Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik, Fassung vom 09.08.2026

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
StF: BGBl. II Nr. 239/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 68 a, Absatz eins, 78, 79, Absatz 2, 80 und 81 Absatz 2,, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,,
wird verordnet:

§ 1

Beachte für folgende Bestimmung

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)

Text

Lehrpläne

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Für die nachstehend genannten Kollegs der Bildungsanstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:

1.

Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)

Anlage 1

2.

Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)

Anlage 2

3.

Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)

Anlage 3

  1. Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

§ 2

Beachte für folgende Bestimmung

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)

Text

Lehrverpflichtungsgruppen

Paragraph 2,

Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes (BLVG), Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,, erfasst sind, werden in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 BLVG erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

§ 3

Beachte für folgende Bestimmung

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)

Text

Inkrafttreten

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2017, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar semesterweise aufsteigend in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Abschnitte römisch eins und römisch sieben der Anlage 1, die Abschnitte römisch eins und römisch sieben der Anlage 2 und die Abschnitte römisch eins und römisch sieben der Anlage 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021, treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2021, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2022 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
  3. Absatz 3,Die Anlagen 1 und 2 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2023, treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2023, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2024 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 3

Text

Anlage 1 LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Semester

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

2.

Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis

 

 

 

 

 

 

2.1

Pädagogik (einschließl. Psychologie, Soziologie)

4

4

4

5

17

römisch zwei

2.2

Inklusive Pädagogik

1

1

1

1

4

römisch zwei

2.3

Didaktik

5

5

4

4

18

römisch zwei

2.4

Praxis

6

5

5

5

21

römisch drei

2.5

Frühe sprachliche Bildung und Förderung

1

1

2

1

5

römisch zwei

2.6

Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1

1

1

1

4

römisch eins

2.7

Deutsch als Zweitsprache

2

2

römisch zwei

2.8

Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten

1

1

1

3

römisch zwei

2.9

Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen

2

1

3

römisch drei

2.10

Medienpädagogik

1

1

2

römisch drei

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

 

 

3.1.1

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

3.1.2

Werkerziehung

2

2

2

1

7

(römisch vier)

3.1.3

Textiles Gestalten

2

2

1

1

6

römisch vier

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung Stimmbildung und Sprechtechnik4

3

2

2

2

9

römisch vier a

3.2.2

Instrumentalunterricht5

2

1

2

1

6

römisch vier

3.2.3

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

römisch vier

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

römisch vier a

Wochenstundenzahl Stammbereich

36

33

34

31

134

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich6*

1

1

2

2

6

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

1.

Kommunikationspraxis und Gruppendynamik

1

1

-

 

2

römisch drei

2.

Fachspezifisches Seminar

1

-

-

 

1

römisch drei

 

Summe

3

2

2

2

9

 

Gesamtwochenstundenzahl

39

35

36

33

143

 

B.

Pflichtpraktikum

Zwei Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

C.1.

Freigegenstände

 

Schulautonome Freigegenstände

 

C.2.

Unverbindliche Übungen

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

 

D.

Förderunterricht

 

*) zu Fussnote 6 gehörig

Lehrverpflichtungsgruppe

– Englische Konversation:

LVGr. römisch zwei

– Natur und Technik:

LVGr. römisch drei

– Supervisorische Begleitung:

LVGr. römisch drei

– Vertiefung in Medienpädagogik:

LVGr. römisch drei

– Interkulturelle Pädagogik:

LVGr. römisch drei

– Vertiefung in Früherziehung:

LVGr. römisch drei

– Gender und Diversity:

LVGr. römisch drei

– Theaterpädagogik:

LVGr. römisch fünf

– Stimmbildung:

LVGr. römisch fünf

– Psychomotorik:

LVGr. römisch vier a

– Vertiefung in Ausdruck, Gestaltung, Bewegung:

LVGr. römisch vier, römisch vier a

____________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Stimmbildung im Ausmaß einer Wochenstunde im 1. Semester.

5 Die Festlegung der angebotenen Instrumente erfolgt durch den Schulleiter oder die Schulleiterin. Nach drei Stunden Instrumentalunterricht werden Melodieinstrumente angeboten und der oder die Studierende kann statt des bisher erlernten Instruments ein Melodieinstrument wählen.

6 Die Studierenden wählen nach standortspezifischem Angebot drei der folgenden Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vergleiche Abschnitt römisch drei).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Elementarpädagogik hat gemäß Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 2, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln.

Die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen von Kindern auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  • Strichaufzählung
    sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
  • Strichaufzählung
    sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen auftreten,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  • Strichaufzählung
    im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache sowie im Ansatz in einer Fremdsprache situationsadäquat kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  • Strichaufzählung
    politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  • Strichaufzählung
    ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  • Strichaufzählung
    besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  • Strichaufzählung
    im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  • Strichaufzählung
    lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung verstehen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Kindern und fördern,
  • Strichaufzählung
    sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
  • Strichaufzählung
    die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes entsprechend gestalten,
  • Strichaufzählung
    ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    situationsgerechte Bildungskooperation in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
  • Strichaufzählung
    institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Qualifizierung zur frühen sprachlichen Bildung und Förderung ist durch die Ausbildung gegeben.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, (SchOG)) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ sowie „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Elementarpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung ist der Pflichtgegenstand „Religion“:

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester, bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  • Strichaufzählung
    Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  • Strichaufzählung
    Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  • Strichaufzählung
    Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
  • Strichaufzählung
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 143 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.

Kolleg für Elementarpädagogik für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.

Die Individualität der Studierenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Studierenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrer, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Studierenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Studierenden sollen zu einer sensiblen Herangehensweise im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen herangeführt werden.

Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Studierenden sind zu fördern.

Die Studierenden sollen Kooperationen im Netzwerk der Inklusiven Pädagogik kennenlernen und über die interdisziplinäre Arbeitsweise informiert sein.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis“:

Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.

Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.

Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen.

Eine kontinuierliche Begleitung der Studierenden in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.

Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer Erzieher- und Erzieherinnenpersönlichkeit und einer dem aktuellen Wissensstand der Elementarpädagogik entsprechenden pädagogischen Haltung.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Frühe sprachliche Bildung und Förderung:

Der Gegenstand zeichnet sich durch Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Vernetzung mit anderen Gegenständen aus.

Praxisbezogenheit und Reflexionsfähigkeit sowie Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln, Bewusstsein für Erst- und Zweitspracherwerb und Sensibilisierung hinsichtlich Kooperation und Beratung sind durch die unterschiedlichen fachlichen Anteile zu stärken.

Die breite fachliche Auseinandersetzung soll zu einem ebenso breiten Repertoire an verschiedenen Methoden der individuellen Förderung führen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Organisation, Management und Recht; wissenschaftliches Arbeiten“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Didaktische Grundsätze des Bereichs „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis“.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der elementarpädagogischen Praxis.

Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik“ und „Praxis“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“:

Durch die Auseinandersetzung mit textilen und technischen Materialien, Techniken und Phänomenen sind problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.

Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik“:

Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.

Fächerübergreifende Projekte vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:

Der Unterricht soll den Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ ist erforderlich.

Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Umsetzung in der praktischen Arbeit aufgenommen werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des (Projekt)unterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Studierenden zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Der Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ setzt sich aus den Fachbereichen „Deutsch“, „Pädagogik“ „Inklusive Pädagogik“, „Didaktik“, „Praxis“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Musikerziehung/Stimmbildung“ zusammen und soll von jenen Fachlehrpersonen anteilsmäßig unterrichtet werden.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess am Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen:

Die Praxis an einem Kolleg für Elementarpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten und Krippen als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  • Strichaufzählung
    können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  • Strichaufzählung
    wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
  • Strichaufzählung
    gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  • Strichaufzählung
    Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  • Strichaufzählung
    Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  • Strichaufzählung
    Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  • Strichaufzählung
    Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1.       Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2016, in der geltenden Fassung.

2.       Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 906 aus 1994, (auslaufend) und Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der geltenden Fassung.

3.       Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.

4.       Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

5.       Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

6.       Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

7.       Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

8.       Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

9.       Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

10.      Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. ELEMENTARPÄDAGOGIK (UNTER 1 BIS 6 JAHRE) – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK, (einschließlich Psychologie, Soziologie)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Erziehung darstellen,
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Anlage- und Umweltproblematik exemplarisch darstellen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie erklären.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachliteratur benennen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte wissenschaftliche Methoden der Pädagogik erklären.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Erziehung im pädagogischen Prozess darstellen,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Erziehungsstile benennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Grundlagen der menschlichen Entwicklung, des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation, pädagogische Anthropologie, Anlage- Umwelt-Diskussion.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Pädagogik als Wissenschaft.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Säulen der Erziehung, Möglichkeiten und Theorien des pädagogischen Handelns.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    die psychologischen Aspekte des Spiels beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundsätze des Lernens wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    Lernstrategien benennen, anwenden und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Lebenslangen Lernens erklären,
  • Strichaufzählung
    Lerntheorien erklären und einen Praxisbezug herstellen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Lerntheorien im Alltag beschreiben.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur recherchieren und anhand konkreter Aufgabenstellungen vergleichen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte sozialwissenschaftliche Methoden anwenden,
  • Strichaufzählung
    Texte analysieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Texte verfassen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie erklären,
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren des Wahrnehmungsprozesses beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Gewaltprävention erläutern.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Gedächtnis, Lernprozess, Lernstrategien, Lernform Spiel, Lerntheorien, Erkenntnisse der Neurowissenschaften.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Wissenschaftliche Arbeitsweisen, unterschiedliche Quellen, Recherche, Exzerpt, Literaturangabe, Zitieren empirische, hermeneutische, quantitative und qualitative Forschungsmethoden, Beobachtung, Interview, Fragebogen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Beobachtungsfehler, Beobachtungskriterien, Beobachtung als pädagogische Haltung.

Bereich „Intervention“:

Phänomen Gewalt, Modelle und Strategien zur Gewaltprävention, Konfliktlösungsmodelle, Grundlagen der Friedenspädagogik.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebenswelten von Kindern analysieren,
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln und die Auseinandersetzung mit dem unter 1 bis 6-jährigen Kind reflektieren,
  • Strichaufzählung
    wesentliche sozialpsychologische Grundlagen von Gruppenprozessen erläutern.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6-jährigen Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die pränatale Entwicklung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Einflüsse der Lebenswelt des Kindes analysieren,
  • Strichaufzählung
    Aspekte von Entwicklung des Menschen in verschiedenen Lebensphasen vergleichen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen für einen gelingenden Schuleintritt diskutieren,
  • Strichaufzählung
    psychologische Modelle exemplarisch vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Familienformen, Flucht und Migration, Scheidung, Trennung, Tod, Professionalisierung, Moral, Menschenrechte, Kinderrechte.

Bereich „Lernen“:

Entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, pränatale Entwicklung, Bindungstheorien, Resilienz, soziokulturelle Faktoren, psychologische Modelle, Grundlagen der Sozialpsychologie.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und historische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf die Pädagogik beurteilen,
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvolles Handeln für die Gesellschaft reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Möglichkeiten zur Erhaltung der seelischen Gesundheit reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsverläufe unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenswelt einschätzen,
  • Strichaufzählung
    geschlechter- und diversitätsrelevante Aspekte pädagogischen Handelns analysieren,
  • Strichaufzählung
    Modelle elementarer Bildungseinrichtungen, Forschungsergebnisse und Theorien elementarer Bildung unterschiedlicher Länder vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Pädagogische Konzepte, Moral, Menschenrechte.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stress- und Zeitmanagement, Psychohygiene.

Bereich „Diversity“:

Vorurteilsbewusste Erziehung, Inklusion, Migration, Flucht, geschlechtergerechte Pädagogik.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit

2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    sich den eigenen Zugang zur Thematik Inklusion bewusst machen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen verschiedener Rahmenbedingungen auf die Entwicklungschancen von Menschen erkennen und beschreiben.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachspezifische Inhalte definieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur kritisch bewerten.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für Inklusion und Integration beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Einrichtungen kennenlernen und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Historische Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen, Normen, Vergleich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in anderen Kulturen, Entscheidungen, Wertgrundlagen, Normen, Menschenbild, Behindertenrechtskonvention als Grundlage gesellschaftspolitischer Interventionen.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Separation, Segregation – Integration, Inklusion – Exklusion, Normalisierung, Selbstbestimmung, Empowerment, Subsidiarität.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Medienbeiträge.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Gesetzliche Grundlagen und verschiedene Modelle der Inklusion.

Bereich „Diversity“:

Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.

Bereich „Intervention“:

Unterschiedliche Einrichtungen in Theorie und Praxis.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Verhaltens- und Erscheinungsformen von Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen bzw. Begabungen wahrnehmen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Unterstützung professionellen Handelns kennenlernen und beschreiben.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachsprache situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur kritisch bewerten und vergleichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Institutionen bewerten,
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von veränderter Raumstruktur benennen,
  • Strichaufzählung
    geeigneten Spielmaterialien beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unterschiedlicher familiärer Lebensbedingungen erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Beobachtungsmethoden, Erscheinungsbilder und Verhalten von Kindern, Supervision, Coaching.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Exklusion, Integration, Inklusion.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Medienbeiträge.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Personelle, zeitliche, räumliche Strukturen, Hilfs- und Assistenzmodelle, Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Träger und Organisationen.

Bereich „Diversity“:

Bio-psycho-soziale Aspekte, Resilienz, Armutsgefährdung, psychosoziale Dynamik von Familienstruktur.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Klassifikationssysteme nennen und exemplarisch beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Formen von Entwicklungsverzögerung und deren Förderbedarf beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Pädagoginnen und Pädagogen benennen und von anderen Disziplinen abgrenzen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus unterschiedlichen Fachbereichen lösungsorientiert und situationsadäquat vernetzen und den Praxisbezug herstellen,
  • Strichaufzählung
    Interventionen planen und reflektieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur recherchieren und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Krankheitsbilder und Störungsbilder, Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Angehörige, Psychohygiene.

Bereich „Lernen“:

Netzwerk in Theorie und Praxis, Therapieformen.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachzeitschriften, Fachliteratur, Studien.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterschiedlicher Berufsgruppen in der interdisziplinären Arbeit beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Prozesse der Wahrnehmungsverarbeitung und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die spezielle Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Familien beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, Unterstützungsmaßnahmen im Alltag.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentation, Gestaltung der Interaktion im Alltag der elementaren Einrichtung mit betroffenen Familien und deren Umfeld, Formen und Auswirkungen von Wahrnehmungsprozessen, Neurowissenschaften, Entwicklungsgespräche, Selbsthilfegruppen.

2.3 DIDAKTIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    das aktuelle Bild vom Kind skizzieren,
  • Strichaufzählung
    das aktuelle Bildungsverständnis elementarer Bildungseinrichtungen diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Einstellungen und Haltungen zur außerfamiliären Betreuung vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen erklären.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    die Zeitstruktur des Alltags und die Bedeutung der Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen darstellen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Kompetenzmodell erklären.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Lernformen der frühen Kindheit darstellen, insbesondere das Spiel und seine Bedeutung als Lernform für das unter 1 bis 6-jährige Kind,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Sozialform für unterschiedliche Bildungsangebote erklären, Sozialformen für die Gestaltung von Lernprozessen für das unter 1 bis 6-jährige Kind begründen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von kreativen Ausdrucksformen des Kindes für die Kompetenzentwicklung aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    Bedingungs- und Entscheidungsfelder für Bildungsprozesse für das unter 1 bis 6-jährige Kind beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote didaktisch aufbauen.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachinhalte kennenlernen, verstehen und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachliteratur nennen und eigenständig verwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Bedingungen einer dynamischen Umgebung für die Entwicklung von Kompetenzen für das unter 1 bis 3-jährige Kind definieren,
  • Strichaufzählung
    die Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich erklären,
  • Strichaufzählung
    Bildungsbereiche für das unter 1 bis 6-jährige Kind erläutern, Modelle zur ganzheitlichen Förderung von Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungsbereichen beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Beobachtung für Bildungsprozesse fachlich begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Das kompetente Kind, Wechselprozesse zwischen Kind und seiner Lebenswelt, Bildungsverständnis, Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen, Bedürfnislage des unter 1 bis 3-jährigen Kindes.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Zeitstruktur und Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen, Geschichte elementarer Bildungseinrichten.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachbegriffe der Didaktik und der Elementarpädagogik, Kompetenz und Kompetenzmodell.

Bereich „Lernen“:

Einflussfaktoren frühkindlicher Lernprozesse, Ko-konstruktive Lernprozesse, entdeckendes, forschendes und ganzheitliches Lernen, Spiel, Freispiel, Qualitätskriterien für Bildungsmittel, Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Gestaltung, Alltagssituationen, Sozialformen und die Rolle der pädagogischen Fachkraft, lernförderliche Lernumgebung und Lernarrangements.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, (Inter-)nationale Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Dynamische Umgebung unter besonderer Berücksichtigung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich, Bildungsbereiche, BildungsRahmenPlan, Kompetenzen, Entwicklungsziele.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Beobachtung, Bedeutung, systematische Beobachtung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Förderung von kreativen Prozessen in unterschiedlichen Zusammenhängen beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Mehrsprachigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Zweitspracherwerbs diskutieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachinhalte sinnerfassend wiedergeben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    sich mit Konzepten für Bildungsprozesse auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse im Alltag analysieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Beobachtung für Bildungs- und Gruppenprozesse darstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Divergente Denkprozesse, Kompetenz(en) des kreativen Denkens und Handelns.

Bereich „Lernen“:

Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Grafik, Kommunikation, Erst- und Zweitspracherwerb, Mehrsprachigkeit.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Planungskonzepte.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, systematische Beobachtung, Methoden der Beobachtung, pädagogisches Handeln aufgrund von Beobachtungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die bildungspolitische Diskussion im Kontext elementarer Bildungseinrichtungen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung früher Bildung für die Bildungsbiographie eines Kindes erklären.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Handlungskonzepte für das unter 1 bis 3-jährige Kind diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Kompetenzentwicklung der Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt in unterschiedlichen Bildungsbereichen unterstützen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen erklären.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachtexte exzerpieren,
  • Strichaufzählung
    sich mit Fachliteratur nach vorgegebenen Kriterien kritisch auseinandersetzen und präsentieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Entwicklung emotionaler Kompetenz beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Strategien zur konstruktiven Konfliktbewältigung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Planungsformen entwerfen,
  • Strichaufzählung
    Eingewöhnungsmodelle in elementaren Bildungseinrichtungen beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Dokumentationsformen kindlicher Entwicklungs- und Lernprozesse darstellen,
  • Strichaufzählung
    Instrumente zur Einschätzung der Entwicklung analysieren und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Bildungskooperation argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Bildungspolitische Diskussion im Kontext früher Bildung, frühe Bildung als Basis der Bildungsbiographie des Kindes.

Bereich „Lernen“:

Bildungsprozesse, Pflege, Räume, Ausstattung, Rolle der pädagogischen Fachkraft bei der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Kompetenzentwicklung mit Fokus auf den Schuleintritt in allen Bildungsbereichen, mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprache, Literacy.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Vergleichende Analyse von Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Emotionale Kompetenz, konstruktive Konfliktbewältigung, besondere Beachtung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Formen von Planung, Projekte, Eingewöhnung, Bildungskooperation hinsichtlich des unter 1 bis 6-jährigen Kindes.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentationsformen für Entwicklungs- und Lernprozesse, Gruppendynamik, Portfolio, Lerngeschichte, Logbuch, Verfahren zur Entwicklungseinschätzung, Bildungskooperation in elementaren Bildungseinrichtungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Vielfalt kindlicher Lebenswelten im Wandel der Zeit beschreiben und reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen verstehen und Konsequenzen für das pädagogische Handeln ableiten,
  • Strichaufzählung
    den Stellenwert elementarer Bildung argumentieren,
  • Strichaufzählung
    das Rollenverständnis reflektieren,
  • Strichaufzählung
    professionelles Handeln in der Begleitung speziell für das unter 1 bis 3-jährige Kind begründen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    das Konzept der Transition für den Übertritt in die Schule beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Handlungsmöglichkeiten für Bildungskooperationen nennen,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Teamarbeit erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Dimensionen pädagogischer Qualität in elementaren Bildungseinrichtungen argumentieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lernvoraussetzungen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    internationale (Forschungs-) Projekte der elementaren Bildung vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Herausforderungen der Diversität im Kontext der elementaren Bildung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Konzepte in der elementaren Bildung reflektieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung kindlicher Kompetenzen besprechen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Kindliche Lebenswelten der Gegenwart, Familienstrukturen, Armut, Konsum, Verinselung.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Handlungsleitende Prinzipien, Professionalität, Stellenwert elementarer Bildungseinrichtungen in der Öffentlichkeit, Rolle und Kompetenzen der Pädagogin und des Pädagogen, Qualitätskriterien professionellen Handelns.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Transition, Transitionskompetenzen, Kooperation zwischen Elementar- und Primarstufe im Rahmen der Schuleingangsphase, Teamarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Dimensionen pädagogischer Qualität, Einschätzverfahren.

Bereich „Diversity“:

Ressourcenorientierter Ansatz, Begabten- und Begabungsförderung, Internationale (Forschungs-) Projekte, der elementaren Bildung, Gender und geschlechterrelevante Aspekte, interkulturelle Konzepte unter Einbeziehung von Bildungskooperation.

Bereich „Intervention“:

Ressourcenorientierte Förderung, Interdisziplinarität.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 3 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

2.4 PRAXIS

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Individualität der kindlichen Persönlichkeit wahrnehmen und mit dem Kind wertschätzend interagieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    mit Kindern in Beziehung treten,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Beobachtungen auf die individuellen Bedürfnisse des Kind reagieren,
  • Strichaufzählung
    Lernsituationen erkennen und das pädagogische Handeln danach ausrichten,
  • Strichaufzählung
    Selbst- und Fremdwahrnehmung vergleichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    ihren Sprachgebrauch situationsgerecht anpassen,
  • Strichaufzählung
    Gespräche mitgestalten,
  • Strichaufzählung
    personenspezifisch und situationsgerecht kommunizieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Situation der elementaren Bildungseinrichtung erheben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Lernprozesse hospitieren und kindorientiert begleiten,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse beobachten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote auf Basis der didaktischen Prinzipien, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Persönlichkeit des Kindes, Individualität, wertschätzender Umgang

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Beziehungsaufbau zum Kind, bewusste Selbstwahrnehmung, Nähe und Distanz, Ko-Konstruktion, responsives Erzieherinnen- und Erzieherverhalten, Vorbildwirkung, Reflexion von Kontakten und Beziehungen, Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Alltag, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Alltagssprache – Schriftsprache, Rolle der Praktikantin und des Praktikanten, Reflexion des eigenen Sprachgebrauchs, Kommunikation mit Erwachsenen und Kindern.

Bereich „Lernen“:

Bedingungs- und Entscheidungsfelder.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spiel- und Lernprozesse, Mitwirken im pädagogischen Alltag, Freispiel, didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten, Spielimpulse.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    kindliche Lern- und Bildungsprozesse im Alltag bewusst begleiten,
  • Strichaufzählung
    die speziellen Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes benennen und adäquat darauf reagieren,
  • Strichaufzählung
    Sequenzen des Bildungsgeschehens gestalten.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    im Bildungsgeschehen kooperativ mitarbeiten.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe anwenden,
  • Strichaufzählung
    Interaktionen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Sprachkompetenz des unter 1 bis 3-jährigen Kindes fördern.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse planen, begleiten und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    empathisches Verhalten entwickeln und analysieren,
  • Strichaufzählung
    Strategien im Umgang mit konstruktiver Konfliktbewältigung erproben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse und Lernarrangements planen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    Kompetenzentwicklung des Kindes in Lernprozessen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Planen, Durchführen und Reflektieren als fortlaufenden Prozess beschreiben und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote in verschiedenen Bildungsbereichen umsetzen,
  • Strichaufzählung
    entwicklungsangemessene Bildungsmittel zur Unterstützung von Lernprozessen einsetzen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Beobachtungen nach vorgegebenen Kriterien durchführen,
  • Strichaufzählung
    Beobachtung als Ausgangslage für prozessorientiertes Planen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Spiel- und Lernprozesse, Alltag, Tagesablauf, Freispiel, Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Mitarbeit im Team.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planungs- und Reflexionsgespräch, Non- und paraverbale sowie verbale Aspekte der Kommunikation, Sprachförderung im Bildungsgeschehen einschließlich Alltag, Fachsprache.

Bereich „Lernen“:

Spiel- und Arbeitsbereiche, didaktische Kriterien zur Planung von Bildungsprozessen, Emotionen des Kindes, konstruktive Konfliktbewältigung – pädagogische Haltung, Planung, Reflexion, Beobachtung, Kompetenzentwicklung, Freispiel, Bildungsmittel.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Zusammenhang zwischen Planung und Reflexion, Pädagogische Impulse und Bildungsangebote entsprechend den Bildungsbereichen, methodischer Aufbau, Bildungsmittel.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung und Dokumentation, kritische Auseinandersetzung mit Hygienestands, Unterstützung in Pflegesituation, sensible Begleitung der Sauberkeitserziehung, Sicherheits- und Autonomiebestrebung des Kindes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Gruppenleitung im Team gestalten,
  • Strichaufzählung
    Spiel- und Lernprozesse im Freispiel reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Freispiels speziell für das unter 1 bis 3-jährige Kind beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsgeschehen zeitlich strukturieren und flexibel gestalten.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse zur Förderung von Kompetenzen in Orientierung auf den Schuleintritt unterstützen und gestalten,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse zur Förderung lernmethodischer Kompetenzen anregen und unterstützen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Lernumgebung für pädagogische Prozesse entwickeln,
  • Strichaufzählung
    längerfristige Planungszeiträume gestalten und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entscheidungs- und Handlungsfreiräume für Kinder benennen,
  • Strichaufzählung
    Formen der Bildungskooperation im Team planen und durchführen,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln theoriegeleitet reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln unter Berücksichtigung kultureller Vielfalt reflektieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Verhalten hinsichtlich geschlechtergerechter Bildung diskutieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    in Pflegesituationen altersadäquat auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen,
  • Strichaufzählung
    Autonomiebestrebungen des Kindes unterstützen,
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsbereiche einschätzen und Interventionen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Tagesorganisation, Übergänge im Tagesablauf, Freispiel, Bildungsgeschehen, Alltag, Zeitstruktur, Orientierung am Kind, Gruppenleitung.

Bereich „Lernen“:

Kompetenzerwerb, Transitionskompetenzen, Schuleingangsphase, Lernmethodische Kompetenzen, Metakompetenz.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Lernarrangements, Projekte, Pädagogische Handlungskonzepte, Bildungskooperation, Partizipation, Begleitung von Konflikten.

Bereich „Diversity“:

Pädagogische Haltung zu Interkulturalität, interkulturelle Bildungsmittel, kulturelle Vielfalt als Chance, geschlechtergerechtes Handeln, Raumgestaltung.

Bereich „Intervention“:

Einschätzung von Entwicklung, Entwicklungsbereiche, Ausdrucksformen des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, pädagogisches Handeln.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Einstellung und Haltung im erzieherischen Prozess analysieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Transitionskompetenzen für den Übertritt in die Schule fördern,
  • Strichaufzählung
    Rolle der Gruppenleitung als Teil des Teams analysieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Partizipation im Bildungsgeschehen reflektieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung erkennen und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeitsarbeit mitgestalten.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    die Vielfalt differenzierter Lebenswelten in das Bildungsgeschehen einbeziehen,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsbereiche systematisch einschätzen und entsprechende Fördermaßnahmen reflektieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse nach inklusiven Gesichtspunkten gestalten,
  • Strichaufzählung
    Formen der Bildungskooperation umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Werte, Wertepluralismus, Normen, Einstellungen und Haltungen, didaktische Prinzipien.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Eigenverantwortliche Gruppenleitung als Teil eines pädagogischen Teams, Theorie-Praxis-Transfer, Pädagogische Orientierung, Bild vom Kind, Rollenverständnis, Verständnis von Bildung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Modelle der Transitionsgestaltung in der Schuleingangsphase, Formen der institutionenübergreifenden Bildungskooperation, Gruppenleitung, verschiedene Funktionen und Rollen im Team.

Bereich „Lernen“:

Partizipation von Kindern und Eltern, Situationsorientierung, Dokumentation von Lernprozessen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Pädagogische Qualität, Qualitätskriterien für das unter 1 bis 3-jährige Kind, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit.

Bereich „Diversity“:

Kindliche Lebenswelten, Lernbereiche, Einschätzen des Entwicklungsstands, individuelle Förderung.

Bereich „Intervention“:

Förderkonzepte einschließlich Begabungs- und Begabtenförderung, Bildungskooperation.

Praxiswochen:

Praxis umfasst Unterricht im Kolleg und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.

8 Praxiswochen: Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.

In jedem Fall ist mindestens eine Praxiswoche pro Semester in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  • Strichaufzählung
    didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis“ und zum
  • Strichaufzählung
    „Pflichtpraktikum“ – Teil B)

2.5 FRÜHE SPRACHLICHE BILDUNG UND FÖRDERUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprachbewusstsein/Deutsch“

  • Strichaufzählung
    die zentralen Funktionen der Sprache benennen und sie in Beziehung zu Gebrauchskontexten und Sprachregistern setzen,
  • Strichaufzählung
    zentrale, spracherwerbsrelevante Merkmale und Inhalte der sprachlichen Ebenen benennen und zuordnen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“

  • Strichaufzählung
    die eigene sprachliche Sozialisation reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Ressource der Erstsprachen für den Erwerb einer weiteren Sprache argumentieren,
  • Strichaufzählung
    förderliche Bedingungen des Erst- und Zweitspracherwerbs beschreiben und Schlussfolgerungen für die pädagogische Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen ableiten,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der sprachlichen Vielfalt reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung früher sprachlicher Bildung und Förderung von mehrsprachigen Kindern erklären.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“

  • Strichaufzählung
    kulturell bedingte Haltungen und Einstellungen von Familien zu (institutioneller) Bildung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungsbögen zur Erfassung der Sprachkompetenz entsprechend der Vorgaben in ausgewählten Aspekten adäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    individuelle Sprachförderpläne entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Alltagssituationen und Bildungsmittel für Sprachförderung gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprachbewusstsein/Deutsch“:

Funktionen der Sprache, Sprachregister: Alltags-/Bildungssprache; sprachliche Ebenen, zentrale Inhalte und Funktionen mit Relevanz für den Spracherwerb; Sprachsystem: Phonetik, Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexikon/Semantik, Sprachhandlung: Pragmatik, Diskurs; ko-konstruktive Lernprozesse.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“:

Kulturelle, sprachliche und familiäre Wurzeln; Sprach(en)biografie; Erstsprache als Basis für den Zweitspracherwerb; Qualitätskriterien, Bedeutung des Sprachvorbilds: Entwicklungsorientiertheit unter dem Blickwinkel der Ganzheitlichkeit; Sprache als Querschnittsdomäne, Bedingungen des Zweitspracherwerbs, sprachanregendes Umfeld: frühe Sprachenbildung als Basis der Bildungsbiografie.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Frühe institutionelle Bildung, Haltung, kulturelle Wertesysteme; Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB (Bogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) BESK (DaZ) KOMPAKT; Sprachkonzepte, pädagogische Impulse, Beobachtung; Spielbereiche, Kinderliteratur: inhaltliche sowie sprachliche Aspekte, dialogische Bilderbuchbetrachtung, Lernspiele, Sprechanlässe.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Inklusive Pädagogik“

  • Strichaufzählung
    biologische, kognitive und soziale Ursachen sowie zentrale Indikatoren einer Sprachentwicklungsstörung nennen,
  • Strichaufzählung
    Sprachfördermaßnahmen bei individuellen Auffälligkeiten bei Bedarf in Kooperation mit Expertinnen bzw. Experten und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entwickeln und adäquate Maßnahmen ableiten,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Sprachspiele im pädagogischen Alltag adäquat einsetzen bzw. selbst entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung erkennen und adäquate Maßnahmen für das pädagogische Handlungsfeld ableiten.

im Bereich „Hören und Erfassen/Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/Stimmbildung“

  • Strichaufzählung
    förderliche Faktoren für Sprache und Sprechen und ihr Zusammenwirken beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Rhythmik-Einheiten zur Sprachbildung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Lieder hinsichtlich Stereotypen und Diskriminierung bewerten,
  • Strichaufzählung
    das Potential für die Förderung der phonologischen Entwicklung und Bewusstheit beschreiben und zielgerichtet einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Inklusive Pädagogik“:

Merkmale und Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen (Bereiche Grammatik und Wortschatz), Spracherwerbstheorien; Sprachfördermaßnahmen, Bildungskooperation; interkulturelle Materialien, Spiel- und Bildungsmittel; Auffälligkeiten in der Sprech- bzw. Sprachentwicklung, Meilensteine der Sprachentwicklung, interdisziplinäre Kooperation, Beobachtung.

Bereich „Hören und Erfassen/Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/Stimmbildung“:

Unterschiedliche Entwicklungsbereiche, Ganzheitlichkeit, holistische Zugangsweise; Planung von Stundenbildern, prosodische Elemente; Beobachtung, Planung und Durchführung sprachfördernder rhythmischer Sequenzen und Rhythmik-Einheiten; mehrsprachige Lieder, Musikrichtungen, Weltmusik, Instrumente; Sprüche, Reime, phonologische Bewusstheit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“

  • Strichaufzählung
    pädagogische Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln nützen,
  • Strichaufzählung
    Sprachprojekte vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Modelle des begleitenden Übergangs von der elementaren Bildungseinrichtung in die Schule insbesondere zur sprachlichen Bildung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Bildungskooperation im Zusammenhang mit Sprachentwicklung und Sprachförderung argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Förderung von rezeptiven und produktiven Sprachkompetenzen diskutieren,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Disziplinen beschreiben und die eigene Zuständigkeit gegenüber anderen Fachbereichen abgrenzen,
  • Strichaufzählung
    Codierungsformen von gegenständlichen bis hin zu abstrakten Spiel- und Bildungsmitteln zur sprachlichen Bildung unterscheiden und deren Einsatz für Spiel- und Lernprozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Software/Apps zur Unterstützung der sprachlichen Bildung und Förderung für den Einsatz im Bildungsgeschehen evaluieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“

  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote insbesondere zur Entwicklung der Sprachkompetenz im Rahmen der Bildungskooperation mit der Schule auswählen,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungsbögen zur Erfassung der Sprachkompetenz entsprechend der Vorgaben adäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Spracheinschätzung auswerten, als Grundlage für die Planung auf Gruppen- und individueller Ebene heranziehen und auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen ableiten,
  • Strichaufzählung
    Hospitationen an Volksschulen hinsichtlich der sprachlichen Bildung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Kommunikation zu Ergebnissen der Sprachstandfeststellung im Rahmen der Bildungskooperation reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“:

Sensitive Responsivität als förderliche Rahmenbedingung für den (Zweit-) Spracherwerb sprachliche Vielfalt als Chance, Kinder mit Fluchterfahrung, eigene Haltung; Sprachprojekte, Fachliteratur; Modelle am Übergang; Kooperation mit mehrsprachigen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Erstsprache als Basis für den Zweitspracherwerb; Methoden zur Sprachförderung; Expertinnen und Experten aus anderen Fachbereichen, Beratung; Codierungsformen von Bildungsmitteln (vom Gegenständlichen zum Abstrakten), rezeptive und produktive Sprachkompetenz; Bildungskooperation, Transition; Software/Apps, digitale Bilderbücher, digitale Spiele.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Transition, Kooperation mit Schule, Angebote am Übergang, Literacy; Spracheinschätzung, Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB BESK (DaZ) KOMPAKT, Interpretation, Bildungsangebote für die individuelle Ebene und auf der Gruppenebene; Beratung, Entwicklungsgespräche, Bildungskooperation mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Schule, Übergangsbrief bzw. Übergangsblatt, Übergangsportfolio.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Pädagogik“

  • Strichaufzählung
    sprachliche Äußerungen von Kindern in der Erstsprache Deutsch einschätzen,
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit realer, gegenständlicher Erfahrungen mit allen Sinnen in den ersten Lebensjahren für das Wortverständnis und die Wortbedeutung erklären,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Migration reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Bildungsmittel zur Anregung der Sprache gezielt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    logische Denkprozesse im Freispiel und Alltagssituation durch Sprache aktivieren,
  • Strichaufzählung
    Kinder im Alltag sprachsensibel begleiten und Sprachanlässe anregen,
  • Strichaufzählung
    mehrsprachige Kinder in Orientierung auf einen gelingenden Schuleintritt in der Sprache des Bildungssystems unterstützen.

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Pädagogik“

Meilensteine und Spracherwerbsprozesse in der Erstsprache Deutsch; Begriffsbildung, Wortverständnis, sensomotorische Erfahrungen; Migration, kulturelle Vielfalt, Transkulturalität.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Bildungs- und Spielmittel, mehrsprachige Lieder, rhythmische Sprachspiele; Denkprozesse, Freispiel, Alltagssituationen, logische Abfolge; sprachanregendes Klima, alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Literacy; Sprachkompetenzen, Schuleingangsphase, pädagogische Impulse.

2.6 DEUTSCH
(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sprachregister situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen des Spracherwerbs beim Kind wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    die soziokulturelle Dimension von Sprache erklären.

im Bereich „Schreiben“

  • Strichaufzählung
    Lehrinhalte in angemessener Form darstellen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    Sprachgebrauch reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Unterrichtsgespräche, Rollenspiele, Hörbeispiele, Vortragstechniken.

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Sprachbeschreibung, Sprachanalyse, Gendersensibilität, sprachliche Subsysteme.

Bereich „Schreiben“:

Exzerpt, Zusammenfassung, Statement.

