(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1. | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | – |
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
7. | Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Führen von Beratungs- gesprächen, Betreuen von Kunden, Behandeln von Reklamationen) |
8. | Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
9. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
10. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von konventionellen und programmierbaren Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) |
11. | Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke |
12. | – | Kenntnis der Baustile unterschiedlicher Epochen | – | – |
13. | Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Frost) auf Natursteine und künstliche Steine und der Maßnahmen zu deren Abwehr |
14. | Grundkenntnisse der Gewinnung bzw. des Abbaus von Naturstein und der dabei verwendeten Abbautechniken sowie der zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen |
15. | Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Natursteinen und künstlichen Steinen |
16. | Kenntnis der Fehler und der Fehlererkennung an Rohblöcken und Werksteinen | Erkennen von Fehlern an Rohblöcken und Werksteinen | – | – |
17. | – | Auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen von Natursteinen und künstlichen Steinen | – |
18. | Herstellen von Waagrissen sowie Vermessen, Anreißen und Aufreißen von Formen | – | |
19. | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen usw. |
20. | – | Erstellen von Skizzen und technischen Zeichnungen | – |
21. | Grundkenntnisse der facheinschlägigen Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise |
22. | Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung (zB Metall, Kunststoff) von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten | – | – |
23. | Teilen von Rohblöcken durch Spalten | – | – | – |
24. | – | Mitarbeiten beim Einrichten und Bedienen von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) | Einrichten und Bedienen (auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen) von Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) |
25. | Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen wie Herstellen von Flächen von Hand und mit handgeführten Maschinen, Schleifen und Polieren von Flächen von Hand und mit Maschinen, Herstellen ein- und mehrhäuptiger Steine, Herstellen hohler und gewölbter Flächen | Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (zB zum Gestalten von Flächen) auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen |
26. | – | Herstellen von Gehrungs- und Schrägschnitten |
27. | – | – | Herstellen von Ausklinkungen, Aussparungen und Bohrungen |
28. | – | Endbearbeiten von Werkstücken durch Fasen und Anarbeiten von Rundungen |
29. | – | Kenntnis der Schriften, Ornamente und Symbole | – | – |
30. | – | Herstellen von vertieften und erhabenen Schriften, Ornamenten und Symbolen mit verschiedenen Techniken | – |
31. | – | Zeichnen von Schriften und Symbolen sowie Übertragen mit Schablonen | Färben und Vergolden von Steinschriften sowie Anbringen von Metallschriften | – |
32. | – | Herstellen von eingesetzten Flächen zB durch Ausfräsen | Herstellen, Einpassen und Befestigen von Einlegeteilen | – |
33. | Grundkenntnisse der Gewölbe, Bogen-, Sichtflächen und Natursteinmauerwerke | – | |
34. | Grundkenntnisse der Herstellung von Beton (zB Mörtel, Zementarten), Kunststeinen und Terrazzo sowie über die Herstellung von Schalungen und Bewehrungen | – | – |
35. | Prüfen und Vorbereiten von Untergründen sowie Herstellen von Mörtelmischungen | – | – | – |
36. | Mitarbeiten beim Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und beim anschließenden Verfugen | Verlegen von Platten und Fliesen an Wand und Boden in unterschiedlichen Techniken und anschließendes Verfugen | – |
37. | Kenntnis der Verbindungstechniken (zB Klammern, Dübel) und Verankerungstechniken sowie der Fundierungen | – | – |
38. | Herstellen von Profilen durch Herstellen von Schablonen und Übertragen der Formen, Arbeiten von Falzen, Fasen und runden Profilgliedern, zusammengesetzten Profilen, um- und totlaufenden Profilen sowie Profilen an gebogenen Flächen | – | – |
39. | – | Versetzen von Treppen, Fensterumrahmungen und Türumrahmungen | – |
40. | – | Prüfen und Vorbereiten (Einbauen von Dämmstoffen) von Untergründen sowie Vorbereiten von Verankerungen, Befestigungen und Verbindungen | Versetzen von Bauteilen (wie zB Wandbekleidungen) und Fassadenelementen und anschließendes Verfugen | – |
41. | – | Gestalten von Denkmalen nach Kunden-wünschen auch unter Verwendung der betriebsspezifischen Grafiksoftware | – |
42. | – | Herstellen von Denkmalen in unterschiedlichen Gesteinsarten und Bearbeitungstechniken | – |
43. | – | Versetzen von Denkmalen | – |
44. | – | – | Grundkenntnisse über das Reinigen und Pflegen von natürlichen und künstlichen Steinen | Kenntnis über das Reinigen und Pflegen von natürlichen und künstlichen Steinen |
