen Putzträgern und Dämmsystemen |
8.40 | – | Kenntnis des Sanierens von Beton, Asphalt und Leitungen |
8.41 | – | – | Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen |
8.42 | – | – | Grundkenntnisse über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern |
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