Bereich „Reflexion“:

Eigener Sprachegebrauch, Sprache und ihre soziokulturelle Dimension, Sprache als Schlüsselqualifikation.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen“

  • Strichaufzählung
    Erzähltechniken zielgruppenadäquat anwenden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  • Strichaufzählung
    Texte anhand von Kriterien analysieren,
  • Strichaufzählung
    Sprache im Hinblick auf ihre grammatikalischen Grundlagen untersuchen.

im Bereich „Schreiben“

  • Strichaufzählung
    Texte zielgruppenorientiert verfassen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    die Sprachentwicklung des Kindes bewerten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    erworbenes Wissen im Rahmen einer Sprachstandserhebung anwenden,
  • Strichaufzählung
    Erzählungen für Kinder sprachlich gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Gestik, Mimik, Intonation, gestaltendes Vorlesen.

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Wortschatz, Stil, Grundgrammatik, Analyse von Texten für Kinder.

Bereich „Schreiben“:

Erzählungen, Dramatisierungen von Texten, Kindertheater.

Bereich „Reflexion“:

Audioaufnahmen, Instrumente der Sprachstandserhebung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachstandsfeststellung, Erzählen und darstellendes Spielen in der Praxis, Fingerspiele.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lesen“

  • Strichaufzählung
    sprachliche und thematische Facetten des Bilderbuches analysieren.

im Bereich „Schreiben“

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Fragen im Hinblick auf die kindliche Mediennutzung Stellung nehmen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur im historischen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Bedeutung der Lesesozialisation erklären,
  • Strichaufzählung
    über das Medienverhalten von Kindern diskutieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    die Qualität von Werken der Kinder- und Jugendliteratur beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich „Lesen“:

Bilderbuch.

Bereich „Schreiben“:

Stellungnahme, Kommentar, Empfehlung, Elternbrief, Kinderbuchrezensionen.

Bereich „Reflexion“:

Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur, Gattungen, Fachartikel, Lesebiographie, Diskussion, Gespräch.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Bilderbuch, Märchen, Jugendroman.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen und Lesen“

  • Strichaufzählung
    Kinderlyrik angemessen vortragen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    Inhalte von Fachartikeln kommentieren,
  • Strichaufzählung
    Qualität von Kinderlyrik erläutern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich mit Informationstechnologien selbstbestimmt und kritisch auseinandersetzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    das Potential der Kinderlyrik praktisch erschließen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen und Lesen“:

Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.

Bereich „Reflexion“:

Fachartikel, Rezension, Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Recherche von Fachliteratur, Internet, Bibliothek.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Wortschatzerweiterung, Wortspiele, Artikulationsspiele, Rhythmisierung.

Schularbeit:

Ziffer eins bis 4. Semester: je 1 einstündige Schularbeit

2.7 DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Voraussetzungen für den Spracherwerb untersuchen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Sprachkompetenz reflektieren.

im Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“

  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen des Zweitspracherwerbs und der umweltsprachlichen Mehrsprachigkeit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den Verlauf eines Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Methoden des Zweitspracherwerbs in der Elementarpädagogik begründen,
  • Strichaufzählung
    sich mit Instrumentarien zur Sprachstandsfeststellung kritisch auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Soziokulturelle Einflüsse auf den Spracherwerb, Sprachidentität, Sprachsozialisation, Bedeutung der Familiensprache(n).

Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“:

Theoretische Grundlagen des Erst- und Zweitspracherwerbs, Konzepte für lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Reflexion von Sprach(en)verhalten, Sprachbiographien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachförderung in der Elementarpädagogik, Bildungs- und Spielmittel zur Unterstützung des Zweitspracherwerbs und zur lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, Sprachstandsfeststellung, Bildungskooperation zwischen (elementar)pädagogischer Einrichtung und Eltern im Kontext sprachlicher Bildung.

2.8 ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT, WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
  • Strichaufzählung
    Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen und strukturiert gestalten,
  • Strichaufzählung
    Fachliteratur exzerpieren.

im Bereich „Forschungsmethoden“

  • Strichaufzählung
    wissenschaftlichen Methoden vergleichen.

im Bereich „Präsentieren“

  • Strichaufzählung
    Methoden der medialen Aufbereitung vergleichen,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen, Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.

Bereich „Forschungsmethoden“:

Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse, Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.

Bereich „Präsentieren“:

Traditionelle und neue Medien, Grafik.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes in seinen Phasen darstellen,
  • Strichaufzählung
    Elemente und Methoden des Projektmanagements vergleichen,
  • Strichaufzählung
    den Begriff „Organisation“ in seinen verschiedenen Bedeutungen definieren und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Phasen und Element eines Projektes reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze und Instrumente der Kommunikation im Projektmanagement beschreiben.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  • Strichaufzählung
    grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    berufsrechtliche Verpflichtungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Klassifizierung von Projekten, Projektarten, Projektmerkmale, Phasenkonzept, Projektkreislauf, Projektauftrag, Meilensteinplan, Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Aktionsplan, Ressourcenplan, Projektcontrolling, Projektbericht, Projektportfolio, Projektevaluation, Kostenkalkulation, Einnahmen- und Ausgabenrechnung Begriffsklärung, Organisation als Instrument – Funktion – Institution bzw. als Tätigkeit – Struktur – Unternehmen, Hierarchie, Organigramm, Organisationsformen, Merkmale einer Organisation.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Sitzungsprotokolle, Kommunikationsmittel innerhalb und außerhalb des Projekts, Rollen und Funktionen im Projektteam, Projektumwelt.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Grundzüge der Rechtsordnung, Kinderbetreuungsgesetz, Aufsichtspflicht, Mitteilungs- und Meldepflicht, Gefährdungsabklärung, Methoden der strukturierten und detaillierten Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Verdachtsfälle, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Führungskompetenzen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Management- und Führungsaufgaben im elementaren Bildungsbereich nennen und veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Steuerungsmodelle vergleichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Kommunikationsaufgaben der Führung veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Modelle der Gesprächsführung vergleichen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  • Strichaufzählung
    grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Kompetenzmodelle, Basis- und Führungskompetenzen, Anforderungsprofil, administrative Abläufe, normative, strategische und operative Steuerungstätigkeiten im integrierten Management.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Themenzentrierte Interaktion, Moderation, Informationskultur, -management, Kommunikationsstile, Werte, Verschiedene Projektarten, eigene Projekterfahrungen, Mitarbeitergespräch, Konfliktgespräch, Zielvereinbarungsgespräch.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Haftung, Schadenersatz, Jugendschutzgesetz, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung, Dienstrecht, Familienrecht.

2.9 GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG, PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes während und nach der Schwangerschaft erklären,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Mikroorganismen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache hygienische Maßnahmen erläutern und begründen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Entwicklung des Menschen beschreiben.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    Methoden der Gesunderhaltung und richtigen Pflege des Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundsätze einer ausgewogenen Ernährung beschreiben unter Bedachtnahme der Schwangerschaft und des unter 1 bis 3-jährigen Kindes,
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Rahmenbedingungen beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe richtig erklären,
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe speziell für Säuglinge und Kinder beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Ernährung, psychosoziale Faktoren, Einzeller, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten beim Menschen, Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Physiologische Entwicklung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren.

Bereich „Systeme“:

Infektionskrankheiten Ernährungsformen, Essstörungen, Ernährung des Säuglings, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien, Rechtssituation zu Schwangerschaft, Geburt, Wohlbefinden des Kindes, Vernachlässigung und Missbrauch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fachbegriffe, Erste Hilfe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    physische und psychische Grundlagen von Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden erläutern,
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten benennen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten der Vererbung anhand ausgewählter Beispiele anwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Pränataldiagnostik vergleichen,
  • Strichaufzählung
    gesundheitsförderliche Arbeitssituationen analysieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe des erworbenen Fachwissens Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    vorbeugende psychohygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Humangenetik, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Schmetterlingskind, Hämophilie, Trisomie 21, Rot-Grün-Blindheit, Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.

2.10 MEDIENPÄDAGOGIK

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien analysieren und reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse kreativ gestalten.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten erproben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Video, Computer, Fotografie, Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen. Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater, Fotogeschichten.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren. Filmtheorie und Videoarbeit.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien anwenden,
  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen veranschaulichen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion entwicklungsbezogen reflektieren.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien zielgruppenadäquat aufbereiten und anwenden,
  • Strichaufzählung
    die erworbene Medienkompetenz im Unterricht aller anderen Unterrichtsgegenstände anwenden,
  • Strichaufzählung
    Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien und Medien anleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Entwicklungsroman, Autobiographie, einfache interaktiven Websites und Spiele, multimediale Präsentationen, Lern- und Spielsoftware.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern, Schminktechniken.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm, Rollenwechsel, szenische Aktion.

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG 3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich

3.1.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Bilder und Bildinhalte erkennen und mit eigenen Worten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel und Techniken erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe aus dem bildnerischen Bereich erklären.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Material, Technik und bildnerische Mittel zielgerichtet einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte bildlich umsetzen,
  • Strichaufzählung
    eine eigene Bildsprache entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplätze für sich oder eine Gruppe einrichten.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Gesehenes, Erlebtes und Gefühltes mit vorhandenen Bildern in elementarer Form vermitteln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    eigene Arbeitsergebnisse in der Gruppe vorstellen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Bild/Produkt situationsadäquat und Zielgruppen orientiert beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Bildbetrachtung, grundlegende Kompositions- und Gestaltungslehre, Farbe und Farbtheorien.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Grunderfahrungen mit Material und Werkzeug, grundlegende grafische und malerische Techniken, Studien vor dem Objekt, nichtkonstruktive Raumdarstellung, Skizze, Studie und Entwurf.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bildgeschichte, Collage, Montage, Assemblage, Decollage, Ready Made, Object trouvé.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlungskonzepte.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Ordnung, Struktur und Komposition in Bildern erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Bildgattungen erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Fachsprache gezielt anwenden.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Bildlösungen auch mittels Kreativitätstechniken finden und fachgerecht umsetzen.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Bilder in unterschiedlichen Kontexten erklären.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe planen und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse argumentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Bilder situationsadäquat und Zielgruppen orientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Ordnungsprinzipien, Bildorganisation, Ornament, Muster, Bildgattungen, Kunstbetrachtung.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

grundlegende grafische und malerische Techniken, Gebrauchsgrafik, elementare Druckgrafik.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bild-Text-Bezug, Bild im Kontext.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und -ergebnis, Dokumentation, Mappe, Portfolio.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlung einfacher bildnerischer, druckgraphischer Techniken und Materialien.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Bildproduktion erkennen und unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    Bilder in kunsthistorische und gesellschaftliche Zusammenhänge stellen.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    zur Lösung von Gestaltungsaufgaben gezielt analoge oder digitale Medien einsetzen,
  • Strichaufzählung
    experimentelle Verfahren als Impuls nutzen und selbstständige Bildlösungen finden,
  • Strichaufzählung
    Bildfolgen generieren.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Bildmaterial für die Illustration von Inhalten gezielt einsetzen und performativ darstellen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge in Bildfolgen erklären und neue herstellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Konzepte in der Gruppe diskutieren und abstimmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    methodische Schritte zur Umsetzung von Bildthemen planen,
  • Strichaufzählung
    anlassbezogen mit Blick auf das pädagogische Berufsfeld gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, exemplarische stilistische Einordnungen, Zusammenhänge zwischen Kultur, Kunst, Geschichte und Gesellschaft.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Bildgeschichten, Bilderbuchanalysen, Digitale Medien, Video, kinetische Objekte, optische Täuschungen.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Performative Darstellung, Zootrop, Foto und Film.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ideenfindungsprozesse.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Visuelle Aufbereitung von Themen zu den Bildungsbereichen, Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Aushänge.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Bilder und Bildinhalte in ihren künstlerischen und außerkünstlerischen Zusammenhängen kritisch hinterfragen,
  • Strichaufzählung
    Merkmale der Kinderzeichnung benennen.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozessen reflektieren und Querverbindungen zu anderen Disziplinen herstellen.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Bilder als Impuls für eigenes Tun nutzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    experimentelle Abläufe beschreiben und kommunizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einen Bezug herstellen zwischen der eigenen bildnerischen Praxis und dem Gestalten im pädagogischen Berufsfeld.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Experimentelle Verfahren, Körper und Raum, räumliche Konstruktionen (Perspektiven), Design, Architektur.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bildrecherche, Bildarchive, Sammlungen, Museen, Urheberrecht, Original und Kopie.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Selbstorganisation, Themenfindung, Präsentationsformen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld, unabhängig von konkreten Anlässen, Entwicklung der Bildsprache der Kinder, individuelle Ausprägungen.

3.1.2 WERKERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge benennen,
  • Strichaufzählung
    allgemeine Sicherheitsbestimmungen beachten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien zuordnen und beschreiben und unter ökologischen Aspekten betrachten,
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen verstehen und umsetzen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    grundlegende Gestaltungs- und Konstruktionsprinzipien erproben,
  • Strichaufzählung
    Grundtechniken und Verfahren zur Herstellung und Gestaltung dreidimensionaler Objekte anwenden.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen, überprüfen und experimentell-spielerisch einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Gestalt, Funktion und Ausdruck mit Fachbegriffen erklären.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und Zielgruppen orientiert beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Werkzeugkunde, Unfallverhütung, Materialkunde und Werkstoffkunde.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Konstruktionsprinzipien, Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, körperhafte Gestaltung, Spielfiguren, Bühnengestaltung- und Dekoration, Fest- und Feiergestaltung.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zerlegewerkstatt.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Dokumentation des eigenen Arbeitsprozesses.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anwendungskonzepte.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen anwendungsspezifisch systematisch zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Umwelt, Kunst und Kultur als Erfahrungsquelle für gestalterische Prozesse erkennen und beschreiben.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Grundtechniken und Werkzeuge für die Gestaltung dreidimensionaler Objekte selbstständig anwenden,
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen in einfacher Form weiterentwickeln.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten unterscheiden.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    altersgerechte und Zielgruppen orientierte Anwendungsbereiche für die Praxis finden und vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherchen, Wahrnehmungsspiele, Produktanalysen.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren, Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung, Spielfiguren, Charakterstudien, Puppenbau, Masken, Bühnengestaltung und Dekoration, Objektkunst Design, Produktionstechniken, Raumelemente, Wohnelemente.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zweckentfremdung, kinetische Kunst.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflektierende Gespräche und Diskussionen zu Gestaltungsprozessen, Aufführungen, Vorführungen, Präsentationen, Ausstellungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Projektplanung, Spiel.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache physikalische Gesetze und mechanische Phänomene darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsprinzipien differenzieren.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Objekte (auch mit mechanischen Elementen) planen und herstellen,
  • Strichaufzählung
    Objekte (auch mit mechanischen Elementen) gezielt weiterentwickeln.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    funktionale und materielle Qualitäten erkennen und kreativ nutzen.

im Bereich „Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Ideen und Konzepte in Fachsprache kommunizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und Zielgruppen orientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherchen, Wahrnehmungsspiele, Produktanalysen, Grundprinzipien der Mechanik, Optik, Spiele, Spielobjekte.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Skizzen, Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, keramisches Gebrauchsgut, Schmuck, Klangkörper, Herstellung und Verwendung von Spielzeug und didaktischem Material, Trödelspiel.

Bereich „Produkt verwenden“:

Material- und Zweckentfremdung, Materialaufbewahrung, Umfunktionieren, Wühlkiste, Experiment, spielerisches Arbeiten, Aufbewahrungssysteme, Materialsammlungen, Werkzeugsammlungen.

Bereich „Interaktion und Kommunikation“:

Portfolio, Präsentationsformen, Dokumentation des eigenen Arbeitsprozesses.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Gestaltung von Spielobjekten.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Funktionen von Innen- und Außenräumen erkennen und benennen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Arbeitsschritte einer Aufgabenstellung planen und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Innen- und Außenräume gestalten und verändern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse vor einer Gruppe präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    vorhandene räumliche Gegebenheiten im pädagogischen Berufsfeld analysieren und situationsadäquate Veränderungen planen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Sinneswahrnehmungen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse, Zusammenhang von Raumformen, soziokulturelle, ökonomische und kulturhistorische Aspekte, Street Art, Land "Art".

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Skizzen, Entwürfe, Pläne, Risse, Modelle, Puppenhäuser, Diorama, Miniaturinszenierungen, Tasträume, Raumwahrnehmung, Architektur, Licht, Farbe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation von Arbeitsergebnissen, Skizzen, Bilder, Anleitungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsräumen im pädagogischen Berufsfeld, Einrichtung, Raumstrukturierungen, Spielplatzgestaltung, Rauminterventionen.

3.1.3 TEXTILES GESTALTEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Faserarten benennen,
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Gewinnung von Fasern und flächenbildende Verfahren beschreiben.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Ideenfindung anwenden.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    der Aufgabenstellung entsprechende unterschiedliche Verfahren anwenden.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    ihre Arbeitsergebnisse mit erworbenen Fachbegriffen in der Gruppe vorstellen,
  • Strichaufzählung
    ihre Arbeit protokollieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    den Einsatz einfacher textiler Techniken planen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialkunde, vom Schaf zur Wolle, sinnliches Erfassen, Erproben und Erleben von Material, fadenbildende, fadenverstärkende oder flächenbildende Verfahren.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Ideenskizze, Brainstorming.

Bereich „Produkt herstellen“:

Fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Beschreibung eines Arbeitsprozesses, Fachsprache, Selbst- und Fremdeinschätzung des Werkstücks, Fotodokumentation, Skizzen, Arbeitsprotokoll.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, natürliche Fasern, flächenbildende Techniken.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    flächengestaltende Verfahren unterscheiden.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    Flächengestaltungen experimentell und spielerisch erproben.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    flächengestaltende Verfahren anwenden.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Flächengestaltung und Flächenveränderung in der Produktgestaltung einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    über ihre Arbeitsergebnisse diskutieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    die Materialauswahl und Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Flächengestaltende und flächenverändernde Verfahren, Materialkunde.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Muster, Ornamente, Motiv, Streuung, Raster, Rapport, Proportionen.

Bereich „Produkt herstellen“:

Flächengestaltende Verfahren wie Stoffmal- und Stoffdrucktechniken, Textilfärbetechniken, Stickerei, Mola, Applikation, Patchwork, flächenverändernde Verfahren wie thermoplastisches Verfahren, Ätzen, Schmelzen, Entfärben, textile Verfahren auch mit „nichttextilen“ Materialien.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialcollage, Modedesign, Produktdesign, Motivgestaltung, Techniktransfer.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflexion, Erklärung, fachliche Begründung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Adaption, Materialorganisation, Ordnungssysteme.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    körperbildende Verfahren beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Beispiele aus der Kunst- oder Modegeschichte nennen,
  • Strichaufzählung
    Ideensammlungen anlegen.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    körperbezogene und körperhafte Arbeiten entwerfen und planen,
  • Strichaufzählung
    Materiallisten für ihre Arbeit zusammenstellen.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    dreidimensionale Formen durch körperbildende Verfahren herstellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    körperbildende Verfahren dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Teamarbeit, gruppendynamische Prozesse mitgestalten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    gestalterische Erfahrungen zielgruppenorientiert aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerechte Berücksichtigung, Interessenorientierung,
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen körperbezogenen oder körperhaften Objekten und dem Alltag von Kindern herstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Dreidimensionale Objekte, Zusammenfügen von Flächen, Recherche, Bilder- und Ideensammlungen.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Skizze, Schnitt zeichnen, Materialbeschaffung.

Bereich „Produkt herstellen“:

Körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen aus Fasern, Fäden und Flächen, Nähen, Kleben, Kaschieren, Techniktransfer, Produktgestaltung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Dokumentation, Erstellen von Arbeitsanleitungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, die Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten der Positionierung von Textilien im Raum zu beschreiben,
  • Strichaufzählung
    ihre eigene Arbeit in Bezug auf Form und Funktion analysieren.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    Textilien im Bezug zum Raum entwerfen, planen und darstellen,
  • Strichaufzählung
    eine adäquate Methode für textile Arbeiten im Raum auswählen.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    textile Arbeiten in Bezug zum Raum umsetzen,
  • Strichaufzählung
    nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse fachlich begründen und kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    textile Arbeitsprozesse in Bezug zum Raum dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Präsentation zu einem Projekt mit passenden Medien gestalten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Gelerntes zielgruppenorientiert aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Textil und Körper, ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen, historische Entwicklungen textiler Techniken und Materialien, Textilkunst, geschlechter- und kulturrelevante Kleidernormen, Alltagskultur, Analyse von Produkten und Produktionsprozessen, Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, Wohnbedürfnisse, textile Wohnformen.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Entwurf, Werk- und Schnittzeichnung.

Bereich „Produkt herstellen“:

Be- und Verkleiden, Mode und Accessoires, Schmuck, Behältnisse, textile Raumgestaltungen, Rauminstallationen, begehbare Objekte, textile Spiele.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ausstellung, Aufführung, Performance, Präsentation und Dokumentation von Ideen und Arbeitsprozessen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Feste, Spiele, Theater, Spielräume, Rückzugsbereiche, Fühlstraße, Kleidung im Alltag des Kindes.

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG, STIMMBILDUNG UND SPRECHTECHNIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Stimme entwickeln, einstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  • Strichaufzählung
    ein Vokalrepertoire unter besonderer Berücksichtigung des Kinderliedes melodisch und rhythmisch richtig sowie stilgerecht und textsicher singen,
  • Strichaufzählung
    elementares Instrumentarium benennen und handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte erfassen und umsetzen sowie einfache Motive finden.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme ökonomisch gebrauchen und differenziert einsetzen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Lieder und Melodien ausdrucksvoll interpretieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen und darauf reagieren,
  • Strichaufzählung
    ein Metrum in Bewegung umsetzen.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    die stimmliche Qualität durch Bewegung und Darstellung unterstützen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Musik emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern,
  • Strichaufzählung
    einfache formale Abläufe benennen.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    Defizite benennen und verbessern,
  • Strichaufzählung
    Intonationssensibilität entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    selbstständig mit Medien umgehen,
  • Strichaufzählung
    beim Singen und Musizieren einander zuhören und sich differenziert darüber äußern.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden,
  • Strichaufzählung
    stimmhygienische Maßnahmen sinnvoll anwenden,
  • Strichaufzählung
    sich mit der Stimme gut präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire systematisch ordnen,
  • Strichaufzählung
    elementare Musikinstrumente fachgerecht handhaben.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl an Liedern und rhythmischen Sprachspielen präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, vokale Einstimmigkeit, Blattsingen im Fünftonraum, Kinderliedrepertoire, altersadäquates Vokalrepertoire, Üben und Festigen der Kenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Musiklehre.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Einfache Kinder- und Kreistänze, Bewegungsimprovisationen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hören von Musikwerken aus verschiedenen musikalischen Epochen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Aktuelle und traditionelle musikalische Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Stimme weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    ein Vokalrepertoire verschiedener Genres singen.
 
 

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Musik unterschiedlicher Stile emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern,
  • Strichaufzählung
    einfache formale und melodisch-harmonische Abläufe in Musikstücken unterschiedlicher Genres benennen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Liedrepertoire singen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, vokale einfache Mehrstimmigkeit, Erweiterung des Liedrepertoires, Transposition.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hören von Musikwerken unterschiedlicher Epochen und Stile.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Jahreskreis, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ihre Stimme unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  • Strichaufzählung
    mit elementaren Instrumenten improvisieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen, verstehen und ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten in Bewegung umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Musik emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    beim Singen und Musizieren einander zuhören, und das Gehörte verbalisieren,
  • Strichaufzählung
    kritisch zu Musik Stellung nehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen in der Praxis einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Musizieren anleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Vokales Musizieren mit gesteigerten Anforderungen, Stimmbildung und Atemtechnik, ein- und mehrstimmige Chorliteratur, Kinderliedrepertoire, Stimmimprovisationen, Sprachspiele. Vertiefende Auseinandersetzung mit musiktheoretischen Kenntnissen des 1. und 2. Semesters, Liedharmonisierung, Pentatonik, Grundprinzipien der Improvisation.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperinstrumente, Bewegungsimprovisationen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung im Oktavraum, einfache Liedformen, Fachsprache, Formen und Gattungen der Musik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Auswendiges Singen und Musizieren, Einsätze geben und Musik anleiten.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fachliteratur, Programmmusik, Filmmusik, funktionale Musik, Materialsammlung für das pädagogische Berufsfeld.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen in einem erweiterten Tonumfang mehrstimmig singen,
  • Strichaufzählung
    Liedrepertoire unterschiedlicher Kulturen singen und begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Rhythmen erkennen und notieren,
  • Strichaufzählung
    Instrumente klanglich unterscheiden und deren Bauweise beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire wiedererkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich mit einem vielfältigen und interkulturellen Musikangebot kritisch auseinandersetzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire singen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    selbstständig Kinderlieder erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erarbeiten von mehrstimmigen Liedern, Liedbegleitung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Instrumentenkunde, Rhythmusschulung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Interkulturelle Musik, ausgewählte Werke unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Urheberrechte und Vermarktung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Methodenvielfalt bei der Liederarbeitung.

3.2.2 INSTRUMENTALUNTERRICHT

(Gitarre, Klavier/E-Piano, Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte, Akkordeon, Violine)

GITARRE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument erklären, handhaben und warten,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und korrekt umsetzen,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    ihre Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    elementar improvisatorisch agieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Übetätigkeit reflektieren,
  • Strichaufzählung
    gemeinsam musizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Kinderlieder singen und begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, Stimmen, Saitenwechsel, Pflege der Gitarre, Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, grundlegende Anschlagsarten, Technik der Greifhand, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einfache Sololiteratur mit leeren Bässen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

korrekte Haltung, Körperwahrnehmung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Intervalllehre, Akkordgriffe Dur und Moll, einstimmige Melodien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Improvisationsspiele.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anlegen einer praxisrelevanten Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher agieren und aufeinander hören,
  • Strichaufzählung
    Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Lieder selbstständig erarbeiten und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Vorspiele harmonisch und improvisatorisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Sololiteratur, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, Tonleitern.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Einfache Ensembleliteratur, verschiedene Übetechniken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Erweiterung des praxisorientierten Liedrepertoires, Improvisation mit Klängen, perkussiven Elementen, Einführung in die Methodik der Liedvermittlung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    einstimmige Melodien in verschiedenen Lagen oder mit Lagenwechsel spielen,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte prima vista spielen,
  • Strichaufzählung
    Solo- und Ensembleliteratur verschiedener Stilrichtungen und Epochen unter Umsetzung grundlegender dynamischer Vortragsbezeichnungen spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder auswendig singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Lieder unter Anleitung nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes mit Hauptstufen harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Übetechniken erläutern und zielführend anwenden,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher und rücksichtsvoll agieren und reagieren,
  • Strichaufzählung
    Audiovisuelle Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Melodien oktavieren,
  • Strichaufzählung
    Lieder in praxisrelevante Tonarten transponieren,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik selbstständig erarbeiten und praxisbezogen vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur und Ensembleliteratur unterschiedlicher Stilistik, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Akkordfolgen mit Nebenstufen, erweiterte Kadenz, Grundlagen des Harmonisierens.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Übetechniken, Problemanalyse, Ensembleliteratur, Einführung in die Nutzung audiovisueller Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ausbau der Barrétechnik, Tonleitern in verschiedenen Lagen, Lagewechsel, Anwendung des Kapodasters, Erweiterung des Repertoires an Zupf- und Schlagmustern in unterschiedlichen Taktarten, Erweiterung der Methodik der Liedvermittlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Sololiteratur musikalisch gestalten,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Eigenständig Lieder nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Musizieren als Mittel der Kommunikation anwenden,
  • Strichaufzählung
    sich instrumental vor anderen selbstbewusst präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert planen, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Mehrstimmige Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Tonleitern und Kadenzen in Dur und Moll, Harmonisieren mit den Hauptstufen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Vorspielpraxis, Einsatz verschiedener improvisatorischer Bausteine.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Transponieren von Melodien und Akkorden, Lieder adaptieren, komponieren, notieren, Methodik der Musikvermittlung.

KLAVIER/E-PIANO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument erklären, handhaben und warten,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und korrekt umsetzen,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    elementar improvisatorisch agieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Übetätigkeit reflektieren,
  • Strichaufzählung
    gemeinsam musizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Kinderlieder singen und begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, Pflege des Instruments, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, grundlegende Anschlagsarten, technische Übungen, einfache Begleitmuster, einfache Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Haltung, Körperwahrnehmung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Intervalllehre, Dur- und Mollakkorde, einstimmige Melodien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Improvisationsspiele.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anlegen einer praxisrelevanten Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher agieren und aufeinander hören,
  • Strichaufzählung
    Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Lieder selbstständig erarbeiten und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Vorspiele harmonisch und improvisatorisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Septakkorde, Sololiteratur, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, Tonleitern.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Einfache Ensembleliteratur, verschiedene Übetechniken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Erweiterung des praxisorientierten Liedrepertoires, Improvisation mit Klängen, perkussiven Elementen, Einführung in die Methodik der Liedvermittlung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte prima vista spielen,
  • Strichaufzählung
    Solo- und Ensembleliteratur verschiedener Stilrichtungen und Epochen unter Umsetzung grundlegender dynamischer Vortragsbezeichnungen spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder auswendig singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Lieder unter Anleitung nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes mit Hauptstufen harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Übetechniken erläutern und zielführend anwenden,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher und rücksichtsvoll agieren und reagieren,
  • Strichaufzählung
    Audiovisuelle Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Lieder in praxisrelevante Tonarten transponieren,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik selbstständig erarbeiten und praxisbezogen vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur und Ensembleliteratur unterschiedlicher Stilistik, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Akkordfolgen mit Nebenstufen, erweiterte Kadenz, Grundlagen des Harmonisierens.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Übetechniken, Problemanalyse, Ensembleliteratur, Einführung in die Nutzung audiovisueller Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Tonleitern, Erweiterung der Begleitmuster in unterschiedlichen Taktarten, Erweiterung der Methodik der Liedvermittlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Sololiteratur musikalisch gestalten,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    eigenständig Lieder nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Musizieren als Mittel der Kommunikation anwenden,
  • Strichaufzählung
    sich instrumental vor anderen selbstbewusst präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert planen, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Mehrstimmige Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Tonleitern und Kadenzen in Dur und Moll, Harmonisieren mit den Hauptstufen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Vorspielpraxis, Einsatz verschiedener improvisatorischer Bausteine.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Transponieren von Melodien und Akkorden, Lieder adaptieren, komponieren, notieren, Methodik der Musikvermittlung.

BLOCKFLÖTE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument richtig handhaben, warten und pflegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten mit Ausdruck verbinden.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Melodien im Fünftonbereich nach Gehör spielen,
  • Strichaufzählung
    sauber intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übestrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Motive und Bewegungsbegleitungen auswendig, nach Noten und improvisierend spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Einsatz einer F- oder C-Blockflöte, Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Improvisation im Bereich Pentatonik bzw. Fünftonraum, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, vorgegebene und selbst gestaltete Liedvorspiele, Signale, Bewegungsbegleitungen im 3.-5. Tonraum.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder und ein- und mehrstimmige Stücke erarbeiten, singen, spielen und ausdrucksvoll gestalten,
  • Strichaufzählung
    Kurzimprovisationen mit traditionellen und modernen Spieltechniken erfinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Musik auf unterschiedliche Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Instrument in einen historischen Kontext stellen,
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe richtig intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich instrumental präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen, Übungen zu Artikulationsarten und dynamische Möglichkeiten, Kinderlieder loco und oktavierend, Ensemble- und Sololiteratur im erweiterten Tonumfang, moderne Spieltechniken, Gestaltung von Klanggeschichten und -szenen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Notationsformen, Parameter von Musik und Bewegung, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Formaler Aufbau und harmonische Struktur der Literaturstücke, berufsfeldbezogene Literatur in ein, zwei- und dreiteiliger Liedform, Geschichte der Blockflöte, Hör- und Spielbeispiele aus unterschiedlichen Stilbereichen, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

QUERFLÖTE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument richtig handhaben, warten und pflegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten mit Ausdruck verbinden,
  • Strichaufzählung
    nach einfachen Mustern improvisieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Melodien im Fünftonbereich nach Gehör spielen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übestrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Motive und Bewegungsbegleitungen auswendig, nach Noten und improvisierend spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Improvisation im Bereich Pentatonik bzw. Fünftonraum, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, vorgegebene und selbst gestaltete Liedvorspiele, Signale, Bewegungsbegleitungen im 3.-5. Tonraum.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder und ein- und mehrstimmige Stücke erarbeiten, singen, spielen und ausdrucksvoll gestalten,
  • Strichaufzählung
    Kurzimprovisationen mit traditionellen und modernen Spieltechniken erfinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Musik auf unterschiedliche Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe richtig intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich instrumental präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erweiterung des Tonraums, Überblasübungen, Phrasieren und Oktavieren von Kinderliedern, einfache mehrstimmige Literatur, Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musik und Bewegung, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Hör- und Spielbeispiele aus verschiedenen Epochen, Rondoform, Liedformen, Zusammenhang zwischen Haltung und Intonation, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

BAMBUSFLÖTE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    unter Anleitung eine Flöte aus Bambusrohr herstellen,
  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben und pflegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    die geschichtlichen Zusammenhänge zur Entwicklung der Bambusflöte benennen,
  • Strichaufzählung
    erste praxisbezogene Möglichkeiten des Musizierens reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Kurzimprovisationen erfinden,
  • Strichaufzählung
    handwerkliche Vorerfahrungen einsetzen.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsbegleitung auf der Flöte zielgruppenorientiert einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    bekannte Melodien nach Gehör spielen,
  • Strichaufzählung
    sauber intonieren,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang modifizierter Techniken des Baus und der Klangqualität des Instrumentes erfassen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes benennen,
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe richtig intonieren,
  • Strichaufzählung
    die Klangqualität des selbstgebauten Instrumentes bewerten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übungsstrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren,
  • Strichaufzählung
    sich instrumental in der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übungsstrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das elementarpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire singen und spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder und Stücke didaktisch für das Bildungsgeschehen aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    praxisadäquat unterschiedliche Möglichkeiten des Musizierens umsetzen,
  • Strichaufzählung
    den jeweiligen Einsatz des Instrumentes im Bildungsgeschehen reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Bau einer Bambusflöte in Sopran- oder Altlage, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes, Beheben von kleinen Schäden, vielfältige Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, Improvisation im Bereich von Dreiklangstönen, Pentatonik bzw. Fünftonraum. einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, Geschichte der Bambusflöte, Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen, Übungen zu Artikulationsarten und dynamische Möglichkeiten, Transponieren von Liedgut, Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe, Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikverläufe und Bewegung, Parameter von Musik und Bewegung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Improvisations- und Blattspielübungen, berufsfeldbezogene Literatur in unterschiedlichen Liedformen, Intonationsübungen, weiterführendes Arbeiten an der Klangqualität, Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation, sensibles Arbeiten an der Klangqualität.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung, Fehleranalyse, aufmerksames Zuhören und konstruktive Kritik, Einsätze geben.

Bereich „Transfer in das elementarpädagogische Berufsfeld“:

Erstellen und Weiterführen eines praxisbezogenen Liedrepertoires, Spielen von Liedern für Kinder nach Gehör und Noten, grundlegende Methoden der Liedvermittlung mit Flöteneinsatz, solistisches Spiel im elementarpädagogischen Bildungsgeschehen, Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten, Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    allenfalls vorhandene Baukenntnisse anwenden und vertiefen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    auswendig spielen, transponieren und instrumental begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsbegleitungen erfinden,
  • Strichaufzählung
    Klanggeschichten und -szenen notieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang modifizierter Techniken des Baus und der Klangqualität des Instrumentes erweitern und verfeinern,
  • Strichaufzählung
    Literatur des Instruments aufgrund von Hör- und Spielerfahrung zeitlich grob einordnen,
  • Strichaufzählung
    ihr Instrument im mehrstimmigen Spiel gut intonierend einsetzen,
  • Strichaufzählung
    die Klangqualität der unterschiedlichen Einstimmungen der selbstgebauten Instrumente selbstständig wahrnehmen und verbessern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Rollen im Ensemble übernehmen,
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    an einem musikalischen Auftritt mitwirken,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    aus einem Repertoire Lieder und Tänze sowie Musizierstücke eigenständig auswählen und diese situationsgerecht einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Texte musikalisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Ein- und mehrstimmiges Zusammenspiel unter Einbeziehung von Bambusflöten unterschiedlicher Stimmungen und dem erweiterten Orff- Instrumentarium, Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen, Blattspielübungen, Rhythmusübungen, rhythmische und melodische Improvisationsspiele, Erweiterung des Tonumfangs, Blattspielübungen auch mehrstimmiger einfacher Literatur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur rhythmisch- musikalischen Erziehung, Notationsformen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Werk- und Formanalyse, aufbauendes, aber auch zum Teil selbstständiges Arbeiten an der Klangqualität, Klangqualität des selbstgebauten Instrumentes und der Intonation, Gehörbildungsübungen mit Bambusflöten unterschiedlicher Stimmung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Erste Übungen zur Ensembleleitung, kritischer Umgang mit Informationen, wertschätzender Umgang, musikalische Kommunikation, Fest- und Feiergestaltung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedgestaltung und Liedeinführung, Auswahlkriterien für ein kind- und situationsgerechtes Lied- und Literaturrepertoire, solistisches Spiel im Bildungsgeschehen, Methoden der Musikvermittlung, Festigung und Erweiterung der Material- und Liedsammlung, Praxisaufträge, Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, Versvertonungen.

AKKORDEON

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Begleitmuster anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire nach Noten und auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde (Haupt- und Nebenstufen) und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    musiktheoretische und spieltechnische Fertigkeiten vernetzen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen und benennen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Weiterführung der Technik beider Hände, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einsatz im elementarpädagogischen Bildungsgeschehen.