45. | – | – | Kenntnis des Instandsetzens und Restaurierens von Bauwerken, Bauwerksteilen und Denkmalen aus Stein | – |
46. | – | Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln | – |
47. | – | Materialgerechtes Verpacken und Lagern der Produkte | – |
48. | Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie ihrer Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren | Bedienen von Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren |
49. | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen | – |
50. | Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten aller Art sowie Herstellen einfacher Gerüste | – |
51. | –– | – | Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen hinsichtlich der Gestaltung oder Pflege von Produkten | Beraten von Kunden/innen hinsichtlich der Gestaltung oder Pflege von Produkten |
52. | – | – | Grundkenntnisse der Garantie, Gewährleistung und des Schadenersatzes |
53. | – | – | Kenntnis der neuestens Trends im betrieblichen Produktbereich |
54. | Kenntnis der berufsspezifischen EDV sowie Anwenden der betriebsspezifischen EDV und von verschiedenen Informationstechniken (zB Internet, Datenbanken) |
55. | – | – | Kenntnis der Möglichkeiten des Computereinsatzes bei der Gestaltung von Steinerzeugnissen |
56. | – | – | Mitwirken beim rechnergestützten Erstellen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) und bei der Datenüberleitung | Rechnergestütztes Erstellen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) und Datenüberleitung |
57. | – | – | Planen und Herstellen von Steinerzeugnissen nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben sowie Erstellen der dazu notwendigen Zeichnungen |
58. | – | – | Erstellen von einfachen CNC-Programmen |
59. | – | – | – | Einrichten und Bedienen von (auch rechnergestützten) Maschinen (zB Säge- und Fräsmaschinen) |
60. | – | – | – | Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (zB zum Gestalten von Flächen) unter Verwendung rechnergestützter Maschinen |
61. | – | – | Mitwirken bei Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Steinerzeugnissen (zB Kalkulieren des Materialverbrauchs) | Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung von Steinerzeugnissen (zB Kalkulieren des Materialverbrauchs) |
62. | – | – | Auswählen und Zusammenstellen von Werkstoffen und Hilfsstoffen |
63. | – | – | Kenntnis der betriebsspezifischen Kostenrechnung und Kalkulation sowie Mitarbeiten bei Kalkulationen |
64. | – | – | Kenntnis der Auftragsabwicklung wie Arbeitsvorbereitung (Werkzeuge, Maschinen, Personal, Materialplanung, Baustellenorganisation), Organisieren, Durchführen und Überwachen des Auftrages (Qualität, Termine) sowie Koordination mit anderen Gewerken | Mitwirken bei der Auftragsabwicklung wie Arbeits-vorbereitung, beim Organisieren, Durchführen und Über-wachen des Auftrages sowie bei der Koordination mit anderen Gewerken |
65. | – | Kenntnis der Grundprinzipien der Denkmalpflege |
66. | – | – | Kenntnis der Arten der Werksteinverwitterung inklusive Schadensbilder sowie Erstellen von Schadenskartierungen |
67. | – | – | Mitwirken beim Restaurieren, Renovieren, Konservieren von historischen Naturwerkstein-Objekten sowie bei der Dokumentation dieser Arbeiten |
68. | – | – | Kenntnis der Anwendung von Reinigungs-, Gesteinsfestigungs-, Hydrophobierungsverfahren usw. und deren Auswirkung auf den Werkstein | Mitarbeiten beim Anwenden von Reinigungs-, Gesteinsfestigungs-, Hydrophobierungsverfahren usw. |
69. | – | – | Herstellen von Vierungen, Antragungen bzw. Ergänzungen |
70. | – | Grundkenntnisse über die Verwendung von organischen Bindemitteln (wie Polyesterkitte, Epoxidharze, Acrylharze) |
71. | – | Grundkenntnisse über Vervielfältigungsmöglichkeiten (wie Abgüsse, CNC-gestützt usw.) von natürlichen und künstlichen Werksteinen bzw. Werkteilen in der Restaurierung |
72. | – | Kenntnis der betrieblichen Logistik wie Beschaffung, Lagerhaltung und Transport | Organisieren der betrieblichen Logistik |
73. | – | Anwenden von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen zur Erstellung von technischen Unterlagen wie zB Stücklisten und Dokumentationen |
74. | – | – | Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme |
75. | – | – | Präsentieren von Arbeitsergebnissen unter Anwendung von Präsentationshilfen |
76. | Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software |
77. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
78. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – |
79. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
80. | Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
81. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
82. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) |
83. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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