Dem Betroffenen, der seine Identität in geeigneter Form nachweist, ist auf seinen Antrag von der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle ohne unzumutbare Verzögerung und grundsätzlich kostenlos in allgemein verständlicher Form über die zu seiner Person übermittelten beziehungsweise verarbeiteten Informationen, deren Herkunft, allfällige Empfänger oder Empfängerkategorien, den vorgesehenen Verwendungszweck, sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung oder Übermittlung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und Löschung unzulässigerweise verwendeter Daten. Erachtet sich eine Person in ihren Rechten auf Datenschutz beeinträchtigt, so hat sie nach innerstaatlichem Recht ein Recht auf eine Beschwerde an ein dafür zuständiges unabhängiges Gericht oder eine andere dafür zuständige unabhängige Stelle, die zu einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung führt, sowie einen Anspruch auf Schadenersatz oder eine Abhilfe anderer Art. Die näheren Einzelheiten des Verfahrens zur Durchsetzung dieser Rechte richten sich nach innerstaatlichem Recht.