VIOLINE

(Aufbauend auf Vorkenntnissen: 1. Übertrittsprüfung, Mittelstufe)

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt, oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten mit Ausdruck auf dem Instrument verbinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich auf dem Instrument spielend im Raum bewegen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Melodien nach Gehör spielen,
  • Strichaufzählung
    sauber intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übestrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Vor-, Zwischen- und Nachspiele gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Technik (Haltung, Lagenwechsel, Vibrato), Bogenführung (Stricharten) und Tongebung, berufsbezogenes Liedrepertoire in der 1. und 3. Lage, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Wartung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikverläufe und Bewegung, Parameter von Musik und Bewegung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, Stimmen des Instrumentes nach dem Gehör, Funktionsbässe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, aufmerksames Zuhören, Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, Liedgestaltung und Liedeinführung, Lied- und Tanzrepertoire für das pädagogische Berufsfeld in der 1. und 3. Lage, Bewegungsbegleitung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    einfache Solo- und Ensemblestücke aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen interpretieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Musik auf unterschiedlichste Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Instrument in einen historischen Kontext stellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich instrumental präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder und Stücke methodisch-didaktisch für das Bildungsgeschehen aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentales Musizieren mit gesteigerten Anforderungen, Kinderliedrepertoire, moderne Spieltechniken, Gestaltung von Klanggeschichten und -Szenen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Notationsformen, Parameter von Musik und Bewegung, Musikverläufe graphisch oder mit Bewegung darstellen, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Formaler Aufbau und harmonische Struktur der Literaturstücke, berufsfeldbezogene Literatur in ein-, zwei- und dreiteiliger Liedform, Geschichte der Violine, Hör- und Spielbeispiele aus unterschiedlichen Stilbereichen, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Liedgestaltung und Liedeinführung, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

3.2.3 RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    mit Instrumenten, Bodypercussion und Materialien elementar improvisieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Stimme gestaltend und elementar improvisierend einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der Rhythmik Fantasie und Vorstellungsvermögen entwickeln und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den engen Zusammenhang zwischen Musik und Bewegung in der Rhythmik erkennen und benennen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    ihren eigenen Körper bewusst wahrnehmen und ihr Körperbild verfeinern,
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbereiche differenzieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Reaktions- und Koordinationsfähigkeit, Feinmotorik und Geschicklichkeit erweitern,
  • Strichaufzählung
    durch Bewegen, Tanzen und Darstellen die Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten weiterentwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich als Individuum und als Teil der Gruppe wahrnehmen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    das Prinzip „Führen und Geführt werden“ als zentrales soziales Thema beschreiben,
  • Strichaufzählung
    gesammelte Erfahrungen und das eigene Tun reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Ziele, Inhalte und Mittel der Rhythmik benennen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Instrumente des Orff-Instrumentariums benennen und elementar spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sprach- und Klangspiele mit Stimme, Instrumenten und Klangerzeugern, Alltagsgegenstände, Materialien, Improvisationsspiele, Puls- und Rhythmusspiele, rhythmische Bausteine, Notenwerte, sprachliche Elemente, Grunderfahrungen im musikalischen Bereich, Höraufgaben, Dirigierspiele, Stilleübungen.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Gruppendynamische Bewegungsspiele, Bewegungsimprovisation und -gestaltung, sensomotorische Übungen, Impulse zum Darstellen und Gestalten in Bewegung, Massagespiele und -geschichten, Spannung – Entspannung als rhythmisches Prinzip, Parameter von Musik und Bewegung, Materialien in der Rhythmik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Soziales Lernen, Kommunikations- und Interaktionsspiele, Gesprächsführung, wertschätzende und konstruktive Kommunikation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ziele und Mittel der Rhythmik, Orff-Instrumentarium.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Grundbewegungsarten in Musik und Bewegung unterscheiden und darstellen,
  • Strichaufzählung
    eine adäquate musikalische Begleitung zu einer Bewegung finden,
  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der Rhythmik unter Anleitung improvisieren und gestalten.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Beziehung und Wechselwirkung von Musik und Bewegung erfassen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Bewegungsqualitäten erkennen, vergleichen und variieren,
  • Strichaufzählung
    die eigene Bewegungserfahrung als Basis für gelingende Bewegungsbegleitung erkennen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Vorstellungsbilder in Bewegung umsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen einnehmen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für eine verfeinerte Kommunikation beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    erste Erfahrungen im Anleiten einer Gruppe sammeln,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten für Kinder unter Anleitung analysieren und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungs- und Reflexionskriterien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Planungsprinzipien und methodisch-didaktische Überlegungen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Elementare musikalische Formen, erweitertes Orff-Instrumentarium, Alltagsgegenstände, Materialien, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, Instrumente, Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturbereichen.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Musikalische Bewegungsspiele, Erleben der Mittel der Rhythmik und ihre Verbindung mit den Parametern von Musik und Bewegung, Improvisationsaufgaben, Fortbewegungsarten, Methoden zur Vermittlung gebundener (Kreis-)Tänze ausgehend von der Improvisation, Verbindung von musikalischer Form und Bewegungsform.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Gruppendynamische Spiele und Rollenspiele, Führen und geführt werden, Anleiten einer Gruppe, nonverbale Kommunikation, Sozialformen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Reflexionskriterien, Fachsprache, Elemente für die Planung, Zusammenhang Spannung – Entspannung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    elementare Bewegungsbegleitung anleiten,
  • Strichaufzählung
    spontane Bewegung musikalisch improvisierend aufnehmen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen zu unterschiedlicher Musik differenziert ausführen,
  • Strichaufzählung
    den Körper als Kommunikationsmittel einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    elementare Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung der Interaktion und nonverbalen Kommunikation einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit einführender Fachliteratur umgehen und daraus Unterrichtspraktisches ableiten,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten reflektieren und wertschätzendes Feedback geben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Rhythmik als ganzheitliche Arbeitsweise erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien sowie Instrumente zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten hinsichtlich ihres Aufbaus analysieren und Zielformulierungen ergänzen,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten selbstständig und zielgruppenorientiert planen, durchführen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Leitungs- und Dirigieraufgaben, Bewegungsbegleitung der Grundbewegungsarten.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Grundbewegungsarten, Improvisationsaufgaben, Rollenspiele, Bewegungsimpulse, freie und gebundene Bewegungsformen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Improvisationen mit allen Mitteln der Rhythmik und in unterschiedlichen Sozialformen, musikalische Kommunikation, Feedbackkultur.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialerfahrungen, methodischen Aufbau und Planungsschritte einer Rhythmikeinheit, Zielformulierungen, Mittel, Übergänge, Prozesswechsel, Impulse für Rhythmikeinheiten aus Fachliteratur, Spiel- und Angebotsvariationen, konstruktives Feedback.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte gestaltend umsetzen,
  • Strichaufzählung
    musikalische Verläufe anleiten,
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Klängen, Geräuschen und Instrumenten benennen und diese situationsadäquat einsetzen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    das eigene kreative Potential improvisatorisch und gestaltend bewusst einsetzen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    elementare Improvisationsimpulse geben und eine Gruppe anleiten,
  • Strichaufzählung
    Tänze aus unterschiedlichen Kulturen selbstständig erarbeiten und durchführen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sich mit Fachliteratur eigenständig auseinandersetzen, diese kritisch beurteilen und adäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    allgemeine Beobachtungskriterien und kommunikative Aspekte verfeinern.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen, Ziele und Mittel der rhythmisch-musikalischen Erziehung begründen,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Elemente aus Musik, Bewegung und Sprache bewusst einsetzen,
  • Strichaufzählung
    methodische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen zielgruppenorientiert anwenden,
  • Strichaufzählung
    Rhythmik in Verbindung mit angrenzenden Fachbereichen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Potenzial der Rhythmik hinsichtlich Individualisierung und Differenzierung erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Bewegung und Lernen erkennen und Impulse für ganzheitliche Lernprozesse beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Improvisationen, Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, (Percussions-)Instrumente, Alltagsmaterialien, Malen zur Musik, interkulturelle Liedangebote.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Elementare Impulse für Bewegungsimprovisation, Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Gestalten mit Musik, Bewegung, Stimme/ Sprache und Materialien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Rhythmikeinheiten, Reflexionen, Fachliteratur, Feedback.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fachliteratur, Rhythmik und Lernen, Aspekte angrenzender Fachbereiche, Rhythmik mit unterschiedlichen Zielgruppen, Methoden der Rhythmik, kritische Musik-, Text- und Liedauswahl.

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  • Strichaufzählung
    grundlegende konditionelle Fähigkeiten zeigen und benennen.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  • Strichaufzählung
    an kleinen Spielen erfolgreich teilnehmen,
  • Strichaufzählung
    die zentrale Spielidee bewegungsorientierter Spiele beschreiben,
  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß vorbereiten und situationsadäquat durchführen sowie die Vermittlung der dafür notwendigen Regeln.

Fairplay

  • Strichaufzählung
    die Merkmale von fairem und unfairem Verhalten erkennen und selbst fair spielen.

im Bereich „Leisten“

Grundlegende motorische Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende motorische Fertigkeiten zumindest in einem der Bereiche „Boden- und Gerätturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegen auf Schnee und Eis“ vorzeigen.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Darstellen

  • Strichaufzählung
    sich über Bewegung verständigen und verschiedene Bewegungs- und Ausdrucksformen mit dem Körper zeigen.

im Bereich „Gesundheit“

anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers

  • Strichaufzählung
    Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen.

im Bereich „Erleben und Wagen“

Erleben und Erfahren

  • Strichaufzählung
    sich auf Bewegungs- und Sportaktivitäten in verschiedenen Räumen und Elementen, in unterschiedlichen Situationen, mit verschiedenen Geräten einlassen und ihre Erfahrungen beschreiben.

Wagen und Bewältigen

  • Strichaufzählung
    sich auf herausfordernde Situationen einlassen und dabei ihre Grenzen einschätzen und reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    wesentliche Dimensionen und Bereiche des sozialen Lernens erkennen und anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Differenzierung, Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion.

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, freies Spiel, Trendspiele, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde, Materialkunde, Spielpädagogik, Spiele in unterschiedlichen Umgebungen und Sozialformen, Spielgeräte, Spielbeobachtung und Reflexion.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen im Rahmen des Helferscheines, Geschicklichkeitsparcours, Fallen und Stürzen, Wintersport, Sicherheitsregeln, Schutzmaßnahmen.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Darstellungsaufgaben, Bewegungsgeschichte, rhythmische Bewegungsformen, Übungsformen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten.

Bereich „Gesundheit“:

Erscheinungsbild, Körperhaltung, Beobachtung, Belastung – Erholung, Dosierung von Belastungen, Pulswert, Pulswertmessung.

Bereich „Erleben und Wagen“:

Waldpädagogik, Abenteuerspiele, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser, auf Eis und Schnee, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Springen, Zirkuskünste, Sportfeste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Zieh- und Schiebewettkämpfe, Selbstverteidigung, Outdoor Aktivitäten, freizeitrelevante Spiel- und Sportarten, Bewegungstage, Sportwochen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fair Play, Gruppenstrukturen, -dynamiken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  • Strichaufzählung
    grundlegende konditionelle Fähigkeiten zeigen und benennen.

Wahrnehmung und Bewegung

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung von Wahrnehmung und Bewegung erklären.

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung der Kinder beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten des unter 1 bis 3-jährigen Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    elementare Bewegungsbedürfnisse beobachten, erkennen und adäquate Maßnahmen beschreiben.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierte Spiele hinsichtlich ihrer Wirkung bewerten und entsprechend einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen.

im Bereich „Leisten“

  • Strichaufzählung
    grundlegende motorische Fertigkeiten in einem weiteren der Bereiche Boden- und Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, vermitteln,
  • Strichaufzählung
    einfache Fertigkeiten auf gleitenden oder rollenden Geräten vermitteln.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen aus den Bereichen rhythmische Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste verbinden und präsentieren.

im Bereich „Gesundheit“

psychosoziale Schutzfaktoren

  • Strichaufzählung
    die Wirkungen des Bewegens und Sporttreibens hinsichtlich der eigenen Gesundheit erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    die Wirkungen der sozialen Umgebung im Bewegen und Sporttreiben erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Techniken zur Entspannung beschreiben, begründen und richtig ausführen.

im Bereich Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikationsmittel

  • Strichaufzählung
    Verantwortung für sich, für andere und für ihr Handeln übernehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsräume, Geräte und Materialien auswählen und unter dem Aspekt der Sicherheit beurteilen und verwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden des Sicherns und Helfens nennen und situationsgemäß anwenden,
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Fachliteratur adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Psychomotorik, Motopädagogik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, vielseitige Bewegungsangebote, selbst- und fremdbestimmte Angebote, Förderorientierung, motorische Testverfahren.

Bereich „Spielen“:

Psychomotorik, Spielpädagogik, Regeln, exekutive Funktionen, Sportspiele, Rückschlagspiele Regelkunde.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen, Rettungsschwimmen, gleitende und rollende Geräte.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Akrobatik, Tanz, Jonglagen, Körpertheater.

Bereich „Gesundheit“:

Entspannungstechniken, Mobilisation, Kräftigung, Dehnen, Präventionsmaßnahmen, Beobachtung, Haltungsschulung, Übungsprogramme, Stabilisierung, kindgerechte motorische Testverfahren, Bewegungstagebuch, Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Selbsteinschätzung, Fair Play, Sicherheit, Ausrüstung, Helfen und Sichern, Planung, Organisation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialien- und Gerätekunde, Sicherheitshinweise, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Internetportale, Fachliteratur.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  • Strichaufzählung
    Bewegungsangebote zur Förderung motorischer Fähigkeiten planen und umsetzen.

Wahrnehmung und Bewegung

  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten setzen.

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  • Strichaufzählung
    entsprechende Angebote für freie Bewegungsformen planen und umsetzen.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  • Strichaufzählung
    Spiele variieren, erklären und umsetzen.

Organisieren und Leiten

  • Strichaufzählung
    einfache Spiel- und Wettbewerbsformen organisieren und leiten,
  • Strichaufzählung
    eine Spielidee entwicklungsgemäß und situationsgerecht adaptieren.

im Bereich „Leisten“

Fördern und Fordern

  • Strichaufzählung
    die unterschiedliche Leistungsfähigkeit anderer benennen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Bewegungserfahrungen im Feld des Sportes und der freien Bewegungsspiele sammeln.

im Bereich „Gesundheit“

anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers

  • Strichaufzählung
    Reaktionen des Körpers an sich selbst und an anderen wahrnehmen und adäquat reagieren.

gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  • Strichaufzählung
    Konzepte von gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensräumen beschreiben.

im Bereich „Erleben und Wagen“

Erleben und Erfahren

  • Strichaufzählung
    erlebnisorientierte Bewegungsangebote planen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert planen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken benennen, einschätzen und adäquat handeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

psychosoziale Schutzfaktoren

  • Strichaufzählung
    in einer Gruppe kooperieren, Gruppenprozesse reflektieren und geeignete Maßnahmen zur Veränderung von Gruppenstrukturen setzen,
  • Strichaufzählung
    Emotionen und Bedürfnisse wahrnehmen und adäquat reagieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Bewegen und Lernen beschreiben und adäquate Angebote setzen,
  • Strichaufzählung
    geschlechterrelevante Unterschiede in der Bewegung erkennen und adäquate Angebote setzen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Methoden der Bewegungserziehung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Kleine Spiele, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsgeschichte, Vielseitigkeitsparcours vielseitige Bewegungsangebote, selbst- und fremdbestimmte Angebote, Förderorientierung, Klettern, Rutschen, Springen, Rollen, Verstecken, Tragen, Schieben, Psychomotorik, Motopädagogik.

Bereich „Spielen“:

Spielideen, Spielregeln, kleine Spiele, Regelkunde, Spielfeste.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Leichtathletik, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmtechniken, Springen, Tauchen, Rettungsschwimmen, persönliche Zielsetzung, Feedback und Reflexion, Beobachtungsinstrumente.

Bereich „Gesundheit“:

Belastung – Erholung, Dosierung von Belastungen, Beobachtung, Pulswert(messung), Spannung – Entspannung, Fitnessfaktoren, Fitnesstest, Übungsprogramme, bewegte Pause, bewegtes Umfeld, bewegter Kindergarten, Pausenspiele, Spielen im Freien, aktives Lernen, Bewegungspausen, Bewegung in der Freizeitgestaltung, Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Salutogenese, Selbstkonzept.

Bereich „Erleben und Wagen“:

Klettern, Schaukeln, Schwingen, Springen, Zirkuskünste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Zieh- und Schiebewettkämpfe, Selbstverteidigung, Trendsportarten, Outdoor Aktivitäten, Erlebnispädagogik, freizeitrelevante Spiel- und Sportarten, Bewegungstage, Sportwochen, Sportfest, Ausrüstung, Ausstattung, Prophylaxe, Baderegeln, Pistenregeln, Sichern und Helfen, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Beobachtungsinstrumente, Gruppenarbeit, Emotionsregulation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Geschlechtergerechter Unterricht, Bewegungszugänge, Sozialisation, Interessen, Spiele, Bewegungsräume, Sprache, Auswahl der Inhalte, Themen und Materialien, selbst- und fremdbestimmte Angebote, methodische Wege, offene und angeleitete Bewegungseinheiten, Strukturen einer Bewegungseinheit, Phasenaufbau, Stundenbild, Ordnungs- und Betriebsformen Ziele und Aufgaben von Bewegung und Sport im pädagogischen Berufsfeld, Sinnzuschreibungen, Bewegtes Lernen, bewegter Kindergarten, exekutive Funktionen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Spielen“

Organisieren und Leiten

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Wettbewerbsformen organisieren und leiten.

im Bereich „Leisten“

Leistung erbringen und vergleichen

  • Strichaufzählung
    einfache sportliche Wettbewerbe planen und anleiten.

Fördern und Fordern

  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen zur Förderung der Leistungsfähigkeit setzen,
  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen zur Förderung von Lernmotivation setzen.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Gestalten

  • Strichaufzählung
    Prozesse zur Entwicklung bewegungsbezogener Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit anleiten und begleiten.

im Bereich „Gesundheit“

Psychosoziale Schutzfaktoren

  • Strichaufzählung
    Bewegung als Faktor für eine gesunde Lebensführung und einen aktiven Lebensstil begründen.

Gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  • Strichaufzählung
    entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Konflikte erkennen und adäquat reagieren,
  • Strichaufzählung
    angemessen miteinander kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Gruppen anleiten und führen,
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    den motorischen Entwicklungsstand bei Kindern einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturraum vermitteln,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Gesundheitsförderung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, Trendspiele, Sportspiele/Rückschlagspiele, Regelkunde, Spielfeste.

Bereich „Leisten“:

Spiel- und Sportfeste, kleine Turniere, Mehrkampf, Kräftemessen, Kämpfe in spielerischer Form, vielseitige Bewegungsschulung, Beobachtungsinstrumente, Abzeichen, Bewegungsfreude, Angstreduktion, Selbstkonzept, anregendes Lernumfeld, Bewegungsanreize, positive Lernerfahrungen, angemessene Zielsetzungen, Angebote aus der Bewegungswelt der Kinder.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Alltagssituationen, -handlungen mit und ohne Materialien, Bewegungsräume, Improvisation, kreatives Tanzen, Körpertheater.

Bereich „Gesundheit“:

Bewegungsorientierte, gesundheitswirksame Maßnahmen, bewegte Pause, bewegtes Umfeld, bewegter Kindergarten, Pausenspiele, Spielen im Freien, aktives Lernen, Bewegungspausen, Bewegung in der Freizeitgestaltung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung, bewegungsbezogene Lösungsstrategien, verbale und nonverbale Kommunikation, kleine und große (Sport)Spiele, Bewegungssequenzen, Bewegungseinheiten, Feedback-Instrumente.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Natur als Bewegungsraum, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Gespräch mit Bildungspartner, passende Bewegungsangebote für Kinder.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

2.1 ENGLISCHE KONVERSATION

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen,
  • Strichaufzählung
    das in den berufsspezifischen Fächern erworbene Wissen in der Fremdsprache anwenden,
  • Strichaufzählung
    die Rolle der Pädagogin/des Pädagogen analysieren und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogische Konzepte diskutieren.

Lehrstoff:

Studium von Fachliteratur, Aufbau und Anwendung von Fachvokabular, Projektplanung für den elementarpädagogischen Bereich, Vergleich nationaler und internationaler pädagogischer Konzepte, Aufbau und Anwenden von fachspezifischem Vokabular der Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Didaktik.

2.2 NATUR UND TECHNIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Vorgänge in der Natur zielgruppenadäquat beschreiben und analysieren,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten von Grunderfahrungen zu früher mathematischer Bildung veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung früher mathematischer Bildung begründen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Basiswissen unterschiedlicher naturwissenschaftlicher Bereiche zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Fragen und Interessen von Kindern aufgreifen und sachrichtige, entwicklungsangemessene Bildungsinhalte anbieten.

Lehrstoff:

Naturwissenschaftliche Themen und Informationen, naturwissenschaftliche Methoden, Auseinandersetzung mit Kinderfragen, Experimente, berufsbezogene Fachliteratur, Aufzeichnungen, Ergebnissicherung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Farben – Farbmischung – Optik, Grunderfahrungen mit Zeitdauer, zeitliche Abfolge, Rhythmen, Serialität, Muster, Strukturen.

2.3 SUPERVISORISCHE BEGLEITUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    systemische Sichtweisen in der elementarpädagogischen Arbeit veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und (elementar)pädagogischen Arbeitsfeldern beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Verfahren und Techniken der supervisorischen Begleitung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung und Nutzen der supervisorischen Begleitung für die Professionalisierung beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung, Teamstrukturen, Institutionen und deren Aufbau.

2.4 VERTIEFUNG IN MEDIENPÄDAGOGIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien selbst bestimmt und kritisch nutzen,
  • Strichaufzählung
    Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien fachkundig anleiten,
  • Strichaufzählung
    Informationen bewerten, für sich nutzen und an andere weitergeben,
  • Strichaufzählung
    erworbene Medienkompetenz für kreative Prozesse nutzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medienkonzepte anwenden.

Lehrstoff:

Multimediale Techniken, Selbstreflexion, Medien in der Bildungskooperation, medienbezogene Projekte, Erziehung – Sozialisation – Handlungskompetenzen.

2.5 INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Bewusstwerdung interkultureller Identitätsunterschiede und inhärenter Konfliktpotentiale Handlungskompetenzen vertiefen,
  • Strichaufzählung
    zielgruppenadäquate Angebote im Hinblick auf Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten setzen,
  • Strichaufzählung
    Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf interkulturelle Gruppen anwenden,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten eines konstruktiven Umgangs mit Mehrsprachigkeit reflektieren.

Lehrstoff:

Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte in der Bildungskooperation, ethische, religiöse und soziale Werten als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotypen und Vorurteile.

2.6 VERTIEFUNG IN FRÜHERZIEHUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen planen um die Bedürfnisse und Selbstbildungsprozesse der Kinder zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    die Rolle der Pädagogin/des Pädagogen als Bezugsperson und einfühlsame Entwicklungsbegleiterin/einfühlsamen Entwicklungsbegleiter charakterisieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes planen und reflektieren.

im Bereich „Sozial – und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    eine pädagogische Konzeption kritisch interpretieren und einen eigenen Entwurf konzipieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Themen der Säuglings- und Kleinkindforschung diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Raumkonzepte, entwicklungskonformen Tagesstruktur unter Berücksichtigung charakteristischer Spiel- und Lernprozesse, Medien und Spielmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielraum drinnen und draußen, Alltagssituationen als Lerngelegenheiten, Pflege- u. Essenssituation, beziehungsvolle Pflege, Achtsamkeit, Feinfühligkeit, Partizipation, Erleben und Gestalten von Grenzen, Diversität, Interaktion.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Entwicklung zur Sauberkeit, Selbständigkeitserziehung, selbständiges Essen, Psychomotorik, Sprachbildung, Bewegung und Tanz, Wahrnehmung, Transition.

Bereich „Sozial – und Projektmanagement“:

Leitfaden für Konzeption, Orientierungs-, Prozess- und Strukturqualität für Kinder unter drei Jahren.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Diversity, der Schnuller und seine Auswirkungen, Stillen versus Flaschennahrung, Kleinkinder in der außerfamiliären Betreuung.

2.7 GENDER UND DIVERSITY

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Sozialisation veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifisches Verhalten analysieren,
  • Strichaufzählung
    Konzepte zu Gender und Diversity in Alltagssituationen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    methodisch-didaktisches Wissen im Diskurs zu Gender und Diversity anwenden,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung beschreiben und präventive Maßnahmen ableiten.

Lehrstoff:

Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, Gendergerechtigkeit, Gender-Doing, vorurteilsbewusste Erziehung hinsichtlich Inklusion, Migration und Flucht.

2.8 THEATERPÄDAGOGIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    im darstellenden Spiel die Vielfalt der eigenen Identität wahrnehmen und ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    Personen im darstellenden Spiel anleiten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten gezielt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse kreativ gestalten,
  • Strichaufzählung
    Eindruck in Ausdruck verwandeln und darstellen.

Lehrstoff:

Stimm- Sprach-, Körperübungen, szenische Arbeit, unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten, Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren, unterschiedliche Medien, Jeux Dramatiques.

2.9 STIMMBILDUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den ökonomischen Gebrauch der Sprech- und Singstimme veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Sprechstimme mit abwechslungsreichen Sprachmelodie einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung zur Unterstützung der Stimmqualität bewusst auswählen und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    stimmhygienische Maßnahmen beschreiben und sinnvoll anwenden,
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden und reflektieren.

Lehrstoff:

Bewegung zur Unterstützung der Stimmqualität, Atem- und Entspannungsübungen, Zuwendung, Blickkontakt, Körperspannung, Blockaden, Erweiterung der körperlichen und stimmlichen Grundkondition, Stimmhygiene, Vortragssituation.

2.10 PSYCHOMOTORIK

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Bewegung, Wahrnehmung, emotionaler und kognitiver Entwicklung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden und Konzepte der Psychomotorik vergleichen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung, Kinder in ihrem motorischen Ausdruck beurteilungsfrei und ohne Leistungsdruck zu begleiten, begründen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von psychomotorischen Prozessen für die Kompetenzentwicklung beschreiben.

Lehrstoff:

Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Clownerie und Zirkus, psychomotorisch gestaltete Innen- und Außenräume, pantomimisches Spiel, Einfluss psychomotorischer Prozesse auf weitere Bildungsbereiche.

2.11 VERTIEFUNG IN AUSDRUCK, GESTALTUNG, BEWEGUNG

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Bewegung als Ausdrucksform sozialer, psychischer und emotionaler Prozesse begründen,
  • Strichaufzählung
    den Körper als Kommunikations- und Ausdrucksmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Natur als Ressource veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    kreatives Arbeiten zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und Förderung sensomotorischer Fähigkeiten zielgruppenspezifisch umsetzen,
  • Strichaufzählung
    die elementaren Bewegungsbedürfnisse und -möglichkeiten der unterschiedlichsten Zielgruppen benennen.

Lehrstoff:

Kreativität in unterschiedlichen Bereichen, Kreativität als Problemlösungsstrategie, Outdoorpädagogik, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.

2.12 SCHULAUTONOMER SCHWERPUNKT

1.+2. Semester oder 3.+4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    (Festlegung erfolgt am Standort)

Lehrstoff:

(Festlegung erfolgt am Standort)

A.3. Verbindliche Übungen

1. KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    einen Standpunkt argumentativ vertreten,
  • Strichaufzählung
    Kritik konstruktiv annehmen und geben,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verfahren der Psychohygiene reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entspannungsmethoden für unterschiedliche Zielgruppen vergleichen,
  • Strichaufzählung
    altersadäquate Strategien zur Stärkung der Gesundheit analysieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Gesprächssituationen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Perspektiven diskutieren,
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikation zielgruppengerecht anwenden und reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    gender- und diversitygerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen analysieren,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander- Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle, Psychohygiene, Entspannungsverfahren, Salutogenese.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planung und Reflexion von Gruppensituationen, Moderation, Kommunikationsmodelle, Kommunikationstechniken, Kongruenz.

Bereich „Diversity“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen, gender- und diversitygerechte Kommunikation, Sensibilität für interkulturelle Prozesse, Sprache und ihre Kommunikationsform, bildhafte Kommunikationsmittel.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Gruppen- und Teambildungsphasen und -prozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Rollenpositionen im Team analysieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationstechniken reflektieren,
  • Strichaufzählung
    eine freie Rede entwerfen und gestalten.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Konflikte wahrnehmen, analysieren und eigenständige Konfliktlösungsstrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    professionelle Unterstützungsmaßnahmen zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen hinsichtlich Modellen der Gruppenbildung, Phasen von Gruppenbildungsprozessen, Mechanismen in Gruppen- und Teambildungsprozessen, Rollenposition.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Schriftliche und mündliche Präsentation, verschiedener Medien, Fachliteratur.

Bereich „Intervention“:

Konfliktkultur, Konflikttheorie, Konfliktmanagement, Deeskalation.

2. FACHSPEZIFISCHES SEMINAR

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Einstellung und Haltung zum (elementar)pädagogischen Berufsbild reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zielgruppenorientiert umsetzen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterstützende Maßnahmen für professionelles Agieren vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Personale Kompetenzen im pädagogischen Berufsfeld, Selbst- und Fremdwahrnehmung, unterschiedliche Lebenssituationen.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Kontakt- und Beziehungsaufbau, Reflexion.

Bereich „Intervention“:

Teamarbeit und Konfliktmanagement, gruppendynamische Prozesse, Moderation und Präsentation.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  • Strichaufzählung
    können die im Kolleg erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  • Strichaufzählung
    wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  • Strichaufzählung
    gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementaren Bildungseinrichtung. Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Anl. 2

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 3

Text

Anlage 2 LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik)

(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Semester

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

2.

Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis

 

 

 

 

 

 

2.1

Pädagogik (einschließl. Psychologie, Soziologie)

4

4

4

5

17

römisch zwei

2.2

Inklusive Pädagogik

1

1

1

1

4

römisch zwei

2.3

Didaktik

5

5

4

4

18

römisch zwei

2.4

Praxis

6

5

5

5

21

römisch drei

2.5

Frühe sprachliche Bildung und Förderung

1

1

2

1

5

römisch zwei

2.6

Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1

1

1

1

4

römisch eins

2.7

Deutsch als Zweitsprache

-

-

2

-

2

römisch zwei

2.8

Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten

-

1

1

1

3

römisch zwei

2.9

Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen

2

-

-

1

3

römisch drei

2.10

Medienpädagogik

-

1

-

1

2

römisch drei

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

 

 

3.1.1

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

(römisch vier a)

3.1.2

Werkerziehung

2

2

2

1

7

(römisch vier)

3.1.3

Textiles Gestalten

2

2

1

1

6

römisch vier

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik4

3

2

2

2

9

römisch vier a

3.2.2

Instrumentalunterricht5

2

1

2

1

6

römisch vier

3.2.3

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

römisch vier

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

römisch vier a

Wochenstundenzahl Stammbereich

36

33

34

31

134

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich6*

1

1

2

2

6

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

1.

Kommunikationspraxis und Gruppendynamik

1

1

-

 

2

römisch drei

2.

Fachspezifisches Seminar

1

-

-

 

1

römisch drei

 

Summe

3

2

2

2

9

 

Gesamtwochenstundenzahl

39

35

36

33

143

 

B.

Pflichtgegenstände der Qualifikation für Hortpädagogik (Ausbildung zur Hortpädagogin und zum Hortpädagogen)

 

 

 

 

 

 

1.

Pädagogik Hort

 

1

 

1

2

römisch zwei

2.

Didaktik der Horterziehung

2

2

2

2

8

römisch zwei

3.

Hortpraxis

2

3

3

2

10

römisch drei

4.

Deutsch (Lernhilfe)

1

1

 

 

2

römisch eins

5.

Englisch (Lernhilfe)

 

1

1

 

2

römisch eins

6.

Mathematik (Lernhilfe)

 

 

1

1

2

römisch zwei

 

Summe

5

8

7

6

26

 

Gesamtwochenstundenzahl

44

43

43

39

169

 

C.

Pflichtpraktikum

Zwei Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters

 

D.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

D.1.

Freigegenstände

 

Schulautonome Freigegenstände

 

D.2.

Unverbindliche Übungen

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

 

E.

Förderunterricht

 

*) zu Fußnote 6 gehörig

Schulautonomer Schwerpunkt:

Lehrverpflichtungsgruppe

– Englische Konversation:

LVGr. römisch zwei

– Natur und Technik:

LVGr. römisch drei

– Supervisorische Begleitung:

LVGr. römisch drei

– Vertiefung in Medienpädagogik:

LVGr. römisch drei

– Interkulturelle Pädagogik:

LVGr. römisch drei

– Vertiefung in Früherziehung:

LVGr. römisch drei

– Gender und Diversity:

LVGr. römisch drei

– Theaterpädagogik:

LVGr. römisch fünf

– Stimmbildung:

LVGr. römisch fünf

– Psychomotorik:

LVGr. römisch vier a

– Vertiefung in Ausdruck, Gestaltung, Bewegung:

LVGr. römisch vier, römisch vier a

________________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß einer Wochenstunde im 1. Semester.

5 Die Festlegung der angebotenen Instrumente erfolgt durch den Schulleiter oder die Schulleiterin. Nach drei Stunden Instrumentalunterricht werden Melodieinstrumente angeboten und der oder die Studierende kann statt des bisher erlernten Instruments ein Melodieinstrument wählen.

6 Die Studierenden wählen nach standortspezifischem Angebot drei der folgenden Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vergleiche Abschnitt römisch drei).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik) hat gemäß Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 3, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik) zu vermitteln.

Die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik) vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen von Kindern (und Jugendlichen) auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  • Strichaufzählung
    sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
  • Strichaufzählung
    sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen auftreten,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  • Strichaufzählung
    im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache sowie im Ansatz in einer Fremdsprache situationsadäquat kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  • Strichaufzählung
    politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  • Strichaufzählung
    ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  • Strichaufzählung
    besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  • Strichaufzählung
    im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  • Strichaufzählung
    lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung umsetzen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Kindern und Jugendlichen fördern,
  • Strichaufzählung
    sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
  • Strichaufzählung
    die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes entsprechend gestalten,
  • Strichaufzählung
    ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    situationsgerechte Bildungskooperation in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
  • Strichaufzählung
    institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Qualifizierung zur frühen sprachlichen Bildung und Förderung ist durch die Ausbildung gegeben.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ sowie „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Elementarpädagogik (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik) zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung ist der Pflichtgegenstand „Religion“:

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester, bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  • Strichaufzählung
    Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  • Strichaufzählung
    Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  • Strichaufzählung
    Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 44 Wochenstunden nicht überschreiten.
  • Strichaufzählung
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 169 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.

Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik) für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementar- und Hortpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.

Die Individualität der Studierenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Studierenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Studierenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Studierenden sollen zu einer sensiblen Herangehensweise im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen herangeführt werden.

Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Studierenden sind zu fördern.

Die Studierenden sollen Kooperationen im Netzwerk der Inklusiven Pädagogik kennenlernen und über die interdisziplinäre Arbeitsweise informiert sein.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik“:

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis“:

Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.

Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.

Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen, eine Praxiswoche ist der spezifischen Ausbildung zur Hortpädagogin/zum Hortpädagogen zu widmen.

Eine kontinuierliche Begleitung der Studierenden in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.

Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer Erzieher- und Erzieherinnenpersönlichkeit und einer dem aktuellen Wissensstand der Elementarpädagogik entsprechenden pädagogischen Haltung.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Frühe sprachliche Bildung und Förderung:

Der Gegenstand zeichnet sich durch Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Vernetzung mit anderen Gegenständen aus.

Praxisbezogenheit und Reflexionsfähigkeit sowie Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln, Bewusstsein für Erst- und Zweitspracherwerb und Sensibilisierung hinsichtlich Kooperation und Beratung sind durch die unterschiedlichen fachlichen Anteile zu stärken.

Die breite fachliche Auseinandersetzung soll zu einem ebenso breiten Repertoire an verschiedenen Methoden der individuellen Förderung führen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Organisation, Management und Recht; wissenschaftliches Arbeiten“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung, Physiologische Grundlagen“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Didaktische Grundsätze des Bereichs „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im (elementar)pädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Praxis“ sowie „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der elementarpädagogischen Praxis.

Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik“ sowie „Praxis“ sowie „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“:

Durch die Auseinandersetzung mit textilen und technischen Materialien, Techniken und Phänomenen sind problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden.

Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik“:

Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.

Fächerübergreifende Projekte vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Bei der Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: Sing- und Sprechtechnik für Praxis und Präsentationen, Haltung, Bewegung und Atem, Artikulation, Einsatz von Instrumenten in Wechselwirkung mit der Stimme, Wechselwirkung mit der chorischen Stimmbildung, Improvisation, Reflexion, Medien, geschlechts- und entwicklungsspezifische Fördermaßnahmen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:

Der Unterricht soll den Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Praxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ sowie „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ ist erforderlich.

Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Umsetzung in der praktischen Arbeit aufgenommen werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des (Projekt)unterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Studierenden zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

In den Pflichtgegenständen „Praxis“ und „Hortpraxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Der Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ setzt sich aus den Fachbereichen „Deutsch“, „Pädagogik“ „Inklusive Pädagogik“, „Didaktik“, „Praxis“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Musikerziehung/Stimmbildung“ zusammen und soll von jenen Fachlehrpersonen anteilsmäßig unterrichtet werden.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess am Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen und Hortpraxis:

Die Praxis an einem Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik) ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Horten als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  • Strichaufzählung
    können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  • Strichaufzählung
    wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
  • Strichaufzählung
    gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  • Strichaufzählung
    Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  • Strichaufzählung
    Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  • Strichaufzählung
    Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  • Strichaufzählung
    Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1.       Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2016, in der geltenden Fassung.

2.       Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 906 aus 1994, (auslaufend) und Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der geltenden Fassung.

3.       Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.

4.       Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

5.       Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

6.       Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

7.       Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

8.       Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

9.       Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

10.      Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. ELEMENTARPÄDAGOGIK (UNTER 1 BIS 6 JAHRE) – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK, (einschließlich Psychologie, Soziologie)

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Erziehung darstellen,
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Anlage- und Umweltproblematik exemplarisch darstellen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie erklären.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachliteratur benennen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte wissenschaftliche Methoden der Pädagogik erklären.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Erziehung im pädagogischen Prozess darstellen,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Erziehungsstile benennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Grundlagen der menschlichen Entwicklung, des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation, pädagogische Anthropologie, Anlage- Umwelt-Diskussion.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachbegriffe der Pädagogik und Psychologie.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Pädagogik als Wissenschaft.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Säulen der Erziehung, Möglichkeiten und Theorien des pädagogischen Handelns.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    die psychologischen Aspekte des Spiels beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundsätze des Lernens wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    Lernstrategien benennen, anwenden und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Lebenslangen Lernens erklären,
  • Strichaufzählung
    Lerntheorien erklären und einen Praxisbezug herstellen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Lerntheorien im Alltag beschreiben.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur recherchieren und anhand konkreter Aufgabenstellungen vergleichen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte sozialwissenschaftliche Methoden anwenden,
  • Strichaufzählung
    Texte analysieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Texte verfassen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie erklären,
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren des Wahrnehmungsprozesses beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Gewaltprävention erläutern.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Gedächtnis, Lernprozess, Lernstrategien, Lernform Spiel, Lerntheorien, Erkenntnisse der Neurowissenschaften.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Wissenschaftliche Arbeitsweisen, unterschiedliche Quellen, Recherche, Exzerpt, Literaturangabe, Zitieren empirische, hermeneutische, quantitative und qualitative Forschungsmethoden, Beobachtung, Interview, Fragebogen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Beobachtungsfehler, Beobachtungskriterien, Beobachtung als pädagogische Haltung.

Bereich „Intervention“:

Phänomen Gewalt, Modelle und Strategien zur Gewaltprävention, Konfliktlösungsmodelle, Grundlagen der Friedenspädagogik.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lebenswelten von Kindern analysieren,
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln und die Auseinandersetzung mit dem unter 1 bis 6-jährigen Kind reflektieren,
  • Strichaufzählung
    wesentliche sozialpsychologische Grundlagen von Gruppenprozessen erläutern.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6-jährigen Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die pränatale Entwicklung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Einflüsse der Lebenswelt des Kindes analysieren,
  • Strichaufzählung
    Aspekte von Entwicklung des Menschen in verschiedenen Lebensphasen vergleichen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen für einen gelingenden Schuleintritt diskutieren,
  • Strichaufzählung
    psychologische Modelle exemplarisch vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Familienformen, Flucht und Migration, Scheidung, Trennung, Tod, Professionalisierung, Moral, Menschenrechte, Kinderrechte.

Bereich „Lernen“:

Entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, pränatale Entwicklung, Bindungstheorien, Resilienz, soziokulturelle Faktoren, psychologische Modelle, Grundlagen der Sozialpsychologie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und historische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf die Pädagogik beurteilen,
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvolles Handeln für die Gesellschaft reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Möglichkeiten zur Erhaltung der seelischen Gesundheit reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsverläufe unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenswelt einschätzen,
  • Strichaufzählung
    geschlechter- und diversitätsrelevante Aspekte pädagogischen Handelns analysieren,
  • Strichaufzählung
    Modelle elementarer Bildungseinrichtungen, Forschungsergebnisse und Theorien elementarer Bildung unterschiedlicher Länder vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Pädagogische Konzepte, Moral, Menschenrechte.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stress- und Zeitmanagement, Psychohygiene.

Bereich „Diversity“:

Vorurteilsbewusste Erziehung, Inklusion, Migration, Flucht, geschlechtergerechte Pädagogik.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit

2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    sich den eigenen Zugang zur Thematik Inklusion bewusst machen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen verschiedener Rahmenbedingungen auf die Entwicklungschancen von Menschen erkennen und beschreiben.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und fachspezifische Inhalte definieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur kritisch bewerten.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für Inklusion und Integration beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Einrichtungen kennenlernen und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Historische Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen, Normen, Vergleich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen in anderen Kulturen, Entscheidungen, Wertgrundlagen, Normen, Menschenbild, Behindertenrechtskonvention als Grundlage gesellschaftspolitischer Interventionen.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Separation, Segregation – Integration, Inklusion – Exklusion, Normalisierung, Selbstbestimmung, Empowerment, Subsidiarität.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Medienbeiträge.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Gesetzliche Grundlagen und verschiedene Modelle der Inklusion.

Bereich „Diversity“:

Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.

Bereich „Intervention“:

Unterschiedliche Einrichtungen in Theorie und Praxis.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Verhaltens- und Erscheinungsformen von Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen bzw. Begabungen wahrnehmen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Unterstützung professionellen Handelns kennenlernen und beschreiben.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachsprache situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur kritisch bewerten und vergleichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Institutionen bewerten,
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von veränderter Raumstruktur benennen,
  • Strichaufzählung
    geeigneten Spielmaterialien beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unterschiedlicher familiärer Lebensbedingungen erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Beobachtungsmethoden, Erscheinungsbilder und Verhalten von Kindern, Supervision, Coaching.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Exklusion, Integration, Inklusion.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, Medienbeiträge.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Personelle, zeitliche, räumliche Strukturen, Hilfs- und Assistenzmodelle, Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Träger und Organisationen.

Bereich „Diversity“:

Bio-psycho-soziale Aspekte, Resilienz, Armutsgefährdung, psychosoziale Dynamik von Familienstruktur.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Klassifikationssysteme nennen und exemplarisch beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Formen von Entwicklungsverzögerung und deren Förderbedarf beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Pädagoginnen und Pädagogen benennen und von anderen Disziplinen abgrenzen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus unterschiedlichen Fachbereichen lösungsorientiert und situationsadäquat vernetzen und den Praxisbezug herstellen,
  • Strichaufzählung
    Interventionen planen und reflektieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur recherchieren und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Krankheitsbilder und Störungsbilder, Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Angehörige, Psychohygiene.

Bereich „Lernen“:

Netzwerk in Theorie und Praxis, Therapieformen.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachzeitschriften, Fachliteratur, Studien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterschiedlicher Berufsgruppen in der interdisziplinären Arbeit beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Prozesse der Wahrnehmungsverarbeitung und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die spezielle Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Familien beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, Unterstützungsmaßnahmen im Alltag.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentation, Gestaltung der Interaktion im Alltag der elementaren Einrichtung mit betroffenen Familien und deren Umfeld, Formen und Auswirkungen von Wahrnehmungsprozessen, Neurowissenschaften, Entwicklungsgespräche, Selbsthilfegruppen.

2.3 DIDAKTIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    das aktuelle Bild vom Kind skizzieren,
  • Strichaufzählung
    das aktuelle Bildungsverständnis elementarer Bildungseinrichtungen diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Einstellungen und Haltungen zur außerfamiliären Betreuung vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen erklären.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    die Zeitstruktur des Alltags und die Bedeutung der Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen darstellen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Kompetenzmodell erklären.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Lernformen der frühen Kindheit darstellen, insbesondere das Spiel und seine Bedeutung als Lernform für das unter 1 bis 6-jährige Kind,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Sozialform für unterschiedliche Bildungsangebote erklären, Sozialformen für die Gestaltung von Lernprozessen für das unter 1 bis 6-jährige Kind begründen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von kreativen Ausdrucksformen des Kindes für die Kompetenzentwicklung aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    Bedingungs- und Entscheidungsfelder für Bildungsprozesse für das unter 1 bis 6-jährige Kind beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote didaktisch aufbauen.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachinhalte kennenlernen, verstehen und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachliteratur nennen und eigenständig verwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Bedingungen einer dynamischen Umgebung für die Entwicklung von Kompetenzen für das unter 1 bis 3-jährige Kind definieren,
  • Strichaufzählung
    die Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich erklären,
  • Strichaufzählung
    Bildungsbereiche für das unter 1 bis 6-jährige Kind erläutern, Modelle zur ganzheitlichen Förderung von Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungsbereichen beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Beobachtung für Bildungsprozesse fachlich begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Das kompetente Kind, Wechselprozesse zwischen Kind und seiner Lebenswelt, Bildungsverständnis, Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen, Bedürfnislage des unter 1 bis 3-jährigen Kindes.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Zeitstruktur und Phasen in elementaren Bildungseinrichtungen, Geschichte elementarer Bildungseinrichten.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Fachbegriffe der Didaktik und der Elementarpädagogik, Kompetenz und Kompetenzmodell.

Bereich „Lernen“:

Einflussfaktoren frühkindlicher Lernprozesse, Ko-konstruktive Lernprozesse, entdeckendes, forschendes und ganzheitliches Lernen, Spiel, Freispiel, Qualitätskriterien für Bildungsmittel, Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Gestaltung, Alltagssituationen, Sozialformen und die Rolle der pädagogischen Fachkraft, lernförderliche Lernumgebung und Lernarrangements.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur, (Inter-)nationale Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Dynamische Umgebung unter besonderer Berücksichtigung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Organisation elementarer Bildungseinrichtungen in Österreich, Bildungsbereiche, BildungsRahmenPlan, Kompetenzen, Entwicklungsziele.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Beobachtung, Bedeutung, systematische Beobachtung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Förderung von kreativen Prozessen in unterschiedlichen Zusammenhängen beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Mehrsprachigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Zweitspracherwerbs diskutieren.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachinhalte sinnerfassend wiedergeben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    sich mit Konzepten für Bildungsprozesse auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse im Alltag analysieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Beobachtung für Bildungs- und Gruppenprozesse darstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Divergente Denkprozesse, Kompetenz(en) des kreativen Denkens und Handelns.

Bereich „Lernen“:

Ausdrucksformen des Kindes in den Bereichen Bewegung, Musik, Grafik, Kommunikation, Erst- und Zweitspracherwerb, Mehrsprachigkeit.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Planungskonzepte.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, systematische Beobachtung, Methoden der Beobachtung, pädagogisches Handeln aufgrund von Beobachtungen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die bildungspolitische Diskussion im Kontext elementarer Bildungseinrichtungen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung früher Bildung für die Bildungsbiographie eines Kindes erklären.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Handlungskonzepte für das unter 1 bis 3-jährige Kind diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Kompetenzentwicklung der Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt in unterschiedlichen Bildungsbereichen unterstützen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen erklären.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachtexte exzerpieren,
  • Strichaufzählung
    sich mit Fachliteratur nach vorgegebenen Kriterien kritisch auseinandersetzen und präsentieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Entwicklung emotionaler Kompetenz beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Strategien zur konstruktiven Konfliktbewältigung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Planungsformen entwerfen,
  • Strichaufzählung
    Eingewöhnungsmodelle in elementaren Bildungseinrichtungen beschreiben.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Dokumentationsformen kindlicher Entwicklungs- und Lernprozesse darstellen,
  • Strichaufzählung
    Instrumente zur Einschätzung der Entwicklung analysieren und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Bildungskooperation argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Bildungspolitische Diskussion im Kontext früher Bildung, frühe Bildung als Basis der Bildungsbiographie des Kindes.

Bereich „Lernen“:

Bildungsprozesse, Pflege, Räume, Ausstattung, Rolle der pädagogischen Fachkraft bei der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Kompetenzentwicklung mit Fokus auf den Schuleintritt in allen Bildungsbereichen, mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprache, Literacy.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Vergleichende Analyse von Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Emotionale Kompetenz, konstruktive Konfliktbewältigung, besondere Beachtung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Formen von Planung, Projekte, Eingewöhnung, Bildungskooperation hinsichtlich des unter 1 bis 6-jährigen Kindes.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentationsformen für Entwicklungs- und Lernprozesse, Gruppendynamik, Portfolio, Lerngeschichte, Logbuch, Verfahren zur Entwicklungseinschätzung, Bildungskooperation in elementaren Bildungseinrichtungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Vielfalt kindlicher Lebenswelten im Wandel der Zeit beschreiben und reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen verstehen und Konsequenzen für das pädagogische Handeln ableiten,
  • Strichaufzählung
    den Stellenwert elementarer Bildung argumentieren,
  • Strichaufzählung
    das Rollenverständnis reflektieren,
  • Strichaufzählung
    professionelles Handeln in der Begleitung speziell für das unter 1 bis 3-jährige Kind begründen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    das Konzept der Transition für den Übertritt in die Schule beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Handlungsmöglichkeiten für Bildungskooperationen nennen,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Teamarbeit erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Dimensionen pädagogischer Qualität in elementaren Bildungseinrichtungen argumentieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lernvoraussetzungen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    internationale (Forschungs-) Projekte der elementaren Bildung vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Herausforderungen der Diversität im Kontext der elementaren Bildung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Konzepte in der elementaren Bildung reflektieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    ressourcenorientierte Konzepte zur Förderung kindlicher Kompetenzen besprechen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Kindliche Lebenswelten der Gegenwart, Familienstrukturen, Armut, Konsum, Verinselung.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Handlungsleitende Prinzipien, Professionalität, Stellenwert elementarer Bildungseinrichtungen in der Öffentlichkeit, Rolle und Kompetenzen der Pädagogin und des Pädagogen, Qualitätskriterien professionellen Handelns.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Transition, Transitionskompetenzen, Kooperation zwischen Elementar- und Primarstufe im Rahmen der Schuleingangsphase, Teamarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Dimensionen pädagogischer Qualität, Einschätzverfahren.

Bereich „Diversity“:

Ressourcenorientierter Ansatz, Begabten- und Begabungsförderung, Internationale (Forschungs-) Projekte, der elementaren Bildung, Gender und geschlechterrelevante Aspekte, interkulturelle Konzepte unter Einbeziehung von Bildungskooperation.

Bereich „Intervention“:

Ressourcenorientierte Förderung, Interdisziplinarität.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 3 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

2.4 PRAXIS

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Individualität der kindlichen Persönlichkeit wahrnehmen und mit dem Kind wertschätzend interagieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    mit Kindern in Beziehung treten,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Beobachtungen auf die individuellen Bedürfnisse des Kind reagieren,
  • Strichaufzählung
    Lernsituationen erkennen und das pädagogische Handeln danach ausrichten,
  • Strichaufzählung
    Selbst- und Fremdwahrnehmung vergleichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    ihren Sprachgebrauch situationsgerecht anpassen,
  • Strichaufzählung
    Gespräche mitgestalten,
  • Strichaufzählung
    personenspezifisch und situationsgerecht kommunizieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Situation der elementaren Bildungseinrichtung erheben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Lernprozesse hospitieren und kindorientiert begleiten,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse beobachten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote auf Basis der didaktischen Prinzipien, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Persönlichkeit des Kindes, Individualität, wertschätzender Umgang.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Beziehungsaufbau zum Kind, bewusste Selbstwahrnehmung, Nähe und Distanz, Ko-Konstruktion, responsives Erzieherinnen- und Erzieherverhalten, Vorbildwirkung, Reflexion von Kontakten und Beziehungen, Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Alltag, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Alltagssprache – Schriftsprache, Rolle der Praktikantin und des Praktikanten, Reflexion des eigenen Sprachgebrauchs, Kommunikation mit Erwachsenen und Kindern.

Bereich „Lernen“:

Bedingungs- und Entscheidungsfelder.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spiel- und Lernprozesse, Mitwirken im pädagogischen Alltag, Freispiel, didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten, Spielimpulse.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    kindliche Lern- und Bildungsprozesse im Alltag bewusst begleiten,
  • Strichaufzählung
    die speziellen Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes benennen und adäquat darauf reagieren,
  • Strichaufzählung
    Sequenzen des Bildungsgeschehens gestalten.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    im Bildungsgeschehen kooperativ mitarbeiten.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe anwenden,
  • Strichaufzählung
    Interaktionen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Sprachkompetenz des unter 1 bis 3-jährigen Kindes fördern.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse planen, begleiten und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    empathisches Verhalten entwickeln und analysieren,
  • Strichaufzählung
    Strategien im Umgang mit konstruktiver Konfliktbewältigung erproben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse und Lernarrangements planen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    Kompetenzentwicklung des Kindes in Lernprozessen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Planen, Durchführen und Reflektieren als fortlaufenden Prozess beschreiben und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote in verschiedenen Bildungsbereichen umsetzen,
  • Strichaufzählung
    entwicklungsangemessene Bildungsmittel zur Unterstützung von Lernprozessen einsetzen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Beobachtungen nach vorgegebenen Kriterien durchführen,
  • Strichaufzählung
    Beobachtung als Ausgangslage für prozessorientiertes Planen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Spiel- und Lernprozesse, Alltag, Tagesablauf, Freispiel, Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Mitarbeit im Team.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planungs- und Reflexionsgespräch, Non- und paraverbale sowie verbale Aspekte der Kommunikation, Sprachförderung im Bildungsgeschehen einschließlich Alltag, Fachsprache.

Bereich „Lernen“:

Spiel- und Arbeitsbereiche, didaktische Kriterien zur Planung von Bildungsprozessen, Emotionen des Kindes, konstruktive Konfliktbewältigung – pädagogische Haltung, Planung, Reflexion, Beobachtung, Kompetenzentwicklung, Freispiel, Bildungsmittel.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Zusammenhang zwischen Planung und Reflexion, Pädagogische Impulse und Bildungsangebote entsprechend den Bildungsbereichen, methodischer Aufbau, Bildungsmittel.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung und Dokumentation, kritische Auseinandersetzung mit Hygienestands, Unterstützung in Pflegesituation, sensible Begleitung der Sauberkeitserziehung, Sicherheits- und Autonomiebestrebung des Kindes.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Gruppenleitung im Team gestalten,
  • Strichaufzählung
    Spiel- und Lernprozesse im Freispiel reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Freispiels speziell für das unter 1 bis 3-jährige Kind beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Bildungsgeschehen zeitlich strukturieren und flexibel gestalten.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse zur Förderung von Kompetenzen in Orientierung auf den Schuleintritt unterstützen und gestalten,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse zur Förderung lernmethodischer Kompetenzen anregen und unterstützen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Lernumgebung für pädagogische Prozesse entwickeln,
  • Strichaufzählung
    längerfristige Planungszeiträume gestalten und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entscheidungs- und Handlungsfreiräume für Kinder benennen,
  • Strichaufzählung
    Formen der Bildungskooperation im Team planen und durchführen,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln theoriegeleitet reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln unter Berücksichtigung kultureller Vielfalt reflektieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Verhalten hinsichtlich geschlechtergerechter Bildung diskutieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    in Pflegesituationen altersadäquat auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen,
  • Strichaufzählung
    Autonomiebestrebungen des Kindes unterstützen,
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsbereiche einschätzen und Interventionen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Tagesorganisation, Übergänge im Tagesablauf, Freispiel, Bildungsgeschehen, Alltag, Zeitstruktur, Orientierung am Kind, Gruppenleitung.

Bereich „Lernen“:

Kompetenzerwerb, Transitionskompetenzen, Schuleingangsphase, Lernmethodische Kompetenzen, Metakompetenz.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Lernarrangements, Projekte, Pädagogische Handlungskonzepte, Bildungskooperation, Partizipation, Begleitung von Konflikten.

Bereich „Diversity“:

Pädagogische Haltung zu Interkulturalität, interkulturelle Bildungsmittel, kulturelle Vielfalt als Chance, geschlechtergerechtes Handeln, Raumgestaltung.

Bereich „Intervention“:

Einschätzung von Entwicklung, Entwicklungsbereiche, Ausdrucksformen des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, pädagogisches Handeln.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Einstellung und Haltung im erzieherischen Prozess analysieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Transitionskompetenzen für den Übertritt in die Schule fördern,
  • Strichaufzählung
    Rolle der Gruppenleitung als Teil des Teams analysieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Partizipation im Bildungsgeschehen reflektieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung erkennen und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeitsarbeit mitgestalten.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    die Vielfalt differenzierter Lebenswelten in das Bildungsgeschehen einbeziehen,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsbereiche systematisch einschätzen und entsprechende Fördermaßnahmen reflektieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse nach inklusiven Gesichtspunkten gestalten,
  • Strichaufzählung
    Formen der Bildungskooperation umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Werte, Wertepluralismus, Normen, Einstellungen und Haltungen, didaktische Prinzipien.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Eigenverantwortliche Gruppenleitung als Teil eines pädagogischen Teams, Theorie-Praxis-Transfer, Pädagogische Orientierung, Bild vom Kind, Rollenverständnis, Verständnis von Bildung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Modelle der Transitionsgestaltung in der Schuleingangsphase, Formen der institutionenübergreifenden Bildungskooperation, Gruppenleitung, verschiedene Funktionen und Rollen im Team

Bereich „Lernen“:

Partizipation von Kindern und Eltern, Situationsorientierung, Dokumentation von Lernprozessen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Pädagogische Qualität, Qualitätskriterien für das unter 1 bis 3-jährige Kind, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit.

Bereich „Diversity“:

Kindliche Lebenswelten, Lernbereiche, Einschätzen des Entwicklungsstands, individuelle Förderung.

Bereich „Intervention“:

Förderkonzepte einschließlich Begabungs- und Begabtenförderung, Bildungskooperation.

Praxiswochen:

Praxis umfasst Unterricht im Kolleg und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.

8 Praxiswochen: Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, eine Praxiswoche ist der spezifischen Ausbildung zur Hortpädagogin/zum Hortpädagogen zu widmen. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren. Eine Woche davon kann im Hort oder einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung für Schulkinder verbracht werden.

In jedem Fall ist mindestens eine Praxiswoche pro Semester in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  • Strichaufzählung
    didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis“ und zum
  • Strichaufzählung
    „Pflichtpraktikum“ – Teil C)

2.5 FRÜHE SPRACHLICHE BILDUNG UND FÖRDERUNG

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprachbewusstsein/Deutsch“

  • Strichaufzählung
    die zentralen Funktionen der Sprache benennen und sie in Beziehung zu Gebrauchskontexten und Sprachregistern setzen,
  • Strichaufzählung
    zentrale, spracherwerbsrelevante Merkmale und Inhalte der sprachlichen Ebenen benennen und zuordnen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“

  • Strichaufzählung
    die eigene sprachliche Sozialisation reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Ressource der Erstsprachen für den Erwerb einer weiteren Sprache argumentieren,
  • Strichaufzählung
    förderliche Bedingungen des Erst- und Zweitspracherwerbs beschreiben und Schlussfolgerungen für die pädagogische Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen ableiten,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der sprachlichen Vielfalt reflektieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung früher sprachlicher Bildung und Förderung von mehrsprachigen Kindern erklären.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“

  • Strichaufzählung
    kulturell bedingte Haltungen und Einstellungen von Familien zu (institutioneller) Bildung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungsbögen zur Erfassung der Sprachkompetenz entsprechend der Vorgaben in ausgewählten Aspekten adäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    individuelle Sprachförderpläne entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Alltagssituationen und Bildungsmittel für Sprachförderung gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprachbewusstsein/Deutsch“:

Funktionen der Sprache, Sprachregister: Alltags-/Bildungssprache; sprachliche Ebenen, zentrale Inhalte und Funktionen mit Relevanz für den Spracherwerb; Sprachsystem: Phonetik, Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexikon/Semantik, Sprachhandlung: Pragmatik, Diskurs; ko-konstruktive Lernprozesse.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“:

Kulturelle, sprachliche und familiäre Wurzeln; Sprach(en)biografie; Erstsprache als Basis für den Zweitspracherwerb; Qualitätskriterien, Bedeutung des Sprachvorbilds: Entwicklungsorientiertheit unter dem Blickwinkel der Ganzheitlichkeit; Sprache als Querschnittsdomäne, Bedingungen des Zweitspracherwerbs, sprachanregendes Umfeld: frühe Sprachenbildung als Basis der Bildungsbiografie.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Frühe institutionelle Bildung, Haltung, kulturelle Wertesysteme; Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB (Bogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) BESK (DaZ) KOMPAKT; Sprachkonzepte, pädagogische Impulse, Beobachtung; Spielbereiche, Kinderliteratur: inhaltliche sowie sprachliche Aspekte, dialogische Bilderbuchbetrachtung, Lernspiele, Sprechanlässe.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Inklusive Pädagogik“

  • Strichaufzählung
    biologische, kognitive und soziale Ursachen sowie zentrale Indikatoren einer Sprachentwicklungsstörung nennen,
  • Strichaufzählung
    Sprachfördermaßnahmen bei individuellen Auffälligkeiten bei Bedarf in Kooperation mit Expertinnen- und Experten und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entwickeln und adäquate Maßnahmen ableiten,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Sprachspiele im pädagogischen Alltag adäquat einsetzen bzw. selbst entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung erkennen und adäquate Maßnahmen für das pädagogische Handlungsfeld ableiten.

im Bereich „Hören und Erfassen/Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/Stimmbildung“

  • Strichaufzählung
    förderliche Faktoren für Sprache und Sprechen und ihr Zusammenwirken beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Rhythmik-Einheiten zur Sprachbildung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Lieder hinsichtlich Stereotypen und Diskriminierung bewerten,
  • Strichaufzählung
    das Potential für die Förderung der phonologischen Entwicklung und Bewusstheit beschreiben und zielgerichtet einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Inklusive Pädagogik“:

Merkmale und Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen (Bereiche Grammatik und Wortschatz), Spracherwerbstheorien; Sprachfördermaßnahmen, Bildungskooperation; interkulturelle Materialien, Spiel- und Bildungsmittel; Auffälligkeiten in der Sprech- bzw. Sprachentwicklung, Meilensteine der Sprachentwicklung, interdisziplinäre Kooperation, Beobachtung.

Bereich „Hören und Erfassen/Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/Stimmbildung“:

Unterschiedliche Entwicklungsbereiche, Ganzheitlichkeit, holistische Zugangsweise; Planung von Stundenbildern, prosodische Elemente; Beobachtung, Planung und Durchführung sprachfördernder rhythmischer Sequenzen und Rhythmik-Einheiten; mehrsprachige Lieder, Musikrichtungen, Weltmusik, Instrumente; Sprüche, Reime, phonologische Bewusstheit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“

  • Strichaufzählung
    pädagogische Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln nützen,
  • Strichaufzählung
    Sprachprojekte vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Modelle des begleitenden Übergangs von der elementaren Bildungseinrichtung in die Schule insbesondere zur sprachlichen Bildung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Bildungskooperation im Zusammenhang mit Sprachentwicklung und Sprachförderung argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Förderung von rezeptiven und produktiven Sprachkompetenzen diskutieren,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Disziplinen beschreiben und die eigene Zuständigkeit gegenüber anderen Fachbereichen abgrenzen,
  • Strichaufzählung
    Codierungsformen von gegenständlichen bis hin zu abstrakten Spiel- und Bildungsmitteln zur sprachlichen Bildung unterscheiden und deren Einsatz für Spiel- und Lernprozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Software/Apps zur Unterstützung der sprachlichen Bildung und Förderung für den Einsatz im Bildungsgeschehen evaluieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“

  • Strichaufzählung
    Bildungsangebote insbesondere zur Entwicklung der Sprachkompetenz im Rahmen der Bildungskooperation mit der Schule auswählen,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungsbögen zur Erfassung der Sprachkompetenz entsprechend der Vorgaben adäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Spracheinschätzung auswerten, als Grundlage für die Planung auf Gruppen- und individueller Ebene heranziehen und auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen ableiten,
  • Strichaufzählung
    Hospitationen an Volksschulen hinsichtlich der sprachlichen Bildung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Kommunikation zu Ergebnissen der Sprachstandfeststellung im Rahmen der Bildungskooperation reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“:

Sensitive Responsivität als förderliche Rahmenbedingung für den (Zweit-) Spracherwerb sprachliche Vielfalt als Chance, Kinder mit Fluchterfahrung, eigene Haltung; Sprachprojekte, Fachliteratur; Modelle am Übergang; Kooperation mit mehrsprachigen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Erstsprache als Basis für den Zweitspracherwerb; Methoden zur Sprachförderung; Expertinnen- und Experten aus anderen Fachbereichen, Beratung; Codierungsformen von Bildungsmitteln (vom Gegenständlichen zum Abstrakten), rezeptive und produktive Sprachkompetenz; Bildungskooperation, Transition; Software/Apps, digitale Bilderbücher, digitale Spiele

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Transition, Kooperation mit Schule, Angebote am Übergang, Literacy; Spracheinschätzung, Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB BESK (DaZ) KOMPAKT, Interpretation, Bildungsangebote für die individuelle Ebene und auf der Gruppenebene; Beratung, Entwicklungsgespräche, Bildungskooperation mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Schule, Übergangsbrief bzw. Übergangsblatt, Übergangsportfolio

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Pädagogik“

  • Strichaufzählung
    sprachliche Äußerungen von Kindern in der Erstsprache Deutsch einschätzen,
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit realer, gegenständlicher Erfahrungen mit allen Sinnen in den ersten Lebensjahren für das Wortverständnis und die Wortbedeutung erklären,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Migration reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Bildungsmittel zur Anregung der Sprache gezielt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    logische Denkprozesse im Freispiel und Alltagssituation durch Sprache aktivieren,
  • Strichaufzählung
    Kinder im Alltag sprachsensibel begleiten und Sprachanlässe anregen,
  • Strichaufzählung
    mehrsprachige Kinder in Orientierung auf einen gelingenden Schuleintritt in der Sprache des Bildungssystems unterstützen.

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/Pädagogik“:

Meilensteine und Spracherwerbsprozesse in der Erstsprache Deutsch; Begriffsbildung, Wortverständnis, sensomotorische Erfahrungen; Migration, kulturelle Vielfalt, Transkulturalität.

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Bildungs- und Spielmittel, mehrsprachige Lieder, rhythmische Sprachspiele; Denkprozesse, Freispiel, Alltagssituationen, logische Abfolge; sprachanregendes Klima, alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Literacy; Sprachkompetenzen, Schuleingangsphase, pädagogische Impulse.

2.6 DEUTSCH
(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sprachregister situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen des Spracherwerbs beim Kind wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    die soziokulturelle Dimension von Sprache erklären.

im Bereich „Schreiben“

  • Strichaufzählung
    Lehrinhalte in angemessener Form darstellen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    Sprachgebrauch reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Unterrichtsgespräche, Rollenspiele, Hörbeispiele, Vortragstechniken.

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Sprachbeschreibung, Sprachanalyse, Gendersensibilität, sprachliche Subsysteme.

Bereich „Schreiben“:

Exzerpt, Zusammenfassung, Statement.

Bereich „Reflexion“:

Eigener Sprachgebrauch, Sprache und ihre soziokulturelle Dimension, Sprache als Schlüsselqualifikation.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen“

  • Strichaufzählung
    Erzähltechniken zielgruppenadäquat anwenden.

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  • Strichaufzählung
    Texte anhand von Kriterien analysieren,
  • Strichaufzählung
    Sprache im Hinblick auf ihre grammatikalischen Grundlagen untersuchen.

im Bereich „Schreiben“

  • Strichaufzählung
    Texte zielgruppenorientiert verfassen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    die Sprachentwicklung des Kindes bewerten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    erworbenes Wissen im Rahmen einer Sprachstandserhebung anwenden,
  • Strichaufzählung
    Erzählungen für Kinder sprachlich gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Gestik, Mimik, Intonation, gestaltendes Vorlesen.

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Wortschatz, Stil, Grundgrammatik, Analyse von Texten für Kinder.

Bereich „Schreiben“:

Erzählungen, Dramatisierungen von Texten, Kindertheater.

Bereich „Reflexion“:

Audioaufnahmen, Instrumente der Sprachstandserhebung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachstandsfeststellung, Erzählen und darstellendes Spielen in der Praxis, Fingerspiele.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lesen“

  • Strichaufzählung
    sprachliche und thematische Facetten des Bilderbuches analysieren.

im Bereich „Schreiben“

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Fragen im Hinblick auf die kindliche Mediennutzung Stellung nehmen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur im historischen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Bedeutung der Lesesozialisation erklären,
  • Strichaufzählung
    über das Medienverhalten von Kindern diskutieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    die Qualität von Werken der Kinder- und Jugendliteratur beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich „Lesen“:

Bilderbuch.

Bereich „Schreiben“:

Stellungnahme, Kommentar, Empfehlung, Elternbrief, Kinderbuchrezensionen.

Bereich „Reflexion“:

Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur, Gattungen, Fachartikel, Lesebiographie, Diskussion, Gespräch.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Bilderbuch, Märchen, Jugendroman.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprechen und Lesen“

  • Strichaufzählung
    Kinderlyrik angemessen vortragen.

im Bereich „Reflexion“

  • Strichaufzählung
    Inhalte von Fachartikeln kommentieren,
  • Strichaufzählung
    Qualität von Kinderlyrik erläutern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich mit Informationstechnologien selbstbestimmt und kritisch auseinandersetzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    das Potential der Kinderlyrik praktisch erschließen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen und Lesen“:

Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.

Bereich „Reflexion“:

Fachartikel, Rezension, Kinderreime, Sprachspiele, Gedichte, Kinderliedgut.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Recherche von Fachliteratur, Internet, Bibliothek.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Wortschatzerweiterung, Wortspiele, Artikulationsspiele, Rhythmisierung.

Schularbeit:

Ziffer eins bis 4. Semester: je 1 einstündige Schularbeit

2.7 DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Voraussetzungen für den Spracherwerb untersuchen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Sprachkompetenz reflektieren.

im Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“

  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen des Zweitspracherwerbs und der umweltsprachlichen Mehrsprachigkeit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den Verlauf eines Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Methoden des Zweitspracherwerbs in der Elementarpädagogik begründen,
  • Strichaufzählung
    sich mit Instrumentarien zur Sprachstandsfeststellung kritisch auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Soziokulturelle Einflüsse auf den Spracherwerb, Sprachidentität, Sprachsozialisation, Bedeutung der Familiensprache(n).

Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“:

Theoretische Grundlagen des Erst- und Zweitspracherwerbs, Konzepte für lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Reflexion von Sprach(en)verhalten, Sprachbiographien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachförderung in der Elementarpädagogik, Bildungs- und Spielmittel zur Unterstützung des Zweitspracherwerbs und zur lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, Sprachstandsfeststellung, Bildungskooperation zwischen (elementar)pädagogischer Einrichtung und Eltern im Kontext sprachlicher Bildung.

2.8 ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT, WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
  • Strichaufzählung
    Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen und strukturiert gestalten,
  • Strichaufzählung
    Fachliteratur exzerpieren.

im Bereich „Forschungsmethoden“

  • Strichaufzählung
    wissenschaftlichen Methoden vergleichen.

im Bereich „Präsentieren“

  • Strichaufzählung
    Methoden der medialen Aufbereitung vergleichen,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen, Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.

Bereich „Forschungsmethoden“:

Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse, Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.

Bereich „Präsentieren“:

Traditionelle und neue Medien, Grafik.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes in seinen Phasen darstellen,
  • Strichaufzählung
    Elemente und Methoden des Projektmanagements vergleichen,
  • Strichaufzählung
    den Begriff „Organisation“ in seinen verschiedenen Bedeutungen definieren und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Phasen und Element eines Projektes reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze und Instrumente der Kommunikation im Projektmanagement beschreiben.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  • Strichaufzählung
    grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    berufsrechtliche Verpflichtungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Klassifizierung von Projekten, Projektarten, Projektmerkmale, Phasenkonzept, Projektkreislauf, Projektauftrag, Meilensteinplan, Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Aktionsplan, Ressourcenplan, Projektcontrolling, Projektbericht, Projektportfolio, Projektevaluation, Kostenkalkulation, Einnahmen- und Ausgabenrechnung Begriffsklärung, Organisation als Instrument – Funktion – Institution bzw. als Tätigkeit – Struktur – Unternehmen, Hierarchie, Organigramm, Organisationsformen, Merkmale einer Organisation.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Sitzungsprotokolle, Kommunikationsmittel innerhalb und außerhalb des Projekts, Rollen und Funktionen im Projektteam, Projektumwelt.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Grundzüge der Rechtsordnung, Kinderbetreuungsgesetz, Aufsichtspflicht, Mitteilungs- und Meldepflicht, Gefährdungsabklärung, Methoden der strukturierten und detaillierten Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Verdachtsfälle, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Führungskompetenzen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Management- und Führungsaufgaben im elementaren Bildungsbereich nennen und veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Steuerungsmodelle vergleichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Kommunikationsaufgaben der Führung veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Modelle der Gesprächsführung vergleichen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  • Strichaufzählung
    grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Kompetenzmodelle, Basis- und Führungskompetenzen, Anforderungsprofil, administrative Abläufe, normative, strategische und operative Steuerungstätigkeiten im integrierten Management.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Themenzentrierte Interaktion, Moderation, Informationskultur, -management, Kommunikationsstile, Werte, Verschiedene Projektarten, eigene Projekterfahrungen, Mitarbeitergespräch, Konfliktgespräch, Zielvereinbarungsgespräch.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Haftung, Schadenersatz, Jugendschutzgesetz, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung, Dienstrecht Kinder- und Jugendhilfegesetz, Dienstrecht, Familienrecht.

2.9 GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG, PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes während und nach der Schwangerschaft erklären,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Mikroorganismen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache hygienische Maßnahmen erläutern und begründen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Entwicklung des Menschen beschreiben.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    Methoden der Gesunderhaltung und richtigen Pflege des Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundsätze einer ausgewogenen Ernährung beschreiben unter Bedachtnahme der Schwangerschaft und des unter 1 bis 3-jährigen Kindes,
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Rahmenbedingungen beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe richtig erklären,
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe speziell für Säuglinge und Kinder beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Ernährung, psychosoziale Faktoren, Einzeller, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten beim Menschen, Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Physiologische Entwicklung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren.

Bereich „Systeme“:

Infektionskrankheiten Ernährungsformen, Essstörungen, Ernährung des Säuglings, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien, Rechtssituation zu Schwangerschaft, Geburt, Wohlbefinden des Kindes, Vernachlässigung und Missbrauch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fachbegriffe, Erste Hilfe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    physische und psychische Grundlagen von Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden erläutern,
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten benennen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten der Vererbung anhand ausgewählter Beispiele anwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Pränataldiagnostik vergleichen,
  • Strichaufzählung
    gesundheitsförderliche Arbeitssituationen analysieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe des erworbenen Fachwissens Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    vorbeugende psychohygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Humangenetik, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Schmetterlingskind, Hämophilie, Trisomie 21, Rot-Grün-Blindheit, Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.

2.10 MEDIENPÄDAGOGIK

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien analysieren und reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse kreativ gestalten.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten erproben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Video, Computer, Fotografie, Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen. Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater, Fotogeschichten.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren. Filmtheorie und Videoarbeit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien anwenden,
  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen veranschaulichen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion entwicklungsbezogen reflektieren.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien zielgruppenadäquat aufbereiten und anwenden,
  • Strichaufzählung
    die erworbene Medienkompetenz im Unterricht aller anderen Unterrichtsgegenstände anwenden,
  • Strichaufzählung
    Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien und Medien anleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Entwicklungsroman, Autobiographie, einfache interaktiven Websites und Spiele, multimediale Präsentationen, Lern- und Spielsoftware.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern, Schminktechniken.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm, Rollenwechsel, szenische Aktion.

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG 3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich

3.1.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Bilder und Bildinhalte erkennen und mit eigenen Worten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel und Techniken erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe aus dem bildnerischen Bereich erklären.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Material, Technik und bildnerische Mittel zielgerichtet einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte bildlich umsetzen,
  • Strichaufzählung
    eine eigene Bildsprache entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsplätze für sich oder eine Gruppe einrichten.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Gesehenes, Erlebtes und Gefühltes mit vorhandenen Bildern in elementarer Form vermitteln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    eigene Arbeitsergebnisse in der Gruppe vorstellen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Bild/Produkt situationsadäquat und Zielgruppen orientiert beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Bildbetrachtung, grundlegende Kompositions- und Gestaltungslehre, Farbe und Farbtheorien.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Grunderfahrungen mit Material und Werkzeug, grundlegende grafische und malerische Techniken, Studien vor dem Objekt, nichtkonstruktive Raumdarstellung, Skizze, Studie und Entwurf.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bildgeschichte, Collage, Montage, Assemblage, Decollage, Ready Made, Object trouvé.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlungskonzepte.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Ordnung, Struktur und Komposition in Bildern erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Bildgattungen erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Fachsprache gezielt anwenden.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Bildlösungen auch mittels Kreativitätstechniken finden und fachgerecht umsetzen.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Bilder in unterschiedlichen Kontexten erklären.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe planen und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse argumentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Bilder situationsadäquat und Zielgruppen orientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Ordnungsprinzipien, Bildorganisation, Ornament, Muster, Bildgattungen, Kunstbetrachtung.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

grundlegende grafische und malerische Techniken, Gebrauchsgrafik, elementare Druckgrafik.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bild-Text-Bezug, Bild im Kontext.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und -ergebnis, Dokumentation, Mappe, Portfolio.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlung einfacher bildnerischer, druckgraphischer Techniken und Materialien.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Bildproduktion erkennen und unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    Bilder in kunsthistorische und gesellschaftliche Zusammenhänge stellen.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    zur Lösung von Gestaltungsaufgaben gezielt analoge oder digitale Medien einsetzen,
  • Strichaufzählung
    experimentelle Verfahren als Impuls nutzen und selbstständige Bildlösungen finden,
  • Strichaufzählung
    Bildfolgen generieren.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Bildmaterial für die Illustration von Inhalten gezielt einsetzen und performativ darstellen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge in Bildfolgen erklären und neue herstellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Konzepte in der Gruppe diskutieren und abstimmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    methodische Schritte zur Umsetzung von Bildthemen planen,
  • Strichaufzählung
    anlassbezogen mit Blick auf das pädagogische Berufsfeld gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, exemplarische stilistische Einordnungen, Zusammenhänge zwischen Kultur, Kunst, Geschichte und Gesellschaft.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Bildgeschichten, Bilderbuchanalysen, Digitale Medien, Video, kinetische Objekte, optische Täuschungen.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Performative Darstellung, Zootrop, Foto und Film.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ideenfindungsprozesse.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Visuelle Aufbereitung von Themen zu den Bildungsbereichen, Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Aushänge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bild/Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Bilder und Bildinhalte in ihren künstlerischen und außerkünstlerischen Zusammenhängen kritisch hinterfragen,
  • Strichaufzählung
    Merkmale der Kinderzeichnung benennen.

im Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozessen reflektieren und Querverbindungen zu anderen Disziplinen herstellen.

im Bereich „Bild/Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Bilder als Impuls für eigenes Tun nutzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    experimentelle Abläufe beschreiben und kommunizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einen Bezug herstellen zwischen der eigenen bildnerischen Praxis und dem Gestalten im pädagogischen Berufsfeld.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung.

Bereich „Bild/Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Experimentelle Verfahren, Körper und Raum, räumliche Konstruktionen (Perspektiven), Design, Architektur.

Bereich „Bild/Produkt verwenden“:

Bildrecherche, Bildarchive, Sammlungen, Museen, Urheberrecht, Original und Kopie.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Selbstorganisation, Themenfindung, Präsentationsformen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld, unabhängig von konkreten Anlässen, Entwicklung der Bildsprache der Kinder, individuelle Ausprägungen.

3.1.2 WERKERZIEHUNG

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge benennen,
  • Strichaufzählung
    allgemeine Sicherheitsbestimmungen beachten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien zuordnen und beschreiben und unter ökologischen Aspekten betrachten,
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen verstehen und umsetzen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    grundlegende Gestaltungs- und Konstruktionsprinzipien erproben,
  • Strichaufzählung
    Grundtechniken und Verfahren zur Herstellung und Gestaltung dreidimensionaler Objekte anwenden.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen, überprüfen und experimentell-spielerisch einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Gestalt, Funktion und Ausdruck mit Fachbegriffen erklären.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und Zielgruppen orientiert beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Werkzeugkunde, Unfallverhütung, Materialkunde und Werkstoffkunde.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Konstruktionsprinzipien, Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, körperhafte Gestaltung, Spielfiguren, Bühnengestaltung- und Dekoration, Fest- und Feiergestaltung.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zerlegewerkstatt.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Dokumentation des eigenen Arbeitsprozesses.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anwendungskonzepte.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Maschinen anwendungsspezifisch systematisch zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Umwelt, Kunst und Kultur als Erfahrungsquelle für gestalterische Prozesse erkennen und beschreiben.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Grundtechniken und Werkzeuge für die Gestaltung dreidimensionaler Objekte selbstständig anwenden,
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen in einfacher Form weiterentwickeln.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten unterscheiden.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    altersgerechte und Zielgruppen orientierte Anwendungsbereiche für die Praxis finden und vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherchen, Wahrnehmungsspiele, Produktanalysen.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien, Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren, Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung, Spielfiguren, Charakterstudien, Puppenbau, Masken, Bühnengestaltung und Dekoration, Objektkunst Design, Produktionstechniken, Raumelemente, Wohnelemente.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zweckentfremdung, kinetische Kunst.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflektierende Gespräche und Diskussionen zu Gestaltungsprozessen, Aufführungen, Vorführungen, Präsentationen, Ausstellungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Projektplanung, Spiel.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache physikalische Gesetze und mechanische Phänomene darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsprinzipien differenzieren.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    Objekte (auch mit mechanischen Elementen) planen und herstellen,
  • Strichaufzählung
    Objekte (auch mit mechanischen Elementen) gezielt weiterentwickeln.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    funktionale und materielle Qualitäten erkennen und kreativ nutzen.

im Bereich „Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Ideen und Konzepte in Fachsprache kommunizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und Zielgruppen orientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherchen, Wahrnehmungsspiele, Produktanalysen, Grundprinzipien der Mechanik, Optik, Spiele, Spielobjekte.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Skizzen, Modelle, Entwürfe, Zeichnungen, keramisches Gebrauchsgut, Schmuck, Klangkörper, Herstellung und Verwendung von Spielzeug und didaktischem Material, Trödelspiel.

Bereich „Produkt verwenden“:

Material- und Zweckentfremdung, Materialaufbewahrung, Umfunktionieren, Wühlkiste, Experiment, spielerisches Arbeiten, Aufbewahrungssysteme, Materialsammlungen, Werkzeugsammlungen.

Bereich „Interaktion und Kommunikation“:

Portfolio, Präsentationsformen, Dokumentation des eigenen Arbeitsprozesses.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Gestaltung von Spielobjekten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Funktionen von Innen- und Außenräumen erkennen und benennen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  • Strichaufzählung
    nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Arbeitsschritte einer Aufgabenstellung planen und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Innen- und Außenräume gestalten und verändern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse vor einer Gruppe präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    vorhandene räumliche Gegebenheiten im pädagogischen Berufsfeld analysieren und situationsadäquate Veränderungen planen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Sinneswahrnehmungen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse, Zusammenhang von Raumformen, soziokulturelle, ökonomische und kulturhistorische Aspekte, Street Art, Land "Art".

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Skizzen, Entwürfe, Pläne, Risse, Modelle, Puppenhäuser, Diorama, Miniaturinszenierungen, Tasträume, Raumwahrnehmung, Architektur, Licht, Farbe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentation von Arbeitsergebnissen, Skizzen, Bilder, Anleitungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsräumen im pädagogischen Berufsfeld, Einrichtung, Raumstrukturierungen, Spielplatzgestaltung, Rauminterventionen.

3.1.3 TEXTILES GESTALTEN

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Faserarten benennen,
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Gewinnung von Fasern und flächenbildende Verfahren beschreiben.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Ideenfindung anwenden.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    der Aufgabenstellung entsprechende unterschiedliche Verfahren anwenden.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    ihre Arbeitsergebnisse mit erworbenen Fachbegriffen in der Gruppe vorstellen,
  • Strichaufzählung
    ihre Arbeit protokollieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    den Einsatz einfacher textiler Techniken planen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialkunde, vom Schaf zur Wolle, sinnliches Erfassen, Erproben und Erleben von Material, fadenbildende, fadenverstärkende oder flächenbildende Verfahren.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Ideenskizze, Brainstorming.

Bereich „Produkt herstellen“:

Fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Beschreibung eines Arbeitsprozesses, Fachsprache, Selbst- und Fremdeinschätzung des Werkstücks, Fotodokumentation, Skizzen, Arbeitsprotokoll.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, natürliche Fasern, flächenbildende Techniken.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    flächengestaltende Verfahren unterscheiden.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    Flächengestaltungen experimentell und spielerisch erproben.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    flächengestaltende Verfahren anwenden.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    Flächengestaltung und Flächenveränderung in der Produktgestaltung einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    über ihre Arbeitsergebnisse diskutieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    die Materialauswahl und Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Flächengestaltende und flächenverändernde Verfahren, Materialkunde.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Muster, Ornamente, Motiv, Streuung, Raster, Rapport, Proportionen.

Bereich „Produkt herstellen“:

Flächengestaltende Verfahren wie Stoffmal- und Stoffdrucktechniken, Textilfärbetechniken, Stickerei, Mola, Applikation, Patchwork, flächenverändernde Verfahren wie thermoplastisches Verfahren, Ätzen, Schmelzen, Entfärben, textile Verfahren auch mit „nichttextilen“ Materialien.

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialcollage, Modedesign, Produktdesign, Motivgestaltung, Techniktransfer.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Reflexion, Erklärung, fachliche Begründung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Adaption, Materialorganisation, Ordnungssysteme.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    körperbildende Verfahren beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Beispiele aus der Kunst- oder Modegeschichte nennen,
  • Strichaufzählung
    Ideensammlungen anlegen.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    körperbezogene und körperhafte Arbeiten entwerfen und planen,
  • Strichaufzählung
    Materiallisten für ihre Arbeit zusammenstellen.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    dreidimensionale Formen durch körperbildende Verfahren herstellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    körperbildende Verfahren dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Teamarbeit, gruppendynamische Prozesse mitgestalten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    gestalterische Erfahrungen zielgruppenorientiert aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerechte Berücksichtigung, Interessenorientierung,
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen körperbezogenen oder körperhaften Objekten und dem Alltag von Kindern herstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Dreidimensionale Objekte, Zusammenfügen von Flächen, Recherche, Bilder- und Ideensammlungen.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Skizze, Schnitt zeichnen, Materialbeschaffung.

Bereich „Produkt herstellen“:

Körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen aus Fasern, Fäden und Flächen, Nähen, Kleben, Kaschieren, Techniktransfer, Produktgestaltung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Dokumentation, Erstellen von Arbeitsanleitungen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, die Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten der Positionierung von Textilien im Raum zu beschreiben,
  • Strichaufzählung
    ihre eigene Arbeit in Bezug auf Form und Funktion analysieren.

im Bereich „Produkt konzipieren“

  • Strichaufzählung
    Textilien im Bezug zum Raum entwerfen, planen und darstellen,
  • Strichaufzählung
    eine adäquate Methode für textile Arbeiten im Raum auswählen.

im Bereich „Produkt herstellen“

  • Strichaufzählung
    textile Arbeiten in Bezug zum Raum umsetzen,
  • Strichaufzählung
    nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse fachlich begründen und kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    textile Arbeitsprozesse in Bezug zum Raum dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Präsentation zu einem Projekt mit passenden Medien gestalten.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Gelerntes zielgruppenorientiert aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Textil und Körper, ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen, historische Entwicklungen textiler Techniken und Materialien, Textilkunst, geschlechter- und kulturrelevante Kleidernormen, Alltagskultur, Analyse von Produkten und Produktionsprozessen, Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, Wohnbedürfnisse, textile Wohnformen.

Bereich „Produkt konzipieren“:

Entwurf, Werk- und Schnittzeichnung.

Bereich „Produkt herstellen“:

Be- und Verkleiden, Mode und Accessoires, Schmuck, Behältnisse, textile Raumgestaltungen, Rauminstallationen, begehbare Objekte, textile Spiele.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ausstellung, Aufführung, Performance, Präsentation und Dokumentation von Ideen und Arbeitsprozessen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Feste, Spiele, Theater, Spielräume, Rückzugsbereiche, Fühlstraße, Kleidung im Alltag des Kindes.

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG, STIMMBILDUNG UND SPRECHTECHNIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Stimme entwickeln, einstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  • Strichaufzählung
    ein Vokalrepertoire unter besonderer Berücksichtigung des Kinderliedes melodisch und rhythmisch richtig sowie stilgerecht und textsicher singen,
  • Strichaufzählung
    elementares Instrumentarium benennen und handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte erfassen und umsetzen sowie einfache Motive finden.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme ökonomisch gebrauchen und differenziert einsetzen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Lieder und Melodien ausdrucksvoll interpretieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen und darauf reagieren,
  • Strichaufzählung
    ein Metrum in Bewegung umsetzen.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    die stimmliche Qualität durch Bewegung und Darstellung unterstützen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Musik emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern,
  • Strichaufzählung
    einfache formale Abläufe benennen.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    Defizite benennen und verbessern,
  • Strichaufzählung
    Intonationssensibilität entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    selbstständig mit Medien umgehen,
  • Strichaufzählung
    beim Singen und Musizieren einander zuhören und sich differenziert darüber äußern.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden,
  • Strichaufzählung
    stimmhygienische Maßnahmen sinnvoll anwenden,
  • Strichaufzählung
    sich mit der Stimme gut präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire systematisch ordnen,
  • Strichaufzählung
    elementare Musikinstrumente fachgerecht handhaben.

Stimmbildung und Sprechtechnik

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl an Liedern und rhythmischen Sprachspielen präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, vokale Einstimmigkeit, Blattsingen im Fünftonraum, Kinderliedrepertoire, altersadäquates Vokalrepertoire, Üben und Festigen der Kenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Musiklehre.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Einfache Kinder- und Kreistänze, Bewegungsimprovisationen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hören von Musikwerken aus verschiedenen musikalischen Epochen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Aktuelle und traditionelle musikalische Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Stimme weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    ein Vokalrepertoire verschiedener Genres singen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Musik unterschiedlicher Stile emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern,
  • Strichaufzählung
    einfache formale und melodisch-harmonische Abläufe in Musikstücken unterschiedlicher Genres benennen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Liedrepertoire singen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Chorische Stimmbildung, Schulung des Gehörs, vokale einfache Mehrstimmigkeit, Erweiterung des Liedrepertoires, Transposition.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Hören von Musikwerken unterschiedlicher Epochen und Stile.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Jahreskreis, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ihre Stimme unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  • Strichaufzählung
    mit elementaren Instrumenten improvisieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen, verstehen und ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten in Bewegung umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Musik emotional-assoziativ hören und sich differenziert darüber äußern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    beim Singen und Musizieren einander zuhören, und das Gehörte verbalisieren,
  • Strichaufzählung
    kritisch zu Musik Stellung nehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen in der Praxis einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Musizieren anleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Vokales Musizieren mit gesteigerten Anforderungen, Stimmbildung und Atemtechnik, ein- und mehrstimmige Chorliteratur, Kinderliedrepertoire, Stimmimprovisationen, Sprachspiele. Vertiefende Auseinandersetzung mit musiktheoretischen Kenntnissen des 1. und 2. Semesters, Liedharmonisierung, Pentatonik, Grundprinzipien der Improvisation.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperinstrumente, Bewegungsimprovisationen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung im Oktavraum, einfache Liedformen, Fachsprache, Formen und Gattungen der Musik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Auswendiges Singen und Musizieren, Einsätze geben und Musik anleiten.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fachliteratur, Programmmusik, Filmmusik, funktionale Musik, Materialsammlung für das pädagogische Berufsfeld.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen in einem erweiterten Tonumfang mehrstimmig singen,
  • Strichaufzählung
    Liedrepertoire unterschiedlicher Kulturen singen und begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Rhythmen erkennen und notieren,
  • Strichaufzählung
    Instrumente klanglich unterscheiden und deren Bauweise beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire wiedererkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich mit einem vielfältigen und interkulturellen Musikangebot kritisch auseinandersetzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire singen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    selbstständig Kinderlieder erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erarbeiten von mehrstimmigen Liedern, Liedbegleitung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Instrumentenkunde, Rhythmusschulung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Interkulturelle Musik, ausgewählte Werke unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Urheberrechte und Vermarktung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Methodenvielfalt bei der Liederarbeitung.

3.2.2 INSTRUMENTALUNTERRICHT

(Gitarre, Klavier/E-Piano, Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte, Akkordeon, Violine)

GITARRE

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument erklären, handhaben und warten,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und korrekt umsetzen,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    ihre Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    elementar improvisatorisch agieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Übetätigkeit reflektieren,
  • Strichaufzählung
    gemeinsam musizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Kinderlieder singen und begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, Stimmen, Saitenwechsel, Pflege der Gitarre, Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, grundlegende Anschlagsarten, Technik der Greifhand, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einfache Sololiteratur mit leeren Bässen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

korrekte Haltung, Körperwahrnehmung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Intervalllehre, Akkordgriffe Dur und Moll, einstimmige Melodien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Improvisationsspiele.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anlegen einer praxisrelevanten Liedersammlung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher agieren und aufeinander hören,
  • Strichaufzählung
    Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Lieder selbstständig erarbeiten und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Vorspiele harmonisch und improvisatorisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Sololiteratur, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, Tonleitern.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Einfache Ensembleliteratur, verschiedene Übetechniken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Erweiterung des praxisorientierten Liedrepertoires, Improvisation mit Klängen, perkussiven Elementen, Einführung in die Methodik der Liedvermittlung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    einstimmige Melodien in verschiedenen Lagen oder mit Lagenwechsel spielen,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte prima vista spielen,
  • Strichaufzählung
    Solo- und Ensembleliteratur verschiedener Stilrichtungen und Epochen unter Umsetzung grundlegender dynamischer Vortragsbezeichnungen spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder auswendig singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Lieder unter Anleitung nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes mit Hauptstufen harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Übetechniken erläutern und zielführend anwenden,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher und rücksichtsvoll agieren und reagieren,
  • Strichaufzählung
    Audiovisuelle Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Melodien oktavieren,
  • Strichaufzählung
    Lieder in praxisrelevante Tonarten transponieren,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik selbstständig erarbeiten und praxisbezogen vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur und Ensembleliteratur unterschiedlicher Stilistik, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Akkordfolgen mit Nebenstufen, erweiterte Kadenz, Grundlagen des Harmonisierens.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Übetechniken, Problemanalyse, Ensembleliteratur, Einführung in die Nutzung audiovisueller Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ausbau der Barrétechnik, Tonleitern in verschiedenen Lagen, Lagewechsel, Anwendung des Kapodasters, Erweiterung des Repertoires an Zupf- und Schlagmustern in unterschiedlichen Taktarten, Erweiterung der Methodik der Liedvermittlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Sololiteratur musikalisch gestalten,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Eigenständig Lieder nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Musizieren als Mittel der Kommunikation anwenden,
  • Strichaufzählung
    sich instrumental vor anderen selbstbewusst präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert planen, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Mehrstimmige Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Tonleitern und Kadenzen in Dur und Moll, Harmonisieren mit den Hauptstufen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Vorspielpraxis, Einsatz verschiedener improvisatorischer Bausteine.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Transponieren von Melodien und Akkorden, Lieder adaptieren, komponieren, notieren, Methodik der Musikvermittlung.

KLAVIER/E-PIANO

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument erklären, handhaben und warten,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und korrekt umsetzen,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    elementar improvisatorisch agieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Übetätigkeit reflektieren,
  • Strichaufzählung
    gemeinsam musizieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Kinderlieder singen und begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, Pflege des Instruments, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, grundlegende Anschlagsarten, technische Übungen, einfache Begleitmuster, einfache Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Haltung, Körperwahrnehmung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Elementare Intervalllehre, Dur- und Mollakkorde, einstimmige Melodien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Improvisationsspiele.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anlegen einer praxisrelevanten Liedersammlung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und abwechslungsreich begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen, spielen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher agieren und aufeinander hören,
  • Strichaufzählung
    Stärken und Schwächen im Hinblick auf das instrumentale Spiel beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Lieder selbstständig erarbeiten und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Vorspiele harmonisch und improvisatorisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Septakkorde, Sololiteratur, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen, Tonleitern.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Einfache Ensembleliteratur, verschiedene Übetechniken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Erweiterung des praxisorientierten Liedrepertoires, Improvisation mit Klängen, perkussiven Elementen, Einführung in die Methodik der Liedvermittlung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte prima vista spielen,
  • Strichaufzählung
    Solo- und Ensembleliteratur verschiedener Stilrichtungen und Epochen unter Umsetzung grundlegender dynamischer Vortragsbezeichnungen spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder auswendig singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Lieder unter Anleitung nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes mit Hauptstufen harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Übetechniken erläutern und zielführend anwenden,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Spiel sicher und rücksichtsvoll agieren und reagieren,
  • Strichaufzählung
    Audiovisuelle Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Lieder in praxisrelevante Tonarten transponieren,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik selbstständig erarbeiten und praxisbezogen vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sololiteratur und Ensembleliteratur unterschiedlicher Stilistik, Lieder, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Akkordfolgen mit Nebenstufen, erweiterte Kadenz, Grundlagen des Harmonisierens.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Übetechniken, Problemanalyse, Ensembleliteratur, Einführung in die Nutzung audiovisueller Medien.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Tonleitern, Erweiterung der Begleitmuster in unterschiedlichen Taktarten, Erweiterung der Methodik der Liedvermittlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Sololiteratur musikalisch gestalten,
  • Strichaufzählung
    Lieder unterschiedlicher Stilistik singen, spielen und abwechslungsreich begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    eigenständig Lieder nach dem Gehör und analytisch mit Hilfe des Notentextes harmonisieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Musizieren als Mittel der Kommunikation anwenden,
  • Strichaufzählung
    sich instrumental vor anderen selbstbewusst präsentieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert planen, umsetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Mehrstimmige Sololiteratur unterschiedlicher Stilrichtungen und Epochen, Kontinuierliche Erweiterung des Liedrepertoires.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Tonleitern und Kadenzen in Dur und Moll, Harmonisieren mit den Hauptstufen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion, Kommunikation“:

Vorspielpraxis, Einsatz verschiedener improvisatorischer Bausteine.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Transponieren von Melodien und Akkorden, Lieder adaptieren, komponieren, notieren, Methodik der Musikvermittlung.

BLOCKFLÖTE

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument richtig handhaben, warten und pflegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten mit Ausdruck verbinden.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Melodien im Fünftonbereich nach Gehör spielen,
  • Strichaufzählung
    sauber intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übestrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Motive und Bewegungsbegleitungen auswendig, nach Noten und improvisierend spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Einsatz einer F- oder C-Blockflöte, Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Improvisation im Bereich Pentatonik bzw. Fünftonraum, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, vorgegebene und selbst gestaltete Liedvorspiele, Signale, Bewegungsbegleitungen im 3.-5. Tonraum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder und ein- und mehrstimmige Stücke erarbeiten, singen, spielen und ausdrucksvoll gestalten,
  • Strichaufzählung
    Kurzimprovisationen mit traditionellen und modernen Spieltechniken erfinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Musik auf unterschiedliche Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Instrument in einen historischen Kontext stellen,
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe richtig intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich instrumental präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen, Übungen zu Artikulationsarten und dynamische Möglichkeiten, Kinderlieder loco und oktavierend, Ensemble- und Sololiteratur im erweiterten Tonumfang, moderne Spieltechniken, Gestaltung von Klanggeschichten und -szenen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Notationsformen, Parameter von Musik und Bewegung, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Formaler Aufbau und harmonische Struktur der Literaturstücke, berufsfeldbezogene Literatur in ein, zwei- und dreiteiliger Liedform, Geschichte der Blockflöte, Hör- und Spielbeispiele aus unterschiedlichen Stilbereichen, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

QUERFLÖTE

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das eigene Instrument richtig handhaben, warten und pflegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten mit Ausdruck verbinden,
  • Strichaufzählung
    nach einfachen Mustern improvisieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Melodien im Fünftonbereich nach Gehör spielen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übestrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    einfache Motive und Bewegungsbegleitungen auswendig, nach Noten und improvisierend spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Improvisation im Bereich Pentatonik bzw. Fünftonraum, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, vorgegebene und selbst gestaltete Liedvorspiele, Signale, Bewegungsbegleitungen im 3.-5. Tonraum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder und ein- und mehrstimmige Stücke erarbeiten, singen, spielen und ausdrucksvoll gestalten,
  • Strichaufzählung
    Kurzimprovisationen mit traditionellen und modernen Spieltechniken erfinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Musik auf unterschiedliche Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe richtig intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich instrumental präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Erweiterung des Tonraums, Überblasübungen, Phrasieren und Oktavieren von Kinderliedern, einfache mehrstimmige Literatur, Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musik und Bewegung, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Hör- und Spielbeispiele aus verschiedenen Epochen, Rondoform, Liedformen, Zusammenhang zwischen Haltung und Intonation, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

BAMBUSFLÖTE

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    unter Anleitung eine Flöte aus Bambusrohr herstellen,
  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben und pflegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    die geschichtlichen Zusammenhänge zur Entwicklung der Bambusflöte benennen,
  • Strichaufzählung
    erste praxisbezogene Möglichkeiten des Musizierens reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Kurzimprovisationen erfinden,
  • Strichaufzählung
    handwerkliche Vorerfahrungen einsetzen.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsbegleitung auf der Flöte zielgruppenorientiert einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    bekannte Melodien nach Gehör spielen,
  • Strichaufzählung
    sauber intonieren,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang modifizierter Techniken des Baus und der Klangqualität des Instrumentes erfassen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes benennen,
  • Strichaufzählung
    in der Gruppe richtig intonieren,
  • Strichaufzählung
    die Klangqualität des selbstgebauten Instrumentes bewerten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übungsstrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren,
  • Strichaufzählung
    sich instrumental in der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übungsstrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das elementarpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire singen und spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder und Stücke didaktisch für das Bildungsgeschehen aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    praxisadäquat unterschiedliche Möglichkeiten des Musizierens umsetzen,
  • Strichaufzählung
    den jeweiligen Einsatz des Instrumentes im Bildungsgeschehen reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Bau einer Bambusflöte in Sopran- oder Altlage, Handhabung, Reinigung und Pflege des Instrumentes, Beheben von kleinen Schäden, vielfältige Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonation, Improvisation im Bereich von Dreiklangstönen, Pentatonik bzw. Fünftonraum. einfache Rhythmusübungen, einfache Lieder im Fünftonraum, Geschichte der Bambusflöte, Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen, Übungen zu Artikulationsarten und dynamische Möglichkeiten, Transponieren von Liedgut, Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe, Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikverläufe und Bewegung, Parameter von Musik und Bewegung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Improvisations- und Blattspielübungen, berufsfeldbezogene Literatur in unterschiedlichen Liedformen, Intonationsübungen, weiterführendes Arbeiten an der Klangqualität, Gehörbildung, technische Hinweise zur Intonation, sensibles Arbeiten an der Klangqualität.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Anleitung zum zielführenden Üben, Anleitung zur Selbstwahrnehmung, Fehleranalyse, aufmerksames Zuhören und konstruktive Kritik, Einsätze geben.

Bereich „Transfer in das elementarpädagogische Berufsfeld“:

Erstellen und Weiterführen eines praxisbezogenen Liedrepertoires, Spielen von Liedern für Kinder nach Gehör und Noten, grundlegende Methoden der Liedvermittlung mit Flöteneinsatz, solistisches Spiel im elementarpädagogischen Bildungsgeschehen, Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten, Bilderbüchern und Bewegungsbegleitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    allenfalls vorhandene Baukenntnisse anwenden und vertiefen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    auswendig spielen, transponieren und instrumental begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsbegleitungen erfinden,
  • Strichaufzählung
    Klanggeschichten und -szenen notieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang modifizierter Techniken des Baus und der Klangqualität des Instrumentes erweitern und verfeinern,
  • Strichaufzählung
    Literatur des Instruments aufgrund von Hör- und Spielerfahrung zeitlich grob einordnen,
  • Strichaufzählung
    ihr Instrument im mehrstimmigen Spiel gut intonierend einsetzen,
  • Strichaufzählung
    die Klangqualität der unterschiedlichen Einstimmungen der selbstgebauten Instrumente selbstständig wahrnehmen und verbessern.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Rollen im Ensemble übernehmen,
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    an einem musikalischen Auftritt mitwirken,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien reflektiert nutzen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    aus einem Repertoire Lieder und Tänze sowie Musizierstücke eigenständig auswählen und diese situationsgerecht einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Texte musikalisch gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Ein- und mehrstimmiges Zusammenspiel unter Einbeziehung von Bambusflöten unterschiedlicher Stimmungen und dem erweiterten Orff- Instrumentarium, Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen, Blattspielübungen, Rhythmusübungen, rhythmische und melodische Improvisationsspiele, Erweiterung des Tonumfangs, Blattspielübungen auch mehrstimmiger einfacher Literatur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur rhythmisch- musikalischen Erziehung, Notationsformen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Werk- und Formanalyse, aufbauendes, aber auch zum Teil selbstständiges Arbeiten an der Klangqualität, Klangqualität des selbstgebauten Instrumentes und der Intonation, Gehörbildungsübungen mit Bambusflöten unterschiedlicher Stimmung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Erste Übungen zur Ensembleleitung, kritischer Umgang mit Informationen, wertschätzender Umgang, musikalische Kommunikation, Fest- und Feiergestaltung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedgestaltung und Liedeinführung, Auswahlkriterien für ein kind- und situationsgerechtes Lied- und Literaturrepertoire, solistisches Spiel im Bildungsgeschehen, Methoden der Musikvermittlung, Festigung und Erweiterung der Material- und Liedsammlung, Praxisaufträge, Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, Versvertonungen.

AKKORDEON

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Begleitmuster anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire nach Noten und auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde (Haupt- und Nebenstufen) und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    musiktheoretische und spieltechnische Fertigkeiten vernetzen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen und benennen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Weiterführung der Technik beider Hände, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einsatz im elementarpädagogischen Bildungsgeschehen.

VIOLINE

(Aufbauend auf Vorkenntnissen: 1. Übertrittsprüfung, Mittelstufe)

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Stücke nach Noten, vom Blatt, oder auswendig spielen,
  • Strichaufzählung
    technische Fertigkeiten mit Ausdruck auf dem Instrument verbinden.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich auf dem Instrument spielend im Raum bewegen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Melodien nach Gehör spielen,
  • Strichaufzählung
    sauber intonieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    effiziente Übestrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Spiel und Gehörtes reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Vor-, Zwischen- und Nachspiele gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Technik (Haltung, Lagenwechsel, Vibrato), Bogenführung (Stricharten) und Tongebung, berufsbezogenes Liedrepertoire in der 1. und 3. Lage, einfache Ensemble- und Sololiteratur auch mit anderen Instrumenten, Wartung und Pflege des Instrumentes.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Musikverläufe und Bewegung, Parameter von Musik und Bewegung.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung, Stimmen des Instrumentes nach dem Gehör, Funktionsbässe.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Zielführendes Üben, aufmerksames Zuhören, Selbstwahrnehmung.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, Liedgestaltung und Liedeinführung, Lied- und Tanzrepertoire für das pädagogische Berufsfeld in der 1. und 3. Lage, Bewegungsbegleitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    einfache Solo- und Ensemblestücke aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen interpretieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Musik auf unterschiedlichste Art darstellen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Form eines Stückes erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Instrument in einen historischen Kontext stellen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich instrumental präsentieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Übestrategien anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl aus dem berufsbezogenen Lied- und Tanzrepertoire auswendig singen und spielen,
  • Strichaufzählung
    Lieder und Stücke methodisch-didaktisch für das Bildungsgeschehen aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentales Musizieren mit gesteigerten Anforderungen, Kinderliedrepertoire, moderne Spieltechniken, Gestaltung von Klanggeschichten und -Szenen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Notationsformen, Parameter von Musik und Bewegung, Musikverläufe graphisch oder mit Bewegung darstellen, Kindertänze und Kreisspiellieder.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Formaler Aufbau und harmonische Struktur der Literaturstücke, berufsfeldbezogene Literatur in ein-, zwei- und dreiteiliger Liedform, Geschichte der Violine, Hör- und Spielbeispiele aus unterschiedlichen Stilbereichen, Intonationsübungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fehleranalyse und Bereinigung, respektvolles Zuhören und konstruktive Kritik.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Lieder und Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Liedgestaltung und Liedeinführung, Kinderlieder im Oktavraum unter Berücksichtigung des kindlichen Stimmapparats, Aufbau eines Lied- und Literaturrepertoires für das pädagogische Berufsfeld.

3.2.3 RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    mit Instrumenten, Bodypercussion und Materialien elementar improvisieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Stimme gestaltend und elementar improvisierend einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der Rhythmik Fantasie und Vorstellungsvermögen entwickeln und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den engen Zusammenhang zwischen Musik und Bewegung in der Rhythmik erkennen und benennen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    ihren eigenen Körper bewusst wahrnehmen und ihr Körperbild verfeinern,
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbereiche differenzieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Reaktions- und Koordinationsfähigkeit, Feinmotorik und Geschicklichkeit erweitern,
  • Strichaufzählung
    durch Bewegen, Tanzen und Darstellen die Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten weiterentwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich als Individuum und als Teil der Gruppe wahrnehmen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    das Prinzip „Führen und Geführt werden“ als zentrales soziales Thema beschreiben,
  • Strichaufzählung
    gesammelte Erfahrungen und das eigene Tun reflektieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Ziele, Inhalte und Mittel der Rhythmik benennen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Instrumente des Orff-Instrumentariums benennen und elementar spielen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Sprach- und Klangspiele mit Stimme, Instrumenten und Klangerzeugern, Alltagsgegenstände, Materialien, Improvisationsspiele, Puls- und Rhythmusspiele, rhythmische Bausteine, Notenwerte, sprachliche Elemente, Grunderfahrungen im musikalischen Bereich, Höraufgaben, Dirigierspiele, Stilleübungen.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Gruppendynamische Bewegungsspiele, Bewegungsimprovisation und -gestaltung, sensomotorische Übungen, Impulse zum Darstellen und Gestalten in Bewegung, Massagespiele und -geschichten, Spannung – Entspannung als rhythmisches Prinzip, Parameter von Musik und Bewegung, Materialien in der Rhythmik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Soziales Lernen, Kommunikations- und Interaktionsspiele, Gesprächsführung, wertschätzende und konstruktive Kommunikation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Ziele und Mittel der Rhythmik, Orff-Instrumentarium.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Grundbewegungsarten in Musik und Bewegung unterscheiden und darstellen,
  • Strichaufzählung
    eine adäquate musikalische Begleitung zu einer Bewegung finden,
  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der Rhythmik unter Anleitung improvisieren und gestalten.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Beziehung und Wechselwirkung von Musik und Bewegung erfassen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Bewegungsqualitäten erkennen, vergleichen und variieren,
  • Strichaufzählung
    die eigene Bewegungserfahrung als Basis für gelingende Bewegungsbegleitung erkennen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Vorstellungsbilder in Bewegung umsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen einnehmen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für eine verfeinerte Kommunikation beschreiben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    erste Erfahrungen im Anleiten einer Gruppe sammeln,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten für Kinder unter Anleitung analysieren und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungs- und Reflexionskriterien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Planungsprinzipien und methodisch-didaktische Überlegungen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Elementare musikalische Formen, erweitertes Orff-Instrumentarium, Alltagsgegenstände, Materialien, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, Instrumente, Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturbereichen.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Musikalische Bewegungsspiele, Erleben der Mittel der Rhythmik und ihre Verbindung mit den Parametern von Musik und Bewegung, Improvisationsaufgaben, Fortbewegungsarten, Methoden zur Vermittlung gebundener (Kreis-)Tänze ausgehend von der Improvisation, Verbindung von musikalischer Form und Bewegungsform.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Gruppendynamische Spiele und Rollenspiele, Führen und geführt werden, Anleiten einer Gruppe, nonverbale Kommunikation, Sozialformen.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Reflexionskriterien, Fachsprache, Elemente für die Planung, Zusammenhang Spannung – Entspannung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    elementare Bewegungsbegleitung anleiten,
  • Strichaufzählung
    spontane Bewegung musikalisch improvisierend aufnehmen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen zu unterschiedlicher Musik differenziert ausführen,
  • Strichaufzählung
    den Körper als Kommunikationsmittel einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    elementare Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung der Interaktion und nonverbalen Kommunikation einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit einführender Fachliteratur umgehen und daraus Unterrichtspraktisches ableiten,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten reflektieren und wertschätzendes Feedback geben.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Rhythmik als ganzheitliche Arbeitsweise erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien sowie Instrumente zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten hinsichtlich ihres Aufbaus analysieren und Zielformulierungen ergänzen,
  • Strichaufzählung
    Rhythmikeinheiten selbstständig und zielgruppenorientiert planen, durchführen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Leitungs- und Dirigieraufgaben, Bewegungsbegleitung der Grundbewegungsarten.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Grundbewegungsarten, Improvisationsaufgaben, Rollenspiele, Bewegungsimpulse, freie und gebundene Bewegungsformen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Improvisationen mit allen Mitteln der Rhythmik und in unterschiedlichen Sozialformen, musikalische Kommunikation, Feedbackkultur.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialerfahrungen, methodischen Aufbau und Planungsschritte einer Rhythmikeinheit, Zielformulierungen, Mittel, Übergänge, Prozesswechsel, Impulse für Rhythmikeinheiten aus Fachliteratur, Spiel- und Angebotsvariationen, konstruktives Feedback.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte gestaltend umsetzen,
  • Strichaufzählung
    musikalische Verläufe anleiten,
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Klängen, Geräuschen und Instrumenten benennen und diese situationsadäquat einsetzen.

im Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    das eigene kreative Potential improvisatorisch und gestaltend bewusst einsetzen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    elementare Improvisationsimpulse geben und eine Gruppe anleiten,
  • Strichaufzählung
    Tänze aus unterschiedlichen Kulturen selbstständig erarbeiten und durchführen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sich mit Fachliteratur eigenständig auseinandersetzen, diese kritisch beurteilen und adäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    allgemeine Beobachtungskriterien und kommunikative Aspekte verfeinern.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen, Ziele und Mittel der rhythmisch-musikalischen Erziehung begründen,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Elemente aus Musik, Bewegung und Sprache bewusst einsetzen,
  • Strichaufzählung
    methodische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen zielgruppenorientiert anwenden,
  • Strichaufzählung
    Rhythmik in Verbindung mit angrenzenden Fachbereichen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    das Potenzial der Rhythmik hinsichtlich Individualisierung und Differenzierung erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Bewegung und Lernen erkennen und Impulse für ganzheitliche Lernprozesse beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Improvisationen, Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger, (Percussions-)Instrumente, Alltagsmaterialien, Malen zur Musik, interkulturelle Liedangebote.

Bereich „Wahrnehmen, Bewegen und Darstellen“:

Elementare Impulse für Bewegungsimprovisation, Tänze aus unterschiedlichen Kulturen, Gestalten mit Musik, Bewegung, Stimme/ Sprache und Materialien.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Rhythmikeinheiten, Reflexionen, Fachliteratur, Feedback.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Fachliteratur, Rhythmik und Lernen, Aspekte angrenzender Fachbereiche, Rhythmik mit unterschiedlichen Zielgruppen, Methoden der Rhythmik, kritische Musik-, Text- und Liedauswahl.

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  • Strichaufzählung
    grundlegende konditionelle Fähigkeiten zeigen und benennen.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  • Strichaufzählung
    an kleinen Spielen erfolgreich teilnehmen,
  • Strichaufzählung
    die zentrale Spielidee bewegungsorientierter Spiele beschreiben,
  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß vorbereiten und situationsadäquat durchführen sowie die Vermittlung der dafür notwendigen Regeln.

Fairplay

  • Strichaufzählung
    die Merkmale von fairem und unfairem Verhalten erkennen und selbst fair spielen.

im Bereich „Leisten“

Grundlegende motorische Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende motorische Fertigkeiten zumindest in einem der Bereiche „Boden- und Gerätturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegen auf Schnee und Eis“ vorzeigen.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Darstellen

  • Strichaufzählung
    sich über Bewegung verständigen und verschiedene Bewegungs- und Ausdrucksformen mit dem Körper zeigen.

im Bereich „Gesundheit“

anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers

  • Strichaufzählung
    Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen.

im Bereich „Erleben und Wagen“

Erleben und Erfahren

  • Strichaufzählung
    sich auf Bewegungs- und Sportaktivitäten in verschiedenen Räumen und Elementen, in unterschiedlichen Situationen, mit verschiedenen Geräten einlassen und ihre Erfahrungen beschreiben.

Wagen und Bewältigen

  • Strichaufzählung
    sich auf herausfordernde Situationen einlassen und dabei ihre Grenzen einschätzen und reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    wesentliche Dimensionen und Bereiche des sozialen Lernens erkennen und anwenden.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    die Fachsprache anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Differenzierung, Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion.

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, freies Spiel, Trendspiele, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde, Materialkunde, Spielpädagogik, Spiele in unterschiedlichen Umgebungen und Sozialformen, Spielgeräte, Spielbeobachtung und Reflexion.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen im Rahmen des Helferscheines, Geschicklichkeitsparcours, Fallen und Stürzen, Wintersport, Sicherheitsregeln, Schutzmaßnahmen.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Darstellungsaufgaben, Bewegungsgeschichte, rhythmische Bewegungsformen, Übungsformen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten.

Bereich „Gesundheit“:

Erscheinungsbild, Körperhaltung, Beobachtung, Belastung – Erholung, Dosierung von Belastungen, Pulswert, Pulswertmessung.

Bereich „Erleben und Wagen“:

Waldpädagogik, Abenteuerspiele, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser, auf Eis und Schnee, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Springen, Zirkuskünste, Sportfeste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Zieh- und Schiebewettkämpfe, Selbstverteidigung, Outdoor Aktivitäten, freizeitrelevante Spiel- und Sportarten, Bewegungstage, Sportwochen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fair Play, Gruppenstrukturen, -dynamiken.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  • Strichaufzählung
    grundlegende konditionelle Fähigkeiten zeigen und benennen.

Wahrnehmung und Bewegung

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung von Wahrnehmung und Bewegung erklären.

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung der Kinder beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten des unter 1 bis 3-jährigen Kindes beschreiben,
  • Strichaufzählung
    elementare Bewegungsbedürfnisse beobachten, erkennen und adäquate Maßnahmen beschreiben.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierte Spiele hinsichtlich ihrer Wirkung bewerten und entsprechend einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen.

im Bereich „Leisten“

  • Strichaufzählung
    grundlegende motorische Fertigkeiten in einem weiteren der Bereiche Boden- und Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, vermitteln,
  • Strichaufzählung
    einfache Fertigkeiten auf gleitenden oder rollenden Geräten vermitteln.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Bewegungskünste

  • Strichaufzählung
    Bewegungsformen aus den Bereichen rhythmische Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste verbinden und präsentieren.

im Bereich „Gesundheit“

psychosoziale Schutzfaktoren

  • Strichaufzählung
    die Wirkungen des Bewegens und Sporttreibens hinsichtlich der eigenen Gesundheit erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    die Wirkungen der sozialen Umgebung im Bewegen und Sporttreiben erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Techniken zur Entspannung beschreiben, begründen und richtig ausführen.

im Bereich Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikationsmittel

  • Strichaufzählung
    Verantwortung für sich, für andere und für ihr Handeln übernehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Bewegungsräume, Geräte und Materialien auswählen und unter dem Aspekt der Sicherheit beurteilen und verwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden des Sicherns und Helfens nennen und situationsgemäß anwenden,
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Fachliteratur adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Psychomotorik, Motopädagogik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, vielseitige Bewegungsangebote, selbst- und fremdbestimmte Angebote, Förderorientierung, motorische Testverfahren.

Bereich „Spielen“:

Psychomotorik, Spielpädagogik, Regeln, exekutive Funktionen, Sportspiele, Rückschlagspiele Regelkunde.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen, Rettungsschwimmen, gleitende und rollende Geräte.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Akrobatik, Tanz, Jonglagen, Körpertheater.

Bereich „Gesundheit“:

Entspannungstechniken, Mobilisation, Kräftigung, Dehnen, Präventionsmaßnahmen, Beobachtung, Haltungsschulung, Übungsprogramme, Stabilisierung, kindgerechte motorische Testverfahren, Bewegungstagebuch, Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Selbsteinschätzung, Fair Play, Sicherheit, Ausrüstung, Helfen und Sichern, Planung, Organisation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Materialien- und Gerätekunde, Sicherheitshinweise, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Internetportale, Fachliteratur.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  • Strichaufzählung
    Bewegungsangebote zur Förderung motorischer Fähigkeiten planen und umsetzen.

Wahrnehmung und Bewegung

  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten setzen.

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  • Strichaufzählung
    entsprechende Angebote für freie Bewegungsformen planen und umsetzen.

im Bereich „Spielen“

Spielen können

  • Strichaufzählung
    Spiele variieren, erklären und umsetzen.

Organisieren und Leiten

  • Strichaufzählung
    einfache Spiel- und Wettbewerbsformen organisieren und leiten,
  • Strichaufzählung
    eine Spielidee entwicklungsgemäß und situationsgerecht adaptieren.

im Bereich „Leisten“

Fördern und Fordern

  • Strichaufzählung
    die unterschiedliche Leistungsfähigkeit anderer benennen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Bewegungserfahrungen im Feld des Sportes und der freien Bewegungsspiele sammeln.

im Bereich „Gesundheit“

anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers

  • Strichaufzählung
    Reaktionen des Körpers an sich selbst und an anderen wahrnehmen und adäquat reagieren.

gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  • Strichaufzählung
    Konzepte von gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensräumen beschreiben.

im Bereich „Erleben und Wagen“

Erleben und Erfahren

  • Strichaufzählung
    erlebnisorientierte Bewegungsangebote planen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert planen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken benennen, einschätzen und adäquat handeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

psychosoziale Schutzfaktoren

  • Strichaufzählung
    in einer Gruppe kooperieren, Gruppenprozesse reflektieren und geeignete Maßnahmen zur Veränderung von Gruppenstrukturen setzen,
  • Strichaufzählung
    Emotionen und Bedürfnisse wahrnehmen und adäquat reagieren.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Bewegen und Lernen beschreiben und adäquate Angebote setzen,
  • Strichaufzählung
    geschlechterrelevante Unterschiede in der Bewegung erkennen und adäquate Angebote setzen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Methoden der Bewegungserziehung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“:

Kleine Spiele, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsgeschichte, Vielseitigkeitsparcours vielseitige Bewegungsangebote, selbst- und fremdbestimmte Angebote, Förderorientierung, Klettern, Rutschen, Springen, Rollen, Verstecken, Tragen, Schieben, Psychomotorik, Motopädagogik.

Bereich „Spielen“:

Spielideen, Spielregeln, kleine Spiele, Regelkunde, Spielfeste.

Bereich „Leisten“:

Freie Bewegungsformen und Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens, Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Bewegungsstation, Laufen/Springen/Werfen, Leichtathletik, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmtechniken, Springen, Tauchen, Rettungsschwimmen, persönliche Zielsetzung, Feedback und Reflexion, Beobachtungsinstrumente.

Bereich „Gesundheit“:

Belastung – Erholung, Dosierung von Belastungen, Beobachtung, Pulswert(messung), Spannung – Entspannung, Fitnessfaktoren, Fitnesstest, Übungsprogramme, bewegte Pause, bewegtes Umfeld, bewegter Kindergarten, Pausenspiele, Spielen im Freien, aktives Lernen, Bewegungspausen, Bewegung in der Freizeitgestaltung, Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Salutogenese, Selbstkonzept.

Bereich „Erleben und Wagen“:

Klettern, Schaukeln, Schwingen, Springen, Zirkuskünste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Zieh- und Schiebewettkämpfe, Selbstverteidigung, Trendsportarten, Outdoor Aktivitäten, Erlebnispädagogik, freizeitrelevante Spiel- und Sportarten, Bewegungstage, Sportwochen, Sportfest, Ausrüstung, Ausstattung, Prophylaxe, Baderegeln, Pistenregeln, Sichern und Helfen, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Beobachtungsinstrumente, Gruppenarbeit, Emotionsregulation.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Geschlechtergerechter Unterricht, Bewegungszugänge, Sozialisation, Interessen, Spiele, Bewegungsräume, Sprache, Auswahl der Inhalte, Themen und Materialien, selbst- und fremdbestimmte Angebote, methodische Wege, offene und angeleitete Bewegungseinheiten, Strukturen einer Bewegungseinheit, Phasenaufbau, Stundenbild, Ordnungs- und Betriebsformen Ziele und Aufgaben von Bewegung und Sport im pädagogischen Berufsfeld, Sinnzuschreibungen, Bewegtes Lernen, bewegter Kindergarten, exekutive Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Spielen“

Organisieren und Leiten

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Wettbewerbsformen organisieren und leiten.

im Bereich „Leisten“

Leistung erbringen und vergleichen

  • Strichaufzählung
    einfache sportliche Wettbewerbe planen und anleiten.

Fördern und Fordern

  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen zur Förderung der Leistungsfähigkeit setzen,
  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen zur Förderung von Lernmotivation setzen.

im Bereich „Darstellen und Gestalten“

Gestalten

  • Strichaufzählung
    Prozesse zur Entwicklung bewegungsbezogener Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit anleiten und begleiten.

im Bereich „Gesundheit“

Psychosoziale Schutzfaktoren

  • Strichaufzählung
    Bewegung als Faktor für eine gesunde Lebensführung und einen aktiven Lebensstil begründen.

Gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  • Strichaufzählung
    entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Konflikte erkennen und adäquat reagieren,
  • Strichaufzählung
    angemessen miteinander kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Gruppen anleiten und führen,
  • Strichaufzählung
    Feedback geben und annehmen.

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    den motorischen Entwicklungsstand bei Kindern einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturraum vermitteln,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Gesundheitsförderung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Spielen“:

Kleine Spiele, Trendspiele, Sportspiele/Rückschlagspiele, Regelkunde, Spielfeste.

Bereich „Leisten“:

Spiel- und Sportfeste, kleine Turniere, Mehrkampf, Kräftemessen, Kämpfe in spielerischer Form, vielseitige Bewegungsschulung, Beobachtungsinstrumente, Abzeichen, Bewegungsfreude, Angstreduktion, Selbstkonzept, anregendes Lernumfeld, Bewegungsanreize, positive Lernerfahrungen, angemessene Zielsetzungen, Angebote aus der Bewegungswelt der Kinder.

Bereich „Darstellen und Gestalten“:

Alltagssituationen, -handlungen mit und ohne Materialien, Bewegungsräume, Improvisation, kreatives Tanzen, Körpertheater.

Bereich „Gesundheit“:

Bewegungsorientierte, gesundheitswirksame Maßnahmen, bewegte Pause, bewegtes Umfeld, bewegter Kindergarten, Pausenspiele, Spielen im Freien, aktives Lernen, Bewegungspausen, Bewegung in der Freizeitgestaltung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung, bewegungsbezogene Lösungsstrategien, verbale und nonverbale Kommunikation, kleine und große (Sport)Spiele, Bewegungssequenzen, Bewegungseinheiten, Feedback-Instrumente.

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Natur als Bewegungsraum, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Gespräch mit Bildungspartner, passende Bewegungsangebote für Kinder.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

2.1 ENGLISCHE KONVERSATION

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4) :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen,
  • Strichaufzählung
    das in den berufsspezifischen Fächern erworbene Wissen in der Fremdsprache anwenden,
  • Strichaufzählung
    die Rolle der Pädagogin/des Pädagogen analysieren und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogische Konzepte diskutieren.

Lehrstoff:

Studium von Fachliteratur, Aufbau und Anwendung von Fachvokabular, Projektplanung für den elementarpädagogischen Bereich, Vergleich nationaler und internationaler pädagogischer Konzepte, Aufbau und Anwenden von fachspezifischem Vokabular der Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Didaktik.

2.2 NATUR UND TECHNIK

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3.und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    komplexe Vorgänge in der Natur zielgruppenadäquat beschreiben und analysieren,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten von Grunderfahrungen zu früher mathematischer Bildung veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung früher mathematischer Bildung begründen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Basiswissen unterschiedlicher naturwissenschaftlicher Bereiche zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Fragen und Interessen von Kindern aufgreifen und sachrichtige, entwicklungsangemessene Bildungsinhalte anbieten.

Lehrstoff:

Naturwissenschaftliche Themen und Informationen, naturwissenschaftliche Methoden, Auseinandersetzung mit Kinderfragen, Experimente, berufsbezogene Fachliteratur, Aufzeichnungen, Ergebnissicherung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Farben – Farbmischung – Optik, Grunderfahrungen mit Zeitdauer, zeitliche Abfolge, Rhythmen, Serialität, Muster, Strukturen.

2.3 SUPERVISORISCHE BEGLEITUNG

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    systemische Sichtweisen in der elementarpädagogischen Arbeit veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und (elementar)pädagogischen Arbeitsfeldern beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Verfahren und Techniken der supervisorischen Begleitung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Bedeutung und Nutzen der supervisorischen Begleitung für die Professionalisierung beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung, Teamstrukturen, Institutionen und deren Aufbau.

2.4 VERTIEFUNG IN MEDIENPÄDAGOGIK

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Informationstechnologien und Medien selbst bestimmt und kritisch nutzen,
  • Strichaufzählung
    Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien fachkundig anleiten,
  • Strichaufzählung
    Informationen bewerten, für sich nutzen und an andere weitergeben,
  • Strichaufzählung
    erworbene Medienkompetenz für kreative Prozesse nutzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medienkonzepte anwenden.

Lehrstoff:

Multimediale Techniken, Selbstreflexion, Medien in der Bildungskooperation, medienbezogene Projekte, Erziehung – Sozialisation – Handlungskompetenzen.

2.5 INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Bewusstwerdung interkultureller Identitätsunterschiede und inhärenter Konfliktpotentiale Handlungskompetenzen vertiefen,
  • Strichaufzählung
    zielgruppenadäquate Angebote im Hinblick auf Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten setzen,
  • Strichaufzählung
    Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf interkulturelle Gruppen anwenden,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten eines konstruktiven Umgangs mit Mehrsprachigkeit reflektieren.

Lehrstoff:

Sensibilität für kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte in der Bildungskooperation, ethische, religiöse und soziale Werten als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotypen und Vorurteile.

2.6 VERTIEFUNG IN FRÜHERZIEHUNG

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen planen um die Bedürfnisse und Selbstbildungsprozesse der Kinder zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    die Rolle der Pädagogin/des Pädagogen als Bezugsperson und einfühlsame Entwicklungsbegleiterin/einfühlsamen Entwicklungsbegleiter charakterisieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes planen und reflektieren.

im Bereich „Sozial – und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    eine pädagogische Konzeption kritisch interpretieren und einen eigenen Entwurf konzipieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Themen der Säuglings- und Kleinkindforschung diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Raumkonzepte, entwicklungskonformen Tagesstruktur unter Berücksichtigung charakteristischer Spiel- und Lernprozesse, Medien und Spielmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielraum drinnen und draußen, Alltagssituationen als Lerngelegenheiten, Pflege- u. Essenssituation, beziehungsvolle Pflege, Achtsamkeit, Feinfühligkeit, Partizipation, Erleben und Gestalten von Grenzen, Diversität, Interaktion.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Entwicklung zur Sauberkeit, Selbständigkeitserziehung, selbständiges Essen, Psychomotorik, Sprachbildung, Bewegung und Tanz, Wahrnehmung, Transition.

Bereich „Sozial – und Projektmanagement“:

Leitfaden für Konzeption, Orientierungs-, Prozess- und Strukturqualität für Kinder unter drei Jahren.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Diversity, der Schnuller und seine Auswirkungen, Stillen versus Flaschennahrung, Kleinkinder in der außerfamiliären Betreuung.

2.7 GENDER UND DIVERSITY

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Sozialisation veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifisches Verhalten analysieren,
  • Strichaufzählung
    Konzepte zu Gender und Diversity in Alltagssituationen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    methodisch-didaktisches Wissen im Diskurs zu Gender und Diversity anwenden,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung beschreiben und präventive Maßnahmen ableiten.

Lehrstoff:

Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, Gendergerechtigkeit, Gender-Doing, vorurteilsbewusste Erziehung hinsichtlich Inklusion, Migration und Flucht.

2.8 THEATERPÄDAGOGIK

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    im darstellenden Spiel die Vielfalt der eigenen Identität wahrnehmen und ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    Personen im darstellenden Spiel anleiten,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten gezielt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse kreativ gestalten,
  • Strichaufzählung
    Eindruck in Ausdruck verwandeln und darstellen.

Lehrstoff:

Stimm- Sprach-, Körperübungen, szenische Arbeit, unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten, Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren, unterschiedliche Medien, Jeux Dramatiques.

2.9 STIMMBILDUNG

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den ökonomischen Gebrauch der Sprech- und Singstimme veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Sprechstimme mit abwechslungsreichen Sprachmelodie einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung zur Unterstützung der Stimmqualität bewusst auswählen und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    stimmhygienische Maßnahmen beschreiben und sinnvoll anwenden,
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden und reflektieren.

Lehrstoff:

Bewegung zur Unterstützung der Stimmqualität, Atem- und Entspannungsübungen, Zuwendung, Blickkontakt, Körperspannung, Blockaden, Erweiterung der körperlichen und stimmlichen Grundkondition, Stimmhygiene, Vortragssituation.

2.10 PSYCHOMOTORIK

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Bewegung, Wahrnehmung, emotionaler und kognitiver Entwicklung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Methoden und Konzepte der Psychomotorik vergleichen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung, Kinder in ihrem motorischen Ausdruck beurteilungsfrei und ohne Leistungsdruck zu begleiten, begründen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von psychomotorischen Prozessen für die Kompetenzentwicklung beschreiben.

Lehrstoff:

Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Clownerie und Zirkus, psychomotorisch gestaltete Innen- und Außenräume, pantomimisches Spiel, Einfluss psychomotorischer Prozesse auf weitere Bildungsbereiche.

2.11 VERTIEFUNG IN AUSDRUCK, GESTALTUNG, BEWEGUNG

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Bewegung als Ausdrucksform sozialer, psychischer und emotionaler Prozesse begründen,
  • Strichaufzählung
    den Körper als Kommunikations– und Ausdrucksmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Natur als Ressource veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    kreatives Arbeiten zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und Förderung sensomotorischer Fähigkeiten zielgruppenspezifisch umsetzen,
  • Strichaufzählung
    die elementaren Bewegungsbedürfnisse und -möglichkeiten der unterschiedlichsten Zielgruppen benennen.

Lehrstoff:

Kreativität in unterschiedlichen Bereichen, Kreativität als Problemlösungsstrategie, Outdoorpädagogik, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.

2.12 SCHULAUTONOMER SCHWERPUNKT

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2) oder 3. und 4. Semester (Kompetenzmodul 3 und 4):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    (Festlegung erfolgt am Standort)

Lehrstoff:

(Festlegung erfolgt am Standort)

A.3. Verbindliche Übungen

1. KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    einen Standpunkt argumentativ vertreten,
  • Strichaufzählung
    Kritik konstruktiv annehmen und geben,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verfahren der Psychohygiene reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entspannungsmethoden für unterschiedliche Zielgruppen vergleichen,
  • Strichaufzählung
    altersadäquate Strategien zur Stärkung der Gesundheit analysieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Gesprächssituationen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Perspektiven diskutieren,
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikation zielgruppengerecht anwenden und reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    gender- und diversitygerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen analysieren,
  • Strichaufzählung
    interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander- Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle, Psychohygiene, Entspannungsverfahren, Salutogenese.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Planung und Reflexion von Gruppensituationen, Moderation, Kommunikationsmodelle, Kommunikationstechniken, Kongruenz.

Bereich „Diversity“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen, gender- und diversitygerechte Kommunikation, Sensibilität für interkulturelle Prozesse, Sprache und ihre Kommunikationsform, bildhafte Kommunikationsmittel.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Gruppen- und Teambildungsphasen und -prozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Rollenpositionen im Team analysieren.

Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationstechniken reflektieren,
  • Strichaufzählung
    eine freie Rede entwerfen und gestalten.

im Bereich „im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Konflikte wahrnehmen, analysieren und eigenständige Konfliktlösungsstrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    professionelle Unterstützungsmaßnahmen zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen hinsichtlich Modellen der Gruppenbildung, Phasen von Gruppenbildungsprozessen, Mechanismen in Gruppen- und Teambildungsprozessen, Rollenposition.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

Schriftliche und mündliche Präsentation, verschiedener Medien, Fachliteratur.

Bereich „Intervention“:

Konfliktkultur, Konflikttheorie, Konfliktmanagement, Deeskalation.

2. FACHSPEZIFISCHES SEMINAR

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Einstellung und Haltung zum (elementar)pädagogischen Berufsbild reflektieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zielgruppenorientiert umsetzen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterstützende Maßnahmen für professionelles Agieren vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Personale Kompetenzen im pädagogischen Berufsfeld, Selbst- und Fremdwahrnehmung, unterschiedliche Lebenssituationen.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Kontakt- und Beziehungsaufbau, Reflexion.

Bereich „Intervention“:

Teamarbeit und Konfliktmanagement, gruppendynamische Prozesse, Moderation und Präsentation.

B. Pflichtgegenstände der Qualifikation für Hortpädagogik (Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher an Horten)

1. PÄDAGOGIK HORT

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    entwicklungspsychologische Grundlagen und Bedürfnisse des 6 bis 14-jährigen Schulkindes erklären.

im Bereich „Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse und präventive Handlungen benennen und beschreiben.

im Bereich im „Lernen“

  • Strichaufzählung
    strukturell förderliche und hinderliche Faktoren für das Lernen mit Fokus auf das 6 bis 14-jährige Kind bzw. Jugendlichen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    altersadäquate Modelle der Freizeitgestaltung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Formen der Leistungsbeurteilung der für den Hort relevanten Schultypen beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    moderne globalisierte Gesellschaftsformen charakterisieren.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    für die Hortpädagogik besonders relevante humanwissenschaftliche Theorien beschreiben,
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung von psychischen Kräften im Schul- und Jugendalter charakterisieren,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Jugendkulturen und Trends im Kontext beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Neuropsychologische Erkenntnisse im Jugendalter, Bedürfnisse des Schulkindes.

Bereich „Sozial- und Projektmanagement“:

Supervision, Moderation, Konfliktmanagement.

Bereich „Lernen“:

Unterschiedliches Lern- und Leistungsverhalten von Mädchen und Buben, Peergroups, Gender.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Sinnvolle Methoden der Freizeitgestaltung, verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung

Bereich „Diversity“:

Vielfalt der Kulturen, Wertepluralismus, familienergänzende Einrichtungen.

Bereich „Intervention“:

Selbstkonzept nach C. Rogers, Entwicklung der Identität nach Erikson, präventive Ansätze zu Mobbing, Gewalt, Sucht, Missbrauch.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    persönliche Lernstrategien entwickeln und bewusst einsetzen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    altersadäquate Modelle der Freizeitgestaltung analysieren und weiterentwickeln.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    humanwissenschaftliche Theorien veranschaulichen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    für den Hort relevante Netzwerkpartner beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Formen von Gewalt benennen und präventive Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Gegenwartsthemen kritisch erläutern und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Lerntypen, Lernhemmungen, Lerndefizite, Begabungen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Erlebnispädagogik, allgemeinpädagogische Konzepte für den Hortbereich.

Bereich „Intervention“:

Gewalt – Gewaltprävention, Konfliktlösung, der Hort und sein Umfeld, aktuelle Themen zu Freundschaft, Umwelt, Familienformen.

Schularbeiten:

2. und 4. Semester: je eine 1 stündige Schularbeit

2. DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Position des Hortes als sozialpädagogische Bildungseinrichtung in der Bildungslandschaft erklären.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    die Rolle der Hortpädagogin/des Hortpädagogen charakterisieren,
  • Strichaufzählung
    die differenzierten Aufgabenbereiche der Hortpädagogik begründen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Freizeitgestaltung für den Erwerb von Kompetenzen erklären,
  • Strichaufzählung
    Methoden und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vergleichen.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Fachliteratur auswerten.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Bedingungen einer dynamischen Umgebung charakterisieren,
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für eine nachhaltige Entwicklung von Kompetenzen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen und deren Bedeutung für die Gestaltung von Bildungsprozessen modellhaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs- und Bildungsprozesse im Alltag begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Geschichtlicher Überblick, das aktuelle Bild vom Kind und Jugendlichen, aktuelles Landesgesetz, Stellenwert im Vergleich zu anderen Betreuungseinrichtungen für schulpflichtige Kinder.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Anforderungsprofil und Rollenverständnis.

Bereich „Lernen“:

Formen und Gestaltungsmöglichkeiten der Spiel- und Freizeitpädagogik, Bewegung.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

(Inter)nationale Fachliteratur, Exzerpt.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Strukturqualität, Situationsanalyse, Planung von Aktivitäten im freizeitpädagogischen Bereich zur Förderung der Gesamtpersönlichkeit.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Projektarbeit veranschaulichen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Lernkompetenz veranschaulichen.

im Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    Fachliteratur interpretieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für nachhaltiges Lernen ableiten,
  • Strichaufzählung
    Kriterien differenzierter Planungsformen interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich „Sozial- und Projektmanagement“:

Kennzeichen und Methoden der Projektarbeit.

Bereich „Lernen“:

Lernkompetenz, entwicklungsadäquate Methoden, spezielle Lernbegleitung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen.

Bereich „Basistechniken wissenschaftlichen Arbeitens“:

(Inter)nationale Fachliteratur.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Methoden und Modelle für Lern- und Arbeitszeiten, prozessorientierte Planungsformen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit begründen.

im Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“

  • Strichaufzählung
    Kennzeichen erfolgreicher Kommunikation charakterisieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Medienkompetenz veranschaulichen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Bildungskooperation modellhaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    interdisziplinäre Zusammenarbeit beschreiben.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Sozialkompetenz veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    ressourcenorientierte Konzepte und Modelle konstruieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Ernährung, Forschen und Experimentieren, Nachhaltigkeit.

Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“:

Gesprächsführung mit Kooperationspartnern.

Bereich „Lernen“:

Medien als Ressource sowie als mögliche Gefahrenquelle.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Bildungskooperation, Kooperationsmodelle, Gestaltung von Transitionen, Interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Bereich „Diversity“:

Hort als soziale Begegnungsstätte, Inklusion, Interkulturelle Erziehung, geschlechter- und diversitätsrelevante Pädagogik, Partizipation, Mobbing.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    veränderte Familiensituationen evaluieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    differenzierte Formen der Teamarbeit planen,
  • Strichaufzählung
    Dimensionen pädagogischer Qualität benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Probleme die Kinder beschäftigen wie Armut, Scheidung, Familienkonstellationen, Leistungsdruck.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Methoden und Formen der Teamarbeit, Qualitätsbereiche, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit.

Schularbeiten:

1. bis 4. Semester: je eine 1 stündige Schularbeit

3. HORTPRAXIS

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    die Individualität des Schulkindes erkennen und wertschätzend interagieren.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen in Kontakt treten.

im Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“

  • Strichaufzählung
    situations- und zielgruppenadäquat kommunizieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    einfache Spiel- und Arbeitssettings initiieren,
  • Strichaufzählung
    Übungs- und Lernmaterialien planen, gestalten und einsetzen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen pädagogischer Einrichtungen für Schulkinder mit Rahmenbedingungen elementarer Bildungseinrichtungen vergleichen.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Kindern und Erwachsenen aus verschiedenen Kulturen wertschätzend begegnen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Formen des Zusammenlebens.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Beziehungsaufbau.

Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“:

Gezielter Einsatz der Standardsprache/Bildungssprache in Wort und Schrift.

Bereich „Lernen“:

Exemplarische Angebote aus der Spiel- und Interaktionspädagogik, Übungsmaterial, Lernmaterial, Lernspiele.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Raum- und Zeitstrukturen, Spiel- und Bildungsprozesse, Situationsanalyse, Hospitationsberichte, Reflexionen.

Bereich „Diversity“:

Wertschätzung, Vorurteilsbewusstsein, Neugierde und Offenheit.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Aspekte des kulturellen und sozialen Zusammenlebens reflektieren und mit der eigenen Herkunftskultur vergleichen.

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    berufspraktische Aufgaben erkennen und das pädagogische Handeln danach ausrichten.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    mit der aktuellen Literatur für Pflichtschulen und den digitalen Medien umgehen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    anhand methodisch-didaktischer Kriterien planen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Festen, Bräuchen und Ritualen.

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Vorbildwirkung, Reflexion von Interaktionen.

Bereich „Lernen“:

Schulbuchliteratur, Kinder- und Jugendliteratur, digitale Medien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Planung, Durchführung und Reflexion als pädagogische Einheit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    entsprechend ihrer eigenen Rolle im Team Verantwortung übernehmen.

im Bereich „Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    eine Projektidee entwickeln und durchführen,
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt des pädagogischen Alltags planen und durchführen.

im Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“

  • Strichaufzählung
    Formen der Zusammenarbeit mit Bildungspartnern dokumentieren und Modelle entwickeln.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Lernmethoden modellhaft anwenden,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für Lernarrangements gestalten.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Beobachtung als Ausgangslage reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, Kritikfähigkeit, Rollen im Team, Ressourcenorientierung.

Bereich „Sozial- und Projektmanagement“:

Projektmethoden im Bereich Natur und Technik, Alltagsroutine, Lernbegleitung, Freizeitgestaltung.

Bereich „Kommunikations- und Sprachkompetenz“:

Bildungskooperation, Öffentlichkeitsarbeit.

Bereich „Lernen“:

Exemplarisches und forschendes Lernen, Lernstunde, individuelle Begabungen, Einzelförderung.

Bereich „Intervention“:

Beobachtung, Dokumentation, Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    selbstständig die Vielfalt des pädagogischen Alltags planen, durchführen und reflektieren.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Herausforderung des Alltags wahrnehmen und situationsadäquat handeln.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Beobachtung, Dokumentation, Planung, Individualisierung, Reflexion.

Bereich „Diversity“:

Konfliktmanagement, Inklusion, Heterogenität.

4. DEUTSCH (LERNHILFE)

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Lesen und Leseförderung“

  • Strichaufzählung
    Phasen des Lesenlernens benennen und Hilfestellungen gezielt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Lesestrategien spezifisch auswählen,
  • Strichaufzählung
    Lesemotivation fördern.

im Bereich „Sprachbewusstsein, Textkorrektur und Fehleranalyse“

  • Strichaufzählung
    Fehler in Texten finden,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen des Korrigierens beschreiben und die jeweils passende Form anwenden,
  • Strichaufzählung
    Fehler den wichtigsten Fehlerkategorien zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Ursachen für Fehler ermitteln.

im Bereich „Textproduktion“

  • Strichaufzählung
    Gestaltungskriterien für unterschiedliche Textsorten benennen,
  • Strichaufzählung
    Hilfestellungen und Schreibstrategien gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Lesen und Leseförderung“:

Voraussetzungen zum Lesenlernen und Leselernprozess, Bedeutung des Lesens für das Kind, Lesererziehung und -förderung, Erstleser/innen, Lesemotivation.

Bereich „Sprachbewusstsein, Textkorrektur und Fehleranalyse“:

Fehlertypen und Fehlerursachen im Bereich der Rechtschreibung und Grammatik, Herstellung, Bewertung und Anwendung von Übungsmaterial, Online-Materialien, Korrekturübungen zu Wortschatz, Zeichensetzung, Grammatik und Ausdruck.

Bereich „Textproduktion“:

Stufen der Textproduktion, Gattungskriterien.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprachbewusstsein, Textkorrektur und Fehleranalyse“

  • Strichaufzählung
    Übungsformen gezielt auswählen und einsetzen.

im Bereich „Textproduktion“

  • Strichaufzählung
    kreative Ansätze zur Textproduktion einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprachbewusstsein, Textkorrektur und Fehleranalyse“:

Materialien zur Fehlerschwerpunktfindung.

Bereich „Textproduktion“:

Sprach- und Schreibspiele.

5. ENGLISCH (LERNHILFE)

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Theoretische Grundlagen“

  • Strichaufzählung
    Kerninhalte aus Grundlagendokumenten benennen,
  • Strichaufzählung
    einen Bezug zwischen wesentlichen Zielsetzungen der Grundlagendokumente und der praktischen Arbeit herstellen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Übungstypen unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    Übungsmaterialien auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  • Strichaufzählung
    vorhandene Materialien gegebenenfalls adaptieren,
  • Strichaufzählung
    Materialien studierendenorientiert und zielgerichtet einsetzen.

im Bereich „Sprachrichtigkeit und Fehleranalyse“

  • Strichaufzählung
    grundlegende Grammatikstrukturen anwenden,
  • Strichaufzählung
    Erklärungsmodelle zur Grammatik mit entsprechenden Übungen entwerfen,
  • Strichaufzählung
    häufige Fehler erkennen und den wichtigsten Fehlerkategorien zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich „Theoretische Grundlagen“:

Self-assessment checklists, GER-Deskriptoren A1/A2 (Referenzniveau A1/A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER), Lehrpläne (Volksschule, Sekundarstufe römisch eins), Bildungsstandards Grundkompetenzen, Grammatik, Vokabular, produktive und rezeptive Fertigkeiten.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Gängige Lehrwerke, didaktische Spiele, Arbeitsblätter, Online-Materialien, Wörterbücher, Lieder, Gedichte, Reime, Filme, multiple Intelligenzen, Lerntypen, Bücher, Flashcards, Hortbibliothek.

Bereich „Sprachrichtigkeit und Fehleranalyse“:

Authentische und konstruierte Korrekturübungen, Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck und Aussprache.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Sprachrichtigkeit und Fehleranalyse“

  • Strichaufzählung
    Fehler korrigieren und passendes Übungsmaterial entwickeln.

im Bereich „Rezeptive und produktive Fertigkeiten“

  • Strichaufzählung
    Charakteristika von verschiedenen Übungsformaten benennen,
  • Strichaufzählung
    altersadäquate und kreative Übungstechniken für die verschiedenen Fertigkeiten einsetzen,
  • Strichaufzählung
    häufige Probleme der Lernenden erkennen und dementsprechende Interventionen setzen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprachrichtigkeit und Fehleranalyse“:

Authentische und konstruierte Korrekturübungen, Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck und Aussprache, Übungstechniken und Übungsmaterialien auf A1/A2 Level nach GER (Referenzniveau A1/A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER).

Bereich „Rezeptive und produktive Fertigkeiten“:

Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen, Übungstechniken und Übungsmaterialien auf A1/A2 Level nach GER (Referenzniveau A1/A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER).

6. MATHEMATIK (LERNHILFE)

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Methoden“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Zugänge und Wege zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen aus Volksschule und Unterstufe finden,
  • Strichaufzählung
    Hilfestellungen erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lösungsabläufe erkennen und beschreiben.

im Bereich „Fehleranalyse“

  • Strichaufzählung
    häufige Fehler im mathematischen Denken erkennen und beheben,
  • Strichaufzählung
    Arbeiten aus dem Volksschul- bzw. Unterstufenbereich korrigieren.

im Bereich „Arbeitsmaterialien“

  • Strichaufzählung
    Lern- und Übungsmaterialien auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Übungsmaterial situationsgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Methoden“:

Hilfestellungen zu konkreten Beispielen aus verschiedenen Bereichen der Volksschule und Unterstufe, Gedächtnishilfen, Entwicklungsstufen des mathematischen Denkens.

Bereich „Fehleranalyse“:

Authentische Schülerarbeiten, konstruierte Beispiele, Abschätzen von Ergebnissen.

Bereich „Arbeitsmaterialien“:

Didaktische Spiele, Anwendungen für computerunterstütztes Lernen, Schulbücher, Arbeitsblätter.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Methoden“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Zugänge und Wege zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen bewusst einsetzen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lösungsabläufe miteinander vergleichen.

im Bereich „Fehleranalyse“

  • Strichaufzählung
    die im Bereich „Fehleranalyse“ erworbenen Kompetenzen auf neue Aufgabenstellungen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Methoden“:

Konkrete Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Volksschule und Unterstufe.

Bereich „Fehleranalyse“:

Authentische Schülerarbeiten, konstruierte Beispiele.

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  • Strichaufzählung
    können die im Kolleg erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  • Strichaufzählung
    wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  • Strichaufzählung
    gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementaren Bildungseinrichtung. Eine Woche kann auch in einer einschlägigen Einrichtung der Hortpädagogik oder (sozial)pädagogischen Einrichtung für Schulkinder absolviert werden.

Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Anl. 3

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 2

Text

Anlage 3

LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

(einschließlich Kolleg für Berufstätige)

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-gruppe

 

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Semester

 

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

 

 

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

 

2.

Sozialpädagogik – Theorie und Praxis

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)

4

4

4

4

16

römisch zwei

 

2.2

Inklusive Pädagogik

2

3

3

2

10

römisch zwei

 

2.3

Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)

5

5

5

4

19

römisch zwei

 

2.4

Praxis der Sozialpädagogik

6

6

6

6

24

römisch drei

 

2.5

Kommunikation und Gruppendynamik

1

-

-

-

1

römisch drei

 

2.6

Sozialmanagement und Recht

2

2

3

3

10

römisch zwei

 

2.7

Lernbegleitung

2

3

3

-

8

römisch zwei

 

2.8

Gesundheit und Ernährung

1

2

1

-

4

römisch drei

 

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.1.1

Seminar BE, WE, TG

4

4

2

2

12

IV3, römisch vier a

 

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung

2

1

1

1

5

(römisch vier a)

 

3.2.2

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

römisch vier

 

3.2.3

Instrumentalunterricht4

2

1

1

-

4

römisch vier

 

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

1

2

1

1

5

römisch vier a

 

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

36

33

26

130

 

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Didaktik (Handlungskonzepte und –

felder der Sozialpädagogik)5

-

-

2

2

4

römisch drei

 

2.2

Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung6

-

-

3

3

6

römisch vier, römisch vier a

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Supervisorische Begleitung

1

1

1

1

4

römisch drei

 

3.2

Ernährung mit praktischen Übungen

-

1

-

-

1

römisch fünf

 

3.3

Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik

1

1

-

1

3

römisch fünf

 

3.4

Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens

1

 

 

 

1

römisch drei

 

 

Summe

3

3

6

7

19

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

38

39

39

33

149

 

 

B.

Pflichtpraktikum

2 Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters

 

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

 

C.1.

Freigegenstände

 

Schulautonome Freigegenstände

 

C.2.

Unverbindliche Übungen

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

D.

Förderunterricht

 

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 BE (Bildnerische Erziehung) LVGr. römisch vier a, WE (Werkerziehung) und TG (Textiles Gestalten) LVGr. römisch vier

4 Die Festlegung der am Standort angebotenen Instrumente erfolgt durch die Schulleitung.

5 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsangebote im Umfang von je 2 WStd. (Schulsozialpädagogik, Freizeitpädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Gender und Diversity, Schulautonomer Schwerpunkt).

6 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei Erweiterungsangebote aus dem künstlerisch-kreativen, musikalischen oder bewegungserziehlichen Bereich (3.1. – 3.3.). Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vergleiche Abschnitt römisch drei).

8 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß Paragraph 81, Absatz eins, Ziffer 2 und unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 80 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch die Vermittlung von Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt, Erziehungs-, Entwicklungs-, Integrations- und Beratungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.

Die gesellschaftliche Weiterentwicklung macht konkret das Erfüllen von Erziehungs-, Entwicklungs-, Bildungs-, Beratungs- und Förderaufgaben im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen notwendig.

Die Ausbildung am Kolleg für Sozialpädagogik vermittelt folgende soziale und personale Kompetenzen, allgemeine Kompetenzen und spezielle Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinanderzusetzen,
  • Strichaufzählung
    sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  • Strichaufzählung
    reflektiert mit kultur- und geschlechtsbezogenen Aspekten von Erziehung, Bildung und Beratung umgehen,
  • Strichaufzählung
    sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Bildungskontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen und Problemlagen auftreten,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  • Strichaufzählung
    im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt situationsadäquat kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  • Strichaufzählung
    politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  • Strichaufzählung
    ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  • Strichaufzählung
    im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  • Strichaufzählung
    lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung verstehen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Menschen fördern,
  • Strichaufzählung
    die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse auf der Basis einer inklusiven Grundhaltung entsprechend der individuellen Entwicklungs- und Lebenslage der Adressatinnen und Adressaten gestalten,
  • Strichaufzählung
    ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    sozialpädagogische Einrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

römisch drei. SCHLAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Sozialpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel (Besondere Bestimmungen):

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die einander inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – wobei folgende Bestimmungen zu beachten sind:

  • Strichaufzählung
    Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  • Strichaufzählung
    Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  • Strichaufzählung
    Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  • Strichaufzählung
    Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 41 nicht überschreiten.
  • Strichaufzählung
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 149 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen, abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer unverbindlichen Übung anzuführen.

Kolleg für Sozialpädagogik für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im sozialpädagogischen Berufsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und dem neuen Rollen- und Geschlechterbild gerecht werden. Von den Lehrerinnen und Lehrern werden kompetenzorientiertes Unterrichten sowie entsprechende Diagnose- und Förderkompetenz erwartet. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)“:

Das Erwerben von Kompetenzen erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen.

Selbständiges Arbeiten, eigenständiger Wissenserwerb, Arbeiten im Team, forschendes Lernen und Präsentationen sind einzuüben und zu vertiefen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:

Zusammenarbeit mit Einrichtungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Begegnung mit Expertinnen und Experten, Exkursionen und Mediennutzung sind die Basis eines praxisnahen Unterrichts.

Die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und Umwelt ist transparent zu machen, pädagogische Handlungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten.

Studierende bringen aktuelle Fragestellungen in den Unterricht ein und bearbeiten diese durch Auseinandersetzung mit Fachliteratur und Beobachtungen in konkreten Situationen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“:

Durch die Unterrichtsgestaltung soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.

Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.

Die Aneignung von didaktischer Fachsprache sowie ein Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur sind durch alle Semester hindurch begleitend gefordert.

Querverbindungen und Vernetzungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sind Grundlage für die Transparenz sachlogischer Zusammenhänge.

Die permanente Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip für fachliche, personelle und soziale Kompetenzen anzuwenden.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.

Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte orientiert sich an einem realistischen Berufsbild.

Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis der Sozialpädagogik“:

Im Praktikum soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.

Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.

Die Unterrichtsinhalte von Didaktik und Praxis sind durchgehend aufeinander abgestimmt.

Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.

Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte nimmt Bezug auf individuelle Beobachtungen und Erfahrungen der Studierenden.

Der Unterricht stellt eine gezielte Vorbereitung auf die Tages- und Blockpraktika sicher und gewährleistet eine praktikumsbegleitende Beratung der Studierenden.

Kontinuierliche Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip einzusetzen.

Schriftliche Arbeiten bezogen auf Unterricht und Praktikum dokumentieren den Lernzuwachs.

Individuelle Ausbildungsgespräche zum Unterricht/Praktikum sind zu führen.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.

Praxis umfasst Unterricht in der Schule und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika sowie das Pflichtpraktikum) in ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtungen.

Das Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen soll ein Kennenlernen des breiten sozialpädagogischen Berufsfeldes gewährleisten.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Sozialmanagement und Recht“:

Zur Orientierung und Übung dienen die Diskussion von und Auseinandersetzung mit aktuellen Beispielen aus der Praxis.

Eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit den berufsspezifischen Herausforderungen und rechtlichen Grundlagen ist durch die ständige Verschränkung von Theorie und Praxis herzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Lernbegleitung“:

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion der Fachbereiche bilden im Besonderen mit den Unterrichtsgegenständen „Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie, Sozialethik)“, „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“, „Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik“ eine wichtige Grundlage.

Im 3. Semester können in der fachbezogenen Lernhilfe für Deutsch, Englisch oder Mathematik standortbezogene Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen gesetzt werden.

Die Rolle der Berufsgruppe der Sozialpädagoginnen und –pädagogen im Praxisfeld ist für die Begleitung von Lernprozessen zu reflektieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers sind zu stärken und in der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ zur Sicherstellung des Transfers erworbener Kompetenzen ist notwendig.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung „Ernährung mit praktischen Übungen“ ist sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“:

Durch Experimentieren und Erproben wird die eigene Kreativität erfahren und gefördert.

Die Studierenden sollen zu ökonomischem Umgang mit Werkzeug und Material angeleitet werden.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der sozialpädagogischen Praxis.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ sowie „Praxis der Sozialpädagogik“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung“:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht. Fächerübergreifende Projekte jeder Form vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:

Durch die Mittel Musik, Bewegung, Sprache/Stimme und Material werden Wahrnehmungssensibilisierung, Kreativität und soziales Lernen erlebt und gefördert. Dabei ist ein enges Ineinandergreifen praktischer und theoretischer Aspekte unabdingbar. Die Verbindung der einzelnen Bereiche ist zwingend notwendig um das Prinzip der Rhythmik umsetzen zu können.

Um den Transfer in das pädagogische Berufsfeld zu ermöglichen, soll die Arbeitsweise der rhythmisch-musikalischen Erziehung (Mittel und Ziele der Rhythmik, Parameter der Musik und Bewegung, Unterrichtsprinzip von Spannung und Entspannung, Phasenwechsel) durch praktisches Erleben erkannt, verstanden und dadurch anwendbar gemacht werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden einen persönlichen Einblick in die Arbeitsweise der Rhythmik gewinnen und die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Gestalten und Durchführen eigener rhythmisch-musikalischer Aktivitäten und Einheiten erlangen. Dabei soll zunächst die Eigenerfahrung im Vordergrund stehen und erst in weiterer Folge der Transfer in das pädagogische Berufsfeld erfolgen.

Der Kompetenzerwerb erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und experimentelles Lernen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes „Musikalische Praxis“ im schulautonomen Erweiterungsbereich „Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Die vielfältigen musikalischen Inhalte der vorangegangenen Module sind im Rahmen einer prozessorientierten Auseinandersetzung zu vertiefen, wobei Experiment, Improvisation und Gestaltung mit den musikalischen Grundphänomenen Klang – Dynamik – Zeit im Fokus stehen.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Berufsfeld, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten sowie der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Studierenden zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur in Bezug auf ihre zukünftige Berufstätigkeit hinführen.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei die Einhaltung des Gesamtstundenausmaßes sicherzustellen ist. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Studierenden jedenfalls eine sichere Beurteilung für jede Studierende und jeden Studierenden getroffen werden kann. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess im Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters bzw. Moduls sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Bereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind mittels geeigneter Methoden bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis der Sozialpädagogik:

Die Praxis an einem Kolleg für Sozialpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungseinrichtungen und Institutionen der Sozialpädagogik als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Die Praxis ist so zu gestalten, dass die Studierenden Gelegenheit haben, das breite Feld der Sozialpädagogik kennen zu lernen. Dies gilt auch für das Kolleg für Berufstätige. Die Praxis ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in einer der oben genannten Einrichtungen.

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht,
  • Strichaufzählung
    können die im Kolleg erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  • Strichaufzählung
    wissen über Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  • Strichaufzählung
    gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem einzelnen Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  • Strichaufzählung
    Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  • Strichaufzählung
    Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  • Strichaufzählung
    Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  • Strichaufzählung
    Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2016, in der geltenden Fassung.

2.       Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, (auslaufend) und Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der geltenden Fassung.

3. Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

4. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

5. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

6. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

8. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

9. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

1.Semester – Kompetenzmodul 1

Individuation und Sozialisation

Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung

Handeln und Moral

Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden

2. Semester – Kompetenzmodul 2

Mensch und Gemeinschaft

Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

3. Semester– Kompetenzmodul 3

Recht und Gerechtigkeit

Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Glauben und Wissen

Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Freiheit und Verantwortung

Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft

Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches

2. SOZIALPÄDAGOGIK – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK
(einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Pädagogik erläutern,
  • Strichaufzählung
    das Verhältnis von Theorie und Praxis veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Faktoren und Funktionen des Erziehungsprozesses benennen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialarbeit erläutern,
  • Strichaufzählung
    Klassikerinnen und Klassiker der Sozialpädagogik in ihrer historischen Bedeutung darstellen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Pädagogischen Psychologie erklären,
  • Strichaufzählung
    konkrete Situationen mit Hilfe unterschiedlicher Spieltheorien analysieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Spielformen und deren Entwicklungsverläufe erklären,
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren aus der frühen und mittleren Kindheit bewerten.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Grundbegriffe der Pädagogik und ihrer Bezugsdisziplinen, Geschichte der Pädagogik und ihrer Richtungen, Theorie-Praxis-Verschränkung, Anlage-Umwelt-Interaktion, Konstruktivismus.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Begriffsklärung: Sozialpädagogik / Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Definitionen und Beschreibungen von Klassikerinnen und Klassikern der Sozialpädagogik.

Bereich „Lernen“:

Wissens- und Verhaltensgedächtnis, Lernstrategien, Lern- und Leistungsmotivation, Spieltheorien, Praxisgeschehen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spielformen, Kinderzeichnung, Entwicklung des kindlichen Spiels, sozioökonomische Risiko- und Schutzfaktoren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche pädagogische Konzepte vergleichen,
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen aus der Erziehungsstilforschung veranschaulichen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der sozialen Arbeit als Folge von sozialem Wandel erklären.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der pädagogischen Psychologie situations- und kontextabhängig anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung des Spiels und der Spielformen erläutern,
  • Strichaufzählung
    konkrete Situationen mit Hilfe unterschiedlicher Spieltheorien analysieren,
  • Strichaufzählung
    historische und aktuelle Modelle der Entwicklungspsychologie vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Montessoripädagogik, Erlebnispädagogik, Traumapädagogik, Industriegesellschaft, (Zweite) Moderne, Wissensgesellschaft. Das Verhältnis zwischen dem einzelnen Menschen und der Gesellschaft, Strukturen des Zusammenlebens, Erziehungsstilforschung, Erziehungsmaßnahmen, Alltagssituationen, Praxisgeschehen.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Historische und aktuelle Zusammenhänge von sozialen und pädagogischen Veränderungen.

Bereich „Lernen“:

Wissensgedächtnis, Lernbiographie, Lernstrategien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spielformen, Entwicklung des kindlichen Spieles inklusive Kinderzeichnung, Spieltheorien, Alltagssituationen, Praxisgeschehen, grundlegende Vertreterinnen und Vertreter.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Geschichte der Sozialpädagogik unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik in Österreich darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik charakterisieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe und Konzepte der pädagogischen Psychologie situations- und kontextabhängig anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Situationen aus dem Alltag und aus der Praxis mit historischen und aktuellen Konzepten analysieren,
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe aus der Soziologie beispielhaft darlegen.

Lehrstoff:

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Sozialpädagogik in der Zwischenkriegszeit,

Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Sozialraumorientierung, Capability Approach.

Bereich „Lernen“:

Lernbiographie, Lernstörungen, selbstreguliertes Lernen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Ziele und Aufgaben sowie Methoden der Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen, Erklärungsmodelle menschlicher Entwicklung, Familien-, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedlicher Menschenbilder im sozialpädagogischen Denken und Handeln reflektieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln nach ethischen Konzepten beurteilen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik anwendungsorientiert darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik in Verbindung mit Erklärungsansätzen aus Bezugswissenschaften veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik unter Bezugnahme auf Perspektiven der Adressatinnen und Adressaten veranschaulichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung im jungen Erwachsenenalter und Erwachsenenalter darstellen,
  • Strichaufzählung
    konkrete Situationen aus Alltag und Praxis auf Basis grundlegender entwicklungspsychologischer Konzepte analysieren,
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Soziologie unter Bezugnahme auf die Perspektiven von Akteurinnen und Akteuren der Sozialpädagogik darlegen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Das Bild vom Menschen aus der Sicht unterschiedlicher Erklärungsansätze, Menschenrechte, Kinderrechte.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Lebensweltorientierung und Kinder- und Jugendhilfe, Sozialraumorientierung und Jugendarbeit, Lebensbewältigung und Entwicklungspsychologie, Sozialraumorientierung und Soziologie, Capability Approach, Autonomie.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Grundlegende Vertreter und Vertreterinnen. Familiensoziologie, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters, soziale Beziehungen, Familie, Beruf, Arbeit, Gesundheit, Sterben und Tod.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit

2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Zuschreibungen, Menschenbilder und gesellschaftliche Konstruktionen in Zusammenhang mit Adressatinnen und Adressaten reflektieren,
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Randgruppenphänomene, Diskriminierungs- und Ausschlussprozesse benennen,
  • Strichaufzählung
    wesentliche fachspezifische Begriffe zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren und Zusammenhänge im Umgang mit sozialen Phänomenen veranschaulichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Begriffe analysieren,
  • Strichaufzählung
    Fachsprache situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
            Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Auseinandersetzung mit den eigenen/fremden Haltungen, individuelle/gesellschaftliche Positionierungen und Einführung in die Grundlagen und Begriffe der inklusiven Pädagogik, historische Entwicklung.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Von der Exklusion über die Integration zur Inklusion.

Bereich „Diversity“:

Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Formen, auslösende Faktoren, Symptome von abweichendem Verhalten benennen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wertschätzung gegenüber Eltern und Systempartnern darlegen.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  • Strichaufzählung
    zuständige spezifische Anlaufstellen im Bereich der Inklusion benennen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Vernetzung und der interdisziplinären Zusammenarbeit veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Abgrenzung zu Therapie und medizinischen Handlungsfeldern erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    wichtige Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten für den sozialpädagogischen Alltag entwickeln,
  • Strichaufzählung
    spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit normabweichendem Verhalten benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Begriff Verhaltensauffälligkeit – Verhaltensstörung, Formen von auffälligem Verhalten, entwicklungspsychologische, soziale und kulturelle Hintergründe und Einflüsse, Lebenswelten.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Vernetzung mit Systempartnern, Grenzen und Möglichkeiten der Sozialpädagogik, interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Sozialpädagogische Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten, normabweichendes Verhalten, Entwicklungspsychologie.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Beeinträchtigungsformen erklären,
  • Strichaufzählung
    spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen erklären,
  • Strichaufzählung
    adäquate Handlungs- und Unterstützungsstrategien entwickeln.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit der psychosexuellen Entwicklung benennen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Aufklärung und Begleitung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Rahmenbedingungen nennen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für eine personenzentrierte Begleitung und persönliche Assistenz entwickeln.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  • Strichaufzählung
    verschiedene therapeutische Methoden und deren Rahmenbedingungen benennen,
  • Strichaufzählung
    Psychotherapieformen und die notwenigen Rahmenbedingungen erklären,
  • Strichaufzählung
    verschiedene pädagogische Handlungsmethoden entwickeln.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Selbstbestimmungsbewegung erklären,
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen Selbstbestimmung und Selbständigkeit, Betreuung und Begleitung, Unterstützung und Assistenz erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Formen von Behinderungen, entwicklungspsychologische, soziale und politische Hintergründe. Bio-psycho-soziales Modell.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Sexualität bei Menschen mit Behinderung, spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Zugänge und Hindernisse, UN-Konvention, Zukunftsplanung, Qualitätsmaßnahmen.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Therapeutische und im Speziellen psychotherapeutische Behandlungskonzepte und deren Rahmenbedingungen, unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, pädagogische Handlungsmethoden.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Geschichtliche Hintergründe des Selbstbestimmungskonzepts, Möglichkeiten der Umsetzung, Lebenswelten, Abgrenzung der einzelnen Begriffe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    wichtige psychische Diagnosen erklären,
  • Strichaufzählung
    das Zusammenspiel von psychischen Erkrankungen und verschiedenen Behinderungsformen sowie weitere Einflussfaktoren erläutern,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Rahmenbedingungen und verschiedenen Methoden der Begleitung veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    gängige Medikamente und günstige und ungünstige Wirkungen überblicksmäßig benennen,
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Rahmenbedingungen darstellen.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Alterungsprozesse veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen kontextbezogen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    medizinisch–psychologische Grundlagen zu Alzheimer und Demenz erläutern,
  • Strichaufzählung
    adäquate Unterstützungsmöglichkeiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biographiearbeit und Validation anwenden.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    wichtige Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten für den sozialpädagogischen Alltag entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Klassifikationssysteme vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Diagnosen unter besonderer Berücksichtigung der Kombination Behinderung/psychische Störungen, Auswirkung entwicklungspsychologischer und umgebungsdynamischer Faktoren, Methoden der Begleitung, Therapieformen, häufige Psychopharmaka, UN – Konvention.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Spezifische entwicklungspsychologische Aspekte des Alterns, medizinische Grundlagen, alte Menschen mit Behinderung, Lebenswelt, Methoden der Unterstützung im Alltag, Methoden der Biographiearbeit.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Unterstützung- und Handlungskonzepte, aktuelle Klassifikationssysteme.

2.3 DIDAKTIK
(Handlungskonzepte und -felder in der Sozialpädagogik)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Perspektiven für die berufliche Identität benennen,
  • Strichaufzählung
    Haltungen in Interaktionen reflektiert darstellen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Didaktik nennen,
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt sozialpädagogischer Lebensräume und Adressatinnen und Adressaten darstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Leitungs- und Führungsverhalten aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    entsprechende Kooperationsformen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen methodisch-didaktischen Denkens und Planens verstehen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse theoriebezogen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    aus Bedingungs- und Entscheidungsfeldern für Bildungsprozesse arbeitsfeldspezifische Angebote ableiten.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Eigene persönliche und berufliche Entwicklungsaufgaben, Berufsgesinnung, berufliche Anforderungen, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Fachsprache, Überblick über die Arbeitsfelder der Sozialpädagogik, Aufgabenbereiche von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Spezifika des Berufsbildes.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Einflussfaktoren für Gruppenleitung, Kooperation mit Systempartner/innen, Methoden zum Setting der Kooperationsformen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Motivation, Planungsprinzipien von Bildungs- und Spielangeboten, Spiel- und Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen von Adressatinnen und Adressaten, Analyse und Reflexion von Bildungssituationen, Formen der Alltags- und Festgestaltung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Gesprächssituationen planen, arrangieren und evaluieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Grundwissen über die Systempartner/innen in Institutionen und im Umfeld einordnen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte für die Institutionen des Praktikums beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    allgemeine und spezielle präventive Modelle und Maßnahmen zur Gruppenstabilität vergleichen.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe zu Diversity und Genderpädagogik einordnen,
  • Strichaufzählung
    Handlungsperspektiven für den Umgang mit Vielfalt ableiten.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Wirkungsfaktoren für Verhalten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Fördermaßnahmen entwickeln und evaluieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Einflussfaktoren in der Gesprächsführung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Professionen in sozialpädagogischen Einrichtungen und deren Umfeld, Einführung in die interdisziplinäre Zusammenarbeit, konzeptive Arbeitsweisen, Berichts- und Dokumentationswesen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Methoden der Gruppen- und Teamleitung, Leitung und Steuerung von Gruppenprozessen, Themenzentrierte Interaktion (TZI).

Bereich „Diversity“:

Grundlagen der Gender- und Diversity-Pädagogik, Entstehungsbedingungen von Geschlechterdifferenzen, Umgang mit individuellen und transkulturellen Unterschieden.

Bereich „Intervention“:

Einführung in die Methoden der Verhaltensbeobachtung und -modifikation, individuelle Zielarbeit, Ansätze der sozialpädagogischen Fallarbeit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    ressourcenorientierte Rahmenbedingungen in der Erstellung sozialpädagogischer Handlungskonzepte berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Grundwissen über die Systempartnerinnen und -partner im Umfeld einordnen,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln mit dem Hintergrund der Komplexität und der Vielfalt sozialpädagogischer Lebensräume sowie Adressatinnen und Adressaten theoriebezogen darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Lebensbegleitung für Adressatinnen und Adressaten vergleichen.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    gesundheitsförderliche Strategien beschreiben und kontextbezogen anwenden.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    pädagogische Konzepte zur zielgruppenorientierten Präventionsarbeit erstellen,
  • Strichaufzählung
    Konflikte in unterschiedlichen sozialpädagogischen Settings theoriebezogen bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    Deeskalationsstrategien erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Grundbegriffe Interkultureller Pädagogik, Grundlagen zu Schulsozialpädagogik, Lebensraumanalyse und Falldarstellung, Überblick über sozialpädagogische Konzepte und Arbeitsweisen, Erlebnispädagogik. Grundlagen Case Management, sozialpädagogische Diagnose, Empowerment.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Burnout, allgemeine Prävention, Psychohygiene.

Bereich „Intervention“:

Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Aggression, Suchtprävention, Methoden zur Konfliktbearbeitung und –lösung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Handlungsperspektiven für den Umgang mit Adressatinnen und Adressaten in ausgewählten Arbeitsfeldern ableiten,
  • Strichaufzählung
    lebensbezogene Einschnitte und krisenhafte Situationen bei sozialen Adressatinnen und Adressaten theoriebezogen einordnen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Lebensbegleitung für Adressatinnen und Adressaten entwerfen,
  • Strichaufzählung
    den Bildungsauftrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung in sozialpädagogischen Lebensräumen veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien der sozialpädagogischen Arbeit einordnen,
  • Strichaufzählung
    sozialpädagogische Arbeit öffentlichkeitswirksam darstellen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Informationsflüsse evaluieren,
  • Strichaufzählung
    Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Theorien und Methoden zum Thema Krise und Krisenbewältigung, Spezifika sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Frauenhaus, Beratungsstellen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Seniorinnen und Senioren, Sensibilisierung für Beziehungsabbrüche, Trauerarbeit, Scheidung, Resilienz, Biographiearbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Konzepte und Arbeitsweisen im Kontext ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Animation für Seniorinnen und Senioren, Freizeitpädagogik, Coping-Strategien, Life skills. Methoden und Verfahren zur Qualitätssicherung, Qualitätskriterien, Öffentlichkeitsarbeit.

Bereich „Intervention“:

Verantwortungsbereiche, Professionswissen, Adressatinnen- und Adressatensystem, Helferinnen- und Helfersystem, Leistungssystem.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 3 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit

2.4 PRAXIS DER SOZIALPÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    vorbereitete Bildungsangebote für Adressatinnen und Adressaten exemplarisch planen, durchführen und auswerten.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    zeitliche, organisatorische und administrative Vorgaben erfüllen,
  • Strichaufzählung
    sozialpädagogisch relevante Vorerfahrungen reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Feedback geben,
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache anwenden,
  • Strichaufzählung
    beobachtetes Verhalten beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsaufgaben für die zukünftige Praxis formulieren,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte in Bezug auf berufliche Anforderungen reflektieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    schriftliche Planungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Angebote aus unterschiedlichen Spiel- und Bildungsbereichen, exemplarische Konzepte und Charakteristika sozialpädagogischer Einrichtungen.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Reflexionsmethoden, Praxisorganisation, Vereinbarungen, Verbindlichkeit.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Mündliche und schriftliche Reflexionsmethoden, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Lernen“:

Modellverhalten, Arbeitshaltung, Entwicklungshorizont, Leistungsdokumentation, Erklärung der Kompetenzbereiche.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Planungsmodelle, Analyse von Rahmenbedingungen zur Gestaltung von pädagogischen Situationen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Handlungsoptionen und Lösungsansätze erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der beruflichen Sozialisation beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Gelingensfaktoren darstellen,
  • Strichaufzählung
    Theorien mit berufspraktischen Situationen verbinden.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Projektelemente in Ansätzen durchführen,
  • Strichaufzählung
    kooperierende Arbeitsweisen für die Teamarbeit anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse erklären,
  • Strichaufzählung
    Gruppen anleiten.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Beobachtungsverfahren anwenden,
  • Strichaufzählung
    Elemente für eine Falldarstellung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    entwicklungsangemessene Bildungsmittel und Angebote zur Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Gegenüberstellung eigene Sozialisation und Berufssozialisation.

Bereich „Lernen“:

Einflussfaktoren, Aspekte des Führungsverhaltens in Gruppen, Potentialanalyse.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Elemente von Projektarbeit, Formen der Zusammenarbeit, Haltungen für Teamarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Rollen in Gruppen, Gruppenleitung, Kennzeichen Gruppe, Team.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Beobachtung und Evaluation, Raumanalyse, Bildungsangebote für die Zielgruppe, Medien und Konzepte.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen persönlichen Haltungen und Einstellungen und den speziellen Anforderungen des Berufsfeldes veranschaulichen.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Selbst- und Fremdwahrnehmung in Praxissituationen differenziert benennen,
  • Strichaufzählung
    fachliche Rückmeldungen zur persönlichen Entwicklung einordnen und im Verhalten umsetzen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    die Rollenerweiterung im Kontext des Praxisfeldes ableiten,
  • Strichaufzählung
    berufsfeldspezifisches Wissen in schriftliche Arbeiten integrieren,
  • Strichaufzählung
    eine fachliche Auswertung von berufsfeldspezifischen Unterlagen erstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Potentiale zur Weiterentwicklung der Berufsidentität argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kooperative Arbeitsweisen im Team evaluieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    schriftliche Planungen zielgruppenspezifisch erstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzeptionen im Praxiskontext überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Planung, Durchführung und Reflexion als pädagogische Einheit umsetzen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    situationsspezifische Methoden aus der Gesprächsführung anwenden,
  • Strichaufzählung
    theoretische Modelle als Grundlage für pädagogisches Handeln auswählen,
  • Strichaufzählung
    prozessorientierte pädagogische Arbeitsweisen begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Wertesysteme, pädagogische Haltungen, pädagogische Bildungs- und Leistungsaufträge.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Feedback, Selbstwahrnehmung, Fremdwahrnehmung.

Bereich „Lernen“:

Auseinandersetzung mit der Rolle als Teammitglied, Erweiterung des pädagogischen Rollenverständnisses, Datenschutz, Fachsprache im Dokumentations- und Berichtswesen, Anamnese und Entwicklungsbericht.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis, Abgrenzungsthemen, Rollenerwartungen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Konzeptentwicklung und -vergleiche, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Förder- und Entwicklungskonzepten, Organisations- und Arbeitskonzepte.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Gesprächsführung, Verhaltensmodifikation, Zielarbeit, Gruppendynamik, Vertiefungsgebiete professionellen Handelns.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Normen und Werten“

  • Strichaufzählung
    Einstellungen und Haltungen in pädagogischen Prozessen analysieren und reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    reflektierte Praxiserfahrungen auf der Metaebene in unterschiedlichen Settings kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Perspektiven für die berufliche Identität ableiten.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    situationsspezifisch Methoden aus unterschiedlichen theoretischen Modellen der Gesprächsführung anwenden,
  • Strichaufzählung
    Ansätze für lösungsorientierte (Beratungs-)Modelle entwickeln.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    pädagogische Konzeptionen in die Planung einbeziehen,
  • Strichaufzählung
    Auftrag und Zielsetzung von sozialpädagogischen Einrichtungen in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext einordnen,
  • Strichaufzählung
    die Schwerpunkte der Schrittfolge von problemlösendem Handeln für prozessbezogene Kompetenzmuster erklären,
  • Strichaufzählung
    arbeitsfeldbezogene Kompetenzmuster für sozialpädagogische Handlungsfelder darstellen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Konfliktsituationen theoriegeleitet analysieren und adäquate Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    Präventionsmodelle für verschiedenste Aufgaben- und Themenbereiche von sozialpädagogischer Arbeit erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Normen und Werten“:

Soziale Werte und Normen im gesellschaftlichen Kontext.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Kompetenzportfolio, Reflexionsmethoden, Psychohygiene, Kompetenzmodelle, Leistungssysteme, Praxisgenese.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Beratungsmodelle, Moderationsmodelle.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Planungs- und Analysekompetenz, Interaktions- und Kommunikationskompetenz, Reflexions- und Evaluationskompetenz, Fallkompetenz, Systemkompetenz, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Konzeptentwicklung und –vergleiche.

Bereich „Intervention“:

Problemlösungsorientierte Arbeitsweisen, Aufgaben in multiprofessionellen Teams, Angehörigenarbeit, Fallverlaufskonferenzen.

Blockpraktika: 

8 Wochen Blockpraktika: Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  • Strichaufzählung
    didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ und zum
  • Strichaufzählung
    „Pflichtpraktikum“ – Teil B)

2.5 KOMMUNIKATION UND GRUPPENDYNAMIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse theoriebezogen reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstheorien beispielhaft erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Gruppen- und Teamprozesse theoriebezogen erklären.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Methoden der Beratung zielgruppenorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedbackmethoden.

Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“:

Theorien, Methoden und Modelle zur Kommunikation.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Grundbegriffe der Gruppendynamik und -pädagogik, Teamentwicklung.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Partnerzentriertes Gespräch, Kritikgespräch.

2.6 SOZIALMANAGEMENT UND RECHT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze des Rechtswesens sowie die Gerichtsorganisation und –zuständigkeit benennen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zu international üblichen Ansätzen herstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Profit- und Non-Profit-Organisationen benennen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Leistungsangebote der Einrichtungen im regionalen Umfeld in Bezug auf ihre rechtlichen Grundlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Gerichtsbarkeit, Gefährdungsabklärung, Verschwiegenheitspflicht, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Kodex der Social Work Ethics und Normen.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Rechtsgrundlagen von Trägern von Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit erklären,
  • Strichaufzählung
    verschiede Konzepte gesetzlicher Vertretung veranschaulichen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Prinzipien des Qualitätsmanagements benennen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Marketings beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Strategien professioneller Öffentlichkeitsarbeit exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Privatrecht.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Qualitätsmanagement.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Öffentlichkeitsarbeit, Marketing im Sozialbereich.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    strafrechtliche Tatbestände erklären,
  • Strichaufzählung
    Fallbeispiele lösen,
  • Strichaufzählung
    bei Gewalt in der Familie die rechtliche Vorgangsweise beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den Begriff der Obsorge in die Praxis übertragen,
  • Strichaufzählung
    Unterhaltsregelungen veranschaulichen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze professioneller Unterstützungsmaßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Zuständigkeitsbereiche sozialpädagogischer Arbeit an Beispielen aufzeigen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    soziopolitische Entwicklungen hinterfragen und Maßnahmen bewerten,
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe von Sozialmanagement und deren Abgrenzung zu klassischen Managementtheorien nennen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Leistungsangebote der Einrichtungen im regionalen Umfeld in Bezug auf ihre rechtlichen Grundlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Straf-, Suchtmittel-, Familienrecht und Gewaltschutz, Aufsichtspflicht, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Jugendschutz, Menschen- und Kinderrechte, Kinderrechtskonvention, Fallbeispiele.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Berufsethik, Menschenrechte und Menschenwürde, Unterstützungsmanagement, Rehabilitations- bzw. Behindertengesetz.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Rechtsgrundlagen sozialpädagogischer Einrichtungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze zu unterschiedlichen für die sozialpädagogische Praxis relevante rechtliche Schwerpunkten beschreiben und anwenden.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Elemente des Projektmanagements in Fallbeispielen anwenden,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Prinzipien öffentlicher und privater Finanzierung benennen,
  • Strichaufzählung
    Diversity Management veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Evaluationsmethoden beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Personalentwicklung beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien in der sozialpädagogischen Arbeit veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Eherecht, Pflege- und Adoptionsrichtlinien, Kindeswohlgefährdung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe, Sterbebegleitung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Konzepte des Projektmanagements, Verwaltungsgesetz, Konzepte aus dem Diversity Management, Evaluationsmethoden, Personalentwicklungsstrategien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Marketingstrategien.

2.7 LERNBEGLEITUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Grundlagen des Lernens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Ansätze der Gehirnforschung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse der Lernforschung exemplarisch benennen.

im Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“

  • Strichaufzählung
    Lernstile nach unterschiedlichen Methoden analysieren,
  • Strichaufzählung
    lernstilbezogene Methoden anwenden,
  • Strichaufzählung
    Spezifika von Lernstilen individuell und in einer Gruppe situationsadäquat berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Lernorganisation benennen,
  • Strichaufzählung
    Lernprozesse auf Grundlage spezifischer Methoden gezielt begleiten,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Lernorganisation reflektieren.

im Bereich „Lernhilfe“

  • Strichaufzählung
    Unterschied von Lernhilfe, Nachhilfe und Unterricht benennen,
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des österreichischen Schulsystems erklären,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld erläutern,
  • Strichaufzählung
    Aspekte von Gendergerechtigkeit veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Grundlagen des Lernens“:

Gehirn- und Lernforschung.

Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“:

Lernstilanalyse, Lernbiographie, zielgruppenspezifische Lernmethoden, Methoden der Lernhilfe und des Lerncoachings, Lernatmosphäre, individuelle Lernpläne, Entspannung, Rahmenbedingungen des Lernens, Motivation.

Bereich „Lernhilfe“:

Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld, Aspekte der Nachhilfe und des Unterrichts, Lernspiele, Lernsoftware, Fehlerhäufigkeiten, Fachliteratur. Gendersensible Aspekte des Lernens.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“

  • Strichaufzählung
    Inhalte der Grundschule als Fundament weiterer Bildung benennen,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Festigung dieser Inhalte umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben situationsadäquat auswählen.

im Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“

  • Strichaufzählung
    Hinweise auf einen spezifischen Lern- und Förderbedarf benennen,
  • Strichaufzählung
    individualisierte Lernangebote erstellen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  • Strichaufzählung
    Lern- und Übungsmaterialien der Grundstufe auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  • Strichaufzählung
    adäquate Übungen zum (Fremd-)Sprachenerwerb situationsspezifisch abstimmen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lernmethoden für unterschiedliche Lernstile anwenden,
  • Strichaufzählung
    Fehler analysieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“:

Lehrplan, Inhalte und Methoden der Grundschule, didaktische Übungskonzepte, Adaptieren von Aufgabenstellungen.

Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“:

Dyskalkulie, Legasthenie, Spracherwerb bei Kindern mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“

  • Strichaufzählung
    Kompetenzen und Defizite in Bezug auf die Erreichung der Bildungsstandards analysieren,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Festigung der wesentlichen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, Englisch anwenden,
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bereiche des Lehrplans den unterschiedlichen Klassenstufen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen lexikalischem und grammatikalischem Zugang zum Sprachenerwerb erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben aufgrund individueller Erfordernisse auswählen.

im Bereich „Bildungsstandards“

  • Strichaufzählung
    Inhalts- und Handlungskompetenzen benennen,
  • Strichaufzählung
    Komplexitätsbereiche benennen,
  • Strichaufzählung
    Aufgabenbeispiele und Kompetenzen vergleichen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  • Strichaufzählung
    Lern- und Übungsmaterialien der Sekundarstufe auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  • Strichaufzählung
    adäquate Übungen zum (Fremd-)Sprachenerwerb situationsspezifisch abstimmen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lernmethoden für unterschiedliche Lerntypen anwenden,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus analysieren und erstellen,
  • Strichaufzählung
    Fehler analysieren,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lernspiele situationsadäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus erstellen.

im Bereich „Lernhilfe“

  • Strichaufzählung
    adäquate Angebote zielgruppenspezifisch auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“:

Lehrplan, Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1 (Mathematik, Deutsch, Englisch), Übungskonzepte, Bildungsstandards, Methoden zur Festigung der wichtigsten Kompetenzen und ihre praktische Umsetzung.

Bereich „Bildungsstandards“:

Bildungsstandards mit Beispielen.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien (Deutsch, Englisch, Mathematik) für die Sekundarstufe, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.

Bereich „Lernhilfe“:

Lernmaterialien, Arbeitsbehelfe, Lernsoftware.

2.8 GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    physische und psychische Grundlagen von Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden erläutern,
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten benennen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Ernährungsverhalten durch Beobachtung und konkrete Erfassungsmethoden analysieren,
  • Strichaufzählung
    Lebensführung im Hinblick auf gesundheitsförderndes Verhalten beurteilen.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    haushaltsorganisatorische Aufgaben eigenständig und sachgerecht planen,
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Regionalität und Nachhaltigkeit berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Gesundheitsförderung erarbeiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    gesundheitsbewusstes, eigenverantwortliches Ernährungs- und Bewegungsverhalten reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Anleitung zur Führung von Ernährungsprotokollen bei Gewichtsproblemen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Stress, Süchte und Suchtverhalten.

Bereich „Systeme“:

Einordnung der Nahrungsmittel nach ihrer Bedeutung für den Stoffwechsel, Qualität von Lebensmitteln, Abfallwirtschaft, Bedeutung von Regionalität, Nachhaltigkeit, Balance zwischen Risiko- und Profaktoren, Work-Life-Balance.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Nährstoffe und Stoffwechselprozesse, gesunde Lebensführung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    körperliche und psychische Vorgänge bezüglich Gesundheit und Krankheit aus ganzheitlicher Sicht beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Hygiene und dem Auftreten von Krankheiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Einfluss von genetischen Anlagen sowie Umwelt- und Verhaltensfaktoren begründen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Arbeitssituationen gesundheitsfördernd analysieren.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    Merkmale von Essstörungen benennen,
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Symptome von Infektionskrankheiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Symptome häufiger Krankheiten im sozialpädagogischen Handlungsbereich beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Hygienemaßnahmen veranschaulichen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Ernährungsempfehlungen zielgruppenspezifisch erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Salutogenese, Hygiene im Alltag und im Beruf, Zivilisationskrankheiten und deren Prävention.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.

Bereich „Systeme“:

Essstörungen, ausgewählte bakterielle, virale und parasitäre Erkrankungen, Schutzimpfungen, Exposition- und Chemoprophylaxe, Sexualhygiene, Symptome der häufigsten Erkrankungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Suchtgifte, Genussmittel.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Entstehung und Symptomatik ausgewählter Erkrankungen, E-Nummern Heft, Nährwerttabellen, Diäten und spezifische Konsequenzen, Auswertung und Beurteilung von Ernährungsprotokollen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    biographische psychische Belastungsfaktoren und deren Auswirkungen analysieren.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Prophylaxe häufiger Erkrankungen im sozialpädagogischen Handlungsbereich beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen in gesundheitsgefährdenden Situationen begründen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    vorbeugende psychohygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitserfolg und Befinden erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Psychotraumatologie.

Bereich „Systeme“:

Häufige Erkrankungen aus dem sozialpädagogischen Formenkreis, Vorsorgeuntersuchungen, Bedeutung von Bewegung und Sport, familiäre und soziale Belastungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Grundlagen sicherheitstechnischer Maßnahmen, Erste Hilfe, Gesundheit am Arbeitsplatz.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG und BEWEGUNG

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld wird in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere der Unterrichtsgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ in jedem Gegenstand unterstützt.

3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich
3.1.1 SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Materialien und Werkzeuge benennen,
  • Strichaufzählung
    flächen- und raumbildende Kompositionen erklären,
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsaspekte begründen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    Grundtechniken zur Gestaltung von dreidimensionalen Objekten anwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Ideenfindung anwenden,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Zugangsmöglichkeiten veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gestaltungsprinzipien beschreiben.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen und diese experimentell einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Assoziationen zu Kunstobjekten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien anhand ihrer Beschaffenheit sachgerecht einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit erworbenen Fähigkeiten und Fachbegriffen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Freude am kreativen Handeln weiter entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsschritte benennen und veranschaulichen.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Produkte situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Themen, Materialien und Techniken zielgruppenspezifisch veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Werkzeugkunde, Materialkunde und Werkstoffkunde, Unfallverhütung, Bildorganisation, Bild-und Kunstbetrachtung.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Grundlegende grafische und malerische Techniken, Illustration, Brainstorming, Spiel und Experiment, Entdecken und Forschen, dreidimensionales Gestalten.

Bereich „Produkt verwenden“:

Assoziationsketten, Kreativitätstechniken, Materialexperimente, praktischer Einsatz von Produkten, kulturgeschichtliche Bezüge.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und –ergebnis, Selbst- und Fremdeinschätzung, Phasen der Kreativität.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Vermittlung und Aufbereitung einfacher Techniken und Materialien, Themen-und Materialsammlung für das sozialpädagogische Arbeitsfeld.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Materialien und Werkzeuge systematisch zuordnen, sicher und fachgerecht anwenden,
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Erfahrungsquellen für gestalterische Prozesse benennen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Produktion und Herstellungsverfahren analysieren,
  • Strichaufzählung
    Bildinhalte Bildgattungen zuordnen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen erfüllen und weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten auswählen,
  • Strichaufzählung
    Materialien und Grundtechniken für die Gestaltung von flächengestaltenden und dreidimensionalen Objekten einsetzen und erweitern.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten benennen und zuordnen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    kreatives Potential benennen und verstärken, erfahren und trainieren,
  • Strichaufzählung
    auf Gestaltungsansätze adäquat reagieren, einlassen,
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe anwenden und erklären.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    das neu erworbene Wissen in Aufgabenfelder einordnen,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für Gestaltungsprozesse benennen und situationsspezifisch verändern.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherche, Umwelt (Umfeld), Kunst und Kultur, Wahrnehmungsspiele, Produktanalyse, Kunstbetrachtung, unterschiedliche Herstellungsverfahren.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken, bild- und flächengestaltende Verfahren.

Bereich „Produkt verwenden“:

Produktanalyse, Praktischer Einsatz von Produkten, ästhetische Betrachtungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ziele kreativen Gestaltens, Fachgespräche, Diskussionen, Unterscheidung von Beschreibung, Interpretation und Dokumentation von Werkstücken.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Materialorganisation, Raumordnung, Adaption.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    physikalische Bedingungen anhand von Werkstücken benennen und reproduzieren,
  • Strichaufzählung
    körperbildende Verfahren beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Funktionsweisen und Strukturen benennen und spezifisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen kulturspezifischen Ausprägungen von Mode und Kunst herstellen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    Ideen visualisieren und Arbeitsschritte planen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe durchführen,
  • Strichaufzählung
    Materialien und Grundtechniken einsetzen.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten benennen und zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Materialgestaltung sensibel und bewusst planen,
  • Strichaufzählung
    Kunstobjekte und Bilder kontextbezogen erklären.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen der eigenen Kreativität und der Berufspraxis veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden mit heterogenen Gruppen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherche, Prinzipien der Mechanik, Spielobjekte, gender- und diversitätsrelevante Aspekte, Textilkunst, grafische Gestaltung, Kulturgeschichte.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skizzen, Modelle, Entwürfe, Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material, Verfahren der wesentlichen Werkstoffe, malerische und grafische Grundtechniken.

Bereich „Produkt verwenden“:

Umfunktionieren, Zweckentfremden, Experiment, Techniktransfer, Produktgestaltung, Bild im Kontext.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Umsetzungskonzepte, Vernetzung mit anderen Fachbereichen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsexperimente erklären,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Funktionen von Raum und Objekt unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    wesentliche Arbeitsschritte einer Aufgabenstellung planen,
  • Strichaufzählung
    Produkte mit erhöhten Anforderungen selbständig herstellen,
  • Strichaufzählung
    körper- und themenbezogene Arbeiten mit Hilfe analoger und digitaler Medien umsetzen.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    situationsspezifisches Gestalten reflektieren,
  • Strichaufzählung
    vorhandene Ressourcen situationsadäquat adaptieren,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse durch gemeinsames kreatives Gestalten veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Sinneswahrnehmung, Raumausstattung und –wirkung, soziokultureller Raum als Gestaltungsraum, ökologische Aspekte von Materialien.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Digitale Medien, künstlerische Objekte, akustische und optische Objekte.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Visuelles Aufbereiten von Themen, Gestaltung von Spielobjekten und Arbeitsformen, ressourcenorientierte Materialsammlung, personenzentrierter Ansatz.

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre anwenden,
  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme, dem jeweiligen Tonumfang entsprechend, melodisch und rhythmisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Puls und Metrum erfassen und aktiv reproduzieren,
  • Strichaufzählung
    Rhythmen nachahmend und improvisierend gestalten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung benennen,
  • Strichaufzählung
    Metrum, Puls und Rhythmen in Sprache und Bewegung umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache formale, rhythmische und melodisch-harmonische Abläufe benennen,
  • Strichaufzählung
    Dur- und Moll-Akkorde unterscheiden und ein Tonzentrum erfassen,
  • Strichaufzählung
    Grundtaktarten unterscheiden und aktiv gestalten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Aufgabenfelder der musikalischen Sozialpädagogik nennen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Allgemeine Musikkunde, grafische Notationsformen, Akkordsymbole, Tabulaturen, Grundlagen der Stimmbildung, Verknüpfung zum Instrumentalunterricht, Kanon, Einführung in Vocal Percussion und Body Percussion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Texte und Bewegung, Einführung in Body-Percussion, einfache Kinder- und Kreistänze, Rhythmicals.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Fachvokabular zu Puls, Metrum, Takt, Form, Tempo, Dynamik, Hörbeispiele aus verschiedenen Musikrichtungen und Epochen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Grundlagen zur Musik in der Sozialpädagogik.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Stimme begleitet und unbegleitet richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    im Violinschlüssel und nach Akkordsymbolen musizieren,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus dem berufsbezogenen Liedrepertoire singen, spielen und selbst begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung benennen und ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten in Bewegung umsetzen,
  • Strichaufzählung
    sich improvisierend ausdrücken und gestalten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Hauptstufen benennen und zuordnen,
  • Strichaufzählung
    einfache formale und harmonische Abläufe benennen,
  • Strichaufzählung
    aufeinander hören und musikalisch interagieren.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    sozialpädagogisch-musikalische Anwendungsfelder nennen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Musik zielgruppenorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik, praxisorientiertes Liedgut, Kanon, Blattsingen im Oktavraum, einfache Kadenzen mit Dreiklängen, Materialsammlung zum Verklanglichen von Versen und Geschichten, Musizieren mit Alltagsgegenständen, Vocal Percussion, Body-Percussion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperinstrumente, Body-Percussion, Bewegung und Klanggesten einfacher Tanzformen, Einführung in die Improvisation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Schulung des Gehörs, einfache Liedformen, Hauptstufen, Kadenzen, Kinderlieder, Volkslieder, Klassik, Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, Einführung in die außereuropäische Musik.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsfelder Musik in der Sozialpädagogik, praxisbezogenes Musikwissen und Repertoire.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Stimme auch im mehrstimmigen Kontext richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    ein erweitertes berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    Einsätze geben und Lieder musikalisch anleiten,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus dem berufsbezogenen Liedrepertoire auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    einen rhythmischen Ostinato in der Gruppe initiieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien improvisierend und gestalterisch ausdrücken.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache formale, harmonische und melodische Abläufe benennen,
  • Strichaufzählung
    Haupt- und Nebenstufen benennen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und notieren,
  • Strichaufzählung
    Wissen der allgemeinen Musiklehre anwenden,
  • Strichaufzählung
    Instrumente klanglich unterscheiden und zuordnen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikprojekte zielgruppenadäquat gestalten,
  • Strichaufzählung
    Feste und Feiern mitgestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik, Einführung in das Dirigieren, verbale und nonverbale Kommunikation und Interaktion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Improvisationsübungen, allgemeine Rhythmus- und Bewegungsmuster, Einsatz von Alltagsmaterialien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Musikalische Parameter und formale Strukturen, Gehörbildung, diatonische Akkorde, Instrumentenkunde, Rhythmuslehre, Rhythmen vom Walzer bis zum Pop.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Auswahlkriterien situationsgerechten Liedgutes, Urheberrecht, organisatorische Rahmenbedingungen für Feste und Feiern, Methoden der Liederarbeitung, Fachvokabular, Auswahlkriterien, Zielgruppe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  • Strichaufzählung
    ein berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig situationsspezifisch und zielgruppenadäquat einsetzen.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich improvisierend oder zielgerichtet ausdrücken.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    den formalen und harmonischen Aufbau von Musikstücken und Liedern nach dem Gehör und in Verbindung mit dem Notentext analysieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    musikalische oder tänzerische Einheiten zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert gestalten und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Feste und Feiern planen und gestalten,
  • Strichaufzählung
    elementare musikalisch-sozialpädagogische Projekte selbstständig entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Transposition, Arrangement, Ensembleliteratur, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, Stimmbildung,

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Improvisationsübungen, Gestaltungskonzepte, Erweiterung elementarer Rhythmus- und Bewegungsmuster, Choreographien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Erweiterung und Dokumentation eines stilistisch vielseitigen Hörrepertoires, Weltmusik, klassische Musik, Pop, Rock, Jazz.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Verschiedene Formen der Ensembleleitung, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Repertoirekunde, Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, musikalische Gruppenarbeit.

3.2.2 RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Stimme als vielseitiges und ureigenes Instrument einsetzen,
  • Strichaufzählung
    das elementare Instrumentarium erklären.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Geräusche und Klänge identifizieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung von Musik und Bewegung darstellen,
  • Strichaufzählung
    die verbindenden Elemente von Musik und Bewegung erklären,
  • Strichaufzählung
    einfache, freie und gebundene Tanzformen ausführen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Ich-Du-Wir-Konstellationen erläutern,
  • Strichaufzählung
    eine didaktische Analyse der rhythmisch-musikalischen Erziehung durchführen und veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimme, Lied und Sprechvers, Klangvielfalt, Stabspiele, Perkussionsinstrumente, körpereigene Instrumente und andere Klangerzeuger.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Metrum, Takt, Rhythmus, Formen und Dynamik, Klangmuster.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperbewusstsein, Sensibilisierung, rhythmisches Prinzip, musikalische Bewegung, räumliche, zeitliche, dynamische, formale Strukturen, Gruppentänze, Tanzlieder, Spiellieder, Bewegungsspiele.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Eigen- und Fremdwahrnehmung, Planungsvorgaben zu Rhythmiksequenzen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrumenten improvisieren und Bewegung begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    rhythmisch-musikalische Gestaltungselemente situationsspezifisch ausdrücken.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich unter Anleitung zu freien und gebundenen Tanzformen bewegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Choreografien in verschiedenen Sozialformen entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der Rhythmik in unterschiedlichen sozialen Formen in Interaktion treten,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen ableiten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Instrumente und Mittel der Rhythmik exemplarisch für verschiedene sozialpädagogische Handlungsfelder anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Bewegungsbegleitung, Einsatzcharakteristika von Stimme, Instrumenten und Medien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Metrum, Takt, Rhythmus, Klang, Phrasierung, Dynamik, Puls- und Rhythmusspiele, Wahrnehmungsförderung.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Fortbewegungsarten zu Vorstellungsbildern, elementare Tanzschritte, Improvisationen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fachbegriffe, Methodeninventar, rhythmisch-musikalische Aufgaben zur Gruppendynamik.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Nachmittagsbetreuung, Kinderfreizeit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Kompetenzbereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Kompositionen und Improvisationen mit Instrumenten und Mitteln der Rhythmik gestalten.

im Kompetenzbereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Instrumente der Rhythmik situationsadäquat einsetzen.

im Kompetenzbereich „Transfer ins sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    kurze Rhythmiksequenzen eigenständig planen,
  • Strichaufzählung
    Rhythmiksequenzen im Hinblick auf Ziele differenziert reflektieren.

im Kompetenzbereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Gruppenimprovisationen, Selbstpräsentationen, kriterienorientierte Text- und Liedauswahl.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Klanggeschichten, Malen zur Musik, Hörbeispiele.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Materialsammlung, Planungsbeispiele, Reflexions- und Auswertungsgespräche.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Phasenwechsel und das rhythmische Prinzip.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    rhythmisch-musikalische Sequenzen eigenständig entwickeln.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    zielgruppenbezogene Choreografien entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

  • Strichaufzählung
    Spannung und Entspannung in rhythmisch-musikalische Sequenzen integrieren.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Elemente der Rhythmik zur Unterstützung von Fördermaßnahmen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Gruppenimprovisationen, Musik- und Bewegungsimprovisation.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Tanz- und Bewegungschoreografie mit und ohne Material, rhythmisch-musikalische Bewegungsbegleitung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Entspannung und Ruhe.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Integrative Rhythmik, rhythmisch-musikalische Erziehung in der Inklusiven Pädagogik und angrenzenden Fachbereichen.

3.2.3 INSTRUMENTALUNTERRICHT
Gitarre, Akkordeon, Klavier/E-Piano

GITARRE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    Griffdiagramme lesen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Notationsarten, Stimmen, grundlegende Anschlagsarten, Grifftechnik der Greifhand, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einstimmige Melodien, Aufbau eines Lied-Repertoires.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Kadenzen, einfache Sololiteratur.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen,
  • Strichaufzählung
    Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    ein umfassendes Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Patterns anwenden,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien selbständig situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Barrégriffe, Septakkorde, erweiterte Kadenzen, ausgewählte Sololiteratur.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

AKKORDEON

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Begleitmuster anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire nach Noten und auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen,
  • Strichaufzählung
    Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    musiktheoretische und spieltechnische Fertigkeiten vernetzen,
  • Strichaufzählung
    ein umfassendes Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Patterns anwenden,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Haupt- und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien selbständig situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, erweiterte Kadenzen, Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, Sololiteratur, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik, Stilkunde, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

KLAVIER / E-PIANO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse des Instruments und der Spieltechnik anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Lieder auswendig singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Akkordsymbole, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Begleittechniken, Zerlegungen, Melodiespiel, Aufbau eines Lied-Repertoires.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    stilistisch unterschiedliche Begleitmuster und Rhythmen anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Einleitungen gestalten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch selbstständig erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentaltechnik und Begleittechnik, einfache Sololiteratur, Einführung in die Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen, Einführung in die Popularmusik.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentation, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    harmonische und melodische Vor- und Zwischenspiele gestalten,
  • Strichaufzählung
    ein Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Rhythmen anwenden,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Solo- und Ensembleliteratur vor der Gruppe präsentieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentaltechnik, erweiterte Kadenzen, Begleittechnik, ausgewählte Sololiteratur, Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen unter Einbeziehung außereuropäischer Musik, lateinamerikanischer Rhythmen, Jazz, Folk und Blues, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch- sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    Reaktionen des Körpers auf sportliche Aktivitäten an anderen wahrnehmen,
  • Strichaufzählung
    Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beobachten.

im Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“

  • Strichaufzählung
    die Merkmale und Arten von Spielen nennen,
  • Strichaufzählung
    Bereiche allgemeiner Spielfähigkeit benennen und anwenden.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “

  • Strichaufzählung
    die Fachsprache verstehen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsangebote für Personen aller Altersgruppen in sozialpädagogischen Handlungsfeldern beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Wahrnehmung von Erscheinungsbild und Körperhaltung, Dosierung von Belastung und Erholung.

Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“:

Kleine Spiele, freies Spiel, kooperative Spiele, Regel- und Materialkunde, Spielpädagogik, Beobachtung und Reflexion.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:

Bewegungsspiele für homogene oder heterogene Altersgruppen, für Einzelpersonen oder Gruppen, interessensadäquate Angebote.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen zum Bewegungsverhalten einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Entspannungstechniken bei anderen anleiten.

im Bereich „Motorische Grundlagen“

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen analysieren,
  • Strichaufzählung
    psychomotorische und motopädagogische Förderaspekte in zielgruppenspezifischen Projekten umsetzen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierte Spiele in Bezug auf das sozialpädagogische Arbeitsfeld nach gegebenen Kriterien planen,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Charakteristika und Unterschiede benennen,
  • Strichaufzählung
    den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    durchgeführte Bewegungsangebote analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen, Erleben und Wahrnehmen, Entspannungstechniken.

Bereich „Motorische Grundlagen“:

Verlauf der Bewegungsentwicklung, psychomotorische und motosozialpädagogische Übungen und Förderaspekte.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:

Konzeption von Bewegungsangeboten im sozialpädagogischen Berufsfeld, Gender- und Diversität, Sicherheitshinweise.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    physische Grenzen anderer einschätzen und Angebote anpassen,
  • Strichaufzählung
    die unterschiedliche Leistungsfähigkeit anderer wahrnehmen und einschätzen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsmethoden und Organisationsformen anwenden,
  • Strichaufzählung
    individuelle Interessen und Neigungen fördern,
  • Strichaufzählung
    eine Gruppe anleiten,
  • Strichaufzählung
    Gruppenprozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fachliteratur anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Beobachtung und Erarbeiten eines personenzentrierten Bewegungsangebots.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:

Methodische Wege, interdisziplinäre Bewegungsangebote, Durchführung und Evaluation, Gruppendynamik.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen,
  • Strichaufzählung
    Aspekte zur Bewegungsförderung im sozialpädagogischen Umfeld darstellen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Sozialraum als Bewegungsraum nützen,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsprojekte zielgruppenspezifisch auswerten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    beziehungsfördernde Aspekte analysieren und steuern,
  • Strichaufzählung
    Gruppenprozesse wahrnehmen und Maßnahmen zur Veränderung setzen.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Berufsspezifische Analyse und Konzeption von Bewegungsangeboten.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:

Sozialraumanalyse, Bewegung als Teil sozialpädagogischer Konzepte.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

2.1 DIDAKTIK

(Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)

Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsbereiche:

  • Strichaufzählung
    Schulsozialpädagogik
  • Strichaufzählung
    Freizeitpädagogik
  • Strichaufzählung
    Interkulturelle Pädagogik
  • Strichaufzählung
    Gender und Diversity
  • Strichaufzählung
    Schulautonomer Schwerpunkt

2.1.1 SCHULSOZIALPÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Rolle von Schulsozialpädagoginnen oder -pädagogen definieren,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen von Schulsozialpädagogik veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Beratungsmodelle in Bezug auf Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte anwenden,
  • Strichaufzählung
    Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf Schulklassen anwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Sozialpädagogik in den Schulkontext integrieren.

Lehrstoff:

Aufbau des österreichischen Schulwesens, Berufsgruppen im Kontext Schule und deren Aufgaben, Modelle der Schulsozialpädagogik, formale und rechtliche Rahmenbedingungen im System Schule. Beratungs- und Kommunikationsmodelle, Gruppendynamik und soziales Lernen an Schulen, Methoden aus der Theater-, Erlebnispädagogik.

2.1.2 FREIZEITPÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Theorien zur Freizeitpädagogik an Hand von Beispielen erklären,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Freizeittrends kritisch bewerten,
  • Strichaufzählung
    freizeitpädagogische Angebote für unterschiedliche sozialpädagogische Tätigkeitsfelder entwickeln,
  • Strichaufzählung
    freizeitpädagogische Angebote zur Sozial-, Kultur- und Kommunikationserziehung mit unterschiedlichen Sozial- und Altersgruppen anwenden.

Lehrstoff:

Vertiefung in Theorien zur Freizeit(-pädagogik), präventive Interventionsmaßnahmen, Selbstorganisation von Freizeit, Menschenbild, aktuelle Freizeittrends, Freizeitangebote als Lernlandschaften, Partizipation, Planung, Durchführung, Evaluation, Animation, Aspekte der Erlebnispädagogik.

2.1.3 INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Bewusstwerdung interkultureller Identitätsunterschiede und inhärenter Konfliktpotentiale ihre Handlungskompetenzen vertiefen,
  • Strichaufzählung
    zielgruppenadäquate Leistungsangebote im Hinblick auf Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten setzen,
  • Strichaufzählung
    Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf interkulturelle Gruppen anwenden,
  • Strichaufzählung
    spezielle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit realisieren.

Lehrstoff:

Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen, Umgang mit Erstsprache/Zweitsprache, sozialpädagogische Angebote als Medium interkulturellen Lernens, Strukturierung und Organisation von speziellen Rahmenbedingungen spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern.

2.1.4 GENDER UND DIVERSITY

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Sozialisation erläutern,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifisches Verhalten analysieren,
  • Strichaufzählung
    Konzepte von Gender und Diversity in den Berufsalltag einbringen,
  • Strichaufzählung
    methodisch-didaktisches Wissen im Gender- sowie im Diversitydiskurs anwenden,
  • Strichaufzählung
    Sensibilität für Diversity-Verhältnisse, insbesondere für geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung entwickeln.

Lehrstoff:

Grundlagen der Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, geschlechtersensibler Umgang in spezifischen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

2.2 BERUFSSPEZIFISCHES ERWEITERUNGSSEMINAR AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG

2.2.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKEN, TEXTILES GESTALTEN

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Planung von gestalterischen Arbeiten im Raum benennen,
  • Strichaufzählung
    Formen und Phasen kreativer Prozesse veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprinzipien, Material- und Werkstoff zielgerichtet einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Lehr- und Hilfsmittel für spezielle Zielgruppen herstellen,
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Museumspädagogik anwenden,
  • Strichaufzählung
    kreatives Arbeiten zielgruppenorientiert anleiten.

Lehrstoff:

Raumgestaltung mit unterschiedlichen Methoden, experimentelle Verfahren, räumliche Konstruktionen, praktische Umsetzung von Bildern und Objekten, Wiederverwenden von Alltags- und Gebrauchsgegenständen, Grundlagen der Museumspädagogik, fachspezifische didaktische Konzepte, personenzentrierter Ansatz, Projektumsetzung und -analyse.

2.2.2 MUSIKALISCHE PRAXIS

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Notentexte rhythmisch, harmonisch und melodisch korrekt umsetzen,
  • Strichaufzählung
    sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    den formalen und harmonischen Aufbau von Musikstücken und Liedern nach dem Gehör und in Verbindung mit dem Notentext analytisch erfassen,
  • Strichaufzählung
    Ensembles unterschiedlicher Formationen leiten,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert gestalten und reflektieren.

Lehrstoff:

ORFF-Instrumentarium, Perkussionsinstrumente, Body Percussion, Alltagsgegenstände als Klanginstrumentarium, Tanz, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Formen des Dirigierens über Körpersprache und Schlagtechniken, Präsentationsformen, musikalischen Angebote im Internet, Musiksoftware, Bandarbeit, Musikgeragogik.

2.2.3 BEWEGUNGSERZIEHUNG

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Motivationsförderung umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Spiele zielgruppenspezifisch entwickeln und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken einschätzen und adäquate Verhaltensweisen veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert umsetzen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und Förderung sensomotorischer Fähigkeiten zielgruppenspezifisch umsetzen,
  • Strichaufzählung
    die elementaren Bewegungsbedürfnisse und -möglichkeiten der unterschiedlichsten Zielgruppen benennen.

Lehrstoff:

Spielideen, Regelkunde, Sicherheitsregeln, Outdoorpädagogik, Sicherheitsaspekte, Aufsichtspflicht, Förderangebote mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.

A.3. Verbindliche Übungen

3.1 SUPERVISORISCHE BEGLEITUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    systemische Sichtweisen in der sozialpädagogischen Arbeit erklären,
  • Strichaufzählung
    Verfahren und Techniken der supervisorischen Begleitung nennen.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Institutionen und deren Aufbau beschreiben,
  • Strichaufzählung
    methodische Schwerpunkte von Institutionen benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung.

Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:

Sozialpädagogische Einrichtungen und deren Auftrag, sozialpädagogische Handlungsfelder der unterschiedlichen Institutionen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    ihre Rolle im beruflichen Kontext reflektieren,
  • Strichaufzählung
    systemische Beratungstechniken beschreiben und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Moderationsmethoden anwenden.

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Institutionen und deren Aufbau erklären,
  • Strichaufzählung
    den sozialpädagogischen Auftrag in der Institution beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Grundlagen der Moderation, Rollen-Person-Funktion, Nähe und Distanz, Fremdbild-Selbstbild, Methoden der systemischen Beratung.

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Institutionsanalyse, Belastungsfaktoren.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Beratungsformate vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Fallbeispiele praxisorientiert bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    Handlungsperspektiven und Konsequenzen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Beratungsangebote zur beruflichen Entlastung professionell nützen.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    institutionelle Aufgaben des aktuellen Arbeitsfeldes analysieren und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    individuelle Problemstellungen der Zielgruppen mit dem institutionellen Auftrag in Verbindung bringen.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Supervision, Mediation, Konfliktregelung, Psychotherapie, Intervision, Methoden der Reflexion, Selbstwahrnehmung.

Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“:

Ressourcen der Einrichtung, Ressourcen der Zielgruppe, personenzentriertes Handeln.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Perspektiven einnehmen und diese situationsspezifisch anwenden.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Grenzen ihres sozialpädagogischen Auftrags analysieren und kritisch hinterfragen.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Methoden der sozialen Diagnose, Bio-Psychosoziales Modell (WHO), kollegiale Beratung.

Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:

Institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung – Empowerment, Lebensweltorientierung, Inklusion, Normalisierung.

3.2 ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“

  • Strichaufzählung
    Grundtechniken der Nahrungszubereitung anwenden,
  • Strichaufzählung
    nach Rezeptvorlagen selbstständig arbeiten,
  • Strichaufzählung
    qualitativ hochwertige Speisen und Getränke zielgruppenorientiert herstellen,
  • Strichaufzählung
    Speisen der Gemeinschaftsverpflegung ernährungsphysiologisch sinnvoll und kostengünstig planen.

im Bereich „Gesunde Ernährung“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze der ganzheitlichen Ernährung als Teil der Gesundheitsförderung benennen,
  • Strichaufzählung
    zielgruppenspezifische Anregungen für gesunde Ernährung erarbeiten.

im Bereich „Hygiene und Sicherheit“

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Hygienemaßnahmen in der Küche anwenden und begründen,
  • Strichaufzählung
    relevante gesetzliche Bestimmungen beschreiben.

im Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“

  • Strichaufzählung
    durch entsprechende Gestaltung der Essatmosphäre die Gemeinschaft fördern,
  • Strichaufzählung
    individuelle und kulturelle Gewohnheiten bei der Nahrungszubereitung berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Kochens mit unterschiedlichen Zielgruppen einbeziehen.

Lehrstoff:

Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“:

Speisen- und Menüplanung, Einkauf, Vorratshaltung, ökonomische, regionale und saisonale Gesichtspunkte, Grundzüge der Gemeinschaftsverpflegung.

Bereich „Gesunde Ernährung“:

Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit, Diätformen, Nährstoffgehalt, Inhaltsstoffe, Sättigungswert unterschiedlicher Kostformen. Fertiggerichte, Halbfertiggerichte, frisch zubereitete Speisen.

Bereich „Hygiene und Sicherheit“:

Hygienemaßnahmen in der Küche, Pflege und Reinigung, Sicherheit und Unfallverhütung, rechtliche Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Hygiene und Umweltschutz.

Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“:

Ernährung in der sozialpädagogischen Praxis, Ess- und Tischkultur, Essensgewohnheiten, Handicap-Kochen, spezielle kulturelle Diätvorschriften.

3.3 SEMINAR KINDER- UND JUGENDLITERATUR, MEDIEN UND THEATERPÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Kompetenzbereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur analysieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse kreativ gestalten.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten erproben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, Lesemotivation, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion entwicklungsbezogen reflektieren.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien für Rezipientinnen und Rezipienten entwicklungsgemäß aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Entwicklungsroman, Autobiographie.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen veranschaulichen.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten.

im Kompetenzbereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    szenische Arbeit lösungsorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Realistische Kindergeschichte, phantastische Erzählung, Abenteuererzählung, Kinderlyrik.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogisches Berufsfeld“:

Rollenwechsel, szenische Aktion.

3.4 ASPEKTE WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
  • Strichaufzählung
    einen Fachartikel mit eigenen Worten strukturiert exzerpieren,
  • Strichaufzählung
    Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen,
  • Strichaufzählung
    eine Rezension zu einem Fachbuch verfassen.

im Bereich „Forschungsmethoden“

  • Strichaufzählung
    eine sozialpädagogische Fragestellung mit sozialwissenschaftlichen Methoden bearbeiten.

im Bereich „Präsentieren“

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.

Bereich „Forschungsmethoden“:

Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.

Bereich „Präsentieren“:

Traditionelle und neue Medien.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    jene Professionalität der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    die Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen erläutern und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher verhalten,
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge erlangen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, in Institutionen der Sozialpädagogik.

Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Art. 5

Text

Artikel 5

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Die in den Anlagen 1, 2 und 3 jeweils unter Abschnitt römisch sechs enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, bekannt gemacht.